Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das BVerfG verhandelte über das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz 2023. Der Bundestag verabschiedete das Tariftreuegesetz.
Thema des Tages
VG Köln zu Einstufung der AfD: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und dies auch nicht öffentlich kommunizieren darf. Zwar erkennt das Gericht einzelne verfassungsfeindliche Positionen – etwa islamfeindliche Forderungen im Wahlprogramm –, doch sieht es derzeit darin keine "beherrschende Grundtendenz", die die Gesamtpartei präge. So bestehe "keine hinreichende Gewissheit", dass die AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen will. Allein die Verwendung des Begriffs "Remigration" genüge nicht, um der AfD ein verfassungsfeindliches Gesamtgepräge zuzuschreiben. Die Schwelle für eine gesicherte Einstufung sei im Eilverfahren nicht erreicht; das Hauptsacheverfahren läuft weiter. Es bleibt die Einstufung der AfD als extremistischer Verdachtsfall, die bereits eine nachrichtendienstliche Beobachtung erlaubt. Es schreiben SZ (Tim Frehler), FAZ (Finn Hohenschwert/Theresa Weiß), LTO, beck-aktuell (Maximilian Amos) und tagesschau.de (Christoph Kehlbach).
Ronen Steinke (SZ) sieht in dem Beschluss einen Grund zur Freude. Es sei seriös, dass das VG Köln in der AfD weiterhin eine "einigermaßen heterogene Partei" sieht. Die Richter:innen erinnerten daran, dass es "für die Konstruktion einer Mithaftung" gute Argumente brauche. Diese könne der Verfassungsschutz in der nächsten Instanz noch nachliefern. Falls dies nicht gelingen sollte, "bliebe es bei der derzeitigen, differenzierten Einstufung der AfD" – und auch dies wäre kein Beinbruch. Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, die Entscheidung des VG Köln könne "zur Versachlichung beitragen". Die Partei "politisch zu stellen, die für viele Wähler und Spender eine Ausflucht ist und der offenbar auch keine Vetternwirtschaft etwas anhaben kann", bleibe eine Herausforderung – und diese sei durch den Beschluss "nicht kleiner geworden". Markus Sehl (LTO) stellt fest, dass das VG Köln im Eilverfahren faktisch eine Vorab-Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat. Er hält die richterliche Bewertung – wonach verfassungswidrige Forderungen der AfD nur "Einzelfälle" seien und keine verfassungsfeindliche Grundtendenz belegten – für juristisch wie politisch folgenreich. Aus seiner Sicht erschwert der Beschluss, im Bundestag eine Mehrheit für ein Verbotsverfahren zu organisieren und dieses vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu führen. Wolf Wiedmann-Schmidt (spiegel.de) meint, dass der AfD-Jubel fehl am Platz sei, weil das Gericht der Partei weiterhin verfassungswidrige Positionen attestiert. Gleichwohl gehe die AfD-Strategie der bewussten Unschärfe – etwa beim Begriff Remigration – auf. Es sei ein Fehler gewesen, dass die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) darauf verzichtet hatte, das 1.108 Seiten lange Verfassungsschutzgutachten nochmals gründlich prüfen zu lassen; dies spiele nun der AfD in die Hände.
Rechtspolitik
Tariftreue: Wie FAZ (Dietrich Creutzburg) und LTO berichten, hat der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD das Tariftreuegesetz verabschiedet, das sicherstellen soll, dass Bundesaufträge nur an Unternehmen mit tarifgerechten oder gleichwertigen Arbeitsbedingungen gehen. Grüne und Linke unterstützen das Tariftreuegesetz grundsätzlich, doch geht ihnen der Kompromiss der Koalition nicht weit genug. Die AfD lehnte das Vorhaben ab. Die Geltung des Gesetzes soll auf bestimmte Aufträge ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro, begrenzt werden. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr sollen außen vor bleiben. Der politische Streit drehte sich vor allem um Ausnahmen, Schwellenwerte und die Frage, ob das Gesetz tatsächlich mehr Tarifbindung schafft oder nur Bürokratie erzeugt.
Dietrich Creutzburg (FAZ) kritisiert, das Tariftreuegesetz bringe "neue Bürokratie" und erschwere die Vergabe von Staatsaufträgen. Sein Ziel dagegen würde es verfehlen: "So ein Gesetz schützt nicht Tarifverträge. Es schützt allenfalls Gewerkschaften davor, über eine Anpassung bröckelnder Branchentarifverträge an ökonomische Realitäten nachzudenken".
Asyl/GEAS: Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz, das der Bundestag am heutigen Freitag beschließen will, werden sogenannte Sekundärmigrationszentren bundesweit ermöglicht, in denen Geflüchtete, für deren Asylverfahren andere EU-Staaten zuständig sind, unter strengen Auflagen bis hin zu faktischer Haft festgesetzt werden können – ohne richterlichen Beschluss und weit über das hinaus, was das EU-Recht verlangt. Während die Regierung damit das Dublin-System durchsetzen will, warnen Opposition und Menschenrechtsorganisationen vor verfassungsrechtlich bedenklichen Zuständen und gravierenden Folgen für Betroffene, auch wenn einzelne Schutzmechanismen – etwa für Kinder – ergänzt wurden. Es berichtet die taz (Frederik Eikmanns).
Presse/Abmahnungen: Felix Zimmermann (LTO) plädiert in seiner Reihe "Für ein faireres Presserecht" dafür, die strukturelle Schieflage bei unberechtigten Abmahnungen zu beseitigen, weil Abmahnende bislang keinerlei Kostenrisiko tragen und so ein erheblicher Einschüchterungseffekt auf die Meinungsfreiheit entstehe. Abgemahnte müssen selbst bei völlig haltlosen Angriffen ihre eigenen Anwaltskosten tragen, während sie im Fall einer berechtigten Abmahnung die Gegenseite bezahlen müssen – ein Ungleichgewicht, das dazu führe, dass zulässige Äußerungen vorsorglich gelöscht oder gar nicht erst getätigt werden. Gefordert wird deshalb ein gesetzlicher Kostenerstattungsanspruch bei erkennbar unberechtigten Abmahnungen, analog zum Urheber- und Wettbewerbsrecht, um missbräuchliche Eingriffe in die öffentliche Kommunikation wirksam einzudämmen.
Verwaltungsgerichte: Der Rechtsanwalt Thomas Troidl nimmt auf beck-aktuell den 66. Geburtstag der Verwaltungsgerichtsordnung zum Anlass, den aktuellen Referentenentwurf des 7. VwGOÄndG einzuordnen. Er begrüßt die geplanten Beschleunigungsmaßnahmen – mehr Entscheidungen durch Einzelrichter:innen, kleinere Spruchkörper, eine klarere Begrenzung des Amtsermittlungsgrundsatzes sowie höhere Zwangsgelder gegenüber Behörden –, warnt aber zugleich davor, dies als Vorwand für weiteren Personalabbau zu nutzen. Aus seiner Sicht gehe der Entwurf nicht weit genug: Insbesondere das aus seiner Sicht "unselige" Zulassungserfordernis im Berufungsverfahren müsse endlich abgeschafft werden, um Verwaltungsprozesse wirklich zu entlasten und zu beschleunigen.
Der wissenschaftliche Mitarbeiter Jakob Becker setzt sich auf dem JuWissBlog mit der geplanten Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes in § 86 Abs. 1 VwGO auseinander und warnt, dass die Reform vor allem Bürger:innen ohne anwaltliche Vertretung schwächen könnte. Die Übernahme einer Formulierung aus der Rechtsprechung in § 86 Abs. 1 S. 3 VwGO-E verkenne, dass diese Entscheidungen regelmäßig von anwaltlich geführten Verfahren ausgehen, während gerade das erstinstanzliche Verfahren keinen Anwaltszwang kennt. Der Autor betont, dass Beschleunigung nicht zulasten des effektiven Rechtsschutzes gehen dürfe.
Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: Der Bundestag berät am heutigen Freitag in erster Lesung über eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes. Aus diesem Anlass kommentiert Karin Janker (SZ), die Bundesrepublik solle "sich schämen, dass sie die Opfer häuslicher Gewalt so lange schon allein lässt". Die geplanten Änderungen – etwa eine GPS-Fußfessel für Täter – seien "Schritte in die richtige Richtung", es brauche jedoch tiefgreifendere Maßnahmen, etwa konkrete Handreichungen für Familiengerichte, ein System der Risikobewertung, Früherkennungssysteme und nicht zuletzt einen "Wandel des kollektiven Bewusstseins beim Thema geschlechtsspezifische Gewalt". Spanien könne insofern als Vorbild dienen.
Infrastruktur: Die Bundesregierung plant ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das Bauprojekte massiv beschleunigen soll – auch indem Naturschutzbelange und Klagerechte von Umweltverbänden zurückgedrängt werden. Kritiker:innen aus Wissenschaft und Umweltverbänden warnen vor einem Paradigmenwechsel, weil Projekte künftig leichter gegen Natur- und Klimaschutz durchgesetzt werden könnten und Ausgleichszahlungen statt echter Ausgleichsflächen den ökologischen Zustand weiter verschlechtern würden. Es berichtet die FAZ (Corinna Budras/Katja Gelinsky).
Beleidigung: Der Rechtsreferendar Erik Böhm kritisiert im FAZ-Einspruch, dass der strafrechtliche Ehrschutz – insbesondere nach der Ausweitung des § 188 StGB – immer häufiger zu Ermittlungen wegen geringfügiger Äußerungen führt, wie etwa im Fall eines Rentners, der Friedrich Merz auf Facebook "Pinocchio" nannte. Der Autor argumentiert, dass die Beleidigungsdelikte historisch überholt, inhaltlich unbestimmt und praktisch überlastend sind, während gleichzeitig Politiker:innen und Behörden sie zunehmend strategisch nutzen. Fachleute und internationale Beobachter forderten deshalb eine grundlegende Reform: weg von einem weit gefassten Ehrschutz hin zu einem engeren, klar definierten Tatbestand, der nur besonders schwere, menschenwürdeverletzende Angriffe erfasst und ansonsten auf zivilrechtliche Mittel setzt.
Henryk M. Broder (Welt) schildert in satirischer Form eine Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, dem er wegen einer spöttischen Bemerkung über Kanzler Friedrich Merz einen Verstoß gegen § 188 StGB zuschreibt. Er überhöht die Vorwürfe bewusst, konstruiert weitere angebliche Straftatbestände und endet mit der Forderung, an Steinhöfel ein Exempel zu statuieren. Damit will der Autor aufzeigen, wie schnell pointierte politische Kritik als Beleidigung ausgelegt werden kann.
Justiz
BVerfG – Heizungsgesetz/Parlamentsrecht: Das Bundesverfassungsgericht verhandelte zum Gesetzgebungsverfahren beim Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz") im Sommer 2023. Auf Klage des damaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann muss das BVerfG nun in der Hauptsache entscheiden, ob damals die Rechte der Abgeordneten verletzt wurden, indem der eigentliche Gesetzentwurf erst sehr spät als Änderungsantrag eingebracht wurde. Das Grundgesetz sieht keine ausdrücklichen Vorgaben für das Gesetzgebungsverfahren vor. Dass dies auch so bleiben solle, forderte Rechtsprofessor Heiko Sauer, der juristische Vertreter des Bundestags, unter Berufung auf die verfassungsrechtlich garantierte Geschäftsordnungs-Autonomie des Bundestags. Der Kläger und sein Rechtsbeistand Stefan Korioth dagegen hoffen, dass ein Leitbild des "informierten Abgeordneten" festgeschrieben wird. Es brauche rechtzeitige Information und genügend Zeit zur Beratung, um eine fundierte Abstimmung über Gesetzentwürfe zu ermöglichen. Mit einem Urteil ist frühestens in ein paar Monaten zu rechnen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Stephan Klenner), LTO (Christian Rath) und tagesschau.de (Klaus Hempel).
EuGH zu Luftfrachtkartell: Laut LTO hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die von der EU-Kommission verhängten Kartellbußen von insgesamt rund 776 Millionen Euro gegen 13 Airlines wegen jahrelanger Preisabsprachen weitgehend Bestand haben. Die Strafen gehen auf ein Luftfrachtkartell zurück, das sich über mehrere Jahre erstreckte. SAS Cargo erreichte eine teilweise Herabsetzung des Bußgelds wegen Berechnungsfehlern, während Lufthansa aufgrund ihrer Kronzeugenstellung weiterhin sanktionsfrei bleibt.
BVerfG zu Meinungsfreiheit: Patrick Bahners (FAZ) begrüßt die Anfang der Woche veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen die Meinungsfreiheit gegenüber dem Ehrschutz gestärkt und selbst drastische politische Begriffe im Kontext von inhaltlicher Kritik nicht als automatische Beleidigung eingestuft wurden. Das Gericht habe sich nicht von einer angeblich überempfindlichen "vulnerablen Gesellschaft" leiten lassen, sondern an einem robusten Verständnis des öffentlichen Meinungskampfs festgehalten.
BGH zu Online-Fortbildungen: Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil von Anfang Februar entschieden, dass synchrone Online-Fortbildungen für Anwält:innen grundsätzlich nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen, weil bei Live-Formaten mit direkter Interaktion keine "räumliche Trennung" im Sinne des Gesetzes vorliegt. Das Gericht reduziert § 1 Abs. 1 Nr. 1 FernUSG teleologisch und stellt klar, dass der Gesetzgeber 1976 reine Fernlehrgänge ohne Echtzeitkommunikation vor Augen hatte; moderne Live-Online-Seminare seien dagegen wie Präsenzunterricht zu behandeln. Für die Anwaltschaft bedeute das Rechtssicherheit: Die üblichen Online-Fortbildungen benötigen keine Genehmigung nach dem FernUSG und können unverändert angeboten werden, schreibt LTO (Martin W. Huff).
BGH zu Kanzleiorganisation: anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) stellt einen Beschluss des Bundesgerichtshofs von Ende Januar vor, in dem die Anforderungen an eine gestufte Ausgangskontrolle in Kanzleien erneut präzisiert wurden und ein Wiedereinsetzungsgesuch wegen unzureichender Organisation zurückgewiesen wurde. Der BGH bemängelte insbesondere, dass der Prozessbevollmächtigte keinen konkreten Prüfungsmaßstab für die erste Kontrollstufe dargelegt habe, sodass seine Mitarbeiterin die Frist allein aufgrund eines missverständlichen Vermerks strich. Der Beschluss betont, dass Anwält:innen bei Wiedereinsetzungsanträgen nicht nur ein Kontrollsystem behaupten, sondern dessen konkrete Ausgestaltung nachvollziehbar darlegen müssen.
LAG Nds zu Begünstigung von Betriebsräten: Der Rechtsanwalt Leif Born stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen aus dem November vor, wonach eine Betriebsrätin keine Entschädigung für die entgangene Privatnutzung ihres Dienstwagens bekam, weil sie den Wagen nur wegen einer Tätigkeit erhalten hatte, die ausschließlich Betriebsratsmitgliedern offenstand – was wiederum als unzulässige Begünstigung gilt. Da sie in ihrem eigentlichen Job nie Anspruch auf einen Dienstwagen hatte, war die Vereinbarung nichtig. Für die Praxis zeigt der Fall, dass Vorteile für Betriebsräte nur zulässig sind, wenn sie unabhängig vom Amt ohnehin bestünden.
OLG Düsseldorf – IS-Messerangriff in Bielefeld: Am Montag beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf das Strafverfahren gegen Mahmoud M., der im Mai letzten Jahres in einer Bielefelder Bar feiernde Fußballfans mit einem Messer attackierte und der spätestens seit 2015 Mitglied des "Islamischen Staats" gewesen sein soll. Die Anklage wirft ihm neben vierfachem versuchten Mord auch die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Der Spiegel (Tobias Großekemper/Wolf Wiedmann-Schmidt) berichtet vorab.
OLG Hamburg – Letzte Verteidigungswelle: Am kommenden Donnerstag beginnt vor dem Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen sieben junge Männer, die als Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" teils schwere Straftaten begangen haben sollen. Ihnen wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, einigen auch versuchter Mord. Eine weitere Person wurde wegen Unterstützung der Gruppe angeklagt. Die Gruppe soll unter anderem ein Feuer in einem bewohnten Kulturhaus gelegt und versucht haben, eine bewohnte Asylunterkunft in Brand zu setzen. Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt. Die Welt (Philipp Woldin) berichtet über den anstehenden Prozess sowie über das Erstarken von Rechtsextremismus bei Kindern und Jugendlichen.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Die FAZ (Kim Maurus) gibt einen Überblick über die bisherigen 36 Verhandlungstage im Prozess gegen Christina Block u.a. vor dem Landgericht Hamburg.
Die Welt (Lars Petersen) legt anhand von Unterlagen des Jugendamts Hamburg dar, wie es den Block-Kindern nach der Entführung ging. Es habe keine Anzeichen für Fremdeln oder eine Abneigung gegenüber der Mutter gegeben. Keines der Kinder habe um ein Eingreifen des Jugendamtes gebeten. Sie hätten auch nicht eingeschüchtert gewirkt. Die Tochter Klara habe sich mehr auf den Vater bezogen als der Sohn Theo.
LG Hamburg zu Berichterstattung über Block-Prozess: Das Landgericht Hamburg hat vorige Woche entschieden, dass Spiegel-TV weiterhin über Aussagen des Kronzeugen David Barkay aus dem Ermittlungsverfahren im Block-Prozess berichten darf, weil ein überragendes Informationsinteresse bestehe. Ein Verfügungsantrag von Christina Block wurde damit abgelehnt. Die Pressekammer verneinte sowohl Tatsachenbehauptungen als auch eine unzulässige Verdachtsberichterstattung und sah die Voraussetzungen – Mindestbestand an Beweistatsachen, keine Vorverurteilung, Möglichkeit zur Stellungnahme – als erfüllt an. Einen Unterlassungsanspruch lehnte das Gericht zudem ab, weil der Straftatbestand der verbotenen Mitteilung aus Gerichtsverfahren (§ 353d StGB) nach der späteren gerichtlichen Erörterung der Aussagen nicht mehr greife. LTO (Felix W. Zimmermann) berichtet.
StA Koblenz – Mord an US-Touristin: Der jahrzehntealte Mord an der US-Touristin Amy Lopez aus dem Jahr 1994 scheint durch eine neu entdeckte DNA-Spur aufgeklärt: Ein heute 81-jähriger Mann aus der Region Koblenz wurde festgenommen, nachdem ein aktueller Speicheltest mit der 2022 isolierten DNA vom Hosenbund des Opfers übereinstimmte. Der Mann war bereits 1999 wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden. Dem Tatverdächtigen wird Mord vorgeworfen. Die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Koblenz laufen weiter, eine Anklage steht noch aus, wie die FAZ (Timo Steppat) berichtet.
Recht in der Welt
Brasilien – Mord an Kommunalpolitikerin: Das oberste Bundesgericht von Brasilien verurteilte die Brüder Chiquinho und Domingos Brazão wegen Beauftragung des Mordes an der Kommunalpolitikerin Marielle Franco im Jahr 2018 wegen zweifachen Mordes, versuchtem Mord und Angehörigkeit zu einer kriminellen, bewaffneten Vereinigung zu je 76 Jahren und drei Monaten Haft. Die Aktivistin und Frauenrechtlerin Marielle Franco hatte sich als Stadträtin in Rio de Janeiro unter anderem für die Bewohner von Slums im Osten der Stadt eingesetzt. Dort führten die Brüder Brazão eine kriminelle paramilitärische Vereinigung an, eine sogenannte Miliz. Richter Moraes qualifizierte die Tat als misogyn und rassistisch, so die taz (Christine Wollowski).
Belgien – Vergewaltigung von Medizinstudentin: Laut der FAZ (Thomas Gutschker) bestätigte das Brüsseler Berufungsgericht das umstrittene Urteil gegen einen Medizinstudenten, der 2023 eine volltrunkene Kommilitonin vergewaltigt hatte und dessen Freiheitsstrafe mit einem Hinweis auf das hohe Ansehen und die Begabung des Mannes zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil nun und verwies dabei u.a. darauf, dass sich der Täter während der gesamten Zeit, die er mit der Frau zusammen war, "rücksichtsvoll ihr gegenüber" verhalten habe.
Polen – Justizreform: FAZ (Reinhard Veser) gibt einen Überblick über die Justizreform der früheren PiS-Regierung und den Versuch ihrer Rückabwicklung durch die aktuelle Tusk-Regierung. Zuletzt hat Polens Präsident Karol Nawrocki ein Gesetz der Regierung Tusk blockiert, das die Unabhängigkeit der Justiz stärken und den Landesjustizrat wieder von Richtern statt vom Parlament wählen lassen sollte. Nawrocki legte zugleich einen eigenen Entwurf vor, der Richter für die Infragestellung polnischer Gesetze sogar mit Haft bedrohen würde. Im Mai endet die Amtszeit des Landesjustizrats. Es gibt Pläne, unter Richter:innen Vorwahlen zu veranstalten, deren Ergebnisse dann vom Parlament umgesetzt würden.
Frankreich - Jugendschutz in sozialen Medien: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Luc von Danwitz stellt auf dem Verfassungsblog ein Rechtsgutachten des französischen Conseil d'Etat zum erste Gesetzentwurf für ein social-media-Verbot vor. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung schlägt das Gutachten vor, die Erziehungsberechtigten stärker einzubeziehen. Sie sollen, der Nutzung – ggf. zeitlich oder auf bestimmte Funktionen begrenzt – zuzustimmen.
Türkei – LGBTI+-Organisation: Im Interview mit safi-network.org (Bedirhan Erdem) spricht der türkische Rechtsanwalt und Aktivist Kerem Dikmen (in englischer Sprache) über die politisch motivierte Verfolgung der LGBTI+-Organisation "May 17 Association" und ihrer Vorsitzenden Defne Güzel. Er schildert, wie vage Begriffe wie "öffentliche Moral" genutzt werden, um harmlose Inhalte kriminalisierend auszulegen und so Aktivist:innen unter Druck zu setzen. Dikmen beschreibt dies als gezielte staatliche Strategie, bei der Inspektionen und Ermittlungen selbst zur Strafe werden und die Zivilgesellschaft systematisch eingeschüchtert und geschwächt wird.
USA – Jens Söring: Der in den USA 1990 wegen Doppelmordes verurteilte und 2019 nach Deutschland abgeschobene Jens Söring hat beim Court of Appeal von Virginia einen Antrag auf Feststellung seiner Unschuld eingereicht, mit dem er seine Rehabilitation erreichen will. Er stützt sich dabei auf DNA-Untersuchungen, die gegen seine Täterschaft sprechen, sowie auf Widersprüche in seinem einstigen Geständnis. Die Welt (Katja Mitic) berichtet.
Sonstiges
RAin Natalie Ferdinand: In der Rubrik "Most Wanted" stellt LTO (Stefan Schmidbauer) die Rechtsanwältin Natalie Ferdinand vor, die Mandant:innen zu kartellrechtlichen Fragestellungen sowie zu Compliance-Themen berät und zudem ausgebildete systemische Business Coach ist.
Juristische Karrierewege: Die Rechtsanwältin Anja Schäfer geht auf LTO-Karriere der Frage nach, warum viele Jurist:innen erst spät merken, dass ihr Job nicht zu ihren persönlichen Werten passt. Sie zeigt, dass frühe Selbstreflexion über das eigene Warum entscheidend ist, um Fehlentscheidungen zu vermeiden und langfristige Zufriedenheit zu finden.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/sf/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59415 (abgerufen am: 12.03.2026 )
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