Das BVerfG sah in zwei Fällen die Meinungsfreiheit durch Fachgerichte verletzt. Der Bundestag wird leibliche Väter bei der Vaterschaftsanfechtung stärken. Das BVerfG verhandelt über die parlamentarische Beratung des Heizungsgesetzes 2023.
Thema des Tages
BVerfG zu Meinungsfreiheit: Das Bundesverfassungsgericht gab zwei Verfassungsbeschwerden statt, mit denen zwei Bürger die Verletzung ihrer Meinungsfreiheit durch Fachgerichte rügten. Im ersten Fall ging es um einen Mann, der wegen zwei E-Mails zu den Corona-Schutzmaßnahmen an der Schule seines Sohnes in drei Instanzen wegen Beleidigung verurteilt wurde. Unter anderem hatte er an die Schule geschrieben, er werde sich dafür einsetzen, dass "Amtsträger, die sich diesen faschistoiden Anordnungen nicht (…) widersetzt, sondern diese unterstützt haben, persönlich zur Rechenschaft gezogen werden". Das BVerfG beanstandete hier die mangelhafte Sinnermittlung der Fachgerichte. In diesen Worten eine persönliche Herabsetzung des Schulleiters zu sehen, hielt das Gericht nicht für tragfähig. In Bezug auf eine zweite Mal stellte das Gericht einen "Abwägungsausfall" fest, da die Fachgerichte zu Unrecht einen Fall von Schmähkritik angenommen hätten. In einem weiteren Beschluss erklärte das BVerfG eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart für verfassungswidrig. Es hätte die Zustellung des Briefes eines Psychiatriepatienten an seine Verfahrenspflegerin nicht ablehnen dürfen. Die brieflichen Äußerungen über einen "psychiatrischen Mob" müssten mit Blick auf den Kontext gedeutet werden und stellten keine Schmähkritik dar. Die Fachgerichte müssen die Fälle nun neu prüfen. beck-aktuell (Jannina Schäffer) und LTO (Max Kolter) berichten.
Rechtspolitik
Vaterschaftsanfechtung: Der Bundestag wird am heutigen Donnerstag voraussichtlich die Reform der Vaterschaftsanfechtung beschließen. 2024 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Recht leiblicher Väter zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft gestärkt werden müsse. Obwohl das Gericht auch eine Drei-Eltern-Familie für verfassungskonform hielt, bleibt die Reform bei der Zwei-Eltern-Familie. Künftig sollen leibliche Väter die Vaterschaft des rechtlichen Vaters auch dann anfechten können, wenn jener eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hat. Voraussetzung ist allerdings, dass auch der leibliche Vater eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hat, hatte oder sich ernsthaft um eine solche Beziehung bemühte. Das Familiengericht soll dann über die Anfechtung mit Blick auf das Kindeswohl entscheiden. Falls die sozial-familiäre Bindung des rechtlichen Vaters zum Kind zu einem späteren Zeitpunkt endet, erlaubt das neue Gesetz eine erneute Anfechtung des leiblichen Vaters. Anschließend sind weitere Anfechtungen allerdings nur noch im Abstand von zwei bis vier Jahren möglich, je nach Alter des Kindes. Die taz (Christian Rath) berichtet.
Resilienz: Mit Blick auf aktuelle Versuche, rechtsstaatliche Institutionen gegen den Einfluss der AfD zu schützen, schreibt Reinhard Müller (FAZ), dies könne "im Einzelfall durchaus sinnvoll sein". Er betont jedoch, dass es "nicht das Ende des demokratischen Rechtsstaats" wäre, wenn die AfD einen Ministerpräsidenten stellte. Jede Regierung und jede Verwaltung sei "an das selbst gesetzte Recht" sowie die Verfassung gebunden. Die Regierung werde zudem von Opposition, Justiz und Öffentlichkeit kontrolliert.
Dokumentation der Hauptverhandlung: Auf anwaltsblatt.de fordert Helmut Frister, Rechtsprofessor und Vorsitzender des Deutschen Ethikrats, die audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung im Strafverfahren. Es liege nahe, dass der Widerstand in der Justiz gegen die Aufzeichnung mehr emotional als fachlich bedingt sei. Außerhalb der Hauptverhandlung würden Vernehmungen bereits aufgezeichnet. Opferzeugen seien dort durch Schutzvorschriften vor einer ungewollten Verbreitung der Aufzeichnung geschützt. Frister betont, dass die Aufzeichnung keine Mitschriften ersetzen solle, sondern zur Vergewisserung über einzelne Ergebnisse der Beweiserhebung herangezogen werden könne.
Privatschulen: Das Berliner Abgeordnetenhaus wird am heutigen Donnerstag voraussichtlich eine Reform der Privatschulfinanzierung beschließen. Zweck der Reform ist, das verfassungsrechtliche Sonderungsverbot besser umzusetzen, wonach Privatschulen keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördern dürfen. In Berlin soll künftig eine Tabelle die höchstmöglichen Schulgelder nach Einkommensgruppen festlegen. Für die Aufnahme von Kindern aus Familien unterer Einkommensgruppen zahlt der Staat künftig mehr Geld an die Schulen. Auf dem Verfassungsblog nennen die Rechtsprofessoren Michael Wrase und Felix Wirth Hanschmann die Reform "wegweisend". Die höchstzulässigen Schulgeldbeiträge seien "(noch) vertretbar".
Justiz
BVerfG – Heizungsgesetz/Parlamentsrecht: Auf beck-aktuell blickt Rechtsprofessor Oliver Lepsius auf die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Donnerstag zum Gesetzgebungsverfahren beim Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz") im Sommer 2023. Auf Klage des damaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann muss das BVerfG nun in der Hauptsache entscheiden, ob damals die Rechte der Abgeordneten verletzt wurden, indem der eigentliche Gesetzentwurf erst sehr spät als Änderungsantrag eingebracht wurde. Lepsius warnt, dass es nur schwerlich gelingen werde, Verfahrensschritte im Gesetzgebungsverfahren mit Zeitvorgaben so zu typisieren, dass dafür rechtliche Vorgaben entwickelt werden können; jedes Gesetzgebungsverfahren sei anders. Statt verallgemeinerungsfähige Maßstäbe zu bilden, solle das Gericht daher nur eine Einzelfallentscheidung treffen.
BGH zu Vergütungsvereinbarung: Nun berichtet auch LTO (Martin W. Huff) über die Entscheidung des BGH, dass unklare Honorarvereinbarungen zwischen Anwält:innen und Mandant:innen der Vertragsauslegung unterliegen und nicht ohne Weiteres zur Unwirksamkeit des Vertrags führen. Klauseln, wonach die anwaltliche Abrechnung als anerkannt gilt, wenn die Mandant:in nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, verwarf der BGH als unwirksam.
OVG Bremen zu Suspendierung von Lehrer: Ein 49-jähriger Bremer Lehrer, der seine Schülerinnen dabei gefilmt haben soll, wie sie im Bikini sein Auto wuschen, ging vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen erfolgreich gegen seine Suspendierung vor. Im Eilverfahren entschied das Gericht, dass der Mann, der auch eine Beziehung mit einer volljährigen Schülerin hatte, vorerst weiterarbeiten darf, weil eine Entfernung aus dem Dienst unwahrscheinlich sei. spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler) und bild.de (Jan-Henrik Dobers) berichten.
LG München I zu Reservierung von Wiesn-Tischen: Ein Festzeltbetreiber klagte vor dem Landgericht München I erfolgreich gegen eine Ticketplattform, die Tischreservierungen für das Oktoberfest verkaufte, obwohl sie dazu nicht berechtigt war. Weil die Tickets ursprünglich auf andere Personen ausgestellt worden waren und die Weiterveräußerung vom Festzeltbetreiber verboten war, erlangten die Käufer:innen mit den Tickets keinen durchsetzbaren Anspruch auf die Tischnutzung. Das Gericht sah in dem Verkauf daher eine irreführende und unlautere geschäftliche Handlung. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.
LG Hamburg zu Theo Müller vs. Campact: Nun berichtet auch vorwärts.de (Christian Rath) über die Entscheidung des LG Hamburg, wonach Campact die Aussage "Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD" nicht unterlassen muss. Die Aussage stelle eine Meinungsäußerung dar und keine Tatsachenbehauptung. Sie sei auch durch tatsächliche Anknüpfungspunkte gedeckt. So habe Müller in einem Interview auf die Frage, ob "er interessierter Beobachter oder ein Sympathisant" der AfD sei, geantwortet: "irgendwas dazwischen".
SG Berlin/SG Frankfurt/M. – Gesundheitsdaten: Vor den Sozialgerichten Berlin und Frankfurt/M. klagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die Sammlung von Gesundheitsdaten beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ). Wie netzpolitik.org (Daniel Leisegang) berichtet, gehen die Verfahren nun weiter, nachdem sie drei Jahre lang ruhten. Die Kläger argumentieren, dass die Pseudonymisierung der Gesundheitsdaten nicht ausreichend sei. Es brauche ein "voraussetzungsloses Widerspruchsrecht". Ab Ende dieses Jahres sollen auch Daten aus der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken an das FDZ übermittelt werden.
GBA – Ermordung von Protestierenden im Iran: In einem offenen Brief auf zeit.de fordern rund siebzig Deutsch-Iraner:innen, darunter die Sozialwissenschaftlerin Naika Foroutan und der Schriftsteller Navid Kermani, die Bundesanwaltschaft auf, Ermittlungen zur Niederschlagung der Proteste im Iran aufzunehmen. Solche Ermittlungen auf Grundlage des Völkerstrafgesetzbuches seien "bis auf Weiteres die einzige Möglichkeit, die Menschenrechtsverletzungen juristisch aufzuarbeiten". Allein am 8. und 9. Januar sollen mehr als 30.000 Menschen im Iran getötet worden sein.
Recht in der Welt
Venezuela – Amnestiegesetz: In Venezuela wurde ein Gesetz verabschiedet, das für "politisch motivierte Gewalttaten" eine Amnestie ermöglicht. Auf dem Verfassungsblog kritisieren der Rechtsprofessor Kai Ambos und der Postdoc Gustavo Urquizo (in englischer Sprache), dass es sich in den meisten Fällen gar nicht um strafbares Verhalten gehandelt habe, sondern um legitime Proteste gegen das Regime. Das Gesetz sei so gestaltet, dass durch die Stellung eines Amnestieantrags die Anklage implizit anerkannt werde. Statt einer Amnestie fordern die Autoren, dass der missbräuchliche Einsatz der Justiz offen benannt wird.
USA – Zölle: Über die Klage von Fedex auf Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Zölle berichtet nun auch die taz (Hansjürgen Mai). Es handele sich um die erste Klage nach der Entscheidung des Supreme Courts. Allerdings hätten vorher schon mehr als 1.000 Unternehmen auf die Rückerstattung der Zollkosten geklagt.
Die Zeit (Zacharias Zacharakis) spricht mit dem New Yorker Wein-Importeur Victor Owen Schwartz, der mit anderen beim Supreme Court gegen die Zölle geklagt und am Freitag erfolgreich gewonnen hatte. Er habe im vergangenen Jahr 150.000 Euro Zölle gezahlt und fordere das Geld nun zurück. "Es ging um das Prinzip, dass Macht begrenzt sein muss."
USA – Abschiebung in Drittstaaten: Ein US-Bundesrichter hat die Eil-Abschiebung von illegalen Ausländern in Drittstaaten für rechtswidrig erklärt, weil die Betroffenen in diesen Eilverfahren keine Chance hätten, Einspruch zu erheben. Der Bundesrichter hat seine Entscheidung 15 Tage ausgesetzt, um der Regierung die Einlegung von Rechtsmitteln zu ermöglichen. spiegel.de berichtet.
USA – Impfplan: 15 demokratisch regierte Bundesstaaten wollen gegen den neuen Impfplan klagen, den US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. in Kraft setzte. Er hatte Impfungen gegen Rotaviren, Influenza und Hepatitis B aus dem Plan gestrichen. Sie werden nur noch für Kinder mit besonderem Risiko empfohlen. Kennedy gilt als Impfskeptiker. spiegel.de berichtet.
USA – Lottoschein: Das Tankstellen-Unternehmen Circle K klagt gegen einen seiner Angestellten auf Herausgabe eines Lottoscheins. Es ist der Gewinnerschein für einen Jackpot von 12,8 Millionen Dollar. Der Tankwart hatte den Schein für eine Kundin erstellt, die den Schein jedoch nicht bezahlen konnte. Als die Lottozahlen am Abend gezogen wurden, erkannte der Mann die Zahlen vom Schein wieder und kaufte das Los, das noch in der Tankstelle hinter der Theke lag. Circle K. hält sich für den wahren Gewinner des Jackpots, da ein erstellter, aber nicht verkaufter Lottoschein dem Händler gehöre. bild.de (Jade Pannier) berichtet.
Juristische Ausbildung
Diskriminierung: LTO-Karriere berichtet über eine aktuelle Umfrage, nach der rund 37 Prozent der Jurastudentinnen Sexismus im Studium erfahren haben. Auf männlicher Seite sind es 14,9 Prozent. Dass Frauen im juristischen Berufsleben bei gleicher Qualifikation tendenziell weniger verdienen als Männer, bejahen 84,3 Prozent der befragten Studentinnen, aber nur etwa die Hälfte der befragten Studenten.
Sonstiges
Lieferketten und Menschenrechte: Die Rechtsanwältin Gökçe Uzar Schüller und die Juristin Çiğdem İleri Köksal beleuchten auf dem JuWissBlog, wie sich das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Unternehmen in der Türkei auswirkt. Sie stünden einerseits unter einem erheblichen Anpassungsdruck, etwa bei der Einführung neuer Umweltstandards, könnten andererseits aber von der neuen Kooperation profitieren. Das Gesetz markiere einen Wendepunkt in den deutsch-türkischen Wirtschaftsbeziehungen.
Marla-Svenja Liebich: Die SZ (Marcel Laskus) hat nach der untergetauchten Marla-Svenja Liebich gesucht, die unter anderem wegen Volksverhetzung zu anderthalb Jahren Haft verurteilt wurde, jedoch im August 2025 nicht zum Haftantritt erschien. Liebich gibt an, sich in Moskau zu befinden. Bei der Kleidungsfirma von Liebichs Schwester sei aber noch Ende November ein Paket angeliefert worden, das an "Sven Liebich" adressiert war. Dass Liebich vor dem Haftantritt nicht in Untersuchungshaft genommen wurde, hält Rechtsprofessor Tobias Singelnstein für verständlich. Untersuchungshaft dürfe nur mit größter Zurückhaltung angewendet werden. Für viele Verurteilte bestehe bei einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe keine Fluchtgefahr.
Haftentschädigung für Manfred Genditzki: Im Gespräch mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) spricht der Strafverteidiger Helmut Pollähne über die Entschädigung für Manfred Genditzki, der mehr als 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis saß. Dass das Land Bayern ursprünglich 50.000 Euro einbehalten wollte, weil Genditzki in Haft einen Arbeitslohn erhielt, hält Pollähne für "sittenwidrig". Er fordert, die Entschädigung für zu Unrecht in Haft verbrachte Tage (aktuell 75 Euro) großzügig anzuheben, da die Inhaftierung Unschuldiger für einen sozialen Rechtsstaat "der GAU" sei.
Urheberrecht auf Social Media: Der Content-Creator Christian Wolf prangert auf seinen Kanälen die Sony Music Group an, weil sie Instagram-Nutzer:innen abmahnt, die in ihren Videos lizensierte Musik verwenden. Weil die Abmahnungen auch Videos mit wenigen hundert Aufrufen beträfen, spricht Wolf von "systematischer Abzocke". Rechtsanwalt Christoph Matras schreibt auf LTO, dass Wolf eine "echte Systemlücke" freilege, weil Social-Media-Accounts rechtlich schnell als "gewerblich" gälten und von den Plattformen gleichzeitig dazu verleitet würden, lizenzierte Musik "mit einem Fingertipp" in die Videos zu laden.
Rechtssprache: Zum Tag des Schachtelsatzes zitiert Rechtsprofessor Roland Schimmel auf beck-aktuell einige besonders kuriose Sätze aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, die "den Leser an den Rand des Vorlesbaren bringen". Der juristische Schachtelsatz komme, "wie Anfänger mühsam lernen müssen, mit einigen Qualifikationen daher".
Anwält:innen in der Schule: anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) begleitet eine Rechtsanwältin, die am Projekt "Anwälte gehen in die Schule" teilnimmt und im Ethikunterricht mit den Schüler:innen einer zehnten Klasse über Recht sprach. Die Jugendlichen hätten zum Beispiel zur Anwendung von Jugendstrafrecht gefragt, wer denn gucke, "wie reif man im Kopf ist". Das Projekt fördere die Rechtsbildung und das Vertrauen in juristische Institutionen.
Recht für Kinder: Die SZ (Christine Knödler) rezensiert Ferdinand von Schirachs neues Kinderbuch, in dem der Junge "Alexander" am Beispiel einer fiktiven Stadt erfährt, was Recht, Demokratie und Menschenwürde bedeuten. Es lasse sich zwar "gegen vieles, das hier besprochen wird, wenig einwenden", doch unterschätze der Schriftsteller die Neugierde und Intelligenz von Kindern. Oft verbleibe er in Floskeln und an der Oberfläche.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59403 (abgerufen am: 09.03.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag