Sachsen will Juristenausbildungsgesetz nachbessern, um Extremist:innen besser ausschließen zu können. Polizistin, die ihr Geschlecht taktisch geändert hatte, wird nicht befördert. IStGH startete Vorverfahren gegen Rodrigo Duterte.
Thema des Tages
Referendariat und Verfassungstreue: Im sächsischen Landtag fand eine Sachverständigenanhörung über den Gesetzentwurf von Sachsens Minderheitskoalition aus SPD und CDU zur Änderung des sächsischen Juristenausbildungsgesetzes statt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bewerber:innen künftig vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden sollen, die "gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung tätig" sind. Es soll nicht auf die Strafbarkeit dieser Aktivität ankommen. In der Anhörung sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen für die Änderung aus. So betonte Felix Thrun, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Köln, dass die geplante Gesetzesänderung die Rechtsprechung Sachsens an jene der anderen Bundesländer und des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts angleiche. Der von der AfD-Fraktion benannte Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau sah hingegen die Berufsfreiheit verletzt. Spätestens im April soll der Landtag die Änderung beschließen. Grüne und Linke wollen der Koalition zur Mehrheit verhelfen. Die FAZ (Markus Wehner) berichtet.
Rechtspolitik
Asyl: Nun stimmte auch der EU-Ministerrat – wie schon Anfang Februar das EU-Parlament – dafür, dass Flüchtlinge künftig in "sichere Drittstaaten" abgeschoben werden können, zu denen sie keine reale Verbindung haben. Außerdem stimmte der Ministerrat für eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer. Die Neuregelung soll gemeinsam mit der GEAS-Reform ab 12. Juni 2026 gelten. beck-aktuell berichtet.
Asyl/Arbeitsverbot: Nun schreiben auch taz (Frederik Eikmanns/Cem-Odos Gueler) und LTO über die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Asylbewerber:innen künftig bereits nach drei Monaten die Arbeit zu erlauben. Während die SPD Arbeit als "einen entscheidenden Faktor für eine gelingende Integration" sieht und das Vorhaben unterstützt, kritisieren die Grünen Dobrindts Vorgehen als inkohärent, weil er zugleich Integrationskurse eingeschränkt hatte. Gegenüber dem Hbl (Dietmar Neuerer) begrüßt Marcel Fratzscher, der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, den Vorstoß als "klug und längst überfällig". Die Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Helene Melnikov, kritisiert die Kürzungen kostenloser Integrationskurse, denn "Sprachkompetenz ist eine zentrale Voraussetzung für nachhaltige Beschäftigung".
Markus Balser (SZ) betont ebenfalls, dass Spracherwerb als entscheidender Schlüssel zum Arbeitsmarkt gelte. Auch bei kürzeren Fristen werde es daher kaum leichter für Geflüchtete, einen Job zu finden. In einem separaten Beitrag äußert Frederik Eikmanns (taz) noch Misstrauen gegenüber dem Vorstoß Dobrindts. Denkbar sei etwa, dass Dobrindt den Vorschlag in den kommenden Tagen beschränkt, indem er Dublin-Geflüchtete von der Befreiung vom Arbeitsverbot ausnimmt. Fatina Keilani (Welt) bezeichnet den Vorschlag Dobrindts als "Systembruch", weil dadurch die Trennung zwischen Flüchtlingen und Fachkräften weiter aufgeweicht werde. Sie fände es richtig und pragmatisch, wenn diejenigen, die sich "im Job gut anstellen", bessere Bleibeperspektiven bekämen. Özge Inan (spiegel.de) nennt die Arbeitserleichterung für Asylsuchende angesichts der vielen Beschränkungen des Asylrechts "vergiftet". "Zynisch formuliert" seien "Asylsuchende zum Arbeiten noch gut genug". Die Lehre aus der NS-Zeit, dass "Flucht nie wieder von der Willkür oder Gefälligkeit einzelner Staaten abhängen darf", spiele kaum noch eine Rolle.
Presse/Gerichtsstand: Felix Zimmermann (LTO) plädiert im ersten Teil seiner Reihe "Für ein faireres Presserecht" dafür, den Gerichtsstand in presserechtlichen Streitigkeiten klarer zu regeln. Nach derzeit geltendem Recht können deliktische Ansprüche gem. § 32 ZPO überall dort geltend gemacht werden, wo die behauptete Rechtsverletzung eingetreten ist – bei bundesweiter Berichterstattung also praktisch bundesweit bei jedem Landgericht (fliegender Gerichtsstand). Kläger:innen können sich also ein Gericht aussuchen, dessen bisherige Rechtsprechung für ihr Anliegen günstig ist. Es könne sogar sein, dass Gerichte klägerfreundlich entscheiden, weil sie andernfalls keine interessanten Pressesachen mehr bekommen. Zimmermann schlägt stattdessen vor, dass wie üblich das Gericht am Sitz des Beklagten zuständig ist. Denkbar sei auch ein Wahlrecht des Klägers zwischen der Pressekammer seines Wohnorts und der des Beklagten. Alternativ könnten im Sinne einer Konzentrationsregelung auch wenige bundesweit zuständige Pressekammern festgelegt werden, denen Verfahren reihum nach Eingangsreihenfolge zugewiesen werden.
Zölle: Nachdem US-Präsident Donald Trump weitere weltweite Zölle ankündigte, verschob das EU-Parlament die für den heutigen Dienstag geplante Ratifizierung eines Zoll-Abkommens zwischen der EU und den USA. Im Sommer letzten Jahres hatte die EU den USA zugesagt, keine Industriezölle mehr zu erheben; die USA verpflichteten sich im Gegenzug auf eine Zollobergrenze von 15 Prozent auf die meisten EU-Importe. Es berichten SZ, taz (Anja Krüger), Hbl (Jakob Hanke Vela), Welt (Gregor Schwung), LTO, spiegel.de und zeit.de.
Demokratieförderung: Rechtsprofessor Maximilian Pichl kritisiert auf dem Verfassungsblog die Extremismusklauseln, die das Familienministerium derzeit in Bescheiden über die Förderung von Demokratieprojekten als Nebenbestimmung benutzt. Sie seien schwammig und unbestimmt. In der Praxis "lösen Behörden und Instanzgerichte den Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung häufig von den engen verfassungsgerichtlichen Maßstäben", sodass für Demokratieprojekte unklar sei, wo die Behörden die Grenze ziehen. Die Klauseln seien "nicht nur rechtsstaatlich problematisch, sondern auch politisch fatal", weil sie ein generelles Misstrauen gegen jene symbolisierten, die sich für Vielfalt und Demokratie einsetzen.
Abgeordnete/Vetternwirtschaft: Nun befasst sich auch Reinhard Müller (FAZ) mit den Vorwürfen der Vetternwirtschaft gegen AfD-Landtagsfraktionen. Früher habe man so etwas nicht regeln müssen. Es sei traurig, dass es weitgehender Vorschriften bedarf. Die Vetternwirtschaft bringe eine geringschätzende Haltung gegenüber dem Gemeinwesen zum Ausdruck: "Wer den Staat als Melkkuh begreift, verachtet ihn im Grunde".
Anwaltliches Berufsrecht: Nun bespricht auch Rechtsanwältin und Ex-DAV-Präsidentin Edith Kindermann auf anwaltsblatt.de den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum anwaltlichen Berufsrecht. Die Autorin wünscht sich unter anderem eine Satzungskompetenz zur näheren Ausgestaltung der Fortbildungspflicht, eine Konkretisierung der neu einzuführenden aufsichtsrechtlichen Maßnahme des "rechtlichen Hinweises" und eine Neuregelung der Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsbeschränkung.
Zuckersteuer: Reinhard Müller (FAZ) kritisiert den Vorstoß der schleswig-holsteinischen CDU, eine Zuckersteuer einzuführen. Zucker sei kein Feind der Demokratie. Die CDU solle lieber auf Freiheit, Verantwortung und Information setzen.
Justiz
VG Düsseldorf zu Geschlechtswechsel für Beförderung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte drei Eilanträge einer Polizistin gegen ihre Beförderungssperre ab, die ihr Geschlecht mutmaßlich missbräuchlich von männlich auf weiblich änderte, um von der Frauenförderung zu profitieren. Die Polizistin hatte unter anderem einer Kollegin gegenüber gesagt: "Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann, das ist doch klar". Das VG Düsseldorf sah in der Ankündigung, sich auf Kosten von Kolleg:innen rechtsmissbräuchlich einen Vorteil bei der Beförderung zu verschaffen, eine Dienstpflichtverletzung. Sollten für ihre standesamtliche Erklärung zum Geschlechtswechsel nicht ihre Identität, sondern strategische Überlegungen ausschlaggebend gewesen sein, habe die Polizistin zudem ihre Pflicht zu gesetzestreuem Verhalten verletzt. LTO und beck-aktuell berichten.
EuGH/BVerfG zu kirchlichem Arbeitsrecht: Gigi Deppe beschreibt auf anwaltsblatt.de das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof bei Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts. Während das Bundesverfassungsgericht mit seiner im Herbst veröffentlichten Egenberger-Entscheidung Abstand vom "offenen Kampf mit dem Europäischen Gerichtshof" nahm und der EuGH-Präsident Koen Lenaerts das BVerfG kürzlich als "besten Verbündeten" bezeichnete, könnte der EuGH in einem noch anhängigen Verfahren das deutsche kirchliche Arbeitsrecht erneut einschränkend auslegen. Generalanwältin Laila Medina stellte im Juli in Frage, ob der Kirchenaustritt einer Frau ihre Kündigung bei einer katholischen Schwangerschaftsberatungsstelle legitimiere.
BVerfG – Rundfunkbeitrag: Christian Rath analysiert nun auch auf LTO, dass die am Freitag veröffentlichte neue Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die Höhe des Rundfunkbeitrags die in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF hinfällig werden lässt. ARD und ZDF hatten im November 2024 Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil die Bundesländer der KEF-Empfehlung vom Februar 2024 nicht nachgekommen waren, den Rundfunkbeitrag für die Jahre 2025 bis 2028 auf 18,94 Euro zu erhöhen. In einem Zwischenbericht änderte die KEF nun ihre Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags; dieser solle erst ab Januar 2027 auf 18,64 Euro monatlich erhöht werden. Daher sei eine Verletzung der Rundfunkfreiheit von ARD und ZDF durch die bisherige Untätigkeit der Bundesländer nicht mehr "gegenwärtig".
BGH zu Kanzleiraum: Auf beck-aktuell verteidigt Rechtsanwalt Markus Hartung die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kanzleipflicht vom Dezember, mit der der Anwaltssenat "im Wesentlichen den Willen des Gesetzgebers respektiert". Richterliche Rechtsfortbildung habe ihre Grenzen. Vor dem "Hintergrund der Digitalisierung und den heutigen Kommunikationsgepflogenheiten" müsse der Gesetzgeber jetzt "eine zukunftsfähige Definition des Kanzleibegriffs" entwickeln.
BVerwG – Schabowski-Zettel: Die Stiftung des Bonner Hauses der Geschichte hat Revision gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW eingelegt, die einen presserechtlichen Auskunftsanspruch zur Herkunft des sogenannten Schabowski-Zettels bejahte. Laut OVG NRW überwiege das Interesse der Öffentlichkeit daran, zu wissen, wer Erst- und Zweitverkäufer der Notiz sind, die zum Mauerfall beitrug und für 25.000 Euro an die Stiftung verkauft wurde. Es berichten FAZ (Jochen Zenthöfer), LTO und spiegel.de.
OLG Frankfurt/M. zu Hochsitz-Haftung: Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht eines Hochsitzeigentümers besteht auch dann nicht gegenüber einem unbefugten Dritten, wenn ein anwesender Jäger dem Unbefugten den Aufstieg in den Hochsitz erlaubt hatte. Eine Jagderlaubnis berechtige nur zur eigenen Nutzung des Hochsitzes. Damit wies das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Anfang Februar den Prozesskostenhilfeantrag der Hinterbliebenen eines Mannes zurück, der wegen einer durchgebrochenen Leitersprosse von einem rund vier Meter hohen Hochsitz gefallen war und an seinen Verletzungen verstarb. LTO und beck-aktuell berichten.
LAG Hamm zu AU-Bescheinigung: Nun stellt auch Rechtsanwalt Stephan Weiß im Expertenforum Arbeitsrecht ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom September 2025 vor, das die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigte, der durch Vorlage eines im Internet gekauften Attestes wahrheitswidrig den Eindruck erweckt habe, dass eine Kommunikation mit einem Arzt oder einer Ärztin stattgefunden habe. Wegen des schwerwiegenden Vertrauensbruchs habe es keiner vorherigen Abmahnung bedurft.
Equal Pay: Im Interview mit spiegel.de (Florian Gontek) spricht die GFF-Juristin Sarah Lincoln über die geschlechterbedingte Lohnungleichheit, erläutert den geltenden Rechtsrahmen und schildert die Fälle, in denen sie gemeinsam mit Frauen um eine gleiche Bezahlung kämpfte. So erstritt sie 2023 zusammen mit Susanne Dumas vor dem Bundesarbeitsgericht, dass besseres Verhandlungsgeschick keine Ungleichbezahlung rechtfertige. Zwar seien es häufig privilegierte Frauen, die die Ressourcen für den Klageweg aufbringen können, allerdings ebneten sie damit den Weg für Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen.
Recht in der Welt
IStGH – Rodrigo Duterte: Vor dem Internationalen Strafgerichtshof hat das Vorverfahren gegen den philippinischen Ex-Präsidenten Rodrigo Duterte begonnen, dem die Anklage Verbrechen gegen die Menschlichkeit wegen außergerichtlicher Tötungen im Zusammenhang mit dem "Krieg gegen die Drogen" vorwirft. Im Vorverfahren entscheidet der IStGH, ob er die Anklage zulässt. Die Verhandlung wird bis Freitag dauern. Eine Entscheidung soll bis Mai fallen. SZ (Arne Perras), FAZ (Till Fähnders) und beck-aktuell berichten.
Großbritannien – Andrew Mountbatten-Windsor: Anlässlich der Verhaftung von Ex-Prinz Andrew erläutert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl auf beck-aktuell Besonderheiten des common law. Der Straftatbestand des Fehlverhaltens in einem öffentlichen Amt, dessen der ehemalige Prinz beschuldigt wird, sei nicht kodifiziert. Um eine Beeinflussung der späteren Geschworenen zu verhindern, schränke das englische Strafprozessrecht die Berichterstattung ein. Die Verhaftung einer Person stehe im Ermessen der Polizei, ohne dass es einer richterlichen Anordnung bedarf.
USA – Richter Neil Gorsuch: Charlotte Walser (SZ) portraitiert den von Donald Trump benannten Richter am US-Supreme Court Neil Gorsuch. Gorsuch, dem Kommentatoren nachsagten, zu den konservativsten Richtern zu gehören, stellte sich nun – gemeinsam mit fünf anderen Richter:innen – gegen die Trump’sche Zollpolitik per Notstandsdekreten. In der Urteilsbegründung warnte er davor, dass es für den Kongress fast unmöglich sei, einmal verlorene Kompetenzen zurückzuerlangen. Der Gesetzgebungsprozess sei ein "Bollwerk der Freiheit".
Friedensrat: Rechtsprofessor Peter Van Elsuwege setzt sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der Teilnahme der EU-Kommissarin für den Mittelmeerraum, Dubravka Šuica, an einem Treffen des von US-Präsident Donald Trump initiierten Friedensrates auseinander. Wenngleich ihre Teilnahme keine rechtlichen Verpflichtungen der EU begründete, so verletze ihr einseitiges Vorgehen möglicherweise die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, die nicht nur für die Mitgliedstaaten, sondern auch für EU-Organe gelte.
Sonstiges
Bonus: Rechtsanwältin Yukiko Hitzelberger-Kijima stellt auf LTO die Vorgaben der Rechtsprechung für den Abschluss von arbeitsrechtlichen Zielvorgaben und -vereinbarungen vor. Zielvorgaben müssen erreichbar sein. Trifft der Arbeitgeber verspätet Vorgaben, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
Bernhard Schlink: Der Jurist und Schriftsteller Bernhard Schlink spricht mit der Welt (Marc Reichwein) anlässlich seines neusten Werks, einem Essay zu "Gerechtigkeit", über zivilen Ungehorsam, die "moralische Verantwortung für Fremde in Not" und das immer lauter werdende Verlangen nach Gerechtigkeit.
Das Letzte zum Schluss
Menschliche Reue ist mehr wert: Die KI kann viel, aber nach Ansicht und Recherchen eines neuseeländischen Richters noch keine echte Reue bekunden. Da das Entschuldigungsschreiben einer Angeklagten verdächtig nach KI-Duktus klang, nahm der Richter ihr die Reue nicht gänzlich ab und minderte ihre Strafe nur um 5 statt der von der Verteidigung angesetzten 10 Prozent, so beck-aktuell.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59383 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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