Der Supreme Court entschied, dass Donald Trump seine Zolldekrete nicht auf Notstandsbefugnisse stützen darf. Die CDU spricht sich für ein Social-Media-Verbot für Unter-14-jährige aus. Der VGH BaWü kippte ein Redeverbot für Martin Sellner.
Thema des Tages
USA – Zölle: Mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen entschied der US-Supreme Court, dass Präsident Donald Trump keine Zölle auf Grundlage des "International Emergency Economic Powers Act" (IEEPA) von 1977 erheben darf. Das Gesetz besagt, dass ein Präsident im Fall eines Notstands Dekrete erlassen kann, ohne den Kongress anrufen zu müssen. Der Supreme Court urteilte nun, dass der IEEPA nicht zu Zöllen ermächtigt, weil dies dem Gesetz nicht eindeutig zu entnehmen sei (major questions doctrine). Für die Erhebung von Zöllen sei nach der Verfassung grundsätzlich der US-Kongress zuständig. Per Dekret hatte Trump 2025 Zölle von mindestens 10 Prozent auf alle Importe aller Handelspartner erhoben, um Handelsdefizite auszugleichen. Auch die "drug trafficking tariffs" gegen Mexiko, Kanada und China ordnete er auf Grundlage des IEEPA per Dekret an. Zu den Richter:innen, die das Urteil tragen, gehören auch Neil Gorsuch und Amy Coney Barrett, die von Trump ernannt wurden. Er nannte die Richter:innen nach der Urteilsverkündung "Idioten und Schoßhunde". Unklar ist bislang, ob Importeure die auf Grundlage des IEEPA erhobenen und bereits bezahlten Zölle zurückerhalten können. Offen sind auch die Folgen für das Zollabkommen, auf das sich die EU mit Trump geeinigt hatte. Es berichten Sa-SZ (Ann-Kathrin Nezik), Mo-FAZ (Corinna Budras u.a.), Mo-taz (Hansjürgen Mai), Hbl (Christoph Herwartz u.a.), spiegel.de (Frank Hornig), beck-aktuell und LTO.
Nach der Entscheidung kündigte Trump an, die Zölle "wie bisher" fortzuführen, allerdings auf Grundlage eines anderen Gesetzes. Per Dekret ordnete er globale Zölle in Höhe von 15 Prozent auf Grundlage des Trade Acts von 1974 an. Das Gesetz erlaubt Zölle von maximal 15 Prozent für eine Höchstdauer von 150 Tagen, allerdings nur im Falle eines Zahlungsbilanzdefizits. Ein weiteres Gesetz von 1930 könnte ihm gestatten, mit Strafzöllen auf diskriminierende Handelspraktiken in einzelnen Sektoren zu antworten. Dies setzte aber eine detaillierte Prüfung voraus. Die neuen Gesetzesgrundlagen, die Trump für seine Zollpolitik heranzieht, stellen Mo-SZ (Ann-Kathrin Nezik) und WamS (Jan Klauth/Gregor Schwung) vor. spiegel.de (Britta Kollenbroich) erörtert, ob es sich bei der Entscheidung um einen "Ausrutscher" oder "die Unabhängigkeitserklärung des Supreme Court" handelt.
Charlotte Walser (Sa-SZ) kommentiert, das Urteil sei "von großer Bedeutung". Der Supreme Court erlaube dem Präsidenten nicht, seine Macht unbeschränkt auszuweiten. Das Gericht beweise, "dass es sich eine gewisse Unabhängigkeit vom Präsidenten bewahrt hat". Nicolas Richter (Mo-SZ) schreibt, das Gericht habe "die zentrale Prämisse der zweiten Amtszeit" infrage gestellt, wonach die Macht des Präsidenten nahezu grenzenlos sei. In diesem Schritt habe "das Gericht seine Unabhängigkeit bewiesen und dem autoritären Nationalisten im Weißen Haus Grenzen aufgezeigt". Winand von Petersdorff-Campen (Mo-FAZ) betont, dass die Richter:innen nicht gegen die Zölle an sich, sondern gegen Trumps Zuständigkeit votierten. Der Präsident könnte daher den Kongress von den Zöllen überzeugen. Dies sei "eine von der Verfassung gewollte Mühsal, die im Bestfall sorgsam austarierte Kompromisse hervorbringt". Hansjürgen Mai (Mo-taz) warnt nach der Entscheidung vor voreiligen Schlüssen: "Wer davon spricht, dass der Supreme Court mit seiner Entscheidung die Demokratie in den USA gesichert habe und die Gewaltenteilung triumphiere, der sollte vielleicht abwarten." Weder die Demokraten noch die Justiz hätten bisher "wirklich ein Mittel gefunden", Trumps Macht einzugrenzen. Jens Münchrath (Hbl) sieht im Urteil eine "Blamage historischen Ausmaßes" für Trump. Dass Vizepräsident J.D. Vance sich darüber empöre, dass die Justiz es wage, die Macht der Exekutive einzuschränken, offenbare "das sonderbare Rechtsverständnis dieser Regierung". Simon Book (spiegel.de) sieht mit dem Urteil "ein Stück Rechtsstaat in Amerika" wiederhergestellt. Es bringe Vertrauen in Institutionen zurück, wo kaum noch welches war. Trump habe seine absolute Macht "aus mitunter kruden Quellen" abgeleitet. Damit sei nun Schluss.
Rechtspolitik
Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Auf ihrem Bundesparteitag stimmte die CDU für eine Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung von Social Media. Diese soll von den Plattformbetreibern durch ein "effektives und technisch belastbares Altersverifikationssystem" umgesetzt werden, das über eine bloße Selbstauskunft hinausgeht. Für Jugendliche unter 16 Jahren sollen die Plattformen auf das "besondere Schutzbedürfnis" Rücksicht nehmen. Der Beschluss stellt einen Kompromiss dar. Der CDU-Landesverband Schleswig-Holstein hatte eine Altersgrenze von 16 Jahren und eine Klarnamenpflicht gefordert. Es berichten Hbl (Daniel Delhaes u.a.) und spiegel.de. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag sprach sich gegen ein Verbot aus, berichtet zeit.de.
Im Gespräch mit dem Verfassungsblog (Eva Maria Bredler) sagt die Rechtsprofessorin Friederike Wapler, dass ein pauschales Social-Media-Verbot sowohl in die Informationsfreiheit der Kinder als auch in das Erziehungsrecht der Eltern eingreife. Um dies zu rechtfertigen, müsse der Gesetzgeber die Gefahren von sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche nachweisen. Wer digitale Räume nicht betreten dürfe, werde nicht lernen, sich kompetent in ihnen zu bewegen, warnt sie. Ein social media-Verbot wäre symbolische Gesetzgebung und passe auch nicht zur Forderung nach Absenkung der Strafmündigkeit. netzpolitik.org (Sebastian Meineck) trägt zusammen, mit welcher Begründung sich diverse Organisationen aus Kinderschutz und Wissenschaft gegen ein Social-Media-Verbot aussprechen.
Mina Marschall (FAS) betont, dass ein Verbot "alle relevanten digitalen Räume" erfassen müsse, damit Jugendliche sich künftig nicht auf andere Plattformen zurückzögen. "In noch dunklere Ecken, die viele von ihnen ohnehin bereits nutzen." Als Beispiel nennt sie die Spieleplattform "Roblox", die zwar Chatgruppen umfasst, aber nicht als soziales Netzwerk gilt. In der WamS streiten sich Hannah Bethke und Andreas Rosenfelder in einem Pro und Contra. Bethke betont, ein Verbot sei "gerade kein Anzeichen fehlender Liberalität, sondern ein Instrument für ihren Erhalt". Rosenfelder empfiehlt stattdessen "ein konsequentes Smartphone-Verbot an Schulen", das die gesunde Entwicklung junger Gehirne wirksamer gewährleiste als ein pauschales Verbot. Sascha Lobo (spiegel.de) kommentiert, ein Social-Media-Verbot würde die Probleme nur verschlimmern. Kinder würden ihren Eltern gegenüber weniger offen sein, sodass die elterliche Kontrollierbarkeit verloren gehe. René Pfister (spiegel.de) vertritt die Meinung, dass soziale Netzwerke "nichts anderes sind als digitales Heroin". "Wer digitale Drogen im Netz feilbietet, sollte zumindest sicherstellen, dass sie nicht von Minderjährigen konsumiert werden." Dies dürfe jedoch "nur ein erster Schritt sein". Marion Horn (bild.de) argumentiert für ein Verbot. 13-Jährige müssten nicht global sendefähig sein. "Das ist kein Grundrecht. Das ist ein historisches Experiment." Marcel Sacha (bild.de) warnt dagegen vor den autoritären Folgen. Der Staat sei "kein Erziehungsberechtigter" und nicht dafür da, "Jugendliche aufzuziehen".
Verantwortungseigentum: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben ein Konzeptpapier zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) erarbeitet, das dem Hbl (Heike Anger) vorliegt. Kern der neuen Gesellschaftsform soll die "unabänderliche Vermögensbindung" sein. Gewinne dürfen demnach nicht ausgeschüttet werden, auch nicht in Form von Boni. Die Vermögensbindung soll auch im Fall der Liquidation und Insolvenz fortgelten. Die Mitgliedschaft in der GmgV soll nicht frei übertragbar sein.
Asyl/Arbeitsverbot: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will, dass Asylbewerber:innen künftig bereits nach drei Monaten in Deutschland eine Arbeitsstelle annehmen dürfen. Dies soll im Zuge der deutschen Begleitgesetzgebung zur GEAS-Reform geregelt werden. Nicht gelten soll die neue Arbeitsmöglichkeit für Menschen mit bestandskräftig abgelehntem Asylantrag. Bislang ist Asylbewerber:innen verboten, zu arbeiten, solange sie in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen oder wenn sie aus einem Staat kommen, der als "sicheres Herkunftsland" eingestuft ist. Mo-SZ (Georg Ismar), Mo-FAZ (Eckart Lohse) und bild.de (Burkhard Uhlenbroich/Peter Tiede) berichten.
Nikolas Busse (Mo-FAZ) warnt davor, Asyl und Arbeitseinwanderung zu "vermischen". Man könne sich "kaum einen größeren Pull-Faktor ausdenken", als eine Arbeitserlaubnis nach drei Monaten Aufenthalt. Stattdessen müsse man die Dauer der Asylverfahren auf drei Monate senken, um "abgelehnte Bewerber dann konsequent abzuschieben und die Gewinnung von ausländischen Fachkräften der Wirtschaft zu überlassen".
Strafverfahren: Rechtsprofessor Tillmann Bartsch beschäftigt sich auf LTO mit der geplanten StPO-Reform, die das Strafverfahren effizienter und schneller machen soll. Die vom Bundesjustizministerium beauftragte Expertenkommission brauche "Fingerspitzengefühl", da schnellere Verfahren meist nicht ohne "Schleifung der Beschuldigtenrechte" zu haben seien. Zur Beschleunigung von Strafverfahren empfiehlt er mehr Personal sowie eine Entkriminalisierung von Bagatelldelikten.
Protektionismus: Der von der EU-Kommission entworfene "Industrial Accelerator Act", der die Vergabe öffentlicher Aufträge und Subventionen an eine Produktion innerhalb der EU knüpft, könnte gegen verschiedene WTO-Übereinkommen verstoßen. Gegenüber der Sa-FAZ (Katja Gelinsky) betont unter anderem der Rechtsprofessor Patrik Holterhus, dass das WTO-Subventionsübereinkommen Subventionen verbiete, die den Einsatz inländischer Waren und Produktionsschritte begünstigen.
Abgeordnete: Nachdem in AfD-Landtagsfraktionen zahlreiche Fälle von Vetternwirtschaft bekannt wurden, spricht sich Jost Müller-Neuhof (Tsp) gegen eine Verschärfung der Regeln im Abgeordnetengesetz aus. Dass in anderen Parteien keine entsprechenden Vorfälle bekannt seien, zeige, dass es keine Gesetze brauche, um "anständig zu sein". Eine neue Regelung sähe aus wie eine "Lex AfD", "nur geschaffen, um den Konkurrenten kleinzukriegen". Schon jetzt verbietet § 12 AbgG, dass Mitarbeiter in Bundestagsbüros angestellt werden, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren.
Wohnungsmiete: Ronen Steinke (Sa-SZ) nennt die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) geplante Mietrechtsreform "erstaunlich zahm angesichts der Dramatik der Lage". Er stellt infrage, ob vorübergehende Vermietungen überhaupt von der Mietpreisbremse ausgenommen sein sollten. Um den Mietmarkt abzukühlen, sollten auch die "derzeit ausufernden Fälle der Kündigungen wegen Eigenbedarfs" eingedämmt werden. Die Grundgesetznorm, wonach "Eigentum verpflichtet", sei heute so wichtig wie "schon lange nicht mehr".
Die Grünen schlagen vor, Vermietern für die Dauer von fünf Jahren eine Eigenbedarfskündigung zu Lasten von Mieter:innen zu verbieten, die zuvor erfolgreich die Mietpreisbremse durchgesetzt haben, meldet die Mo-SZ.
Verwaltungsgerichte: Rechtsanwalt Arne-Patrik Heinze warnt auf LTO, dass der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für eine VwGO-Reform "die Schwächung rechtsstaatlicher Abwehrmöglichkeiten gegen übergriffiges hoheitliches Handeln perpetuiert". Die partielle Einführung des Beibringungsgrundsatzes schwäche den Amtsermittlungsgrundsatz, der einem Gleichgewicht im Über-/Unterordnungsverhältnis diene. "Sehr fragwürdig" sei auch die Übertragung von Verfahren auf den Einzelrichter. Je mehr Instanzen und Personen an der Entscheidungsfindung beteiligt seien, desto ausgewogener und objektivierter werde die Entscheidung.
Nutzung öffentlicher Einrichtungen: Rechtsprofessor Ralf Michaels kritisiert auf dem Verfassungsblog die Änderung der bayerischen Gemeindeordnung von Ende 2025, wonach kein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung bestehen soll, wenn NS-verherrlichende oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind. Da Antisemitismus "als solcher nicht strafbar" sei, verletze die Anknüpfung an diese "Standpunktdifferenzierung" die Meinungsfreiheit. Dass der VGH Bayern kürzlich trotz der neuen Norm ein Auftrittsverbot für Björn Höcke kippte, zeige, dass die Gesetzänderung "weitgehend Symbolpolitik" gewesen sei. Michaels warnt: "Auf Dauer wird es nicht reichen, wenn die Politik die Verantwortung, populistische Gesetzgebung an der Verfassung zu messen, auf die Gerichte abschiebt und damit deren Legitimität unterminiert."
Justiz
VGH BaWü zu AfD-Veranstaltung/Sellner: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hob das Teilnahmeverbot für den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner auf, das das Verwaltungsgericht Karlsruhe für eine Veranstaltung im Ettlinger "Kasino", einem kommunalen Veranstaltungsraum, vorgesehen hatte. Dass Sellner voraussichtlich "extremistische und rassistische Inhalte" verbreiten werde, reiche für ein Teilnahmeverbot nicht aus, entschied das Gericht im Eilverfahren. Etwas anderes gelte nur, wenn eine Rechtsverletzung "in Gestalt von Äußerungsdelikten" zu erwarten sei. Dies konnte die Stadt Ettlingen jedoch nicht darlegen. spiegel.de und LTO (Max Kolter) berichten.
EuG zu Abwasserrichtlinie: Wie die Sa-FAZ (Katja Gelinsky) berichtet, wies das Gericht der Europäischen Union eine Klage mehrerer Pharma- und Kosmetikunternehmen gegen die Kommunalabwasserrichtlinie zurück. Die Richtlinie sieht vor, dass Pharma- und Kosmetikunternehmen 80 Prozent der Kosten für die Nachrüstung von Kläranlagen übernehmen. Ihre Klage wurde als unzulässig abgewiesen, weil die Richtlinie die Unternehmen nicht "direkt und individuell" betreffe.
BVerfG – Rundfunkbeitrag: Die KEF-Kommission hat eine neue Empfehlung für die Höhe des Rundfunkbeitrags vorgelegt. Während sie 2024 noch eine Anhebung des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro auf 18,94 Euro für die Jahre 2025 bis 2028 empfohlen hatte, muss der Rundfunkbeitrag nach ihrer neuen Empfehlung erst im Januar 2027 und nur auf 18,64 Euro angehoben werden. Grund für die neue Empfehlung ist eine Zunahme beitragspflichtiger Haushalte bei gleichbleibendem Finanzbedarf der Sender. Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF gegen die ausbleibende Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch die Länder sei damit hinfällig, analysiert taz.de (Christian Rath).
BVerfG zu Fraktions-Sitzungssaal: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Max Müller kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der der Anspruch der zweitgrößten Bundestagsfraktion AfD auf den zweitgrößten Sitzungssaal abgelehnt wurde. "Wenn man es ausreichen lässt, dass die Geschäftsordnung des Bundestages bestimmte Entscheidungen einfach dem Mehrheitsentscheid zuweist und sich ansonsten auf eine bloße Willkürkontrolle beschränkt, bleibt vom Gleichbehandlungsanspruch des Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG wenig übrig."
OLG Dresden – Sächsische Separatisten: Im Prozess gegen die rechtsextreme Gruppe "Sächsische Separatisten" sagte der wegen Mordversuchs angeklagte AfD-Politiker Kurt Hättasch aus. Die gemeinsamen Aktivitäten, die die Bundesanwaltschaft als Wehrsportübungen einstuft, seien bloß "Indianerspiele" gewesen. In Richtung der Bundesanwaltschaft sagte er: "Ihr klagt hier Sachen an, das ist jenseits von Gut und Böse." Die FR (Joachim F. Tornau) berichtet.
LAG Hamm zu Tätlichkeit gegen Vorgesetzten: Ein Angestellter, der seinem Vorgesetzten den rechten Arm verdrehte und das Handgelenk verstauchte, nachdem dieser ihn wegen einer unerlaubten Kaffeepause zur Rede stellte, darf fristlos gekündigt werden. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied im September, dass derartige Tätlichkeiten schon bei erstmaliger Begehung eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies seien "gute Nachrichten für alle Führungskräfte", schreibt beck-aktuell (Monika Spiekermann).
AG Rastatt zum Zeugnisverweigerungsrecht eines Pfarrers: Nun berichtet auch beck-aktuell (Jannina Schäffer) über die Entscheidung des Amtsgerichts Rastatt, wonach einer Frau kein Trennungsunterhalt zusteht, weil diese während ihrer "intakten" Ehe eine Affäre mit einem Pfarrer einging. Dies stelle "ein schwerwiegendes Fehlverhalten" dar. Der Geistliche musste als Zeuge aussagen, weil die Beziehung nach Ansicht des Gerichts nicht unter sein Zeugnisverweigerungsrecht fiel.
VG Dresden zu Weiterleitung journalistischer Anfragen: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden muss offenlegen, auf welche Weise sie sich mit den Verteidigern von Robert Habeck (Grüne) zu einer Presseanfrage abstimmte. Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, hatte ein entsprechender Eilantrag der Zeitung auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs vor dem Verwaltungsgericht Dresden Erfolg. Die Strafverfolger hatten im vergangenen Jahr eine Presseanfrage zu Ermittlungen gegen Habeck an seine Verteidigung weitergeleitet. Dass dies rechtswidrig war, entschied das VG Dresden bereits im Dezember. Nach der neuen Entscheidung muss die Generalstaatsanwaltschaft auch offenlegen, in welchen weiteren Fällen journalistische Anfragen zu Strafverfahren an Beschuldigte weitergeleitet wurden.
ArbG Erfurt zu Bewerbung von AfD-Mitglied: Ein Bewerber auf eine Stelle als Sachbearbeiter im Landesverwaltungsamt Thüringen hätte persönlich angehört werden müssen, bevor ihm wegen seiner AfD-Mitgliedschaft abgesagt wurde. Das Arbeitsgericht Erfurt entschied, dass die Beurteilung der persönlichen Eignung sich nicht allein auf formale Merkmale wie die Parteimitgliedschaft stützen dürfe. Der Freistaat Thüringen muss die Auswahlentscheidung daher wiederholen. Einen Anspruch auf die Stelle verneinte das Gericht jedoch. Sa-FAZ (Markus Wehner) und LTO berichten.
Justiz und KI: Richter Leif Schubert widerspricht auf LTO der Darstellung, dass aufgrund von KI weniger Richter:innen und Staatsanwält:innen eingestellt werden müssen. Im Gegenteil bräuchten Richter:innen künftig mehr Zeit, weil sie mit KI erstellte Akten "viel wachsamer prüfen" müssten. Sprachmodelle arbeiteten "fundamentally unreliable" und könnten daher nach neun überzeugenden Ergebnissen "beim zehnten Mal plötzlich völlig daneben liegen". Auch die Staatsanwaltschaften erhielten neue Arbeit "durch vollständig mittels KI-Agenten automatisierte Deepfakes, Betrugsanrufe, Phishingangriffe und Transfers digital erbeuteter Vermögenswerte in bisher ungekanntem Ausmaß rund um die Uhr, meist grenzüberschreitend".
Recht in der Welt
Großbritannien – Andrew Mountbatten-Windsor: Nach der vorübergehenden Festnahme von Andrew Mountbatten-Windsor wurde sein früherer Wohnsitz in der Royal Lodge im großen Park von Windsor durchsucht. Ihm droht für "Fehlverhalten im Amt" eine lebenslange Haft. Die Sa-FAZ (Johannes Leithäuser) und spiegel.de berichten.
Die Sa-FAZ (Peter-Philipp Schmitt) erläutert die Vorwürfe gegen Ex-Prinz Andrew. Er soll als staatlicher Sonderbeauftragter für internationalen Handel vertrauliche Dokumente an Jeffrey Epstein geschickt haben. Eine Mail aus den Epstein-Akten belegt, dass er etwa Berichte über Investitionsmöglichkeiten an Epstein weiterleitete. spiegel.de (Nadine Wolter) bringt eine Chronologie des Falls. Mo-FAZ (Johannes Leithäuser) und beck-aktuell berichten, dass Andrew bislang noch immer den achten Platz in der britischen Thronfolge einnimmt. Diese könne nur durch ein Parlamentsgesetz verändert werden.
Österreich – Tod am Großglockner: Über das Urteil gegen Thomas P., dessen Freundin bei einer gemeinsamen Bergtour am Gipfel des Großglockner erfror, berichten nun auch Sa-SZ (Titus Arnu), Sa-FAZ (Stephanie Geiger), WamS (Per Hinrichs), spiegel.de (Florian Kinast), zeit.de (Jannik Jürgens) und focus.de (Ulf Lüdeke). P. war vom Innsbrucker Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden. Eine Ex-Freundin hatte im Prozess ausgesagt, dass er sie bei einer früheren Wanderung am Großglockner ebenfalls zurückgelassen habe, obwohl sie "komplett am Ende" ihrer Kräfte gewesen sei.
Hanno Charisius (Sa-SZ) kommentiert, es sei nicht so einfach, dass der Erfahrene immer die Verantwortung für Unfälle am Berg trage. "Denn das würde ja bedeuten, Menschen zu bestrafen, nur weil sie mehr Erfahrung, mehr Wissen oder mehr Training haben." Wenn aber eine Person als "Tourenführer aus Gefälligkeit" agiere, also die Route plane und die Ausrüstung besorge, dann sei sie haftbar.
Türkei – Haft für Journalisten: In der Türkei wurde der Korrespondent der Deutschen Welle, Alican Uludağ, in Untersuchungshaft genommen. Die türkischen Ermittler werfen ihm Präsidentenbeleidigung sowie Verbreitung irreführender Informationen vor. Offiziell wird dies mit eineinhalb Jahre alten Posts auf X begründet. Uludağ hatte in seinen Recherchen Korruption in Regierungskreisen aufgedeckt. Über die Festnahme berichten Sa-SZ, Mo-taz (Wolf Wittenfeld) und spiegel.de.
Michael Hanfeld (Sa-FAZ) kommentiert, mit der Verhaftung zeige der neue türkische Justizminister Akın Gürlek, "dass vor ihm niemand im Land sicher ist". Er trage den Spitznamen "mobile Guillotine". Der Journalist Uludag habe sich in der Türkei "einen Ruf wie hierzulande Günter Wallraff erworben". Die "politisierte türkische Justiz" münze diese Arbeit in "Präsidentenbeleidigung" um.
Polen – Justizreform: Über das Veto des polnischen Präsidenten Karol Nawrocki gegen das Gesetz zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit des Landesjustizrats berichten nun auch beck-aktuell und LTO. Die von der PiS geführte Koalition hatte 2018 beschlossen, dass der Landesjustizrat mehrheitlich nicht mehr durch Richter:innen, sondern durch das Parlament gewählt wird. Er ist in Polen für die Besetzung neuer Richterstellen zuständig. Die Mitte-Links-Koalition von Donald Tusk hat nicht die notwendige Mehrheit, um Nawrockis Veto zu überstimmen.
Sonstiges
Handy am Steuer: zdfheute.de (Fabio Leiendecker) schildert, wann nach § 23 Abs. 1a StVO die Nutzung von Handys durch Autofahrer:innen erlaubt und unzulässig ist. Der kurze, situationsangepasste Blick auf den Navy ist erlaubt, nicht dagegen das Lesen und Schreiben von Nachrichten. Zur Überwachung experimentiert Rheinland-Pfalz mit Kameras, die ins Fahrzeuginnere filmen (Monocams).
RAin Charlotte D'Agostino: In der Rubrik "Most Wanted" stellt LTO (Stefan Schmidbauer) die Rechtsanwältin Charlotte D'Agostino vor, die als selbstständige Projekt-Juristin im Immobilienrecht arbeitet.
Rechtsgeschichte – Tod von Bauer Rupp: Der Jurist Ernst Reuß schildert auf beck-aktuell einen legendären bayerischen Justizirrtum. Die Angehörigen von Bauer Rudolf Rupp gestanden 2004 unter polizeilichem Druck, sie hätten ihn erschlagen, zerstückelt und an die Hunde verfüttert. Sie wurden wegen Totschlags verurteilt. 2009 wurde die Leiche von Bauer Rupp jedoch in seinem Auto auf dem Grunde der Donau gefunden. Die Familienmitglieder wurden nach einem langwierigen Wiederaufnahmeverfahren erst nach Verbüßung ihrer Strafe freigesprochen. Haftentschädigung erhielten sie wegen der Geständnisse nicht oder sie wurde gekürzt.
Das Letzte zum Schluss
Polizei-Lineale: Die Berliner Polizei hat jedes Maß verloren: Im vergangenen Dezember bemerkte ein aufmerksamer Schüler, dass die 15-Zentimeter-Lineale, die die Polizei seit 2024 zu Werbezwecken verteilte, gar nicht 15 Zentimeter lang sind, sondern drei Millimeter länger. Die Polizei wies "alle betroffenen Dienststellen an, die restlichen Lineale nicht weiter zu verteilen", berichtet spiegel.de. Leider waren die Gewährleistungsansprüche bereits verjährt.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59373 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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