Gegen Ex-Prinz Andrew wird wegen Weitergabe geheimer Wirtschaftsberichte ermittelt. Südkoreas früherer Präsident wurde wegen Anführung eines Aufstands verurteilt. Das LG Innsbruck verurteilte einen Bergsteiger wegen fahrlässiger Tötung.
Thema des Tages
Großbritannien – Andrew Mountbatten-Windsor: Ex-Prinz Andrew, der Bruder von König Charles III., wurde festgenommen. Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen Fehlverhaltens in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Laut den Epstein-Akten hatte Andrew dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein geheime Wirtschaftsberichte übermittelt, die er als britischer Handelsgesandter erlangt hatte. Am Abend kam Andrew unter Auflagen wieder frei. Das letzte Mal, dass ein Mitglied der britischen Königsfamilie verhaftet wurde, liegt knapp 400 Jahre zurück: 1647 wurde Charles I. während des Bürgerkriegs festgenommen – und hingerichtet. Es berichten SZ (Alexander Menden), FAZ (Johannes Leithäuser), taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski), Hbl (Torsten Riecke/Lukas Bay) und spiegel.de (Christoph Giesen).
LTO (Xenia Piperidou) erläutert, dass schwerwiegende Straftaten wie Fehlverhalten im Amt nach dem britischen Recht nicht verjähren. Der Straftatbestand sei, wie im Common Law üblich, über Jahrhunderte durch Urteile geformt worden, ohne dass ein konkreter Paragraf im Gesetzbuch stehe. In Deutschland sei dies wegen des Grundsatzes nulla poena sine lege undenkbar.
Johannes Leithäuser (FAZ) erinnert daran, dass der Tatvorwurf, der gegen Andrew erhoben wird, auch den früheren Minister Peter Mandelson trifft, den Premierminister Keir Starmer vor einem Jahr zum US-Botschafter gemacht hatte. Ausweislich der Akten habe er "noch viel gravierendere Interna" an Epstein verschickt. Carolina Schwarz (taz) kommentiert, die Ermittlungen in Großbritannien und anderen europäischen Ländern seien ein Hoffnungsschimmer. Zwar werde gegen Andrew nicht wegen sexualisierter Gewalt ermittelt, "doch immerhin geht die Strafverfolgung ihrem Job nach".
Rechtspolitik
Strafmündigkeit: Anlässlich der mutmaßlichen Tötung eines 14-Jährigen durch einen 12-jährigen Mitschüler in Dormagen warnt Heribert Prantl (SZ) vor einer Senkung der Strafmündigkeitsgrenze. Sehr junge Menschen hinter Gitter zu setzen, sei eine "Horrorvorstellung". Das geltende Jugendhilfe- und Familienrecht ermögliche schon jetzt schwere Eingriffe wie die Entziehung des Sorgerechts. Wichtiger und richtiger als eine Ausweitung des Strafrechts sei die Forderung nach einem Social-Media-Verbot. Sie habe jedoch "den falschen Namen und die falschen Adressaten", da die Schutzvorschriften sich an die Konzerne und nicht an die Kinder richten sollten.
Verwaltungsgerichte: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Max Weber kritisiert auf dem JuWissBlog, dass die Bundesregierung in den Gesetzentwürfen zur Verwaltungsgerichtsordnung und zum Umweltrechtsbehelfsgesetz den Untersuchungsgrundsatz aushebeln wolle. Die Regierung berufe sich dabei auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, gehe jedoch über diese hinaus.
Resilienz des VerfGH Berlin: Rechtsprofessor Christian Walter und Jurastudent Simon Fetscher loben auf dem Verfassungsblog den Gesetzentwurf von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) zur Stärkung des Berliner Verfassungsgerichtshofs und regen zugleich einige Ergänzungen an. Unter anderem fordern sie für das Gericht eine Vetoposition bei der regierungsinternen Aufstellung des Haushaltsplans. Weiterhin müsse für die Wahlen der Richter:innen neben der Zwei-Drittel-Mehrheit auch ein Mindestquorum vorgeschrieben sein. Als Ersatzwahlmechanismus schlagen sie vor, dass vom Gericht vorgeschlagene Kandidat:innen mit einfacher Mehrheit im Abgeordnetenhaus gewählt werden können.
Klarnamenpflicht: Nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sich für eine Klarnamenpflicht im Internet aussprach, warnt Markus Reuter (netzpolitik.org) vor diesem Schritt. Die anonyme Nutzung des Internets sei elementar für die Ausübung verschiedener Grundrechte wie der Presse- und Meinungsfreiheit. Aggressive Kommunikation im Internet sei nicht die Folge der Anonymität, sondern einer gesellschaftlichen Verrohung, zu der auch Friedrich Merz beitrage, wenn er zum Beispiel von "kleinen Paschas" rede.
Unternehmen: Rechtsprofessor Peter Hommelhoff spricht sich auf FAZ-Einspruch gegen eine neue Rechtsform mit dem Namen "EU Inc." aus. Dieser Rechtsformzusatz, für den verschiedene Investorenverbände werben, sende ein Signal für "die einseitige Bevorzugung von Investoren". Es fehle ein angemessener Ausgleich mit den Interessen der Innovator:innen und Gründer:innen.
Versorgungsausgleich: Richterin Julie Strube lobt auf beck-aktuell den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum Versorgungsausgleich, der vorsieht, dass Versorgungsanrechte künftig schuldrechtlich ausgeglichen werden können, wenn sie bei der Scheidung nicht korrekt geteilt wurden. Mit dem Ausbau der betrieblichen und privaten Altersversorgung sowie aufgrund häufiger werdender Arbeitsplatzwechsel steige in der Praxis die Gefahr, dass bei der Scheidung Anrechte übersehen würden.
Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherungen: DAV-Vizepräsident Fabian Widder warnt auf anwaltsblatt.de, dass es weitere Versuche geben werde, die vor- und außergerichtliche Rechtsberatung zu liberalisieren. Die Rechtsberatung dürfe aber "nicht zu einem beliebigen Rechtsdienstleistungsprodukt großer finanzkräftiger Versicherungskonzerne herabgestuft" werden.
Justiz
BVerwG zu Abschiebung trotz Schutzstatus in Griechenland: Menschen, die in Griechenland Asyl oder subsidiären Schutz erhalten haben, dürfen von Deutschland trotzdem in ihr Heimatland abgeschoben werden, wenn ihre Asylanträge hier abgelehnt wurden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in den Fällen eines Mannes und einer Familie aus dem Irak. Sie hatten in Griechenland zwar Schutz erhalten, stellten in Deutschland aber erneut einen Asylantrag. Zwar verbietet § 60 des Aufenthaltsgesetzes, dass Menschen in ihr Heimatland abgeschoben werden, wenn sie in einem anderen EU-Staat Asyl gefunden haben. Die Norm sei aber teleologisch zu reduzieren, wenn der andere EU-Staat den Schutz tatsächlich nicht gewährleiste. Es berichten taz (Christian Rath), beck-aktuell und LTO.
KG Berlin zu Bezeichnung als "Miethai": Der Potsdamer CDU-Lokalpolitiker Wolfhard Kirsch scheiterte vor dem Berliner Kammergericht mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Linken-Bundestagsabgeordnete Isabelle Vandre. Sie hatte Kirsch als "Miethai" und Teil der "Mieten-Mafia" bezeichnet, weil dieser als Unternehmer Mieter:innen aus ihren Wohnungen verdränge, um diese teuer als Eigentumswohnungen verkaufen zu können. Das Gericht sah darin keine Schmähung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung. Die Welt (Kevin Culina) berichtet.
LG Heilbronn zu Lidl-Werbung: Das Landgericht Heilbronn stufte eine Werbekampagne des Lebensmitteldiscounters Lidl aus dem Mai 2025 als irreführend ein. Lidl hatte mit der "größten Preissenkung aller Zeiten" geworben, 500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden. Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg monierte u.a., dass es keine nachprüfbare Liste der 500 Produkte gab. Das Landgericht Heilbronn will die Begründung seiner Entscheidung später veröffentlichen. beck-aktuell und spiegel.de berichten.
LG Berlin – Fördergeld für Immobilie: Vor dem Landgericht Berlin haben die Eigentümer:innen einer Immobilie in der Oranienstraße einem Vergleich zugestimmt, wonach sie dem Land Berlin 3,145 Millionen Euro zurückzahlen müssen. Die Eigentümer:innen, darunter ehemalige Journalist:innen von "Zeit", "SZ", "Spiegel", "Berliner Zeitung" und "taz", hatten in den Neunzigerjahren Fördergelder in Höhe von 1,78 Millionen Euro erhalten, um sozialen Wohnraum zu schaffen. Sie vermieteten die Wohnung in Wahrheit aber zu hohen Preisen und hielten die Förderbedingungen nur scheinbar ein. Es berichten SZ, FAZ, taz-berlin (Uwe Rada), spiegel.de (Frauke Hunfeld) und bild.de (Stefan Peter).
LG Köln zu Böhmermann-Fake-Account: Die einstweilige Verfügung des LG Köln gegen X, wonach die Plattform ein Fakeprofil von Jan Böhmermann löschen muss, konnte bislang nicht an X zugestellt werden. Der Konzern habe keine Kommunikationswege für die Zustellung von Gerichtsentscheidungen eingerichtet, berichtet beck-aktuell (Maximilian Amos). Böhmermanns Rechtsanwalt Chan-jo Jun habe bereits erfolglos versucht, die Verfügung über die Kanzlei White & Case zuzustellen, die von X regelmäßig mandatiert werde.
LG Frankfurt/M. – Mord im Hauptbahnhof: Heute beginnt vor dem LG Frankfurt/M. der Prozess gegen Kemal Ö., der im August 2024 im Frankfurter Hauptbahnhof den 27-jährigen Abdulkadir E. heimtückisch erschossen haben soll. Neben ihm sind auch zwei seiner Söhne und vier seiner Neffen wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes angeklagt. Hinter der Tat soll ein Streit zwischen zwei Familien aus Südostanatolien stehen, dem bereits zwei Menschen zum Opfer fielen. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet.
LG Erfurt zu Missbrauch von Schülerin: Der Spiegel (Carlotta Böttcher) rekonstruiert anhand der Aussagen von drei Schülerinnen die Missbrauchsfälle an einem Erfurter Gymnasium, die jüngst zur Verurteilung von zwei Lehrern führten. Karla G. wurde von ihrem Klassenlehrer Jörg S. missbraucht. Sie war 12 oder 13, als er sie das erste Mal küsste. Als sie sich in der elften Klasse an ihren Musiklehrer Nikolaus D. wandte, half er ihr nicht, sondern bat stattdessen um Nacktbilder von ihr. Schon früh sollen sich besorgte Eltern erfolglos an den Schulleiter gewandt haben.
VG Karlsruhe zu AfD-Veranstaltung: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, dass die Stadt Ettlingen der AfD Zugang zur öffentlichen Veranstaltungsstätte "Kasino" gewähren muss. Dass die geplante Wahlkampfveranstaltung unter dem Schlagwort "Remigration" stattfinden soll, begründe alleine keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da nicht jedes Verständnis von "Remigration" gegen die Verfassung verstoße. Auch die Teilnahme der Brandenburger Landtagsabgeordneten Lena Kotré begründe keine solche Gefahr. Zu einer anderen Einschätzung kommt das Gericht in Bezug auf den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner. Weil er bei der Veranstaltung voraussichtlich "extremistische und rassistische Inhalte" verbreiten würde, müsse dieser von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. beck-aktuell und LTO (Max Kolter) berichten.
VG Weimar zu Vizepräsident:in am BAG: Das VG Weimar entschied im Eilverfahren, dass die Personalentscheidung für das Amt der Vizepräsident:in am Bundesarbeitsgericht rechtmäßig war. Die Präsidentin Inken Gallner hatte eine Bewerber:in in ihrer Anlassbeurteilung als "sehr gut geeignet" bewertet, obwohl sie in wenigen Jahren in den Ruhestand gehen wird. Eine unterlegene Kandidat:in hatte gegen diese Entscheidung einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Die Position der Vizepräsident:in ist seit April 2025 nicht besetzt. LTO (Tanja Podolski) berichtet.
VG Neustadt/W. zu Apotheker mit Darknet-Handel: Ein Apotheker, der zwei Jahre lang wissentlich Narkosemittel ohne Rezept an einen Dealer verkaufte, der die Arzneimittel im Darknet vertrieb, verlor zurecht seine Betriebserlaubnis. Das VG Neustadt an der Weinstraße entschied im Eilverfahren, dass der Mann nicht die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit habe. LTO berichtet.
VG Gelsenkirchen – Teilzeit: Eine Polizistin, die vor dem VG Gelsenkirchen auf Teilzeit geklagt hatte, nahm ihre Klage zurück. In der mündlichen Verhandlung hatte der Richter darauf hingewiesen, dass Beamt:innen grundsätzlich zur Tätigkeit in Vollzeit verpflichtet sind. Voraussetzungslose Teilzeit sei nur möglich, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. In der Polizeibehörde seien jedoch in der Vergangenheit schon zu viele Überstunden gemacht worden. LTO berichtet.
VG München zu Tempo 30: Nachdem das VG München vergangene Woche im Eilverfahren entschieden hatte, dass auf der Landshuter Allee wegen hoher Stickstoffdioxidwerte wieder Tempo 30 gelten muss, hängen noch immer die Schilder für Tempo 50. Die Deutsche Umwelthilfe fordert von der Stadt München nun eine Umsetzung des Beschlusses unter Androhung eines Zwangsgelds. Der Oberbürgermeister kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. LTO berichtet.
Bremer Ex-Verfassungsrichter: spiegel.de (Hubert Gude/Roman Lehberger) schreibt, dass der zurückgetretene stv. Landesverfassungsrichter Anatol Anuschewski von 2014 bis 2023 in der Interventionistischen Linken (IL) aktiv war, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird. Die Linke hält die Einstufung für falsch. taz-nord (Eiken Bruhn) gibt einen Überblick über die Affäre. Sie sei Teil des Vorwurfs von Medien und Bremer CDU, die Linke (die Teil der Bremer Regierung ist) sei von Extremist:innen unterwandert.
Rechtsstaat: Im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) stellt Simon Scharf von der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV) die "Frankfurter Resolution" vor, in der junge Richter:innen und Staatsanwält:innen für den Rechtsstaat eintreten. Es sei gefährlich, wenn sich die Exekutive nicht an Gerichtsentscheidungen halte. Scharf betont, dass auch Richter:innen sich politisch betätigen dürften: "Richter geben ihre staatsbürgerlichen Grundrechte nicht an der Gerichtstür ab."
Recht in der Welt
Südkorea – Kriegsrecht: Yoon Suk-yeol, der ehemalige Präsident Südkoreas, der im Dezember 2024 das Kriegsrecht verhängte und die Besetzung des Parlaments anordnete, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe sich wegen Anführung eines Aufstands strafbar gemacht, entschied das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess die Todesstrafe gefordert. Sieben weitere Politiker wurden ebenfalls verurteilt. Ex-Verteidigungsminister Kim Yong-hyun erhielt eine dreißigjährige Haftstrafe. Yoon entschuldigte sich nicht für sein Verhalten. Es wird damit gerechnet, dass er nach einigen Jahren begnadigt wird. Es berichten FAZ (Jochen Stahnke), taz (Fabian Kretschmer), spiegel.de, bild.de und beck-aktuell.
David Pfeifer (SZ) hofft, "dass es in anderen Ländern bald zu ähnlichen Prozessen und Urteilen kommt, auch als Signal an den Rest der Welt: Demokratien müssen nicht wehrlos sein". Er beklagt, dass viele Politiker, die sich "politisch kaum verhohlen wie Straßengangster verhalten", leider nicht der Gerechtigkeit zugeführt würden.
Österreich – Tod am Großglockner: Das Landgericht Innsbruck verurteilte den 37-jährigen Thomas P. wegen fahrlässiger Tötung, weil er im Januar 2025 seine Freundin nachts am Großglockner zurückließ, wo sie erfror. Die Freundin habe sich in seine "Obhut" gegeben, weil sie kaum Erfahrung mit hochalpinen Touren im Winter gehabt habe. Er habe nicht für die erforderliche Ausrüstung gesorgt und nicht rechtzeitig kehrtgemacht, obwohl die Luft eine gefühlte Temperatur von minus 20 Grad hatte. Der Mann erhielt eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe in Höhe von 9.400 Euro. Es berichten zeit.de und bild.de (Jörg Völkerling).
Im Gespräch mit spiegel.de (Katherine Rydlink) erläutert der Bergführer Stefan Winter, ein Steinschlag könne auch bei guter Tourenplanung passieren. "Wenn aber der Verdacht besteht, dass der erfahrenere Alpinist seine Fürsorgepflicht nicht eingehalten hat, kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben."
IStGH – Chefankläger Khan: Die internen Ermittlungen gegen den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, sollen bis zum 9. März abgeschlossen werden. Dies ist das Ergebnis einer Fristverlängerung, um die das dreiköpfige Gremium aus (bislang namentlich nicht bekannten) externen Richter:innen gebeten hatte, das im Auftrag der IStGH-Vertragsstaatenversammlung die Ermittlungsergebnisse rechtlich bewerten soll. Die interne Aufsichtsstelle der UN hatte einen Sachverhaltsbericht bereits im Dezember 2025 an die Mitgliedsstaaten versandt. Khan wird sexueller Missbrauch gegenüber einer Mitarbeiterin vorgeworfen. Er bestreitet dies. LTO (Markus Sehl) berichtet.
Polen - Justizreform: Der polnische Präsident Karol Nawrocki hat mit seinem Veto ein Gesetz der Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk gestoppt, mit dem die Unabhängigkeit des nationalen Justizrats wiederhergestellt werden sollte. Das Gesetz sei "klar verfassungswidrig" und könne “genutzt werden, um Richter auszuschließen, vor denen die derzeitige Regierung sich fürchtet”. spiegel.de berichtet.
Italien – Sea Watch: Ein Gericht in Palermo entschied, dass der italienische Staat 76.000 Euro an Sea Watch zahlen muss, weil er die "Sea Watch 3" im Jahr 2019 fünf Monate lang illegal festsetzte. Der Schadensersatz umfasst die Kosten für Hafengebühren und den Schiffsdiesel sowie die Anwaltskosten. 2019 hatte das Schiff mit 40 Geflüchteten an Bord den Hafen von Lampedusa angesteuert, obwohl Italien dies verboten hatte. Die Kapitänin Carola Rackete war daraufhin festgenommen und erst nach mehreren Tagen freigelassen worden. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni sagte, das Urteil mache sie sprachlos. Es berichten FAZ (Matthias Rüb), taz (Fabian Schroer), bild.de (Peter Poensgen) und LTO.
Türkei – Justizminister Gürlek: Der türkische Journalist Bülent Mumay schreibt in der FAZ über den neuen türkischen Justizminister Akın Gürlek, der zuvor als Oberstaatsanwalt den Oppositionspolitiker Ekrem İmamoğlu mit Korruptionsvorwürfen hinter Gitter gebracht hatte. Gürlek werde als Justizminister dafür sorgen, dass der Prozess gegen İmamoğlu "das gewünschte Ergebnis zeitigt". Zudem werde er die "Schläge gegen die Opposition" auf das ganze Land ausdehnen.
USA – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Im Prozess um die Gefahren von Social Media für Kinder und Jugendliche sagte Mark Zuckerberg aus. Vor dem Gericht in Los Angeles stritt er ab, dass die Plattformen Facebook und Instagram junge Menschen gezielt süchtig machen sollen. In einer E-Mail von 2015 hatte er gefordert, die Nutzungszeit um zwölf Prozent zu steigern. Solche Zeitziele seien inzwischen abgeschafft, erklärte er nun. Beauty-Filter bei Instagram zu deaktivieren, komme einer "Bevormundung" gleich, sagte er. Die 20-jährige Kaley, die gegen Meta und Google klagt, nutzt Instagram seit dem Alter von neun Jahren und verbrachte bis zu 16 Stunden am Tag auf der Plattform. Über den Prozess berichten SZ (Jürgen Schmieder), FAZ (Roland Lindner), zeit.de (Eva Wolfangel), spiegel.de (Torsten Kleinz/Jonas Leppin) und bild.de (Herbert Bauernebel).
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59365 (abgerufen am: 11.03.2026 )
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