Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2026: Theo Müller gegen Cam­pact / OVG Münster zu beA-Ver­sen­dung / neuer tür­ki­scher Jus­tiz­mi­nister

12.02.2026

Molkerei-Unternehmer Theo Müller wehrt sich gegen die Campact-Aussage, er unterstütze die AfD. Die beA-Versendung darf in der Kanzlei nicht delegiert werden. Ehemaliger Generalstaatsanwalt wird Justizminister in der Türkei.

Thema des Tages

LG Hamburg – Theo Müller vs. Campact: Molkereimilliardär Theo Müller hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Anordnung beantragt, der Kampagnenorganisation Campact die Behauptung zu untersagen, er unterstütze die AfD. Es berichtet die taz (Jost Maurin). Sein Anwalt schreibe, Müller habe "zu keinem Zeitpunkt die AfD unterstützt". Es handele sich um eine "unwahre Tatsachenbehauptung". Die Öffentlichkeit würde darunter verstehen, "dass entweder Spenden geleistet worden sind oder sonstwie Ressourcen zur Verfügung gestellt worden sind". Müller habe vielmehr öffentlich erklärt, dass er Mitglied der CSU, aber nicht der AfD sei. Er habe der AfD auch kein Geld gespendet. Die "private Freundschaft" zur AfD-Co-Vorsitzenden Alice Weidel sei von der Frage zu trennen, ob Müller ihre Partei unterstützt. Dagegen weise Campact darauf hin, dass die AfD in den meisten Bundesländern als mindestens verfassungsfeindlicher Verdachtsfall oder bereits gesichert rechtsextremistisch gelte. “Wenn jetzt ein sehr bekannter Unternehmer sich öffentlich äußert über diese Partei, sich mit der Chefin fotografieren lässt, dann ist das natürlich eine Unterstützung – keine finanzielle, aber eine ideelle, die noch wertvoller ist als eine Spende.“ Der CDU in Sachsen habe Müller zudem eine Koalition mit der AfD vorgeschlagen, obwohl deren Landesverband bereits vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sei. An diesem Freitag will Campact eine Tour mit mehreren LED-Trucksstarten, die dann in mehr als 20 Städten die Kritik an dem Molkereieigentümer zeigen sollen. 

Rechtspolitik

Wohnungsmiete: Wie das Hbl (Heike Anger) weiß, stellte sich Baden-Württembergs Bauministerin Nicole Razavi (CDU) gegen die geplante Mietrechtsreform. In einem Brandbrief an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) forderte sie, nicht ausschließlich den Mieterschutz zu stärken, sondern auch die Interessen der Vermieter:innen in den Blick zu nehmen. Der Eigentümerverband Haus & Grund wertete Hubigs Entwurf als "Misstrauensvotum gegen die Millionen vermietender Privatpersonen, die den Großteil der Mietwohnungen bereitstellen".

Ausführlich schreibt nun auch der Rechtsanwalt Michael Selk auf beck-aktuell über den Referentenentwurf zur Reform des Mietrechts, den das Bundesjustizministerium am Wochenende vorgelegt hat und der u.a. einen Deckel für Indexmieten, strengere Vorgaben für die Vermietung von möblierten Wohnungen und eine Begrenzung von Kurzzeitvermietungen auf maximal sechs Monate vorsieht. 

Marcus Rohwetter (Zeit) ist überzeugt, dass die Pläne der Justizministerin nicht reichen, um das Wohnen günstiger zu machen. Was es dafür brauche, sei zum einen eine Änderung des Machtgefälles zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen. Angebot und Nachfrage müssten wieder besser zueinander passen, vorhandener Wohnraum müsse besser verteilt werden. Außerdem könnte der Erwerb von Eigentum gefördert werden.

Asyl: Josef Kelnberger (SZ) findet, es könne einen durchaus gruseln beim Anblick der Gesetzesverschärfungen, die das Europaparlament als Ergänzung zur GEAS Reform ("Migrationspakt"), die im Juni in Kraft treten wird. CDU und CSU müssten nun zeigen, wie so etwas wie das "Ruanda-Modell" auf eine moralisch vertretbare Art und Weise funktionieren solle. Und am Ende müssten die Bürger:innen urteilen, "wie hart Deutschland wirklich mit geflüchteten Menschen umgehen soll". Es sei "jedenfalls höchste Zeit, einen politischen Diskurs zu beenden, der Migranten nur als Gefahr und Bedrohung begreift".

Resilienz des VerfGH Berlin: Meredith Haaf (SZ) begrüßt den Gesetzentwurf der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) zur Stärkung des Berliner Verfassungsgerichtshofs. Die Entschlossenheit sei wichtig – und sie müsse auch für andere Länder ein Vorbild sein. Zu den wichtigsten Strategien der Rechtsextremen gehöre es, "die Demokratie in Handlungsunfähigkeit zu versetzen". 

KI: Michael Hanfeld (FAZ) stellt den am gestrigen Mittwoch von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für ein "Durchführungsgesetz" zur KI-Verordnung der EU vor und kritisiert daran u.a., dass die KI-Kontrolle, wie sie die EU ausüben will, in Deutschland keineswegs "staatsfern" eingerichtet sein wird, obwohl genau dies vorgesehen ist. Die Aufsicht werde nämlich der Bundesnetzagentur übergeben, die dem Bundeswirtschaftsministerium zugeordnet ist und der Fachaufsicht des Digitalministers unterliegt.

Justiz: Der Richter Christian Bruns befasst sich auf LTO mit der Frage, wie eine Stärkung der Justiz gelingen könnte. Das Versprechen der Bundesregierung, rund 2.000 neue Richterstellen zu schaffen, genüge dafür nicht und verkenne zudem das Kernproblem: Ein "funktional überholtes System" lasse sich durch reine Personalaufstockung nicht reparieren. Dringend brauche es stattdessen u.a. belastungs- und leistungsgerechte Zulagen statt der aktuellen Einheitsbesoldung, die Förderung von Expertise, neue technische Hilfsmittel und eine Reform des Beurteilungswesens.

Justiz

OVG NRW zu beA-Versendung: anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) stellt einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster von Ende Januar vor, welcher klarstellt, dass das Einreichen von elektronisch einzureichenden Schriftsätzen nicht an Mitarbeiter:innen delegiert werden darf. Der Inhaber des beA-Zertifikats darf weder dieses noch die zugehörige PIN einer weiteren Person überlassen. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers scheiterte daher mit seinem Antrag auf Wiedereinsetzung nach Fristversäumnis, den er damit begründet hatte, seine Mitarbeiterin habe den Schriftsatz fälschlicherweise nicht wie üblich selbst bei Gericht eingereicht, sondern auf eine Finalisierung und Versendung durch ihn gewartet.

BGH zu Quarantäne auf Kreuzfahrtschiff: Der Bundesgerichtshof hat im Januar klargestellt, dass ein Mann, der während einer Kreuzfahrt an Corona erkrankte und deshalb in einer separaten Kabine isoliert wurde, den Reisepreis nicht mindern kann. Denn die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen stelle keinen Reisemangel dar. Gleiches gelte, wenn der Veranstalter angemessene Maßnahmen ergreife, um andere Reisende und das Personal vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen. Ob die Isolation behördlich angeordnet war oder nicht, sei irrelevant. Es schreibt beck-aktuell.

OLG Koblenz zu Spionage für China: Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen US-Amerikaner wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für China zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, schreibt LTO. Der 39-Jährige habe sensible Informationen des US-Militärs an China weitergeben wollen, sei zuvor aber festgenommen worden. Der Richter sprach von einem "dilettantischen Vorgehen". Ziel des Angriffs war die USA, § 99 StGB ist jedoch über das NATO-Truppen-Schutzgesetz auch auf ausländische NATO-Staaten anwendbar. Es ist möglich, dass der Mann auch in den USA zur Verantwortung gezogen wird.

OLG München – IS-Rückkehrerin: Vor dem Oberlandesgericht München hat der Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Lydia G. begonnen, wie die taz (Dominik Baur) schreibt. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihr vor, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben, und zugleich die Fürsorge- und Erziehungspflicht für ihre vier Kinder gröblich verletzt zu haben. Lydia G. zeigte sich geständig. Sie sei ihrem Mann gefolgt, weil sie jung, naiv und manipulierbar gewesen sei, zumal von der Liebe ihres Lebens.

KG Berlin zu fehlendem Verhandlungsprotokoll: Das Kammergericht Berlin hat beschlossen, dass ein Mann, der im Juni 2025 vom Landgericht Berlin I u.a. wegen Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss. Die Verteidigung hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, diese konnte jedoch nicht vorangetrieben werden, weil der zuständige Vorsitzende Richter die Protokolle zu den 33 Verhandlungstagen nicht fertigstellte. Dies sei eine "gravierende, der Justiz zuzurechnende Verfahrensverzögerung", so das KG. Die Untersuchungshaft sei wegen Verstoßes gegen das strafprozessrechtliche Beschleunigungsverbot unverhältnismäßig. Bereits im Vorfeld des Urteils habe es Probleme bei der Verfahrenslänge gegeben. Es schreibt LTO (Eva Pampe).

VG Gelsenkirchen zu Polizeieinsatz gegen Lärmbelästigung: Weil er lautstark und bis nach Mitternacht seinen Geburtstag feierte und der Lärm nach einem ersten Besuch der Polizei nicht endete, nahm die Polizei einen Mann und seine Musikbox mit aufs Revier. Dies war rechtswidrig, urteilte Ende Januar das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen laut LTO. Die Ingewahrsamnahme des Mannes sei nicht "unerlässlich" gewesen, um die Fortsetzung der nächtlichen Ruhestörung zu verhindern. Es hätte genügt, nur die Musikbox mitzunehmen.

VG Trier zu Niqab am Steuer: Eine Muslima, die mit Niqab Auto fahren und zum Zwecke der Identifizierung einen QR-Code auf den Schleier drucken wollte, unterlag vor Gericht. Wie zuvor bereits die zuständige Behörde stellte das Verwaltungsgericht Trier klar, dass es beim Verbot, mit Vollverschleierung Auto zu fahren, nicht nur darum gehe, die Person zu identifizieren. Durch den Niqab könne vielmehr das Blickfeld eingeschränkt werden, was zu Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer:innen führe. Der Eingriff in die Religionsfreiheit sei zumutbar, da die Einschränkung nur mittelbar und zeitlich begrenzt erfolge. Außerdem könne die Klägerin auch den ÖPNV oder das Fahrrad nutzen. Es schreibt beck-aktuell.

LG Saarbrücken – Polizistenmord: SZ (Kathrin Wiesel-Lancé) und FAZ (Paul Gross) berichten über den Prozess gegen den 19-jährigen Ahmet G., der nach einem Raubüberfall an einer Tankstelle in Völklingen einen Polizisten erschossen hat. Ahmet G. soll mit der Waffe eines anderen Polizisten, die er im Gerangel entwenden konnte, insgesamt 17 Schüsse abgegeben haben. Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale Mordlust, Grausamkeit und Verdeckungsabsicht als erfüllt an. Weil der Angeklagte Heranwachsender ist, verhandelt die Jugendkammer. Ein Urteil wird im April erwartet.

LG Hannover zu Mord an Algerierin: Die Zeit (Vanessa Vu) schreibt ausführlich über Hintergründe und Ablauf des Prozesses gegen Alexander K., der seine kopftuchtragende Nachbarin Rahma Ayat im Treppenhaus niederstach und schließlich wegen Mordes verurteilt wurde.

AG München – Fake-Maskottchen: Weil er sich als EM-Maskottchen verkleidet auf das EM-Spielfeld in München mogelte und so bestehende Sicherheitslücken offenlegte, kassierte der Journalist und Youtuber Marvin Wildhage einen Strafbefehl in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 250 Euro wegen Urkundenfälschung und Leistungserschleichung. Hinzu kommt die Einziehung von Taterträgen. Wildhage zeigte sich irritiert von der hohen Gesamtsumme von 22.900 Euro und gab an, bereits Einspruch eingelegt zu haben. Wann es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht München kommen wird, ist noch unklar. FAZ (Kim Maurus) und LTO berichten.

Gesundheitskosten von Bürgergeld-Bezieher:innen: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen reichte bei Landessozialgerichten Begründungen zu 79 Klageverfahren ein. Die Kassen monieren, dass der Bund zu wenig in den Gesundheitsfonds einzahle. Für Bürgergeldbezieher:innen überweise er derzeit lediglich eine monatliche Pauschale von etwas mehr als 100 Euro. Weil dieser Betrag die tatsächlichen Gesundheitskosten aber nicht decke, müssten Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber die Lücke über ihre Beiträge schließen. Dabei gehöre die medizinische Versorgung von Bürgergeldbezieher:innen jedoch zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum und damit zur staatlichen Daseinsvorsorge. Als steuerfinanzierte Fürsorgeleistung falle sie grundsätzlich in die Verantwortung des Bundes. Mittelfristig streben die Kassen ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Das Hbl (Britta Rybicki) berichtet.

CAS – Olympische Spiele: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Geigenberger schreibt auf LTO über die Ad-hoc-Schiedsgerichte am Court of Arbitration for Sport, die über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Olympischen Spiele entscheiden, und gibt einen Überblick über die Besonderheiten der olympischen Schiedsgerichtsbarkeit.

Bremer Ex-Verfassungsrichter: Der Rechtsschutzsekretär und Doktorand Dominik Koos erläutert auf dem Verfassungsblog, warum der Rücktritt des Rechtsanwalts Anatol Anuschewski von seinem Amt als stellvertretendes Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs "einen besorgniserregenden Angriff auf die Unabhängigkeit eines Landesverfassungsorgans" darstellt. So sei schon völlig unklar, welche konkrete Amtspflicht Anuschewski verletzt haben soll. Die Reaktionen der Politik stellten "einen schwerwiegenden Angriff auf die Institutionen der Landesverfassung dar". Gerade im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Justiz sei jedoch in Zeiten zunehmender autoritärer Tendenzen erhöhte Wachsamkeit geboten.

Recht in der Welt

Türkei – Justizminister Gürlek: Die FAZ (Friederike Böge) stellt den neuen Justizminister Akın Gürlek vor. Als Generalstaatsanwalt von Istanbul habe er eine Reihe an Verfahren gegen den Erdoğan-Rivalen Ekrem İmamoğlu und dessen Republikanische Volkspartei (CHP) initiiert und sich in den Augen von Präsident Recep Tayyip Erdoğan damit für Höheres empfohlen. 

Frankreich – Marine Le Pen: Der Berufungsprozess gegen Marine Le Pen endete mit dem Plädoyer der Verteidigung, die Freispruch forderte. Marine Le Pen sei sich keine Schuld bewusst gewesen. Das Urteil soll am 7. Juli verkündet werden. Es berichten FAZ (Michaela Wiegel) und zeit.de

Österreich - August Wöginger: Wie die FAZ (Alexander Haneke) berichtet, steht der Fraktionsvorsitzende der ÖVP im Nationalrat, August Wöginger, vor Gericht, weil ihm vorgeworfen wird, einem Parteifreund mit unlauteren Mitteln zum Leitungsposten eines Finanzamts verholfen zu haben. Dies wertete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Der Fall war bereits im Herbst vor Gericht und endete mit einer Art Deal, der schließlich wieder aufgehoben wurde. Denn ein solcher Deal sei nur bei geringfügigen Schäden erlaubt. Nun ist das Verfahren bis Mitte April angesetzt. Wöginger betonte, dass er strafrechtlich unschuldig sei, auch wenn er sein Verhalten inzwischen bedauere. Er habe lediglich eine Bewerbung weitergereicht.

Juristische Ausbildung

Jurastudium: LTO-Karriere (Sabine Olschner) schreibt über Zweifel am Jurastudium und geht der Frage nach, wann ein Studienabbruch in Betracht kommen sollte.

Mentoring-Programm: Im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) stellt die Rechtsanwältin Larissa-Monique Ernsting das Mentorenprogramm "Justmento" vor, das an der Universität Gießen engagierte Jurastudierende mit erfahrenen Praktiker:innen aus der Anwaltschaft verbindet, und erläutert, was sie an dem Programm, an dem sie selbst teilnimmt, besonders schätzt.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59304 (abgerufen am: 09.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen