Das BSW kündigt Wahlprüfungsbeschwerde beim BVerfG an. Ein Hongkonger Gericht setzte das Strafmaß für den verurteilten 78-jährigen Demokratieaktivisten fest. Die DAV-Satzung enthält nun ein explizites Bekenntnis zur fdGO.
Thema des Tages
BVerfG – BSW-Wahlprüfung: Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kündigte an, bis zum Fristablauf am 18. Februar Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, nachdem der Bundestag im Dezember den BSW-Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl abgelehnt hatte. Das BSW begründet die Forderung nach einer Neuauszählung der Stimmen vor allem mit statistischen Vermutungen. So habe bei einer Neuauszahlung von 50 nicht repräsentativen Stimmbezirken, das BSW insgesamt 15 Stimmen mehr erhalten als bei der Erstauszählung; hochgerechnet auf alle Stimmbezirke hätte das BSW zusätzliche 28.533 Stimmen bekommen. Bei der Bundestagswahl 2025 fehlten dem BSW 9.529 Zweitstimmen, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden. Das BSW vermutet Zählfehler aufgrund einer Verwechslung mit der Kleinpartei "Bündnis Deutschland". Es berichten FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), spiegel.de (Anna Reimann) und zeit.de (Lina Caspari).
Im Interview mit zeit.de (Lina Caspari) hält es Rechtsprofessorin Sophie Schönberger für "extrem unwahrscheinlich", dass das BVerfG eine Neuauszählung der gesamten Bundestagswahl anordnen wird.
Daniel Deckers (FAZ) fordert, dass der Bundestag "ein einstufiges Prüfungsverfahren, womöglich auch ein Recht auf Nachzählung" vorsehen sollte. Es gehe längst nicht mehr um die Achtung vor der Demokratie, sondern auch um die Selbstachtung des Parlaments.
Rechtspolitik
Wohnungsmiete: Nun stellen auch LTO (Xenia Piperidou) und beck-aktuell den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Reform des Wohnraummietrechts vor. Die taz (Jonas Bernauer) stellt die Reaktionen von Mieterbund und Eigentümervereinigung Haus und Grund zusammen. spiegel.de (Henning Jauernig) analysiert die Regelungen und kommt zu dem Schluss, dass letztlich der "Wohnungsbau angekurbelt werden muss, statt eine Detailregelung nach der anderen zu erlassen".
Stephan Radomsky (SZ) weist darauf hin, dass Indexmietverträge ursprünglich aus dem gewerblichen Immobilienmarkt stammen, wo die Einnahmen der mietenden Unternehmen mit der Inflation wachsen. Im Wohnungsmarkt hätten Indexmietverträge "überhaupt nichts verloren", weil sie für die Mieter:innen ein unkalkulierbares, außerhalb ihrer Einflusssphäre liegendes Risiko darstellen. Gereon Asmuth (taz) kritisiert den pauschalen Möblierungszuschlag als "Joker für die Vermieter:innen". Die fünf Prozent seien keine Grenze, sondern der Standardwert, den Eigentümer:innen veranschlagen dürften; bei hochwertigen Möbeln könnten sie noch mehr verlangen. Heike Anger (Hbl) findet die geplanten Verschärfungen grundsätzlich richtig, allerdings trete immer mehr in den Hintergrund, dass die Mietregulierung nur eine Übergangslösung sein sollte, bis ausreichend Wohnraum geschaffen sei. Sinnvoller sei es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und die im Koalitionsvertrag "versprochene Offensive zur Wohneigentumsbildung" umzusetzen.
Haftentschädigung: LTO (Christian Rath) schildert die Rechtslage, die legislative Entwicklung und aktuelle Diskussionen zur Entschädigung bei zu Unrecht erfolgter Inhaftierung. Entschädigt werde zum einen materieller Schaden wie Verdienstausfall. Daneben gewährt das Strafentschädigungsgesetz eine pauschale Entschädigung für immaterielle Schäden (Freiheitsverlust) in Höhe von 75 Euro pro Tag. Während Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) noch prüfe, ob sie sich für eine Erhöhung einsetzen will, sprach sich Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) bereits für eine Erhöhung der Tagespauschale auf 100 Euro aus.
Klimaschutz: Der taz (Jonas Waack) liegt ein Entwurf für das Klimaschutzprogramm vor, das die Bundesregierung bis Ende März vorlegen muss. Bei vielen Maßnahmen fehle die Angabe, wie viel CO₂ damit eingespart werde. Darin sieht Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), "die gleichen methodischen Mängel" wie beim Klimaschutzprogramm 2030, gegen das die DUH erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt hatte. Sollte das finale Klimaschutzprogramm nicht ambitionierter als der geleakte Entwurf ausfallen, werde die DUH wieder klagen.
Vorratsdatenspeicherung: netzpolitik.org (Constanze Kurz) fasst die Stellungnahmen zur geplanten verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung zusammen. So zweifeln Juristenverbände und Digital-NGOs bereits die Erforderlichkeit der verdachtslosen Datensammlung an. Die Mobilfunknetzbetreiber Telefónica, Telekom, Vodafone und 1&1 monieren den Entwurf als "datenschutzrechtlich kritisch", weil es nach der im aktuellen Entwurf formulierten Speicherzeit "zu einer Datenspeicherung deutlich über drei Monate hinaus" kommen könnte. Die Bundesrechtsanwaltskammer bemängelt eine fehlende empirische Grundlage für die Dreimonatsfrist.
Gesetzgebung: Im Interview mit der SZ (Georg Ismar/Vivien Timmler) schildert der Politikprofessor Sven Siefken seine Forschungserkenntnisse zu Gesetzgebungsprozessen in Deutschland. Während einer breiten Öffentlichkeit die Vorhaben erst bekannt werden, wenn sie im Kabinett verabschiedet oder im Bundestag diskutiert werden, passiere ein Großteil der inhaltlichen Abstimmung bereits im Vorfeld. Dort nehmen auch Lobbyist:innen Einfluss und formulieren teils ganze Passagen für den Referentenentwurf aus. Es gebe viel Potenzial, das Gesetzgebungsverfahren, das mittlerweile bis zu 50 Checks und Arbeitshilfen pro Gesetzesvorhaben vorsieht, schlanker zu gestalten.
Arbeitsrecht: Rechtsprofessor Gregor Thüsing kritisiert auf beck-aktuell die Pläne der EU-Kommission für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas durch hochwertige Arbeitsplätze als mögliche "Stolpersteine für das Wirtschaftswachstum, weil sie nicht auf die Unternehmensfreiheit, sondern den Arbeitnehmerschutz blicken". Er erinnert an die "atmende" Arbeitsschutzgesetzgebung während der Weimarer Republik. Regelungen des Arbeitsschutzes, die während der Wirtschaftskrise 1923 ausgesetzt werden mussten, wurden mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage wieder aufgenommen.
Justiz
BVerwG – Verbot der Artgemeinschaft: Da das Bundesinnenministerium noch neue Erkenntnisse aus einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen eine Person aus dem Umfeld der verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung "Artgemeinschaft" einbringen will, wird das Bundesverwaltungsgericht nicht wie ursprünglich geplant am heutigen Dienstag sein Urteil zur Rechtmäßigkeit des Verbots der "Artgemeinschaft" verkünden, sondern eine erneute mündliche Verhandlung anberaumen. Wann diese stattfindet, ist noch offen. beck-aktuell berichtet.
BGH zu Anwaltsrecht: Auf anwaltsblatt.de stellen Andreas Remmert und Christoph Rollberg, Richter am Bundesgerichtshof und Richter am Landgericht Berlin, die Rechtsprechung des Anwaltssenats des BGH von 2024 bis 2025 vor.
OLG Frankfurt/M. zu Gewaltschutz/Eilantrag: Wenn eine Frau erst neun Monate nach der Gewalttat ihres Ehemanns einen Eilantrag auf Erlass einer Gewaltschutzmaßnahme stellt, kann ihr das nicht als zögerliches, der Dringlichkeit entgegenstehendes Verhalten ausgelegt werden. Damit gab das Oberlandesgericht Frankfurt/M. der Beschwerde der Frau gegen eine ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/M. statt. Es entspreche der "senatsbekannten Realität", dass Opfer von häuslicher Gewalt aufgrund bestehender Abhängigkeitsverhältnisse und struktureller Barrieren häufig erst nach längerer Zeit und wiederholten Misshandlungen gerichtlich gegen ihren Partner vorgehen. beck-aktuell berichtet.
OLG Stuttgart – quadratischer Haferriegel: Ritter Sport legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart ein, das die Unterlassungsklage von Ritter Sport abgelehnt hatte, weil es in dem quadratischen Haferriegel eines Mannheimer Unternehmens keine Markenrechtsverletzungen sah. Laut LG Stuttgart gebe es keine Verwechslungsgefahr, weil Verbraucher:innen die Produkte als "unterschiedliche Snacks" wahrnehmen. FAZ, LTO und bild.de (Jasper Bitter) berichten.
LG Darmstadt zu Terrorversicherung: beck-aktuell (Monika Spiekermann) erinnert an einen 2025 vom Landgericht Darmstadt entschiedenen Fall, wonach die Vermieterin einer Gewerbeeinheit im ländlichen Hessen die Kosten für eine Terrorismusversicherung nicht als Nebenkosten auf die Mieterin umlegen kann. Dies sei nur ausnahmsweise möglich, wenn die Vermieterin eine erhöhte Terrorgefahr nachweisen könne.
LG Potsdam – Letzte Generation: Das Landgericht Potsdam hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen fünf ehemalige Aktivist:innen der Letzten Generation wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zugelassen. Carla Hinrichs, die Sprecherin der Gruppe, kritisierte die Anklage und den Eröffnungsbeschluss gegenüber der taz (Timm Kühn) als "Zäsur", die zeige, "wohin sich der Rechtstaat entwickelt".
LG Essen – Missbrauch durch Krankenpfleger: Am Landgericht Essen startete der Strafprozess gegen den 32-jährigen Krankenpfleger Alexander T., der Patient:innen sexuell missbraucht und Fotos und Videos davon angefertigt haben soll. Das jüngste Tatopfer, eine 14-Jährige, war während der Tat bei Bewusstsein; die anderen Patient:innen waren nach teils schweren Operationen noch narkotisiert. Mitangeklagt ist Lisa-Marie Z., eine Bekannte des Krankenpflegers, der er die Aufnahmen schickte und die ihn teils zu den Taten angestiftet haben soll. spiegel.de und bild.de (Frank Schneider) berichten.
LG Siegen – Einsperren der Tochter: Weil eine 49-jährige Mutter ihr Kind sieben Jahre lang im Haus der Großeltern eingesperrt hatte, um es dem Vater, der ein gemeinsames Sorgerecht erstritt, zu entziehen, ist sie nun vor dem Landgericht Siegen unter anderem der Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung angeklagt. Das heute 12-jährige Kind hat aufgrund der jahrelangen Isolation einen schwerwiegenden Erfahrungsmangel und eine erhebliche Entwicklungsverzögerung. Die Großeltern des Kindes sind wegen Beihilfe mitangeklagt, weil sie die Mutter bei sich im Haus wohnen ließen und Alltagsbesorgungen erledigten. Es berichten SZ (Christoph Koopmann), FAZ (Reiner Burger), spiegel.de und bild.de (Katrin Weuster/Christian Knieps).
Recht in der Welt
Hongkong – Jimmy Lai: Der prodemokratische Hongkonger Medienunternehmer Jimmy Lai muss für 20 Jahre in Haft. Bereits im Dezember letzten Jahres hatte Honkongs Oberster Gerichtshof den 78-Jährigen wegen "Verschwörung zur Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften" und "Veröffentlichung aufrührerischer Publikationen" verurteilt; nun legte ein dreiköpfiges Richtergremium das Strafmaß fest. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisiert, dass die Entscheidung "faktisch einem Todesurteil gleichkommt". Lai ist Gründer der prodemokratischen Hongkonger Zeitung "Apple Daily", die 2021 auf Grundlage des kurz zuvor eingeführten nationalen Sicherheitsgesetzes zwangsweise eingestellt wurde. Es berichten FAZ (Jochen Stahnke), SZ, taz (Fabian Kretschmer), Hbl (Martin Benninghoff), spiegel.de und bild.de (Stefan Schlagenhaufer).
Für Kai Strittmatter (SZ) wirft die Verurteilung Lais ein "Schlaglicht auf den Niedergang Hongkongs" und auf die zunehmend totalitäre Herrschaft des chinesischen Präsidenten Xi Jinping. Dieser habe gesagt, dass Recht und Gesetz nichts anderes seien als "der Schaft eines Messers in den Händen der Partei".
Polen – Ex-Justizminister Ziobro: Polens Generalstaatsanwaltschaft hat einen Haftbefehl gegen Polens Ex-Justizminister Zbigniew Ziobro erlassen. Sie wirft ihm unter anderem die Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und den Verdacht der Veruntreuung von umgerechnet 35 Millionen Euro vor. Im Fall einer Verurteilung drohen Ziobro, der in Ungarn Asyl erhalten hat, bis zu 25 Jahre Haft, so beck-aktuell.
Südkorea – KI-Gesetz: Die koreanische Regierung hat ein Gesetz erlassen, das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz umfassend reguliert. So müssen Betreiber von KI-Systemen für Kreditvergaben, Personalbeschaffung und medizinische Diagnosen künftig die Entscheidungsprozesse dokumentieren und sicherstellen, dass es eine menschliche Aufsicht gibt. Außerdem enthält das Gesetz eine strafbewährte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, so die SZ (David Pfeifer).
Kosovo-Tribunal – Hashim Thaci: Das Verfahren gegen den früheren kosovarischen Präsidenten Hashim Thaci und drei weitere Beschuldigte vor dem Kosovo-Sondergericht in Den Haag nähert sich einem Urteil. Anklägerin Kimberly West erklärte am Montag in ihrem Schlussplädoyer es gebe überwältigende Beweise, dass sich die Angeklagten der Folter und Ermordung von Menschen schuldig gemacht hätten, die sie im Unabhängigkeitskrieg des Kosovo gegen Serbien (1998 bis 1999) als Verräter betrachtet hätten. Letzter Verhandlungstag wird der 17. Februar sein. taz.de berichtet.
Niederlande – Klimaschutz für Karibikinsel: Die Rechtsprofessoren Elbert de Jong und Harro von Asselt analysieren auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) das Urteil des Bezirksgericht Den Haag zum unzureichenden Klimaschutz für die niederländische Karibikinsel Bonaire. Das Urteil sei ein Meilenstein des Klimaschutzrechts, aber wohl nicht das letzte Wort in dieser Sache.
Sonstiges
DAV: Der Deutsche Anwaltsverein hat seine Satzung geändert, um künftig resilienter gegen eine mögliche Einflussnahme durch extremistische Anwält:innen zu sein. In seiner Satzung bekennt sich der DAV nun explizit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und knüpft eine Mitgliedschaft an dieses Bekenntnis an. Die Mitgliederversammlung hatte diese Änderungen, die nun in Kraft traten, bereits vergangenes Jahr mit großer Mehrheit beschlossen. LTO (Hasso Suliak) und beck-aktuell (Maximilian Amos) berichten.
Cawa Younosi: LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht mit dem Geschäftsführer der "Charta der Vielfalt" Cawa Younosi über seinen Werdegang. Younosi flüchtete mit 13 Jahren allein aus Afghanistan nach Deutschland, studierte hier mehr oder weniger zufällig Jura und wurde später Personalchef bei SAP. Er appelliert, dass gerade Menschen wie er keinem eigenen Survivorship Bias zum Opfer fallen sollten, "denn die sozialen Aufstiegschancen waren nie so schlecht wie jetzt".
Legal Plug-in für Claude AI: Rechtsanwalt Tobias Voßberg untersucht auf LTO das Legal Plug-in, das Anthropic kürzlich für seinen KI-Assistenten Claude veröffentlichte, und vergleicht es mit spezialisierten Legal-AI-Workspaces. Die Leistung letzterer liege darin, dass sie berufsrechtskonform genutzt werden könnten, weil die spezialisierten Legal-AI-Workspaces Server in Deutschland, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und berufsrechtskonforme Auftragsverarbeitungsverträge anbieten.
NS-Morde/Verjährung: Auf beck-aktuell befasst sich Sebastian Felz, Vorstandsmitglied des "Forum Justizgeschichte", mit dem "Verjährungsskandal" der NS-Morde. 1968 trat der neu gefasste § 50 Abs. 2 StGB (heute § 28 Abs. 1 StGB) in Kraft, wonach die Strafe bei Teilnehmer:innen zwingend zu mildern ist, wenn bei ihnen keine persönlichen, die Strafbarkeit begründenden Merkmale vorliegen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs folgerte 1969 daraus, dass die Strafe eines Gehilfen der Ghettoräumung in Krakau mangels Handelns aus niedrigen Beweggründen – einem persönlichen Mordmerkmal – auf 15 Jahre Freiheitsstrafe gemildert werden müsse, sodass nach der neuen Gesetzeslage Verjährung eingetreten war. Felz macht jedoch darauf aufmerksam, dass der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs einen anderen Weg ging: Er nahm an, dass die NS-Morde grausam – objektives Mordmerkmal – waren, sodass § 50 Abs. 2 StGB mit seiner Verjährungsfolge nicht zur Anwendung kam.
Gil Ofarim: Nun unterzieht auch FAZ-Einspruch (Frederik Orlowski) die Äußerungen Gil Ofarims im Dschungelcamp zu seinem Strafverfahren wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung einem Faktencheck. Die Aussage Ofarims, er sei freigesprochen worden, ist falsch, weil eine Verfahrenseinstellung gegen Auflage nach § 153a StPO keinem Freispruch gleichkommt. Strafrechtliche Folgen dürfte Ofarim nicht befürchten müssen, allerdings könnte es zivilrechtliche Folgen geben.
Das Letzte zum Schluss
Wiederholungstäterin im Regionalzug: In Bremen stoppte die Bundespolizei in einem Regionalzug eine Schwarzfahrerin der besonderen Art: eine zutrauliche schwarz-weiße Katze. Laut der Bundespolizei war es nicht das erste Mal, dass die Katze allein vom niedersächsischen Berne mit dem Zug nach Bremen fuhr, so spiegel.de.
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LTO/lh/chr
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Die juristische Presseschau vom 10. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59282 (abgerufen am: 11.03.2026 )
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