Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2026: AfD ohne Anspruch auf den Otto-Wels-Saal / Nius ver­liert gegen Schleswig-Hol­stein / Che­f­arzt darf neben­be­ruf­lich Abt­rei­bungen durch­führen

06.02.2026

Das BVerfG hat eine Organklage der AfD auf Zuweisung des Otto-Wels-Saales im Bundestag abgewiesen. Ein Nius-Eilantrag gegen Äußerungen von Daniel Günther ist am VG Schleswig gescheitert. Joachim Volz erzielte einen Teilerfolg am LAG Hamm

Thema des Tages

BVerfG zu Fraktions-Sitzungssaal: Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage der AfD auf Zuteilung des zweitgrößten Sitzungssaals im Bundestag (den bisher von der SPD genutzten Otto-Wels-Saal) zurückgewiesen. Es gebe keine Prämie, dass die zweitstärkste Fraktion automatisch den zweitgrößten Sitzungssaal erhalten müsse. "Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist kein Wettkampf, bei dem der Erfolg einer Partei in der Wählergunst mit Auszeichnungen oder Belohnungen geehrt würde". Der Ältestenrat dürfe die Sitzungssäle per Mehrheitsbeschluss verteilen. Dabei sei ausreichend, wenn jede Fraktion einen Sitzungssaal erhalte, der ihre Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt. Die AfD habe derzeit pro Abgeordnetem mehr Platz zur Verfügung als die CDU/CSU-Fraktion in der 18. Wahlperiode. FAZ (Stephan Klenner), SZ (Wolfgang Janisch), bild.de (Josef Foster) und LTO berichten.

Die SPD mache sich lächerlich, kommentiert Peter Tiede (bild.de) die Auseinandersetzung. Die Sturheit der Genossen setze die AfD-Truppe moralisch ins Recht. Ähnlich sieht es Jasper von Altenbockum (FAZ). "Es wäre der SPD-Fraktion kein Zacken aus der Krone gefallen, wenn sie ihren Sitzungssaal im Bundestag nach der verlorenen Wahl der zweitgrößten, der AfD-Fraktion, überlassen hätte."

Rechtspolitik

Versorgungsausgleich: Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zum Versorgungsausgleich veröffentlicht. Indem künftig ein nachträglicher Ausgleich über monatliche Zahlungen möglich wird, soll die Neureglung verhindern, dass vergessene oder verschwiegene Rentenansprüche nach einer Scheidung zulasten des anderen Ehepartners gehen. Außerdem sollen auch kapitalorientierte Versorgungsansprüche von Unternehmern in den Versorgungsausgleich einbezogen werden, um Arbeitnehmer und Gesellschafter‑Geschäftsführer gleich zu behandeln. Weitere Anpassungen betreffen das Vermeiden von Kleinstansprüchen sowie Änderungen bei Witwenrenten und bei der gerichtlichen Überprüfung des Versorgungsausgleichs. LTO berichtet.

Unternehmen: Rechtsprofessorin Jessica Schmidt befasst sich auf beck-aktuell mit dem so genannte 28. Regime, das Unternehmen neben den gesellschaftsrechtlichen Rechtsformen der 27 EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung stehen soll. Bislang wurden für das 28. Regime vor allem zwei Grundmodelle diskutiert: eine neue EU-Rechtsform oder ein europäisches "Label" für nationale Gesellschaften, die nach dem 28. Regime "leben". Die Autorin lobt eine Entschließung des EU-Parlaments, dessen Designkonzept dem zweiten Ansatz folgt. Unternehmen könnten ihrem Rechtsformzusatz dann die Abkürzung "S.EU" für "Societas Europaea Unificata (S.EU)" anfügen. Es sei nun an der Kommission, einen gut ausgestalteten Legislativentwurf vorzulegen.

Führerschein: Im Interview mit beck-aktuell (Jörg von Heinemann) erläutert der ehemalige Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsgerichtstages Rupert Schubert Ideen, wie die von der Bundesregierung angekündigte Reform der Führerscheinprüfungen umgesetzt werden kann. Kritisch sieht er das bereits veröffentlichte Eckpunktepapier, bei dem es zu keinem Punkt eine Begründung, sondern offenbar nur die vage Hoffnung gebe, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen kostensenkend wirken könnten.

Mähroboter: Der bayerische Landtag hat ein landesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter abgelehnt und setzt stattdessen auf Aufklärung der Gartenbesitzer über die Gefahren für Igel. Befürworter wie die Grünen wollten nächtliche Einsätze verbieten, weil viele Geräte Igel nicht erkennen und schwere Verletzungen verursachen. Einige Kommunen – etwa Bayreuth, Schwandorf oder München – haben bereits eigene Nachtfahrverbote erlassen. LTO berichtet.

Justiz

VG Schleswig zu Nius vs. Daniel Günther: Das Onlineportal Nius hat keinen Anspruch gegen das Land Schleswig-Holstein, dass Daniel Günther Äußerungen über Nius unterlässt, die er Anfang Januar in der ZDF-Talk-Sendung Markus Lanz gemacht hatte. Dort hatte Günther Nius als "Gegner und Feinde der Demokratie" bezeichnet und dessen Berichterstattung als "vollkommen faktenfrei" kritisiert. Das VG begründete die Entscheidung damit, dass Günther die Aussagen in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" nicht als Ministerpräsident getätigt habe. Diese Aussagen könnten daher dem Land nicht zugerechnet werden, weil Günther in der Talkshow nicht auf die Autorität oder Ressourcen seines Amtes Bezug nahm. Dadurch lagen weder eine Verletzung des Neutralitätsgebots noch ein hoheitlicher Eingriff in Grundrechte vor. sz.de (Wolfgang Janisch), beck-aktuell und LTO (Markus Sehl) berichten.

LAG Hamm zu Schwangerschaftsabbrüchen an kirchlichem Krankenhaus: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass das Klinikum Lippstadt seinem Chefarzt Joachim Volz verbieten darf, im Krankenhaus medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Dieses Verbot sei eine zulässige unternehmerische Entscheidung des Klinikträgers und halte einer arbeitsrechtlichen Überprüfung stand. Unwirksam sei jedoch die weitergehende Weisung, Volz auch in seiner Privatpraxis und als Belegarzt solche Eingriffe zu untersagen, sodass er diese außerhalb seines Angestelltenverhältnisses weiterhin durchführen dürfe. FAZ (Reiner Burger), SZ (Christoph Koopmann und Michaela Schwinn), beck-aktuell und LTO (Tanja Podolski) berichten. 

Dass das Klinikum dem Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche – zumindest in seiner Nebentätigkeit – nicht untersagen dürfe, sei ein Sieg für Volz, aber auch für alle Frauen und für deren medizinische Versorgung, meint Michaela Schwinn (SZ). Es wäre jetzt nur folgerichtig, das Thema auch politisch anzugehen und Kliniken ein generelles Abtreibungsverbot gesetzlich zu untersagen.

OLG München zu Rostbratwürstchen: Das OLG München hat laut beck-aktuell entschieden, dass Rostbratwürste nicht unbedingt aus Nürnberg stammen müssen und dass die geschützte geografische Angabe "Nürnberger Rostbratwürste" nur dann verletzt wird, wenn ein Produkt fälschlich den Eindruck erweckt, aus Nürnberg zu stammen. Die niederbayerische Metzgerei Ostermeier durfte ihre "Mini‑Rostbratwürstchen" weiter verkaufen, weil weder "Nürnberg" noch "Nürnberger" auf der Verpackung stand und somit keine Irreführung vorlag. Der Schutzverband Nürnberger Bratwürste verlor damit auch in zweiter Instanz.

OLG Dresden zu Meta-Business Tools: Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass Meta mit seinen "Business Tools" rechtswidrig, ohne deren Zustimmung Daten von Nutzerinnen und Nutzern sammelt. Der Konzern muss jetzt die unzulässig erhobenen Daten löschen, die Verarbeitung stoppen und den Kläger:innen jeweils 1.500  Euro Schadenersatz zahlen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Die FAZ (Theresa Hannig) berichtet.

OLG Hamm zu Paketzustellung: Das Oberlandesgericht Hamm hat laut FAZ und LTO entschieden, dass DHL-Pakete bei Nachbar:innen abgeben werden dürfen, sofern Empfänger:innen oder Absender:innen dem nicht widersprochen haben. Der klagende Bundesverband Verbraucherzentrale hatte moniert, dass nicht klar war, wer dabei als Nachbar:in infrage kommt. Die Richter sahen in den bestehenden AGB dagegen keinen Nachteil für Verbraucher:innen und kritisierten, dass auch die Verbraucherschützer keinen besseren Formulierungsvorschlag vorgelegt hätten. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

LG Berlin I – Morde durch Palliativarzt: Der Spiegel (Wiebke Ramm) berichtet erneut über einen Prozess vor dem Landgericht Berlin I, in dem sich der Palliativmediziner Johannes M. wegen des Vorwurfs verantworten muss, 15 Patienten getötet zu haben. Die Ermittlungen stützen sich auf exhumierte Leichen, toxikologische Befunde und eine auffällige Brandserie in Wohnungen seiner Patientinnen, die den Verdacht einer systematischen Vorgehensweise erhärten.

LG Bielefeld – Richter als Rechtsanwalt: LTO (Markus Sehl) beschreibt den außergewöhnlichen Fall eines Amtsrichters aus dem Harz, der über Jahre hinweg unter dem Namen eines befreundeten Anwalts Schriftsätze verfasste, Gebühren verlangte und sogar vor Gericht auftrat, obwohl dies gesetzlich verboten ist. Die Gerichte sehen deutliche Hinweise darauf, dass er bewusst eine "dubiose Konstruktion" nutzte, um anwaltliche Tätigkeiten auszuüben und Geld zu verdienen. Nachdem das Oberlandesgericht Hamm ein vorangegangenes Urteil wegen lückenhafter Beweiswürdigung aufgehoben hat, wird nun erneut vor dem Landgericht Bielefeld verhandelt.

LAG Hamburg zur Kündigung wegen Genderns: Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin, die sich geweigert hatte, in einer von ihr verfassten Strahlenschutzanweisung zu gendern, für unwirksam erklärt. Allerdings ging es bei der Entscheidung gar nicht um das Gendern an sich, wie der Vorsitzende Richter Oliver Krieg laut LTO bei der Urteilsverkündung sagte. Vielmehr habe der Arbeitgeber der Frau aus formalen Gründen keine Weisung erteilen können, eine Strahlenschutzanweisung zu gendern, weil das Verfassen dieses Hinweises nicht in ihrem Kompetenzbereich gelegen habe. Zugleich stellte das LAG klar, dass Arbeitgeber grundsätzlich anordnen dürfen, in dienstlichen Dokumenten zu gendern. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, eine Nichtzulassungsbeschwerde bleibt aber möglich.

LG Frankfurt/M. zu Check-In-Frist: Das Landgericht Frankfurt/M. hat, wie beck-aktuell berichtet, entschieden, dass Airlines die gesetzliche Check‑in‑Frist von 45 Minuten vor Abflug nicht durch AGB auf 60 Minuten verlängern dürfen, wenn sie diese frühere Zeit nicht klar und ausdrücklich mitteilen. Da die betroffene Familie innerhalb der 45‑Minuten‑Frist erschienen war, lag eine unrechtmäßige Beförderungsverweigerung vor. Die Airline muss daher sowohl Ausgleichszahlungen als auch die Kosten der selbstorganisierten Ersatzflüge erstatten.

StA Stuttgart – Cum-Ex/LBBW: Die Aufarbeitung früherer Cum-Ex-Geschäfte sorgt in Baden-Württemberg für Streit im Wahlkampf, berichtet die Mo-FAZ (Marcus Jung/Oliver Schmale). Den zentralen Vorwurf der Verzögerung innerhalb der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die nach fast zwölf Jahren Ermittlungen erst im Sommer 2025 eine erste Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen zwei ehemalige LBBW-Mitarbeiter erhoben hatte, weist die Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) entschieden zurück, heißt es in der FAZ. Die Ministerin schreibt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP, dass trotz eines umfassenden Berichts der Steuerfahndung aus dem Jahr 2019 laut der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft die subjektive Tatseite noch nicht ausreichend aufgeklärt gewesen sei.

Bei 150 Millionen Euro Schaden dürfe der Landtag nicht locker lassen, kommentiert Marcus Jung (FAZ). Die Aufarbeitung müsse vorangetrieben werden – und das vollkommen ungeachtet des Wahlausgangs in wenigen Wochen.

Bremer Ex-Verfassungsrichter: Laut spiegel.de (Hubert Gude/Roman Lehberger) soll der ehemalige Bremer Landesverfassungsrichter Anatol Anuschewski an der Enttarnung eines V‑Mannes des Bremer Verfassungsschutzes in der "Interventionistischen Linken" beteiligt gewesen sein. Der Rechtsanwalt, der von 2019 bis 2023 auf Vorschlag der Linken Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs war und heute noch stellvertretendes Mitglied ist, soll bei einem nächtlichen Privatverhör anwesend gewesen sein, bei dem der Spitzel seine Tätigkeit für den Verfassungsschutz einräumte.

Veröffentlichungen von Gerichtsentscheidungen: Eine Recherche von swr.de (Philip Raillon u.a.) hat ergeben, dass deutsche Gerichte insgesamt nur sehr wenige Urteile veröffentlichen, im Schnitt etwa 3,5 Prozent aller Entscheidungen der Jahre 2023 und 2024. Besonders schlecht schneiden danach Baden‑Württemberg und Rheinland‑Pfalz ab. Gründe dafür sind fehlende Zeit und personelle Ressourcen für die aufwendige Anonymisierung, die Angst mancher Richterinnen und Richter vor Fehlern sowie die Tatsache, dass sie selbst entscheiden, welche Urteile als "relevant" gelten. Fachleute sehen in mehr Transparenz große Chancen, weil öffentlich zugängliche Urteile Bürger:innen und Anwält:innen helfen würden, Verfahren besser einzuschätzen und sich mit Unterstützung von KI‑Werkzeugen vorzubereiten. 

Recht in der Welt

EuGH – Carles Puigdemont: Der EuGH hat laut LTO die Aufhebung der Immunität der drei katalanischen Abgeordneten Carles Puigdemont, Antoni Comín und Clara Ponsatí für ungültig erklärt, weil das Verfahren im EU‑Parlament nicht unparteiisch geführt worden sei. Der zuständige Berichterstatter war politisch mit den spanischen Strafverfolgungsbehörden verbunden, die direkt vom Ausgang betroffen waren. Wegen dieses Verstoßes gegen die Pflicht zur Unparteilichkeit seien sowohl seine Berichte als auch die darauf basierenden Parlamentsbeschlüsse nichtig.

Norwegen – Marius Borg Høiby: Über den Fortgang des Prozesses gegen den Sohn der norwegischen Kronprinzessin Borg Høiby, dem sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung, häusliche Gewalt und Drogendelikte vorgeworfen werden, berichten FAZ (Julian Staib), SZ (Oliver Klasen) und spiegel.de (Jan Peter). Ausgesagt hat eine Frau, die Høiby im Genitalbereich berührt hatte, was er auch gefilmt hatte. Die Frau konnte sich daran nicht erinnern, was für die Annahme der Anklage spricht, dass sie geschlafen hat.

EU/Iran – Revolutionsgarden als Terrororganisation: Rechtsprofessorin Eva Ghazari-Arndt erklärt auf LTO die Folgen der von der EU vorgenommenen Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation. Sie erläutert, dass eine Terrorlistung deutlich weiter reiche als klassische Sanktionen, weil sie nicht nur wirtschaftliche Beschränkungen auslöst, sondern einen verbindlichen Rechtsakt darstellt, der tief in bestehende Strukturen eingreift. Unternehmen müssten sämtliche direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen beenden, selbst wenn diese bislang legal waren, da jede mittelbare wirtschaftliche Unterstützung der Revolutionsgarden untersagt ist. Zudem entstünden neue strafrechtliche Risiken, weil Unterstützungsleistungen künftig als Terrorismusfinanzierung gewertet werden könnten, was persönliche Haftung für Verantwortliche nach sich ziehen könne.

USA – Wahlkreise: Der US-Supreme Court hat Kalifornien erlaubt, seine Wahlkreise neu zuzuschneiden. Die Reform verschafft den dort regierenden Demokraten voraussichtlich mehrere zusätzliche Sitze im Repräsentantenhaus. beck-aktuell berichtet.

USA – Epstein-Files: Die FAZ (Marcus Jung) beschreibt, dass die neuen Epstein‑Dokumente auch Spitzenjurist:innen unter Druck setzen, darunter den langjährigen Chef der Großkanzlei Paul Weiss, Brad Karp, der wegen enger Kontakte zu Epstein zurückgetreten ist. Auch Goldman‑Sachs‑Chefjuristin Kathryn Ruemmler taucht in den Akten auf, etwa mit privaten Nachrichten, Geschenken und gemeinsamen Treffen, was für eine Compliance‑Verantwortliche besonders heikel wirkt.

Sonstiges

Wettbewerb/Amazon: Weil Amazon Händler auf seinem Marktplatz mit unfairen Preisvorgaben unter Druck gesetzt hat, verlangt das Bundeskartellamt nun rund 59 Millionen Euro an geschätzten rechtswidrigen Gewinnen zurück, berichten FAZ (Jonas Jansen), SZ (Caspar Busse) und LTO. Die Behörde verbietet Amazons bisherige Preiskontrollen fast vollständig und erlaubt Eingriffe nur noch in seltenen Ausnahmefällen wie Wucher, verbunden mit klaren Transparenzpflichten für Händler.

Anwaltschaft/Diversität: Über den diesjährigen Vielfaltstag des Deutschen Anwaltsvereins berichtet anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian). Es ging um Inklusion, Queerness und Sichtbarkeit in der Anwaltschaft sowie um die Bedeutung von Quoten.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58956 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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