Die juristische Presseschau vom 3. Februar 2026: AfD-Poli­tiker Halemba ver­ur­teilt / Hubig plant VwGO-Reform / KI-Tool für Staats­an­walt­schaften?

03.02.2026

Das AG Würzburg verurteilte den bayerischen AfD-Abgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung. Justizministerin plant schnellere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Hessen will ein KI-Tool für Staatsanwaltschaften einführen.

Thema des Tages

AG Würzburg zu Daniel Halemba: Das Amtsgericht Würzburg verurteilte den mittlerweile 24-jährigen bayerischen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba (AfD) unter Anwendung von Erwachsenenstrafrecht wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 190 Euro. Halemba soll 2022 Gelder aus von Dritten begangenen Betrugstaten von seinem Privatkonto gegen Provision auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben. Außerdem sollen Halemba und ein Mitangeklagter einen Studenten genötigt haben, damit er in einem Ermittlungsverfahren nicht gegen sie aussagt. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, Halemba auch wegen Volksverhetzung zu verurteilen, weil in seinem Verbindungshaus ein türkenfeindliches Lied der Rechtsrockband Landser gespielt wurde und er hätte einschreiten müssen, kam das Gericht nicht nach. Halemba und seine Verteidigung hatten sich während des Verfahrens kaum zu den Tatvorwürfen geäußert, und stattdessen das Verfahren als politisch motiviert dargestellt. Erst in den Schlussplädoyers bestritten sie strafrechtlich relevantes Verhalten Halembas. Die Richterin kritisierte die Vorwürfe einer politisch motivierten Justiz als "groteske Verharmlosung" von tatsächlicher politischer Verfolgung. Es berichten SZ (Max Weinhold Hernandez), FAZ (Timo Frasch), taz (Joachim F. Tornau), LTO und spiegel.de (Julia Jüttner).

In einem separaten Kommentar moniert Max Weinhold Hernandez (SZ) den fehlenden Respekt des verurteilten AfD-Abgeordneten "für das Gericht als Institution des Rechtsstaats und alles, was er zum  'System' zählt – keine gute Voraussetzung für ein Mitglied des Parlaments". Statt sachlich und ruhig etwaige Fehler der Staatsanwaltschaft herauszuarbeiten, inszenierten Halemba und seine Verteidigung sich "schamlos" als Opfer eines politisch motivierten Prozesses.

Rechtspolitik

Verwaltungsgerichte: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beschleunigen. Ihr Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass Proberichter:innen schon nach sechs Monaten statt wie bislang nach einem Jahr als Einzelrichter:innen entscheiden können, dass sogenannte querulatorische Klagen nur nach Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses bearbeitet werden, dass der Parteivortrag stärker in den Mittelpunkt der Tatsachenermittlung des Gerichts gerückt wird, und dass Bürger:innen künftig per E-Mail Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt erheben können. Bundesländer und Verbände haben nun bis zum 6. März Zeit, Stellung zu nehmen. Es berichten FAZ (Stephan Klenner) und LTO.

Bundespolizei: anwaltsblatt.de (Christian Rath) berichtet über die Experten-Anhörung im Innenausschuss des Bundestags zur geplanten Neufassung des Bundespolizeigesetzes. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Bundespolizei mehr präventiv-polizeiliche Befugnisse erhalten, u.a. zum Einsatz von Quellen-TKÜ und bei der Drohnenabwehr. Hingegen wurden rechtsstaatliche Sicherungen wie eine Kennzeichnungspflicht und ein ausdrückliches Verbot von Racial Profiling gestrichen, was die Polizeigewerkschaften begrüßten und GFF sowie DAV kritisierten. Die Polizeigewerkschaften lehnten auch die geplante Zuverlässigkeitsprüfung von Bewerber:innen bei der Einstellung ab. 

Terrorismus / Spionage: Rechtsprofessor Mark A. Zöller kritisiert auf beck-aktuell die Verschärfung des StGB, die der Bundestag letzten Donnerstag beschloss. Die Verschärfung der Vorfeldstrafbarkeit in § 89a gehe unnötig über die erforderliche Umsetzung der EU-Terrorismusbekämpfungs-Richtlinie hinaus. Die Strafrahmenerhöhung bei § 99 diene nur dazu, bisher unzulässigen Informationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Strafverfolgern zu rechtfertigen. Der neue § 87a ("Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit") sei erst eineinhalb Tage vor der Schluss-Abstimmung im Bundestag bekannt geworden.

Bundestags-Wahlrecht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Fabian Bunschuh analysiert auf dem Verfassungsblog, ob eine politisch motivierte Wahlkreisziehung in Deutschland ähnlich des Gerrymanderings in den USA möglich wäre. Wahlkreiszuschnitte können im Wahlprüfungsverfahren überprüft werden. Bunschuh plädiert dafür, dass der Gesetzgeber es gut begründen müsse, wenn er von Vorschlägen der fachlich versierten Wahlkreiskommission abweiche.

Justiz

KI-Tool für StAen in Hessen: Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) will den hessischen Staatsanwaltschaften bis zum Ende der Legislaturperiode ein KI-Tool zur Verfügung stellen, das bei komplexen Datenauswertungen und der Erstellung von Strafbefehlen helfen soll. So solle die Strafverfolgung insbesondere bei großen Datenmengen und Massenverfahren etwa wegen Onlinebetrugs oder Kinderpornographie effizienter werden. Die FAZ (Elena Zompi) berichtet. 

EuGH – Importstopp für russisches Gas: Ungarn hat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den von der EU beschlossenen Importstopp für russisches Gas eingereicht. Ungarn begründet die Klage damit, dass die EU die Importstopp-Verordnung fehlerhaft als handelspolitische Maßnahme behandelt habe, für die eine qualifizierte Mehrheit genüge, obwohl es sich um einen Sanktionsbeschluss handle, der einstimmig hätte ergehen müssen. Die EU hätte also das Veto von Ungarn und der Slowakei nicht übergehen dürfen. Es berichten spiegel.de und zeit.de.

OLG Frankfurt/M. zu Fluggastrechten: Eine Airline haftet für die fehlerhafte Auskunft ihrer Callcenter-Mitarbeiterin, dass die Airline nach einer Flugannullierung keine Ersatzflüge organisieren könne und die Flugreisenden sich selbst um eine Rückreise kümmern müssten. Nach einem entsprechenden Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. nahm eine in Katar ansässige Airline ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück, das sie zur Zahlung von 15.000 Euro an einen Fluggast verurteilte, der nach der fehlerhaften Auskunft selbst einen Flug gebucht hatte. LTO berichtet.

OVG Saarland zu Hybrid-Optiker: Ein Hybrid-Optiker, der die Sehstärke von Kund:innen im Laden per Kamera durch einen via Video zugeschalteten Augenoptikermeister bestimmen lässt, unterliegt der handwerksrechtlichen Zulassungspflicht. Da die Kund:innen notwendigerweise vor Ort in der Filiale sind, wird dort das Handwerk ausgeübt. Damit wies das Oberverwaltungsgericht Saarbrücken die Beschwerde eines Hybrid-Optikers gegen die behördliche Untersagung seiner Filiale mangels handwerksrechtlicher Zulassung zurück. LTO berichtet.

OVG NRW zu Einreise von Ould Slahi: Mohamedou Ould Slahi, der wegen seiner Verbindungen zu Al-Qaida von 2002 bis 2016 im US-Gefangenenlager Guantánamo festgehalten und gefoltert wurde, darf wieder nach Deutschland einreisen. Slahi studierte und lebte in Deutschland, wurde jedoch 2000 nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Sozialbetrugs ausgewiesen und es wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn verhängt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen kippte die Einreisesperre jetzt, weil Slahi, der inzwischen als Autor arbeitet, mittlerweile Niederländer und damit EU-Bürger geworden ist und damit das mit dem Sozialleistungsbetrug begründete Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen sei. Das OVG ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. LTO berichtet.

VGH Hessen – staatlicher Islamunterricht: Der Verwaltungsgerichtshof Hessen wird darüber entscheiden, ob hessische Schulen einen staatlichen Islamunterricht anbieten dürfen, der in Konkurrenz zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht steht, den das Land gemeinsam mit dem türkischen Islamverband DITIB durchführt. Während sich der Staat grundsätzlich auf seine staatliche Schulhoheit aus Art. 7 Abs. 1 GG berufen kann, darf ein bekenntnisgebundener Religionsunterricht nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt werden. Ob aus diesem Kooperationsgebot ein weitergehendes Wettbewerbsverbot folgt, wird zu klären sein, wie Rechtsprofessor Lars Dittrich im FAZ-Einspruch erläutert.

LAG Düsseldorf zu großzügigem Chef: Ein Vorgesetzter, der im Vorfeld oder während einer betrieblichen Umstrukturierung großzügig mit Arbeitszeitänderungsanträgen umgeht, kann nur gekündigt werden, wenn er damit das Unternehmen schädigen will. Das entschied das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom Mai 2025 und gab der Kündigungsschutzklage eines Abteilungsleiters statt. Den Vorwurf seiner Arbeitgeberin, er habe Mitarbeitende dazu veranlasst, Elternzeitanträge zu stellen, um das Unternehmen finanziell zu schädigen, sah das Gericht nicht als erwiesen an. beck-aktuell berichtet.

LAG Hamburg – Kündigung wegen Nicht-Gendern: Das Landesarbeitsgericht Hamburg verhandelt am Donnerstag über die Berufung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom Juli 2025, mit dem die Kündigung einer Mitarbeiterin des Bundesamts, die sich weigerte, beim Verfassen einer Strahlenschutzanweisung gendergerechte Sprache zu verwenden, als unrechtmäßig eingestuft worden war. spiegel.de und bild.de berichten.

LG Bamberg zu Politikerverleumdung/Faeser: Nun bespricht auch Strafverteidiger Gerhard Strate auf beck-aktuell die Entscheidung des Landgerichts Bamberg, das einen Mann vom Vorwurf der Politikerverleumdung freisprach, der eine Fotomontage der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) teilte, auf der sie ein Schild mit dem Text "Ich hasse die Meinungsfreiheit" hält. Es bleibe ein schales Gefühl zurück. Strate fragt: "In wie vielen medial unbeachteten, ähnlich gelagerten Fällen haben Beschuldigte längst erschrocken einen Strafbefehl akzeptiert und sich von der aktiven Teilnahme an politischen Diskussionen zurückgezogen?"

LG München II – Dieselskandal/Audi: Vor dem Landgericht München II startete der zweite Strafprozess im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal bei Audi. Vier ehemalige Audi-Mitarbeitende sind u.a. des Betrugs angeklagt, weil sie für die Produktion von Dieselautos mit einer manipulierten Abschaltsoftware verantwortlich gewesen sein sollen. Das Gericht hat 50 Verhandlungstage bis Ende Oktober angesetzt; es könnte jedoch vorher zu einer Verständigung zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und den Angeklagten kommen. Es berichten FAZ (Marcus Jung/Henning Peitsmeier), Hbl (René Bender/Volker Votsmeier) und LTO.

In einem separaten Kommentar bemängelt Marcus Jung (FAZ) die Dauer des bisherigen Verfahrens; lange sei nicht klar gewesen, ob es überhaupt zur Anklage komme. Der Dieselskandal lege die "strukturellen Probleme der Justiz im Umgang mit komplexen, zeitintensiven Wirtschaftsstrafsachen offen".

LG München I – Vergewaltigung nach Betäubung: Vor dem Landgericht München I muss sich ein 27-jähriger chinesischer Student unter anderem wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerer Vergewaltigung verantworten. Er soll seine Nachbarin und Sexualpartnerin betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt haben, und die Videos in Chatgruppen geteilt haben. Dass die Frau nicht wegen der Betäubung starb, sei reiner Zufall gewesen. Das Gericht hat 18 Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte Ende März erfolgen. Es berichten FAZ (Franziska Pröll), beck-aktuell, focus.de und bild.de (Karl Keim).

BVerfG-Richterwahl: Die FAZ (Patrick Bahners) und beck-aktuell (Joachim Jahn) berichten über eine Diskussionsrunde auf einer Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung, bei der auch ein etwaiges Vorschlagsrecht der AfD für die Wahl der BVerfG-Richter:innen diskutiert wurde. Während die ehemalige BVerfG-Richterin Gertrude Lübbe-Wolff fand, dass man die AfD als nicht verbotene Partei nicht dauerhaft und kategorisch vom Vorschlagsrecht ausschließen könne, lehnte der Bundestagsabgeordnete Carsten Müller (CDU) ein Vorschlagsrecht der AfD aufgrund seiner täglichen Erlebnisse mit dem Umgang der AfD-Abgeordneten mit der Verfassung ab.

Recht in der Welt

Norwegen – Marius Borg Høiby: Am heutigen Dienstag startet in Norwegen der Vergewaltigungsprozess gegen Marius Borg Høiby, den Sohn der norwegischen Kronprinzessin. Høiby wurde am Sonntag in Untersuchungshaft genommen, nachdem er eine Person körperlich angegriffen, mit einem Messer bedroht und gegen ein Besuchsverbot verstoßen hatte. Der Prozess, in dem auch ehemalige Partnerinnen Høibys aussagen werden, soll bis Mitte März dauern. Es berichten LTO, spiegel.de und zeit.de.

Ungarn – Maja T.: Im Vorfeld der für Mittwoch angekündigten Urteilsverkündung des Budapester Strafgerichts gegen die militante Antifaschist:in Maja T. ruft zeit.de (Nina Monecke) das bisherige Verfahren und die vom Bundesverfassungsgericht (verspätet) untersagte Auslieferung T.s von Deutschland nach Ungarn in Erinnerung.

Die FAZ (Alexander Haneke) befasst sich anlässlich des bevorstehenden Urteils mit der Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn. Laut einer Budapester Richterin gäben sich die meisten Richter:innen "alle Mühe, unabhängig zu urteilen". Doch der Druck auf die Justiz steige: Führungspositionen würden von fidesz-nahen Leuten übernommen, wer ausschere, dessen Dezernat werde zusätzlich überprüft, und über die Verteilung von Ressourcen wie Räumen oder Arbeitsmitteln werde Einfluss genommen.

USA – ICE in Minneapolis: Die US-Einwanderungsbehörde ICE muss einen fünfjährigen Jungen und seinen Vater aus einer Haftanstalt entlassen, so ein US-Bezirksgericht. In seiner Anordnung kritisierte der zuständige Richter das Vorgehen von ICE stark. Die Praxis der Behörde, administrative Haftbefehle selbst auszustellen, verletze den vierten Zusatzartikel der US-Verfassung, der die Entscheidung eines unabhängigen Justizorgans verlange. LTO (Eva Pampe) berichtet.

Juristische Ausbildung

KI-Korrekturen: LTO-Karriere (Eva Pampe) stellt die Ergebnisse des Forschungsnetzwerks "DigitalProjekt" vor, das Juraklausuren durch KI korrigieren lässt. Wenngleich die KI nicht generell besser als ein Mensch bewerte, seien KI-Korrekturen objektiver und gäben ein ausführlicheres und individuelleres Feedback. Letztlich liege die größte Schwäche in der Klausurenkorrektur jedoch in der fehlenden Standardisierung der Bewertungsmaßstäbe – die KI mache diese strukturellen Defizite nur sichtbar.

Sonstiges

DSA - Google und Perplexity: Wie zeit.de (Götz Hamann) erfuhr, leiteten die Landesmedienanstalten in Berlin und in Hamburg auf Grundlage des EU-Digital Services Act (DSA) Verwaltungsverfahren gegen Google und gegen die Suchmaschine Perplexity im Zusammenhang mit deren KI-Funktion ein. Der DSA verpflichtet große Onlinesuchmaschinen, zu analysieren, ob neue Funktionen "systemische Risiken" bergen. Google bestreitet die Zuständigkeit der deutschen Behörden; es sei nur die EU-Kommission oder Irland als EU-Sitzstaat von Google zuständig.

Streik im Nahverkehr: tagesschau.de (Alena Lagmöller/Michael-Matthias Nordhardt) erläutert im Frage-Antwort-Format, dass Arbeitnehmer:innen bei angekündigten Streiks grundsätzlich alles ihnen Zumutbare tun müssen, um rechtzeitig zur Arbeit zu kommen.

Arbeitszeiterfassung: Die Rechtsanwält:innen Dominik Sorber und Michaela Felisiak setzen sich auf LTO mit der Pflicht von Arbeitgebern auseinander, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Trotz einer fehlenden deutschen Regelung führt mittlerweile auch das Bundesarbeitsministerium die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf seiner Website als Ausfluss einer unionsrechtskonformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes auf. Kommen Arbeitgeber einer entsprechenden behördlichen Anordnung nicht nach, drohen Bußgelder.

 

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LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59212 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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