Makler haftet laut BGH für Diskriminierung von Wohnungssuchenden. Umweltschützer können Klimaschutzziele, die gesetzlich festgelegt sind, gerichtlich durchsetzen. Ruanda verklagt Großbritannien wegen des geplatzten Asyldeals beim PCA.
Thema des Tages
BGH zu Diskriminierung bei Wohnungssuche: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch Makler:innen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haften, wenn sie Wohnungsbewerber:innen aufgrund ihrer Herkunft benachteiligen. Damit bestätigte der BGH das Urteil des Landgerichts Darmstadt, wonach der Lehrerin Humaira Waseem, die von einem Makler nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen wurde, während sie bei testweisen Anfragen unter Nachnamen wie Schneider oder Schmidt einen Termin erhielt, 3.000 Euro Entschädigung zugesprochen wurden. Die Revision des Maklers hatte damit keinen Erfolg. Wer als Makler:in die Auswahl potenzieller Mieter:innen mitsteuere und damit über den Zugang zur Besichtigung entscheide, sei selbst Adressat des Benachteiligungsverbots, so der BGH. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Elena Zompi), FR (Ursula Knapp), Hbl (Christian Schnell), taz.de (Christian Rath), LTO (Xenia Piperidou), beck-aktuell und tagesschau.de (Egzona Hyseni).
Wolfgang Janisch (SZ) befürchtet, dass die Integration "ohne juristische Nachhilfe" nicht so recht vorankomme. Umso wichtiger sei es daher, "dass Betroffene sich zur Wehr setzen", wie Humaira Waseem es getan hat. "Die Botschaft, die von diesem Rechtsstreit ausgeht", sei dabei "nicht etwa ein Signal der Konfrontation". Vielmehr sage "die junge Frau, geboren in Deutschland, Lehrerin", nichts anderes als: "Ich gehöre dazu. Das ist mein Land." Auch Max Bauer (swr.de) begrüßt die Entscheidung und nennt sie "ein wichtiges Instrument gegen den Alltagsrassismus in Deutschland". Ausreichend sei das Urteil allerdings bei Weitem nicht. "Deutschland ist ein Land, das eines einfach nicht wahrhaben will: Tiefliegende Grundhaltungen haben sich so sehr verfestigt, dass sie alltäglich rassistische Handlungen hervorbringen". Es müsse endlich auf das ankommen, "was Menschen wie Humaira Waseem erleben müssen in diesem Land. Ihre Perspektive muss endlich entscheidend sein".
Rechtspolitik
Asyl/GEAS: CDU/CSU und SPD haben in Bezug auf die Umsetzung der EU-GEAS-Reform eine Einigung erzielt. Laut spiegel.de (Paul-Anton Krüger/Andreas Niesmann), können Dublin-Flüchtlinge in besonderen Asylzentren mit Aufenthaltspflicht untergebracht werden, um ein Untertauchen zu erschweren. Die Bundesländer sollen entscheiden können, ob sie solche Sekundärmigrationszentren einrichten. Asylantragsteller:innen sollen künftig bereits nach drei Monaten (statt sechs Monaten) arbeiten dürfen.
Entgelttransparenz: Nun stellen auch der Rechtsanwalt Franz Thür und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Carlotta Holtmann auf LTO-Karriere die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz vor, die bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss und zum Ziel hat, den Gender Pay Gap zu verringern. Die enthaltenen Arbeitnehmerrechte sind gegenüber dem aktuellen Entgelttransparenzgesetz deutlich erweitert und bringen für Beschäftigte damit viele Verbesserungen. Arbeitgeber müssen danach künftig u. a. Einstiegsgehälter offenlegen, dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Einkommen fragen und größere Unternehmen müssen regelmäßig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten.
Politikerbeleidigung: LTO (Felix W. Zimmermann) berichtet über das 15. Presserechtsforum in Frankfurt, bei dem über die Strafbarkeit der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) diskutiert wurde. Eine Lösung könnte sein, derartige Fälle vermehrt zivilrechtlich statt strafrechtlich zu behandeln.
Arbeitszeit: Sonja Salzburger (SZ) kritisiert die Pläne der Bundesregierung, das Arbeitszeitgesetz so zu flexibilisieren, dass die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine Wochenarbeitszeit ersetzt wird. Angestellte könnten dann 13 Stunden pro Tag arbeiten. Zwar könnten längere Arbeitstage für manche Arbeitnehmer:innen "charmant" sein, allerdings seien lange Arbeitstage etwa in der Gastronomie körperlich enorm anstrengend und nicht zu vergleichen mit einem Bürojob. Zu beachten sei auch, dass Fehlerquote und Verletzungsrisiko deutlich ansteigen, wenn Menschen länger als acht Stunden arbeiten.
Teilzeit: Im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) spricht der Rechtsanwalt Sebastian Maiß über die Forderung der CDU-Politikerin Gitta Connemann nach einem Ende der "Lifestyle-Teilzeit" und erläutert, welche Regelungen aktuell gelten, warum kein Teilzeit-Verbot droht und warum gerade Frauen – aufgrund von Kinderbetreuung oder Pflegesituationen – häufig keine andere Wahl haben, als in Teilzeit zu arbeiten.
Anwaltschaft: Nun schreibt auch der Rechtsanwalt Ulrich Karpenstein auf beck-aktuell, dass Deutschland die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs unterzeichnet hat. Das Abkommen soll Anwält:innen gegen staatliche Repressalien und Bedrohungen Dritter absichern und ihre Selbstverwaltung schützen. Auch die Europäische Union werde der Konvention beitreten.
Justiz
BVerwG zu Klimaschutzgesetz: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Bundesregierung gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg verworfen, in dem festgestellt wurde, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz nicht ausreichend umsetzt. Die Bundesregierung hatte vor allem in Frage gestellt, ob Umweltschützer – hier die Deutsche Umwelthilfe – Klimaschutzziele, die gesetzlich festgelegt sind, gerichtlich durchsetzen können. Dies hat das BVerwG nun bejaht. So könne das Klimaschutzprogramm durchaus Gegenstand einer Umweltverbandsklage sein, es handele sich schließlich um umweltbezogene Rechtsvorschriften. Die ursprüngliche Klage stammte von 2021, Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DHU vertritt, kündigte an, erneut eine Klage auf den Weg zu bringen, sollte am 25. März 2026 noch kein (ausreichendes) Klimaschutzprogramm der Merz-Regierung vorliegen. Es schreiben SZ (Michael Bauchmüller), FAZ (Katja Gelinsky), taz (Nick Reimer), LTO (Annelie Kaufmann) und zdfheute.de (Charlotte Greipl/Fabian Krause).
BVerfG – sichere Herkunftsstaaten: Nun berichtet auch die taz (Christian Rath) über die Organklage der Grünen-Bundestagsfraktion gegen das Gesetz, das der Bundesregierung die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer per Rechtsverordnung ermöglicht. Die Fraktion argumentiert, dass die Neuregelung gegen Art. 16a Abs. 3 S. 1 GG verstößt, wonach die sicheren Herkunftsstaaten von Bundestag und Bundesrat per Gesetz bestimmt werden müssen. Die Regierungskoalition vertritt dagegen die Ansicht, dass Art. 16a Abs. 3 GG nur für das in Art. 16a GG verankerte Recht auf Asyl gelte, nicht aber für die praktisch viel relevanteren EU-rechtlichen Asylansprüche.
StGH Hessen zu Kommunalwahlen/Sitzzuteilung: Rechtsprofessor Matthias Friehe kritisiert auf dem Verfassungsblog das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs, mit dem der Übergang vom Verfahren Hare-Niemeyer zum Verfahren D'Hondt bei den hessischen Kommunalwahlen wegen der Benachteiligung kleiner Parteien für verfassungswidrig erklärt wurde. Damit weiche der StGH überraschend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab, das dem Gesetzgeber die Auswahl überlässt. Dogmatisch inkonsequent sei, dass der StGH zwar ein wahlmathematisch optimales Verfahren fordert, aber nicht das optimale Verfahren Sainte-Laguë/Schäpers vorschreibt. Für die kleinen Parteien könnte das Urteil ein Pyrrhussieg sein, weil der StGH zwar verbietet, die Sitzzuteilung als Instrument gegen Parteienzersplitterung zu nutzen, zugleich aber die Wiedereinführung der 5-Prozent-Hürde im Kommunalwahlrecht für möglich hält.
BGH zu Suizidhilfe für psychisch Kranke: LTO (Joschka Buchholz) analysiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom August, mit der das Urteil des Landgerichts Berlin I gegen den Arzt Christoph Turowski bestätigt wurde, der an der Selbsttötung einer 37-jährigen psychisch kranken Frau mitgewirkt hatte. Das LG Berlin I hatte Turowski wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er der Frau eine Infusion mit einem Narkosemittel legte, das sie sich selbst verabreichte und infolgedessen verstarb. Bei psychisch Kranken, so der BGH, sei eine besonders sorgfältige Prüfung des eigenen Entschlusses nötig. Turowski habe vielfach maßgeblichen Einfluss auf das Geschehen genommen und Tatherrschaftswillen gehabt.
BAG zu Flughafenjob mit Kopftuch: Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein Flughafen für die Passagier- und Gepäckkontrolle an einem Flughafen kein religiöses Neutralitätsgebot aufstellen darf. Die Absage, die eine muslimische Frau mit Kopftuch auf ihre Bewerbung als Luftsicherheitsassistentin kassierte, sei daher diskriminierend. Es bestehe keine Notwendigkeit, dass im Bereich der Sicherheitskontrolle keine religiösen Zeichen getragen werden. Schon vorinstanzlich war die klagende Frau erfolgreich gewesen; sie erhielt 3.500 Euro Schadensersatz. LTO berichtet und gibt zudem einen Überblick, was in anderen Arbeitsbereichen für das Tragen eines Kopftuchs gilt.
OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Die taz (Konrad Litschko) berichtet über den Fortgang des Verfahrens gegen Susann Eminger, in dem zum dritten Mal Beate Zschäpe als Zeugin aussagte. Erneut gab sie an, Susann Eminger habe nichts von den Terrortaten gewusst. Sobald sie mit gegenteiligen Indizien konfrontiert wurde, gab sie an, sich nicht mehr zu erinnern. Gamze Kubaşık, deren Vater Mehmet im April 2006 in Dortmund vom NSU erschossen wurde, glaubt Zschäpe nicht: "Sie hat gelogen, gelogen, gelogen. Die Frage ist, ob das Gericht das wieder so hinnehmen wird."
VG Gelsenkirchen zu Hundehaltung: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass das Veterinäramt einem Hof in Marl zu Recht alle 40 Labradore wegnahm. Statt artgerechter Haltung hatten die Behörden bei Kontrollen auf der Hofanlage "Ponies Paradise" gravierende Mängel wie fehlendes sauberes Wasser, unzureichende Versorgung und eine unkontrollierte Vermehrung festgestellt. Das Einschreiten hielt das VG daher für notwendig, um weiteres Leid der Tiere zu verhindern. Da das Veterinäramt bei einer späteren Kontrolle erneut sechs Hunde in schlechter Haltung fand und auch diese mitnahm, sei eine echte Besserung der Situation nicht mehr zu erwarten – ein weiteres Argument, die Anträge der Halterin abzulehnen. LTO berichtet.
StA Hamburg - Lars Winkelsdorf: Die Welt (Benjamin Stibi) berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg die Wohnung des Journalisten und Waffenexperten Lars Winkelsdorf unter dem Verdacht des unerlaubten Waffenbesitzes durchsucht hat, ohne aber eine Waffe zu finden. Winkelsdorf vermutet angesichts der dürftigen Indizien, auf die sich die Staatsanwaltschaft berief, eine Retourkutsche der Hamburger Waffenbehörde, über die er im Zusammenhang mit einer Amoktat auf die Hamburger Zeugen Jehovas kritisch berichtet hatte.
GenStA München – Brandanschlag auf jüdisches Altenheim: Die Generalstaatsanwaltschaft München hat einen neuen Tatverdächtigen für den bisher unaufgeklärten Brandanschlag auf ein jüdisches Altenheim in München ermittelt, bei dem 1970 sieben Menschen starben: den Neonazi Bernd V., der mittlerweile jedoch verstorben ist. Der Spiegel (Jan Friedmann/Sven Röbel) berichtet.
Recht in der Welt
PCA/Großbritannien – Asylverfahren in Ruanda: Nachdem Großbritannien das 2024 geschlossene Asylabkommen mit Ruanda kündigte, hat Ruandas Regierung nun angekündigt, sich deshalb an den Ständigen Schiedshof (Permanent Court of Arbitration) in Den Haag zu wenden. Sie besteht darauf, dass London zu einer Zahlung von 100 Millionen Pfund verpflichtet ist, obwohl das Abkommen nie vollständig implementiert worden war. Das Abkommen enthielt eine Ausstiegsklausel, die besagte, dass "jede Partei dieses Abkommen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen kann". Eine weitere Klausel schrieb fest, dass ein Teil des Geldes dennoch bezahlt werden muss. Es berichten taz (Simone Schlindwein) und zeit.de.
Simone Schlindwein (taz) nennt die britische Abschreckungspolitik menschenverachtend. Als 2024 die Labour-Regierung den Deal kippte, hätte sie das Kleingedruckte lesen müssen, denn es war ausdrücklich geregelt, dass der Vorschuss auch im Falle eines Ausstiegs zu zahlen sei. "Statt eine Einigung zu suchen, schob Premierminister Keir Starmer Ruandas Militärhilfe für die kongolesischen Rebellen als Grund vor, warum man kein Geld mehr nach Kigali schicken dürfe. Dass Ruanda nun deswegen vor das Schiedsgericht zieht, ist demnach mehr als verständlich."
USA – Präsidentschaftswahl 2020: Das US-amerikanische Justizministerium ermittelt wegen eines angeblichen Wahlbetrugs bei den Präsidentschaftswahlen 2020, den Donald Trump seit Jahren behauptet. So haben Beamte des FBI das Wahlbüro von Fulton County durchsucht. Vom Bezirk Fulton County, zu dem auch Atlanta gehört, hieß es in einer Stellungnahme, der Durchsuchungsbeschluss beziehe sich auf "eine Reihe von Unterlagen im Zusammenhang mit den Wahlen 2020". In Kalifornien äußerte Richter David Carter, die Regierung versuche, "eine beispiellose Menge vertraulicher Wählerdaten" zu sammeln und schrecke damit Wähler davon ab, sich registrieren zu lassen. Dies führe "unweigerlich zu einem Rückgang der Wahlbeteiligung" und bedrohe das Wahlrecht, "das den Grundstein der amerikanischen Demokratie bildet". Es schreibt die FAZ (Sofia Dreisbach).
USA – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Im Mittelpunkt eines Prozesses in Los Angeles steht die Frage, ob Onlineplattformen insbesondere Kinder und Jugendliche süchtig machen und ihrer psychischen Gesundheit schaden. Die Kläger fordern Schadensersatz und Designänderungen der Plattformen. Es ist das erste Verfahren seiner Art in den USA und auch das erste von mehreren Tausend vergleichbaren Klagen, die von einzelnen Personen, Schulbezirken und auch Generalstaatsanwälten von Bundesstaaten eingereicht wurden. Während Tiktok und Snap sich im ersten Fall auf einen Vergleich eingelassen haben, scheinen Meta und Google bereit zu sein, den Streit vor Gericht auszufechten, so die FAZ (Roland Lindner).
Niederlande – Klimaschutz für Karibikinsel: Nun berichtet auch die taz (Tobias Müller) über die Entscheidung des Bezirksgerichts Den Haag, dass der niederländische Staat die Bevölkerung der Antillen-Insel Bonaire nicht ausreichend gegen die Folgen des Klimawandels schützt. Der Staat behandle die Bevölkerung der Insel ungerecht im Vergleich zu den Bürger:innen im europäischen Teil der Niederlande. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und die Europäische Menschenrechtskonvention. Geklagt hatten acht Bewohner:innen Bonaires und Greenpeace. Bis 2030 muss der niederländische Staat nun einen Aktionsplan vorlegen und umsetzen, um Bonaire besser vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.
Juristische Ausbildung
Referendariat NRW: Das Justizministerium von Nordrhein-Westfalen kündigte an, im Jahr 2026 wieder mehr Plätze für Referendar:innen anzubieten als in den beiden Vorjahren. NRW hatte aus finanziellen Gründen die Zahl der Referendariatsplätze 2024 und 2025 deutlich reduziert. LTO-Karriere (Pauline Dietrich) berichtet.
Sonstiges
Sparkasseneinbruch Gelsenkirchen: tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt/Tobias Hinderks) erläutert, dass die Sparkasse die bei dem Sparkasseneinbruch in Gelsenkirchen entstandenen Schäden ersetzen muss, wenn sie die Schließfächer nicht tresormäßig gesichert hat. Die oft erwähnte Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach gelte nur für eine Zusatzversicherung, die die Sparkasse abgeschlossen hat. Erfolg können Klagen von Schließfachinhaber:innen nur haben, wenn sie den Inhalt des Schließfaches nachweisen können, etwa durch Fotos.
Militärische Forschung: Die Rechtsprofessoren Thomas Klindt und Sebastian Wündisch sprechen sich auf FAZ-Einspruch dafür aus, dass auch Universitäten militärische Forschung betreiben. Derzeit werde dies von vielen Hochschulen durch Zivilklauseln – auch Friedensklauseln genannt – unterbunden. Dadurch werde jedoch nicht nur gegen die Wissenschaftsfreiheit verstoßen, vielmehr blockierten entsprechende Klauseln die Vergabe von Drittmitteln und begünstigten das Abwandern von Wissenschaftler:innen und Wissen.
Sondervermögen: Die Doktorandin Ester Schukajlow kritisiert auf dem JuWissBlog die Wahl des Begriffs "Sondervermögen" zum Unwort des Jahres. Damit werde ein im Grundgesetz erwähnter Begriff auf eine Stufe gestellt mit Begriffen wie "Remigration" oder "Corona-Diktatur". Sie weist außerdem die damit verbundene Delegitimierung des Konzepts der Staatsverschuldung zurück.
Serienmörderin Elfriede Blauensteiner: Die FAZ (Hannes Hintermeier) stellt das Buch "Ausreden. Elfriede Blauensteiner. Ein Bekenntnis" des Juristen Florian Klenk vor, in dem dieser die österreichische Serienmörderin, Erbschleicherin und Spielsüchtige Elfriede Blauensteiner porträtiert, die in den 1990er-Jahren alte und kranke Männer pflegte, um sie schließlich zu vergiften. Sie wurde in drei Fällen wegen Mordes verurteilt.
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LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59189 (abgerufen am: 12.03.2026 )
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