Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2026: EU-Kom­mis­sion vs. X wegen Grok / UN-Aus­schuss ermahnt Deut­sch­land / Rekord-Beloh­nung wegen Vulk­an­gruppen

27.01.2026

EU-Kommission leitet Untersuchung wegen sexualisierter Deepfakes ein. Deutschland muss Abschiebung von Afghan:innen aus Pakistan nach Afghanistan verhindern. Der Bund setzt eine Million Euro Belohnung für Hinweise auf die Vulkangruppen aus.

Thema des Tages

EU vs. X/Deepfakes: Auf Grundlage des EU-Digital Services Act (DSA) hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen die Plattform X von Elon Musk eingeleitet, weil der dort integrierte KI-Chatbot Grok es Nutzer:innen erlaubte, Bilder von anderen Personen ohne deren Einverständnis zu sexualisieren, etwa durch eine Darstellung der Person im Bikini. Grok habe möglicherweise die von der KI ausgehenden Risiken vor ihrer Einführung nicht sorgfältig genug entsprechend des DSA bewertet und beschränkt. Bei Verstößen gegen den DSA kann die EU-Kommission Bußgelder von bis zu 6 Prozent des Vorjahresumsatzes verhängen. Henna Virkkunen, die EU-Kommissarin für Digitales, begründete die Untersuchung damit, dass "nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes von Frauen und Kindern eine gewalttätige, inakzeptable Form der Erniedrigung" seien. Es berichten SZ (Jan Diesteldorf), FAZ (Hendrik Kafsack), Hbl (Olga Scheer/Jakob Hanke Vela), LTO, netzpolitik.org, zeit.de und bild.de (Rainer Schuldt).

Svenja Bergt (taz) begrüßt grundsätzlich das Vorgehen der EU-Kommission. Angesichts der unklaren Verfahrensdauer ruft sie die nationalen Gesetzgeber auf, "sexualisierte KI-Bilder realer Personen im Strafrecht als das anzuerkennen, was sie sind: sexualisierte Gewalt."

Rechtspolitik

Anwält:innen: Deutschland hat eine Konvention des Europarats zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung unterzeichnet. Die Konvention ist das erste völkerrechtliche Abkommen, das sich ausdrücklich dem Schutz von Rechtsanwält:innen widmet. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, die Anwaltschaft vor Angriffen zu schützen, und garantiert grundlegende Prinzipien wie die Vertraulichkeit der Kommunikation mit der Mandantschaft. Die Konvention tritt in Kraft, wenn acht Staaten ratifiziert haben, darunter sechs Staaten des Europarats. LTO und beck-aktuell berichten.

Arbeitsrecht: Rechtsprofessor Gregor Thüsing plädiert in der FAZ für mehr Mut für Reformen im Arbeitsrecht. So könne dem Krankenstand durch eine zeitlich beschränkte Entgeltfortzahlung, eine gekürzte Lohnersatzrate oder die Einführung einer Teilkrankschreibung begegnet werden. Eine Höchstwochenarbeitszeit anstelle einer Höchsttagesarbeitszeit könne Arbeitszeiten flexibilisieren.

Justiz

UN-Ausschuss zu Aufnahme von Afghan:innen: Wie die SZ meldet, hat der UN-Menschenrechtsausschuss eine einstweilige Anordnung gegen Deutschland erlassen und die Bundesregierung aufgefordert, die Abschiebung einer Familie aus Pakistan nach Afghanistan zu verhindern sowie deren Unterbringung in Pakistan zu gewährleisten. Bei der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Organisation "Luftbrücke Kabul" unterstützten Familie handelt es sich um die eines ehemaligen Strafrichters aus Afghanistan, der von den Taliban bedroht wurde. Deutschland hatte dem Richter vor Jahren eine Aufnahmezusage erteilt, diese jedoch im Dezember widerrufen und verweigert nun die Erteilung von Einreisevisa. 

GBA – Vulkangruppen: Der Bund setzt eine Million Euro Belohnung für Hinweise in den Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der links-extremistischen Vulkangruppen aus. Eine Vulkangruppe hatte jüngst mit einem Anschlag auf die Berliner Stromversorgung tagelangen Stromausfall in Teilen Berlins verursacht. Eine so hohe Belohnung habe der Staat wohl noch nie ausgesetzt. Als die Behörden nach Zeugen im Zusammenhang mit den Terrortaten des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) suchten, lobten sie insgesamt 300 000 Euro aus, schreibt die SZ (Markus Balser)

EuGH – Mercosur: Nun widmet sich auch zdf.de (Daniel Heymann) dem Gutachtenauftrag an den Europäischen Gerichtshof zum Mercosur-Abkommen, den das EU-Parlament vorige Woche beschlossen hat, und spricht über die Folgen mit Rechtsprofessor Franz Mayer. Solche Gutachtenverfahren seien keine Seltenheit, dürften jedoch anderthalb bis zwei Jahre dauern. Mayer prognostiziert, dass der Rat der EU die vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens beschließen wird, und geht nicht davon aus, dass der EuGH "große Beanstandungen finden wird".

LSG Nds-Bremen zu Transplantation im Ausland: Die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht allein deshalb verpflichtet, die Kosten einer in den Niederlanden durchgeführten Nierentransplantation zu übernehmen, weil der Patient im Ausland deutlich kürzer auf eine Spenderniere warten muss als in Deutschland. Mit Urteil von letzter Woche wies das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen damit die Klage eines 66-Jährigen zurück. Ein Versorgungsdefizit bestehe nicht bereits mit einer zwei- bis vierjährigen Wartezeit auf ein Spenderorgan, wenn keine besondere medizinische Dringlichkeit bestehe. Das Argument des Klägers, er wohne in der Nähe der Niederlande, greife wegen der ortsunabhängigen Chancengleichheit bei der Organverteilung nicht. beck-aktuell berichtet.

OLG Dresden – Sächsische Separatisten: Die taz (David Muschenich) berichtet über den zweiten Prozesstag im Strafverfahren gegen acht junge Rechtsextremisten vor dem Oberlandesgericht Dresden. Dort bestritt der mutmaßliche Rädelsführer der "Sächsischen Separatisten", Jörg Schimanek, seine Schuld. Die Teilnahme an einem Häuserkampf-Training sei ihm von einem FBI-Agenten angeboten worden, er habe aus beruflichem Interesse zugesagt und andere Mitglieder seiner "Überlebensgruppe" nur deshalb gefragt, ob sie mitmachen wollen, weil es gemeinsam mehr Spaß mache. Die Verteidiger der sieben Mitangeklagten meldeten sich ebenfalls zu Wort und sagten, die Anklage sei überzogen. Der Anwalt des AfD-Politikers Kurt Hättasch hatte auf einer Pressekonferenz vergangene Woche gesagt, das Gericht sei beauftragt, die Angeklagten zu verurteilen, und könne davon nur abgehalten werden, wenn die Richter "im Grunde genommen Angst haben, dass sie selbst verfolgt werden".

LG Berlin II zu Bericht über Block-Anwalt: Die Zeit muss eine Passage in einem Bericht über Andreas Costard, den "Familienanwalt" der Blocks, korrigieren, in der sie geschrieben hatte, Costard habe nach dem Tod von Eugen Block "weitreichende Kontrolle über das Familienvermögen" erhalten. Der im Artikel erweckte Eindruck, die Ernennung Costards zum Testamentsvollstrecker stehe in Zusammenhang mit seiner mutmaßlichen Beteiligung an der Entführung der Block-Kinder, sei potenziell rufschädigend und ermangele eines Mindestbestands an Beweistatsachen, so das Landgericht Berlin II. beck-aktuell berichtet.

LG Berlin II zu Alterskontrolle bei Tiktok: Da die einfache Abfrage des Geburtsdatums bei der Registrierung keine ausreichende Altersverifikation der Nutzer:innen sei, dürfe Tiktok die Daten von Nutzer:innen zwischen 13 und 15 Jahren nicht ohne Einwilligung der Eltern für personalisierte Werbung verwenden. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Damit gab das Landgericht Berlin II mit Urteil vom Dezember einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) statt. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky) und bild.de.

LG Hamburg zu Messerangriff am Hamburger Hbf: Das Landgericht Hamburg wies eine 40-jährige Frau, die im Mai 2025 am Hamburger Hauptbahnhof wahllos mit einem Messer auf Reisende eingestochen hatte, in die forensische Psychiatrie ein. Rechtlich wertete das LG Hamburg die Tat als versuchten Totschlag in 21 Fällen, davon in 15 Fällen tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung. Die an einer paranoiden Schizophrenie leidende Frau sei jedoch während der Tat schuldunfähig gewesen. Es berichten FAZ, spiegel.de und zeit.de.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Strafverfahren wegen der Entführung der Block-Kinder sagte nun der Kinderpsychologe Stefan Rücker aus. Rücker hatte u.a. Christina Block auf einer Fahrt zum Haus ihres Ex-Mannes Stephan Hensel in Dänemark begleitet und ein Konzept ausgearbeitet, wie sie sich bei der Rückkehr ihrer Kinder verhalten solle. Eine Entführung sei nicht Gesprächsthema gewesen. Philip von der Meden, der Anwalt Hensels, bestritt den Sachverstand des Kinderpsychologen. Rücker habe, ohne mit den Kindern gesprochen zu haben, in einem Gutachten über die Entfremdung der Kinder von ihrer Mutter geschrieben. Es berichten spiegel.de und bild.de (Johannes Schmitz).

In einem separaten Beitrag schildert spiegel.de (Christopher Piltz) die Ergebnisse einer monatelangen Recherche zu Rücker. Eine Gutachterin im Familienrecht, Anja Kannegießer, habe Schreiben Rückers ausgewertet, die dem Spiegel vorliegen, und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese "einseitig", "spekulativ" und "unwissenschaftlich" seien. In einem familiengerichtlichen Verfahren in anderer Sache habe eine Richterin ein Gutachten Rückers zurückgewiesen, weil es "in eklatantem Maße" wissenschaftliche Anforderungen verfehle.

AG Berlin-Tiergarten zu Sitzblockade: Wenn Autofahrer:innen wegen einer Sitzblockade wenden und die Stelle umfahren, ist das Versuchsstadium der Nötigung nicht erreicht, so das Amtsgericht Berlin-Tiergarten, das damit eine Aktivistin der "Letzten Generation" freisprach. Nach der Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es für den Nötigungserfolg erforderlich, dass die Autofahrer:innen der zweiten Fahrzeugreihe durch die aufgehaltenen Fahrzeuge der ersten Fahrzeugreihe physisch am Weiterfahren gehindert sind. Die Nötigung in mittelbarer Täterschaft erreiche nicht schon mit dem Hinsetzen der Blockierer:innen auf die Straße das Versuchsstadium, sondern erst dann, wenn die Fahrer:innen der zweiten Reihe der physischen Einwirkung der ersten Reihe "unentrinnbar ausgeliefert" sind. beck-aktuell berichtet.

AG Berlin-Lichtenberg und AG Frankfurt/M. zu Schwarzfahren/Deutschlandticket: Ein Rechtsanwalt setzte sich in drei Fällen vor Gericht gegen Bahnunternehmen mit seiner Ansicht durch, dass er das digitale Deutschlandticket auch in ausgedruckter Form vorlegen könne. In zwei Fällen erstritt er Anerkenntnisurteile, in einem Fall verzichtete die Deutsche Bahn (DB) auf Beweisantritt für die Gegenposition. Mitarbeitende der DB und der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft (ODEG) hatten dem Rechtsanwalt, der kein Smartphone nutzen möchte, erhöhte Beförderungsentgelte wegen Schwarzfahrens auferlegt, weil sie das ausgedruckte digitale Deutschlandticket nicht akzeptieren wollten. Die FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet.

Vollstreckung ausländischer Urteile: Anlässlich der für den 4. Februar terminierten Verkündung der Entscheidung des ungarischen Gerichts über die militante Antifaschist:in Maja T., der eine hohe Haftstrafe droht, erläutert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf LTO, wie rechtskräftige ausländische Urteile in Deutschland vollstreckt werden können. Da das Höchstmaß für Freiheitsstrafen in Deutschland bei 15 Jahren liegt, prüft das zuständige Landgericht grundsätzlich die Vollstreckbarkeit in einem Exequaturverfahren und passt die ausländische Erkenntnis ggf. in Art und Höhe der deutschen Rechtslage an. Unter Umständen kann der Staat, der die Person verurteilte, von Deutschland verlangen, dass seine Zustimmung für eine Strafrestaussetzung nach 15 Jahren erforderlich ist.

Recht in der Welt

EU – Beitritt der Ukraine: Der ehemalige EU-Parlamentarier Andrew Duff (LibDem) plädiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) für ein verändertes EU-Beitrittsverfahren für die Ukraine. Wegen des aktuellen Kriegszustandes könne die Ukraine die Voraussetzungen des herkömmlichen Beitrittsprozesses nicht erfüllen, sie habe jedoch ein dringendes Bedürfnis, in den Sicherheitsverbund der EU aufgenommen zu werden.

IStGH/Philippinen – Rodrigo Duterte: Der IStGH erklärte Rodrigo Duterte, den angeklagten Ex-Präsidenten der Philippinen, für verhandlungsfähig. In einem Vorverfahren werden die Richter:innen am 23. Februar prüfen, ob die Beweislage für ein Hauptverfahren ausreichend ist. Die Anklage wirft ihm mindestens 43 Morde im staatlichen "Krieg gegen die Drogen" vor und wertet dies als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. spiegel.de berichtet. 

USA – Tötung von Alex Pretti: Reinhard Müller (FAZ) betont, dass der Rechtsstaat zwar täglich Zwang ausübt, und das demokratisch beschlossene Recht, wenn nötig, mit Gewalt durchsetze. Diese staatliche Gewalt müsse jedoch jederzeit kontrolliert werden. Kein Beamter in einem Rechtsstaat könne Immunität beanspruchen.

Russland – Jacques Tilly: In Moskau wird am morgigen Mittwoch über die Anklage gegen den Düsseldorfer Bildhauer Jacques Tilly verhandelt, der für seine politischen Mottowagen beim Düsseldorfer Karneval bekannt ist. Ihm wird vorgeworfen, die russische Armee verunglimpft zu haben. Eine Anklage gegen einen Ausländer, der im Ausland lebt, gilt als sehr ungewöhnlich. Die SZ (Christoph Koopmann/Frank Nienhuysen) portraitiert Tilly und zeigt auf, dass er sich auch jenseits des Karnevals gemeinsam mit Exil-Russ:innen für ein demokratisches Russland einsetzt. 

Slowakei – Mord an Journalist: Am gestrigen Montag startete zum dritten Mal ein Mordprozess gegen den slowakischen Millionär Marián Kočner und gegen seine Komplizin Alena Zsuzsová. Ihnen wird vorgeworfen, die Ermordung des Investigativ-Journalisten Ján Kuciak in Auftrag gegeben zu haben. Kuciak hatte zu kriminellen Verflechtungen von Politiker:innen und Unternehmer:innen recherchiert. Im Mai 2025 hob der Oberste Gerichtshof der Slowakei zwei vorherige Freisprüche auf, weil das erkennende Gericht nicht alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt habe. Für den neuen Prozess sind 43 Verhandlungstage angesetzt. Es berichten FAZ (Alexander Haneke), zeit.de und bild.de.

Juristische Ausbildung

E-Examen Hessen: Wie LTO-Karriere aus dem hessischen Justizministerium erfuhr, legen mittlerweile mehr als 96 Prozent der hessischen Kandidat:innen das Zweite Staatsexamen digital ab. Perspektivisch solle die E-Korrektur eine handschriftliche Korrektur ersetzen.

Sonstiges

Wehrhafte Demokratie: Rechtsprofessor Christoph Degenhart mahnt auf beck-aktuell, dass Äußerungen von Politiker:innen zur Regulierung rechter Medienportale, die von "der hehren Absicht getragen sind, Demokratie zu schützen", sich letztlich in eine Entwicklung einfügten, "in der die streitbare Demokratie des Grundgesetzes zusehends Züge einer autoritären Demokratie anzunehmen beginnt". Problematisch daran sei, dass nicht nur das Zensurverbot des Grundgesetzes negiert werde, sondern "von staatlicher Seite beansprucht wird, demokratiefeindliche Medien zu identifizieren".

Gil Ofarim: Gegenüber LTO (Tanja Podolski) erläuterte der Strafverteidiger von Gil Ofarim, Alexander Stevens, der Sänger habe sich tatsächlich in einer Verschwiegenheitsvereinbarung dazu verpflichtet, Stillschweigen über das Verfahren zu bewahren, in dem er wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt war. Das Strafverfahren gegen Ofarim endete 2023 mit einer Einstellung gegen Geldauflage. Ofarim nimmt derzeit am RTL-Dschungelcamp teil.

Jurist aus Syrien: Im Gespräch mit LTO-Karriere (Tamara Wendrich) erzählt Diaa Bek Shkeer, der 2015 aus Syrien floh und 2024 das erste Staatsexamen absolvierte, dass er Jura studiert habe, weil er dazu beitragen wolle, syrische Kriegsverbrecher zur Rechenschaft zu ziehen. Obgleich Erfahrungen mit Rassismus seine Studienfreude trübten, habe er versucht, sich nicht unterkriegen zu lassen, er habe auch ein Umfeld gehabt, das ihn ermutigte. Mit seinem Verein "Deutsche & Syrische Jurist:innen" will er anderen Studierenden Orientierung, Vorbilder und Unterstützung bieten.

 

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LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59155 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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