Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2026: OLG Mün­chen ver­ur­teilt Ex-MdB / "Knoc­kout 51" war nicht ter­r­o­ris­tisch / Neuer Straf­senat am BGH

23.01.2026

Der Ex-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer wurde wegen Bestechlichkeit verurteilt. Der BGH bestätigte im Kern das Urteil gegen Mitglieder der Neonazi-Kampfsportgruppe “Knockout 51”. Der BGH bekommt einen siebten Strafsenat in Leipzig. 

Thema des Tages

OLG München zu Korruption durch Aserbaidschan: Das Oberlandesgericht München hat den Ex-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer (CDU) wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er finanzielle und sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungsverhalten in der parlamentarischen Versammlung des Europarats entgegengenommen hatte. Zudem wird Fischer für die Dauer von zwei Jahren das passive Wahlrecht aberkannt. Darüber hinaus muss er 12.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen – die Anklage hatte 80.000 Euro gefordert. Damit wurde zum ersten Mal ein (ehemaliger) Bundestagsabgeordneter wegen Bestechlichkeit während der Mandatsausübung verurteilt. Fischers Anwälte kündigten jedoch an, in Revision zu gehen. Es schreiben SZ (Thomas Kirchner), FAZ (Reinhard Veser), beck-aktuell und LTO.

Rechtspolitik

Medizinal-Cannabis: Die SZ (Ronen Steinke) beschreibt als Hintergrund zu der von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgeschlagenen Erschwerung des Bezugs von medizinischem Cannabis, wie leicht Freizeit-Kiffer derzeit an Medizinal-Cannabis kommen können und wie schwer es trotz Teil-Legalisierung für sie ist, legal normales Cannabis zu bekommen. 

Angriffe auf Justizbedienstete: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Plum spricht sich im FAZ-Einspruch für einen besseren Schutz von Justizbediensteten aus. Die wachsende Kriminalität gegen Justizbedienstete müsse Anlass für eine umfassende Sicherheitsoffensive sein. Denn jeder Angriff auf einen Justizbediensteten stelle auch einen Angriff auf den Rechtsstaat dar. Erforderlich sei etwa die bestmögliche Schutzausrüstung sowie eine Aufnahme des Themas "Sicherheit" in die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Justizbediensteten. Auch der strafrechtliche Schutz müsse weiter gestärkt werden, so solle etwa der Strafrahmen in Fällen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angehoben werden.

NS-Symbole in Schulen: Thüringen will nächste Woche eine Initiatve in den Bundesrat einbringen, die vorschlägt, die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole wie Hitlergrüßen auch an Schulen zu kriminalisieren. Bisher gelten Schulen nicht als "öffentliche" Orte gem. § 86a StGB. Die FAZ (Markus Wehner) berichtet. 

Justiz

BGH zu "Knockout 51": Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena gegen Mitglieder der Nazi-Kampfsportgruppe "Knockout 51" nur in wenigen Detailfragen unter anderem zur Strafzumessung aufgehoben. Der BGH stellte aber fest, dass die Einordnung von Knockout 51 als kriminelle Vereinigung seitens des OLG rechtsfehlerfrei erfolgte. Die Gruppe sei auf die Begehung von Körperverletzungen, nicht aber auf Mord und Totschlag ausgerichtet gewesen. Die Bundesanwaltschaft wollte in der Revision eine Einstufung als terroristische Vereinigung erreichen. Es schreiben LTO, beck-aktuell und tagesschau.de (Max Bauer).

BGH – Strafsenate: Wie die FR (Ursula Knapp) schreibt, soll es ab dem 1. Juli 2026 einen neuen – siebten – Strafsenat am Bundesgerichtshof geben. Grund dafür ist, dass die Strafsenate deutlich mehr Fälle zu verzeichnen haben, während die Eingangszahlen bei den Zivilsenaten des BGH deutlich zurückgehen. Auch ein Richterwechsel ist vorgesehen: Dem neuen Strafsenat sollen neben dem oder der Vorsitzenden sechs Richter:innen angehören, deren Planstellen derzeit dem Zivilbereich zugeordnet sind. Der neu zu gründende Strafsenat wird – aufgrund der sogenannten Rutschklausel, die bei der Wiedervereinigung im Jahr 1990 vereinbart wurde – in Leipzig sitzen. Damals wurde festgelegt, dass sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der BGH ihren Sitz in Karlsruhe behalten, dafür aber jeder neue Strafsenat des BGH seinen Sitz in Leipzig haben muss.

BGH – Diskriminierung bei Wohnungssuche: Der Spiegel (Dietmar Hipp) berichtet über die Schadensersatzklage der jungen Frau Humaira Waseem, die von einem Makler nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen wurde, während sie bei testweisen Anfragen unter Nachnamen wie Schneider oder Schmidt einen Termin erhielt. Hierzu will der Bundesgerichtshof am 29. Januar sein Urteil verkünden.

BAG zu Ungleichbehandlung bei Lohnerhöhung: Eine Lohnerhöhung darf nicht nur Beschäftigten gewährt werden, die bereit waren, einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen. Das Ziel einer Vereinheitlichung der Arbeitsverträge rechtfertige keine Ungleichbehandlung bei Lohnerhöhungen, entschied das Bundesarbeitsgericht. beck-aktuell berichtet. 

OLG Dresden – Sächsische Separatisten: Über den am heutigen Freitag vor dem Oberlandesgericht Dresden beginnenden Prozess gegen acht Männer im Alter von 22 bis 26 Jahren, denen die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, berichtet nun ausführlich auch der Spiegel (Julia Jüttner/Sven Röbel). Sie sollen sich als "Sächsische Separatisten" auf einen Tag X vorbereitet haben, an dem sie Teile Sachsens unter ihre Kontrolle bringen und einen nationalsozialistischen Staat ausrufen wollten.

LG Trier zu Corona-Impfschaden: Das Landgericht Trier hat eine Schmerzensgeldklage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca wegen Corona-Impfschäden abgewiesen. Auch der Anspruch der Klägerin, die infolge einer Corona-Impfung eine Sinusvenenthrombose erlitt und seitdem auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen ist, auf eine Auskunftspflicht des Herstellers zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes wurde zurückgewiesen. Grundsätzlich habe der Impfstoff ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt. Daher werde auch von einem weiteren Gutachten abgesehen. Der Sohn der 51-jährigen Klägerin kritisiert das Urteil als verfrüht, weil derzeit vor dem Bundesgerichtshof ein ähnlicher Fall auf Hersteller-Haftung geprüft werde, der im März entschieden werden soll. Es berichtet LTO.

LG Braunschweig zu Untreue am Sozialgericht: Laut LTO verurteilte das Landgericht Braunschweig einen Justizbeamten wegen Untreue in einem besonders schweren Fall zu viereinhalb Jahren Haft. Der 42-Jährige habe gewerbsmäßig gehandelt und seine Amtsstellung missbraucht. In seiner Position in der Geschäftsstelle des Sozialgerichts leitete der Beamte seit Anfang 2015 mehr als 1,4 Millionen Euro aus der Landeskasse mit rund 2.300 Auszahlungen auf sein eigenes Konto um, indem er fiktive Rechtsanwaltsvergütungen abrechnete. Da ein Teil der Taten bereits verjährt ist, war der strafrechtlich relevante Tatzeitraum auf Februar 2019 bis Februar 2024 begrenzt. Die mitangeklagte Ehefrau des Beamten wurde wegen Geldwäsche zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Ehepaar hatte die Taten gestanden.

LG Arnsberg zu Durchsuchung wegen Anti-Merz-Graffiti: Im Fall der rechtswidrigen Hausdurchsuchung bei einer jungen SPD-Politikerin im Sauerland wegen Anti-Merz-Schmierereien hat das Landgericht Arnsberg nun auch die Durchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten für rechtswidrig erklärt. In beiden Fällen habe kein Anfangsverdacht vorgelegen. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die damals 17-Jährige und den damals 20-Jährigen läuft aber weiter, so LTO.

VG Köln zu Befragung eines Asylsuchenden: Das Verwaltungsgericht Köln hat laut LTO die Sicherheitsbefragung eines nigerianischen Asylsuchenden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf Malta für rechtswidrig erklärt. Der Asylsuchende, der über das Mittelmeer nach Malta gelangte, sollte im September 2019 im Wege eines vorläufigen Verteilmechanismus von Deutschland übernommen werden. Vor der Übernahme führten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vor Ort eine Sicherheitsbefragung durch. Nachdem die Bundesrepublik die Übernahme des Asylverfahrens abgelehnt hatte, beantragte der Asylsuchende Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten sowie die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Datenerhebung und -speicherung. Das VG stellte nun fest, dass für die Befragung keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage bestanden habe. Auch eine rechtfertigende Einwilligung des Betroffenen verneinten die Richter wegen des strukturellen Machtungleichgewichts im Asylverfahren.

VG Schleswig – Nius vs. Daniel Günther: Die Staatskanzlei Schleswig-Holsteins hat auf den Antrag des Portals Nius, respektive dessen Betreiberfirma Vius, auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Land Schleswig-Holstein erwidert. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) habe in der Lanz-Talkshow seine Pflicht zur Neutralität nicht verletzt, da er bei seinen Äußerungen über Nius als Parteipolitiker, nicht aber als Amtsträger gesprochen habe. Der Nius-Antrag sei deshalb als unzulässig abzuweisen. Nius-Anwalt Joachim Steinhöfel will jetzt parallel zum verwaltungsrechtlichen Verfahren auf zivilrechtlichem Weg gegen Günther vorgehen, weil Günther mit der Aussage, Nius berichte "faktenfrei", eine "unwahre Tatsachenbehauptung" aufgestellt habe. FAZ (Michael Hanfeld) und Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichten.

Kopftuchverbote für Richterinnen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Jonas von Zons gibt auf LTO einen Überblick über die Rechtsprechung zum Kopftuchverbot und erläutert, warum das Neutralitätsgebot in der Justiz enger zu verstehen sei als in der Schule. Er plädiert für ein strikteres Neutralitätsverständnis und ist überzeugt, dass damit keine "Laizität durch die Hintertür" einhergeht.

Überlastung der Justiz: Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds Sven Rebehn mahnt im Hbl an, dass die Justiz in Deutschland derzeit mit massiven Problemen zu kämpfen habe. So gebe es etwa eine Million unerledigte Strafverfahren. Ein eklatanter Personalmangel und unzureichende Digitalisierung gefährdeten das System zusätzlich. "Weit oben auf der politischen Agenda des Jahres 2026" müsse daher der Rechtsstaatspakt stehen, mit dem die Bundesregierung und die Bundesländer die Justiz stärken wollen.

Richter Gert Armin Neuhäuser: Wie die FAZ (Reinhard Bingener) berichtet, wird der Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück, Gert Armin Neuhäuser, den die taz mit einem Instagram-Account in Verbindung gebracht hatte, der seit Jahren Hasskommentare gegen Frauen und queere Menschen verbreitet, von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vertreten. Steinhöfel habe der taz inzwischen Denunziation und Beschädigung der richterlichen Unabhängigkeit vorgeworfen. Zudem habe er eine Beschwerde an den Presserat gerichtet, in welcher er der taz nicht nur einen Verstoß gegen den Pressekodex, sondern auch "Diskreditierung der freien Anwaltswahl" und "Nötigung" vorwarf.

Recht in der Welt

EuGH/Polen – Braunkohleabbau in Turów: Der Europäische Gerichtshof hat laut FAZ (Finn Hohenschwert) und LTO entschieden, dass Polen ein Zwangsgeld in zweistelliger Millionenhöhe im Streit um das Bergwerk Turow akzeptieren muss. Tschechien hatte 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen angestrengt, weil Polen den Tagebau in Turów im Dreiländereck zu Deutschland und Tschechien erweitern wollte. Da Polen eine daraufhin verhängte Anweisung missachtete, verhängte der EuGH ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro pro Tag. Nach erfolgter außergerichtlicher Einigung vertrat Polen die Auffassung, die Einigung lasse die Zahlungspflicht rückwirkend entfallen. Die Kommission war anderer Ansicht. Erfolglos klagte Polen dagegen vor dem Gericht der Europäischen Union und scheiterte nun auch mit seinem Rechtsmittel vor dem EuGH. Zwangsgelder, die zur Durchsetzung einstweiliger Anordnungen verhängt wurden, könnten nur für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden.

EGMR/Belgien – Recht auf ein faires Verfahren: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Belgien einem Mann 6.000 Euro zahlen muss, weil dessen Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. In einem Strafprozess hatte in erster Instanz ein Richter mitgewirkt, der später am Kassationsgericht auch an der Überprüfung des Urteils mitwirkte. Außerdem erschien während des laufenden Berufungsverfahrens in einer Tageszeitung ein Artikel, in dem der zuständige Staatsanwalt den Namen und die Firma des erstinstanzlich Verurteilten nannte und diesen als "krummen Betrüger" bezeichnete. Der Angeklagte wurde dadurch in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Es berichtet beck-aktuell.

Ungarn – Maja T.: In seinem Plädoyer im Strafprozess gegen Maja T. wegen des Vorwurfs der Beteiligung an Angriffen auf Rechtsextreme in Budapest forderte Maja T.s Verteidiger, Tamás Bajáky, einen Freispruch. Es gebe keine Beweise, dass Maja T. an den Angriffen beteiligt war. Auch die Verbindung zu dem wegen der gleichen Vorwürfe am OLG Dresden angeklagten Johann G. sei nicht belegt, ebenso wenig wie der Grund für Maja T.s Aufenthalt in Budapest. Die Staatsanwaltschaft stelle Behauptungen auf, die nicht bewiesen seien. Außerdem kritisierte Bajáky erneut die rechtswidrige Auslieferung und die miserablen Haftbedingungen. Auch der Verteidiger der mitangeklagten Berlinerin Anna M. (gegen die in Abwesenheit verhandelt wurde) forderte einen Freispruch für seine Mandantin. Das Urteil soll am 4. Februar folgen, so die taz (Konrad Litschko).

Österreich – Spionage für Russland: SZ (Verena Mayer) und FAZ (Alexander Haneke) berichten über den Auftakt des Prozesses gegen den früheren Chefinspektor beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Egisto Ott, dem vorgeworfen wird, jahrelang für Russland spioniert zu haben. Am ersten Prozesstag am Donnerstag vor dem Wiener Landesgericht erzählte er zwar ausführlich über seinen "aufregenden Job", bestritt aber sämtliche Vorwürfe.

Frankreich – Marine Le Pen: Die FAZ (Michaela Wiegel) schreibt über den Fortgang des Berufungsprozesses gegen Marine Le Pen, der am 12. Februar enden soll. Le Pen habe sich vor Gericht sehr kontrolliert und entgegenkommend gezeigt, es sei ihr aber nicht gelungen, zu den beanstandeten Verträgen für parlamentarische Mitarbeiter überzeugende Antworten zu geben. Sie habe angegeben, davon überzeugt zu sein, dass keiner die Absicht hatte, eine Straftat zu begehen. Daraufhin erinnerte die Vorsitzende Richterin daran, dass mehrere in erster Instanz verurteilte Angeklagte ihre Schuld anerkannt hatten und nicht in Berufung gegangen sind. Das Urteil wird im Juni erwartet.

Juristische Ausbildung

StA Aachen – Gefälschtes Examenszeugnis: Nun schreiben auch LTO und beck-aktuell, dass die Staatsanwaltschaft Aachen gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Esser einen Strafbefehl über 90 Tagessätze in Höhe von je 150 Euro beantragen will, weil er ein Zeugnis über das Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens gefälscht und unberechtigterweise den Titel "Master of Laws" geführt hat. Für den Vorgang soll die Immunität des Abgeordneten aufgehoben werden. Esser kündigte an, Einspruch gegen einen möglichen Strafbefehl einzulegen, 

Sonstiges

Aufnahme von Afghan:innen: Die taz (Christian Rath) schildert anhand zweier afghanischer Richter, wie willkürlich die deutsche Bundesregierung mit Afghan:innen umgeht, die eine deutsche Aufnahmezusage hatten. Ein Ex-Richter des Obersten Gerichtshofs, dessen Aufnahmezusage widerrufen wurde, sei inzwischen in Deutschland, nachdem die Bundesregierung am 16. Dezember ohne Begründung eine neue Aufnahmezusage gab. Dagegen befinde sich ein ähnlich gefährdeter Ex-Strafrichter noch in Pakistan. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat mittlerweile in seinem Namen eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss und einen Eilantrag eingereicht, über den in den kommenden Tagen entschieden werden soll. 

Tobias Matern (SZ) kommentiert, es sei legitim, dass die Bundesregierung für eine Migrationswende eintrete. Doch "gefährdete Menschen zu verraten, die sich auf Zusagen verlassen haben", habe "nichts mit einer Migrationswende zu tun", sondern sei "nur verwerflich".

Atomwaffen: In seiner Kolumne warnt Heribert Prantl (SZ) davor, dass die Bundesrepublik aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 und dem Atomwaffensperrvertrag aussteigt. Nur, weil Trump alles "ins Rutschen" bringe, dürfe Deutschland nicht mitrutschen. Vielmehr würde das Land "mit seiner Weigerung, atomar aufzurüsten", zu "einem Mahner – auch in der Hoffnung auf bessere Zeiten. Das Festhalten an der Atomsperre wäre ein wichtiges Zeichen in höchst unsicherer Zeit".

Rentenbesteuerung: Der Steuerberater Daniel Cleff gibt auf LTO einen Überblick über das Rentenbesteuerungsrecht und geht dabei im Besonderen auf die Frage ein, ob im Ausland lebende Rentner:innen, die dort eine deutsche Rente beziehen, diese versteuern müssen.
  

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59137 (abgerufen am: 12.03.2026 )

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