Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2026: EuGH soll Mer­cosur prüfen / Bushido gewinnt gegen Abou-Chaker / 23 Jahre Haft für Han Duck-soo

22.01.2026

Das EU-Parlament überwies das Mercosur-Abkommen an den EuGH. Arafat Abou-Chaker muss dem Rapper Bushido 1,78 Millionen Euro zurückzahlen. Auch Südkoreas Ex-Ministerpräsident Han Duck-soo machte sich bei Ausrufung des Kriegsrechts strafbar.

Thema des Tages

EuGH – Mercosur: Das EU-Parlament stimmte mit 334 zu 324 Stimmen für eine juristische Überprüfung des Mercosur-Freihandelsabkommens durch den Europäischen Gerichtshof und verzögert damit das Inkrafttreten des Abkommens. Der EuGH wird voraussichtlich bis zu zwei Jahre benötigen, um das beantragte Rechtsgutachten zu erstellen. Erst danach wird das EU-Parlament erneut über das Abkommen abstimmen. Umstritten ist vor allem, dass die EU-Kommission das Abkommen in zwei Teile splittete, um den handelspolitischen Teil ohne Zustimmung der nationalen Parlamente beschließen zu können. Experten halten dies jedoch juristisch für unproblematisch. Für die Überweisung an den EuGH stimmten Abgeordnete der hart rechten, linken, nationalistischen und grünen Fraktionen. Ob die EU-Kommission dem EU-Ministerrat eine vorläufige Anwendung des Abkommens im Bereich der ausschließlichen EU-Kompetenzen vorschlägt, steht noch nicht fest. Es berichten SZ (Josef Kelnberger), FAZ (Hendrik Kafsack), taz (Eric Bonse), Hbl (Jakob Hanke Vela u.a.) und beck-aktuell.

Rechtspolitik

Verbandsklagen gegen Infrastrukturvorhaben: Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der eine leichte Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) vorsieht. Anders als von Umweltverbänden befürchtet, sieht der Entwurf keine erneute Einführung der Präklusion vor, die der Europäische Gerichtshof 2015 verboten hatte. Allerdings wird die Missbrauchsklausel im UmwRG durch Regelbeispiele konkretisiert. So soll es als rechtsmissbräuchlich gelten, Verletzungen von Umweltvorschriften erst vor Gericht zu rügen, wenn der Verband zuvor an einem Beteiligungsverfahren gar nicht teilgenommen hat. Außerdem sollen Verbandsklagen gegen Infrastrukturvorhaben keine aufschiebende Wirkung mehr entfalten. Ein Eil-Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung bleibt aber möglich. FAZ (Katja Gelinsky) und taz (Christian Rath) berichten.

Disziplinarrecht/Extremismus: Rechtsanwalt Johannes Heuschmid kritisiert auf beck-aktuell die Pläne der niedersächsischen Landesregierung, die Disziplinarklage abzuschaffen und die Entlassung von Beamt:innen aus dem Dienstverhältnis den Disziplinarbehörden zu überlassen. Niedersachsen will damit dem Bund und den Ländern BaWü, Hamburg und Brandenburg folgen. Der Autor prognostiziert, dass die Reform das Disziplinarverfahren verlängern wird, weil gegen die behördlichen Verfügungen "jeder Rechtsbehelf genutzt werden wird".

Wie bild.de (Daniel Puskepeleitis) berichtet, sieht der Gesetzentwurf auch eine Untersuchung auf verfassungsfeindliche Tätowierungen vor. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine verfassungsfeindliche Einstellung soll eine "ärztliche Inaugenscheinnahme" des ganzen Körpers richterlich angeordnet werden können.

Fluggastrechte: Das Europäische Parlament hat mit 97-prozentiger Mehrheit die Initiative des EU-Ministerrats zur Aufweichung der Fluggastrechte abgelehnt. Entschädigungen sollen weiter ab drei Stunden Verspätung bezahlt werden. Das EP will die Fluggastrechte sogar ausweiten und ein Recht auf kostenloses Handgepäck einführen. Ein Trilog war im Dezember gescheitert. Nun soll zum ersten Mal seit 12 Jahren ein Vermittlungsausschuss eingesetzt werden. Die SZ (Vivien Timmler) berichtet.

Justiz

KG Berlin zu Bushido vs. Abou-Chaker: Arafat Abou-Chaker muss dem Rapper Bushido vermeintliche Managerhonorare in Höhe von 1,78 Millionen Euro zurückzahlen. Dies entschied das Kammergericht Berlin. Einen Managementvertrag von 2007 hielt das Gericht aufgrund eines erheblichen Ungleichgewichts von Leistung und Gegenleistung für sittenwidrig. Abou-Chaker habe kein wirtschaftliches Risiko getragen und den künstlerischen Entscheidungsspielraum seines Geschäftspartners erheblich eingeschränkt. Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sei zwischen den beiden nicht zustandegekommen. Das Landgericht Berlin hatte in erster Instanz ähnlich entschieden. FAZ (Sebastian Eder), spiegel.de, bild.de (Tanja May) und LTO berichten.

BGH zu Parkzeitüberschreitung: Wer sein Auto auf einem Parkplatz länger stehen lässt, als das Parkticket erlaubt, begeht verbotene Eigenmacht. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Der Parkplatzbetreiber habe das Auto der Klägerin daher im Wege einer Geschäftsführung ohne Auftrag abschleppen und die Zahlung der Abschleppkosten in Höhe von 587,50 Euro verlangen dürfen. Das Urteil gilt aber nur für anonyme Massengeschäfte wie eine Parkplatzvermietung, nicht für die Vermietung von Wohnraum. tagesschau.de (Tobias Hinderks) und LTO berichten.

OLG Düsseldorf – militante Antifa: LTO (Tanja Podolski) berichtet vom dritten Tag im Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Zwei der Angeklagten sollen 2022 eine Verkäuferin im Erfurter Thor-Steinar-Geschäft überfallen haben. Sie sagte am Dienstag als Zeugin aus und sprach von einer posttraumatischen Belastungsstörung infolge des Angriffs. Ende des Monats will das Gericht einen Gutachter hören, der mittels eines umstrittenen Skelettmodells die Videoaufnahmen der Tat mit der Angeklagten Emilie D. vergleichen will.

OLG Dresden – Sächsische Separatisten: Am Freitag beginnt vor dem OLG Dresden der Prozess gegen acht Männer im Alter von 22 bis 26 Jahren, denen die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Sie sollen sich als "Sächsische Separatisten" auf einen Tag X vorbereitet haben, an dem sie Teile Sachsens unter ihre Kontrolle bringen und einen nationalsozialistischen Staat ausrufen wollten. Seit 2022 soll auch Kurt Hättasch Teil der Gruppe gewesen sein. Er saß bis vor Kurzem als Chef der AfD-Fraktion im Stadtrat von Grimma. Weil er bei seiner Verhaftung mit einem entsicherten Gewehr auf einen Polizisten zielte, wirft die Anklage ihm versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen vor. FAZ (Markus Wehner) und taz (Konrad Litschko/David Muschenich) berichten.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Vor dem Hamburger Landgericht sagte erneut der Zeuge David Barkay aus, der die Entführung der Block-Kinder plante und durchführte. Wie LTO (Johannes Frese) berichtet, war seine Befragung "teils quälend langsam". Er sei sich des möglichen Schadens infolge der nächtlichen Entführung bewusst gewesen, habe diesen in Abwägung mit Christina Blocks Schmerz aber für gerechtfertigt gehalten.

VG Dresden zu Weiterleitung journalistischer Anfragen: Nachdem das Verwaltungsgericht Dresden im Dezember entschieden hatte, dass die Sächsische Generalstaatsanwaltschaft eine Presseanfrage zu Ermittlungen gegen Robert Habeck nicht an seine Verteidigung hätte weiterleiten dürfen, will diese gegen das Urteil nicht in Berufung gehen. Dies berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof), der die betroffene Presseanfrage gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft verweigere allerdings die Auskunft, ob sie in der Vergangenheit auch andere Anfragen von Journalist:innen ohne Rücksprache an Beschuldigte weiterleitete.

AG Berlin-Tiergarten zu gefälschen AfD-Unterschriften: Gunnar Schupelius (bild.de) kritisiert ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten von Mitte Januar. Danach war eine Aktion des "Zentrums für politische Schönheit" nicht strafbar, bei der im November 2023 ein angeblicher Brief  mit den gefälschten Unterschriften und Briefköpfen der AfD-Vorsitzenden an Mitglieder der Partei versandt wurde. Dabei wurden die Mitglieder aufgefordert, Parteifreunde beim Vorstand zu melden, wenn sie am Stammtisch oder in Chats auffällige Bemerkungen gemacht hätten. Das Gericht wertete dies als Satire. Schupelius schreibt: "Eine Unterschrift ist ein Rechtsakt und ein Beweismittel der Identität. Sie muss gegen Fälschungen geschützt werden."

GBA – Spionage für Russland / Unterstützung der russischen Besatzung: Die Bundesanwaltschaft ließ die Deutsch-Ukrainerin Ilona W. festnehmen, die seit 2023 den russischen Geheimdienst mit Informationen zum Ukrainekrieg versorgt haben soll. Sie habe Teilnehmerlisten politischer Veranstaltungen sowie Informationen zu Rüstungsindustrie und Drohnenlieferungen übermittelt. Außerdem wurden – in einem separaten Ermittlungsverfahren – ein Russe und ein Deutscher festgenommen, die für den Verein "Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe" tätig waren und Drohnen in die selbsternannten "Volksrepubliken Donezk und Lugansk" geliefert haben sollen. Gegen sie wird wegen der Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen ermittelt. Es berichten SZ (Sebastian Erb u.a.), FAZ (Stephan Klenner), taz (Pascal Beucker), zeit.de (Kai Biermann u.a.) und spiegel.de (Matthias Gebauer/Sven Röbel).

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, wer Russland bei seinen Verbrechen in der Ukraine helfe, dürfe sich “nicht wundern, wenn er hier vor Gericht gestellt wird. Vor ein ordentliches Gericht, übrigens, mit allen Rechten, die jeder Mensch hat.”

Justiz: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz empfiehlt in der FAZ das Buch "Richter, Gericht, Gerichtsbarkeit. Wie Justiz funktioniert." von Klaus Rennert, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts. Das Buch kläre die Öffentlichkeit "nicht nur darüber auf, wie unsere rechtsprechende Gewalt funktioniert. Es ist auch ein Bericht aus einer Lebenswelt, für die der Verfasser mit Leidenschaft wirbt."

Richter Gert Armin Neuhäuser: Der Präsident des VG Osnabrück, Gert Armin Neuhäuser, trat von seinem Amt als Vorsitzender des Verbandes der niedersächsischen Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (VNVR) zurück. Zuvor hatte die taz ihn mit einem Instagram-Account in Verbindung gebracht, der seit Jahren Hasskommentare gegen Frauen und queere Menschen verbreitet. Neuhäuser bestreitet die Vorwürfe. Mit dem Rücktritt wolle er eine Beschädigung des Verbands verhindern. Die taz (Nadine Conti) berichtet.

Recht in der Welt

Südkorea – Kriegsrecht: Der frühere südkoreanische Ministerpräsident Han Duck-soo wurde von einem Bezirksgericht in Seoul zu einer Haftstrafe von 23 Jahren verurteilt, weil er im Dezember 2024 maßgeblich an der Ausrufung des Kriegsrechts mitgewirkt habe. Um die Entscheidung des damaligen Präsidenten Yoon Suk-yeol rückwirkend zu legitimieren, habe Han Dokumente gefälscht. Die Richter bezeichneten die Kriegsrechtsausrufung im Urteil als "Aufstand", der das Ziel gehabt habe, die Verfassung Südkoreas außer Kraft zu setzen. Das Urteil gegen Yoon wird am 19. Februar verkündet. Es berichten FAZ (Jochen Stahnke), spiegel.de, LTO und beck-aktuell.

Frankreich – Marine Le Pen: Nun berichten auch SZ (Oliver Meiler) und zeit.de (Matthias Krupa) über den Auftakt des Berufungsprozesses gegen Marine Le Pen. Schon am ersten Tag habe sich ihre neue Verteidigungsstrategie gezeigt, als sie erstmals zumindest die Möglichkeit einräumte, eine Straftat begangen zu haben. Falls dies der Fall sei, so sagte sie vor Gericht, versichere sie, dass sie nie das Gefühl gehabt habe, sich eines Vergehens schuldig zu machen. Sollte das Gericht ihr passives Wahlrecht wiederherstellen, aber die Haftstrafe aufrecht erhalten, könnte Le Pen den Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl 2027 mit einer elektronischen Fußfessel bestreiten, 

USA – Federal Reserve Bank: Der Supreme Court äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entlassung von Lisa Cook, der Vorständin der US-Notenbank Fed. Bei einer Anhörung betonten die Richter:innen die Unabhängigkeit der Fed, sodass mit einer Entscheidung zugunsten Cooks gerechnet wird. Sie hatte sich gegen ihre Entlassung juristisch gewehrt und blieb vorerst im Amt. Die US-Regierung beantragte daraufhin beim Supreme Court die sofortige Absetzung. Der Streit steht im Kontext wiederholter Angriffe der Regierung auf die Unabhängigkeit der Notenbank. spiegel.de berichtet.

USA/Venezuela: Die Rechtsprofessor:innen Helmut Philipp Aust, Heike Krieger und Claus Kreß plädieren in der FAZ dafür, den völkerrechtswidrigen Eingriff der USA in Venezuela als solchen zu benennen. Deutschland und Europa könnten es sich nicht leisten, auf das Völkerrecht zu verzichten, da der "Anspruch auf Anerkennung der staatlichen Souveränität militärisch schwächerer Staaten" "letztlich nur aus dem Völkerrecht" erwachse. Die US-Regierung habe in ihrer Sicherheitsstrategie kaum verhohlen gezeigt, dass sie sich einen "regime change" auch in Europa vorstellen könne. Das Vorgehen der USA lasse "eine Entgrenzung der Macht einiger weniger Staaten oder gar Individuen befürchten".

Österreich – Spionage für Russland: In Wien beginnt an diesem Donnerstag der "wohl wichtigste Gerichtsprozess des Jahres", schreibt die taz (Florian Bayer). Angeklagt ist der frühere Chefinspektor beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Egisto Ott, dem vorgeworfen wird, jahrelang für Russland spioniert zu haben. Er soll systematisch Daten aus Polizeidatenbanken abgefragt und an Russland weitergeleitet haben, unter anderem zu einem in Wien lebenden Investigativjournalisten. Nach dem Berliner Tiergartenmord soll Ott für Russland eine "Fehleranalyse" und eine "Handlungsanleitung für Auftragsmorde" erstellt haben.

Japan – Mord an Shinzo Abe: Der 45-jährige Tetsuya Yamagami, der 2022 vor laufenden Kameras den ehemaligen japanischen Ministerpräsidenten Shinzo Abe erschoss, wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Attentat geschah während einer Wahlkampfrede Abes. Yamagami hatte aus Hass auf die Vereinigungskirche ("Mun-Sekte") gehandelt, mit der Abe in Verbindung stand. Die Mutter des Attentäters hatte der Organisation Geld im Wert von 540.000 Euro gespendet und die Familie dadurch in den Ruin getrieben. faz.net (Tim Kanning), spiegel.de, zeit.de und LTO berichten.

Griechenland - Flüchtlingsrettung: Ein Strafgericht in Mytillini auf der Insel Lesbos hat 24 Flüchtlingsretter vom Vorwurf der Schlepperei und der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Das Strafverfahren hatte siebeneinhalb Jahre gedauert. Die taz (Franziska Grillmeier) berichtet. 

EuGH/Dänemark – Ghettogesetz: Die an der Yale Law School forschende Sarah Ganty analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum dänischen Ghettogesetz. Das Gericht verwende in dem Urteil einen offeneren und stärker kontextbezogenen Begriff von ethnischer Herkunft. Die Autorin kritisiert jedoch, dass das Urteil den sozioökonomischem Status oder die Religion der Menschen außen vor lasse, obwohl auch diese Merkmale bei der Rassifizierung einer Gruppe eine Rolle spielten.

Großbritannien – Prinz Harry vs. Daily Mail: Prinz Harry sagte vor dem Londoner High Court in einem Verfahren gegen den Verlag der "Daily Mail" aus. Er zeigte sich überzeugt, dass viele der Informationen, die die Zeitung über ihn und sein Privatleben veröffentlichte, nur durch illegale Methoden erlangt werden konnten, etwa durch das Abhören von Handy-Mailboxen oder mittels Wanzen in seinen Wohnungen und Autos. Der Verlag, Associated Newspapers Limited, weist dies zurück. FAZ (Johannes Leithäuser), spiegel.de und bild.de (Monika Kennedy/Eileen Primus) berichten.

Juristische Ausbildung

Erstes Staatsexamen Hessen: beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet, dass es bei den kommenden Prüfungen zum ersten Staatsexamen in Hessen wegen der hohen Zahl der Anmeldungen Einschränkungen geben wird. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Prüflinge an anderen Standorten geprüft werden. Außerdem werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung wegen der Mehrbelastung der Prüfer:innen in "einigen Fällen" erst kurz vor den mündlichen Prüfungen bekanntgegeben. Eine Liste der Nichtbesteher:innen werde vor der mündlichen Prüfung in dieser Kampagne ebenfalls nicht hochgeladen.

KI-Korrekturen: Im Interview mit beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet der Doktorand Michael B. Strecker über seine Erfahrungen mit der Korrektur von Klausuren durch KI. Bei Forschungsprojekten habe sich gezeigt, dass die KI bei Randbemerkungen individueller und ausführlicher als menschliche Prüfer:innen arbeite. Erst bei der Vorbereitung der KI-Korrekturen habe er gemerkt: "Es gibt erstaunlich wenig objektive Kriterien für die Bewertung juristischer Klausuren." Die Streuung der Noten sinke deutlich, wenn die Klausurbewertung anhand eines Rohpunkteschemas durchgeführt werde.

VG Wiesbaden zu Nachteilsausgleich im Staatsexamen: Nun berichtet auch LTO-Karriere über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, wonach ein Referendar, der sich wegen seiner Autoimmunerkrankung schlechter konzentrieren kann, keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich hat. Das Arbeiten unter Zeitdruck sei selbst Prüfungsgegenstand, entschied das Gericht.

StA Aachen – gefälschtes Examen: Die Staatsanwaltschaft Aachen kündigte einen Strafbefehl gegen den nordrhein-westfälischen AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Esser an. Er soll ein Zeugnis über das Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens gefälscht und unbefugt den Titel "Master of Laws" getragen haben, schreibt die SZ.

Sonstiges

Awareness: Die Jurastudentin Konstantina Raptis und die LL.M.-Studentin Cristina Gilfrich empfehlen auf LTO das Konzept von "Awareness" für die Rechtsberatung. Ein Bewusstsein für Herrschaftsverhältnisse und die Bedürfnisse marginalisierter Gruppen sei "notwendige Grundlage für solide juristische Beratung".

Das Letzte zum Schluss

Teller-Diebstahl: Die Mensa der Universität Mainz hat nicht mehr alle Teller im Schrank. Nach nur vier Wochen sind 450 der 500 neubestellten Kuchenteller verschwunden, klagt das Studierendenwerk. Von den Pommes-Schüsselchen seien im vergangenen Jahr 1590 gekauft worden, übrig seien davon noch 100. "Diese Studierenden haben alle Abi und klauen gleichzeitig wie die Dummen", lautet das Resümee des Mensa-Chefs. spiegel.de (Lukas Hildebrand) berichtet.

 

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LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59122 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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