Die juristische Presseschau vom 20. Januar 2026: Frei­spruch für Bahn-Mit­ar­beiter / BGH zu Aus­wahl des Vor­munds / Nius gegen Schleswig-Hol­stein

20.01.2026

Der Bahn-Unfall bei Garmisch-Partenkirchen hat keine strafrechtlichen Folgen. Elternteile ohne Sorgerecht können nicht gegen die Auswahl des Vormunds klagen. Nius beantragte eine einstweilige Anordnung gegen Schleswig-Holstein.

Thema des Tages

LG München II zu Bahn-Unfall Garmisch-Partenkirchen: Das Landgericht München II sprach zwei Bahnmitarbeiter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung durch Unterlassen im Zusammenhang mit dem im Juni 2022 entgleisten Regionalzug bei Garmisch-Partenkirchen frei. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Bezirksleiter Fahrbahn systematisches Versagen vorgeworfen, weil er keine Sanierung der maroden Strecke für erforderlich hielt. Dem Fahrdienstleiter wurde vorgeworfen, dass er am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers auf Unregelmäßigkeiten nicht weitergegeben hatte. Nach rund 20 Verhandlungstagen hat das Gericht jedoch keine "unfallursächliche Pflichtverletzung" der beiden Angeklagten feststellen können. Von außen sei nicht erkennbar gewesen, wie marode die unter den Schienen liegenden Schwellen waren. Keine der Zeug:innen habe konkrete Sicherheitsbedenken gehabt. Die unruhige Fahrt auf der Strecke habe als "Komfortfrage" gegolten. Vermutlich hätte es auch dann keine Streckensperrung gegeben, wenn der Fahrdienstleiter den Hinweis des Lokführers weitergegeben hätte. Es berichten SZ (Klaus Ott), FAZ (Timo Frasch), taz (Tim Feldmann), LTO, beck-aktuell, spiegel.de (Jan Friedmann), zeit.de und focus.de.

In einem separaten Kommentar findet Klaus Ott (SZ) den Freispruch richtig, weil im Verfahren immer mehr Zweifel an der Schuld der Angeklagten aufgekommen seien. Jetzt sei es höchste Zeit, die Verantwortung für das Unglück vollständig zu klären, und "alle Strecken der Bahn gründlich zu sanieren".

Rechtspolitik

NS-Symbole in Schulen: Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) will die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole auch in nicht-öffentlichen Räumen wie Schulen kriminalisieren. Am heutigen Dienstag stimmt die thüringische Regierungskoalition aus CDU, SPD und BSW über eine entsprechende Kabinettsvorlage ab, die auf einen Entschließungsantrag im Bundesrat abzielt. Gegenüber bild.de (Jan Schumann) begründete Meißner ihr Vorhaben damit, dass man nicht zulassen dürfe, dass verfassungsfeindliche Provokationen folgenlos bleiben.

Volksverhetzung: Eva Ricarda Lautsch (zeit.de) kritisiert den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), wonach bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe auch das passive Wahlrecht entzogen werden kann, als "gut gemeint, aber keine gute Idee". Die Demokratie sei bereits jetzt wehrhaft. Das Grundgesetz halte zielgenaue Instrumente vor, etwa die Grundrechtsverwirkung für Einzelpersonen, für die zu Recht sehr hohe Hürden gelten. Die geplante Reform sei deshalb eine "Ausweichbewegung, die die Freiheit politischer Diskurse weiter gefährdet".

Medizinal-Cannabis: Wie LTO (Hasso Suliak) berichtet, zeichne sich nach einer Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss vergangenen Mittwoch ab, dass die Unionsfraktion den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Medizinal-Cannabis präzisieren und nachjustieren will. In der Anhörung hatte etwa die Polizeigewerkschaft GdP davor gewarnt, dass die von Warken geplanten Verschärfungen (Versandverbot, Präsenzpflicht beim Arzt) dazu führen könnten, dass Patient:innen künftig andere Wege suchten, um an Cannabis zu gelangen.

Arbeitszeit: Anlässlich der jüngsten Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Krankheitsstand und zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschreibt LTO die Regelungen des ArbZG und zeigt auf, dass es laut einer empirischen Auswertung der AOK keine Anzeichen für einen systematischen Missbrauch der telefonischen Krankschreibung gebe.

Anwaltliches Berufsrecht: Rechtsanwalt Markus Hartung bespricht auf beck-aktuell die geplante Kodifizierung der "missbilligenden Belehrung" durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Rechtsanwaltskammern sprechen "missbilligende Belehrungen", die mit Vorbescheiden vergleichbar sind, in ständiger Praxis aus. Der Bundesgerichtshof hatte diese Belehrungen abgesegnet. Der Regierungsentwurf will die berufsrechtliche Maßnahme nun in der Bundesrechtsanwaltsordnung regeln.

Justiz

BGH zu Auswahl des Vormunds: Ein Elternteil, dem die elterliche Sorge entzogen wurde, kann die Auswahl des Vormunds nicht rechtlich angreifen, weil ihm die Beschwerdebefugnis fehlt. Dies entschied der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell im Dezember nach einem längeren Meinungsstreit. Geklagt hatte eine psychisch kranke Mutter von zwei Kindern, die zwar mit dem Entzug des Sorgerechts einverstanden war, aber die Großmutter statt des Jugendamtes als Vormund durchsetzen wollte.

VG Schleswig – Nius vs. Daniel Günther: Das Portal Nius, respektive dessen Betreiberfirma Vius, hat vor dem Verwaltungsgericht Schleswig den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Land Schleswig-Holstein beantragt, berichtet die FAZ (Michael Hanfeld). Vius wolle dem Kieler Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) zwei Aussagen verbieten lassen, die er in der Talkshow von Markus Lanz am 7. Januar gemacht habe. Dort habe er gesagt, man müsse Nius und andere Portale als "Gegner" und "Feinde von Demokratie" begreifen, bei Nius-Artikeln, die etwas mit ihm zu tun hätten, stimme "in der Regel nichts drin", das sei "vollkommen faktenfrei". Damit habe Günther u.a. die Meinungsfreiheit von Nius und seine Neutralitätspflicht als Ministerpräsident verletzt. 

BGH zu Suizidhilfe für psychisch Kranke: Wie die FAZ meldet, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Berlin I gegen den Arzt Christoph Turowski bestätigt, der an der Selbsttötung einer 37-jährigen psychisch kranken Frau mitgewirkt hatte. Das LG Berlin I hatte Turowski wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er der Frau eine Infusion mit einem Narkosemittel legte, das sie sich selbst verabreichte und infolgedessen verstarb.

LAG Hamburg zu Einwurfeinschreiben: Rechtsanwalt Artur Kühnel stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg aus dem Sommer letzten Jahres vor, wonach die Versendung mittels Einwurfeinschreibens allein den ersten Anschein für den Zugang einer Willenserklärung nicht mehr beweise. Grund hierfür sei ein geändertes Verfahren bei der Post hinsichtlich der Zustellung von Einwurfeinschreiben. Mittlerweile wurde Revision zum Bundesarbeitsgericht eingelegt.

VGH BaWü zu Niqab am Steuer: Eine Niqab-Trägerin hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot am Steuer, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, der damit anderen Obergerichten folgt. Die Identifikationsmöglichkeit von Autofahrer:innen diene der Verkehrssicherheit, dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und dem Eigentum anderer, was gegenüber der Religionsfreiheit der Klägerin überwiege. Allerdings habe das Verkehrsministerium die beantragte Ausnahmegenehmigung ermessensfehlerhaft abgelehnt, weil es auch annahm, das Verhüllungsverbot sichere auch die nonverbale Kommunikation der Autofahrer:innen. SZ und LTO berichten.

OLG Frankfurt/M. zu Handelsregister-Eintrag: Eine Gesellschaft kann grundsätzlich verlangen, dass ihr Name vollständig in Versalien im Handelsregister geführt wird. Damit gab das Oberlandesgericht Frankfurt/M. der Beschwerde einer GmbH & Co. KG statt, und wies das Registergericht an, die beantragte Korrektur der Schreibweise vorzunehmen. Zwar habe die Groß- und Kleinschreibung grundsätzlich keine firmenrechtliche Relevanz. Unterschiedliche Schreibweisen könnten jedoch zu erheblichen Verzögerungen im Geschäftsverkehr führen, weil Handelsregisterangaben häufig automatisiert übernommen würden. Daher hätte das Registergericht die wirtschaftlichen und technischen Folgen der Handelsregistereintragung stärker berücksichtigen müssen. LTO berichtet.

OLG München – Anschlag auf Demo: Im Strafprozess gegen Farhad N., der im Februar letzten Jahres mit einem Auto in eine Verdi-Demonstration fuhr und dabei zwei Menschen tötete und zahlreiche weitere verletzte, schilderte gestern ein Polizist sichtlich bewegt seine Eindrücke von der Tat. Der Angeklagte sei mit Vollgas und ungebremst in die Menschenmenge gefahren. Bei seiner Festnahme habe der Angeklagte "bewusstseinsgetrübt" gewirkt, sein Blick sei "einfach starr ins Leere ausgerichtet" gewesen. Es berichten sz.de (Annette Ramelsberger), LTO, spiegel.de und focus.de.

OLG München – Korruption durch Aserbaidschan: Im Korruptionsverfahren gegen den Ex-CDU-Abgeordneten Axel Fischer forderte die Generalstaatsanwaltschaft München eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts für drei Jahre und eine Zahlung Fischers in Höhe von 80.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe. Die Verteidigung Fischers bewertete das als "völlig unverhältnismäßig" und warf der Generalstaatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vor, so zeit.de.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 30. Verhandlungstag im Block-Prozess sagte erneut David Barkay aus, der die Entführung der Block-Kinder organisiert und durchgeführt haben soll. Dabei ging es um die Kontakte zwischen ihm, dem ehemaligen BND-Chef August Hanning, und Mitgliedern der Block-Familie. Barkay sagte aus, er habe Christina Block zunächst einen Kompromiss vorgeschlagen, den sie jedoch abgelehnt habe, weil sie die Kinder sofort zurückhaben wollte. Es berichten LTO (Johannes Frese) und bild.de (Anja Wieberneit u.a.).

BVerfG-Richter:innen: LTO (Christian Rath) berichtet über den Festakt zur Verabschiedung der Richter:innen am Bundesverfassungsgericht Doris König, Ulrich Maidowski und Josef Christ. König sprach in ihrer Abschiedsrede über die erhöhte internationale Sichtbarkeit des BVerfG, Maidowski betonte die Potenziale von Vielfalt und Christ forderte mehr staatliches Engagement für die Qualität schulischer Bildung. BVerfG-Präsident Stephan Harbarth sprach im Zusammenhang mit dem Eklat um die Wahl der Nachfolger:innen von "schrillen, lauten und missratenen Tönen".

Recht in der Welt

USA/Grönland – Zölle gegen EU-Staaten: zdf.de (Charlotte Greipl/Samuel Kirsch) analysiert, dass die vom US-Präsidenten Donald Trump angedrohten Zölle gegen acht europäische Staaten gegen Regelungen der Welthandelsorganisation verstoßen würden. Eine Rechtfertigung zum Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen sei laut Rechtsprofessor Christian Tietje nicht möglich, weil die USA die Situation selbst völkerrechtswidrig provoziert habe. Die EU könne nun das 2021 geschaffene "Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen" aktivieren und/oder das im Sommer letzten Jahres ausgehandelte Handelsabkommen mit den USA, das rechtlich nicht bindend ist, aufkündigen.

USA – Zölle: Am heutigen Dienstag könnte der US-Supreme Court sein Urteil zur Rechtmäßigkeit der bisher von Donald Trump verhängten Zölle bekanntgeben. Die mit Spannung erwartete Entscheidung betrifft die Frage, ob Donald Trump sich bei Zöllen u.a. gegen Kanada und Mexiko auf das Notstandsgesetz "International Emergency Economic Powers Act" von 1977 berufen konnte. spiegel.de (Katharina Kort) berichtet vorab.

Ungarn – Maja T.: In ihrem gestrigen Plädoyer im Strafprozess gegen Maja T. wegen des Vorwurfs der Beteiligung an Angriffen auf Rechtsextreme forderte die ungarische Staatsanwaltschaft zwar kein konkretes Strafmaß, aber eine hohe Strafe als "Abschreckung". T.s deutscher Anwalt Sven Richwin kritisierte gegenüber der taz (Konrad Litschko), dass es weiterhin keine Belege für eine konkrete Beteiligung von T. gebe. Am Donnerstag wird T.s ungarischer Verteidiger plädieren, am 4. Februar soll das Urteil verkündet werden.

Sonstiges

Bundeswehr in Grönland: Rechtsanwalt Peter Gauweiler meint in der Welt, dass der Bundeswehreinsatz in Grönland "völkerrechtlich isoliert" sei, einer unionsrechtlichen Grundlage entbehre, und die Voraussetzungen des Art. 87a GG nicht erfülle. Deutschland agiere "objektiv bündniswidrig", weil es Soldat:innen "auf die amerikanische Seite des Atlantischen Ozeans" entsende.

Sparkasseneinbruch Gelsenkirchen: Nun untersucht auch Rechtsanwalt Julius Verse auf LTO eine etwaige Haftung der Sparkasse Gelsenkirchen für mögliche Sicherheitsmängel. Eine Haftungsbegrenzung könnte nach bisheriger Rechtsprechung unwirksam sein, soweit die Klausel unklar ist oder der Schaden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bank beruht.

Überwachungs-Apps: Im Gespräch mit netzpolitik.org (Chris Köver/Martin Schwarzbeck) erklärt Franziska Görlitz (GFF), welche Möglichkeiten Betroffene haben, die durch Apps wie mySpy auf ihrem Handy überwacht wurden. So können sie über ihre Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung versuchen, ein Bußgeld gegen das Unternehmen zu erwirken, oder über den Digital Services Act eine Beschwerde gegen Google einlegen, weil Google Werbung für Stalkersoftware ausspiele.

Rechts-KI Libra: Anlässlich des gestrigen Launches der speziell für die juristische Arbeit entwickelten Künstlichen Intelligenz Libra spricht LTO mit der Geschäftsführerin von Wolters Kluwer, Stephanie Walter, und dem Gründer des KI-Workspaces Libra, Viktor von Essen.

Rechtsgeschichte – SS-Jurist Reinhard Höhn: Auf beck-aktuell rezensiert Sebastian Felz, Vorstandsmitglied des "Forum Justizgeschichte", das Buch "Führung und Gefolgschaft" von Stefan Kühl, in dem jener sich mit den Managementkonzepten des ehemaligen SS-Juristen Reinhard Höhn befasst.
 

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LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59100 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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