Die juristische Presseschau vom 15. Januar 2026: Här­tere Strafen für Deep­fakes? / Ver­ur­tei­lung wegen Faeser-Bild­mon­tage auf­ge­hoben / Rück­tritte von US-Staats­an­wälten

15.01.2026

Justizministerin Hubig will digitales Gewaltschutzgesetz vorlegen. Landgericht Bamberg sprach Journalist David Bendels frei. Mehrere US-Staatsanwälte traten aus Protest gegen das US-Justizministerium zurück. 

Thema des Tages

Deepfakes: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Strafnorm, die die Erstellung und Verbreitung von KI-generierten, sexualisierten Bildern realer Personen schärfer bestrafen soll. Dabei zeigte sich die Ministerin schockiert über den Trend, mit dem KI-Chatbot Grok Bikini-Bilder von fremden Personen zu erstellen. Die geplante Strafnorm sei jedoch kein "Lex Grok", sondern ohnehin geplant gewesen. Im ersten Quartal diesen Jahres will Hubig den Entwurf für ein "digitales Gewaltschutzgesetz" vorlegen. Das Gesetz soll neben Strafnormen gegen Deepfakes und voyeuristische Aufnahmen auch zivilrechtliche Ansprüche einführen, die Betroffenen helfen, sich gegen die Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet zu wehren. Über die Pläne berichtet die taz (Christian Rath). Den Trend, mit dem KI-Chatbot Grok auf der Plattform X massenhaft sexualisierte Deepfakes zu erstellen, sowie die Ermittlungen dagegen beleuchtet die taz (Laura Verseck) in einem gesonderten Artikel.

Johannes Drosdowski (taz) kommentiert, das digitale Gewaltschutzgesetz müsse unbedingt kommen, die Politik dürfe aber nicht "beim Gesetz stehen bleiben". Es könne "nicht sein, dass Ministerien und Politiker:innen noch immer auf der Plattform X aktiv sind".

Rechtspolitik

Volksverhetzung: spiegel.de (Özge Inan) berichtet über Kritik am Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), dass Volksverhetzern künftig für bis zu fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen werden kann, sofern sie zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Neben der AfD halten auch Expert:innen den Gesetzentwurf für problematisch. So nannte etwa Rechtsprofessorin Elisa Hoven den Vorschlag "ein falsches Signal in einer Demokratie". Auch aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins überwiegen "die verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken".

Einschüchterungsklagen: Die taz (Christian Rath) stellt den im Dezember beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie anhand eines Szenarios vor: Was wäre, wenn Donald Trump einen kleinen Berliner Verlag auf Zahlung von zehn Milliarden Dollar verklagen würde? Das Gesetz, so das Ergebnis, würde ihn kaum aufhalten, es habe "eher symbolische Wirkung".

Wölfe: Ein Gesetzentwurf von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sieht vor, den Schutzstatus des Wolfs zu lockern und die Jagd auf das Tier zu ermöglichen. Vorgesehen sind Änderungen im Bundesjagdgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz. Der Gesetzentwurf versucht, jüngst beschlossene Lockerungen im EU-Recht zu nutzen. Die Vereinbarkeit des Entwurfs mit EU-Recht ist allerdings trotz des abgesenkten EU-Schutzniveaus unklar. LTO berichtet.

Justiz

LG Bamberg zu Politikerverleumdung/Faeser: Im Berufungsverfahren zu einem Post über die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist der rechte Journalist David Bendels freigesprochen worden. Das Landgericht Bamberg hob eine Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg auf, wonach sich Bendels der Verleumdung schuldig gemacht habe. Bendels hatte eine Bildmontage verbreitet, auf der die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Schild mit der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit" in den Händen hält. Nach Auffassung des LG sei der Post weder verleumdend noch ehrverletzend oder beleidigend und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es schreibt LTO

Jost Müller-Neuhof (Tsp) begrüßt die Entscheidung. Bei dem Post handele sich um politische Kritik, nicht um Verleumdung. Es sei "weltfremd, dies anders zu verstehen". Deshalb sei es auch ein Fehler von Faeser gewesen, trotzdem einen Strafantrag zu stellen; genauso wie es ein Fehler gewesen sei, Vereinsverbote durchsetzen zu wollen, die am Ende nicht erfolgreich waren. All dies gebe letztlich nur der AfD Auftrieb.

EGMR zu Goebbels-Vergleich: Der Europäische Gerichtshof stellte klar, dass die rechtliche Einordnung eines Zeitschriftenbeitrags vom Kontext der gesamten Ausgabe abhängen kann. Aus diesem Grund durfte die slowenische Satirezeitschrift Mladina in einer eindeutig satirischen Rubrik auch ein Familienbild eines slowenischen Politikers neben ein ähnliches Bild Joseph Goebbels stellen, zumal sich die Gegenüberstellung als Diskussionsbeitrag in eine öffentliche Debatte eingeordnet habe. Frau und Tochter des Politikers hätten zwar Anspruch auf eine Entschädigung, seine eigenen Rechte träten jedoch hinter die Meinungs- und Pressefreiheit zurück. beck-aktuell berichtet.

EuGH – Tagebuch der Anne Frank: Der Rechtsanwalt Lukas Mezger befasst sich auf beck-aktuell mit dem Streit vor dem Europäischen Gerichtshof darüber, ob eine wissenschaftliche Online-Edition von Anne Franks Tagebuch trotz Geoblocking als "öffentliche Wiedergabe" in den Niederlanden gilt. Am heutigen Donnerstag wird der Generalanwalt seine Schlussanträge vorlegen.

EuGH – Verwendung personenbezogener Daten: Auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hat der Europäische Gerichtshof u.a. zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen nationale Gerichte personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, die ursprünglich unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben erhoben oder gespeichert wurden, wenn diese Daten im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel herangezogen werden. Im Expertenforum Arbeitsrecht stellen die Rechtsanwälte Daniel Wasser und Karsten Kinast den Schlussantrag des Generalanwalts vor.

BVerfG – Erbschaftsteuer: Wie die taz (Pia Wieners) schreibt, wird das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr über die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung entscheiden. Die betreffende Regelung aus dem Erbschaftsteuerrecht besagt, dass Erben, die mehr als 26 Millionen Euro betriebliches Vermögen erben und gleichzeitig nachweisen können, dass sie die Erbschaftsteuer nicht aus privatem Vermögen zahlen können, unter Umständen keinen Cent Steuern zahlen müssen. Geklagt hatte ein Erbe, der kein Unternehmen erbt und sich deshalb benachteiligt fühlt. 

BGH zu Tötung durch Narkosearzt: Der Bundesgerichtshof hob eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main von November 2024 auf, wonach ein Narkosearzt, der in einer Zahnarztpraxis den Tod eines vierjährigen Mädchens und bei drei Kindern eine lebensgefährliche Sepsis verursacht hatte, lediglich wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes und Mordversuchs verurteilt worden war. Die Begründung des LG, der Arzt habe – trotz Kenntnis des schlechten gesundheitlichen Zustands der Kinder – darauf vertraut, dass diese sich wieder erholen, sei nicht nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang verwies der BGH auch auf einen Strafbefehl wegen eines früheren Todesfalls. Das LG habe nicht beachtet, dass sich der Arzt möglicherweise um den Erhalt seiner Approbation sorgte, als er verhinderte, dass die schwerkranken Kinder schnellstmöglich behandelt wurden. Eine andere Schwurgerichtskammer wird die Absichten des Narkosearztes neu aufklären müssen. Es berichtet die FR (Ursula Knapp).

OVG Berlin-BB zu Schmerzgriffen gegen Klimaaktivisten: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die Berufung gegen eine Entscheidung des VG Berlin nicht zuzulassen, das einen von der Polizei gegen einen Klimaaktivisten angewendeten Schmerzgriff für unverhältnismäßig befand. 

LG Karlsruhe zu Durchsuchungen wg. indymedia.linksunten: Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Wohnungsdurchsuchungen bei fünf Freiburger Linken, die die 2017 vom Bundesinnenministerium verbotene linke Onlineplattform "Indymedia linksunten" weiterbetrieben haben sollen, rechtswidrig waren – ebenso wie die Beschlagnahme von insgesamt knapp 200 Datenträgern. Der Anfangsverdacht gegen die Freiburger:innen habe "im Grenzbereich zu bloßen Vermutungen" gelegen, so das LG. Die Durchsuchungen seien zudem unverhältnismäßig gewesen, weil die Staatsanwaltschaft beispielsweise zunächst Anfragen an die Verfassungsschutzbehörden zu dem Archiv hätte richten können. Es berichtet die taz (Konrad Litschko).

LG Hamburg zu Tötung der Ehefrau: Die Zeit (Leonie Daumer) schreibt über ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, bei dem der 38-jährige Daniel Sauter im Oktober wegen Totschlags an seiner getrennt lebenden Frau zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Sauter hatte angegeben, er habe seinen dreijährigen Sohn schützen wollen, den seine Mutter mit Kokain vergiftet habe. In Wahrheit fanden die Ermittler:innen jedoch nur bei ihm eine hohe Menge an Kokain im Körper. In Daniel Sauters "diffuser und abstruser Einlassung" sah die Kammer schließlich eine "Lebenslüge".

LG Berlin II – Pressespiegel: Nun berichtet auch die FAZ (Jochen Zenthöfer) über die Klage des Online-Magazins "Medieninsider" beim Landgericht Berlin gegen die Presse-Monitor GmbH & Co. KG (PMG), die Pressespiegel erstellt und vermarktet. Medieninsider bestreitet, dass seine Inhalte unter § 49 UrhG fallen, der die lizenzfreie Erstellung von Pressespiegeln erlaubt. Zunächst verlangt der Verlag Informationen darüber, welche Inhalte in welchen Pressespiegeln und bei welchen Nutzern verwendet wurden. 

Recht in der Welt

USA – Tötung von Renee Good: Sechs Angehörige der Bundesanwaltschaft im US-Bundesstaat Minnesota und fünf Juristen im Bürgerrechtsdezernat des US-Justizministeriums haben ihre Ämter niedergelegt. Anlass ist die Entscheidung des US-Justizministeriums, keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen den ICE-Beamten einzuleiten, der vorige Woche Renee Good in ihrem Wagen erschossen hatte, sondern stattdessen die Witwe des Opfers wegen Widerstands und Behinderung von ICE-Einsätzen zu überprüfen. Die Jurist:innen sehen dadurch die Unabhängigkeit der Justiz in den Vereinigten Staaten gefährdet. Es schreiben SZ (Reymer Klüver) und LTO.

USA – Claudette Colvin: Die FAZ (Christiane Heil) gedenkt der am Dienstag verstorbenen afroamerikanischen Bürgerrechtlerin Claudette Colvin, die 1955 in Montgomery im Südstaat Alabama verhaftet worden war, weil sie sich weigerte, ihren Sitz in einem Bus für eine weiße Passagierin zu räumen. Die Festnahme der damals Fünfzehnjährigen führte zu einem der ersten Gerichtsverfahren zur Aufhebung der Rassentrennung.

Frankreich – Marine Le Pen: Nun berichtet auch spiegel.de (Leo Klimm) über den Prozessbeginn im Berufungsverfahren gegen Marine Le Pen. Diese habe ihre Verteidigungsstrategie geändert. Sie bestreite die Veruntreuung von Geldern des Europäischen Parlaments nicht mehr grundsätzlich, sondern stelle sie als eine Art Versehen dar. 

Spanien – Julio Iglesias: Zwei Frauen haben Strafanzeige gegen den Sänger Julio Iglesias wegen sexueller Belästigung gestellt. Die Vorfälle sollen sich 2021 in den Karibik-Residenzen des Sängers ereignet haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft prüft nun die Vorwürfe. Es schreiben SZ (Patrick Illinger) und FAZ (Hans-Christian Rössler).

Ukraine – Julia Timoschenko: Die ukrainischen Antikorruptionsbehörden haben ein Verfahren gegen die frühere ukrainische Ministerpräsidentin Julia Timoschenko eingeleitet. Am Dienstagabend durchsuchten Ermittler:innen Büros der Vaterlands-Partei, deren Vorsitzende Timoschenko seit 1999 ist. Sie werfen der 65-Jährigen vor, im vergangenen Dezember ein Bestechungssystem für Parlamentsabgeordnete etabliert zu haben. Timoschenko wies die Vorwürfe zurück. Es schreiben FAZ (Stefan Locke) und taz (Barbara Oertel)

Für Reinhard Veser (FAZ) ist es keine Überraschung, dass Julia Timoschenko wohl beim Kauf von Abgeordnetenstimmen erwischt wurde. Zugleich zeigten die Ermittlungen "durch unabhängige Behörden" jedoch auf, "wie falsch es wäre, die Ukraine als durch und durch korrupten Staat anzusehen".

Singapur – Täuschung von Wirecard: Über die Verurteilungen der früheren Geschäftspartner des insolventen Wirecard-Konzerns Henry O‘Sullivan und Rajaratnam Shanmugaratnam wegen der Fälschung von Dokumenten berichtet nun auch die FAZ (Marcus Jung) und geht dabei auch auf die möglichen Auswirkungen des Urteils auf das Verfahren gegen den Ex-Wirecard-Chef Markus Braun ein.

Völkerrecht: Vor dem Hintergrund der massiven Menschenrechtsverletzungen im Iran beschäftigt sich die Rechtsprofessorin Eva Ghazari-Arndt auf LTO mit der Fragilität des Völkerrechts. Diese werde dann besonders deutlich, "wenn rechtliche Normen mit machtpolitischen Interessen kollidieren". Instrumente wie Sanktionen oder Resolutionen ließen sich aufgrund von politischen Blockaden und den Vetorechten mächtiger Verbündeter autoritärer Staaten nur schwer durchsetzen. Hinzu komme "eine selektive Anwendung des Völkerrechts": Während die Anwendung des Völkerrechts bei Verfehlungen westlicher Staaten eingefordert werde, agiere man im Fall des Irans zögerlich und zurückhaltend. Dieses Ungleichgewicht allerdings untergrabe das Vertrauen in das Völkerrecht und schwäche seine normative Geltung.

Sonstiges

Entschädigung für Manfred Genditzki: Manfred Genditzki, der mehr als 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis saß, bekommt vom Freistaat Bayern eine Entschädigung in Höhe von 1,31 Millionen Euro. Die Einigung umfasse alle Ansprüche aus der Verurteilung, der Haft und dem Wiederaufnahmeverfahren. Dies teilte das bayerische Justizministerium mit und forderte zugleich eine Reform der Entschädigungsregeln für Strafverfolgungsmaßnahmen. So sei die aktuelle Regelung, wonach Verpflegung und Unterkunft in der Haft auf Entschädigungszahlungen anzurechnen sind, unangemessen. Außerdem solle die Tagespauschale zur Wiedergutmachung von 75 auf 100 Euro je Hafttag angehoben werden, um den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken zu stärken. Es schreiben FAZ (Karin Truscheit), beck-aktuell und LTO.

Nius vs. Daniel Günther: Nun schreibt auch die SZ (Ronen Steinke) über die Abmahnung der (hinter der Nachrichtenseite Nius stehenden) Gesellschaft Vius gegen den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) – und welche presserechtlichen Fragen dieser mit seiner Medienkritik berührt hat. So bedeute beispielsweise der Satz "Eine Zensur findet nicht statt" in Art. 5 GG nicht etwa, dass der Staat nicht im Nachhinein lesen und bewerten darf, was in Medien stand.

Forensische Radiologie: Im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) gibt die forensische Radiologin Anastasia Tsaklakidis Einblick in ihre Arbeit. Oft erhalte sie im Rahmen von Strafverfahren Aufträge für Gutachten von der Staatsanwaltschaft, bei denen es etwa darum gehe, Ausmaß und Intensität von Verletzungen oder eine sich aus den Verletzungen ergebende Lebensgefahr zu beurteilen.
 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 15.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59066 (abgerufen am: 16.03.2026 )

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