Yashar G. gestand vor dem LG Hannover, dass er Informationen an eine Kokainbande verkaufte. Vor dem OLG Düsseldorf begann weiterer Prozess gegen die militante Antifa. Ritter Sport scheiterte mit seiner Unterlassungsklage gegen Haferriegel.
Thema des Tages
LG Hannover – korrupter Staatsanwalt: Der Staatsanwalt Yashar G. gestand vor dem Landgericht Hannover, dass er 2020 und 2021 Informationen aus laufenden Ermittlungen an eine Kokainbande verkaufte. Er warnte sie unter anderem vor einer bevorstehenden Razzia und ermöglichte einigen Bandenmitgliedern auf diese Weise die Flucht ins Ausland. G., der die Ermittlungen damals leitete, erhielt von der Bande 2.500 Euro für jede durchgestochene Information. Das Geständnis, mit dem der Angeklagte neun von 14 Tatvorwürfen einräumte, ist Ergebnis einer Verständigung. Im Gegenzug stellte das Gericht eine Strafe zwischen acht Jahren und zwei Monaten und acht Jahren und neun Monaten in Aussicht. Es berichten FAZ, taz-nord und LTO (Markus Sehl/Jakob Becker).
Rechtspolitik
Abschiebehaft: Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, plädiert auf FAZ-Einspruch für die Ausweitung der Abschiebehaft. Ausreisepflichtige Straftäter, die man nicht abschieben könne, "sollen so lange in Arrest genommen werden können, bis sie freiwillig ausreisen". In der Abschiebehaft liege keine Freiheitsbeschränkung, da der Aufenthalt in Deutschland für Ausreisepflichtige rechtswidrig sei. Auch eine Freiheitsentziehung liege nur vor, wenn die körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben werde. "Das ist nicht der Fall, da dem Ausreisepflichtigen jederzeit die Heimreise möglich ist."
Vaterschaftsanfechtung: Wie anwaltsblatt.de (Christian Rath) berichtet, fand im Rechtsausschuss des Bundestags eine Sachverständigenanhörung zur geplanten Reform der Vaterschaftsanfechtung statt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2024 dem leiblichen Vater eines Kindes Recht gegeben, der die Vaterschaft des rechtlichen Vaters nach der aktuellen Gesetzeslage nicht anfechten konnte, weil der rechtliche Vater eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hatte. Mehrere Sachverständige kritisierten, dass die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf die Chance zur Einführung der Mehrelternschaft verpasse. Am stärksten kritisiert wurde, dass leibliche Väter nach dem Gesetzentwurf die Vaterschaft immer wieder anfechten dürfen. Dies führe zu einem dauerhaften rechtlichen Schwebezustand.
Schriftform: Nach der im Dezember 2025 beschlossenen Föderalen Modernisierungsagenda soll im Verwaltungsverfahrensrecht künftig die elektronische Textform zum Regelfall werden. Anlässlich dieser Entscheidung fordert Rechtsanwalt Tom Braegelmann auf beck-aktuell, auch im Zivilrecht und im restlichen öffentlichen Recht die Textform zum Regelfall zu machen. Die Realität habe die Schriftform überholt. Auch eine Unterschrift könne gefälscht werden, sodass sie keine absolute Sicherheit garantiere.
Justiz
OLG Düsseldorf – militante Antifa: Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht begann der Prozess gegen sechs Antifaschist:innen, denen der Generalbundesanwalt Bildung einer kriminellen Vereinigung und versuchten Mord an Rechtsextremisten in Budapest vorwirft. Weil vier der Angeklagten zum Tatzeitpunkt Heranwachsende waren, beriet der Senat zu Beginn der Verhandlung über einen möglichen Ausschluss der Öffentlichkeit, entschied sich aber dagegen. Die Verteidigung kritisierte erneut den Vorwurf des versuchten Mordes. Das OLG München habe im Parallelverfahren gegen Hanna S. keine Tötungsvorsatz feststellen können. Vor dem Gericht fand am Morgen eine Kundgebung statt. Der Andrang war so groß, dass sich der Prozessauftakt verzögerte. FAZ (Reiner Burger), taz (Konrad Litschko), zeit.de (Nina Monecke), bild.de (Uwe Wojtuschak) und LTO (Tanja Podolski) berichten.
Stephan Löwenstein (FAZ) betont in seinem Kommentar die Bedeutung des Rechtsstaats und seines Gewaltmonopols. Mit Blick auf die Opfer schreibt er: "Waren das Rechte, gar 'Nazis'? Mag sein. Spielt das eine Rolle? Nein." Der Rechtsstaat werde nun klären, "ob die einzelnen Angeklagten Schuld an konkreten Taten tragen und gegebenenfalls in welchem Maß. Nur darum geht es."
LG Stuttgart zu quadratischem Haferriegel: Ritter Sport scheiterte vor dem LG Stuttgart mit seiner Unterlassungsklage gegen den Mannheimer Produzenten eines quadratischen Haferriegels. Das Gericht entschied, dass zwischen dem Riegel und der markenrechtlich geschützten Ritter-Sport-Tafel keine Verwechselungsgefahr bestehe, weil der Riegel kleiner und die Seitenlaschen länger seien. Zudem werde der Riegel als gesunder Energiespender, die Schokolade dagegen als Süßigkeit betrachtet. Aus Sorge vor Schadensersatzforderungen nahm das Unternehmen seinen quadratischen Riegel vor der Urteilsverkündung aus dem Sortiment und ersetzte ihn durch einen länglichen "Monnemer Klageriegel". FAZ (Oliver Schmale), spiegel.de, bild.de (Matthias Bieder/Thomas Reichel), beck-aktuell und LTO berichten.
BGH zu Tötung von tunesischem Flüchtling: Die Tötung des 38-jährigen Tunesiers Mahdi Ben Nacer im Dezember 2023, dessen zerstückelte Leiche im Rhein bei Breisach gefunden wurde, wird das Landgericht Waldshut-Tiengen erneut beschäftigen. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung des Rechtsextremisten Patrick E. wegen Totschlags auf, weil das LG das Mordmerkmal der Heimtücke rechtsfehlerhaft ausgeschlossen habe. Das LG sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass ein verbaler Streit vor der Tat die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers beseitigte. Weil der verurteilte Täter unter anderem Bilder von Adolf Hitler zu Hause hatte, geht die Nebenklage von einem rassistischen Mordmotiv aus. Ob auch das Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe“ zu Unrecht abgelehnt wurde, ließ der BGH offen. taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), tagesschau.de (Max Bauer/Alena Lagmöller) und LTO berichten.
Max Bauer (swr.de) bedauert, dass der BGH keine Anmerkungen zur Frage des rassistischen Tatmotivs gemacht habe. Dass das Landgericht einen Rassismus gegenüber Menschen mit schwarzer Hautfarbe zwar bejahte, jedoch davon ausging, dass das Opfer als hellhäutiger Tunesier nicht in das Feindbild des Mannes passte, sei "völlig realitätsfremd": "Ein rassistischer Täter, der seinen rassistischen Hass angeblich fein dosiert."
OLG Stuttgart – Spionage für Russland: Die Bundesanwaltschaft erhob vor dem OLG Stuttgart Anklage gegen zwei ukrainische Staatsangehörige wegen Spionage für den russischen Geheimdienst. Die beiden Männer, Daniil B. und Vladyslav T., sollen mit GPS-Sendern die Transportwege eines Paketdienstes erforscht haben, um den Versand von Brandsätzen vorzubereiten. SZ, FAZ und zeit.de berichten.
LAG Berlin-BB – Kündigung eines Bahn-Managers: Die SZ (Vivien Timmler) berichtet über eine Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zur Kündigung eines Managers der Deutschen Bahn, der konzernintern Kritik an der langsamen Digitalisierung des Schienennetzes geäußert hatte. Die Bahn warf ihm vor, betriebliche Interna an einen Journalisten weitergegeben zu haben und kündigte ihm fünffach: zunächst fristlos, dann ordentlich, dann in Form einer fristlosen sowie einer ordentlichen Verdachtskündigung und schließlich betriebsbedingt. Der Richter betonte, dass die Bahn nicht einmal Indizien für den Vorwurf vorgebracht habe. Das Urteil wird am heutigen Mittwoch verkündet.
LG Bamberg – Politikerverleumdung/Faeser: Am heutigen Mittwoch verhandelt das LG Bamberg über die Berufung im Fall des rechten Journalisten David Bendels. Er hatte eine Bildmontage verbreitet, auf der die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Schild mit der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit" in den Händen hält. Vom AG Bamberg wurde er dafür wegen Verleumdung verurteilt. Gegenüber dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) sagte die Staatsanwaltschaft, in der Berufungshauptverhandlung einen Freispruch beantragen zu wollen. Sie werte die Montage nach erneuter Prüfung als Meinungsäußerung und "noch zulässige Machtkritik".
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Verfahren gegen die Unternehmerin Christina Block sagten zwei ehemalige Mitarbeiter des Hotels Grand Elysée als Zeugen aus. Sie beschrieben, wie die Gruppe der Entführer lange Zeit unter falschem Namen im Hotel lebte, ohne dass ihre Identität bekannt wurde. Initiiert habe diesen Aufenthalt der mitangeklagte Anwalt der Familie Block. Das LG Hamburg gab außerdem bekannt, dass die Israelin Keren T. bei der Hamburger Staatsanwaltschaft aussagte. Sie gilt neben David Barkay, der im Dezember vor dem LG Hamburg aussagte, als Planerin der Entführung. spiegel.de und LTO (Peyman Khaljani) berichten.
Die Welt (Lars Petersen) berichtet über neue Ermittlungsergebnisse, wonach der Familienanwalt der Blocks, Andreas Costard, eine wichtige Rolle bei der Unterbringung der Entführer im Elysee-Hotel spielte. Eine Hotelmitarbeiterin soll mit ihm unter anderem die Verwendung von Decknamen besprochen haben.
LG Lübeck zu Ersatzzustellung auf Holztruhe: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des LG Lübeck, wonach ein Vollstreckungsbescheid wirksam zugestellt wurde, indem der Postbote den Brief auf eine Holztruhe im Hausflur legte. Der Postbote hatte ausgesagt, Briefe mangels Briefkastens seit 30 Jahren auf diese Weise zuzustellen.
LG Leipzig zu Melanie Müller/Hitlergruß: Über die Verurteilung der Schlagersängerin Melanie Müller, die auf einer Bühne den Hitlergruß zeigte, berichtet nun auch LTO. Das LG Leipzig veranschlagte den Tagessatz der Geldstrafe nicht mehr mit 500 Euro, wie noch das Amtsgericht, sondern mit 50 Euro, weil Müller angegeben hatte, kaum Auftritte zu haben und halbtags als Angestellte 1.500 Euro netto zu verdienen.
AG Berlin-Tiergarten zu Militanter Antifa: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteile am Montag die Antifa-Aktivisten Kolja B. und Konrad E. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe. Die beiden sollen im April 2024 den Neonazi Leander S. in seinem Hausflur angegriffen haben. In der Folge attackierte dieser sie mit einem Messer und verletzte sie schwer. Das Gericht wertete dies als Notwehrhandlung. taz-berlin (Jean-Philipp Baeck) und zeit.de (Philip-Johann Moser) berichten.
Videoverhandlungen: Wie bild.de (Daniel Peters) berichtet, wird das Land Schleswig-Holstein an den Amtsgerichten Elmshorn, Meldorf und Schleswig vollvirtuelle Videoverhandlungen erproben. Richter:innen könnten auf diese Weise auch im Homeoffice eine Verhandlung leiten. Die Testphase soll bis Ende 2033 dauern.
Recht in der Welt
Frankreich – Marine Le Pen: Im Pariser Justizpalast begann die Berufungsverhandlung gegen Marine Le Pen und zehn weitere Politiker:innen ihrer Partei Rassemblement National (RN). Weil sie Gelder des Europaparlaments veruntreut haben soll, hatte ein Gericht sie im März 2025 verurteilt und ihr für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen. Der RN kritisierte das Urteil als politisch motiviert. In der Bevölkerung teilen diese Auffassung nach einer aktuellen Umfrage nur 36 Prozent. Le Pen hofft darauf, das Wahlrecht zurückzuerlangen. Andernfalls soll der 30-jährige Jordan Bardella zur Präsidentschaftswahl 2027 antreten. FAZ (Michaela Wiegel), Hbl (Friederike Hofmann), Welt (Martina Meister), zeit.de (Matthias Krupa), zdf.de (Leon Fried) und LTO berichten.
Martina Meister (welt.de) erinnert in ihrem Kommentar daran, dass die RN-Fraktion im französischen Parlament besonders laut für strenge Korruptionsregeln geworben hatte. Sie forderte sogar den lebenslangen Entzug des passiven Wahlrechts. Die Richter:innen vollzogen daher, "was sich die Franzosen seit langem gewünscht hatten: mehr Moral, weniger Korruption."
Südkorea – Kriegsrecht: Der südkoreanische Sonderstaatsanwalt Cho Eun-suk fordert die Todesstrafe für den ehemaligen Präsidenten Yoon Suk-yeol. Yoon hatte im Dezember 2024 überraschend das Kriegsrecht ausgerufen. Die Todesstrafe wird in Südkorea weiterhin verhängt. Seit fast 30 Jahren wurde sie jedoch nicht mehr vollstreckt. Mit einem Urteil wird Ende des Monats oder Anfang Februar gerechnet. spiegel.de und zeit.de berichten.
USA – ICE: Wegen des Einsatzes der US-Abschiebebehörde ICE klagen die US-Bundesstaaten Minnesota und Illinois vor Bezirksgerichten gegen das Heimatschutzministerium. Der Einsatz sei verfassungswidrig. Die 2.000 Bundesbeamten, die in die Städte Minneapolis und St. Paul entsandt wurden, überstiegen die Mannstärke der örtlichen Polizeibehörden und stellten eine "Invasion" dar. spiegel.de, bild.de (Jennifer Renk) und LTO berichten.
USA/Grönland: Der Pariser Rechtsprofessor Alberto Alemanno erörtert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die rechtliche Bedeutung einer möglichen US-Annexion Grönlands und legt damit zugleich den Grundstein für eine Spotlight-Reihe des Verfassungsblogs zu dem Thema. Grönland besitze keine eigenständige völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit. Das Selbstverwaltungsgesetz von 2009 lege jedoch fest, dass das grönländische Volk selbstständig über seine Unabhängigkeit entscheiden dürfe. Weil Grönland nicht zum EU-Territorium gehört, vertreten viele Rechtsexperten die Ansicht, dass ein Angriff auf Grönland nicht unter die Beistandsklausel der EU fiele.
Völkerrecht: Der Doktorand Tjorben Studt erläutert auf dem JuWissBlog, warum die US-Intervention in Venezuela gegen das Völkerrecht verstieß. Rechtsprofessor Christoph Safferling gibt nun auch im Gespräch mit dem Radio-Report-Recht (Philip Raillon/Christoph Kehlbach) eine völkerrechtliche Einschätzung zur US-Intervention in Venezuela. Zudem spricht er über sein Buch "Ohnmacht des Völkerrechts", in dem er für eine selbstbewusstere Rolle Deutschlands bei der Verteidigung des Völkerrechts wirbt.
In einer Rezension der FAZ (Hendrik Simon) heißt es, Safferlings Buch sei "auch als eine praxisnahe Einführung in das Völkerrecht der jüngeren Gegenwart geeignet". Der Autor sei davon überzeugt, dass sich das Völkerrecht am Ende Geltung verschaffen werde. “Dass es für diese Hoffnung gute Gründe gibt, wird beim Lesen dieses Buches deutlich.”
Juristische Ausbildung
Lernen und Social Media: Sophie Aylin Keller berichtet auf beck-aktuell über "Lawfluencer" und gibt Tipps für einen gesunden Social-Media-Konsum während des Jurastudiums. Gefährlich seien Kanäle, die eine idealisierte Darstellung des Jurastudiums verbreiten.
Sonstiges
Nius vs. Daniel Günther: Die hinter der Nachrichtenseite Nius stehende Gesellschaft Vius geht mit einer Abmahnung gegen den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) vor. Er hatte in der Talkshow Markus Lanz unter anderem über die gescheiterte Richterwahl von Frauke Brosius-Gersdorf gesprochen und in diesem Zusammenhang gesagt: "Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale ... Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind". Zudem bezeichnete er Artikel auf Nius als "vollkommen faktenfrei". Vius sieht darin eine gezielte Diffamierung und kündigte an, gegen das Land Schleswig-Holstein zu klagen, sollte das Land keine Unterlassungserklärung abgeben. beck-aktuell (Pia Lorenz/Maximilian Amos) berichtet.
Sanktionen gegen Russland/Jacques Baud: Der emeritierte Rechtsprofessor Dietrich Murswiek kritisiert in der Welt die Entscheidung des Rates der EU, den in Belgien lebenden Schweizer Jacques Baud wegen "russischer Propaganda" auf die Sanktionsliste zu setzen. Ihm werde unter anderem vorgeworfen, "regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen" zu sein. Dass er für die russische Regierung arbeite "wurde nicht einmal behauptet, geschweige denn bewiesen". Die Sanktionen gegen Baud verstießen daher gegen die Meinungsfreiheit, die "auch abwegige Ansichten" schütze.
DAV-Jahresauftakt: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) warnte beim Jahresauftakt des Deutschen Anwaltvereins (DAV) vor Angriffen auf den Rechtsstaat. Auch in Deutschland, wo der Druck auf die Justiz "ein wenig leiser" daherkomme, würden Gerichte zunehmend als politische Akteure gesehen. Zudem kündigte sie an, die Digitalisierung in der Justiz zu fördern, um Medienbrüche zwischen Kanzlei und Gericht zu reduzieren. Am 26. Januar werde sie in Straßburg die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs unterzeichnen. LTO (Hasso Suliak) und beck-aktuell (Joachim Jahn) berichten.
Schulfach Jura: Im Gespräch mit der taz (Svenja Bergt) wirbt der Rechtsprofessor Andreas Gran für ein Schulfach Jura. Jugendliche kämen heute mehr in Kontakt mit dem Rechtssystem als vor 20 Jahren, denn die Konsumgesellschaft sei "voll ausgerichtet auf die teilweise unbedarften Jugendlichen". Außerdem fördere das Wissen um die eigenen Rechte Selbstbewusstsein und Vertrauen in Teilhabe.
Haftung bei KI-Nutzung: Die Rechtsanwält:innen Nadine Kramer und Dominik Süß beantworten auf LTO die Frage, wer haftet, wenn Arbeitnehmer:innen beim Einsatz von KI einen Fehler begehen. Im Rahmen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs spiele eine Rolle, ob eine Schulung nach den Vorgaben der KI-Verordnung durchgeführt worden sei.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 14. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59051 (abgerufen am: 16.03.2026 )
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