Die juristische Presseschau vom 13. Januar 2026: Asyl für Polens Ex-Jus­tiz­mi­nister / Ein­zie­hung von Miet­wagen? / US-Justiz gegen Jerome Powell

13.01.2026

Ungarn gewährt Zbigniew Ziobro Schutz vor polnischer Strafverfolgung wegen Veruntreuung. Berliner Justizsenatorin will Mietwagen leichter einziehen. US-Justizministerium ermittelt gegen Notenbankchef wegen angeblicher Falschaussagen.

Thema des Tages

Ungarn – Polens Ex-Justizminister Ziobro: Zbigniew Ziobro, Polens Ex-Justizminister, verkündete, das von Ungarn "aufgrund der politischen Verfolgung in Polen gewährte Asyl anzunehmen". Ziobro hatte sich bereits im November 2025 nach Ungarn abgesetzt, nachdem das polnische Parlament seine Immunität aufgehoben hatte. Die polnische Justiz ermittelt u.a. wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder gegen Ziobro, weil er Gelder aus einem Fonds für Verbrechensopfer abgezweigt haben soll, um damit die Anschaffung der Spionage-Software Pegasus zu finanzieren, mit der er Oppositionspolitiker:innen und Journalist:innen abgehört habe. Ende 2024 hatte schon der ebenfalls von der Staatsanwaltschaft gesuchte stellvertretende Justizminister Marcin Romanowski in Ungarn Asyl erhalten. Es berichten FAZ (Stefan Locke), SZ und zeit.de.

Reinhard Veser (FAZ) findet es "grotesk", dass Ziobro die fehlende Unabhängigkeit der polnischen Justiz beklagt. Schließlich sei er es gewesen, der "den Umbau der polnischen Justiz zu einem politischen Instrument der Herrschenden vorangetrieben hat". Ungarn zeige mit der Asylgewährung ein "ähnlich instrumentelles Verhältnis zu Recht und Gesetz wie Ziobro".

Rechtspolitik

Einziehung von Mietwagen: Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) will die Einziehung von Mietwagen erleichtern, die Mitgliedern der Organisierten Kriminalität zum Drogenhandel oder zu illegalen Autorennen überlassen werden. Nach derzeit geltendem § 74a Nr. 1 StGB ist die Einziehung nur möglich, wenn der Vermieter mindestens leichtfertig dazu beitrug, dass das Auto als Tatmittel genutzt wurde. Dies sei in der Praxis kaum nachzuweisen, so Badenberg, die stattdessen Fahrlässigkeit der Vermieter:innen ausreichen lassen will. LTO (Hasso Suliak) liegt der Antrag Berlins für den Bundesrat vor. Hingegen hegt das Bundesjustizministerium Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Vorschlags.

Strafmündigkeit: Wolfgang Janisch (SZ) kritisiert den Vorschlag der CSU, mit einem "Verantwortungsverfahren" für strafunmündige Kinder faktisch die Schwelle zur Strafmündigkeit abzusenken. Die Strafjustiz verfüge "nicht unbedingt über das passende Instrumentarium", denn Kinderkriminalität habe häufig mit Vernachlässigung zu tun. Viel wirkungsvoller wäre es daher, "eine Personaloffensive für die notorisch überlasteten Jugendämter zu starten".

Biometrische Daten: Strafverteidiger Jens Ferner zeigt sich auf beck-aktuell besorgt darüber, dass die USA von Staaten, die an dem Visa-Waiver-Programm teilnehmen, den Abschluss einer sogenannten Enhanced Border Security Partnership verlangen, durch die amerikanische Behörden einen automatischen Zugriff auf biometrische Daten nationaler Polizeidatenbanken bekommen. Dies liefe der europarechtlichen "Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung diametral zuwider, die konkrete, eng definierte, kontrollierte und mit Rechtsschutz versehene Übermittlungsszenarien verlangt". Derzeit verhandelt die EU-Kommission mit den USA.

Justiz

BVerfG zu kirchlichem Arbeitsrecht: Nun besprechen auch die Rechtsprofessoren Hans Michael Heinig und Frank Schorkopf auf dem Verfassungsblog die "kluge und ausgewogene" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Egenberger. So habe das BVerfG in "freundlichem Ton" die bislang unzureichende Auseinandersetzung des Europäischen Gerichtshofs mit Art. 17 AEUV angesprochen, der die Achtung des mitgliedstaatlichen Status von Religionsgemeinschaften garantiert. Das BVerfG habe "vorbildhaft vorgeführt, wie Grundrechtspluralität im Rechtsprechungsverbund auch institutionell gepflegt werden könne". Das Bundesarbeitsgericht könne dem nun in seiner Revisionsverhandlung am 21. Mai nachkommen.

BGH zu Entpflichtungsantrag durch Mutter: Für die Entpflichtung eines Pflichtverteidigers nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO kommt es auch bei minderjährigen Angeklagten allein auf das Vertrauensverhältnis zwischen Beschuldigtem und Pflichtverteidiger, nicht aber auf das Verhältnis zur Erziehungsberechtigten an. Damit wies der Bundesgerichtshof die sofortige Beschwerde einer Mutter zurück, wie beck-aktuell schreibt.

LSG BaWü zu PTBS bei Rettungssanitäter: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab der Klage eines Rettungssanitäters, der infolge mehrerer traumatisierender Einsätze unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leidet, auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung statt. Zwar ist die PTBS nicht ausdrücklich als Berufskrankheit (BK) im Sinne des § 9 Abs. 1 SGB VII erfasst. Das Bundessozialgericht hatte in dem Fall jedoch bereits 2023 entschieden, dass eine PTBS bei Rettungssanitäter:innen eine "Wie-BK" nach § 9 Abs. 2 SGB VII sei. Das LSG Baden-Württemberg prüfte nun konkret, ob die PTBS des Klägers auf die Einsätze zurückzuführen sei, und bejahte den Ursachenzusammenhang. Es berichten SZ und LTO.

OLG Düsseldorf – militante Antifa: Nun bringt auch LTO (Tanja Podolski) einen Vorbericht zu dem am heutigen Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf startenden Strafprozess gegen sechs 22- bis 24-jährige Antifaschist:innen, die u.a. 2023 in Budapest Rechtsextremist:innen zusammengeschlagen haben sollen. Die Verteidigung kritisiert insbesondere den Vorwurf des versuchten Mordes, die Bundesanwaltschaft habe die antifaschistische Tatmotivation als Mordmerkmal des "niedrigen Beweggrunds" eingestuft. Die Verteidigung wies darauf hin, dass es seit der Wiedervereinigung kein einziges Todesopfer von Antifaschist:innen gegeben habe. Insgesamt sind 72 Verhandlungstage bis zum Januar 2027 angesetzt. Drei Anwält:innen der Angeklagten gingen vor Prozessbeginn erfolglos gegen eine sicherheitspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden Richters vor, wonach auch die Verteidigung durchsucht werden muss, bevor sie den Hochsicherheitsgerichtssaal betritt. 

OLG Köln zu Karnevalskonfetti: Nun schreibt auch LTO über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, wonach Karnevalist:innen für die Reinigungskosten eines Privatgrundstücks aufkommen müssen, das sie mit Papierschnipseln aus einer Konfettikanone und daraus entstandenen Verfärbungen verschmutzt hatten. Das OLG Köln sprach dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 1.430 Euro zu, weil es annahm, dass der Kläger 65 Stunden für die Reinigung aufbrachte und für die laienhafte Reinigung pro Stunde 60 Prozent des Kostenangebots einer professionellen Reinigung zu veranschlagen seien.

OVG Berlin-BB zu Schmerzgriffen gegen Klimaaktivisten: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte den Antrag der Berliner Polizei auf Zulassung der Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ab, das den von der Polizei gegen einen Klimaaktivisten angewendeten Schmerzgriff für unverhältnismäßig befand. Die Berliner Polizei habe nicht aufgezeigt, weshalb das VG Berlin von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen oder die Würdigung willkürlich gewesen sei. beck-aktuell berichtet.

LG Leipzig zu Melanie Müller/Hitlergruß: Im Berufungsverfahren sprach auch das Landgericht Leipzig die Schlagersängerin Melanie Müller wegen des Zeigens eines Hitlergrußes sowie wegen Drogenbesitzes schuldig, setzte jedoch ihre Strafe herunter. Während das Amtsgericht Leipzig noch zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verurteilte, sprach das Landgericht Leipzig eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro aus. Es berichten FAZ, spiegel.de, zeit.de, focus.de und bild.de (Charlotte Mahnke/Johannes Proft).

LG Hannover – korrupter Staatsanwalt: Ein Sprecher des Landgerichts Hannover bestätigte LTO (Markus Sehl), dass es zwischen der zuständigen Kammer, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung des angeklagten Staatsanwalts Yashar G. Erörterungsgespräche gegeben habe, die auf eine prozessuale Verständigung zielten. Bei der heutigen Fortsetzung des Verfahrens werde die Kammer über den Inhalt der Gespräche informieren und einen Verständigungsvorschlag unterbreiten. Ein Geständnis G.s wird vermutet. G. wird vorgeworfen, Informationen aus Ermittlungsverfahren an eine Kokainbande verkauft zu haben.

LG Lübeck zu Ersatzzustellung auf Holztruhe: Ein Vollstreckungsbescheid ist einem Schuldner im Wege der Ersatzzustellung nach § 180 ZPO dadurch wirksam zugestellt worden, dass der Postbote den Vollstreckungsbescheid auf eine Holztruhe im Hausflur legte. Damit verwarf das Landgericht Lübeck den verfristeten Einspruch des Vollstreckungsschuldners als unzulässig. Der Mann habe diese Form des Postempfangs bewusst gewählt und über Jahrzehnte praktiziert. beck-aktuell berichtet.

Ablehnungsanträge: Rechtsanwalt Niko Härting befasst sich auf anwaltsblatt.de mit der Möglichkeit von Ablehnungsanträgen in der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Obgleich eine "erfolgreiche Richterablehnung so selten wie ein Sechser im Lotto" sei, lohne es sich, einen Ablehnungsantrag zu stellen. Die "disziplinierte Neutralität" gehöre zu den Kardinalpflichten der Justiz. Anwält:innen müssen im Interesse der Mandantschaft unter Umständen den "Anspruch auf Respekt" einfordern: "Wir sind nicht dazu da, von Gerichten gemocht zu werden."

Rückgang der Zivilklagen: Die Rheinpfalz (Ursula Knapp) erinnert daran, dass die Zahl der Zivilklagen seit Jahren rückläufig ist. So nahmen die Neuzugänge an den Amtsgerichten zwischen 2005 und 2019 um 36 Prozent ab; am Bundesgerichtshof gab es 2024 etwa 29 Prozent weniger Verfahren als noch ein Jahrzehnt zuvor. Grund für den Rückgang seien unter anderem lange Verfahrensdauern und finanzielle Kostenrisiken.

Recht in der Welt

USA – Federal Reserve Bank: Das US-Justizministerium ermittelt gegen den Chef der Federal Reserve Bank Jerome Powell wegen angeblicher Falschaussagen im US-Senat zu den Kosten der Renovierung der Gebäude der Notenbank in Washington. Powell bestreitet die Vorwürfe als politisch motiviert. Er werde unter Druck gesetzt, weil er der Aufforderung von Präsident Donald Trump, den Leitzins zu senken, nicht nachkam. In einem Videostatement sagt Powell, dass es nun darum gehe, ob die Fed die Zinsen weiterhin auf wirtschaftlicher Grundlage festlege, oder ob "die Geldpolitik stattdessen durch politischen Druck oder Einschüchterung bestimmt wird". Powells Amtszeit endet im Mai. Trump behauptet, er habe mit dem Verfahren gegen Powell nichts zu tun. Es berichten FAZ (Winand von Petersdorff), SZ, taz (Hansjürgen Mai), Hbl (Astrid Dörner/Antonia Mannweiler), Welt und spiegel.de (Katharina Kort).

In einem separaten Beitrag kritisiert Winand von Petersdorff (FAZ) die Ermittlungen gegen Powell. Sein größtes Vergehen sei, dass er nicht gehorche. Trump habe bereits in vielen wichtigen Positionen Personen installiert, die "ihm aus der Hand fressen".

Frankreich – Marine Le Pen: Am heutigen Dienstag beginnt vor einem Pariser Gericht die Berufungsverhandlung gegen die französische rechtsextreme Politikerin Marine Le Pen und mehrere Mitstreiter:innen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern in Höhe von etwa vier Millionen Euro. Es wird auch darum gehen, ob Le Pen das passive Wahlrecht für fünf Jahre entzogen wird. Der Prozess soll bis zum 12. Februar dauern; das Urteil soll im Sommer verkündet werden. SZ (Oliver Meiler) und taz (Rudolf Balmer) berichten vorab.

Italien – Verfassungsreform: Die taz (Michael Braun) stellt die Verfassungsreformpläne von Italiens Ministerpräsidentin Georgia Meloni vor. So soll es ein Proporzwahlrecht mit einem großen Mehrheitsbonus für die obsiegende Allianz geben. Außerdem will Meloni Ende März ein Referendum ansetzen, um die Direktwahl der Ministerpräsident:in einzuführen.

In einem separaten Kommentar warnt Michael Braun (taz), dass die Reform das Parlament und den Staatspräsidenten schwächen, die Rolle Melonis als Ministerpräsidentin hingegen deutlich stärken werde. Das Parlament würde durch die Ministerpräsidentin erpressbar, weil es bei einem Rücktritt der Ministerpräsidentin automatisch aufgelöst werde.

USA/Venezuela: Rechtsprofessor Christoph Safferling analysiert nun auch auf dem Verfassungsblog die völker- und strafrechtliche Dimension der Verbringung des venezolanischen Diktators Nicolás Maduro in die USA. Die von dem US-Botschafter bei den Vereinten Nationen vorgebrachten Argumente, Maduro sei kein legitimer Herrscher und die USA seien in einem Krieg gegen Drogen, rechtfertigten das US-Vorgehen nicht. Die Bekämpfung von Drogen und Terrorismus habe im Rahmen strafrechtlicher Zusammenarbeit zu erfolgen und nicht durch unilaterale Gewaltanwendung.

Völkerrecht: Während die USA sich "gar nicht mehr um den Anschein der Legalität bemühen" und US-Präsident Donald Trump nur seine "eigene Moral" als Grenze seiner Macht sehe, wie er jüngst in einem Interview mit der New York Times sagte, bemühe sich jetzt "ausgerechnet Russlands Gewaltherrscher Wladimir Putin sehr darum, für seine Attacken auf die Ukraine völkerrechtliche Scheinrechtfertigungen vorzutragen". Ronen Steinke (SZ) warnt vor der "Gefahr des neuen, barschen Auftretens der USA", dass unbeteiligte dritte Staaten "dem russischen Rechtsbrecher zugutehalten könnten: Immerhin rede hier noch einer so, als sei ihm nicht egal, was sie dächten."

Reinhard Müller (FAZ) betont, dass Völkerrechtsverstöße nicht bedeuten, dass die Normen nicht existierten. Wenn man Trumps Drohungen etwas Gutes abgewinnen wolle, dann, dass sich "die Staaten der Alten Welt einig sein müssen gegen eine Herrschaft des Unrechts".

Alexandra Kemmerer (FAZ) untersucht die "fatalen Folgen" des Austritts der USA aus 66 internationalen Organisationen, Abkommen und Plattformen für die "institutionelle Architektur einer Weltordnung, die die USA seit 1945 maßgeblich mit aufgebaut und garantiert hatten". Insbesondere der Austritt aus der UN-Völkerrechtskommission zeige deutlich: "Wo nur der Wille des Präsidenten zählt, braucht es keine kundige Verständigung über Prinzipien globalen Zusammenlebens". Kemmerer appelliert, dass der derzeitige grundlegende Strukturwandel "nicht beklagt, sondern gestaltet werden muss."

Juristische Ausbildung

Mentale Belastung im Examen: Zeit Campus (Pia Schreiber) befasst sich mit dem psychischen Druck bei den juristischen Examina und möglichen Reformideen. Dazu hat sie Erfahrungsberichte von Examinand:innen gesammelt, die wegen des Notendrucks und der potenziellen Fallhöhe teils starke körperliche und mentale Beschwerden entwickelten. Es gebe auch Stimmen, die das deutsche Ausbildungssystem als sehr "leistungsgerecht" loben und der Ansicht sind, der Examensdruck fördere Resilienz.

Sonstiges

Verteidigungssektor und M&A: Rechtsanwalt Ludger Schult legt auf LTO dar, dass M&A-Transaktionen im Verteidigungssektor komplexer sind, weil sie einer deutlich höheren Regulierung unterliegen. Der Transaktionsplan müsse sich an der Dauer behördlicher Genehmigungen und damit verbundener Unsicherheiten ausrichten.

Das Letzte zum Schluss

Flucht im Schnee: Der (mal wieder plötzliche) Wintereinbruch legte nicht nur bundesweit den Verkehr lahm, sondern stoppte auch einen Drogenkurier auf der Flucht. Wie bild.de schreibt, blieb ein 48-jähriger Drogenkurier, dessen illegale Ladung bei einer Zollkontrolle gefunden wurde, witterungsbedingt im Schnee stecken, als er weglaufen wollte.
 

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LTO/lh/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59041 (abgerufen am: 08.03.2026 )

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