Die Laufzeit eines Vertrags für den Glasfaseranschluss beginnt bereits mit Vertragsschluss, so der BGH. Vor dem LG Hamburg beginnt der Prozess gegen Shariar J. wegen mittelbaren Mordes. MdEP de Masi klagt gegen EU-Kommissions-Präsidentin.
Thema des Tages
BGH zu Vertragslaufzeiten bei Glasfaser-Anschlüssen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klauseln in AGB von Glasfaseranbietern rechtswidrig sind, wonach die Laufzeit von Verträgen erst dann beginnt, wenn der neue (erst noch zu erstellende) Glasfaseranschluss freigeschaltet wird, d.h. die Kund:in den neuen Anschluss nutzen kann. Kund:innen könnten durch solche Vertragsklauseln entgegen § 309 Nr. 9a BGB länger als 24 Monate gebunden werden. Die Mindestlaufzeit eines Vertrags für den Glasfaseranschluss beginne grundsätzlich an dem Tag zu laufen, an dem der Vertrag geschlossen wird. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts, in dem dieses der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Recht gegeben hatte. Es berichten beck-aktuell und tagesschau.de (Klaus Hempel).
Rechtspolitik
BND/strategische TK-Überwachung: Die SZ (Florian Flade/Jörg Schmitt) berichtet erneut über den noch nicht veröffentlichten Entwurf des Kanzleramts für eine Änderung des Bundesnachrichtendienst-Gesetzes. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass der BND bei der strategischen Telekommunikations-Überwachung künftig nicht mehr nur die laufende Kommunikation vom Ausland ins Ausland überwachen darf, sondern auch die Kommunikation, die von Deutschland aus ins Ausland geht. Auch soll es dem Dienst erlaubt sein, die Datenströme nicht nur in Echtzeit anhand bestimmter Selektoren zu filtern, sondern die Daten bis zu sechs Monate zu speichern und rückwirkend zu untersuchen. Dabei sollen neben den Metadaten wie Verbindungsdaten und IP-Adressen auch Inhalte gesucht werden dürfen. Bei der strategischen Überwachung soll der BND auch in deutsche Systeme von Firmen wie Meta, Google und X eindringen dürfen.
Verbandsklagen gegen Infrastrukturvorhaben: Nun berichtet auch die FAZ (Katja Gelinsky) über die Beschlussvorlage der CSU-Landesgruppe zur Abschaffung des Verbandsklagerechts der Umweltverbände, um die Modernisierung des Landes voranzubringen. Das Umweltministerium von Carsten Schneider (SPD) wies die Forderung zurück: "Ohne die Möglichkeit von Verbandsklagerechten unterläge ein Großteil des Umweltrechts nicht der gerichtlichen Kontrolle". Das Ministerium verwies zudem auf Vorschriften des EU- und Völkerrechts, die ein Klagerecht von Umweltvereinigungen vorsehen. Wie der EuGH festgestellt habe, werde Deutschland diesen Vorgaben noch nicht gerecht. Das Umweltministerium hat deshalb im Juni 2025 einen Gesetzentwurf zur Ausweitung des Umweltrechtbehelfsgesetzes vorgelegt.
Klarnamenpflicht: Der Rechtsreferendar Michael Harraeus und der Doktorand Jonas von Zons sprechen sich im FAZ-Einspruch gegen eine Klarnamenpflicht im Internet aus. Eine solche begründe einen Verfassungsverstoß und führe zu einer Zunahme der gesellschaftlichen Spaltung. Sie stelle einen "empfindlichen Angriff auf die Meinungsfreiheit" dar und schieße über das Ziel hinaus. Ein solches "Anonymitätsverbot" errichte "zumindest eine spürbare mittelbar-faktische Hürde für die Meinungsäußerung unzähliger Bürger".
Flugsicherheit: Wie beck-aktuell schreibt, will der Bundesrat das Luftsicherheitsgesetz erweitern. Luftfahrunternehmen sollen verpflichtet werden, die Ausweise ihrer Passagier:innen beim Einstieg ins Flugzeug zu prüfen und mit den Buchungsdaten abzugleichen. Derzeit bestehe eine Sicherheitslücke, denn die Airlines müssten die Identität der Reisenden nicht überprüfen. Die Bundesregierung verwies darauf, dass der Bundesrat eine solche Regelung bereits im Juli 2025 vorgeschlagen hatte. Eine abschließende Meinungsbildung in der Regierung stehe aus.
Deepfakes: Die Welt (Benjamin Stibi) konstatiert anhand des Trends, mit dem KI-Chatbot Grok Bikini-Bilder von fremden Personen zu erstellen, dass derartige Deepfakes bisher nur wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild strafbar seien. Außerdem sei bei Kindern strafbar, diese in aufreizenden Posen zu zeigen. Ein Gesetzentwurf des Bundesrats, der 2024 in den Bundestag eingebracht wurde und Deepfakes generell unter Strafe stellen will, sei im Bundestag noch nicht beraten worden.
Bleiberecht: Die SPD sprach sich im Rahmen ihrer Fraktionsklausur für ein Bleiberecht für gut integrierte Geflüchtete aus. "Alle, die einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung haben, sollen ein Bleiberecht erhalten", sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Zugleich müssten auch Angebote für qualifizierte Einwanderung geschaffen werden. Widerspruch kam aus der Unionsfraktion. Es berichten FAZ (Mona Jaeger), Welt (Ricarda Breyton/Nikolaus Doll) und spiegel.de (Andreas Niesmann).
Steuerrecht 2026: Der Steuerberater Dennis Helwig gibt auf LTO einen Ausblick auf steuerliche Neuerungen, die 2026 in Kraft treten. Das Steueränderungsgesetz 2025 soll die Bürger:innen u.a. mit einer Erhöhung der Pendlerpauschale, einer Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sowie einer Erhöhung der Ehrenamtspauschale entlasten.
Justiz
LG Hamburg - White Tiger: Am heutigen Freitag beginnt vor dem Hamburger Landgericht der Prozess gegen den 21-jährigen Deutsch-Iraner Shariar J. wegen Mordes und fünffachen versuchten Mordes. Unter anderem habe J. in mittelbarer Täterschaft einen 13-jährigen Jungen in den USA dazu gebracht, sich zu erhängen und dies zu streamen. Geplant sind 82 Prozesstage. "White Tiger" ist das erste Mitglied des Netzwerks "764", das in Deutschland vor Gericht steht. Hinter den Ziffern 764 verbirgt sich eine Gruppierung aus Pädokriminellen und Sadisten, die sich online zu schlimmsten Taten gegen Kinder und Jugendliche verabredeten. Die SZ (Benedikt Warmbrunn/Lina Verschwele/Sebastian Erb) berichtet vorab und geht auch darauf ein, dass deutsche Behörden Hinweisen zunächst nicht nachgegangen seien.
EuGH – Fabio De Masi vs. Ursula von der Leyen: Wie die taz (Eric Bonse) berichtet, hat der deutsche Europaabgeordnete und BSW-Vorsitzende Fabio De Masi beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, eingereicht. Er wirft ihr die verspätete und unvollständige Beantwortung von Anfragen vor. Auch EU-Abgeordnete anderer Fraktionen warfen von der Leyens Kommission bereits mangelnde Transparenz und schleppende Bearbeitung ihrer Anfragen vor. De Masi wird vom emeritierten Rechtsprofessor Christoph Degenhart vertreten.
BFH zu Zweitwohnung mit Stellplatz: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei doppelter Haushaltsführung nicht nur die Mietkosten für die Zweitwohnung, sondern auch die Ausgaben für einen Kfz-Stellplatz als Werbungskosten absetzbar sind und diese auch nicht unter die 1.000-Euro-Grenze für Unterkunftskosten fallen. Ein Stellplatz diene nicht der Nutzung der Unterkunft, sondern der Unterbringung des Fahrzeugs. Deshalb könnten die Kosten zusätzlich als Werbungskosten abgezogen werden; zumindest dann, wenn die Anmietung des Stellplatzes notwendig sei, wie beispielsweise aufgrund einer angespannten Parkplatzsituation. Unerheblich sei, ob Stellplatz und Wohnung im selben Mietvertrag angemietet wurden oder nicht. Es berichten LTO und beck-aktuell.
OLG München – Umsturzpläne/Reuß: Im Prozess gegen die Gruppe um Prinz Reuß vor dem Oberlandesgericht München legte der Angeklagte Thomas T. ein 102 Seiten langes Geständnis ab. Man habe einen gewaltsamen Umsturzversuch geplant. Er selbst sei "haltlosen, absurden und gefährlichen Verschwörungserzählungen aufgesessen". spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet.
LG Hamburg zu Fußball-Ticket-Zweitmarkt: Über die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, wonach die Ticketweiterverkaufsplattform Viagogo gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, indem sie Tickets für Spiele des Hamburger Fußballvereins FC St. Pauli ohne klaren Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fußballklubs weiterverkaufe und damit Zweitkäufer irreführe, berichtet nun ausführlich auch LTO (Joschka Buchholz/Hasso Suliak) und stellt dabei auch eine vergleichbare Entscheidung des Landgerichts Berlin II von Oktober letzten Jahres sowie die Diskussion um das Geschäftsmodell von Ticketanbietern wie Viagogo vor.
LG Magdeburg – Angriff auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt: Clemens Böckmann (taz) wirft die Frage auf, warum der Prozess gegen Taleb al-Abdulmohsen vor dem Landgericht Magdeburg kaum noch auf Interesse stößt. So blieben die Besucherreihen beinahe leer und auch die medialen Berichte seien – wenn überhaupt – nur noch kurz. Womöglich fehle es an öffentlichem Interesse, weil Täter und Tat in keine Schublade passten und auch die Betroffenen – im Gegensatz zu den Taten des NSU und den Anschlägen in Halle und Hanau – identitätspolitisch nicht zu einer Gruppe zusammengefasst werden können.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: LTO (Peyman Khaljani) berichtet über den Fortgang des Prozesses über die Entführung der Block-Kinder. Am 28. Prozesstag sagten zwei ehemalige Mitarbeiterinnen des Jugendamtes als Zeuginnen aus. Sie warfen Blocks Ex-Mann vor, höchst unkooperativ gewesen zu sein. Das Verhalten des Vaters wurde als Isolierung der Kinder und Machtdemonstration bewertet. Die Aussagen der Zeuginnen könnten für das Strafmaß und den Tatbestand und damit auch für Haftfragen von erheblicher Bedeutung sein. Mehrere Verteidiger:innen bezeichneten sie als Zäsur.
VG Mainz zu Tierhaltungsverbot: Die Entscheidung des Veterinäramts, einem Mann, der eine seiner Katzen in mehreren TikTok-Videos misshandelte, alle Tiere zu entziehen und ein Haltungsverbot zu verhängen, war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz. In den TikTok-Videos war u.a. zu sehen, wie der Mann eine der Katzen in einer Badewanne mit einem Elektrorasierer schor und das Tier mehrfach so schnell auf dem Boden drehte, dass es die Orientierung verlor. Dies stelle einen tierschutzwidrigen Umgang mit der Katze dar. Es schreiben LTO und beck-aktuell.
VG Münster zu Heimunterricht: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster, dass Eltern ihre Kinder nicht mit Unterstützung eines "freien christlichen Heimschulwerks" zu Hause unterrichten dürfen. Der Unterricht durch einen Verein, der sich als "freies christliches Heimschulwerk" bezeichnet, könne den Unterricht an einer öffentlichen Schule nicht ersetzen.
GBA – Brandanschlag der Vulkangruppe: Reinhard Müller (FAZ) kritisiert den Brandanschlag auf ein Starkstromkabel am Gas-Heizkraftwerk Lichterfelde scharf. "Der vermeintlich symbolische Protest, der Sachen zerstört und Bürger "nur" nötigt", sei zu Recht strafbar. In einem Rechtsstaat könne es keinen "zivilen Ungehorsam" geben "in Form einer Selbstermächtigung zu Unrecht". Gerade in der aktuellen Situation, "in der nicht nur Putin anderen Staaten das Existenzrecht abspricht", sondern auch "der amerikanische Präsident Trump einem kleinen feinen NATO-Partner und damit dem gesamten Bündnis mit militärischer Gewalt droht", brauche es "eine entschlossene Verteidigung des freien demokratischen Rechtsstaats".
Digitalisierung der Justiz: Der Deutsche Richterbund hat die Bundesländer aufgefordert, die Digitalisierung der Justiz im Jahr 2026 deutlich voranzutreiben. Der digitale Wandel verlaufe schleppend, die technischen Möglichkeiten würden bei Weitem nicht ausgeschöpft. Vor allem an Sachsen-Anhalt übte der DRB Kritik: Das Land habe die Frist für die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz zum Jahreswechsel nicht eingehalten. Es schreibt das Hbl (Heike Anger).
Recht in der Welt
USA – Grönland: In einem Frage-Antwort-Format erläutert zdfheute.de (Charlotte Greipl/Daniel Heymann) im Gespräch mit dem Völkerrechtler Christian Marxsen, dass ein Kauf Grönlands durch die USA zwar rechtlich möglich wäre, dass Dänemark dazu aber die Zustimmung der grönländischen Bevölkerung bräuchte. Sollte die USA Grönland mit Gewalt besetzen, müssten die Nato-Staaten Dänemark beistehen. Die Beistandsverpflichtung nach Artikel 5 des Nato-Vertrages erstrecke sich auch auf den Schutz Grönlands, da es zu Dänemark gehöre, und erfasse auch Angriffe durch andere Nato-Staaten wie die USA.
USA – Suizid wegen Chatbot: Google und das KI-Startup Character.AI haben sich im Rechtsstreit um die Verantwortlichkeit für den Suizid eines Teenagers aus Florida mit der klagenden Mutter geeinigt, bevor der Prozess eröffnet wurde. Die Mutter hatte den Unternehmen vorgeworfen, ihr 14-jähriger Sohn Sewell Setzer habe sich das Leben genommen, nachdem es von einem Chatbot dazu ermuntert wurde. Die Bedingungen der Einigung wurden nicht bekannt gegeben. Das Gericht muss dem Vergleich noch zustimmen, so spiegel.de.
Frankreich – Marine Le Pen: Kurz vor Beginn des Berufungsprozesses gegen Marine Le Pen, die im März vergangenen Jahres wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt wurde, äußerte der Präsident des Pariser Strafgerichtshofes die Befürchtung, die USA könnten zugunsten Le Pens intervenieren. Der Gerichtspräsident reagierte damit auf einen Ende Dezember veröffentlichten Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel", wonach das US-Außenministerium offenbar Sanktionen gegen diejenigen Richter erwägt, die Le Pen im Frühjahr 2025 verurteilt hatten. Die FAZ (Michaela Wiegel) berichtet.
Frankreich – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Wie nun auch die SZ (Oliver Meiler) berichtet, soll in Frankreich bald ein Handyverbot an Schulen eingeführt werden. Jugendliche unter 15 Jahren sollen zudem keine sozialen Medien mehr nutzen dürfen. Nach Präsident Macron soll das Vorhaben möglichst schnell umgesetzt werden, damit es bereits im kommenden Schuljahr gilt. Wie genau etwa die Jugendlichen von den sozialen Medien ferngehalten und welche Dienste verboten werden sollen, ist allerdings noch unklar. Umstritten ist auch, wie die Alterskontrolle durchgeführt werden soll.
Völkerrecht: Heribert Prantl (SZ) spricht sich in seiner Kolumne dafür aus, weiterhin – trotz "Trumps narzisstischer Negation des Rechts" – an das Völkerrecht zu glauben, es zu stützen und weiterzuentwickeln. Denn "die Ohnmacht dessen, der im Recht ist, macht aus der Macht des Mächtigen kein Recht". Die "einigermaßen stabilen Demokratien des alten Westens und die aufstrebenden Staaten des globalen Südens" müssten – wie es der Völkerrechtslehrer Claus Kreß vorschlage – "die Rolle der Hüter des globalen Völkerrechts übernehmen".
Sonstiges
Unwetter und Recht: tagesschau.de (Alena Lagmöller/Philip Raillon) stellt in einem Frage-Antwort-Format dar, welche Regelungen bei Unwetter gelten, u.a. wer Schnee räumen muss, ob Glatteis ein Grund ist, von Schule oder Arbeitsplatz fernzubleiben, und welche Mittel benutzt werden dürfen, um Eisglätte zu beseitigen.
Das Letzte zum Schluss
ChatGPT-Heirat gescheitert: Ein niederländisches Paar muss erneut heiraten, nachdem das Landgericht Overijssel die im April 2025 durchgeführte Hochzeitszeremonie beanstandete. Eine Freundin des Paares hatte die Zeremonie durchgeführt und sich dabei von ChatGPT einen lockeren Text formulieren lassen. Dabei fehlte aber der gesetzlich vorgesehene Eheschwur, dass man sich gegenseitig als Ehegatte und Ehegattin anerkenne und die ehelichen Pflichten erfüllen werde. spiegel.de berichtet.
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LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 9. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59019 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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