Übernimmt der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die Vulkangruppe? Pariser Gericht verurteilte zehn Angeklagte wegen Cybermobbing von Brigitte Macron. Erste Vorführung des venezolanischen Staatschefs vor New Yorker Gericht.
Thema des Tages
GenStA Berlin – Brandanschlag der Vulkangruppe: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernahm zunächst die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf ein Starkstromkabel am Gas-Heizkraftwerk Lichterfelde. Die linksextremistische Vulkangruppe hat sich in einem Bekennerschreiben zu dem Anschlag auf die "fossile Infrastruktur" bekannt. Dass infolge des Anschlags auch zehntausende Haushalte ohne Strom- und Wärmeversorgung sind, sei nicht beabsichtigt gewesen. Die Sicherheitsbehörden halten das Bekennerschreiben nach ersten Zweifeln nun doch für authentisch. Es ist wahrscheinlich, dass bald die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernimmt, da sie bereits wegen anderer Anschläge der Vulkangruppe ermittelt. Es berichten FAZ (Corinna Budras u.a.), sz.de (Markus Balser/Roland Preuß), taz (Konrad Litschko/Erik Peter), Welt (Lennart Pfahler), spiegel.de, spiegel.de (Sven Röbel/Hannes Schrader) und bild.de (Peter Tiede u.a.).
Reinhard Müller (FAZ) kritisiert den Brandanschlag scharf und meint, man brauche "Ignoranz, große Abgestumpftheit oder klammheimliche Sympathie, um hier nicht zumindest einen Verdacht von Terrorismus zu erkennen". Die Art des Widerstandes, die "bis in akademische Eliten hinein" gutgeheißen werde, widerspreche dem demokratischen Rechtsstaat. Ronen Steinke (sz.de) meint, dass man angesichts der Grundhaltung deutscher Sicherheitsbehörden davon ausgehen dürfe, dass die Gefahr von links nicht ignoriert und nicht unterschätzt werde.
Derweil sieht der Mieterbund laut spiegel.de bei einem Stromausfall durch Sabotage ein Mietminderungsrecht, auch wenn die Vermieter:innen kein Verschulden treffe.
Kritische Infrastruktur: Der Bundestag berät derzeit über das sogenannte Kritis-Dach-Gesetz, das einheitliche Vorgaben für Betreiber:innen kritischer Infrastruktur machen soll. Infolge des Brandanschlags will die schwarz-rote Koalition nun einen stärkeren Schutz sensibler Daten von kritischer Infrastruktur kodifizieren. Es berichten FAZ (Mona Jaeger) und Hbl (Dietmar Neuerer/Klaus Stratmann).
Rechtspolitik
Strafmündigkeit: Ein Beschlussentwurf für die CSU-Klausurtagung in Seeon fordert ein gerichtliches "Verantwortungsverfahren" für strafunmündige Kinder ab 11 Jahren, in dem vor einem Strafgericht die Tat aufgeklärt und aufgearbeitet werden soll und das Strafgericht Erziehungsmaßnahmen verhängen kann. Es soll aber bei der Strafmündigkeit ab 14 Jahren bleiben. Bisher sind für die erzieherische Aufarbeitung neben den Eltern die Jugendämter und die Familiengerichte zuständig. Es berichtet u.a. sz.de (Robert Roßmann). Von LTO (Hasso Suliak) zudem befragte Kriminolog:innen reagierten gemischt auf den Vorstoß.
Justiz
OLG Frankfurt/M. zu Einbenennung eines Stiefkindes: Das seit Mai 2025 geltende reformierte Namensrecht ist auch dann anzuwenden, wenn ein Antrag auf Annahme des Namens des Stiefvaters vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellt wurde, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. mit Beschluss von November 2025. Im konkreten Fall wollte ein Kind den Namen des Stiefvaters tragen, was der leibliche Vater aber ablehnte. Nach früherem Recht konnte dieses Veto nur aus zwingenden Gründen übergangen werden. Seit der Reform des Namensrechts ist es jedoch gemäß § 1617e Abs. 2 S. 2 BGB ausreichend, dass die Namensänderung dem Kindeswohl dient. Dieser neue Maßstab ist auch dann anzuwenden, wenn der Antrag vor der Namensrechtsreform gestellt wurde. FAZ, LTO und spiegel.de berichten.
OLG Braunschweig zu Abstinenzkontrolle durch Haarprobe: Haarproben zur Abstinenzkontrolle während der Bewährungszeit können auch ohne Einwilligung des Verurteilten angeordnet werden, weil es dadurch nicht zu einem körperlichen Eingriff komme. Wenngleich das Abschneiden der Haare den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen könnte, sei diese Dimension bei einer Haarprobe nicht erreicht, weil das Abschneiden keine Schmerzen auslöse und optisch nicht wahrnehmbar sei. Damit schloss sich das Oberlandesgericht Braunschweig der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte München und Nürnberg an, wie beck-aktuell schreibt.
OLG Saarbrücken zu unvollständiger E-Akte: Fasst ein Gericht einen Beschluss trotz unvollständiger Digitalisierung der ursprünglichen Papierakte als E-Akte, verletzt es die Pflicht zur vollständigen Aktenführung, die als integraler Bestandteil des Gerichtsverfahrens den in Art. 103 Abs. 1 GG kodifizierten Anspruch auf rechtliches Gehör sichert. Aufgrund dieses schwerwiegenden Verfahrensfehlers hob das Oberlandesgericht Saarbrücken mit Beschluss von September 2025 die Ablehnung eines PKH-Antrags durch das Landgericht (LG) Saarbrücken auf. Die Aktenbestandteile konnten zwar elektronisch in einem "Ablageordner" abgerufen werden, waren jedoch nicht Teil der E-Akte. beck-aktuell berichtet.
VG Mainz zu Wohngeld für Langzeitstudenten: Wer 26 Jahre lang studiert, ohne einen Abschluss zu erreichen, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme nach § 21 Nr. 3 Wohngeldgesetz missbräuchlich wäre. Missbräuchlich ist die Inanspruchnahme nicht erst bei Betrug oder Täuschung, sondern auch, wenn jemand staatliche Hilfeleistungen beziehen möchte, obwohl er die eigene finanzielle Lage grundsätzlich selbst verbessern könnte. Damit wies das Verwaltungsgericht Mainz im September 2025 die Klage eines 50-Jährigen ab, dem vorgehalten wurde, dass er das Studium nicht ernsthaft betreibe. LTO und spiegel.de berichten.
LG Berlin I zu Mord an Ehefrau: Ein 45-jähriger Afghane wurde vom Landgericht Berlin I wegen Ermordung seiner afghanischen Ehefrau aus niederen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann tötete die Frau mit fünf Messerstichen. Laut Gericht wollte er sie dafür bestrafen, dass sie nicht nach seinen Vorstellungen lebte. Es berichtet spiegel.de.
LG Hannover – Mord an Algerierin: Vor dem Landgericht Hannover begann nun der Mordprozess gegen Alexander K., der seine kopftuchtragende Nachbarin Rahma Ayat im Juli im Treppenhaus niederstach. In seiner Einlassung zeigte der 31-jährige Angeklagte keine Reue und befasste sich nicht mit der Tat, sondern behauptete, die Nachbarn hätten ihn mit Zigarettenrauch terrorisiert, er sei überall vom Pech verfolgt und habe versucht, sich mit Energydrinks umzubringen. Ein psychiatrischer Gutachter soll im Laufe des Verfahrens klären, ob K. schuldfähig war. Der Prozess wird an diesem Dienstag fortgesetzt, wie die taz-nord (Nadine Conti) schreibt.
LG Wiesbaden – Mord an Senior: Ein 57-jähriger Deutscher ist wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen vor dem Landgericht Wiesbaden angeklagt, weil er im Mai 2025 einen 86-Jährigen erstochen hatte. Laut Staatsanwaltschaft gestand der Angeklagte die Tat und begründete sie damit, dass er selbst nicht mehr leben wollte, sich deshalb willkürlich ein älteres Opfer aussuchte und die herbeieilende Polizei aufforderte, ihn zu erschießen. Das LG Wiesbaden terminierte sechs Verhandlungstage bis zum 26. Januar, so die FAZ.
KI-Analyse von Urteilen: Jörg Müller, der Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe, hält es für denkbar, regionale Rechtsprechungsunterschiede mithilfe von Künstlicher Intelligenz sichtbar zu machen, um die Justiz langfristig stärker anzugleichen. Erforderlich sei jedoch, dass mehr Entscheidungen veröffentlicht würden. Aktuell werden Schätzungen zufolge nur circa ein bis drei Prozent aller Urteile veröffentlicht, wie LTO schreibt.
Recht in der Welt
Frankreich – Lügen über Brigitte Macron: Ein Pariser Gericht verurteilte zehn Angeklagte wegen Cybermobbings von Brigitte Macron, der Ehefrau des französischen Präsidenten. Acht der Angeklagten erhielten Haftstrafen zwischen vier und acht Monaten auf Bewährung; ein Angeklagter, der nicht erschien, bekam eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Angeklagten müssen außerdem einen Kurs zum Respekt anderer Menschen im Internet absolvieren und erhalten teils eine Social-Media-Sperre. Sie hatten falsche Behauptungen verbreitet, wonach Brigitte Macron als Mann geboren wurde und eine Geschlechtsumwandlung vornehmen ließ. Sie hätten die Präsidentengattin damit einer "Welle des Hasses" ausgesetzt. Auf eine Schädigungsabsicht komme es nicht an. Es berichten FAZ (Michaela Wiegel), taz (Rudolf Balmer), LTO, beck-aktuell, spiegel.de (Nadia Pantel), zeit.de (Sarah Kohler) und bild.de (Marie Sophie Krone).
USA – Nicolás Maduro: Der von US-Militär entführte venezolanische Staatschef Nicolás Maduro und seine Ehefrau wurden gestern in einer 30-minütigen Anhörung einem New Yorker Gericht vorgeführt. Die 25-seitige Anklageschrift wirft Maduro unter anderem Verschwörung zum Drogenterrorismus und Besitz von Maschinengewehren und Sprengstoffen vor. Maduro plädierte vor Gericht auf nicht schuldig. Vertreten wird Maduro vom US-Prozessanwalt Barry Pollack, zu dessen Mandanten einst auch Julian Assange gehörte. Die nächste Anhörung ist am 17.März. Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach), zeit.de, focus.de und bild.de (Jacob Shamsian u.a.).
LTO (Max Kolter) analysiert, ob die USA den venezolanischen Staatschef Maduro vor Gericht stellen dürfen. Während ihrer Amtszeit genießen Staatsoberhäupter Immunität und dürfen nicht vor den Gerichten anderer Staaten angeklagt werden. Für Amtshandlungen gilt diese Immunität auch nach Amtsende fort. Die einzige Ausnahme: eine Anklage wegen Völkerrechtsverbrechen, die jedoch nur vor internationalen Tribunalen erhoben werden darf. Auch beck-aktuell (Maximilian Amos) ordnet die Operation völkerrechtlich ein. Völkerrechtsprofessor Mehrdad Payandeh weist darauf hin, dass es für die Frage der Immunität eines Staatsoberhauptes "in völkerrechtlicher Hinsicht maßgeblich darauf ankommt, wer die effektive Herrschaft in einem Staat ausübt. Legitimitätserwägungen sind dabei grundsätzlich irrelevant", sodass Maduro Immunität zukomme. Dem stimmt Völkerrechtsprofessor Kai Ambos zu und weist darauf hin, dass die USA vor kurzem selbst noch mit Maduro verhandelt hatten und ihn dadurch als Staatsoberhaupt anerkannten.
Nun stellt auch bild.de (Dennis Dreher) den 92-jährigen New Yorker Bundesrichter Alvin Hellerstein vor, der über die Anklage gegen Maduro entscheiden wird.
USA/Venezuela: Nun spricht auch der Tsp (Andrea Nüsse) mit Rechtsprofessor Christoph Safferling über die US-Militäraktion. Safferling konstatiert einen “offensichtlichen Bruch des Völkerrechts”, "gegen den man deutlich Stellung beziehen muss".
Auf dem Verfassungsblog kritisiert der US-Rechtsprofessor Brad Roth (in englischer Sprache) ebenfalls den Bruch des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Selbst ein "zweifelsfreier Verstoß gegen Völkerrecht – wie beispielsweise das Menschenrecht auf politische Teilhabe – berechtigt einen ausländischen Staat nicht dazu, grenzüberschreitende Machtmaßnahmen zu ergreifen, um diesen Verstoß zu ahnden."
Berthold Kohler (FAZ) fragt: "Wenn die USA nun das Recht beanspruchen, in ihrer Einflusszone tun zu dürfen, was sie wollen – mit welcher Begründung wollte Trump das dann Putin verwehren, der sagt, jeder Quadratmeter, den jemals ein russischer Soldat betreten hat, sei russisch?" Hingegen findet Leon de Winter (Welt), dass "das Venezuela Maduros kein normales souveränes Land war". Dietmar Hipp (spiegel.de) zeigt ebenfalls auf, dass die US-Aktion klar völkerrechtswidrig war, und kritisiert Merz für seine Aussage, die Einordnung sei rechtlich komplex. Hipp kritisiert, dass die USA nun "die Friedensordnung, die unter ihrer Führung nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut worden ist, offen mit Füßen treten". Der Volljurist Folke große Deters (spw.de) findet es "bedrückend, wie ostentativ ein deutscher Bundeskanzler seine Geringschätzung des Völkerrechts zur Schau stellt". Natürlich müsse man machtpolitische Realitäten beachten, dürfe jedoch nicht den erreichten rechtlichen Standard preisgeben.
Schweiz – Brand von Crans-Montana: spiegel.de (Simon Maurer/Muriel Kalisch) liegt die Strafanzeige eines Juristen gegen unbekannte Amtsträger:innen der Gemeinde wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst vor. Der anzeigende Jurist ist nicht direkt von dem Brand betroffen, war aber im August in der Bar und wirft Fragen zum behördlichen Brandschutz auf.
EuGH/Dänemark – Ghettos: Die Doktorandin Serde Atalay kritisiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die im Dezember ergangene Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum dänischen Ghetto-Gesetz. Das Gesetz sieht vor, dass der Anteil von Sozialwohnungen auf weniger als 40 Prozent zu reduzieren ist, wenn mehr als 50 Prozent der Einwohner:innen einen nicht-westlichen Migrationshintergrund haben und die Gebiete von Armut, Arbeitslosigkeit und Kriminalität geprägt sind. Da der EuGH die Ziele der dänischen Wohnungspolitik von "ihrem breiten Kontext abstrahierte", wurde "die Verflechtung von Stigmatisierung und Enteignung beschönigt". So habe der EuGH die "Tür geöffnet, um Wohnraum als Mittel zur Steuerung des Lebens von Minderheitengruppen zu instrumentalisieren".
Sonstiges
RAin Roda Verheyen im Interview: Im Gespräch mit der taz-nord (Amanda Böhm) begrüßt die Rechtsanwältin Roda Verheyen, dass das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die "künstliche Barriere zwischen Menschenrechten und Umweltschutz" eingerissen haben. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zur Schadensersatzklage eines peruanischen Landwirts gegen RWE, die an Tatsachen scheiterte, ist für Verheyen "genauso bedeutsam wie der Klimabeschluss von 2021".
Sparkasseneinbruch Gelsenkirchen: Gegenüber dem Hbl (Elisabeth Atzler) sagt Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, dass die Sparkasse Gelsenkirchen mindestens schuldhaft ihre Sorgfalts- und Obhutspflichten verletzt habe, und deshalb unbegrenzt wegen vertraglicher Schadensersatzpflichten aus der Verletzung von Haftpflichten bei Schließfächern hafte. Seit 2012 habe es immer wieder größere Schließfacheinbrüche gegeben, die "auch die Sparkasse Gelsenkirchen dazu hätte bringen müssen, ihre Tresorräume nach den geltenden Richtlinien und Branchenstandards zu sichern." Rechtsanwalt Burkhard Benecken, der von einigen Betroffenen mandatiert ist, moniert gegenüber focus.de (Axel Spilcker), dass die Sparkasse ihre Sorgfalts- und Aufklärungspflicht versäumt habe, indem sie die Kund:innen nicht über die auf 10.300 Euro gedeckelte Versicherungssumme je Schließfach aufgeklärt habe. Außerdem habe ein Insider berichtet, dass die Alarmanlage zum Tatzeitpunkt defekt gewesen sei.
Asyl / Abschiebungen 2025: Im Jahr 2025 gab es in Deutschland 51 Prozent weniger Asylerstanträge, und gleichzeitig etwa 20 Prozent mehr Abschiebungen als 2024. Grund hierfür seien laut LTO die Grenzkontrollen, das Ende der Assad-Diktatur in Syrien, Italiens restriktive und Spaniens progressive Migrationspolitik. Wie die Welt (Marcel Leubecher) schreibt, stagniert die Zahl der Asyl-Erstanträge seit März 2025.
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LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 6. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58987 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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