Die juristische Presseschau vom 31. Dezember 2025: Ver­fahren gegen Usmanow ein­ge­s­tellt / Mehr nota­ri­elle Onli­ne­ver­fahren? / BGH zu beA-Störung

31.12.2025

Die StA München II hat das AWG-Verfahren gegen Alischer Usmanow mit Geldauflage eingestellt. Das BMJV will notarielle Onlineverfahren ausweiten. Der BGH stellt hohe Anforderungen an die Darlegung einer Internetstörung.

 

Thema des Tages

StA München II – Alischer Usmanow/AWG: Die Staatsanwaltschaft München II hat ein Ermittlungsverfahren gegen den russischen Oligarchen Alischer Usmanow gegen Zahlung einer Geldauflage von zehn Millionen Euro eingestellt. Sowohl das zuständige Landgericht München II als auch Usmanow selbst haben dem Vorgehen zugestimmt. Ermittelt worden war gegen den von der EU sanktionierten Russen wegen zweier Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, er habe in Deutschland gelegenes Vermögen nicht gemeldet, obwohl er wegen der EU-Sanktionen dazu verpflichtet war. Usmanow argumentierte, die Vermögenswerte gehörten nicht ihm, sondern einer Stiftung in der Schweiz. Zur Begründung der Einstellung des Verfahrens führte die Staatsanwaltschaft an, dass Usmanow bislang nicht vorbestraft sei und durch das starke mediale Interesse an dem Fall einen Reputationsschaden erlitten habe. Hinzu komme die lange Dauer des Verfahrens. Außerdem habe Usmanow die Vermögenswerte melden wollen, die Meldung jedoch falsch adressiert. Ein weiteres Verfahren gegen Usmanow wegen Geldwäsche war bereits Ende 2024 gegen einen Betrag von vier Millionen Euro eingestellt worden. Es läuft noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Es berichten SZ (Jörg Schmitt/Meike Schreiber) und beck-aktuell.

Rechtspolitik

Notarielle Onlineverfahren: Der Rechtsanwalt und Notar Jörg Zätzsch stellt in der FAZ den im September veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Ausweitung der notariellen Onlineverfahren im Gesellschafts- und Registerrecht vor. Mit dem Entwurf reagiere die Bundesregierung auf die Forderungen nach einer Digitalisierung und Vereinfachung gesellschaftsrechtlicher Beurkundungen. Vorgesehen sind in erster Linie Onlinebeurkundungen für die Gründung von Aktiengesellschaften und die Ausweitung digitaler Vollmachten. Ab August 2026 soll etwa die Gründung von Aktiengesellschaften mittels notarieller Videokommunikation möglich sein. Bereits 2022 schuf der Gesetzgeber im Gesellschaftsrecht die Möglichkeit der notariellen Beurkundung und Beglaubigung. Das aktuelle Vorhaben sei ein "richtiger, aber nur ein kleiner Schritt". 

Gewalt und Gemeinwohl: Wie nun auch taz (Christian Rath) und beck-aktuell schreiben, hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf "zum strafrechtlichen Schutz des Gemeinwesens" vorgestellt, mit dem auf die gestiegene Gewalt gegen Polizist:innen und Rettungskräfte reagiert werden soll. Wer Menschen angreife, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handele besonders verwerflich und müsse härter als bisher bestraft werden, so Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). 

Volksverhetzung: Christian Rath (taz) kritisiert in einem separaten Kommentar, dass der Gesetzentwurf "zum strafrechtlichen Schutz des Gemeinwesens" den Gerichten auch ermöglichen will, bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung den Verlust des passiven Wahlrechts anordnen zu können. Dass damit das Ansehen des Parlaments geschützt werden soll, dürfte nach Ansicht des Autors jedoch "nach hinten losgehen und eher das Ansehen und das Vertrauen in das demokratische System weiter schwächen". So seien "Eingriffe in den demokratischen Wettbewerb" stets "heikel, vor allem aber, wenn sie typischerweise Oppositionspolitiker:innen treffen".

Böllerverbot: In einem Pro und Contra diskutiert die SZ (Nakissa Salavati/Katharina Riehl) die Vor- und Nachteile eines Böllerverbots. Dagegen spreche, dass das Böllern für viele Menschen eine Tradition sei, die ihnen Freude bereite. Dafür sprächen nicht nur die Risiken für Menschen und Tiere, sondern u.a. auch die überfüllten Notaufnahmen, die Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte und brennende Wohnungen. 

Laut spiegel.de wollen zehn Bundesländer den Umgang mit Silvesterfeuerwerk stärker selbst regeln. Dies habe eine Umfrage bei den Innenministerien ergeben. Die Vorstellungen gingen jedoch im Detail auseinander.

Equal Pay: Der Bundesverband der Arbeitgeber hat die Bundesregierung aufgefordert, für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie eine "deutliche Verlängerung der Umsetzungsfrist" auszuhandeln. Die EU will, dass Unternehmen Bewerber:innen über mögliche Gehälter informieren, mit dem Ziel, dass Männer und Frauen für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten. Deutschland ist verpflichtet, die Richtlinie bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat bereits Vorschläge für eine bürokratiearme Umsetzung vorgelegt. spiegel.de (Andreas Niesmann) berichtet.

Neuregelungen ab 2026: FAZ (Katja Gelinsky) und LTO geben einen Überblick über die Reformen, die 2026 in Kraft treten werden; darunter etwa die Veränderungen beim Bürgergeld, das künftig Grundsicherung heißen wird, beim Mindestlohn und beim Wehrdienst.

Justiz

BGH zu beA-Störung: Ein Rechtsanwalt, der einen fristwahrenden Schriftsatz aufgrund einer Internetstörung nicht per beA einreicht, muss den technischen Defekt schlüssig und rechtzeitig glaubhaft machen. Der bloße Hinweis auf einen Router-Ausfall genügt dabei nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof laut LTO (Hasso Suliak) in einem jetzt veröffentlichten Beschluss von Anfang Dezember entschieden. Das Landgericht Berlin II war als Vorinstanz ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass es eine "aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände unter Einschluss näherer Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung" brauche, "um die Feststellung zu ermöglichen, ob die behauptete Unmöglichkeit auf technischen und nicht in der Person des Rechtsanwalts liegenden Gründen beruhe".

BGH zu hypothetischer Einwilligung in OP: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass eine hypothetische Einwilligung in eine ärztliche Behandlung nicht angenommen werden kann, wenn die Patientin zwar in eine entsprechende Maßnahme eingewilligt hätte, aber nur wenn diese später (als tatsächlich vorgenommen) durchgeführt worden wäre. 

OLG Karlsruhe zu Trennungsjahr: Laut dem Oberlandesgericht Karlsruhe genügt selbst ein sexueller Übergriff des Ehemannes auf die gemeinsame Tochter nicht, um das obligatorische Trennungsjahr vor einer endgültigen Scheidung überflüssig zu machen. Ein Härtefall liege auch in einem solchen Fall nicht zwingend vor. Entgegen der Auffassung anderer Gerichte nahm das OLG Karlsruhe an, die Härtefallregelung werde ausgehöhlt, wenn man jedes Verhalten genügen lasse, das für sich genommen einen Scheidungsantrag rechtfertige. Über das Scheitern hinaus müssten vielmehr schwerwiegende Anhaltspunkte vorliegen, die ein Festhalten am rechtlichen Eheband unzumutbar machen. Es berichtet beck-aktuell.

LG Köln zu Pfandrecht an Sattel: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass einem Reitstallbesitzer kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zusteht; eine entsprechende Klausel ist unwirksam. Geklagt hatte die Eigentümerin eines Pferdes, welches – zusammen mit einem Sattel und weiterem Sattelzeug – im Reitbetrieb des Beklagten eingestallt war. Den Sattel nahm dieser eines Tages an sich, woraufhin die Klägerin den Vertrag fristlos kündigte und Herausgabe verlangte. Das LG bejahte den entsprechenden Anspruch. Dem Beklagten fehle es an einem Recht zum Besitz. Insbesondere bestehe weder ein gesetzliches Pfandrecht noch ein Vermieterpfandrecht. Es schreibt LTO.

LG Berlin I zu getöteter 14-Jähriger: In der Reihe "Akteneinsicht" dokumentiert die SZ (Verena Mayer) eine Reportage aus dem Jahr 2020 über einen Fall, der 13 Jahre nach dem Verschwinden einer 14-Jährigen zu einer Verurteilung eines Familienvaters wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer lebenslangen Haft durch das Berliner Landgericht führte.

StA Zweibrücken – Fallschirmjäger: Nach zahlreichen Fällen von Rechtsextremismus, sexuellem Fehlverhalten und Drogenmissbrauch beim Fallschirmjägerregiment 26 im rheinland-pfälzischen Zweibrücken ermittelt die Staatsanwaltschaft Zweibrücken gegen 16 Beschuldigte. Die Bundeswehr hat bereits 19 Soldaten entlassen und weitere Konsequenzen angekündigt. Auslöser für die Ermittlungen seien mehrere Eingaben von Soldatinnen an den Wehrbeauftragten des Bundestages im Juni gewesen. Es geht um mehr als 200 einzelne Delikte. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) äußerte sich "erschüttert" über die Vorkommnisse. Es berichten FAZ (Peter Carstens) und taz (Pascal Beucker).

Skurrile Gerichtsentscheidungen 2025: beck-aktuell (Maximilian Amos) stellt 12 der skurrilsten Entscheidungen aus 2025 vor, darunter etwa eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Mann, der erklärte, Mitglied in einer nicht existierenden terroristischen Vereinigung zu sein, nicht den von ihm begehrten Anspruch auf eine Pflichtverteidigung hat, weil gegen ihn gar nicht ermittelt werden könne.

Recht in der Welt

Vietnam – Verfahren gegen Journalisten: Wie die taz (Marina Mai) schreibt, finden am heutigen Mittwoch vor dem Volksgericht in Hanoi zwei Schauprozesse gegen zwei in Deutschland lebende vietnamesische Publizisten in Abwesenheit statt. Ihnen wird "das Verbrechen der Herstellung, Speicherung, Verbreitung oder Weitergabe von Informationen, Dokumenten und Gegenständen gegen die Sozialistische Republik Vietnam" vorgeworfen. Gemeint ist damit ihre publizistische Tätigkeit. Angeklagt sind u.a. ein Rechtsanwalt, der wegen seiner oppositionellen und anwaltlichen Tätigkeit mehrmals in Vietnam in Haft saß, und ein Journalist, der seit 1993 in Deutschland lebt und von Berlin aus ein Onlinemagazin betreibt.

USA – Einreiseverbot HateAid: Svenja Bergt (taz) kritisiert die in der vergangenen Woche von der US-Regierung verhängten Einreiseverbote gegen die beiden Geschäftsführerinnen der deutschen Organisation HateAid, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, sowie den ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton. Zur Begründung hatte die US-Regierung ausgeführt, es handele sich bei den Personen um "radikale Aktivisten", die eine Zensur einführen wollten. Dies sei jedoch absurd, so die Autorin, denn beispielsweise HateAid mache "nur, was in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte: geltenden Gesetzen zur Umsetzung verhelfen". 

Großbritannien – Reproduktive Rechte: Die FAZ (Jonas Hertel/Coraly von Welser) stellt die Philosophin Kimberley Brownlee und ihre Oxforder Vorlesungen über reproduktive Rechte vor, in denen sie u.a. fordert, dass Männer dafür entschädigt werden sollten, dass sie nicht schwanger werden können.

Völkerrecht: Im Interview mit dem Spiegel (Julia Prosinger/Jörg Schindler) spricht der britisch-französische Völkerrechtler, Schriftsteller und Nachfahre jüdischer Holocaustüberlebender Philippe Sands über die Krise des Völkerrechts, die sich u.a. daran zeige, dass in der Ukraine und in den besetzten Gebieten Palästinas das Besatzungsrecht und das Recht zum Schutz von Zivilist:innen ernsthaft in Gefahr seien sowie in den USA u.a. das Handelsrecht. 99 Prozent des internationalen Rechts funktioniere jedoch "unglaublich gut". Auch wenn das, was aktuell passiert, "ekelerregend und unfassbar gefährlich" sei, so werde das Völkerrecht "nicht durch rohe Gewalt ersetzt werden". Dazu sei die Welt "schlicht zu komplex und verwoben".

Juristische Ausbildung

Unterhaltsbeihilfe und Verbeamtung im Referendariat: LTO-Karriere (Stine Jähkel/Marcel Schneider) geht der Frage nach, ob die Bundesländer einen Zusammenhang zwischen der erst kürzlich erfolgten Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe während des juristischen Vorbereitungsdienstes und der Anzahl der Bewerber:innen erkennen konnten. Dies ist in einigen Bundesländern der Fall, es gebe allerdings noch weitere Faktoren, die bei der Standortwahl fürs Referendariat eine Rolle spielen, etwa die Frage nach der Verbeamtung, die mittlerweile von Hessen, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern als optionale Möglichkeit angeboten wird. Sachsen etwa braucht wegen der bundesweit höchsten Unterhaltsbeihilfe und der Möglichkeit, sich auf Widerruf verbeamten zu lassen, mittlerweile sogar eine Warteliste.

Sonstiges

Angriffe auf Verfassungsgerichte: Die FAZ (Miguel de la Riva) fasst zusammen, wie sich der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle in seiner Walter Berka Lecture vor der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien zu Attacken auf Verfassungsgerichte äußerte. Dabei handele es sich um einen weltweiten und auch nicht mehr neuen Trend. Nicht immer gehe es um einen Kompetenzentzug durch den Gesetzgeber, die Besetzung mit ideologischen Gefolgsleuten oder die Missachtung seiner Urteile durch die Exekutive. Oft erfolge die Entmachtung auch subtiler, etwa durch Änderungen an der Arbeitsweise der Gerichte. Die von rechtsautoritären Kräften betriebene Politisierung der Justiz sei die Folge einer zu weit getriebenen Verrechtlichung und Verrichterlichung der Politik. Vor diesem Hintergrund ließen sich die Angriffe auf Verfassungsgerichte auch positiv sehen: als Anfang einer Repolitisierung oder sogar Redemokratisierung.

Silvesternacht 2015: Die FAZ (Reiner Burger) schildert, wie die Kölner Silvesternacht 2015, in der rund 1000 vorwiegend aus nordafrikanischen und arabischen Ländern stammende Männer Hunderte Frauen sexuell belästigten, Passanten mit Feuerwerkskörpern bewarfen und diese beraubten, die Migrationsdebatte veränderte. Die Nacht gelte "als Zäsur, wenn nicht als der Wendepunkt in der Flüchtlingsdebatte". Auch die Auswirkungen der Silvesternacht auf die Politik und die mediale Berichterstattung werden beleuchtet.

Simone Schmollak (taz) kommentiert, dass nicht nur die (Willkommens-)Stimmung nach der Silvesternacht deutlich kippte, sondern sich auch der Geschlechterdiskurs veränderte und letztlich der "Backlash feministischer Erfolge" seinen Anfang nahm. So wurde etwa gefragt, ob denn "deutsche Männer keinen Mumm mehr" hätten, "ihre Frauen zu verteidigen". Gleichzeitig sei jedoch auch die "Nein heißt Nein"-Regelung eine Folge der Silvesternacht, die "ohne die Ereignisse in Köln sicher nicht so schnell Eingang ins Strafgesetzbuch gefunden" hätte.

Silvesterfeuerwerk: tagesschau.de (Philip Raillon) legt in einem Frage-Antwort-Format dar, was beim privaten Silvesterfeuerwerk erlaubt und was verboten ist und welche Strafen drohen.

Software bei Firmenübernahmen: Die Rechtsanwältinnen Susan Kempe-Müller und Christina Mann schildern in der FAZ, wie fehlende Nutzungsrechte für Software bei M&A-Transaktionen zum Problem werden können und welche Lösungen es gibt.

Das Letzte zum Schluss

Tierischer Einbrecher: Für Polizist:innen mit Spinnenphobie endete dieser Einsatz im Landkreis Osnabrück vermutlich mit weichen Knien: Als nämlich in der Nacht die Alarmanlage einer Firma ausgelöst wurde, ging die Polizei zunächst von menschlichen Einbrechern aus. Beim Aufsuchen des Gebäudes wurden jedoch weder verdächtige Personen noch Ein- oder Aufbruchsspuren gefunden – lediglich eine Spinne, die vor einem Sensor saß, so spiegel.de.

 

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Am Freitag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58955 (abgerufen am: 10.02.2026 )

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