Die Schufa darf Daten zu Zahlungsstörungen auch nach der Zahlung noch bis zu drei Jahren speichern. Die Bundesanwaltschaft klagte junge Rechtsterroristen an. Das polnische Verfassungsgericht ist laut EuGH kein unabhängiges Gericht.
Thema des Tages
BGH zu Schufa-Speicherfristen: Die Auskunftei Schufa muss Daten zu Zahlungsstörungen nicht sofort löschen, sobald die Forderung beglichen wurde. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil und empfahl den Gerichten eine Orientierung am Code of Conduct der Auskunfteien, der vom hessischen Datenschutzbeauftragten genehmigt wurde und laut BGH einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Schuldner:innen und den Unternehmen schaffe. Nach dem brancheninternen Regelwerk können Daten über Zahlungsstörungen bis maximal drei Jahre nach der Bezahlung gespeichert werden. Die Daten sind aber schon nach 18 Monaten zu löschen, wenn die offene Rechnung binnen 100 Tagen nach der Schufa-Eintragung bezahlt wurde und keine weitere Zahlungsstörung hinzukommt. Nur in Ausnahmefällen, bei einem besonders hohen Löschungsinteresse, sei eine noch kürzere Speicherfrist angemessen. Geklagt hatte ein Mann, der drei Rechnungen über insgesamt etwa 740 Euro erst nach 10 bis 22 Monaten bezahlte, was drei Jahre gespeichert wurde. Das OLG Köln sprach ihm daraufhin rund 1.000 Euro Schadenersatz zu. Der BGH hob das Urteil des OLG Köln auf, und verwies die Sache zurück. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Philipp Krohn), taz (Christian Rath), Hbl (Elisabeth Atzler), spiegel.de, tagesschau.de (Alena Lagmöller) und LTO (Hasso Suliak). Auf beck-aktuell stellt Thilo Weichert, der ehemalige Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, das Urteil vor.
Die SZ (Max Muth) stellt die Schufa im Aktuellen Lexikon vor. Wie bild.de (Moritz J. Müller) berichtet, fordert der Linken-Chef Jan van Aken anlässlich des Urteils, anstelle der Schufa eine staatliche Kreditkontrolle einzurichten, die "neutral, transparent und im Sinne der Menschen handelt".
Wolfgang Janisch (SZ) nennt das Urteil "enttäuschend einseitig". Hinter den Zahlen stünden "Menschen, für die der Schufa-Score existenziell sein kann". Anders als der EuGH, der sich in einem Urteil über die Speicherfristen nach Privatinsolvenzen "auf die Seite der Geldlosen" geschlagen habe, habe der BGH es verpasst, das "Recht auf eine zweite Chance zu stärken". Philipp Krohn (FAZ) kommentiert, ob ein Verbraucher die Schulden begleiche oder nicht, liege "in seiner Eigenverantwortung". Selbst eine Speicherfrist von drei Jahren bedeute daher "keine Zumutung".
Rechtspolitik
BND: Der SZ (Manuel Bewarder/Florian Flade/Jörg Schmitt) liegt der Entwurf des Kanzleramtes für ein neues Gesetz über den Bundesnachrichtendienst vor, das die Befugnisse des Geheimdienstes deutlich erweitern würde. Während deutsche Spion:innen bislang nur Informationen gewinnen und auswerten dürfen, sollen ihnen künftig auch operative Maßnahmen wie Sabotageakte, Wohnungseinbrüche oder Cyberoperationen erlaubt sein. Bedingung für diese Befugnisse wäre jedoch, dass der Nationale Sicherheitsrat eine "nachrichtendienstliche Sonderlage" feststellt, die vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags mit Zweidrittelmehrheit bestätigt wird. Der Entwurf liegt derzeit zur Stellungnahme bei Justiz- und Verteidigungsministerium.
Asyl/Abschiebungen: Die EU-Staaten und das Europäische Parlament einigten sich im Trilog über Verschärfungen des Asylrechts. Abschiebungen sollen künftig auch in sichere Drittstaaten erfolgen dürfen, die keinen Bezug zu den abgewiesenen Asylbewerber:innen haben. Damit soll die Rechtsgrundlage für ein "Ruanda-Modell" geschaffen werden. Außerdem soll es künftig eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer geben. Asylanträge von Menschen aus Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Kosovo, Marokko und Tunesien sollen künftig EU-weit in Schnellverfahren bearbeitet werden. Auf beide Punkte hatten sich Anfang des Monats schon die EU-Innenminister:innen geeinigt. FAZ (Thomas Gutschker), Hbl (Virginia Kirst) und beck-aktuell berichten.
Bürokratieabbau/Digitalisierung: Ex-Meta-Mitarbeiterin Alexis Crews warnt in der SZ vor einer Aufweichung der EU-Gesetze für Tech-Konzerne. Europa und insbesondere Deutschland müssten sich dem Wettlauf widersetzen, in dem "Rechte im Namen der Wettbewerbsfähigkeit 'vereinfacht'" werden. Das Inkrafttreten des Hochrisikoregimes des EU-KI-Gesetzes dürfe nicht verzögert werden, wie es der "digitale Omnibus" der EU-Kommission vorsieht. Zudem spricht sie sich für ein Verbot der Chatkontrolle aus.
NS-Parolen: Anlässlich der Diskussion um Kevin Dorow, der auf der Gründungsversammlung der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland einen Leitsatz der Hitlerjugend ("Jugend muss durch Jugend geführt werden.") wiederholte, kommentiert Alan Posener (Welt), die Debatte über NS-Parolen gehöre "entkrampft". Das Strafrecht solle den "Nazis" besser "erlauben, aus ihren Herzen keine Mördergrube zu machen".
Bundesrichterwahl: Der Richterwahlausschuss wählte für die Bundesgerichte insgesamt 22 neue Richter:innen. Das Gremium setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesminister:innen sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. LTO und beck-aktuell berichten.
Justiz
OLG Hamburg – Letzte Verteidigungswelle: Die Generalbundesanwaltschaft hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg Anklage gegen sieben junge Männer erhoben, die als Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" teils schwere Straftaten begangen haben sollen. Ihnen wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, einigen auch versuchter Mord. Eine weitere Person wurde wegen Unterstützung der Gruppe angeklagt. Die Gruppe soll unter anderem ein Feuer in einem bewohnten Kulturhaus gelegt und versucht haben, eine bewohnte Asylunterkunft in Brand zu setzen. Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt. Es berichten SZ, FAZ (Markus Wehner), taz (Konrad Litschko), Welt, zeit.de, bild.de und LTO.
Jasper von Altenbockum (FAZ) betont in seinem Kommentar, "dass die auf Mord, Schlägerei, Brandstiftung und Hetze ausgerichteten Gruppen sehr wohl wissen, was sie tun". Gerichtsprozesse könnten erhellen, aber die Vorbeugung müsse "viel früher einsetzen. Viele Schulen, viele Lehrer haben schon kapituliert – vor Hitlergrüßen, Drohungen und untätigen Eltern."
EuGH zu Plattform-Haftung: Der Rechtsanwalt Maximilian Wagner kritisiert auf LTO das Russmedia-Urteil des EuGH von Anfang Dezember zur Haftung von Plattformen für Datenschutzverstöße. Dass die Plattformen solche Verstöße künftig proaktiv unterbinden müssen, werde zu einem "flächendeckenden Einsatz verarbeitungsintensiver Upload-Filter" führen. Der EuGH habe diese neue Rechtsprechung "in atemberaubender Geschwindigkeit" begründet, nämlich in nur sechs Randnummern, in denen die Kommunikationsgrundrechte nicht einmal erwähnt würden.
BVerfG zu Verdachtsberichterstattung: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Liam Draf und der Rechtsprofessor Gunnar Duttge kritisieren auf dem Verfassungsblog die Anfang Dezember veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verdachtsberichterstattung des Spiegels über einen ehemaligen Wirecard-Manager. Ein Artikel müsse schon dann als Verdachtsberichterstattung eingeordnet werden, "wenn die realistische Möglichkeit besteht, dass der Leser den Inhalt der Berichterstattung als strafrechtlich relevantes Verhalten deutet". Auf andere mögliche "Deutungsweisen" eines Berichts, auf die das BVerfG abstellte, komme es daher nicht an. Ferner habe das Gericht verkannt, dass bei schwereren Tatvorwürfen nicht nur das öffentliche Interesse steige, sondern auch das Interesse des Betroffenen an seiner Anonymität.
BGH zu Einziehung einer Villa: Der Bundesgerichtshof billigte, dass eine Leverkusener Villa eingezogen und zwangsversteigert wird, in der viele Mitglieder einer Großfamilie wohnten, die bereits wegen Sozialleistungsbetrug in Höhe von rund einer halben Million Euro verurteilt worden war. Eigentümer der Villa war der Sohn der Familie. spiegel.de berichtet.
BGH – Diskriminierung bei Wohnungssuche: Der BGH verhandelte über die Schadensersatzklage der jungen Frau Humaira Waseem, die vom Makler nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen wurde, während sie bei testweisen Anfragen unter Nachnamen wie Schneider oder Schmidt einen Termin erhielt. Der BGH-Senatsvorsitzende Thomas Koch sprach von einem "Fall für das Lehrbuch". Er sagte, dass der Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch gegenüber Maklern gelten müsse. Diese seien "das Nadelöhr" bei der Wohnungssuche. Das Urteil soll in wenigen Wochen folgen. SZ (Wolfgang Janisch), tagesschau.de (Philip Raillon) und spiegel.de (Dietmar Hipp) berichten.
BVerwG zu Identitätsklärung bei Einbürgerung: Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Identität vor einer Einbürgerung "zuvörderst und in der Regel" mit einem Pass nachgewiesen werden muss. Nur wenn dies objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar sei, dürfe die Identität mit einer Identitätskarte oder einem anderen amtlichen Identitätsdokument nachgewiesen werden. In dem Verfahren ging es um die Einbürgerung eines syrischen Staatsangehörigen, der nur die syrische Identitätskarte vorlegen konnte. Vor dem VG Düsseldorf muss nun geklärt werden, ob dem Syrer die Beschaffung eines Passes zumutbar war. LTO berichtet.
OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Im Leitartikel der FAZ schreibt Theresa Weiß, dass Beate Zschäpe als Zeugin im Prozess gegen Susann Eminger "Korpsgeist statt Reue" zeige. Was sie sage, habe kaum Substanz. Erst "mit etwas Erinnerungshilfe" habe sie Eminger der Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung bezichtigt. Zschäpe zweifle öffentlich die Bedeutung ihres eigenen Tatbeitrags an und nenne "keine neuen Namen, keine neuen Details".
VGH Bayern zu Kruzifix in der Schule: Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Juli entschied, dass das 150 Zentimeter hohe Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums die negative Glaubensfreiheit zweier Schülerinnen verletzte, wurde das Kreuz nicht abgenommen. Der Schulleiter erklärte, es bleibe dort hängen, "bis ich von höherer Stelle aufgefordert werde, es abzunehmen". Eine der beiden Klägerinnen berichtet dem Spiegel (Swantje Unterberg), sie habe in der Schule Ausgrenzung erfahren, weil sie nicht gläubig war.
OVG NRW zu Schabowski-Zettel: Nun berichtet auch LTO (Xenia Piperidou) über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW, wonach ein Journalist der Bild erfahren darf, wer dem Haus der Geschichte den sogenannten Schabowski-Zettel verkaufte. Das Gericht bejahte den presserechtlichen Auskunftsanspruch. In einem weiteren Verfahren stützte der Journalist sein Auskunftsbegehren auf das Informationsfreiheitsgesetz.
LG Mannheim zu Amokfahrt von Mannheim: Alexander S., der am Rosenmontag dieses Jahres mit dem Auto durch die Mannheimer Innenstadt raste, zwei Menschen tötete und 14 Menschen verletzte, wurde vom LG Mannheim zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er habe sich wegen zweifachen Mordes und wegen des versuchten Mordes in sechs Fällen strafbar gemacht. Der 40-Jährige wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, da er an einer Persönlichkeitsstörung litt und die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit beging. FAZ (Rüdiger Soldt), spiegel.de, zeit.de, tagesschau.de (Christoph Kehlbach) und LTO berichten.
LG Erfurt – Missbrauch von Schülerin: Vor dem LG Erfurt begann der Strafprozess gegen den Vertrauenslehrer eines Erfurter Gymnasiums, Nikolaus D., dem sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in 69 Fällen sowie zwei Vergewaltigungen vorgeworfen werden. Von März 2013 bis zu seiner Festnahme in diesem Jahr soll er Schülerinnen im Schulhaus, im Pkw und bei ihnen zu Hause missbraucht haben. An derselben Schule arbeitete der Lehrer, der im Oktober wegen des Missbrauchs einer Schülerin in 84 Fällen verurteilt wurde. SZ (Marcel Laskus), FAZ (Markus Wehner) und spiegel.de (Carlotta Böttcher) berichten.
LG Hamburg – Berichterstattung über Remigrationstreffen/Correctiv: Das LG Hamburg wird heute darüber entscheiden, ob die Formulierung im Correctiv-Bericht über das Remigrationstreffen, dort sei "ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern" entwickelt worden, eine Tatsachenbehauptung oder eine zusammenfassende Wertung darstellt. Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, tendierte das Gericht in der mündlichen Verhandlung dazu, in der Passage eine
zulässige Meinungsäußerung zu sehen. Geklagt hatten der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau und der Initiator des Treffens Gernot Mörig.
LG Magdeburg – Angriff auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt: Der Prozess gegen Taleb al-Abdulmohsen wird vorerst in seiner Abwesenheit fortgeführt. Der Angeklagte ist infolge eines Hunger- und Durststreiks für nicht verhandlungsfähig erklärt worden. zeit.de und beck-aktuell berichten.
Die Welt (Nicolas Walter) berichtet zum Jahrestag des Anschlags über die Stimmung in Magdeburg. Viele Betroffene berichten von den psychischen Folgen der Tat.
VG Weimar zu Neutralitätspflicht von Kramer: Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hat bei einer Äußerung über die AfD gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Das entschied das Weimarer Verwaltungsgericht. In einem Interview hatte Kramer gesagt, die AfD habe "eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten" und verfüge über "kaum vorhandene Programmatik". Andere Äußerungen Kramers, etwa zur Verunglimpfung der Demokratie durch die AfD, blieben unbeanstandet. zeit.de berichtet.
VG Hamburg zu Arbeitszeiterfassung/Anwaltskanzlei: Nun berichtet auch LTO (Tanja Podolski) über das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, wonach die internationale Großkanzlei DLA Piper am Hamburger Standort die Arbeitszeiten ihrer Associates und Senior Associates erfassen muss. Die Kanzlei hatte argumentiert, dass das Arbeitszeitgesetz für Anwält:innen als Organe der Rechtspflege nicht gelte.
Recht in der Welt
EuGH/Polen – Verfassungsgericht: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das polnische Verfassungsgericht den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts verletzte, als es 2021 ein Urteil des EuGH für ultra vires erklärte. In dem strittigen Urteil hatte der EuGH entschieden, dass die Disziplinarkammer, die die Pis-Regierung im Rahmen ihrer Justizreform am Obersten Gericht geschaffen hatte, gegen EU-Recht verstoße. Nachdem das polnische Verfassungsgericht diese Entscheidung für unbeachtlich erklärt hatte, leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein, in dem nun das neue Urteil des EuGH erging. Dieser stellte darin außerdem fest, dass Polens Verfassungsgericht "aufgrund schwerwiegender Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von drei seiner Richter sowie seiner Präsidentin kein unabhängiges und unparteiisches Gericht darstellt". Der EuGH bekräftigte den Vorrang des EU-Rechts auch vor nationalem Verfassungsrecht. Wenn sich ein EU-Staat auf seine Verfassungsidentität berufe, müsse er seine Bedenken im Dialog dem EuGH vorlegen. Es berichten SZ (Viktoria Großmann), FAZ (Stefan Locke), spiegel.de, tagesschau.de (Klaus Hempel) und LTO (Max Kolter).
Stephan Löwenstein (FAZ) kommentiert, das Urteil festige "ein Kernelement der EU: Rechtsstaatlichkeit und unabhängige Justiz in allen Mitgliedstaaten, überprüft durch das Gemeinschaftsgericht". In "Budapest und (früher) Warschau" berufe man sich gerne auf das Karlsruher "Ultra Vires"-Urteil zur EZB. "Juristisch liegt der Fall dort ganz anders. Aber als Steilvorlage für politische Rhetorik dient er schon."
Russland/Ukraine – Eingefrorene Vermögen: 24 Staats- und Regierungschefs der EU (ohne Ungarn, Tschechien und Slowakei) einigten sich im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der Nacht auf einen zinsfreien Kredit für die Ukraine in Höhe von 90 Milliarden Euro. Anders als zuvor von der EU-Kommission vorgeschlagen, sollen die eingefrorenen russischen Zentralbankgelder nicht für das Darlehen verwendet werden, sondern nur als Sicherheit für den Kredit dienen. Die ursprüngliche Lösung war daran gescheitert, dass Frankreich und Italien nicht bereit waren, sich an der von Belgien geforderten kollektiven Haftung aller EU-Staaten für die Risiken zu beteiligen. spiegel.de und zeit.de berichten.
Rechtsanwalt Patrick Heinemann analysierte auf LTO in einem Vorabbericht, dass der Vorschlag der EU-Kommission völkerrechtskonform war. Der Plan, bei den betroffenen Finanzinstituten anstelle des eingefrorenen russischen Bargeldes Schuldverschreibungen der EU zugunsten der russischen Zentralbank zu hinterlegen, sei "eine recht elegante Lösung". Der Autor sah bei einer solchen Lösung kein hohes Prozessrisiko, weder vor einem nationalen noch vor einem internationalen Gericht.
EuGH/Dänemark – Ghettos: Der EuGH äußerte sich in einem Vorabentscheidungsverfahren zum dänischen Ghetto-Gesetz. Dieses stuft Gebiete, die von Armut, Arbeitslosigkeit, geringer Bildung oder Kriminalität geprägt sind, als Ghetto/Parallelgesellschaft ein, wenn mehr als 50 Prozent der Einwohner:innen einen nicht-westlichen Migrationshintergrund haben. In diesen Gebieten muss der Anteil der Sozialwohnungen auf unter 40 Prozent aller Wohnungen reduziert werden, was zur Kündigung von Mietverträgen führt. Der EuGH gab nun deutliche Hinweise, dass die Regelung eine Diskriminierung ethnischer Gruppen darstelle. Entscheidend könne sein, dass nicht alle Wohngebiete mit vergleichbarer sozioökonomischer Situation betroffen seien, sondern nur solche mit besonders hohem Migrationsanteil. Es berichten FAZ (Theresa Weiß), taz (Christian Rath) und LTO.
EuGH – Frontex: In zwei Fällen stärkte der EuGH den Rechtsschutz gegenüber der EU-Grenzschutzagentur Frontex. In einem Fall hatte eine Familie aus Syrien Frontex auf Schadensersatz verklagt, weil sie wenige Tage nach der Stellung ihres Asylantrags in Griechenland von Frontex zurück in die Türkei gebracht worden war. Während das EuG in erster Instanz entschied, dass Frontex nur die Entscheidung Griechenlands umgesetzt habe, betonte der EuGH die eigenständigen Kontrollpflichten von Frontex. Eine Haftung von Frontex komme daher in Betracht. In einem weiteren Verfahren wurde Frontex verpflichtet, Informationen über einen Pushback in der Ägäis offenzulegen. Beide Fälle wurden zurück an das EuG verwiesen. Es berichten spiegel.de, zeit.de, tagesschau.de (Max Bauer) und LTO.
Max Bauer (swr.de) kommentiert, dies sei ein "wichtiges Urteil", "das in eine ganz andere Richtung geht als die Migrationspolitik der EU." Auch wenn in der EU-Politik die Mehrheit entscheide, dürfe sie "nicht die Axt an Europas universelle Grundsätze legen. Und zu denen gehören auch der Rechtsschutz von Menschen, die über Mittelmeer oder Ägäis zu uns kommen und das Recht haben, nicht einfach zurückgeschickt zu werden."
EGMR/Rumänien – Disziplinarstrafe gegen Richter: Der Doktorand Iurie Patricheev lobt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach der rumänische Richter Vasilică-Cristi Danileț für seine Äußerungen zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit keine Disziplinarstrafe hätte erhalten dürfen. Das Urteil komme zur rechten Zeit, da die rumänische Politik die richterliche Unabhängigkeit systematisch unter Druck setze. Der Gerichtshof habe bekräftigt, dass Richter:innen ihre Stimme erheben dürften, wenn der Rechtsstaat bedroht sei.
EGMR – Migration und Menschenrechte: Auf FAZ-Einspruch fordert Angelika Nußberger, die frühere Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, ein europäisches Selbstbewusstsein, das auf der Menschenrechtsrechtsprechung und Multilateralismus aufbaut. Angesichts der Kritik am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte betont sie, dass dessen Rechtsprechung "nie zementiert und festgelegt" war. "Wichtig ist, dass Europa – wie so oft auf der Grundlage von Verhandlungen und Kompromissen – auch hier einen guten Weg findet."
Slowakei – Whistleblower: Das Verfassungsgericht der Slowakei blockierte vorerst die Demontage der Behörde für den Schutz von Hinweisgebern im Staatsdienst. Die populistische Regierung unter Robert Fico wirft der Behörde und ihrer Leiterin Zuzana Dlugošová vor, sie sei politisch gegen die Regierung eingestellt. Die Behörde hatte Polizisten unterstützt, die gegen Korruption im Umfeld von Fico ermittelt hatten und nach dessen erneuter Regierungsübernahme freigestellt wurden. Die FAZ berichtet.
Russland – Jacques Tilly: In Russland wurde ein Strafverfahren gegen Bildhauer Jacques Tilly eröffnet, der für seine Mottowagen beim Düsseldorfer Karneval bekannt ist. Ihm wird vorgeworfen, die russische Armee verunglimpft zu haben. Seine Werke seien eine Beleidigung für Putin als Oberbefehlshaber. Tilly will als Karnevalist auf das Verfahren reagieren: "Kurz vor Rosenmontag ist das ein ungünstiger Zeitpunkt für Demagogen und Despoten. Da ist uns anscheinend ein kapitaler Hirsch vor die Flinte gelaufen." SZ, spiegel.de und bild.de berichten. Die RP bringt eine Bildstrecke zu Tillys Putin-Mottowagen.
Brasilien – Jair Bolsonaro: Nach der Abgeordnetenkammer stimmte nun auch der brasilianische Senat dafür, das Strafmaß für die Putschisten vom Januar 2023 deutlich zu reduzieren. Jair Bolsonaro könnte danach schon nach zwei Jahren eine Hafterleichterung beantragen. Sollte die Regierung wie erwartet ein Veto gegen das Gesetz einlegen, könnten die Parlamentskammern dieses im kommenden Jahr überstimmen. Denkbar ist jedoch, dass der Oberste Gerichtshof das Gesetz für verfassungswidrig erklärt. FAZ (Tjerk Brühwiller), taz (Christine Wollowski), spiegel.de und bild.de (Alexander Heinen) berichten.
USA – Waldbrände in Kalifornien: Die SZ (Jürgen Schmieder) berichtet über den Prozess gegen Jonathan R., dem vorgeworfen wird, durch einen brennenden Zigarettenstummel die Southern California Wildfires Anfang dieses Jahres ausgelöst zu haben. Er war alleine an dem Ort, an dem das Feuer ausbrach, und hatte kurz danach bei ChatGPT die Frage eingegeben, ob man schuldig sei, wenn man mit einer Zigarette ein Feuer auslöse.
Sonstiges
BSW-Wahlprüfung: Auf Empfehlung des Bundestags-Wahlprüfungsausschusses beschloss nun auch das Plenum des Bundestags, die Einsprüche der BSW gegen das Ergebnis der Bundestagswahl 2025 zurückzuweisen. Das BSW kündigte an, nun eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. zeit.de berichtet.
KAS-Vorsitz: Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings kandidiert an diesem Freitag für den Vorsitz der Konrad-Adenauer-Stiftung. Seine Gegenkandidatin ist die ehemalige CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer. Beide werden portraitiert in der taz (Christian Rath/Sabine am Orde).
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 19. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58907 (abgerufen am: 15.02.2026 )
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