Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2025: Repa­ra­ti­ons­dar­lehen an die Ukraine? / BGH zu Eltern als Garant:innen / AGG-Haf­tung von Mak­lern?

18.12.2025

Die EU will heute über den Transfer russischer Vermögen an die Ukraine entscheiden. Eltern können auch für strafmündige minderjährige Kinder Überwachungsgaranten sein. BGH verhandelte über AGG-Klage wegen Diskriminierung bei Wohnungssuche.

Thema des Tages

Russland/Ukraine – Eingefrorene Vermögen: Am heutigen Donnerstag wollen die EU-Staats- und Regierungschef:innen über die Finanzierung neuer Großdarlehen an die Ukraine entscheiden. Im Frage-Antwort-Format stellt die FAZ (Werner Mussler) das beabsichtigte Modell eines Reparationsdarlehens für die Ukraine und mögliche Risiken vor. Die EU plant, eingefrorene Gelder der russischen Zentralbank durch EU-Anleihen zu ersetzen, um das russische Bargeld als Kredit in die Ukraine zu transferieren. Die Ukraine muss das Geld nur zurückzahlen, wenn sie Reparationszahlungen Russlands erhält. 

Laut taz (Christian Rath) will die EU mit diesem Modell die russischen Gelder nicht enteignen und damit das völkerrechtliche Prinzip der Staatenimmunität bewahren. Der Ersatz der russischen Gelder durch EU-Anleihen verschlechtere die russische Vermögensposition auf dem Papier nicht. Umstritten sei aber, ob die EU vorige Woche die russischen Gelder auf Grundlage der Notlagenklausel des Art. 122 AEUV, die keine Einstimmigkeit erfordert, dauerhaft einfrieren durfte.

Dorothea Siems (Welt) meint, "die Idee, dass der Verursacher zahlen soll", möge bestechend klingen, allerdings sei sie "illusorisch". Für Siems stellt die "Verpfändung russischen Vermögens eine schwerwiegende Verletzung des Schutzes auf Eigentum" dar.

Rechtspolitik

Rechtsberatende Berufe: LTO (Hasso Suliak) stellt den von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Überarbeitung des anwaltlichen Berufsrechts vor, den das Bundeskabinett nun auf den Weg brachte. Unter anderem sollen die Regelungen zu Rechtsbehelfen im Aufsichtsrecht klarer und kohärenter gefasst werden. Trotz im November von Berufsrechtler:innen geäußerter Bedenken wurde der Entwurf nun ohne Änderungen im Kabinett beschlossen.

Medizinal-Cannabis: Am heutigen Donnerstag findet im Bundestag die erste Lesung des Änderungs-Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Medizinalcannabisgesetz statt, der unter anderem einen verpflichtenden Arzt-Patienten-Kontakt für Erstverschreibungen und ein Versandverbot für Cannabisblüten vorsieht. Kritisiert wird, dass dies die Versorgung mit Medizinal-Cannabis im ländlichen Raum gefährden könnte. Juristisch könnte eine unzulässige Diskriminierung von ausländischen Versandapotheken gegenüber inländischen Vor-Ort-Apotheken vorliegen. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.

Neue Regelungen 2026: beck-aktuell (Joachim Jahn) gibt einen Ausblick auf Regelungen, die im kommenden Jahr in Kraft treten. So muss Deutschland bis Juni 2026 die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Außerdem steigt die Streitwertgrenze bei den Amtsgerichten auf 10.000 Euro.

Justiz

BGH zu Garantenstellung von Eltern: Ein sorgeberechtigtes Elternteil hat auch im Verhältnis zu einem bereits strafmündigen minderjährigen Kind, mit dem es in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt, eine strafrechtliche "Überwachungsgarantenstellung", so der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Urteil von Anfang Oktober. Die umfassende rechtliche Einstandspflicht ende nicht vor dem Eintritt der Volljährigkeit. Damit hob der BGH die Entscheidung des Landgerichts Trier auf, das eine Mutter vom Vorwurf der Mittäterschaft am Tötungsdelikt ihres 16-jährigen Sohnes und eines weiteren Kindes an ihrem Ex-Partner freigesprochen und die Mutter lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB verurteilt hatte. Rechtsfehlerhaft sei außerdem die Annahme des LG Trier gewesen, die Mutter habe sich nicht der Beihilfe strafbar gemacht, als sie dem Tötungsplan der Kinder per Nicken zustimmte. Eine psychische Beihilfe sei zu diesem Zeitpunkt, als die Kinder nur ersichtlich "tatgeneigt" waren und noch keinen Tatentschluss gefasst hatten, nicht ausgeschlossen gewesen. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

BGH – Diskriminierung bei Wohnungssuche: Am heutigen Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof über die AGG-Klage einer Frau mit dem pakistanischen Namen Humaira Waseem gegen einen Makler, der ihre Besichtigungsanfrage ablehnte, weil es angeblich keine freien Besichtigungstermine gebe, und kurz darauf eine testweise von Waseem unter dem Namen "Julia Schneider" gestellte Anfrage positiv beantwortete. Anschließend hatte Waseem vier weitere Bewerbungen verschickt, wobei jeweils die Personen mit scheinbar deutschem Namen eingeladen wurden und die Bewerber:innen Frau "Aslan" und Herr "Hamza" Absagen erhielten. In der Verhandlung vor dem BGH dürfte es u.a. darum gehen, welcher Beweiswert Testings zukommt, die Betroffene selbst durchgeführt haben. Geklärt werden muss wohl auch, ob Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nur gegen Vermieter:innen oder auch gegen Maklerunternehmen geltend gemacht werden können. LTO (Max Kolter) berichtet.

EGMR zu Ablehnung einer EuGH-Vorlage: Nun schreibt auch LTO (Tanja Podolski) über das am Dienstag ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das das Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention dadurch verletzt sah, dass der Bundesgerichtshof in einem Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde eine beantragte Vorlage an den Europäischen Gerichtshof ohne Begründung ablehnte. Eine Begründung schütze vor Willkür und solle Verständnis für die Entscheidung schaffen, so der EGMR.

BAG – Pro Palästina/El Ghazi: Wie bild.de (Peter Dörr) weiß, hat der Fußballverein Mainz 05 im Rechtsstreit mit dem ehemaligen Mainz 05-Spieler Anwar El Ghazi Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht erhoben. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte die fristlose Kündigung des Spielers wegen eines propalästinensischen Social-Media-Posts für unwirksam erklärt.

StGH Hessen – Kommunalwahlen/Sitzzuteilung: Der hessische Staatsgerichtshof verhandelte über die Klage der FDP-Fraktion im hessischen Landtag gegen ein geändertes Sitzzuteilungsverfahren für Kommunalwahlen. Während die schwarz-rote Koalition mit dem geänderten Verfahren einer zunehmenden Zersplitterung der Gemeinde- und Stadträte entgegenwirken wolle, sieht die FDP darin eine Benachteiligung kleiner Parteien. Diskutiert wurde auch, ob der Landtag einen Gestaltungsspielraum habe, für welches Sitzverteilungssystem er sich entscheide. Der Ausgang des Verfahrens könnte Auswirkungen auf die hessischen Kommunalwahlen am 15. März haben. Die FAZ (Ewald Hetrodt) berichtet.

BayObLG zu Ladung zur Gemeinderatssitzung: Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied in der vorigen Woche, dass Gemeinderäte nicht ordnungsgemäß zu einer Gemeinderatssitzung mit dem Tagesordnungspunkt "Information zur aktuellen Situation …" geladen wurden, in der dem Bürgermeister eine Vollmacht für einen Grundstückskauf erteilt werden sollte, weil der Tagesordnungspunkt zu vage formuliert war. Aus dem Tagesordnungspunkt werde nicht ersichtlich, dass es um den Erwerb eines Grundstücks gehen soll. beck-aktuell berichtet.

SG Dortmund zu Arbeitsunfall/Schwitzkasten: Die Frau eines Sicherheitsmitarbeiters, der während einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft an plötzlichem Herztod verstarb, hat Anspruch auf Zahlung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Sozialgericht Dortmund. Nach der unfallrechtlichen Kausalitätslehre sei die versicherte Tätigkeit für den Tod des Mannes ursächlich gewesen, weil der plötzliche Herztod aufgrund einer akuten Stresssituation in der körperlichen Auseinandersetzung wesentlich auf die versicherte Tätigkeit zurückzuführen sei. LTO berichtet.

LG München I zu Werbung bei Amazon Prime: Amazon darf das werbefreie Streaming-Angebot Amazon Prime nicht einseitig in ein Streaming-Angebot mit Werbung umwandeln; dies sei auch nicht von der Programmfreiheit umfasst. Das entschied das Landgericht München I auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Deshalb wertete das Gericht ein Angebot von Amazon an die Kund:innen, Prime Video für 2,99 Euro zusätzlich weiterhin werbefrei nutzen zu können, als irreführend gem. § 5 Abs. 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Angebot suggeriere, dass Amazon nun nur noch ein Streaming-Angebot mit Werbung schulde. Das LG forderte Amazon auf, ein Berichtigungsschreiben zu verschicken. FAZ, LTO und beck-aktuell berichten.

LG Berlin I zu "From the River to the Sea": Mit gestrigem Urteil wertete das Landgericht Berlin I die auf einer Demonstration gerufene Parole "From the River to the Sea" erneut als Kennzeichen der Hamas. Damit verurteilte es einen 25-Jährigen, der außerdem Fotos in den sozialen Medien teilte, wegen der Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen nach § 86a StGB zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen à 15 Euro. Wegen divergierender Rechtsprechung – das Landgericht Mannheim, das Landgericht Duisburg und eine andere Kammer des LG Berlin I hatten die Parole zugelassen – und weil die Staatsschutzkammer des LG Berlin I in diesem Fall erstinstanzlich entschied, steht nun der Weg zur höchstrichterlichen Klärung durch den BGH offen, wie LTO schreibt.

LG Paderborn zu Pferd bei Wallfahrt: Das Landgericht Paderborn wies die Schadensersatzklage des Eigentümers eines Pferdes im Wert von ursprünglich 150.000 Euro gegen das Erzbistum Paderborn ab. Das Pferd hatte sich am Rande einer Wallfahrt erschreckt, stürzte und verletzte sich schwer, sodass es massiv an Wert verlor. Der Kläger war der Auffassung, das Erzbistum habe eine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Dem widersprach das LG Paderborn: Die Wallfahrt fand auf einer öffentlichen Straße statt, die dazu da sei, dass sich darauf fortbewegt werde. Dazu gehöre auch, dass bei einer Veranstaltung auf der Straße Musik gespielt und Fahnen geschwenkt werden. LTO berichtet.

LG Berlin II zu Booking.com: Nun schreiben auch FAZ (Marcus Jung/Timo Kotowski) und beck-aktuell über das Urteil des Landgerichts Berlin II, wonach Booking.com an 1.099 Unterkunftsbetreiber:innen wegen kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln Schadensersatz zahlen muss. Ob und in welcher Höhe den Betreiber:innen tatsächlich ein Schaden entstanden ist, ist nun in weiteren Verfahren zu klären.

LG Bremen – Bankrott der Greensill Bank: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Bremen gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder und ein früheres Aufsichtsratsmitglied der insolventen Greensill Bank wegen Bankrotts in besonders schwerem Fall, Bilanzfälschung und Beihilfe hierzu.

Recht in der Welt

USA – IStGH-Sanktionen: Rechtsprofessor Kai Ambos kritisiert auf dem Verfassungsblog die US-Sanktionen gegen den Chefankläger, zwei stellvertretende Ankläger:innen, und sechs Richter:innen des Internationalen Strafgerichtshofs, die an den Israel/Palästina-Ermittlungen oder dem Afghanistan-Verfahren, soweit es US-Staatsangehörige betraf, beteiligt waren. Ambos fordert, dass die EU diesem "Angriff auf das Recht schlechthin" mehr entgegensetzen müsse als verbalen Protest. Beispielsweise könne die EU eine Blocking-Verordnung erlassen, die es EU-Personen verbietet, die US-Sanktionen zu befolgen.

Sonstiges

AfD ohne Parteienfinanzierung: Auf dem Verfassungsblog erinnern Johannes Maurer und Niklas Spahr, Doktorand und Rechtsreferendar, dass "das Grundgesetz mit der Möglichkeit zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung in Art. 21 Abs. 3 GG selbst einen Zwischenton zwischen 'weiter so' und Verbot setzt". Sie analysieren, dass die in Reaktion auf die zweite NPD-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeführte Möglichkeit des Finanzierungsentzugs nicht nur auf Kleinstparteien anwendbar ist, die wegen ihrer Bedeutungslosigkeit nicht verboten werden können. Bei dem in Art. 21 Abs. 3 GG kodifizierten Instrument handle es sich nicht um ein "Parteiverbot light", sondern um eine Möglichkeit, mit einer "verfassungsfeindlichen, aber wählbaren Partei" umzugehen.

Kriminalhellseherei: Die Rechtsprofessoren Matthias Jahn und Sascha Ziemann befassen sich in der Zeit mit der Kriminalhellseherei und gehen Berichten nach, die Polizei habe bei ihren Ermittlungen zur Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer 1977 auch den niederländischen "Hellseher" Gerard Croiset kontaktiert. Es fand jedenfalls ein Treffen zwischen den BKA-Beamt:innen und dem angeblichen Hellseher statt, wobei fragwürdig sei, dass die Entdeckung eines Manschettenknopfs von Schleyer auf Aussagen Croisets zurückzuführen sei. Heute seien die Jurist:innen zur Rationalität zurückgekehrt.

Rechtsprofessorin Constanze Janda: Die FAZ (Stephan Klenner) stellt die Sozialrechtsprofessorin und Rektorin der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Constanze Janda vor, die auf Vorschlag der SPD gemeinsam mit Frank-Jürgen Weise die neue 13-köpfige Rentenkommission der Bundesregierung leiten soll. Janda sei offen für eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, halte die Mütterrente für falsch und wolle Selbstständige in die gesetzliche Rente einzahlen lassen.

GIZ-Vorständin Anna Sophie Herken: Die Juristin und Vorständin der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Anna Sophie Herken spricht mit LTO-Karriere (Vanessa Meilin Rolke) über ihren beruflichen Werdegang, ihre Erfahrungen als Frau in einer Führungsposition, die Bedeutung vielfältiger Teams für gute Entscheidungen sowie darüber, dass der globale Norden viel von Afrika lernen kann.   

Anwalt und Ironman Daniel Otte: Auf beck-aktuell (Tobias Freudenberg/Monika Spiekermann) wird der Großkanzleianwalt und Ironman Daniel Otte interviewt. Als Anwalt gehe es wie als Extremsportler darum, einen langen Atem zu haben.

Das Letzte zum Schluss

Reumütiger Weihnachtsbaumdieb: In Schwaben brachte der Dieb eines Weihnachtsbaums, der vor einem Laden gestanden hatte, den Baum zurück – mit der Nachricht: "Es tut mir leid, dass ich dir so viele Sorgen bereitet habe. Ich bin wieder da". Zuvor hatte die lokale Presse von dem Diebstahl berichtet. focus.de berichtet.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58895 (abgerufen am: 15.02.2026 )

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