US-Präsident Donald Trump verklagte die BBC vor einem Gericht in Florida. Das EU-Parlament stimmte für eine Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie. Gerichte müssen die Ablehnung einer EuGH-Vorlage begründen.
Thema des Tages
USA – Trump vs. BBC: Weil die britische öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt BBC einen angeblich irreführenden Zusammenschnitt aus Donald Trumps Rede vom 6. Januar 2021 zeigte, reichte Trump bei einem Gericht im US-Bundesstaat Florida Klage gegen den britischen Sender ein. Trump verlangt 10 Mrd. Dollar, umgerechnet rund 8,5 Milliarden Euro. Trump wirft der BBC eine "falsche, diffamierende, irreführende, herabwürdigende, aufwieglerische und böswillige" Darstellung über ihn in einem Bericht über den Sturm auf das Kapitol vor. Bereits im November diesen Jahres drohte Trump der BBC mit einer Klage. Daraufhin räumte diese ein, unbeabsichtigt sei in der Sendung der Eindruck entstanden, es handle sich um einen zusammenhängenden Redeabschnitt, wodurch es so wirken könnte, als habe Trump zur Gewalt aufgerufen. Die BBC entschuldigte sich bei Trump und nahm die Sendung aus dem Programm, eine Entschädigung wollte sie aber nicht zahlen. Es berichten SZ (Thore Rausch), FAZ (Michael Hanfeld), taz (Steffen Grimberg), zeit.de (Juliane Schäuble), beck-aktuell und LTO.
Rechtspolitik
Lieferketten und Menschenrechte: Das EU-Parlament stimmte für eine Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie, die Vertreter:innen des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats Anfang Dezember vereinbart hatten. Künftig gelten die Anforderungen der Richtlinie nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Firmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, sollen keiner zivilrechtlichen Haftung unterliegen. Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, soll eine Strafe von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden können. Zudem wird es künftig keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten. Es schreibt beck-aktuell.
Leila van Rinsum (taz) kommentiert, immerhin gebe es jetzt ein Gerüst, auf das Politiker:innen aufbauen könnten. Für Deutschland komme es jetzt darauf an, "dass die SPD sich gegen den Koalitionspartner durchsetzt und das deutsche, strengere Lieferkettengesetz nun nicht weiter abschwächt".
Bürgergeld: Der Gesetzentwurf zu Verschärfungen beim Bürgergeld soll am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden, nachdem er vorige Woche verschoben worden war. Inzwischen hat sich die Bundesregierung auf eine Formulierung geeinigt, die einerseits verhindern soll, dass Menschen, die wegen psychischer Probleme nicht in der Lage sind, auf Behördenbriefe zu reagieren, die Hilfe zum Lebensunterhalt gestrichen wird, andererseits soll aber die Verschärfung nicht leer laufen, dass nach dreimaliger Versäumnis von Behördenterminen das Bürgergeld gestrichen werden kann. Die neue Formulierung lautet: "Eine Gelegenheit zur persönlichen Anhörung soll erfolgen, wenn ein drittes aufeinander folgendes Meldeversäumnis geprüft wird." Der Kontaktversuch durch die Jobcenter kann dabei telefonisch, per Videoanruf oder an der Haustür vorgenommen werden. Es berichten SZ (Roland Preuß/Bastian Brinkmann) und LTO.
Korruption von Politiker:innen: Im Interview mit beck-aktuell (Jannina Schäffer) spricht die Habilitandin Juliane Schwarz-Ladach über Korruption von Mandatsträger:innen in Parlamenten und über die Frage, ob eine Strafverschärfung nötig ist oder nicht. Der im Jahr 2024 neu geschaffene § 108 f StGB zur unzulässigen Interessenswahrnehmung sei wenig gelungen und müsse reformiert werden, weil er nur dort funktioniere, wo Parlamente den Einflusshandel ausdrücklich reguliert haben. Auch eine effektive Strafverfolgung sei ein Faktor, der zur Korruptionsbekämpfung beitragen könne.
Fluggastrechte: Timo Kotowski (FAZ) weist darauf hin, dass sich EU-Abgeordnete, Mitgliedstaaten und EU-Kommission noch immer nicht auf eine Überarbeitung der europäischen Fluggastrechteverordnung einigen konnten – obwohl erstmals vor mehr als zehn Jahren über eine Novelle diskutiert wurde. Airlines kalkulierten mittlerweile eher mit Zahlungen, statt sich "darum zu kümmern, dass ein Reisender doch noch schnellstmöglich ans Ziel gelangt". Mit einer Überarbeitung der EU-Fluggastrechteverordnung sei es daher nicht getan: "Besser wäre es, wenn Verspätungen erst gar nicht entstehen."
Justiz
EGMR zu Ablehnung einer EuGH-Vorlage: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einem Rechtsanwalt recht gegeben, der sich vom Bundesgerichtshof um seine Chance auf eine Klärung seines Rechtsstreits beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht sah. Ein Gericht, gegen dessen Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich sei, müsse seine Ablehnung einer EuGH-Vorlage begründen, wenn eine Partei eine Vorlage beantragt und Argumente hierfür vorgetragen hat. Die Straßburger Richter:innen verwiesen auf die Kriterien, die der EuGH selbst in seiner Rechtsprechung herausgearbeitet hat: Das Gericht müsse darlegen, warum die aufgeworfenen unionsrechtlichen Fragen unerheblich seien, ob der EuGH sie bereits beantwortet habe oder ob die richtige Anwendung des Unionsrechts offenkundig sei. Der BGH hatte bei der Ablehnung der Revision nur erklärt, dass er eine EuGH-Vorlage geprüft hat, aber nicht begründet, warum er darauf verzichtete. Im Ausgangsstreit hatte ein Ex-Partner von Clifford Chance gegen eine vermeintlich altersdiskriminierende Ruhegehalts-Regelung geklagt. Es berichtet beck-aktuell (Maximilian Amos).
BVerwG zu Informationspflichten des BND: Das Bundesverwaltungsgericht hat auf eine Klage des Tagesspiegels entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst offenlegen muss, welche Kanzleien er beauftragt und welche Summen er dafür aufgewendet hat, seit der Dienst 2013 erstmals auf Grundlage des verfassungsmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse zur Preisgabe von Informationen verpflichtet worden war. Das anwaltliche Berufsgeheimnis könne entsprechenden Auskunftsbegehren nicht mehr entgegengehalten werden. Lange beharrte der BND darauf, als Geheimdienst von allen Transparenzpflichten entbunden zu sein. Für ihn müsse es eine "umfassende Bereichsausnahme" geben. Schon 2019 urteilte allerdings das BVerwG, dass der BND wie alle Behörden gegenüber der Presse auskunftsverpflichtet sei. Es schreibt der Tsp (Jost Müller-Neuhof).
BGH – Tötung eines Tunesiers: Weil er einen tunesischen Geflüchteten durch einen Schuss in den Kopf getötet hatte, war Patrick E. vom Landgericht Waldshut-Tiengen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das LG war dabei – trotz der unstreitigen rechtsextremen Gesinnung des Täters – von Totschlag ausgegangen. Der Bundesgerichtshof hat nun auf Revision der Schwester des Getöteten zu überprüfen, ob nicht stattdessen das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe vorlag oder die Tat heimtückisch begangen wurde. In der Verhandlung vor dem BGH sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, die Argumentation des LG zu den Mordmerkmalen erschließe sich "hinten und vorne nicht". Sie beantragte, dass das Urteil aufgehoben und an ein anderes Landgericht zur Entscheidung verwiesen wird. Ob dies geschieht, wird der BGH am 13. Januar entscheiden, so tagesschau.de (Max Bauer/Alena Lagmöller).
BGH – Sammelklagen-Inkasso/Lkw-Kartell: Eine der größten Schadenersatzklagen, die aus illegalen Preisabsprachen großer Nutzfahrzeughersteller resultieren, wurde am Kartellsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt. Konkret geht es dabei um die Frage, ob Massenforderungen durch einen einzelnen Inkassodienstleister eingefordert werden können oder ob die Konstruktion von Abtretungen, in die neben digitalisierten Rechtsdienstleistern auch spezialisierte Klägerkanzleien und Prozessfinanzierer eingebunden sind, gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt. Es schreibt die FAZ (Marcus Jung).
OVG NRW zu Schabowski-Zettel: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Stiftung Haus der Geschichte offenlegen muss, von wem sie den "Schabowski-Zettel", der zumindest indirekt zum Fall der Berliner Mauer geführt hat, erworben hat. Der Klage des Journalisten Hans-Wilhelm Saure (Bild) wurde damit stattgegeben. Das Informationsinteresse überwiege die Vertraulichkeitsinteressen des Verkäufers und der Stiftung. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten betreffe lediglich die Sozialsphäre des Zweitverkäufers. Besondere, über den Wunsch nach Anonymität hinausgehende Gründe, konnte das Gericht nicht erkennen. Auch sei die Weitergabe der Informationen an die Presse noch nicht mit einer Veröffentlichung gleichzusetzen. Es berichten faz.net (Jochen Zenthöfer) und beck-aktuell.
OLG München – Korruption durch Aserbaidschan: Der wegen Korruptionsvorwürfen angeklagte ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer ist zum wiederholten Male nicht vor Gericht erschienen. Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft München bereits Sitzungshaft beantragt hatte, teilte das Gericht mit, dass sich Fischer in einer Klinik befinde. Die ärztliche Untersuchung Fischers durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen wurde angeordnet, um zu klären, ob Fischer verhandlungsfähig ist. LTO berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: LTO (Peyman Khaljani) berichtet über den Fortgang des Strafprozesses gegen Christina Block, in dem am 26. Verhandlungstag weiterhin der Hauptzeuge David Barkay, mutmaßlicher Kopf der Entführergruppe, aussagte. Im Mittelpunkt der Befragung standen die Unterbringung des Entführer-Teams in Hamburg, ein Gratisbüro, Chats und Kameras in Dänemark – und die Grenze zwischen Informationsbeschaffung und Entführung.
LG München I - Mord an Somalier/Befangenheit: Nun berichten auch LTO (Xenia Piperidou) und beck-aktuell über die Stattgabe des Befangenheitsantrags gegen einen Vorsitzenden Richter, der Verständnis für Aussagen des US-Präsidenten Donald Trump zu Somaliern äußerte. Trump hatte Menschen aus Somalia kurz zuvor als "Müll" bezeichnet. Der Mordprozess muss deshalb neu beginnen.
LG Berlin II zu Booking.com: Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass das niederländische Buchungsportal Booking.com BV und dessen deutsche Tochtergesellschaft als Gesamtschuldner gegenüber 1.099 Betreibern von Unterkünften schadensersatzpflichtig sind. Es sei der Schaden zu ersetzen, der aufgrund der Verwendung unzulässiger Bestpreisklauseln entstanden ist. Die weitergehende Klage, mit der u.a. die Feststellung begehrt wurde, dass Buchungsprovisionen zu erstatten seien, hatte dagegen keinen Erfolg. Nachdem die Verwendung von Bestpreisklauseln durch Booking von mehreren Gerichten als kartellrechtswidrig angesehen wurde, begehrten die Betreiber der Unterkünfte Schadensersatz. Das LG hielt die Feststellungsklage in Bezug auf die Schadensersatzpflicht ausnahmsweise für zulässig, weil hier die Schadensentwicklung zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgeschlossen und eine abschließende Bezifferung des Schadens nicht möglich gewesen sei. Daher könne ausnahmsweise auf Feststellung der Ersatzpflicht geklagt werden, anstatt die speziellere Leistungsklage erheben zu müssen. Es schreibt LTO.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Wie die FAZ (Marcus Jung) schreibt, hat der Vorsitzende Richter im Wirecard-Strafprozess vor dem Landgericht München I, Markus Födisch, seine ursprüngliche Terminierung zur Fortsetzung der Hauptverhandlung konkretisiert und weitere Verhandlungstermine bis zum 25. Juni 2026 anberaumt. Konkret geht es um 36 weitere Verhandlungstermine gegen die drei Angeklagten, darunter der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun. Der Prozess könnte sich also möglicherweise bis Sommer 2026 hinziehen.
StA Bremen – Bankrott der Greensill Bank: Die Staatsanwaltschaft Bremen hat nach jahrelangen Ermittlungen Anklage gegen den ehemaligen Vorstandschef der insolventen Greensill Bank Markus Nünnerich und seinen langjährigen Vorstandskollegen Danyon Lloyd sowie einen früheren Aufsichtsrat erhoben. Im Zentrum der Vorwürfe steht der Verdacht des Herbeiführens eines Bankrotts in besonders schwerem Fall. Zudem geht es um mögliche Bilanzfälschung und Verletzung von Buchführungspflichten. Es berichtet das Hbl (René Bender/Volker Votsmeier).
Recht in der Welt
EuStA: Im Interview mit der FAZ (David Klaubert) spricht die Europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi u.a. über ihre Arbeit, Finanzkriminalität in industriellem Ausmaß und die Mafia. Außerdem äußert sie sich zu den Ermittlungen gegen die frühere EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini. Die Tatsache, dass man in Brüssel arbeitete und sogar eine wichtige Funktion ausfüllte, mache einen "nicht tugendhafter und schon gar nicht unantastbar". Die Europäische Staatsanwaltschaft sei eingerichtet worden, um sicherzustellen, dass das Gesetz für alle gleich sei. Mogherini wurde Anfang Dezember in Belgien vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen. Die EUStA verdächtigt die Italienerin der Korruption und des Betrugs im Zusammenhang mit Trainingsprogrammen für Nachwuchsdiplomaten. In EU-Kreisen wird das Vorgehen der Behörde kritisiert. Die Festnahme sei unverhältnismäßig gewesen.
Frankreich – Kylian Mbappé vs. PSG: Im Streit zwischen Fußballstar Kylian Mbappé und seinem Ex-Verein Paris Saint-Germain hat das Pariser Arbeitsgericht den Klub zur Zahlung der von Mbappé geforderten offenen Gehälter und Prämien – insgesamt rund 61 Millionen Euro – verurteilt. Der Streit hatte sich – genau wie die geforderten Summen – immer weiter hochgeschaukelt. Am Verhandlungstag soll es im Gericht sehr laut zugegangen sein. Beide Parteien haben nun die Möglichkeit, vor das Berufungsgericht zu ziehen. Es berichten SZ (Oliver Meiler), FAZ (Alexis Menuge) und beck-aktuell.
Frankreich/Kongo – Roger Lumbala: Wie die taz (Dominic Johnson) schreibt, verurteilte ein Gericht in Paris den kongolesischen Ex-Rebellen-Chef Roger Lumbala zu 30 Jahren Haft wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es ist der erste und bisher einzige Schuldspruch eines ausländischen Gerichts gegen einen kongolesischen Warlord für Verbrechen während des "großen" Kongokrieges von 1998 bis 2003. Die Vorwürfe lauten auf Vergewaltigung, Folter und Kannibalismus. Lumbala bestritt die Zuständigkeit der französischen Justiz, entließ am ersten Verhandlungstag seine Verteidigung und boykottierte den Prozess bis zur Urteilsverkündung.
Juristische Ausbildung
Geschlechterklischees in der Juristenausbildung: Die juristische Lernplattform Jurafuchs kam laut LTO-Karriere zu dem Ergebnis, dass die Juristenausbildung in ihren Prüfungsinhalten Geschlechterklischees fördert. Dazu hat Jurafuchs fast 500 Fallbeispiele aus juristischen Prüfungen bzw. Übungsprüfungen ausgewertet. Die Analyse offenbarte u.a. geschlechtsspezifische Unterschiede beim Bildungsgrad der in den Sachverhalten auftauchenden Personen. Auch hinsichtlich der Berufsbilder der auftauchenden Personen wurden die in der Gesellschaft oft vertretenen klischeehaften Rollenbilder bedient.
Sonstiges
Gender Pay Gap: Vor dem Hintergrund, dass der Gender Pay Gap im Jahr 2025 noch immer bei 16 Prozent lag, legt LTO dar, warum die unterschiedliche Entlohnung rechtswidrig ist – nicht nur wegen Verstoßes gegen europäisches Primärrecht, sondern auch wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz und das Diskriminierungsverbot – und was Betroffene dagegen tun können.
Sexuelle Ausbeutung NRW: Das nordrhein-westfälische "Lagebild Menschenhandel und Ausbeutung" dokumentiert laut LTO, dass im Jahr 2024 175 Verfahren im Bereich sexueller Ausbeutung abgeschlossen wurden, so viele wie noch nie seit 2015. Da das Dunkelfeld in dem Bereich jedoch hoch sei, könne man daraus keine harten Rückschlüsse ziehen, so das Landeskriminalamt. Ohne die Mitwirkung der häufig eingeschüchterten oder traumatisierten Opfer sei eine erfolgreiche Verfolgung des Menschenhandels nur eingeschränkt möglich.
Cold Cases: Der SWR-RadioReportRecht (Elena Raddatz/Elisabeth Zeller) spricht mit Kriminaloberrat David Fritsch vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg über ungelöste Kriminalfälle, die Jahre später wieder aufgerollt werden, über die Frage, wie oft die neuen Ermittlungen zum Erfolg führen und über die Rolle der modernen Forensik.
Das Letzte zum Schluss
Wenn der Weihnachtsmann nicht kommt: Letztes Jahr kam er noch, der Weihnachtsmann. Dieses Jahr sieht es anders aus. Denn Enrico S., der 2024 von einer Familie als Weihnachtsmann gebucht worden war und in dem Zusammenhang noch eben schnell ein Portemonnaie mitgehen ließ, müsste sich eigentlich vor Gericht verantworten, bleibt den Verhandlungen stattdessen aber wiederholt fern; dies mit Hinweis auf eine – von Gericht und Staatsanwaltschaft ausgelöste – Erkrankung. Dies überzeugte das Gericht nicht: Der Einspruch gegen den Strafbefehl wurde verworfen und Enrico S. zur Zahlung von 70 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt, so bild.de.
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LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 17. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58881 (abgerufen am: 22.01.2026 )
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