Eine Frau mit Hörsturz dürfte einen Auskunftsanspruch gegen Impfstoff-Hersteller AstraZeneca haben. Das OVG Koblenz verurteilte einen Gefängnisbeamten, der Sex mit Gefangenen hatte. Verleger Lai wurde nach dem Sicherheitsgesetz verurteilt.
Thema des Tages
BGH – Corona-Impfschaden/AstraZeneca: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Klage der ehemaligen Zahnärztin Pia Aksoy, die im März 2021 mit dem AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Corona-Virus geimpft wurde und drei Tage später auf einem Ohr taub wurde. Sie verlangt von AstraZeneca Schadensersatz sowie Auskunft über bekannte Nebenwirkungen des Impfstoffes. Vor dem BGH ging es im Schwerpunkt um den Auskunftsanspruch, den die Vorinstanz, das OLG Koblenz, abgelehnt hatte. Das OLG hatte angenommen, es müsse "überwiegend wahrscheinlich" sein, dass die Impfung mit Vaxzevria geeignet sei, den Hörsturz herbeizuführen. Der Vorsitzende BGH-Richter Stephan Seiters sagte dagegen, die Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs dürften nicht zu hoch angesetzt werden. Nach vorläufiger Einschätzung des Senats genüge für den Auskunftsanspruch schon die "ernsthafte Möglichkeit", dass der Impfstoff den Hörsturz herbeiführte. Es handelt sich um das erste Verfahren vor dem BGH zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Hersteller von Corona-Impfstoffen für Impfschäden haften. Die Entscheidung soll am 9. März 2026 verkündet werden. Denkbar ist auch eine EuGH-Vorlage. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), SZ (Wolfgang Janisch), beck-aktuell und LTO.
Rechtspolitik
Kommunalfinanzen: Wie LTO (Christian Rath) berichtet, gelang auf der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Dezember keine Einigung über einen neuen Mechanismus zum Schutz der Kommunen vor finanzieller Überlastung. Die Koalition hatte die Einführung des Prinzips der Veranlassungskonnexität (wer bestellt, bezahlt) im Bund versprochen. Da das Grundgesetz jedoch keine Veranlassungskonnexität vorsieht und die Koalition eine Grundgesetzänderung vermeiden will, wird nun nach Mechanismen gesucht, wann und wie eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder ausgehandelt werden kann und den Kommunen zugutekommt. Umstritten ist zwischen Bund und Ländern unter anderem, ob auch eine nachteilige Änderung von Steuergesetzen zu einer Ausgleichspflicht des Bundes führen soll. Eine Lösung soll im ersten Quartal 2026 gefunden werden.
Datenschutz: Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder kritisieren den vorgeschlagenen Digital-Omnibus der EU-Kommission. Er bringe keinen Bürokratieabbau. Die Änderung der Definition von personenbezogenen Daten sei jedoch ein Eingriff in das Fundament der DSGVO. Die Datenschutzbehörden fordern stattdessen, die Rechte der Nutzer:innen von KI in der DSGVO zu verankern. netzpolitik.org (Anna Ströbele Romero) berichtet.
Suizidhilfe: Die Welt (Uma Sostmann) spricht mit drei Berliner Senior:innen im Alter von 85, 78 und 65 über das Thema Suizidhilfe. Einer von ihnen sagt, er spare auf einen assistierten Suizid. Sein Bekannter kritisiert. "Jeder hat das Recht, aus dem Leben zu scheiden, aber nicht jeder bekommt die Mittel dazu. Die Assistenz müsste juristisch besser definiert werden, damit sich kein Arzt unter Umständen der Beihilfe schuldig macht."
Spielzeug: Rechtsanwalt Carsten Schucht stellt auf beck-aktuell die neue EU-Spielzeugverordnung vor, die die Spielzeugsicherheit erhöhen soll. Unter anderem umfasst sie neue Verbote bestimmter Chemikalien. Zudem wird ein digitaler Produktpass eingeführt, über den Informationen zum Produkt abrufbar sein sollen. Die meisten Bestimmungen gelten erst 54 Monate nach Inkrafttreten.
Justiz
OVG RhPf zu Sex mit Gefangenen: Ein Abteilungsleiter einer Frauenvollzugsanstalt, der intime Beziehungen zu drei Gefangenen eingegangen war, wurde zu Recht aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im November. Der Mann hatte mit einer Gefangenen teils mehrmals pro Woche einvernehmlichen, ungeschützten Sex in seinem Büro. Eine andere Gefangene beschenkte er wiederholt und traf sie nach ihrer Entlassung zu Hause. Erst infolge eines Seelsorgegesprächs einer Gefangenen wurde sein Verhalten öffentlich. Der Mann wurde daraufhin nach § 174a StGB (Sexueller Missbrauch von Gefangenen) zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Nun bestätigte das OVG auch seine Entfernung aus dem Beamtenstatus. Der Mann habe durch sein Handeln gegen diverse beamtenrechtliche Pflichten verstoßen, unter anderem das Gebot zur Zurückhaltung gegenüber Gefangenen (sog. Distanzgebot). beck-aktuell berichtet.
BVerfG zu Beamtenbesoldung: Auf dem Verfassungsblog untersucht der Doktorand Sinan Kurt, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung mit dem "Leitbild der Mehrverdienerfamilie" zu vereinbaren ist, das einige Länder ihrer Besoldung zugrunde legen. Unter anderem in NRW werde unterstellt, dass neben dem Beamtengehalt auch ein Partnereinkommen in das Haushaltseinkommen einfließe. Der Autor zeigt sich solchen Regelungen gegenüber skeptisch. Die "verfassungsrechtlich geschützte Freiheit des Beamten, gemeinsam mit seinem Ehegatten oder Lebenspartner frei über ihr Familienmodell zu entscheiden" dürfe nicht durch die Art der Besoldung beeinträchtigt werden.
OLG Dresden – Sächsische Separatisten: Das Oberlandesgericht Dresden ließ die Anklage gegen acht Männer zu, die sich als Mitglieder der "Sächsischen Separatisten" unter anderem wegen Beteiligung an einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung strafbar gemacht haben sollen. Sie sollen geplant haben, an einem "Tag X" "einen möglichst großen Teil Sachsens zu erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten". zeit.de berichtet.
OLG Frankfurt/M. zu Terminsänderung/Befangenheit: Das OLG Frankfurt/M. bejahte im November bei einer Richterin des Landgerichts Frankfurt die Besorgnis der Befangenheit, weil diese zwei Anträge auf eine Terminsänderung ablehnte, obwohl der Vater der Anwältin unerwartet verstorben war. Die Anwältin hatte angegeben, dass sie den Gerichtstermin nicht wahrnehmen könne und auch nicht vertreten werden könne, da ihr Mandant auf ihre Spanischkenntnisse angewiesen sei. LTO berichtet.
OLG Düsseldorf zu Puma-Streifen: Das OLG Düsseldorf untersagte einem spanischen Sneaker-Hersteller, seine Schuhe in Deutschland zu verkaufen, weil sein Streifen-Design dem dicken geschwungenen Puma-Streifen zu stark ähnelte. Das Gericht bejahte eine Verwechslungsgefahr, obwohl der Streifen der spanischen Schuhe an zwei Stellen unterbrochen ist. Aufgrund der hohen Bekanntheit der Puma-Schuhe ließ das Gericht eine geringe Ähnlichkeit mit dem Puma-Streifen genügen. beck-aktuell berichtet.
LG München I – Mord an Somalier/Befangenheit: In einem Mordprozess am Landgericht München I ist der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden. Als ein somalischer Zeuge seine Fragen nicht beantwortete, soll der Richter gesagt haben: "Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen." Trump hatte Somalier zuvor als "Müll" bezeichnet. Die Verteidiger des Angeklagten sowie die Nebenklage-Vertreterin hatten daraufhin Befangenheitsanträge gestellt. Es berichten sueddeutsche.de (Andreas Salch), spiegel.de und bild.de (Karl Keim).
AG Husum zu Habeck-Blockade: Das Amtsgericht Husum erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg Strafbefehle gegen fünf Menschen, die 2024 den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach einer Privatreise daran hinderten, eine Fähre in Schüttsiel zu verlassen. Wegen gemeinschaftlicher Nötigung müssen sie Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen bezahlen. Ein weiterer Strafbefehl mit einer Bewährungsstrafe wurde gegen einen Mann erlassen, der an dem Abend eine Polizeikette durchbrochen haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verfahren im Januar zunächst eingestellt. Im Februar sprach sie jedoch von einer rechtlichen Neubewertung und ermittelte weiter. FAZ (Julian Staib), spiegel.de, bild.de (Daniel Peters), beck-aktuell und LTO berichten.
zeit.de (Christian Fuchs) stellt die Beschuldigten vor. Darunter seien Landwirte, ein Tiefbauer sowie eine ehemalige Marmeladenkönigin. Die meisten von ihnen seien bisher nicht mit extremen politischen Positionen aufgefallen.
AG Berlin-Tiergarten – Matthias Moosdorf/Hitlergruß: Gegen Matthias Moosdorf, einen 60-jährigen Bundestagsabgeordneten der AfD, wurde vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten Anklage wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen erhoben. Er soll 2023 einem Parteikollegen in der Garderobe des Reichstagsgebäudes den Hitlergruß gezeigt haben. Moosdorf weist die Anschuldigung zurück und betont, dass sich die Anklage auf die Aussage einer einzigen Person stütze. Im Oktober 2025 hatte der Bundestag seine Immunität aufgehoben. Es berichten SZ, FAZ (Mona Jaeger), spiegel.de, bild.de (René Garzke/Luisa Volkhausen) und LTO.
AG Berlin-Tiergarten – Militante Antifa: Die taz (Konrad Litschko) berichtet vom Fortgang des Prozesses gegen die miltanten Antifaschisten Kolja B. und Konrad E., die einen Neonazi in seinem Hausflur angriffen und in der Folge von ihm mit einem Messer schwer verletzt wurden. In der Verhandlung am Montag bedankten sie sich bei einem Polizisten, der ihnen kurz nach dem Vorfall mehrere Druckverbände anlegte und so das Leben rettete. Ein Gutachter sagte, die Verletzung des Neonazis lege nicht nahe, dass er sich diese im Kamp selbst zugefügt habe. Es sei aber auch nicht ausgeschlossen. Das Urteil soll am 12. Januar fallen.
AG München zu Rücktrittsrecht bei Permanent Make-up: Eine Frau, die von einer Anbieterin für Permanent-Make-up erst kurz vor ihrer Behandlung über die Gesundheitsrisiken aufgeklärt wurde und daraufhin von der Behandlung absah, erhält die 120 Euro, die sie bei der Online-Reservierung für die Behandlung zahlte, vollständig zurück. Dies entschied das AG München, das ein Rücktrittsrecht der Kundin aufgrund der späten Aufklärung bejahte. LTO berichtet.
Strafurteile: Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 rund 24.800 Menschen weniger rechtskräftig verurteilt als im Vorjahr. Dies stellt einen Rückgang von 4 % dar. Besonders stark ging die Zahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zurück. Hier betrug das Minus im Vergleich zum Vorjahr 21.200 Urteile bzw. 37 %. beck-aktuell berichtet.
Recht in der Welt
Hongkong – Jimmy Lai: Der pro-demokratische Medienunternehmer Jimmy Lai wurde von Hongkongs Oberstem Gerichtshof auf Grundlage des nationalen Sicherheitsgesetzes verurteilt, das China 2019 nach den Massenprotesten einführte. Er soll sich wegen "Verschwörung zur Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften" und "Veröffentlichung aufrührerischer Publikationen" strafbar gemacht haben. Die drei Richter:innen wurden für den Prozess vom pekingtreuen Regierungschef Hongkongs ausgewählt. Das Strafmaß wurde noch nicht verkündet. Lai droht jedoch eine lebenslange Haftstrafe. Der 78-jährige Lai sitzt bereits seit fünf Jahren im Gefängnis. Es berichten SZ (Lea Sahay), FAZ (Jochen Stahnke), taz (Fabian Kretschmer), Hbl (Martin Benninghoff).
Fabian Kretschmer (taz) schreibt in seinem Kommentar, dass sich dieser Tage in Hongkong die pro-demokratische "Democratic Party" auflösen musste. Wie Lai habe sie erfahren, "wie es Leuten ergeht, die ihre Meinung gegenüber der chinesischen Zentralregierung allzu selbstbewusst äußern". Nach den Standards des nationalen Sicherheitsgesetzes "würde auch dieser Text hier mehrere Strafbestände erfüllen", schreibt Kretschmer. "Wer kann sich in einem solchen politischen Klima noch sicher fühlen?"
Europarat/EGMR – Migration und Menschenrechte: Der Rechtsprofessor Jasper Krommendijk und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lina Sophie Möller berichten auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) über das informelle Treffen des Ministerkomitees des Europarats, auf dem über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Migrationsrecht gesprochen wurde. Die Minister:innen beschlossen, im kommenden Jahr eine politische Erklärung zu verabschieden, in der sie Herausforderungen durch irreguläre Migration betonen wollen. 27 Vertragsstaaten sprachen in einer separaten Erklärung davon, dass die Freiheiten ihrer Bevölkerungen von Menschen bedroht würden, die die Gastfreundschaft ausnutzten.
EGMR/Rumänien – Disziplinarstrafe gegen Richter: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass der rumänische Richter Vasilică-Cristi Danileţ keine Disziplinarstrafe hätte erhalten dürfen, nachdem er sich im Januar 2019 in zwei Facebook-Posts zu rechtspolitischen Fragen äußerte. Er warnte unter anderem vor politischer Einflussnahme auf Institutionen wie Polizei und Justiz und lobte den Mut eines Staatsanwalts, offen über die Freilassung gefährlicher Häftlinge zu sprechen. Die Disziplinarstrafe, die Rumäniens Oberster Rat der Richter und Staatsanwälte daraufhin gegen ihn verhängte, verletzte ihn in seiner Meinungsfreiheit aus Art. 10 EMRK, so das Gericht. LTO (Franziska Kring) berichtet.
Südkorea – Kriegsrecht: Die südkoreanische Sonderstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass der frühere Präsident Yoon Suk-yeol die Ausrufung des Kriegsrechts von langer Hand plante. Yoon hatte am Abend des 3. Dezember 2024 das Kriegsrecht ausgerufen. Zuvor soll er nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft versucht haben, Nordkorea zu einer militärischen Aktion zu provozieren, um den Schritt zu rechtfertigen. Gegen den früheren Präsidenten wurde bereits Anklage wegen "Aufruhrs" erhoben. spiegel.de berichtet.
Brasilien – Jair Bolsonaro: Wie die FAZ meldet, stimmte das brasilianische Unterhaus vergangene Woche für ein Gesetz, das die Haftstrafe von Jair Bolsonaro von 27 Jahren auf etwas mehr als zwei Jahre verkürzen soll. Am kommenden Mittwoch soll der Senat, das Oberhaus, über das Gesetz entscheiden. Tausende Menschen demonstrierten in Brasilia gegen die Verkürzung der Haftstrafe.
Juristische Ausbildung
Referendariat und Verfassungstreue: Nun berichtet auch die SZ (Wolfgang Janisch/Iris Mayer) über den Versuch der sächsischen Justizministerin Constanze Geiert (CDU), Verfassungsfeinden den Zugang zum Referendariat in Sachsen zu erschweren. Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes muss eine Kandidat:in bisher "in strafbarer Weise" gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig werden, um sie ausschließen zu können. Sachsen drohe daher "zum Pilgerort für Demokratiefeinde mit Berufswunsch Jura" zu werden. Geiert will den Fall eines zugelassenen Bewerbers vor das Bundesverfassungsgericht bringen, ein abstraktes Normenkontrollverfahren anstrengen und eine Gesetzesänderung im Landtag vornehmen.
Sonstiges
Gefängnis: Der pensionierte Gefängnisleiter Norbert Henke spricht mit zeit.de (Lisa Brockmeyer) über den Alltag im Gefängnis.
Messenger-Dienst Wire: Die FAZ (Sven Astheimer/Maximilian Sachse) befragt Benjamin Schilz, dem Chef des Unternehmens Wire, das einen datenschutzorientierten Messenger-Dienst anbietet. Schilz berichtet, dass zum Beispiel auch ein lokaler Gerichtshof in einem demokratisch regierten US-Bundesstaat Wire verwende, "um sicher vor den Blicken der Bundesregierung zu sein". Zudem spricht er sich gegen eine Chatkontrolle aus. Sie sei "ein Angriff auf die Privatsphäre, den es nicht mal in China oder Russland gibt".
Rechtsgeschichte – Todesstrafe für NS-Verbrecher: zeit.de (Lale Artun) blickt auf sieben Todesurteile zurück, die am 7. Juni 1951 in Landsberg vollstreckt wurden. Es waren Urteile gegen NS-Kriegsverbrecher, die in den Nachfolgeprozessen des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals gesprochen wurden und für die das Verbot der Todesstrafe durch das zwei Jahre zuvor in Kraft getretene Grundgesetz nicht galt. Die Todesurteile lösten in der deutschen Gesellschaft, Politik und Kirche heftige Proteste aus.
Das Letzte zum Schluss
Glücklicher Erbe: Gut gebrauchen kann er das Geld ohne Zweifel: Der Bund erbte im vergangenen Jahr 336.000 Euro. Vier Verstorbene vermachten ihr Vermögen dem deutschen Staat. Der größte Nachlass betrug 108.360 Euro, berichtet bild.de (Dirk Hoeren).
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 16. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58866 (abgerufen am: 11.03.2026 )
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