Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wirft Ex-Intendantin Schlesinger Untreue und Betrug zulasten des RBB vor. Das BVerfG lehnte Klagen gegen das Thüringer Hochschulgesetz weitgehend ab. Auch eine Anwaltskanzlei muss Arbeitszeit erfassen.
Thema des Tages
LG Berlin I – Patricia Schlesinger: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin erhob vor dem Landgericht Berlin I Anklage gegen die ehemalige Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, sowie gegen drei weitere Führungskräfte. Ihnen werden Untreue und Betrug in der Zeit zwischen Januar 2018 und Juli 2022 vorgeworfen. Unter anderem sollen sie den Verwaltungsrat des RBB gezielt umgangen haben, um Mitgliedern der Geschäftsleitung "variable Vergütungsanteile" in Höhe von insgesamt 933.505 Euro zu zahlen. Weiterhin habe Schlesinger einen Mitarbeiter in den Vorruhestand geschickt, obwohl dieser hätte weiterbeschäftigt werden können, was einen Schaden von 662.605 Euro verursachte. Hinzu kommen kleinere Schäden wie die Erstattung von zehn privaten Abendessen ohne dienstlichen Anlass im Wert von insgesamt rund 4.871 Euro. Es berichten SZ (Aurelie von Blazekovic), spiegel.de, rbb24.de und LTO.
Michael Hanfeld (FAZ) kommentiert, die Anklage zeige, dass hinter den Vorgängen ein System gesteckt habe, das die “Checks and Balances” umging, um "sich selbst zu bereichern". An der Senderspitze sei es "drunter und drüber" gegangen, bis "die Presse die Vorgänge ans Tageslicht" holte.
Rechtspolitik
KI: Der Lehrstuhlvertreter Simon Gerdemann kritisiert auf beck-aktuell, dass die EU-Kommission im Rahmen des vorgeschlagenen "Digitalen Omnibusses" den Geltungsbeginn der Regeln für Hochrisiko-KI um bis zu zwei Jahre verschieben will. Sie sollen erst gelten, wenn private Normungsorganisationen technische KI-Standards entwickelt haben. Die Organisationen seien aber "private Industriezirkel, die im KI-Bereich von ressourcenstarken 'Big Techs' aus den USA dominiert werden", warnt der Autor.
Meinungsfreiheit: Die Rechtsprofessorin Frauke Rostalski argumentiert in der Welt, dass die Meinungsfreiheit nicht nur gefühlt eingeschränkt werde, sondern viele neue Gesetze tatsächlich zu Beschränkungen dieses Grundrechts führten. Als Beispiele nennt sie die Einführung der verhetzenden Beleidigung (§ 192a StGB), die Ausweitung der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB), die Erweiterung der Volksverhetzung (§ 130 StGB) um die Leugnung und grobe Verhamlosung von Völkerstrafverbrechen, die Sanktionsbewehrung des "Dead Naming" im Selbstbestimmungsgesetz und das Verbot von "Gehsteigbelästigungen" vor Schwangerschaftsberatungsstellen. Zudem kritisiert sie die Pläne der Koalition, dass mehrfache Verurteilungen nach § 130 StGB zum Entzug des passiven Wahlrechts führen sollen. Hinzu komme eine verschärfte Verfolgungspraxis bei der Politikerbeleidigung und der Einsatz von Trusted Flaggern, die im Rahmen des Digital Services Acts mitunter auch die Löschung legaler Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken veranlassen.
Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Beleidigungen seiner Person nicht dulden müsse. Der Staat müsse aber verhältnismäßig handeln und "im Zweifel für die Freiheit entscheiden". Hausdurchsuchungen seien bei bloßen Äußerungsdelikten "eines Rechtsstaats unwürdig".
Suizidhilfe: Heribert Prantl schreibt in seiner SZ-Kolumne über Suizidhilfe. Es brauche bei diesem Thema einen "Ausgleich zwischen der Sterbe-Autonomie einerseits und den Schutzpflichten des Staates andererseits". Hürden auf dem Weg zum selbstbestimmten Tod seien nicht "per se unwürdig", denn sie könnten "auch die Würde sichern, zumal dann, wenn sozialer Druck auf pflegebedürftige Menschen ausgeübt wird".
Anonymität im Internet: Der Jurist und ehemalige sächsische Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen fordert im FAZ-Einspruch, dass jede Person, die sich öffentlich im Internet äußert, identifizierbar sein sollte. Die Anonymität habe das Internet "zu einem Ort des Misstrauens" gemacht. Der Datenschutz werde überhöht und "zu einem die sozialen Bindungen auflösenden Gift". Eine verlässliche Identifizierung jeder Autor:in sei "durch lebenslange IP-Adresse, Iriserkennung oder Fingerprint technisch möglich".
Justiz
BVerfG zu Hochschulgremien: Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde von 32 Thüringer Professor:innen gegen die Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes 2018 weitgehend ab. Die rot-rot-grüne Koalition regelte damals, dass Uni-Gremien wie der Senat oder der Fachbereichsrat grundsätzlich zu je einem Viertel von Professor:innen, Studierenden, akademischen Mitarbeiter:innen und nicht-akademischen Mitarbeiter:innen besetzt werden. Nur über Fragen zu Forschung und Lehre entscheiden – zur Wahrung der Wissenschaftsfreiheit – mehrheitlich Professor:innen. Das Gericht forderte keine weitergehende Stimmenmehrheit für die Professor:innen, der Staat habe hier weiten Gestaltungsspielraum. Das Gericht forderte nur, dass nicht-akademische Mitarbeiter:innen (aus Technik und Verwaltung) entweder einen qualifizierten Bezug zum Wissenschaftsbetrieb haben müssen oder weniger Stimmrecht als Studierende und akademische Mitarbeiter:innen erhalten. taz (Christian Rath) und LTO berichten.
VG Hamburg zu Arbeitszeiterfassung/Anwaltskanzlei: Eine internationale Wirtschaftskanzlei muss an ihrem Hamburger Standort künftig die Arbeitszeiten ihrer angestellten Rechtsanwält:innen aufzeichnen. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte eine entsprechende Anordnung der Hamburger Arbeitsschutzbehörde. Diese hatte anonyme Hinweise erhalten, dass Associates und Senior Associates in der Kanzlei regelmäßig 12 bis 14 Stunden arbeiten. Das Gericht betonte, dass für angestellte Anwält:innen keine Ausnahme bei der Arbeitszeiterfassung gelte. beck-aktuell berichtet.
BVerfG – DNS-Server-Anfragen: Nun berichtet auch netzpolitik.org (Constanze Kurz) über die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Vodafone von Ermittlungsbehörden nicht verpflichtet werden darf, DNS-Abfragen seiner Kund:innen zu überprüfen. Das Unternehmen hatte in seiner Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg angegeben, dass die Anordnung monatlich 12,96 Billionen DNS-Anfragen betroffen hätte. Nach Einschätzung des IT-Branchenverbandes eco war die Anordnung "völlig ungeeignet", da Internetnutzer:innen auch auf DNS-Nutzer von Drittanbietern zugreifen könnten.
BFH zu russischer Schattenflotte/Eventin: Der Bundesfinanzhof entschied im Eilverfahren, dass der Zoll den Öltanker "Eventin" nicht einziehen und verwerten darf. Das Schiff, das von der EU zur russischen Schattenflotte gezählt wird, war im Januar in der Ostsee havariert und liegt seither mit geladenem Öl vor Rügen. Der Eigner, ein Unternehmen mit Sitz auf den Marshallinseln, bestreitet, dass das Schiff zur Schattenflotte gehört. Die Einfuhr in deutsche Hoheitsgewässer sei "durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt". FAZ (Julian Staib), spiegel.de und beck-aktuell berichten.
BGH zu Gruppe S.: Der Bundesgerichtshof verwarf alle Revisionen gegen die Verurteilung der Mitglieder der rechtsextremen Gruppe S. Sie waren im November 2023 vom Oberlandesgericht Stuttgart unter anderem wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. In seiner Entscheidung betonte der BGH, dass nicht nur Werner S. als Gründer zu bestrafen sei, der unter anderem das erste Treffen organisiert hatte. Auch die anderen Männer, die die Anschlagspläne von S. billigten, hätten die Gründung der Gruppe wesentlich gefördert. LTO (Hasso Suliak) berichtet.
BGH zu elektronischer Beglaubigung einer Unterschrift: Ein Notar darf eine analoge Unterschrift, mit der ein GmbH-Geschäftsführer die Auflösung seiner Gesellschaft beim Handelsregister anmeldet, elektronisch beglaubigen. Dies entschied der BGH. Anders als die Vorinstanzen hielt er eine Beglaubigung in Papierform nicht für erforderlich. beck-aktuell berichtet.
BGH zu Wirecard-Insolvenz/EY: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY muss dem Insolvenzverwalter von Wirecard, Michael Jaffé, Einblick in die Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2016 bis 2019 geben. Wie der BGH entschied, müssen ihm die Handakten der Abschlussprüfer offengelegt werden. Jaffé will prüfen, ob die Unterlagen mögliche Schadensersatzansprüche gegen EY stützen. FAZ (Marcus Jung) und LTO berichten.
BGH zu Riester-Renten-Klausel: Nun berichtet auch die FAZ (Katja Gelinsky) über das Urteil des BGH, wonach Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Riester-Rente-Verträgen nur dann eine renditeabhängige Rentenkürzung vorsehen dürfen, wenn sie im Gegenzug auch eine Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors bei guter Rendite der angelegten Gelder vorsehen. Dies ergebe sich aus dem Symmetriegebot.
Katja Gelinsky (FAZ) nennt das Urteil "einleuchtend". Dass Versicherer in schwierigen Zeiten eine gewisse Flexibilität benötigten, sei verständlich. Dabei handle es sich jedoch nicht "um eine Einbahnstraße".
OVG NRW – Schabowski-Zettel: Das Oberverwaltungsgericht Münster wird am kommenden Dienstag darüber verhandeln, ob das Bonner Haus der Geschichte offenlegen muss, von wem es den sogenannten Schabowski-Zettel ankaufte. Es handelt sich um den Sprechzettel jener Pressekonferenz, auf der das Mitglied des SED-Politbüros Günter Schabowski sagte: "Das tritt nach meiner Kenntnis – ist das sofort – unverzüglich." Ein Bild-Reporter beruft sich gegenüber dem Museum auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch. Bislang ist nicht bekannt, auf welchem Weg das Dokument zum Museum kam. LTO (Xenia Piperidou) berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Der Israeli David Barkay setzte seine Zeugenaussage vor dem Hamburger Landgericht fort. Er widersprach Christina Blocks Aussage, dass sein Team bloß für die IT-Sicherheit des Hotels beauftragt wurde. Stattdessen sei es ihr von Anfang an um die Rückholung der Kinder gegangen. Block habe nicht gewusst, wann genau die Kinder entführt werden. Sie habe seinem Team jedoch versichert, dass es keine rechtlichen Probleme gebe. Barkay sagte außerdem, dass Eugen Block, der Vater von Christina Block, "die gesamte Zeit über involviert" war. FAZ (Kim Maurus), Welt (Per Hinrichs), zeit.de und spiegel.de (Christopher Piltz) berichten.
AG Nürtingen zu Tod der Mutter nach Geburt: Nachdem eine Mutter nach der Geburt ihrer Zwillinge in der anthroposophisch ausgerichteten Filderklinik bei Stuttgart verblutete, wurden der behandelnde Oberarzt und eine Assistenzärztin vom Amtsgericht Nürtingen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Wie der Spiegel (Christine Keck) berichtet, musste die Plazenta nach der Geburt manuell entfernt werden. In der Folge verlor die Frau mindestens zwei Liter Blut. Aus Sicht des Gerichts warteten die Ärzt:innen zu lange mit einer Bluttransfusion.
VG Düsseldorf zu Porno-Seiten: Die Landesmedienanstalt NRW darf auf Grundlage des Jugendmedienstaatsvertrags keine Sperrverfügung gegen ausländische Porno-Seiten veranlassen, die keine Altersverifizierung vorsehen. Dies entschied das VG Düsseldorf. Es begründete sein Urteil mit der neuen Rechtsprechung des EuGH zur Dienstleistungsfreiheit. Nach dem Herkunftslandprinzip dürfe Aylo, der Betreiber von YouPorn und Pornhub, nur von Zypern reguliert werden, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. LTO (Max Kolter) berichtet.
VG Stuttgart – Solvay/Schwefelhexafluorid: Die belgische Firma Solvay wehrt sich vor dem VG Stuttgart gegen Anordnungen des Stuttgarter Regierungspräsidiums für seine Produktionsanlage in Bad Wimpfen. Nachdem in Studien große Mengen des umweltschädlichen Gases Schwefelhexafluorid in der Atmosphäre Baden-Württembergs nachgewiesen wurden, ordnete die Behörde unter anderem Dichtigkeitsprüfungen am Werk an und wies auf Grenzwerte für das Treibhausgas hin. Gegen die Solvay-Geschäftsführung stellte der Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, Strafanzeige wegen Luftverunreinigung. Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet.
Recht in der Welt
EGMR/Georgien – Polizeigewalt gegen Demonstrant:innen: Der georgische Polizeieinsatz gegen eine regierungskritische Demonstration im Jahr 2019 verletzte die Teilnehmenden unter anderem in ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Polizei hatte mit Gummigeschossen auf die Versammlung geschossen und rund 240 Menschen verletzt, teilweise schwer. Da die georgischen Strafbehörden die verantwortlichen Polizisten bis heute nicht identifiziert haben, erkannte der EGMR auch einen Verstoß gegen den prozessualen Aspekt des Verbots unmenschlicher und erniedrigender Behandlung. spiegel.de und LTO (Franziska Kring) berichten.
Ungarn – Medienfreiheit/Blikk: Die Rechtsprofessorin Kati Cseres und die LLM-Studentin Ana-Caterina Ciusca machen auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) auf die Übernahme der ungarischen Tageszeitung "Blikk" durch Indamedia aufmerksam, einen Konzern, der der Orbán-Regierung nahesteht und bereits führende ungarische Sender und Zeitungen kontrolliert. Die Fusion hätte nach den Maßstäben der neuen europäischen Medienfreiheitsverordnung (EMFA) kontrolliert werden müssen. Die Autorinnen fordern das neue Europäische Gremium für Mediendienste zu einer Stellungnahme auf.
USA – Kilmar Ábrego García: Eine US-Bundesrichterin entschied, dass der Salvadorianer Kilmar Ábrego García im August ohne rechtliche Grundlage in den USA verhaftet wurde, nachdem er aus der rechtswidrigen Haft in El Salvador in die USA zurückgekehrt war. Die Richterin ordnete seine sofortige Freilassung an. Die US-Regierung will Ábrego García in ein afrikanisches Land abschieben. Er wehrt sich gerichtlich dagegen. spiegel.de und zeit.de berichten.
Sonstiges
Vergleich digitaler Skelette: Im Gespräch mit netzpolitik.org (Anna Biselli) warnen der Rechtsprofessor Dominik Brodowski und die studentische Hilfskraft Anne Zettelmeier vor einem Vergleich digitaler Skelette mittels Künstlicher Intelligenz im Strafverfahren. Im Verfahren gegen die militante Antifa um Johann G. vor dem OLG Dresden hatten die Ermittler ein Skelettmodell der Beschuldigten erstellt und dieses mit Videos vom Tatort verglichen. Die Funktionsweise der KI sei jedoch nicht genügend nachvollziehbar, um eine Verurteilung darauf zu stützen. Ob ein Sachverständiger vor Gericht KI-Modelle verwendet, müsse daher transparent gemacht werden.
Automatisierte Datenauswertung/Palantir: Das Hbl (Felix Holtermann/Thomas Jahn) spricht in einem ausführlichen Interview mit dem Palantir-Mitgründer Alex Karp. Er betont, dass seine Software "mehrere große Terroranschläge verhindert" habe. Trotzdem werde er in Deutschland "nur kritisiert, tagein, tagaus. Wie wäre es mit etwas Dankbarkeit?" Außerdem nennt er Trump einen genialen Politiker und nennt die Migrationspolitik Deutschlands "die dümmste Entscheidung" der deutschen Nachkriegszeit.
In einem separaten Text fragt das Hbl (Thomas Jahn/Christof Kerkmann), ob europäische Angebote die Palantir-Software ersetzen könnten. Weil sich der US-Konzern ein "domänenspezifisches Wissen" aufgebaut habe, sei dies nicht sofort möglich. Experten fordern, deutsche Hersteller im Konsortium einen Prototyp entwickeln zu lassen, der zunächst von einer Behörde getestet wird.
Cum-Ex-Kronzeuge Steck: Nun bespricht auch das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) das Buch des Kronzeugen Kai-Uwe Steck, in dem er "die wahre Geschichte" über den Cum-Ex-Skandal zu erzählen verspricht. Steck, der seit 2016 in Cum-Ex-Prozessen aussagte, stelle sich in dem Buch als Opfer dar. Vieles, was er schreibe, sei "nachweislich falsch". Zum Beispiel behaupte Steck wahrheitswidrig, dass der Richter bei seiner Verurteilung gesagt habe, ohne ihn "wäre das schwarze Loch Cum-Ex wahrscheinlich nie, aber ganz sicher nicht in dieser adäquaten Zeit aufgearbeitet worden". Laut einem Wortprotokoll der Verhandlung sagte der Richter dagegen über Steck: "Wäre Cum-Ex auch ohne den Angeklagten aufgeklärt worden? Sehr wahrscheinlich schon."
Diversity in juristischen Berufen: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) berichtet der Unternehmensjurist Kai Wörner über sein Engagement für Diversität. Er habe in Kanzleien "bewusst transfeindliche und homofeindliche Äußerungen" erlebt.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 12.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58847 (abgerufen am: 22.01.2026 )
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