Die juristische Presseschau vom 11. Dezember 2025: BFH zu Grund­steuer / Gesetz­ent­wurf gegen Ein­schüch­te­rungs­klagen / BGH zu Riester-Renten-AGB

11.12.2025

Der Bundesfinanzhof hat keine Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform. Das geplante Anti-Slapp-Gesetz soll nicht für innerstaatliche Sachverhalte gelten. Der BGH beanstandete eine Riester-Renten-Klausel wegen Unzumutbarkeit.

Thema des Tages

BFH zu Grundsteuer: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die neu geregelte Grundsteuer im Bundesmodell, das von 11 Bundesländern angewandt wird, verfassungskonform ist. Eine gewisse Ungenauigkeit bei der Bestimmung von Bodenwerten und Sollertragsmieten, die sich in einem pauschalierenden Massenverfahren nicht vermeiden lasse, verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Gesetzgeber, der weiten Gestaltungsspielraum habe, habe ein Bewertungssystem geschaffen, "das konzeptionell einer Verkehrswertorientierung folgt und darauf angelegt ist, im Durchschnitt aller zu bewertenden Objekte den 'objektiviert-realen Grundstückswert' innerhalb eines Korridors des gemeinen Werts annäherungsweise zutreffend zu erfassen". Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine realitäts- und relationsgerechte Bewertung seien erfüllt. Der Verband "Haus und Grund" und der Bund der Steuerzahler kündigten an, Verfassungsbeschwerden von Betroffenen zu unterstützen. Es berichten SZ (Stephan Radomsky), FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), Hbl (Laura de la Motte), LTO, beck-aktuell (Joachim Jahn), zdfheute.de (Leon Fried) und spiegel.de (Matthias Kaufmann).

Manfred Schäfers (FAZ) kommentiert, die bald angerufenen Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts dürften sich – sofern sie sich "an ihre eigenen Vorgaben halten" – schwer damit tun, "nochmals einzugreifen". Denn "was demokratisch entschieden wurde, sollte auch das höchste Gericht nur kippen, wenn es evident gegen Grundrechte verstößt". Laura de la Motte (Hbl) spricht von einem "schwarzen Tag für die 36 Millionen Immobilieneigentümerinnen und – eigentümer" und kritisiert, dass der BFH dem Gesetzgeber freie Hand lässt und dabei auch "beträchtliche" Unschärfen in Kauf nimmt.

Rechtspolitik

Einschüchterungsklagen: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für die Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU beschlossen. Anders als bisher geplant, soll das deutsche Gesetz nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Anwendung kommen, die Richtlinie soll also nur 1:1 umgesetzt werden und nicht auf innerstaatliche Sachverhalte ausgeweitet werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Kritik, dass das Vorhaben wenig geeignet sei, Einschüchterungsklagen zu verhindern. Grenzüberschreitende Einschüchterungsklagen sollen künftig durch die Gerichte schneller abgewiesen werden können. Für die Beklagten soll es gleichzeitig leichter werden, die Kosten, die ihnen durch die Klage entstanden sind, erstattet zu bekommen. LTO berichtet.

Vaterschaftsanerkennung: Ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett beschlossen hat, soll verhindern, dass die Anerkennung einer Vaterschaft dazu missbraucht wird, einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Künftig sollen die Ausländerbehörden einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen müssen, wenn "eine missbrauchsgeeignete Konstellation vorliegt", wenn also zwischen Mutter und Anerkennendem ein aufenthaltsrechtliches Gefälle vorliegt. Keine Zustimmung der Ausländerbehörde wird benötigt, wenn die leibliche Vaterschaft aufgrund eines Gentests feststeht. Die Welt (Philipp Woldin) und LTO berichten.

K.O.-Tropfen: Die Rechtsprofessoren Hans Kudlich und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu kritisieren auf dem Verfassungsblog den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der vorsieht, die Qualifikationstatbestände bei sexueller Nötigung und Raub um den Begriff des "gefährlichen Mittels" zu erweitern; gemeint sind insbesondere K.O.-Tropfen. Die Autoren gehen dabei auch auf die Stellungnahmen der BRAK und des DAV zu einem früheren Entwurf des Bundesrates mit ähnlicher Stoßrichtung ein. Das Motiv der geplanten Strafschärfung sei zwar verständlich, das Vorhaben jedoch sei aus zwei Gründen problematisch: Zum einen enge es den tatrichterlichen Spielraum in der Strafzumessung ein, zum anderen gaukele es vor, an einer Stelle Abhilfe zu schaffen, "wo die mit der Änderung beabsichtigten Konsequenzen auch schon nach gegenwärtigem Gesetzesstand ohne Weiteres erreicht werden können", indem andere Qualifikations-Tatbestände zur Anwendung kommen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: Die Zeit (Tina Hildebrandt) porträtiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und spricht mit ihr u.a. über ihren Kampf gegen Gewalt an Frauen. Auf die Frage, was sie "am meisten verändern" wolle, antwortete Hubig: "Die Gleichstellung von Frauen, die Gewaltfreiheit in der Gesellschaft." So wolle sie auch einen Gesetzentwurf vorlegen, der Catcalling mit Strafen von bis zu zwei Jahren belegt. Denn bei der verbalen sexuellen Gewalt gehe es nicht um Political Correctness, sondern "um Grenzüberschreitung und Herabwürdigung".

Justiz

BGH zu Riester-Renten-Klausel: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Riester-Rente unwirksam sind, die dem Versicherer einseitig nachträgliche Rentenkürzungen erlauben, wenn die Rendite von Kapitalanlagen, aus denen die Rente finanziert wird, zu sehr sinkt. Die angegriffene Klausel der Allianz sei den Versicherungsnehmer:innen nicht zumutbar, weil keine Symmetrie vorgesehen ist, d.h. weil nicht garantiert ist, dass die Rentenkürzungen zurückgenommen werden, wenn die Rendite der Kapitalanlagen wieder steigt. Auch sonst seien die Interessen der Versicherungsnehmer:innen nicht hinreichend gewahrt. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), tagesschau.de (Egzona Hyseni), LTO und beck-aktuell.

BVerfG – DNS-Server-Anfragen: Nun berichtet auch RA Andreas Milch auf beck-aktuell über die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Vodafone aufgrund einer Folgenabwägung bis auf Weiteres keine Ermittler-Anfragen zu DNS-Servern beantworten muss. 

BGH zu Kürzung der Todesfallleistung: Der Bundesgerichtshof bestätigte die Kürzung der Todesfallleistung durch eine Unfallversicherung, weil der nach einem Sturz an einer Hirnblutung verstorbene Mann wegen einer Gerinnungsstörung Blutverdünner einnehmen musste, die die Folgen des Sturzes verschlimmerten. Für eine Leistungskürzung im Sinne der Versicherungsbedingungen genüge jede – auch mittelbare – Mitwirkung einer bereits bestehenden Krankheit. Auch die bestimmungsgemäße Einnahme ärztlich verordneter Medikamente könne bei der Mitwirkungsquote berücksichtigt werden, wenn sie auf eine Grunderkrankung zurückgehe und sich diese über die Therapie kausal auf die Unfallquote auswirke. beck-aktuell berichtet.

OLG Frankfurt/M. – Umsturzpläne/Reuß: Im Prozess gegen die Führungsfiguren der Reuß-Gruppe vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat Heinrich XIII Prinz Reuß erstmals zum Anklagevorwurf ausgesagt und jegliche eigene Umsturzpläne von sich gewiesen. Er sei kein Terrorist und werde auch keiner sein. Vor allem sei er "kein Anführer", sondern nur von anderen zum Mitmachen überredet worden. Von der Erstürmung des Reichstags sei bei den Treffen aber nie die Rede gewesen. Die Treffen seien ein Gesprächskreis intellektueller Personen mit wechselnden Themen gewesen. Die Bildung von Heimatschutzkompanien habe ihn nicht interessiert. Es berichten SZ (Kathrin Wiesel-Lancé/Benedikt Warmbrunn), taz (Joachim F. Tornau), LTO und spiegel.de (Matthias Bartsch).

OLG Hamburg zu KI-Training/Laion: Im Urheberstreit um die Nutzung von Bilddateien in Trainingsdatensätzen für Künstliche Intelligenz hat der Berufsfotograf Robert Kneschke auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten. Ihm stehe kein Unterlassungsanspruch gegen den gemeinnützigen Verein Laion zu, der Text-Bild-Paare für das Training von KI-Modellen sammelt. Der Verein könne sich auf die Schranke für Text- und Data-Mining berufen und darauf, dass die Sammlung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung erfolgt sei. Auch die erste Instanz hatte die Klage im Jahr 2024 abgewiesen. Es berichten FAZ (Marcus Jung) und beck-aktuell.

OLG Frankfurt/M. zu Bericht über Fürstenfamilie: Laut LTO hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass der Veröffentlichung eines Badefotos des monegassischen Fürsten Albert II. und dessen Familie deren Privatsphäre entgegenstehe. Berichtet hatte eine bundesweite Tageszeitung in Wort und Bild über einen Urlaub der Familie im August 2023, wobei u.a. der angebliche Zustand der Ehe und die Wohnverhältnisse Thema waren und ein Foto der badenden Kinder gezeigt wurde. Schon die Wortberichterstattung greife rechtswidrig in die Privatsphäre des Fürstenpaares ein. Gleiches gelte für das der Privatsphäre zuzuordnende Bild.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder sagte vor dem Landgericht Hamburg Kronzeuge David Barkay aus, der die Entführung organisiert haben soll. Seine Aussage ließ keinen Zweifel daran aufkommen, dass Christina Block genau wusste, was er tat. Auch gegen Barkay ermittelt die Staatsanwaltschaft – allerdings in einem separaten Verfahren, weil er zunächst untergetaucht war und erst im September Kontakt mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden aufnahm. SZ (Ulrike Nimz/Jana Stegemann), FAZ (Kim Maurus), LTO (Peyman Khaljani) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten. 

Die Zeit (Anne Kunze) porträtiert den Rechtsanwalt Andreas Costard, der nicht nur seit Jahren die Geschäfte der Familie Block betreut, sondern auch so tief in die Entführung der beiden Block-Kinder verstrickt gewesen sein soll, dass er ebenfalls als Angeklagter vor dem Hamburger Landgericht steht.

ArbG Berlin zu Ex-RBB-Programmdirektorin: Nun berichtet auch die FAZ (Michael Hanfeld) über das seit Oktober rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, wonach der RBB der ehemaligen Programmdirektorin Claudia Nothelle bis an ihr Lebensende ein monatliches Ruhegeld von 8437 Euro zahlen muss.

AG Leipzig zu Schwarzfahren: Die taz (Johanna Treblin) berichtet über einen Mann, der ohne gültigen Fahrschein die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt hatte und vom Amtsgericht Leipzig freigesprochen wurde. Ende 2023 fuhr er erstmals mit einem Schild, auf dem stand: "Ich fahre umsonst, das heißt ohne gültigen Fahrschein. Mobilität sollte keine Klassenfrage sein. Es ist genug für alle da." Dieses Schild führte schließlich zum Freispruch. Denn aufgrund des Schildes habe der Angeklagte nicht versucht, den Anschein zu erwecken, ein ordnungsgemäß zahlender Fahrgast zu sein. Die Staatsanwaltschaft legte dennoch Rechtsmittel ein: Der Mann habe mit Betreten des Zugs ohne Ticket Hausfriedensbruch begangen.

StA Gießen – Hitlerjugend-Spruch: Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt wegen einer möglichen Straftat bei der Gründungsversammlung der AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland". Dort sagte der schleswig-holsteinische AfD-Jungpolitiker Kevin Dorow: "Wie es Björn Höcke vor wenigen Monaten rezitiert hat, Jugend muss durch Jugend geführt werden, und dieses Prinzip muss unser Leitstern sein." Die Formel galt als Gemeingut zunächst innerhalb der Bündischen Jugend, später dann auch bei der Hitlerjugend und dem Bund Deutscher Mädel. FAZ (Theresa Weiß) und spiegel.de (Fabian Hillebrand) berichten.

Antisemitische Straftaten: Im Interview auf beck-aktuell (Michael Dollmann/Monika Spiekermann) spricht der Oberstaatsanwalt  Jens Lehmann über eine von den Generalstaatsanwaltschaften Braunschweig, Celle und Oldenburg in Zusammenarbeit mit der jüdischen Gemeinde Hannover angebotene Fortbildungsveranstaltung zur Sensibilisierung von Staatsanwält:innen und Polizist:innen im Umgang mit antisemitischen Straftaten. 

BVerfG: Die FAZ (Thomas Petersen) stellt eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach vor, aus der sich ergibt, dass das Bundesverfassungsgericht in der Bevölkerung deutlich mehr Vertrauen genießt als etwa der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. Doch auch wenn 63 Prozent der Befragten dem Bundesverfassungsgericht vertrauen, ist dies ein erheblicher Rückgang gegenüber 2021. Hinzu kommt, dass die Bevölkerung dem Bundesverfassungsgericht keine große Aufmerksamkeit widmet. 48 Prozent der Befragten glaubten zudem, sie könnten besser Recht sprechen als die Richter:innen.

Recht in der Welt

Spanien – Arbeitszeit: Ein spanisches Sozialgericht bestätigte die Kündigung einer Logistikmitarbeiterin, weil diese rund 20 Mal eine halbe bis dreiviertel Stunde zu früh zur Arbeit erschienen war. Weil sie damit ausdrückliche Anordnungen und Ermahnungen missachtete, habe sie die Ordnung des Betriebs gestört und ihre Pflichten verletzt. Vor ihrem vereinbarten Arbeitsbeginn hatte die Mitarbeiterin keine Aufgaben, die sie erfüllen konnte. Nach deutschem Recht hätte der Frau wohl auch die Kündigung gedroht, wie LTO ausführt, vor allem weil sie sich zu früh eingestempelt hatte und damit auch einen Arbeitszeit-Betrug beging.

Österreich – Zwölfjährige im OP-Saal: Nach einer Notoperation in Österreich, bei der die zwölfjährige Tochter einer Neurochirurgin mit am OP-Tisch stand, sind die Medizinerin und ein weiterer Chirurg freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden wegen Beteiligung an einer Körperverletzung angeklagt, weil sie es zugelassen haben sollen, dass das Mädchen ein Schädelloch bohrte. Das Bezirksgericht Graz-Ost sah es jedoch nicht als erwiesen an, dass das Kind das Loch in den Schädel des Patienten alleine gebohrt oder mit dem Bohrgerät Druck ausgeübt hatte. Während die Mutter des Mädchens nach der OP erzählt haben soll, dass ihre Tochter soeben ihr erstes Bohrloch gesetzt habe, gab der die OP durchführende Chirurg an, stets die Kontrolle über den Bohrer gehabt zu haben. Es berichten SZ (Martin Zips), FAZ (Alexander Haneke) und LTO.

Österreich – René Benko: Der österreichische Ex-Milliardär René Benko ist zum zweiten Mal wegen Schädigung seiner Gläubiger verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck verhängte gegen ihn eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Seine ebenfalls angeklagte Ehefrau Nathalie Benko wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte die Benkos wegen betrügerischer Krida (Gläubigerschädigung) angeklagt. Sie sollen im Angesicht seiner Insolvenz Uhren, Manschettenknöpfe und Uhrenarmbänder im Wert von fast 250.000 Euro sowie 120.000 Euro Bargeld vor seinen Gläubigern in einem Safe im Haus ihrer Tante versteckt und dem Insolvenzverwalter verheimlicht haben. Die milde Strafe ergab sich, weil das Gericht die Gegenstände nur teilweise René Benko zurechnen konnte. Es berichten SZ (Michael Kläsgen/Uwe Ritzer), taz (Patrick Guyton), beck-aktuell und spiegel.de (Kristina Gnirke).

Großbritannien/Dänemark – EMRK und Abschiebungen: Die Regierungschef:innen von Großbritannien und Dänemark, Keir Starmer und Mette Frederiksen, haben in einem gemeinsamen Zeitungsbeitrag die Mitgliedstaaten des Europarates zu einer "Modernisierung der Auslegung" der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgerufen. Juristische Ansprüche abgelehnter Asylsuchender auf ein Bleiberecht sollten auf diesem Wege eingeschränkt werden. Konkret geht es um eine Neuinterpretation der Artikel 3 und 8 EMRK.  FAZ (Johannes Leithäuser) und Welt (Ricarda Breyton) berichten. 

EGMR - EMRK und Abschiebungen: Der Rechtsprofessor und frühere Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus schreibt in der FAZ über die Kritik, die neun Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention an der Rechtsprechung des ihre Einhaltung kontrollierenden Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg üben. Angeführt werden sie von Dänemark und Italien. Die Kritik der Staaten richtet sich insbesondere gegen die Rechtsprechung des EGMR zum Schutz vor Abschiebung sogenannter Gefährder. Die neun Staaten wollten "aus der Menschenrechtskonvention eine Konvention zum Schutz von Staatsbürgerrechten machen. Damit würde aber der Universalismus aufgegeben, der den Kern der Konvention ausmacht", so Paulus. Indem die Autorität des EGMR infrage gestellt werde, werde damit zugleich auch der "Kern des universellen Menschenrechtsschutzes" infrage gestellt.

Sonstiges

Datenspeicherung nach Strafverfahren: Die Rechtsanwältin Anna Luczak erläutert auf LTO, wann und unter welchen Umständen Daten von vormals Beschuldigten nach Abschluss ihres Strafverfahrens in Polizeidatenbanken abgespeichert werden, wie lange diese gespeichert werden, wie sich herausfinden lässt, welche Daten wo gespeichert wurden, und wie sich eine Löschung erreichen lässt.

Kriminalität und Migration: Die Zeit (Hauke Friederichs/Julian Piepkorn) weist darauf hin, dass es beim polizeilichen Lagebild zu "Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" nicht etwa generell um Kriminalität aller Ausländer:innen geht, sondern um Straftaten, die in den letzten Jahren Zugewanderten angelastet werden. Diese Taten seien im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent gesunken. Unter den Tatverdächtigen, die von der Polizei ermittelt werden konnten, machten Zuwanderer neun Prozent aus, was dem Vorjahresniveau entspreche. Zugenommen hätten allerdings von Zugewanderten begangene schwere Straftaten wie Totschlag, Mord und Körperverletzung. Die meisten der tatverdächtigen Zugewanderten seien junge Männer. Generell gehe jedoch von – auch deutschen – jungen Männern ein höheres Kriminalitätsrisiko aus.

RAin Chloé Lignier: Die Rechtsanwältin Chloé Lignier spricht im "Most Wanted"-Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) u.a. über ihre Entscheidung für ein Jura- und gegen ein Lehramtsstudium, herausfordernde Mandate und die Frage, was sich ändern müsse, damit der Anteil der Equity-Partnerinnen in Großkanzleien steigt. Hierfür brauche es tiefgreifende Veränderungen sowohl in der Gesellschaft als auch in den Strukturen und Einstellungen innerhalb der Familien.

 

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LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58842 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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