Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2025: BVerfG stoppt DNS-Server-Abfragen / Kein Zurück­be­hal­tungs­recht bei WEG-Vor­schuss / Social-Media-Verbot für aus­tra­li­sche Kinder

10.12.2025

Internetprovider dürfen vorerst nicht zur Auswertung von DNS-Anfragen verpflichtet werden. Der BGH verneinte ein Zurückbehaltungsrecht gegen WEG-Ansprüche. In Australien ist Kindern bis 16 ab heute die Nutzung von Social-Media verboten.

Thema des Tages

BVerfG – DNS-Server-Anfragen: Telekommunikationsdiensteanbieter dürfen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorerst nicht dazu verpflichtet werden, Anfragen an Domain Name System (DNS)-Server auszuwerten. Das Bundesverfassungsgericht erließ eine entsprechende einstweilige Anordnung. DNS-Server kommen bei der Internetnutzung im Hintergrund zum Einsatz, um den Domain-Namen in die entsprechende IP-Adresse umzuwandeln. Das Amtsgericht und das Landgericht Oldenburg hatten die Anbieter dazu verpflichtet, die DNS-Anfragen daraufhin auszuwerten, ob sie die Domain eines Servers betrafen, gegen den strafrechtliche Ermittlungen liefen. Das BVerfG betonte in der Folgenabwägung die massenhaften Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der Kunden. Der Ausgang der Hauptsache sei offen. LTO (Joschka Buchholz) berichtet.

Rechtspolitik

Anwaltliche Beratungshilfe: Auf der Konferenz "Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft", die das Hannoveraner Institut für Prozess- und Anwaltsrecht und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) organisierten, wurde vor einem "Zusammenbruch des Beratungshilfesystems" gewarnt. Beispielsweise gebe es im Amtsgerichtsbezirk Aue im Erzgebirge heute nur noch sechs Anwaltskanzleien. Zudem seien die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe mit sehr komplizierten Formularen und langwierigen Verfahren verbunden. Viele Anwält:innen berieten lieber pro bono, als die Beratungshilfe zu beantragen. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Lieferketten und Menschenrechte: Unterhändler:innen der EU-Staaten und des EU-Parlaments einigten sich auf eine Abschwächung der EU-Lieferketten-Richtlinie – noch vor Ende der Umsetzungsfrist. Sie soll nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeiter:innen gelten. Zuvor lag die Grenze bei 1000 Mitarbeiter:innen. Auch die Höhe möglicher Sanktionen wurde von fünf auf drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes verringert. Die Einigung muss noch vom EU-Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten genehmigt werden. Es berichten SZ (Jan Diesteldorf), FAZ (Johannes Pennekamp) und LTO.

Manfred Schäfers (FAZ) geht die Entschärfung der Richtlinie nicht weit genug. Die Einigung sei "alles andere als ein Befreiungsschlag", denn große Unternehmen müssten weiterhin ihre gesamte Lieferkette durchleuchten. "Bauern und Produzenten in der unübersichtlichen Ferne werden als Erste ausgemustert, wenn es kritisch wird. Weder ihre Lage noch die Welt wird durch ein solches Gesetz besser."

Asyl/Abschiebungen: Über die Einigung der EU-Innenminister:innen über eine Verschärfung des Asylrechts berichtet nun auch die SZ (Markus Balser/Josef Kelnberger) im Frage-Antwort-Format. Vorgesehen ist unter anderem, Abschiebezentren außerhalb der EU zu ermöglichen. Außerdem wollen die Innenminister:innen, dass die EU-Mitgliedsstaaten nach einer Übergangsphase Abschiebebescheide gegenseitig anerkennen. 

Die FAZ (Thomas Gutschker) stellt den österreichischen EU-Kommissar Magnus Brunner vor, der die Einigung vorbereitete.

Frederik Eikmanns (taz) kritisiert, dass die EU-Staaten künftig auch Abschiebungen in Dritstaaten erlauben möchten, zu denen die betroffene Person keinerlei Verbindung hat. Der Beschluss erinnere an Abschiebungen aus den USA, bei denen eine Vietnamesin "dann schonmal im Südsudan" lande.

Vorratsdatenspeicherung: Laut einem Papier der dänischen Ratspräsidentschaft, das netzpolitik.org (Andre Meister) vorstellt und veröffentlicht, fordern viele EU-Staaten eine neue EU-Rechtsgrundlage zur Vorratsdatenspeicherung. Die meisten EU-Staaten halten eine Speicherdauer von einem Jahr für angemessen. Gespeichert werden sollen mindestens Daten zur Identifizierung eines Nutzers wie Teilnehmerdaten und IP-Adressen. Manche Staaten sprechen sich zudem für eine Speicherung von Kommunikations-Verbindungs-Daten aus.

Resilienz der Justiz: Nun berichtet auch der SWR-RadioReportRecht (Kolja Schwartz) über die Ergebnisse des "Justiz-Projekts". Maximilian Steinbeis und Anna-Mira Brandau vom Verfassungsblog äußern sich in der Sendung unter anderem zur Sperrminorität bei der Wahl von Landesverfassungsrichter:innen. Wenn im Plenum des Landtages keine Einigung erzielt werde, müsse ein anderes Gremium, zum Beispiel das Gericht selbst, Vorschläge unterbreiten dürfen.

Justiz

BGH zu Zurückbehaltungsrecht gegen WEG: Gegen Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft darf ein Wohnungseigentümer kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem ein Eigentümer den Vorschuss an die WEG nicht zahlen wollte, weil diese ihm die Jahresabrechnungen nicht zur Verfügung stellte. Das Gericht betonte, dass die Vorschusszahlungen das "zentrale Finanzierungsinstrument" einer WEG seien. LTO (Hasso Suliak) und beck-aktuell berichten.

BVerfG zu Beamtenbesoldung: Nachdem das Bundesverfassungsgericht im November die Berliner Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklärte, blickt die SZ (Wolfgang Janisch) auf die Regelungen in den anderen Bundesländern sowie auf Bundesebene. Rund 70 Verfahren seien gegen Besoldungsregeln anhängig, sodass "mit einer regelrechten Flut von Entscheidungen zu rechnen" sei. Das BVerfG habe sich "stets als eine Art Gewerkschaftsersatz für Beamtinnen und Beamte verstanden, die ihren Lohn nicht erstreiken können".

BGH – Grundsteuer: Der Bundesfinanzhof wird am heutigen Mittwoch verkünden, ob die neu geregelte Grundsteuer im Bundesmodell, das von 11 Bundesländern angewandt wird, verfassungskonform ist. zdfheute.de (Birgit Franke) berichtet vorab.

OLG Frankfurt – Spionage für Russland: Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt begann der Prozess gegen Vardges I., Robert A. und Arman S., die für Russland den georgischen Staatsangehörigen Mikael S. ausspioniert haben sollen. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Spionage "möglicherweise" eine Tötung der Zielperson vorbereiten sollte. Russland wirft Mikael S. vor, als Offizier für die Ukraine Kriegsverbrechen gegen russische Soldaten begangen zu haben. FAZ (Elena Zompi) und zdfheute.de (Daniel Heymann) berichten.

LG Magdeburg – Angriff auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Die SZ (David Kulessa/Iris Mayer) lässt auf ihrer Seite Drei die Opfer des Angriffs auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt durch Taleb al-Abdulmohsen zu Wort kommen. Viele Angehörige, Verletzte und Ersthelfer wollen vor Gericht aussagen, obwohl das Landgericht Magdeburg angeboten hatte, ihre Aussagen bei der Polizei im Selbstleseverfahren in den Prozess einzuführen.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Christina Block soll in der Zeit vor der Entführung den Chef der israelischen Sicherheitsfirma, David Barkay, aufgefordert haben, eine Familienrichterin des Amtsgerichts Hamburg zu "überprüfen". Sie sei "furchtbar" und verzögere den Sorgerechtsstreit. Dies berichtet LTO. Barkay habe dem Hamburger Landeskriminalamt (LKA) zudem Fotos und Dokumente übergeben, die auf eine lange Planung der Entführung hindeuten sollen. 

Wie spiegel.de (Julia Jüttner/Christopher Piltz) berichtet, wurden Ende November zwei weitere an der Entführung beteiligte Israelis, Said B. und Thach K., auf dem Polizeipräsidium Hamburg vernommen. Sie sagten aus, dass Christina Block sie vor der Tat in einem Besprechungsraum begrüßt und ihnen viel Erfolg gewünscht habe. Der Prozess wird an diesem Mittwoch fortgesetzt.

LG Bonn – Michael Winterhoff: Die SZ (Rainer Stadler) beklagt, dass der Prozess gegen den Kinderpsychiater Michael Winterhoff "zur Farce" werde. Der Hauptsachverständige, der die Methoden Winterhoffs begutachten soll, sei mit Erlaubnis der Vorsitzenden Richterin Isabel Köhne an mehr als 40 Tagen nicht im Gerichtssaal erschienen, sondern nur durch Mitarbeiter:innen vertreten gewesen. Seine Aussage zu Winterhoffs Methoden sei folglich "vage" geblieben und kaum auf die vor Gericht verhandelten Fälle eingegangen. Im September war zudem bekannt geworden, dass die Vorsitzende Richterin außerhalb der Verhandlung mit einer potenziellen Zeugin telefoniert hatte.

ArbG Berlin zu Ex-RBB-Programmdirektorin: Das im Frühjahr veröffentlichte Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, wonach der RBB der ehemaligen Programmdirektorin Claudia Nothelle bis an ihr Lebensende ein monatliches Ruhegeld von 8437 Euro zahlen muss, ist seit Oktober rechtskräftig. Der RBB legte keine Berufung ein, berichten spiegel.de und bild.de (Uwe Freitag).

VG Berlin – Politikerbeleidigung/Merz: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet über ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, in dem die Zeitung Auskunft darüber verlangt, ob und wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Beleidigungsdelikte gegen seine Person strafrechtlich verfolgen lässt. Seine Anwälte verneinen ein "gesteigertes öffentliches Interesse". Das Gericht will bis Ende des Jahres entscheiden.

GBA - Spionage gegen CDU: Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen eines Hackerangriffs gegen die CDU im Vorfeld der Europawahl 2024 übernommen. Dabei soll u.a. der Terminkalender des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz ausgeforscht worden sein. Ermittelt wird wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit. Spuren sollen nach China führen. Es berichten spiegel.de und zeit.de.

Nitratbelastung vor Gericht: Rechtsprofessor Wolfgang Durner gibt in der FAZ einen Überblick über Urteile des Niedersächsischen OVG und des Bundesverwaltungsgerichts zur Nitratbelastung des Grundwassers. Zur Durchsetzung der Vorgaben aus der EU-Nitratrichtlinie verpflichtete das BVerwG im Oktober das Bundeslandwirtschaftsministerium, ein nationales Aktionsprogramm zu erarbeiten. Die Urteile stünden für "schleichende Verschiebungen in der Gewaltenteilung", da die Gerichte die Exekutive "zum Erlass konkret vorgezeichneter untergesetzlicher Vorgaben" zwängen.

Einstellungskriterien für die Justiz: Der Mitgründer des Sozialunternehmens ACCICE (Access to Justice) Quint Aly rechnet auf LTO vor, dass die 2.000 neuen Stellen für Richter:innen und Staatsanwält:innen im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat voraussichtlich nicht vollständig mit Prädikatsjurist:innen besetzt werden können. Der Autor fordert, dies zum Anlass zu nehmen, "endlich die vielfach nachgewiesenen Schwachstellen im bisherigen Ausbildungs- und Prüfungssystem auch politisch anzuerkennen – insbesondere die fehlende Aussagekraft der juristischen Staatsprüfungen".

Recht in der Welt

Australien – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: In Australien ist Kindern bis 16 Jahren ab heute die Nutzung von Social-Media-Konten verboten. Das Gesetz betrifft die Angebote von Facebook, Instagram, Threads, Youtube, Snapchat, Tiktok, Twitch, X und Reddit. Der Facebook-Messenger, WhatsApp und YouTube Kids dürfen weiter genutzt werden. Das Verbot gilt auch für eine Nutzung mit Erlaubnis der Eltern. Wenn Social-Media-Unternehmen das Verbot nicht durchsetzen, drohen ihnen Strafen von umgerechnet bis zu 28 Millionen Euro. Für Kinder und Eltern sind dagegen keine Strafen vorgesehen. Die Mehrheit der Australier:innen befürwortet das Gesetz. Eine Organisation für Internetfreiheit erhob im Namen zweier Fünfzehnjähriger jedoch Klage vor dem höchsten australischen Gericht. Es berichten FAZ (Till Fähnders), taz (Urs Wälterlin) und spiegel.de (Anna-Lena Abbott/Torsten Kleinz).

Johannes Drosdowski (taz) sieht in dem Social-Media-Verbot "eine Verletzung der Freiheit unter dem Vorwand des Jugendschutzes". Er warnt, dass die Kinder in rechtsfreie und damit gefährlichere Räume gedrängt würden. Die EU solle kein pauschales Verbot einführen, sondern "bestehende Plattformen sicherer machen – für alle." Torsten Kleinz (spiegel.de) kritisiert das Gesetz, weil es den Jugendlichen "ein Stück gesellschaftliche Teilhabe" nehme. Zudem warnt er, dass der Jugendschutz auf den Plattformen nicht mehr greife, wenn die Kinder unter falschen Altersangaben surfen. Sebastian Meineck (netzpolitik.org) hält das Verbot für "Symbolpolitik". Stattdessen bräuchten die Kinder sichere digitale Räume, Medienkompetenz sowie "Vertrauenspersonen, die Zeit haben, sie einfühlsam zu begleiten".

IStGH/Sudan – Ex-Milizenchef Abd-Al-Rahman: Der Internationale Strafgerichtshof verurteilte den 76-jährigen Ex-Milizenchef Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 20 Jahren Gefängnis. Während des Bürgerkriegs im Süden Sudans vor gut 20 Jahren sei er als Kommandeur der Janjaweed-Miliz für Vergewaltigung, Mord und Folter verantwortlich gewesen. beck-aktuell, spiegel.de und zeit.de berichten.

USA – Alina Habba: Die leitende Staatsanwältin von New Jersey Alina Habba, eine Ex-Anwältin von US-Präsident Donald Trump, legte ihr Amt nieder. In der vergangenen Woche hatte ein Bundesberufungsgericht entschieden, dass Habba ihr Amt unrechtmäßig ausübte. Sie war ohne Zustimmung des Senats im Amt geblieben, obwohl ihre vorübergehende Berufung im Juli abgelaufen war. Während ihrer Amtszeit erhob Habba unter anderem gegen zwei Politiker der Demokraten Anklage. FAZ (Sofia Dreisbach) und spiegel.de berichten.

Juristische Ausbildung

Mental Health im Jurastudium: Im Interview mit beck-aktuell (Manuel Leidinger) spricht Daniela Boosen, Leiterin des Studiendekanats der Kölner Jurafakultät, über psychische Gesundheit im Jurastudium. Jede dritte Student:in der Rechtswissenschaft leide an einer milden, moderaten oder starken Depression. Sie fordert strukturelle Anpassungen wie die Einführung des integrierten Bachelors oder eine Reduktion der Stofffülle.

Referendariat und Verfassungstreue: Auf dem JuWissBlog vergleicht die Jurastudentin Joan Ilka Greiner die Vorgaben in Thüringen und Sachsen zur Zulassung von Extremist:innen in den juristischen Vorbereitungsdienst. Während der Thüringer Verfassungsgerichtshof Ende November entschied, dass die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst bereits verweigert werden darf, wenn Bewerber:innen "gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind", forderte das Sächsische Verfassungsgericht 2021 zudem ein Tätigwerden in strafbarer Weise. Um diesem "Flickenteppich" ein Ende zu bereiten, schlägt die Autorin eine Regelung durch den Bund vor.

Sonstiges

KI-Training/Google: Die EU-Kommission leitete eine Untersuchung gegen Google wegen möglicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ein. Sie verdächtigt den Konzern, seine Künstliche Intelligenz mit Online-Inhalten Dritter zu trainieren, ohne die Urheber:innen angemessen zu kompensieren. Zudem könnte Googles Video-Plattform Youtube seine Marktmacht unzulässig ausnutzen. Nutzer:innen müssen beim Hochladen neuer Videos einer Nutzung zum KI-Training zustimmen. Gleichzeitig dürfen Googles Konkurrenten nicht auf die Daten zugreifen. Es berichten SZ (Jannis Brühl/Philipp Saul) und LTO.

Urlaubsanspruch: Der Rechtsanwalt Roland Klein gibt auf LTO-Karriere einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Vorgaben zum Urlaub. Den Zeitraum für den Urlaub lege grundsätzlich die Arbeitnehmer:in fest. Dass ein Urlaub vorübergehend zu geringeren personellen Kapazitäten führe, sei grundsätzlich kein hinreichender Grund, den Urlaub zu versagen.

Aufenthaltsrecht von Palästinenser:innen: Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Senol Becirovski schreibt auf dem Verfassungsblog, dass eine Anerkennung Palästinas für viele Palästinenser:innen in Deutschland aufenthaltsrechtliche Nachteile bringen könnte. Personen, die nachweisen konnten, dass sie zum palästinensischen Volk gehören und keine andere Staatsangehörigkeit besitzen, werden in Deutschland heute als Staatenlose behandelt. Diesen Schutzstatus, mit dem unter anderem ein Ausweisungsverbot einhergeht, könnten sie infolge einer Anerkennung Palästinas verlieren.

"Alles für Deutschland"/Weidel: Angesprochen auf eine Aussage ihres Parteikollegen Björn Höcke sagte Alice Weidel (AfD) bei Welt TV: "Alles für Deutschland? Na und? Alles für Deutschland!" Zudem erklärte sie den Satz "Jugend muss durch Jugend geführt werden" für unbedenklich, obwohl dieser ein Leitspruch der Hitlerjugend darstellte. Wie die Welt (Maximilian Heimerzheim) berichtet, sieht unter anderem der frühere Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, in den Aussagen eine Verwirklichung von § 86a StGB.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58825 (abgerufen am: 11.03.2026 )

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