Die juristische Presseschau vom 9. Dezember 2025: EU-Innen­mi­nister für schär­feres Asyl­recht / Gut­achten gegen Verbot von "Tofu-Wurst" / Neuer Pro­zess gegen Antifa

09.12.2025

Geplant sind Abschiebezentren außerhalb der EU und mehr "sichere Herkunftsstaaten". Foodwatch legt Gutachten zu Fleischersatz-Bezeichnungen vor. Das AG Berlin-Tiergarten verhandelt wegen Antifa-Angriff auf Rechtsextremisten

Thema des Tages

Asyl/Abschiebungen: Die EU-Innenminister:innen haben sich auf Verschärfungen im Asylrecht geeinigt. Die EU soll eine Liste mit "sicheren Herkunftsstaaten" beschließen, für die ein vereinfachtes Asylverfahren an den Außengrenzen gelten soll. Zunächst sollen sieben Staaten benannt werden: Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Als "sichere Drittstaaten" sollen künftig auch Staaten gelten, durch die Flüchtlinge nur durchgereist sind oder mit denen eine Vereinbarung über die Einhaltung von Mindeststandards getroffen wurde ("Ruanda-Modell", "Albanien-Modell"). Rückkehranordnungen eines EU-Staats sollen nach einer Testphase von zwei Jahren auch für andere EU-Staaten verbindlich sein. Beschlossen wurde auch ein Solidaritätspool zugunsten der überlasteten Staaten Griechenland, Italien, Spanien und Zypern, die in der Regel durch Geldzahlungen der anderen Staaten unterstützt werden sollen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lobt die Einigung als "europäisches Momentum einer neuen Migrationspolitik". Kritik kommt von Pro Asyl: "Auch Menschen, die ausreisepflichtig sind, haben Grundrechte." Den Plänen der EU-Innenminister muss nun noch das EU-Parlament zustimmen, dessen rechte Mehrheit aber Ähnliches vorschlägt. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker), SZ (Josef Kelnberger), taz (Eric Bonse), LTO, zeit.de und bild.de (Peter Tiede).

Für Jasper von Altenbockum (FAZ) ist das Vorhaben ein "überfälliger Schritt", um die "Umwidmung des Asylrechts in ein verkapptes Einwanderungsrecht rückgängig zu machen". Hingegen bezeichnet Josef Kelnberger (SZ) es in einem separaten Kommentar als "so hartherzig wie noch nie" und fragt, ob die deutsche Gesellschaft es "wirklich will, dass Menschen, die unter Lebensgefahr, in der Hoffnung auf Schutz und ein besseres Leben nach Europa geflüchtet sind, in irgendeinen anderen Staat" geschickt werden.

Asyl/GEAS: Laut beck-aktuell appellieren mehrere linke juristische Organisationen an die Bundesregierung, die EU-GEAS-Reform in Deutschland grundrechtskonform umzusetzen. So bezeichnen sie die mit dem GEAS-Anpassungsgesetz einhergehenden geplanten Wohnverpflichtungen in Lagern als "ausufernd". Das Vorhaben, auch Kinder zu inhaftieren, sofern dies "ihrem Wohl" diene, halten sie für "offenkundig kinderrechtswidrig".

Aufnahme von Afghan:innen / Abschiebehaft: Für Max Bauer (tagesschau.de) ist die Untätigkeit der Bundesregierung, über die Visaanträge von Afghan:innen mit Aufnahmezusage zu entscheiden, mit der Folge, dass sie teils unter Lebensgefahr von Pakistan zurück nach Afghanistan abgeschoben werden, das "Armutszeugnis einer Politik, die sonst so gerne auf Werte pocht". Auch die als "Ideologierückabwicklung" begründete Abschaffung des Pflichtanwalts für Menschen in Abschiebehaft – einer Maßnahme, die in der Hälfte der Fälle rechtswidrig sei –, kritisiert Bauer scharf: "Wer wie Alexander Dobrindt diese ganz grundsätzliche Schutzfunktion des Rechtsstaates als Ideologie verhöhnt, macht nichts anderes als die Rechtsextremisten, denen der Rechtsstaat immer ein Dorn im Auge ist, wenn er für alle da ist, auch für Geflüchtete."

Rechtspolitik

Fleischersatz: Ein von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in Auftrag gegebenes Gutachten der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger kommt zu dem Schluss, dass das vom EU-Parlament vorgeschlagene Verbot von Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" für Fleischersatzprodukte gegen EU-Recht verstoßen würde. Verwiesen wird insbesondere auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Oktober 2024, wonach EU-Staaten Produktnamen nicht verbieten dürfen, ohne zuvor festzulegen, welche Bezeichnungen stattdessen zu verwenden sind. Die taz berichtet.

Luftsicherheit/Drohnen: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Finn Preiss und Laurids Hempel setzen sich auf dem Verfassungsblog mit dem geplanten § 15a Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) auseinander, der die Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr regeln soll. Die Regelung füge sich folgerichtig in die Kompetenzverteilung zwischen Bundeswehr und Polizei ein, die in den Art. 87a Abs. 1, 2 GG und Art. 35 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 GG vorgegeben ist.

Vaterschaft: Nun stellt auch Rechtsanwalt Marko Oldenburger auf beck-aktuell den Ende Oktober veröffentlichten Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter umsetzen soll. 

Justiz

AG Berlin-Tiergarten – Militante Antifa: Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten müssen sich zwei Antifaschisten verantworten, die gemeinsam mit einer dritten Person ein Mitglied der rechtsextremistischen Partei III. Weg in dessen Treppenhaus angegriffen hatten. Den Angeklagten wird gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Die Angeklagten bestreiten den Einsatz eines Messers, sie hätten dem Rechtsextremisten, dem sie frühere Gewalttaten vorwerfen, nur Angst einjagen wollen. Der Angegriffene räumte vor Gericht ein, dass er in Verteidigungsabsicht mit seinem Messer wild um sich gestochen habe. Am Ende waren vor allem die Angreifer verletzt. Es berichten taz (Konrad Litschko) und bild.de (Ole Kröning).

EuGH zu Plattform-Haftung: Rechtsanwalt Niko Härting äußert sich erneut zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Plattform-Haftung, diesmal  im Gespräch mit beck-aktuell. Anders als bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen von Nutzer:innen enthalte der Digital Services Act keine Haftungsprivilegierung von Plattformen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Pflichten der DSGVO. Deshalb sei es im Fall von Renate Künast, die den Facebook-Mutterkonzern Meta wegen verleumderischer Posts vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verklagt, "nun vorgezeichnet", dass der BGH Metas datenschutzrechtliche Verantwortung feststellen wird.

VerfGH Berlin zu "Berlin autofrei": Rechtsprofessor Christoph Degenhart kritisiert auf beck-aktuell die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, die ein Volksbegehren zu einem "Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung" zuließ, als "rechtstaatlich bedenklich" und als "Realitätsverweigerung". Der Autofrei-Gesetzentwurf greife weitgehend in Freiheitsrechte und in Privateigentum ein und enthalte unverhältnismäßige Sanktionen.

BGH zu Vorteilsausgleich "neu für alt": Wenn sich der Mangel eines Werkes erst spät auswirkt und der Besteller keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste, darf der Werkunternehmer dennoch keinen Abzug wegen eines Vorteilsausgleichs "neu für alt" geltend machen, so der Bundesgerichtshof mit Urteil von Ende November. Zwar dürfe der Geschädigte nach dem schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbot nach der Schädigung nicht besser dastehen als ohne schädigendes Ereignis. Vorteile dürfen dem geschädigten Besteller indes nicht von seinem Anspruch abgezogen werden, wenn der erlangte Vorteil ausschließlich auf einer Verzögerung der Mangelbeseitigung beruht. Vertragswidriges Handeln des Unternehmers zu belohnen, widerspräche dem Zweck des Mängelrechts und sei von der Gesetzgebung nicht vorgesehen. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

LAG München zu Auskunftsansprüchen: Die Rechtsanwälte Tobias Neufeld und Christian Judis besprechen im Expertenforum Arbeitsrecht ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom Juni, das sich mit Auskunftsansprüchen von Arbeitnehmer:innen im Verhältnis zu Vertraulichkeitsinteressen des Unternehmens befasste. Konkret wies das LAG München die Klage einer Managerin ab, die nach ihrer Kündigung unter Verweis auf Art. 15 DSGVO die Herausgabe einer Kopie des Compliance-Berichts verlangte, der ein problematisches Führungsverhalten der Klägerin untersuchte. Der Klägerin war jedoch nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Sprecherausschußgesetz Einsicht in einen geschwärzten Bericht gewährt worden.

VG Darmstadt zu Richterin mit Kopftuch: Maiyra Chaudhry (taz) findet es ein "verheerendes Signal für alle, die in diesem Land nach Gleichberechtigung streben", dass das Verwaltungsgericht Darmstadt jüngst einer kopftuchtragenden Juristin den Weg in die Justiz verwehrte. In Großbritannien und den USA, wo es Richterinnen mit Kopftuch gebe, gelte die religiöse Sichtbarkeit "nicht als Risiko, sondern als Bestandteil einer pluralen Gesellschaft".

SG Dortmund zu Arbeitsunfall/Sturz über Hundeleine: Der Sturz über die Leine des eigenen Hundes auf dem Weg zur Arbeit ist mangels wesentlichen Bezugs zur beruflichen Tätigkeit auch dann kein Arbeitsunfall, wenn der Hundehalter zeitgleich eine Aktentasche trägt und der Hund auf der Website des Unternehmens als Werbegesicht zu sehen ist. Das Halten der Hundeleine sei eine eigenständige Handlung und damit versicherungsrechtlich gesondert von dem versicherten Weg und dem Tragen der Tasche zu beurteilen. Das Mitführen eines Hundes habe erst dann einen wesentlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit, wenn er – beispielsweise als Wach- oder Therapiehund – objektiv dienlich in den Betriebsablauf eingebunden ist. Damit wies das Sozialgericht Dortmund im Juli die Klage des Hundehalters ab, der von der gesetzlichen Unfallversicherung einen Ausgleich wegen seiner Schürfwunden gefordert hatte. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.

LG Berlin II zu Persönlichkeitsrecht/Verpixelung: Das Landgericht Berlin II gab Anfang Dezember einer  Klage des Opfers einer Gewalttat statt und untersagte einem Medium, verpixelte Bildaufnahmen des Opfers zu zeigen. Für die Erkennbarkeit nach § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz reiche es, wenn nur ein kleiner Adressatenkreis die Person konkret zuordnen kann. Ausschlaggebend war hier, dass Text- und Bildberichterstattung zusammen Rückschlüsse auf die Identität des Opfers zuließen. Konkret ging es um den Streit zweier Amazon-Geschäftspartner, wobei der Gewalttäter in Medien als "Hammer-Folterer" bezeichnet wurde. beck-aktuell berichtet.

LG Hamburg zu Klimaprotest/Flughafenblockade: Nun stellt auch FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert) die Entscheidung des Landgerichts Hamburg von Ende November vor, das der Klage von Eurowings stattgab und zehn Klimaaktivist:innen wegen einer Blockade des Hamburger Flughafens zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 403.137,68 Euro verurteilte.

LG München I – Mord an Somalier/Befangenheit: Im Strafverfahren wegen eines Mordes an einem Somalier vor dem Landgericht München I hat die Vertreterin der Nebenklage einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Markus Koppenleitner gestellt, weil er zu einem somalischen Zeugen, der nur schleppend ausgesagt hatte, gesagt haben soll: "Wie dumm kann man sein. Ich kann die Aussage von Trump echt langsam nachvollziehen". Trump hatte Somalier:innen am Tag zuvor als "Müll" bezeichnet. Die Verteidiger des polnischen Angeklagten stellten einen eigenen Befangenheitsantrag, auch weil der Richter nur eine modifizierte Fassung seiner Äußerung eingestanden hatte. Über den Befangenheitsantrag entscheidet nun eine andere Kammer des LG München I. Es berichten SZ (Andreas Salch) und bild.de (Karl Keim).

Recht in der Welt

Russland/Ukraine – Eingefrorene Vermögen: Rechtsprofessor Peter Van Elsuwege stellt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Pläne der EU-Kommission vor, der Ukraine das in der EU eingefrorene russische Vermögen in Form eines zinslosen Reparationsdarlehens zur Verfügung zu stellen. Das Vorhaben berge rechtliche und finanzielle Unsicherheiten. Eine alternative Finanzierung der Ukraine durch Eurobonds stünde zwar auf sicherer Rechtsgrundlage, würde jedoch Einstimmigkeit erfordern und wäre mit Zinskosten verbunden. Der Europäische Rat will sich am 18. Dezember mit den Möglichkeiten befassen. Es berichtet außerdem die SZ (Jan Diesteldorf).

USA – Citizen Birthright: Der US-Supreme Court wird auf Antrag der Regierung über die Frage entscheiden, ob das Dekret des US-Präsidenten Donald Trump, das Kindern die US-Staatsbürgerschaft qua Geburt verweigert, deren Mütter bei der Geburt als Touristinnen oder ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis im Land waren, gegen das verfassungsrechtlich verankerte Geburtsortprinzip verstößt. Im Juni hatte der Supreme Court bereits entschieden, dass untere Gerichte nicht die Befugnis haben, das Dekret des Präsidenten in allen US-Staaten auszusetzen. Nun wird es auch um die Verfassungsmäßigkeit des Dekrets gehen. LTO berichtet.

EGMR – KI: Der Vizepräsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Arnfinn Bårdsen schreibt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass der EGMR in der Entwicklung eines Rechtsrahmens für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz noch ganz am Anfang stehe. Der EGMR müsse die Europäische Menschenrechtskonvention im Sinne der "living instrument"-Doktrin anwenden, um den Rechtsrahmen zu schaffen.

Schweden – Klimaprotest/Monet-Gemälde: Ein Gericht in Schweden sprach zwei Klimaaktivist:innen vom Vorwurf der Sachbeschädigung frei, die das Schutzglas eines Monet-Gemäldes in einem Museum mit roter Farbe beschmiert hatten. Das Gericht folgte der Argumentation der Beschuldigten, die bewusst eine leicht zu entfernende Farbe verwendet und ein hinter Glas geschütztes Bild attackiert hatten. spiegel.de berichtet.

Juristische Ausbildung

Schwerpunktstudium im Ausland: LTO-Karriere (Sabine Olschner) spricht mit drei Jurastudentinnen, die ihr Schwerpunktstudium im Ausland absolvierten. Das Auslandsstudium habe ihnen geholfen, persönlich zu wachsen. Außerdem seien Kanzleien bei Bewerbungen an Erfahrungen mit fremden Rechtsgebieten interessiert.

KI im Jurastudium: Marc Ohrendorf beschreibt auf beck-aktuell verschiedene Möglichkeiten, wie Künstliche Intelligenz in die juristische Ausbildung integriert werden kann. So könne die KI als digitale Repetitorin fungieren, die Fragen zum Vorlesungsstoff beantwortet und Definitionen abfragt. Im Umgang mit KI lernten Studierende Teamwork, Reflexionsfähigkeit und Frustrationstoleranz.

Sonstiges

Diskriminierung von Politiker:innen: spiegel.de (Dietmar Hipp) untersucht im Frage-Antwort-Format, ob und falls ja unter welchen Voraussetzungen Politiker:innen disrkiminiert werden dürfen und schildert Fälle von Politiker:innen der AfD, NPD, Grünen und FDP.. Das grundgesetzliche Gleichbehandlungsgebot gelte grundsätzlich nur für die Staatsgewalt. Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wie Sparkassen dürfen Privatpersonen ebenfalls nicht aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit diskriminieren. Anders sei das bei Waren- oder Dienstleistungsangeboten von Privaten: Hier müsse ein Interessensausgleich zwischen den Politiker:innen und den Anbietenden gefunden werden.

Wehrhafte Demokratie: Für Fatina Keilani (Welt) gibt es bei dem Begriff der "wehrhaften Demokratie" jüngst einen "unangenehmen Beiklang", weil der "Verdacht besteht, dass ihre Instrumente eingesetzt werden, um politische Konkurrenz aus dem Weg zu räumen". Sie zeigt sich besorgt darüber, dass sich in Deutschland "die Grenze zwischen legaler Extremismusprävention und unzulässiger Eingriffsverwaltung" verschiebe. Schließlich zeigten Umfragen, dass "die Methoden der Ausgrenzung nicht funktionieren".

Kriminalität und Migration: Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zu "Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" im Jahr 2024 liegt nun vor. Der PKS zufolge sind Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowohl als Täter:innen als auch als Opfer überproportional vertreten. Reinhard Müller (FAZ) meint, dass man nicht dulden dürfe, dass "aufgrund von Ausländerkriminalität gegen Mitmenschen gehetzt wird – man darf diese Kriminalität aber auch nicht ignorieren". Die "mitunter sehr große kulturelle Kluft" müsse in den Blick genommen werden. Für Ulf Porschardt (Welt) zeigen die neuen Zahlen, "zu welchen enormen Belastungsproben die wilde Form der Migration" durch Angela Merkels Politik geführt habe. Straftäter müssten "konsequent und sofort abgeschoben werden – auch nach Afghanistan".

KI/Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Rechtsprofessor:innen Veronika Fikfak und Laurence R. Helfer setzen sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit automatisierter Entscheidungsfindung (ADM) durch Künstliche Intelligenz auseinander, die die menschliche Entscheidungsfindung unter anderem durch Zusammenfassungen von Dokumenten oder bei Zulässigkeitsentscheidungen unterstützen könnte. Wenngleich eine vollständige Automatisierung niemals angemessen sei, plädieren sie für eine Weiterentwicklung der KI, die stark institutionell beaufsichtigt werden und erklärbar bleiben sollte.

 

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LTO/lh/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58816 (abgerufen am: 12.03.2026 )

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