Dem Namen der Bond-Filmfigur "Miss Moneypenny" kommt kein Werktitelschutz zu. USM-Haller-Regale können urheberrechtlich geschützt sein. Deutschland muss jetzt über die Visaanträge von Afghan:innen mit deutscher Aufnahmezusage entscheiden.
Thema des Tages
BGH zu "Miss Moneypenny": Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dem Namen der Filmfigur "Miss Moneypenny" kein Werktitelschutz zukommt. Miss Moneypenny war in den frühen James-Bond-Filmen die Sekretärin der Geheimdienstleitung, inzwischen ist Eve Moneypenny eine Ex-Agentin im Innendienst. Geklagt hatte Amazon, der Rechteinhaber an den James-Bond-Filmen, gegen ein Unternehmen, das unter den Bezeichnungen "Moneypenny" und "My Moneypenny" Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen anbietet. Wie bereits die Vorinstanzen sprach jedoch auch der BGH der Filmfigur eine eigenständige Bekanntheit ab. "Miss Moneypenny" werde nicht unabhängig von den "James Bond"-Filmen als Figur wahrgenommen. Es fehle sowohl an einer bestimmten optischen Ausgestaltung als auch an besonderen Charaktereigenschaften, die der "Miss Moneypenny" einen hinreichend individualisierten Charakter mit einer unverwechselbaren Persönlichkeit verleihen würden. Es schreiben FR (Ursula Knapp), taz (Anna Klöpper), LTO, beck-aktuell und tagesschau.de (Alena Lagmöller).
Rechtspolitik
Bürokratieabbau: Die Ministerpräsident:innen der Länder und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) einigten sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz auf 200 Maßnahmen für die Staatsmodernisierung und Bürokratieentlastung. So soll der Personalausweis ab dem 70. Lebensjahr künftig unbefristete Gültigkeit haben. Die digitale An-, Ab- und Ummeldung von Autos soll künftig komplett beim Bund gebündelt werden. Auch die Identitätsklärung bei ausländerrechtlichen Verfahren soll zentral der Bund übernehmen. Bis Ende 2026 sollen mindestens die Hälfte aller Berichts- und Dokumentationspflichten abgeschafft werden. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hat zu zahlreichen Maßnahmen, die sein Haus betreffen, noch Vorbehalte angemeldet. SZ (Vivien Timmler) und Hbl (Daniel Delhaes/Josefine Fokuhl) berichten.
Suizidhilfe: Rechtsanwalt Oliver Tolmein kritisiert auf beck-aktuell, dass es dem Gesetzgeber seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid aus 2020 nicht gelungen ist, neue Regelungen zu beschließen, die wenigstens die Kommerzialisierung der Suizidhilfe und ein "Mindestmaß an Kontrolle zum Schutz der Autonomie vulnerabler Menschen" schaffen. Dringend erforderlich sei auch ein Suizidpräventionsgesetz.
Chatkontrolle: Thomas Gutschker (FAZ) kritisiert die Position zur Chatkontrolle, auf die sich der Rat der EU geeinigt hat. Anbieter sollen demnach nicht dazu verpflichtet werden können, in verschlüsselter privater Kommunikation nach Missbrauchsdarstellungen zu suchen. Die Privatsphäre werde folglich groß-, das Recht auf körperliche Unversehrtheit dagegen kleingeschrieben. Für Kinder sei dies "eine Niederlage".
Industriestrompreis: Die Rechtsanwältin Julia Walther schreibt auf LTO über das Vorhaben der Bundesregierung, energieintensiven Unternehmen ab 2026 mit einem subventionierten Industriestrompreis unter die Arme zu greifen. Fraglich sei, ob es tatsächlich dazu kommen wird. Zunächst nämlich müsse die EU-Kommission zustimmen. Außerdem seien einige juristische Hürden zu nehmen, etwa verbindliche Vorgaben für die begünstigten Unternehmen und eine erkennbare Linie, wie der Staat Wettbewerbsverzerrungen in Vergabeverfahren begrenzen will.
Justiz
EuGH zu USM-Haller-Regalen: Auf Vorlage des Bundesgerichtshofs hat der EuGH entschieden, dass beim Urheberrechtsschutz für Gebrauchsgegenstände – zum Beispiel Möbel – dieselben Anforderungen wie für andere Gegenstände gelten. Designobjekte könnten grundsätzlich sowohl geschmacksmuster- als auch urheberrechtlichen Schutz genießen. Der urheberrechtliche Schutz dürfe nicht schon wegen der bloßen Wahrscheinlichkeit einer ähnlichen Schöpfung versagt werden. Geklagt hatte der schweizerische Möbelhersteller USM, der dem Online-Shop Konektra vorwirft, sein Möbelsystem USM Haller zu plagiieren. USM argumentiert, das Möbelsystem stelle ein urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst bzw. zumindest ein lauterkeitsrechtlich gegen Nachahmung geschütztes Leistungsergebnis dar. Die endgültige Entscheidung muss nun der BGH treffen. Es berichten tagesschau.de (Egzona Hyseni), LTO und Rechtsanwältin Gabriele L. Stark-Lütke Schwienhorst auf beck-aktuell.
BVerfG zu Aufnahme von Afghan:innen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Visaanträge eines afghanischen Richters und seiner Familie unverzüglich zu bescheiden. Die Familie hatte 2022 eine deutsche Aufnahmezusage im Zuge eines Übergangs-Programms erhalten, saß seitdem aber in Pakistan fest. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte in diesem Sommer entschieden, dass Aufnahmezusagen aus den ersten deutschen Aufnahmeprogrammen keine rechtliche Verbindlichkeit haben. Dagegen erhob der afghanische Richter Verfassungsbeschwerde und berief sich auf Vertrauensschutz. Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde insoweit jedoch nicht an, weil sie den Darlegungsanforderungen nicht genügte. Erfolg hatte die Verfassungsklage nur insoweit, als das OVG die Bundesrepublik nicht zur Bescheidung der Visaanträge verpflichtet hatte. Dadurch sei das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt. Es berichten LTO (Christian Rath), beck-aktuell und tagesschau.de (Egzona Hyseni/Frank Bräutigam/Michael-Matthias Nordhardt).
BVerwG zu Tagegeld bei Dienstreisen: Das Bundesverwaltungsgericht hat laut LTO und beck-aktuell entschieden, dass Beamt:innen bei Dienstreisen kein Tagegeld erhalten, wenn die Entfernung zwischen Dienststätte oder Wohnung der Beamt:innen und dem Ort, an dem das Dienstgeschäft erledigt wird, lediglich bis zu zwei Kilometer nach Straßenentfernung beträgt. Die Luftlinie dagegen sei – entgegen der Auffassung des vorinstanzlich tätigen Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg – irrelevant.
OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Im Strafverfahren gegen ihre einstige beste Freundin Susann Eminger vor dem Oberlandesgericht Dresden trat die verurteilte NSU-Terroristin Beate weiterhin selbstbewusst auf, wies die Richterin gelegentlich zurecht und nahm ihre Freundin in Schutz. Von den Terrortaten habe Susann Eminger nicht gewusst. Zschäpe blieb im Vagen und zeigte immer wieder Erinnerungslücken, die sie als "Haftschaden" zu entschuldigen versuchte. Es kam zum Tumult, als sich Gamze Kubaşık, die Tochter des 2006 in Dortmund vom NSU erschossenen Mehmet Kubaşık in den Reihen der Zuschauer plötzlich von ihrem Stuhl erhob und rief: "Dann sag zumindest die Wahrheit." Zschäpe drehte sich daraufhin von ihrem Platz im Zeugenstand um. Justizbeamte drängten Gamze Kubaşık aus dem Saal, andere Zuschauer protestieren. Es berichten SZ (Annette Ramelsberger), taz (Konrad Litschko), Welt (Frederik Schindler), spiegel.de (Wiebke Ramm) und endstation-rechts.de (Joachim F. Tornau).
OLG Frankfurt/M. zu Sanktionen gegen Russland/Zahlungsverkehr: Eine Sparkasse hat zu Unrecht die Auszahlung eines von einem Moskauer Unternehmen auf das Konto eines deutschen Unternehmens überwiesenen Betrags verweigert. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und klargestellt, dass die EU-Sanktionen gegen Russland nicht ohne Weiteres den gewöhnlichen Zahlungsverkehr erfassen. Bereits das Landgericht Wiesbaden hatte die Sparkasse zur Freigabe des Geldes verurteilt, so LTO.
LG Magdeburg – Angriff auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Über den Fortgang des Prozesses gegen den wegen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt angeklagten Taleb al-Abdulmohsen berichtet spiegel.de (Julia Jüttner). Nun sagte die Mutter des getöteten neunjährigen André aus. Eine weitere Zeugin sagte aus, sich seit dem Anschlag nicht mehr nach draußen zu trauen. Der Angeklagte hatte während der Aussagen ein Taschentuch vor dem Gesicht, was von einem der Nebenklageanwälte kritisiert wurde: Das Gericht möge dafür sorgen, dass sich der Angeklagte nicht verstecken könne.
LG Hamburg zu Klimaprotest/Flughafenblockade: Der Juniorprofessor Tobias Lutzi analysiert auf beck-aktuell die Urteilsgründe der Entscheidung des Landgerichts Hamburg, wonach zehn Aktivist:innen der Letzten Generation wegen einer Blockade-Aktion am Hamburger Flughafen im Sommer 2023 mehr als 403.000 Euro Schadensersatz an die Lufthansa Group zahlen müssen. Trotz der Verurteilung seien die Urteilsgründe von Verständnis geprägt. Auf gut drei Seiten seien die Ursachen und Gefahren der Klimakrise ausgeführt. Auch werde auf "Bemühungen, gesetzliche Regelungen zum Klimaschutz durch Lobbyismus zu konterkarieren und abzuschwächen" hingewiesen, dabei werden auch "Unternehmen der Luftfahrbranche" erwähnt. Im Gegensatz zur Reaktion einiger Medien enthalte das Urteil keinerlei Häme.
Recht in der Welt
Israel – Benjamin Netanjahu: Die israelische Journalistin Tamar Ziff kommentiert in der taz, dass die von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu beantragte Begnadigung im Korruptionsprozess der endgültige Untergang der Rechtsstaatlichkeit Israels wäre. Die Autorin kritisiert auch den bisher schleppenden Verlauf des Korruptionsprozesses und vermutet, dass die Mitglieder der israelischen Justiz "entweder mit Netanjahu und seiner Koalition zusammenarbeiten oder Angst vor ihnen haben, ebenso wie vor der ‘Giftmaschine’ – einer Armee von Trollen, Demonstranten und professionellen Agitatoren –, die gegen jeden eingesetzt werden kann, den sie als Feind identifizieren".
USA – Tod von Matthew Perry: Nach dem Tod des Schauspielers Matthew Perry ("Friends") vor zwei Jahren, wurde einer seiner Ärzte nun zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe und Zahlung von umgerechnet 4.800 Euro verurteilt. Der Mediziner hatte zuvor eingeräumt, den Schauspieler mit dem Narkosemittel Ketamin versorgt zu haben und sich in Textnachrichten über Perry lustig gemacht zu haben. Laut Gericht hätten er und andere die Ketaminsucht des Schauspielers gefördert. Im Gegenzug für das Schuldeingeständnis wurden weitere Anklagepunkte fallengelassen. Drei weitere Verdächtige bekannten sich im vergangenen Jahr vor Gericht schuldig, darunter ein weiterer Arzt, ein Assistent und ein Bekannter des Schauspielers. Die Urteile in diesen Verfahren stehen noch aus. Es berichten FAZ (Christiane Heil) und LTO.
USA – RA Christopher Kinnison: Der Spiegel (Jonah Lemm/Bryan Tarnowski) porträtiert den US-amerikanischen Rechtsanwalt Christopher Kinnison, der im ländlichen Louisiana – einem Bundesstaat, in dem besonders viele Abschiebezentren liegen – versucht, Migrant:innen zu helfen.
Liechtenstein – Josef Brunner: Der Spiegel (Martin Hesse/Timo Schober) berichtet ausführlich über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Liechtenstein gegen den Start-Up-Unternehmer Josef Brunner. Vorgeworfen wird ihm u.a., Geld für einen Partner versteckt zu haben. Im Zentrum der Vorwürfe steht neben Brunner auch sein langjähriger Geschäftspartner Florian Fritsch. Die Vorwürfe lauten unter anderem auf Untreue, Geldwäsche, schweren Betrug und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Algerien – Haft für französischen Journalisten: Ein algerisches Berufungsgericht hat den Sportreporter Christophe Gleizes von Neuem zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 36-Jährige war im Juni während Recherchen zum wichtigsten Fußballklub in der Kabylei festgenommen worden. Die algerischen Behörden klagten ihn wegen "Terrorismus-Verherrlichung" an. Frankreich kritisierte die erneute Verurteilung. Nach der Begnadigung des Schriftstellers Boualem Sansal dank deutscher Vermittlung habe man auf ein besseres Verhältnis zu Algerien gehofft. Es schreibt die FAZ (Michaela Wiegel).
Georgien – Pressefreiheit: Die FAZ (Christian-Zsolt Varga) berichtet über das immer dichtere Netz aus Gesetzen, Verfahren und Gewalt, das die Regierungspartei Georgischer Traum über die unabhängige Medienlandschaft Georgiens spannt. So hat die Organisation Reporter ohne Grenzen seit Oktober 2024 rund 600 Angriffe auf Journalist:innen in Georgien dokumentiert. Mit dem sogenannten "russischen Gesetz" und dem neuen "Foreign Agents Registration Act" versucht die Regierung zudem, gemeinnützige Medien und NGOs, die westliche Fördermittel erhalten, finanziell zu schwächen. Wer sich nicht als "ausländischer Agent" registriert, riskiert Ermittlungen des Antikorruptionsbüros.
Juristische Ausbildung
Referendariat und Verfassungstreue: spiegel.de (Steffen Winter) legt dar, wie Sachsens Landesregierung künftig gegen rechtsextreme Referendar:innen vorgehen will. Dazu ist geplant, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen von Anfang November, mit der ein rechtsextremer Bewerber zum Referendariat zugelassen wurde, sowie die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs von Oktober 2022, die den "sächsischen Sonderweg" überhaupt erst möglich gemacht hat, überprüfen zu lassen; notfalls vom Bundesverfassungsgericht. Daneben will Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) dem Landtag eine Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vorschlagen. Wie in Thüringen sollen Bewerber:innen ausgeschlossen werden, wenn sie "gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung tätig sind". Auch im Deutschen Richtergesetz soll der Passus möglichst verankert werden.
Die Postdoktorandin Sarah Geiger befasst sich auf dem Verfassungsblog mit den unterschiedlichen Maßstäben, die die Verwaltungsgerichte an die Verfassungstreue von Referendar:innen anlegen und geht auf das Vorhaben Hamburgs ein, vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst eine Regelanfrage beim Landesverfassungsschutz einführen. Diese Regelung solle allerdings nicht für Rechtsreferendar:innen gelten mit der Begründung, dass sich nur wenige Rechtsreferendar:innen später für eine berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst entscheiden würden. Dies überzeuge nicht, vielmehr sei diese Sonderbehandlung weder mit dem Regelungsziel des hamburgischen Gesetzentwurfs vereinbar noch verfassungsrechtlich geboten.
Sonstiges
Schulstreik: Aus Protest gegen die Abstimmung des Bundestages über die Neuregelung des Wehrdienstes am heutigen Freitag haben junge Menschen zu der bundesweiten Aktion "Schulstreik gegen Wehrpflicht" und zu Demonstrationen aufgerufen. LTO (Tanja Podolski) befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, was passiert, wenn das Versammlungsrecht der Jugendlichen mit dem Recht auf Bildung, aus dem nach herrschender Meinung auch die Schulpflicht abgeleitet wird, kollidiert. Verboten oder aufgelöst werden darf die Versammlung jedenfalls nicht. Schüler:innen drohten jedoch u.a. Disziplinarmaßnahmen wegen unentschuldigter Fehlstunden.
Waffenlieferung nach Israel: Ronen Steinke (SZ) wünscht sich in Bezug auf Waffenexporte nach Israel eine differenziertere Debatte. Es sei "zu simpel, jetzt auf einem hundertprozentigen Waffenexportstopp zu bestehen". Wenn nämlich Israel etwa für seine U-Boote oder seinen Raketenabwehrschirm Ersatzteile oder Material benötige, dann sei die Lieferung richtig. Alles, was defensiv ist, sei richtig. Schließlich bräuchten Zivilist:innen Schutz. Gleichzeitig dürfe derzeit aber auch nichts geliefert werden, was Israels Armee in Gaza einsetzen könnte.
BSW-Wahlprüfung: Wie erwartet hat der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags die Einsprüche des BSW gegen das Ergebnis der Bundestagswahl im Februar abgewiesen, bei der BSW nur äußerst knapp an der 5-Prozent-Hürde gescheitert war. Wenn das Plenum des Bundestags die Entscheidung bestätigt, will das BSW Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. beck-aktuell berichtet.
Wettbewerbsverstöße durch Meta: Die Europäische Kommission wirft dem Facebook-Konzern Meta vor, den Zugang von konkurrierenden Anbietern Künstlicher Intelligenz zum Messaging-Dienst WhatsApp rechtswidrig zu beschränken. Die EU-Kommission moniert, dass Meta mit einer Änderung seiner Geschäftsbedingungen nur den eigenen KI-Assistenten auf WhatsApp erlaubt und anderen Anbietern den Zugang versperrt. Die Kommission untersucht daher, ob die neue Richtlinie von Meta nach den EU-Wettbewerbsregeln illegal sein könnte. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann die Behörde Strafen gegen das US-Unternehmen verhängen. LTO und tagesschau.de berichten.
Homeoffice: Im Interview mit dem Spiegel (Larena Klöckner) erklärt Rechtsprofessor Michael Fuhlrott, welche arbeitsrechtlichen Vorgaben es beim Arbeiten im Homeoffice gibt, wann ein Arbeitszeitbetrug vorliegt und welche Fälle besonders dreist sind.
RAin Alexandra Schluck-Amend: Die Rechtsanwältin, Betriebswirtin und Partnerin bei CMS Deutschland Dr. Alexandra Schluck-Amend spricht im "Most Wanted"-Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) u.a. über ihren (Um-)Weg zur Rechtswissenschaft, herausfordernde Mandate und die Frage, was sich ändern müsse, damit der Anteil der Equity-Partnerinnen in Großkanzleien steigt. Hierfür brauche es vor allem strukturelle Veränderungen, denn erst "wenn es in unserer Gesellschaft selbstverständlich ist, dass Eltern sich gemeinsam um Kinder kümmern", werde dies auch in Großkanzleien ankommen.
Das Letzte zum Schluss
Diebstahl ohne Folgen: Der Betreiber eines Spirituosengeschäfts im amerikanischen Bundesstaat Virginia fand am vergangenen Wochenende einen Waschbären im Tiefschlaf neben dem Toilettenbecken. Zuvor hatte sich das Tier an verschiedenen Spirituosen bedient. In den Verkaufsraum gelangte er nur, weil eine Deckenplatte nachgegeben hatte und zum Sturz des Waschbären geführt hatte. Den Genuss ließ sich das Tier nach diesem Schock nicht nehmen. Nach der Ausnüchterung in einem Tierheim wurde es wieder in die Freiheit entlassen. Es schreibt die FAZ (Christiane Heil).
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58792 (abgerufen am: 20.01.2026 )
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