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Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2025: BVerfG zu Ver­dachts­be­rich­t­er­stat­tung / BRAK für Pflicht­an­walt bei Abschie­be­haft / Beate Zschäpe sagt aus

04.12.2025

Legal Voices - die juristische Presseschau

Verdachtsberichterstattung ist bereits beim Anfangsverdacht einer Straftat erlaubt. Am Freitag stimmt der Bundestag über die Abschaffung des Pflichtanwalts bei Abschiebehaft ab. NSU-Terroristin Zschäpe sagt im Eminger-Prozess aus.

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Thema des Tages

BVerfG zu Verdachtsberichterstattung: Mit nun veröffentlichtem Beschluss von Anfang November entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Verdachtsberichterstattung bei Straftaten nicht von einem erhöhten Verdachtsgrad abhängen darf; ein Anfangsverdacht kann ausreichen. Damit gab das BVerfG der Verfassungsbeschwerde des Spiegel statt, mit der sich das Magazin gegen die instanzgerichtliche Untersagung von Text- und Bildberichterstattung über einen ehemaligen Wirecard-Manager wehrte. Die Verdachtsberichterstattung ist nach ständiger Rechtsprechung erlaubt, wenn es einen Mindestbestand an Beweistatsachen gibt, die betroffene Person angehört wurde, die Berichterstattung nicht explizit vorverurteilend ist und es ein öffentliches Interesse an der Namensnennung gibt. Es berichten LTO (Felix W. Zimmermann), beck-aktuell (Martin W. Huff) und tagesschau.de (Max Bauer).

Rechtspolitik

Abschiebehaft/Rechtsbeistand: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung, die pflichtanwaltliche Vertretung bei Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam abzuschaffen, über den der Bundestag an diesem Freitag abschließend abstimmen wird. BRAK-Präsident Ulrich Wessels sieht darin einen nicht hinnehmbaren "Abbau von Rechtsstaatlichkeit". Die BRAK betont, dass man das Asylverfahren und die Abschiebehaft getrennt voneinander betrachten müsse; mit letzterer gehe ein massiver Grundrechtseingriff einher. Die Anwaltspflicht bei Abschiebehaft war erst in der vorigen Wahlperiode von der Ampel-Koalition eingeführt worden. LTO berichtet.

Pakt für den Rechtsstaat: Wie LTO (Markus Sehl) weiß, werden Bund und Länder auf der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz nicht wie ursprünglich geplant den "Pakt für den Rechtsstaat" beschließen. Es werde noch über Details verhandelt. Der Pakt sieht u.a. vor, dass der Bund Stellen für Justizpersonal in den Ländern mit 240 Millionen Euro anschubfinanziert, die die Länder langfristig weiterfinanzieren müssen. Außerdem sollen bis zu 210 Millionen Euro in Digitalisierungsprojekte fließen. Wann es weitergeht, ist noch unklar. 

Revisionsverfahren: Rechtsanwalt Sebastian Wollschläger kritisiert auf LTO den Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizminister:innen, über strafrechtliche Revisionen solle regelhaft im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, um so die "Ressourcen der Justiz und der Anwaltschaft zu schonen und Verfahren zu beschleunigen". Er weist darauf hin, dass "der (zusätzliche) Vortrag der Revisionsgründe vor dem gesamten Spruchkörper" die Qualität der Entscheidung und damit den Rechtsschutz des Angeklagten verbessere. Das "eigentliche Problem" im Revisionsverfahren, die fehlende Dokumentation der tatgerichtlichen Hauptverhandlung, bleibe dagegen bestehen.

Korruption: Der Rat der EU und das Europäische Parlament einigten sich auf Mindeststandards zur strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption. So sollen Bestechung im öffentlichen und privaten Sektor, Veruntreuung sowie Behinderung der Justiz in in allen EU-Staaten als Korruption strafbar sein und mit Freiheitsstrafen von mindestens drei bzw. fünf Jahren sowie Geldbußen für Unternehmen geahndet werden. Zudem soll jeder EU-Mitgliedstaat ein Zentrum zur Korruptionsbekämpfung einrichten. LTO berichtet.

IMK – Sicherheit im Stadion / Böllerverbot / Drohnenabwehr: Anders als ursprünglich geplant stehen personalisierte Tickets für Fußballfans, Gesichtserkennung und KI-Überwachung in Stadien nicht mehr auf der Tagesordnung der seit gestern tagenden Innenministerkonferenz. Man wolle nicht alle Fans unter Generalverdacht stellen, so der IMK-Gastgeber, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), laut FAZ. 

Allerdings forderte Mäurer laut bild.de (Marcel Auermann) ein Böllerverbot zu Silvester. 

Der Welt (Philipp Woldin) liegt eine Beschlussvorlage der Länder vor, in der sie den "erbitterten Widerstand" des Bundes gegen die Übernahme der Kosten zum Aufbau einer modernen Drohnenabwehr kritisieren.

Justiz

OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Die verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe sagte gestern im Strafverfahren gegen ihre einstige beste Freundin Susann Eminger vor dem Oberlandesgericht Dresden aus. Die Bundesanwaltschaft wirft Eminger die Unterstützung des NSU als terroristische Vereinigung vor, indem sie Zschäpe auch noch half, nachdem sie von den Morden erfahren hatte. Zschäpe spricht damit zum ersten Mal in eigenen Worten (und nicht durch ihre Anwält:innen) über die NSU-Taten. In ihrer Aussage behauptete Zschäpe, sie sehe ihre Schuld inzwischen ein und schäme sich. Eminger sei in die Überfälle erst spät eingeweiht worden; von den Morden und Anschlägen habe sie nichts gewusst. Nach vier Stunden Vernehmung und Fragen zur Auseinandersetzung mit ihren Taten verlor Zschäpe die Fassung und sagte zur Richterin: "Ich habe den Eindruck, dass ich hier jetzt die Angeklagte bin". Am Donnerstag wird die auf drei Tage angesetzte Befragung von Zschäpe fortgesetzt. Es berichten FAZ (Theresa Weiß), taz (Konrad Litschko), zdf.de (Leon Fried), bild.de (Johannes Proft/Thomas Fischer), LTO und beck-aktuell.

BSG zu Höhe der ALG-II-Sätze: Die Referendarin Annalena Mayr stellt auf beck-aktuell die am Dienstag ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts vor, wonach die Höhe der Regelbedarfe des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2022 nicht zu niedrig war und damit im Einklang mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum stand. Zwar stiegen die Preise im Laufe des Jahres 2022 um zwölf Prozent, während der Regelbedarf nicht einmal um ein Prozent stieg, allerdings habe der Staat mit der im Juli 2022 ausgezahlten Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro und mit nachträglichen Korrekturen des Berechnungsverfahrens für die Ermittlung des Regelbedarfs angemessen gehandelt.

StGH Nds zu inklusiven Schulen: Das niedersächsische Gesetz zur Finanzierung inklusiver Schulen ist teilweise verfassungswidrig, entschied der niedersächsische Staatsgerichtshof, weil es Schulen, die nur die Sekundarstufe II (Oberstufe) anbieten, von Ausgleichszahlungen für die Ausstattung inklusiver Schulen ausschließt. Öffentliche Schulen in Niedersachsen sollen in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention barrierefrei und inklusiv sein. Zur Umsetzung dieses Ziels sieht ein niedersächsisches Landesgesetz Ausgleichszahlungen für Grundschulen und für Schulen der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) vor. Bis zum 31.12.2026 muss der niedersächsische Gesetzgeber nun das Gesetz nachbessern. FAZ und beck-aktuell berichten.

LAG Düsseldorf – Hund bei der Arbeit: Nun stellt auch Rechtsanwalt Carl-Philipp Fischer im Expertenforum Arbeitsrecht den im April vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf geschlossenen Vergleich zwischen einer Hundehalterin und ihrem Arbeitgeber zur Mitnahme ihres Hundes an ihren Arbeitsplatz vor. Das Gericht war der Auffassung, dass die bloße Nichtdurchsetzung des arbeitsvertraglich vereinbarten Verbots, den Hund mitzunehmen, nicht ausreiche, um das Verbot aufzuheben. Eine betriebliche Übung sei erst begründet, wenn zahlreiche Mitarbeitende ihre Hunde mitbrächten.

OLG Düsseldorf – IS-Messerangriff in Bielefeld: Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Mahmoud M., der im Mai in einer Bielefelder Bar feiernde Fußballfans mit einem Messer attackierte und der spätestens seit 2015 Mitglied des "Islamischen Staats" gewesen sein soll. Daher wirft die Anklage ihm neben vierfachem versuchten Mord auch die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Es berichten spiegel.de, zeit.de und bild.de (Nina Stampflmeier).

LG Stralsund – Sturz im Streichelzoo: Das Landgericht Stralsund hat unter anderem über die Frage zu entscheiden, ob es sich bei Zwergziegen eines Streichelzoos um "Luxustiere" handelt, bei denen die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB greift, oder ob es sich um Nutztiere handelt, für die eine Ausnahme gilt. Dem Verfahren liegt die Klage einer Krankenkasse gegen einen Vogelpark zugrunde, in dessen Streichelzoo die versicherte Frau durch eine Ziege zu Fall gebracht wurde, so dass sie später am Knie operiert werden musste. Die Krankenkasse verlangt mehr als 31.000 Euro für die Behandlungskosten von dem Vogelpark. Das Urteil soll am 23. Dezember verkündet werden, so LTO.

Richter Eckehard Schweppe: Die Zeit (Arno Makowsky) spricht mit Eckehard Schweppe, der 33 Jahre Amtsrichter in Hamburg-Blankenese war, über seine abwechslungsreiche und menschenfreundliche Amtsausübung. Manchmal vereinbarte er mit einem Staatsanwalt einen "Schwamm-Drüber-Tag", bei dem kleine Delikte von Jugendlichen nach mündlicher Verhandlung eingestellt wurden. 

Recht in der Welt

Großbritannien – Gerichtsreform: Nach den Plänen des britischen Justizministers David Lammy sollen künftig mit Einzelrichter:innen besetzte "Schnellgerichte" in der Regel Strafverfahren übernehmen, in denen den Angeklagten maximal drei Jahre Haft drohen. Dadurch soll der Anteil der Geschworenen-Verfahren von 3 Prozent auf 1,5 Prozent aller Gerichtsverfahren sinken, aber bis zu 20 Prozent Zeitersparnis erzielt werden. Derzeit muss ein heute Angeklagter unter Umständen bis 2030 auf seine Hauptverhandlung warten. Die FAZ (Johannes Leithäuser) berichtet.

Großbritannien – Anwaltsverpflegung: beck-aktuell berichtet über eine Umfrage unter englischen Anwält:innen über die Verpflegung in Anwaltskanzleien. Diese reiche von kostenlosen Gourmet-Mahlzeiten in einer Londoner Großkanzlei bis zur schlecht ausgestatteten Teeküche, in der man nur mit Schwierigkeit das selbst mitgebrachte Essen aufwärmen kann. 

Taiwan – Verfassungsgericht: Der Doktorand Shao-Kai Yang schildert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass das taiwanesische Verfassungsgericht derzeit wegen fehlender politischer Mehrheiten und "neu eingeführter prozessualer Beschränkungen" gelähmt sei, da Richterposten nicht nachbesetzt werden können. Damit verhindern "genau die Regeln, die eigentlich zum Schutz der verfassungsmäßigen Integrität geschaffen wurden, nun ihre Wiederherstellung".

Frankreich – TV-Sender CNews: Das Oberste Verwaltungsgericht in Frankreich bestätigte eine Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro gegen den Fernsehsender CNews wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur ehrlichen Information und Kontrolle des Programms, weil die Aussage eines Ökonoms, der menschengemachte Klimawandel sei eine “Lüge”, nicht vom Moderator journalistisch eingeordnet wurde. Axel Bojanowski (Welt) kritisiert die Gerichtsentscheidung und meint, dass sie die "Redefreiheit" gefährde. Kein Gericht dürfe entscheiden, wann einer Meinung widersprochen werden soll; die Justiz dürfe "keine Art Wahrheitsministerium" sein.

Sonstiges

Mediale APR-Verletzungen: Im Interview mit beck-aktuell (Joachim Jahn) moniert  Rechtsanwalt Christoph Jarno Burghoff, dass gerichtlich zugesprochene Geldentschädigungen bei schwerer medialer Verletzung von Persönlichkeitsrechten "so gering sind, dass sich der strategische Rechtsbruch betriebswirtschaftlich lohnt". Die Vorgabe des BGH in der Caroline-Entscheidung, dass die Höhe der Geldentschädigung hier auch hemmenden Effekt haben soll, werde von den Gerichten nicht umgesetzt. Auch Richtigstellungen könnten den "Großteil medialer Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht einfangen", weil sie nur bei Tatsachenäußerungen anwendbar sind. Burghoff fordert den BGH auf, bei rechtswidriger Verletzung von Persönlichkeitsrechten eine Gewinnabschöpfung zuzulassen.

E-Government: Nun berichtet auch die FAZ (Corinna Budras) über die Einigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD), dass der Minister für Digitales und Staatsmodernisierung Karsten Wildberger (CDU) ein Vetorecht bei allen "wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung" bekommen soll. Damit wollen sie eine effiziente Steuerung der Bundes-IT sicherstellen.

Cum-Ex: Die Hamburger Finanzämter prüfen derzeit mögliche Cum-Ex- und Cum-Cum-Rückforderungen mit Erstattungssummen in Höhe von insgesamt mehr als einer Milliarde Euro. Seit 2015 wurden insgesamt 122,3 Millionen Euro rechtskräftig zurückgefordert, wie LTO schreibt.

Parlamentarisches Fragerecht: Anlässlich der Befürchtungen des thüringischen Innenministers Georg Maier (SPD), die AfD missbrauche ihr parlamentarisches Fragerecht für eine mögliche Russland-Spionage, setzen sich Jurastudent Marc Leon Fronhöfer und Rechtsreferendar Till Wallrath im FAZ-Einspruch mit dem "Spannungsfeld" des parlamentarischen Fragerechts zwischen legitimer Kontrolle der Regierung und illegitimem Missbrauch auseinander. Bei Fragen zu operativen Fähigkeiten und Details zur kritischen Infrastruktur "dürfte der staatliche Geheimschutz regelmäßig überwiegen", während dem hohen parlamentarischen Informationsinteresse regelmäßig bei Fragen nach der Verwaltung und ihrer Organisation Vorrang einzuräumen sei.

Migration und Biometrie: Auf dem Verfassungsblog kritisiert Matija Kontak (in englischer Sprache), Mitarbeiter der kroatischen Datenschutzagentur und Mitglied des Projektes Algorithmic Fairness for Asylum Seekers and Refugees, den Einsatz biometrischer Technologien wie Gesichtserkennung durch Frontex. Da die DSGVO biometrische Daten als besonders sensible personenbezogene Daten einstuft und ihre Verarbeitung strengen gesetzlichen Anforderungen unterliegt, gibt die "Erprobung neuartiger biometrischer Technologien durch Frontex Anlass zur Sorge, weil deren Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nicht nachgewiesen sind".

Daten der Sicherheitsbehörden: Angesichts der anstehenden Landtagswahlen sollten sich Bund und Länder "auf den Fall vorbereiten, dass ein Bundesland von der AfD regiert wird", fordert Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger. BKA-Präsident Holger Münch mahnt an, dass man darüber sprechen müsse, wer eigentlich Zugriff auf welche Daten hat, wie beck-aktuell schreibt.

Das Letzte zum Schluss

Die Nonnen-Revolte geht weiter: Die drei über 80-jährigen österreichischen Nonnen Rita, Bernadette und Regina fordern vom Papst die Absetzung ihres Vorgesetzten, der sie gegen ihren Willen in einem Altersheim untergebracht hatte. Die Nonnen waren kurzerhand zurückgelaufen und hatten im September ihr ehemaliges Kloster besetzt. Das inzwischen erfolgte Angebot ihres Vorgesetzten, sie könnten in dem Kloster bleiben, sofern sie wieder in klösterlicher Abgeschiedenheit leben und ihre Aktivitäten auf ihrem Instagram-Account mit mehr als 100.000 Follower:innen einstellen, lehnten sie ab. spiegel.de und zeit.de berichten.

 

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LTO/lh/chr

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Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58781 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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