Die juristische Presseschau vom 2. Dezember 2025: Plan für res­i­li­ente Justiz / Was weiß Beate Zschäpe? / Netan­jahu will Beg­na­di­gung

02.12.2025

“Justiz-Projekt” des Verfassungsblogs skizziert Maßnahmen zum Schutz der Justiz. Zschäpe könnte weitere Täter:innen der NSU-Anschläge kennen. Israels Ministerpräsident Netanjahu bittet Präsident Herzog im Korruptionsprozess um Gnade.

Thema des Tages

Resilienz der Justiz: Mit dem "Justizprojekt" untersuchten Jurist:innen des Verfassungsblogs, wie die Justiz vor Blockade oder gar Übernahme durch den autoritären Populismus geschützt werden kann. Ein besonderes Augenmerk richtete das Projekt auf die Landesverfassungsgerichte, die "weniger sichtbar als das Bundesverfassungsgericht und doch ungemein wichtig für das Verfassungsleben im föderalen Staat sind", wie die SZ (Wolfgang Janisch) schreibt. Die Verfassungsgerichte seien auf öffentlichen Rückhalt angewiesen, weil sie sich selbst kaum gegen populistischen Rufmord wehren könnten. Außerdem brauche es Mechanismen, um Richterwahlblockaden aufgrund von Sperrminoritäten autoritär-populistischer Parteien aufzulösen. Die Posten der Präsident:in des Landesverfassungsgerichts und der Justizminister:in sollen einer autoritär-populistischen Partei – auch nach dem Fall der Brandmauer – nie überlassen werden. 

Ronen Steinke (SZ) betont, dass es für die "demokratische Stabilität nicht nur auf die äußere Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern ankommt, sondern auch auf die innere". Unabhängigkeit sei nicht nur ein "Privileg, sondern auch eine Erwartungshaltung, die man an sie richten muss", so Steinke. Er verweist auf die USA, wo die Justiz der Politik des Rechtsbruchs durch US-Präsident Donald Trump zu wenig entgegensetze, insbesondere der US-Supreme Court.

Rechtspolitik

Menschenhandel: Der Deutsche Juristinnenbund (djb) kritisiert in einer Stellungnahme den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Menschenhandel als unzureichend. Der Entwurf enthalte "wichtige Impulse, bleibt aber beim konsequenten Schutz der sexuellen Selbstbestimmung hinter internationalen und verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück", so die ehemalige Verfassungsrichterin und jetzige djb-Präsidentin Susanne Baer. Der djb fordert, dass die Vorgaben der Istanbul-Konvention, wonach jede nicht-einverständliche sexuelle Handlung strafbar sein soll, endlich umgesetzt werden müssten. beck-aktuell berichtet.

Bürokratieabbau: Dem Hbl (Josefine Fokuhl u.a.) liegt der 68-seitige Entwurf einer "föderalen Modernisierungsagenda" mit 338 Maßnahmen vor. Die Agenda soll auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag beschlossen werden. Während viele Passagen des Entwurfs noch strittig seien, haben sich Bund und Länder auf einige Punkte wie beispielsweise eine weitgehende Abschaffung von Berichtspflichten und eine "aufwandsarme Umsetzung von Europarecht" einigen können.

Anwaltschaft: Rechtsanwalt Markus Hartung plädiert auf beck-aktuell dafür, dass "wir Anwälte mehr als bisher für unsere eigene Resilienz tun müssen". Schilderungen von Kammervertreter:innen anderer Länder bei der  Europa-Konferenz des Berliner Anwaltsvereins verdeutlichten, "wie  wichtig starke Kammern mit Pflichtmitgliedschaft seien". "Anwaltliche Grundwerte wie Unabhängigkeit und eine starke Selbstverwaltung sind Voraussetzungen für einen funktionierenden Rechtsstaat", so Hartung.

Strom-Kundenanlagen: Der Bundestag hat Mitte November eine Übergangsregelung im Energiewirtschaftsgesetz beschlossen, wonach bestehende Strom-Kundenanlagen drei Jahre Bestandsschutz haben. Es geht dabei u.a. um günstigen Strom für Mieter:innen durch eine Solaranlage auf dem Dach oder um eigenerzeugten Strom in einem Unternehmen. Hierbei sollen zunächst weiter keine Nutzungsentgelte für die Netznutzung bezahlt werden müssen. Der Gesetzgeber reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus diesem Sommer, der aus EU-rechtlichen Gründen einem Großteil der Kundenanlagen diesen Sonderstatus bestritt. tagesschau.de (Philip Raillon) berichtet.

Justiz

OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Die verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe soll kommende Woche als Zeugin im Strafverfahren gegen ihre langjährige Freundin Susann Eminger aussagen. Die Bundesanwaltschaft wirft Eminger vor, die terroristische Vereinigung NSU unterstützt zu haben. Wie die Welt (Per Hinrichs) schreibt, könnte Zschäpe mehr wissen, als sie bislang zugab. Einem der Welt vorliegenden Brief zufolge, den ihre drei Erst-Anwält:innen am 7. Dezember 2015 den beiden neuen Verteidigern schickten, teilte Zschäpe damals mit, dass es verschiedene Täter:innen zu verschiedenen Taten gegeben habe; vor Gericht behauptete sie jedoch, dass Böhnhardt und Mundlos die Taten alleine begangen hätten.

BGH zu Einziehung von Immobilien: Gegenstände können auch dann von der Staatsanwaltschaft eingezogen werden, wenn der Kauf durch eine legal-illegale Mischfinanzierung erfolgte. Mit diesem nun veröffentlichten Urteil aus dem Juli hob der Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Landgerichts Berlin auf, das Ende 2023 die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einziehung von sechs Immobilien ablehnte. Das Verständnis des LG Berlin, dass das "Herrühren" aus einer rechtswidrigen Tat im Sinne des § 76a Abs. 4 StGB nur angenommen werden könne, wenn der Kauf vollständig aus illegalen Geldquellen finanziert wurde, sei "überzogen", so der BGH. Ausreichend sei, dass der aus Straftaten stammende Finanzierungsanteil nicht völlig unerheblich ist. LTO (Markus Sehl) berichtet.

BGH zu Verjährung beim Anwaltsregress: Die dreijährige Verjährungsfrist von Ansprüchen beim Anwaltsregress beginnt nicht bereits mit einem nachteiligen Urteil, sondern erst dann, wenn die Mandant:in erkennen konnte, dass die Anwält:in Fehler machte, so der Bundesgerichtshof. Seine Entscheidung vom 9. Oktober begründete der BGH damit, dass juristische Lai:innen schwer einschätzen könnten, ob eine gerichtliche Niederlage auf der Rechtslage oder auf Säumnissen des Rechtsbeistands beruhe. LTO berichtet.

BGH zu Rücktritt vom Versuch: Beteiligte an einer Straftat können von einem unbeendeten Versuch nach § 24 Abs. 2 StGB auch dadurch strafbefreiend zurücktreten, dass sie "einvernehmlich nicht weiterhandeln, obwohl sie den Taterfolg noch herbeiführen könnten", so der Bundesgerichtshof mit Urteil von Anfang Oktober. Ein bloßes Nichtweiterhandeln genüge; der Beschuldigte müsse nicht unbedingt aktiv eingreifen. Damit verwies der BGH den Fall zurück an das Landgericht Leipzig, das den Rücktritt eines Angeklagten vom Versuch rechtsfehlerhaft mit der Begründung verneinte, der Angeklagte hätte die Tatausführung früher abbrechen können, habe jedoch erst Abstand davon genommen, als er mitbekam, dass sein Mittäter die Tatausführung abbrach. beck-aktuell berichtet.

BGH zu Kanzleiraum: Rechtsanwalt Martin Huff stellt auf beck-aktuell das Urteil des Bundesgerichtshofs vor, wonach die Rechtsanwaltskammer Berlin zu Recht einen niedergelassenen Anwalt aufforderte, gemäß § 27 Bundesrechtsanwaltsordnung eigene Kanzleiräumlichkeiten nachzuweisen. Die ihm zur Verfügung stehende Möglichkeit, bei Bedarf einen Besprechungsraum in einem Bürocenter zu nutzen, in dem auch sein Briefkasten hänge und Mitarbeitende Anrufe annähmen und weiterleiteten, reiche nicht. Der Autor sieht darin eine "nicht mehr zeitgemäße Einschränkung" und fordert den Gesetzgeber auf, tätig zu werden. 

KG Berlin – IS-Anhänger: Vor dem Kammergericht Berlin startete gestern der Strafprozess gegen einen 19-jährigen russischen Staatsangehörigen, der einen Anschlag auf die israelische Botschaft geplant haben soll. Die Bundesanwaltschaft wirft dem IS-Anhänger die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor, wie zeit.de schreibt. Der Prozess ist mit neun Verhandlungstagen bis zum 12. Januar terminiert.

LG Köln zu Hund auf Probe: Eine Hundehalterin, die ihren Hund an eine Freundin abgibt, die sich zunächst "zur Probe" um den Hund kümmern will, kann den Hund nicht nach zwei Jahren von der Freundin zurückfordern, wenn aus dem Gesamtbild folgt, dass sich die beiden Frauen zumindest stillschweigend darauf einigten, dass das Eigentum am Hund an die Freundin übergehen soll. Das Landgericht Köln wies damit den Antrag der ursprünglichen Halterin auf Prozesskostenhilfe zurück, die mit ihrer Klage auf Herausgabe gegen die neue Halterin erstinstanzlich vor dem Amtsgericht Leverkusen gescheitert war. Das Amtsgericht durfte davon ausgehen, dass sich die Frauen spätestens 2023 nach dem Umzug des Hundes im August 2022 über den Eigentumsübergang einigten, weil der Hund zu dem Zeitpunkt vollständig bei der neuen Halterin lebte, dort versorgt wurde, umgemeldet wurde und die Freundin die Hundesteuer zahlte. LTO (Xenia Piperidou) berichtet.

VG Darmstadt – Richterin mit Kopftuch: Das hessische Justizministerium durfte die Bewerbung einer kopftuchtragenden Juristin um das Richteramt ablehnen, weil sie im Bewerbungsgespräch auf Nachfrage erklärte, ihr Kopftuch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten nicht ablegen zu wollen. Für das Verwaltungsgericht Darmstadt überwog die staatliche Neutralitätspflicht gegenüber der Religionsfreiheit der Bewerberin. Der Eingriff beschränke sich auf das Mindestmaß, da nur im Kontakt mit Verfahrensbeteiligten das Ablegen des Kopftuchs verlangt werde. Außerdem habe sich die Juristin in Kenntnis der bestehenden Regelungen für die Bewerbung für den Justizdienst entschieden. beck-aktuell berichtet.

LG Bonn – Cum-Ex/Macquarie: Nach Informationen des Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) hat die Staatsanwaltschaft Köln vor dem Landgericht Bonn Anklage gegen den ehemaligen Leiter der Münchener Niederlassung der Macquarie Bank, Philipp G., im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Manipulationen erhoben. Die Anklage wirft G. vor, an schwerer Steuerhinterziehung in dreistelliger Millionenhöhe beteiligt gewesen zu sein. Das LG Bonn wird nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Recht in der Welt

Israel – Netanjahu/Korruption: Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, der wegen Korruption angeklagt ist, hat den israelischen Staatspräsidenten Izchak Herzog offiziell um eine Begnadigung gebeten. Die Forderung der Richter, dass er im Strafverfahren dreimal in der Woche aussagen soll, findet Netanjahu "unmöglich". Mit seinem Gnadengesuch wolle Netanjahu die israelische Gesellschaft wieder einen, da der Korruptionsprozess gegen ihn zu einem "Brennpunkt heftiger Auseinandersetzungen" geworden sei. Präsident Herzog wolle das Gesuch "höchst korrekt und präzise" prüfen und erwäge, Netanjahu Bedingungen für eine etwaige Begnadigung zu stellen. Es berichten SZ (Reymer Klüver), FAZ (Christian Meier) und beck-aktuell.

Felix Wellisch (taz) erinnert an den Anklagevorwurf, demzufolge Netanjahu und seine Frau Geschenke im Wert von "200.000 Dollar erhalten haben – im Gegenzug für politische Gefallen", und fordert, dass Herzog Netanjahus Gesuch ablehnen sollte, "will er verteidigen, was von Israels Demokratie noch übrig ist". Nur wenn Netanjahu seine Schuld eingesteht und zurücktritt, könnte eine Begnadigung dem "tief gespaltenen Land politische Veränderung bringen".

EuGH/Polen – Gleichgeschlechtliche Auslandsehen: Nun analysiert auch der Doktorand Konstantinos Lamprinoudis auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Polen eine in einem anderen EU-Staat geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen muss. Lamprinoudis hebt hervor, dass der EuGH seine Entscheidung zum ersten Mal nicht nur auf die Freizügigkeit stützte, sondern auch auf das in der EU-Grundrechte-Charta verankerte Recht auf Nichtdiskriminierung, das er als "allgemeinen Grundsatz des EU-Rechts" einstufte. Damit führe der EuGH einen "neuen, potenziell transformativen Ansatz zur Gleichstellung im EU-Recht ein".

Juristische Ausbildung

Referendar:innen in MV: Zum 1. Dezember konnte Mecklenburg-Vorpommern erstmals seit Jahren wieder alle Referendariatsstellen besetzen. Von den eingestellten 73 Referendar:innen haben 37 in Mecklenburg-Vorpommern studiert, 12 in Nordrhein-Westfalen und sieben in Hamburg. LTO-Karriere berichtet.

Sonstiges

Anti-AfD-Proteste: Der Marburger Rechtsanwalt Jannik Rienhoff, der einige der Demonstrierenden vertritt, die am Samstag gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen protestierten und in Gewahrsam genommen wurden, übt Kritik am staatlichen Vorgehen. Bereits im Vorfeld sei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit "nicht besonders ernstgenommen worden". Dass Polizist:innen teils gegen Leute angerannt und "draufgeschlagen" hätten, sei "offensichtlich rechtswidrig". beck-aktuell berichtet. 

Laut FAZ (Ewald Hetrodt/Thorsten Winter) moniert der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU), dass mehr als 50 Polizisten leicht verletzt worden seien. Ein Video von Polizist:innen, die auf Demonstrierende zustürmen, erklärt Poseck damit, dass es in der "Natur der Sache" liege, dass es bei der Auflösung von Blockaden "unschöne Bilder gibt".

Angriffe auf Rechtsanwält:innen: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) monierte eine "Bedrohungswelle, mit der Migrationsrechtlerinnen und -rechtler in diesem und im vergangenen Jahr regelrecht überzogen wurden". BRAK-Präsident Ulrich Wessels kritisiert solche Attacken als Angriffe auf den Rechtsstaat, so beck-aktuell.

Berufseinstieg: LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht mit der juristischen Personalberaterin Saskia Kummerow über den aktuellen Stand am juristischen Arbeitsmarkt, über die Arbeitsmoral der Gen Z und darüber, was einen Arbeitgeber attraktiv macht.

Berufsmöglichkeiten für Diplomjurist:innen: Die promovierte Juristin und Trainerin für Potenzialentfaltung Marie-Theres Boetzkes stellt auf beck-aktuell verschiedene Berufswege für Diplomjurist:innen vor. Auch ohne zweites Staatsexamen könne man beispielsweise in Notariaten, im Bereich Legal Tech, in Personalabteilungen oder im Non-Profit-Sektor arbeiten.

 

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LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58758 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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