Die juristische Presseschau vom 28. November 2025: BGH ver­han­delte über "Knoc­kout 51" / Opfer­schutz ver­bes­sern? / UA "OVG-Beset­zung" ist zu Ende

28.11.2025

War die rechtsextremistische Kampfsportgruppe eine terroristische Vereinigung? Das BMJV legte einen Gesetzentwurf zum Opferschutz vor. Der NRW-Untersuchungsausschuss zur Besetzung des OVG-Präsidentenpostens ist abgeschlossen.

Thema des Tages

BGH – "Knockout 51":  Nachdem im Sommer 2024 vier Mitglieder der Nazi-Kampfsportgruppe "Knockout 51" vom Oberlandesgericht Jena zu Haftstrafen wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden waren, hat nun der Bundesgerichtshof über die Revisionen von Bundesanwaltschaft und Angeklagten verhandelt. Die Bundesanwaltschaft (BAW) will erreichen, dass Knockout 51 als terroristische Vereinigung gem. § 129a StGB eingestuft wird. Knockout 51 habe sich ab Frühjahr 2021 radikalisiert und von da an das Ziel gehabt, Linke nicht nur zu verprügeln, sondern auch zu töten. Man wolle dabei die Notwehr-Vorschriften "ausreizen", hieß es in der Gruppe. Das Argument des OLG, dass es in den zwölf Monaten bis zu den Verhaftungen keine Tötungsdelikte und auch keine Notwehrprovokationen gegeben habe, ließ die BAW nicht gelten. § 129a definiere ein "abstraktes Gefährdungsdelikt". Die Verteidiger verwiesen darauf, dass sich die Rechtsextremisten zurecht auf Angriffe der Antifa vorbereiteten, weil sie schon mehrfach überfallen wurden. Am 22. Januar 2026 wird der BGH sein Urteil verkünden. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer verwies bereits jetzt darauf, dass sich das OLG-Urteil auf mehr als 50 Seiten mit der Frage beschäftigt habe, ob eine terroristische Vereinigung vorliege. Mangelnde Gründlichkeit könne man dem OLG folglich nicht vorwerfen. LTO (Christian Rath) berichtet.

Rechtspolitik

Opferschutz: Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der vorsieht, dass Betroffene schwerer Straftaten in Strafverfahren leichter professionelle Unterstützung erhalten. Dazu sollen die Regelungen für die psychosoziale Prozessbegleitung geändert werden. So sollen etwa Betroffene häuslicher Gewalt künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und anwaltlichen Beistand haben. Minderjährige Betroffene sollen eine Anordnung von Amts wegen für psychosoziale Begleitung bekommen; sie müssen somit keinen Antrag mehr stellen. Zudem soll eine Hinweispflicht für Gerichte und Ermittlungsbehörden eingeführt werden, so die FAZ (Heike Schmoll).

Schöff:innen: Heribert Prantl (SZ) spricht sich in seiner Kolumne dafür aus, das Schöffenwesen – ein "Traditionstheater aus dem 19. Jahrhundert" abzuschaffen. Eine engagierte und couragierte Justizpolitik könnte – und sollte – dies noch vor Beginn der nächsten fünfjährigen Amtsperiode 2029 tun; nicht zuletzt, um zu verhindern, dass Rechtsextremist:innen das Amt der Laienrichter:innen übernehmen.

Bundestagspolizei: Die Rechtsreferendarin Katharina Leusch spricht sich im FAZ-Einspruch für ein Bundestagspolizeigesetz aus. Es sei nicht akzeptabel, dass die Polizei des Bundestags ohne klare gesetzliche Grundlage arbeite. Ein künftiges Bundestagspolizeigesetz müsse sich auf bestimmte Regelungskomplexe konzentrieren, darunter etwa die örtlichen Zuständigkeiten der Bundestagspolizei, die Versagung von Ausweisen und Zugängen zu Parlamentsgebäuden und -infrastruktur sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Sicherheitsbehörden. Dass eine verfassungskonforme Regelung möglich ist, habe ein Gutachten des Bonner Rechtsprofessors Klaus Ferdinand Gärditz für die Bundestagsverwaltung aufgezeigt.

Bürokratieabbau/Digitalisierung: Nun stellt auch der Rechtsanwalt Martin Schirmbacher auf beck-aktuell die Pläne eines "Digital Omnibus"-Reformpakets der EU-Kommission vor. Bemerkenswert sei, dass sich die Kommission traue, "an die sakrosankt scheinende DS-GVO heranzugehen" und die noch jungen AI Act und Data Act zu überarbeiten. Insgesamt aber sei der Digital-Omnibus "kein großer Wurf, sondern ein Technikerpaket: viel Feinarbeit, wenig große Linie".

Justiz

Präsidentenposten am OVG NRW: Wie LTO (Tanja Podolski) schreibt, ist der Untersuchungsausschuss "OVG-Besetzung" des Landtags Nordrhein-Westfalen, in dem es um die Aufarbeitung des Besetzungsverfahrens für den Präsidentenposten des Oberverwaltungsgerichts in Münster ging, zu einem Ende gekommen. Während CDU und Grüne "kein konkretes Fehlverhalten der Landesregierung" erkennen konnten, haben SPD und FDP nach dem gemeinsamen Abschlussbericht ein Sondervotum abgegeben und konkrete – an die Vorschläge mehrerer Jurist:innen angelehnte – Handlungsempfehlungen formuliert, darunter etwa eine Frist für Besetzungsverfahren und die Einrichtung eines Vorschlaggremiums für die Besetzung höchster Richter:innenämter.

BVerfG zu Durchsuchung bei Journalist: Die Rechtsreferendarin Katharina Leusch analysiert auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Durchsuchung der Privatwohnung des Journalisten von Radio Dreyeckland Fabian Kienert einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Rundfunk- und Pressefreiheit dargestellt habe. Dieser Beschluss sei in zweifacher Hinsicht zu begrüßen. Zum einen stärke er den Schutz der journalistischen Tätigkeit auch kleiner und unabhängiger Medien, zum anderen stelle das BVerfG mit diesem Beschluss in aller Klarheit fest, wie weit die Rundfunkfreiheit in räumlicher Hinsicht reicht.

BGH zu notarieller Dienstrechtsverletzung: Der Bundesgerichtshof bestätigte eine Disziplinarverfügung gegen einen Notar, der sich geweigert hatte, in einem gerichtlichen Verfahren als Zeuge auszusagen – auch dann noch, als ein Zwischenurteil des Landgerichts die Befreiung von der Schweigepflicht und die Pflicht zur Aussage gerichtlich bestätigte. Der Präsident des LG verhängte schließlich eine Geldbuße in Höhe von 9.000 Euro. Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts sah der BGH einen Verstoß gegen Berufspflichten als gegeben an. Auch ein Notar habe sich Gerichtsurteilen zu beugen. Von ihm sei zudem "in besonderem Maß zu erwarten, dass er sich gesetzestreu verhält und die ihm insoweit zukommende Vorbildfunktion erfüllt". Es berichtet LTO (Hasso Suliak).

OVG Lüneburg zu Führerscheinprüfung: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat laut LTO entschieden, dass die Fahrerlaubnis widerrufen werden kann, sofern die theoretische Führerscheinprüfung nur durch Täuschung bestanden wurde – beispielsweise dadurch, dass man einen "Stellvertreter" zur Prüfung schickt. Eine "zweite Chance" gebe es nicht. Ein Gutachten etwa, welches belegt, dass man ein Kraftfahrzeug fahren kann, sei nur für Fälle gedacht, in denen jemand eine echte Prüfung bestanden hat und erst später Zweifel aufkommen; nicht aber für Fälle, in denen es diesen ersten Nachweis nie gab.

LG Tübingen zu Missbrauch in der Psychotherapie: Das Landgericht Tübingen verurteilte im Berufungsverfahren einen 63-jährigen Mediziner wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses in 53 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 15.000 Euro an den Verein "Frauen helfen Frauen" zahlen. Der angehende Therapeut hatte eine Patientin im Rahmen der Psychotherapie mehrfach sexuell missbraucht. Für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung sah die Kammer, wie auch schon die erste Instanz, keine ausreichenden Beweise. spiegel.de (Christine Keck) berichtet.

LG Hamburg – White Tiger: Ausführlich berichtet der Spiegel (Roman Höfner/Max Hoppenstedt) über die im Oktober erhobene Anklage gegen den 21-jährigen Hamburger, der als Mitgründer des pädokriminellen Netzwerks "764" gilt und unter dem Namen "White Tiger" agierte, sowie über dessen Taten und die Hintergründe. "White Tiger" wird für über 200 Taten verantwortlich gemacht, darunter ein Mord, bei dem er einen 13-Jährigen in den Suizid trieb, und fünf versuchte Morde.

spiegel.de (Max Hoppenstedt/Roman Höfner/Anna-Lena Schou u.a.) schreibt ausführlich über pädokriminelle Netzwerke wie das Netzwerk "764". Die Mitglieder der Gruppe suchten sich gezielt labile Minderjährige, um sie zu bedrohen, zu erpressen und sie dazu zu bringen, sich selbst zu verletzen oder gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an sich selbst durchzuführen. Dabei müssen die Opfer alles auf Kamera aufzeichnen. Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass das Netzwerk "764" bereits Tausende Kinder weltweit kontaktiert und belästigt hat, die jüngsten Opfer sollen nicht einmal zehn Jahre alt sein.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Nun berichtet auch LTO (Peyman Khaljani) über die geleakten Protokolle der Vernehmung von David Barkay bei der Hamburger Staatsanwaltschaft. Barkay, ein ehemaliger Angehöriger des israelischen Mossad, leitete das Entführerteam und gab an, er sei von Christina Block beauftragt, bezahlt und immer wieder zu schneller Ausführung gedrängt worden. Barkay habe geglaubt, bei der Entführung nicht gegen Recht zu verstoßen. Blocks Anwälte kritisierten die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft.

LG Gera zum Verbrennen der Ex-Frau: Weil er seine getrennt lebende Ehefrau mit Benzin übergoss und sie in Brand setzte, wurde ein 47-jähriger Georgier vom Landgericht Gera wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, so die FAZ (Julia Anton). Die Tat scheine "wie eine öffentliche Hinrichtung", sagte der Vorsitzende Richter. Der Mann habe seine Frau töten wollen, weil diese die Ehe beenden wollte und kein selbstbestimmtes Leben führen sollte. Der Angeklagte habe sich durch die Trennung in seiner Ehre verletzt gefühlt.

AG Düsseldorf zu WEG und Wohnungsverkauf: Eine Wohnungseigentümergesellschaft kann nicht verhindern, dass ein Eigentümer seine Wohnung an einen Verein für Obdachlosenhilfe verkauft. Das Amtsgericht Düsseldorf stellte fest: "Der Wunsch, die bestehende Sozialstruktur der Bewohner aufrechtzuerhalten", sei "kein wichtiger Grund", der zur Blockade des Verkaufs berechtigt. beck-aktuell berichtet.

StA Stralsund – Robbensterben: Wie FAZ (Julian Staib) und taz (Heiko Werning) berichten, ermittelt die Staatsanwaltschaft Stralsund im Falle der im Herbst 2024 vor Rügen tot aufgefundenen Kegelrobben gegen zwei Beschuldigte. Es bestehe der Verdacht, dass die Tiere in Fischfanggeräten verendet seien. Im Falle einer Verurteilung droht den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Allerdings wies der Staatsanwalt darauf hin, dass die entsprechende Strafnorm einen Vorsatz voraussetzt.

StA Hagen – Polizeischüsse auf Zwölfjährige: Im Fall der gehörlosen 12-Jährigen, die in Bochum durch Polizeischüsse schwer verletzt wurde, ist nunmehr – aufgrund eines verwandtschaftlichen Verhältnisses eines Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft Bochum zu einem der beteiligten Polizisten – die Staatsanwaltschaft Hagen zuständig. Der Anwalt der Familie warf Polizei und Medien Voreingenommenheit vor, so die taz (Friedrich Kraft).

Recht in der Welt

Italien – Nord-Stream-Sprengung: Der als Drahtzieher der Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen verfolgte Serhij K. wurde nach mehr als drei Monaten Haft in Italien nach Deutschland ausgeliefert, so beck-aktuell. Er soll noch am heutigen Freitag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm voraussichtlich den Haftbefehl eröffnen wird.

Israel – Krieg im Libanon: Im Interview mit der taz (Julia Neumann) spricht die Politikwissenschaftlerin Giselle Jetti über israelische Völkerrechtsverstöße bei Angriffen im Libanon – etwa durch unwirksame Warnungen zum Schutz von Zivilist:innen oder gezielte Angriffe auf medizinisches Personal und Journalist:innen – und erläutert, wie schwierig es ist, diese vor internationale Gerichte zu bringen.

Juristische Ausbildung

Juristische Bibliothek: Zweieinhalb Tage war die Juristische Zentralbibliothek der Universität Hamburg geschlossen, "um die Ordnung wiederherzustellen". Ein Aushang erklärte, dass es "während der vergangenen Hausarbeitsphase" zu einem "Bücherchaos" gekommen sei. Die Universitätsleitung rief dazu auf, keine Bücher mehr zu verstecken. Die Bibliotheksschließung war allerdings keine spontane Maßnahme, sondern findet jährlich im November statt. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.

Sonstiges

Ersatzfreiheitsstrafe: swr.de (Aita Koha/Maxim Flößer/Egzona Hyseni) erläutert, dass die Initiative "Freiheitsfonds" am Aktionstag "Freedom Day" am 27. November mithilfe von Spendengeldern Gefangene freikauft, die eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens absitzen. Unter den Betroffenen seien 87 Prozent arbeitslos, manche von ihnen auch wohnungslos und suizidgefährdet. Dass diese Menschen nur wegen Schwarzfahrens in Haft kommen, sei ein "Unding", so die Initiative.

Medienarbeit des BND: Angaben des Bundesnachrichtendiensts zu dessen Medienarbeit im Jahr 2025 zeigen laut Tsp (Jost Müller-Neuhof), dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten deutlich bessere Chancen haben, Informationen zu erhalten – etwa durch die Zulassung zu einem Termin in der Zentrale des BND – als private Medien. Der BND erklärte dazu, dass die Ablehnungsgründe "vielfältig" seien. Sie reichten von "Kapazitätsgründen" bis zu "Gründen der Geheimhaltung". Teilnehmen dürfen Journalisten nur, wenn sie Vertraulichkeit zusagen. Da es derartige Hintergrundgespräche nicht nur beim BND, sondern auch in Regierungs- oder Verfassungsschutzbehörden gibt, fordern Kritiker:innen eine gesetzliche Regelung.

Black Friday: In einem Frage-Antwort-Format erklärt tagesschau.de (Robin Mai/Michael Nordhardt), welche Rechte Verbraucher:innen am Black Friday haben – sei es im Geschäft vor Ort oder beim Online-Shopping.

RAin Laura Zentner: Greenberg Traurig-Partnerin Laura Zentner spricht im "Most Wanted"-Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) über ihren Weg in die Großkanzlei, herausfordernde Mandate und Anwalts- und Kanzleirankings, die sie als "notwendiges Übel" empfindet. Sie schlägt vor, die Bewertungsprozesse einfacher und transparenter zu gestalten und nicht so oft zu ändern.

Alternative Jurakarrieren: LTO-Karriere (Sabine Olschner) stellt einen Kommunikationsleiter, eine Legal Designerin und einen Drehbuchautor vor, die von ihren Jobs erzählen und erläutern, warum sie sich nach dem Jurastudium für eine Karriere abseits von Staatsdienst und Anwaltskanzlei entschieden haben.
  

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58736 (abgerufen am: 20.01.2026 )

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