Thüringen darf Bewerber:innen ablehnen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung betätigen. Das Verbot des Berliner “Palästina-Kongress” 2024 war rechtswidrig. Italien hat den Femizid als eigenständigen Straftatbestand eingeführt.
Thema des Tages
VerfGH Thü zu Referendariat und Verfassungstreue: Thüringen darf Bewerber:innen die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst verweigern, die "gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind". Damit wies der Verfassungsgerichtshof Thüringen den Normenkontrollantrag der Thüringer AfD-Fraktion gegen § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG zurück. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei zur "Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege" gerechtfertigt, da auch die Tätigkeit von Rechtsreferendar:innen unmittelbare Auswirkungen auf das Vertrauen Rechtssuchender in die Justiz haben könne. Eine bloße Parteizugehörigkeit oder lang zurückliegende Handlungen seien nach der Klausel jedoch nicht ausreichend. Es berichten SZ (Iris Mayer), LTO-Karriere und beck-aktuell (Jannina Schäffer).
Rechtspolitik
IMK – Sicherheit im Stadion / Cannabis: LTO (Hasso Suliak) stellt zwei zentrale Themen vor, die auf der vom 3. bis zum 5. Dezember tagenden Innenministerkonferenz diskutiert werden. So wollen die Innenminister:innen härtere Maßnahmen gegen "pyrotechnische Störungen" als Teil eines Fußball-Sicherheitspaketes auf den Weg bringen. Außerdem soll ein Beschlussvorschlag der unionsgeführten Bundesländer diskutiert werden, der einen Gründungsstopp für Cannabis-Anbauvereinigungen sowie eine Absenkung der erlaubten Cannabis-Besitzmengen vorsieht.
Chatkontrolle: Nach dreieinhalb Jahren einigte sich der Rat der EU auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle, mit der er nun in die Trilog-Verhandlungen mit der Kommission und dem Europäischen Parlament treten wird. Der Rat spricht sich dabei für eine freiwillige Chatkontrolle der Anbieter aus, das heißt, sie können selbst entscheiden, ob sie die Kommunikation ihrer Nutzer:innen auf kinderpornographische Inhalte scannen. In der Praxis dürfte dies wie bisher auf eine Kontrolle unverschlüsselter Inhalte hinauslaufen. Dagegen will das EU-Parlament auch unverschlüsselte Daten nur nach richterlicher Anordnung und nur bei begründetem Verdacht zugänglich machen. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker), taz (Eric Bonse) und netzpolitik.org (Markus Reuter).
Justiz
VG Berlin zu Palästina-Kongress: Die Auflösung und das Verbot der dreitägigen Versammlung "Palästina-Kongress" im April 2024 waren rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht Berlin. Bis zur Auflösung seien die gegen die Versammlung im Vorfeld erlassenen Beschränkungen eingehalten worden; auch strafbare Äußerungsdelikte habe die Polizei nicht festgestellt. Zudem habe die Polizei nicht geprüft, ob es mildere Mittel als die Totalauflösung gebe. Der Rechtfertigungsversuch der Polizei, dass "das Erkennen volksverhetzender oder antisemitischer Inhalte oberste Priorität hatte", verdeutliche, dass die Polizei "antisemitische Äußerungen offenbar per se für ein strafbares Vergehen hält", so LTO (Max Kolter). Gegenüber der taz-berlin (Timm Kühn) begrüßt der Klägeranwalt Michael Plöse die Entscheidung als "einzig mögliche Entscheidung, die ohne fatale Folgen für die Grundrechte in Deutschland möglich war". Es berichten außerdem spiegel.de und zeit.de.
BVerfG zu Verhinderungsblockaden: Nun analysieren auch die wissenschaftliche Mitarbeiterin Antonia Reermann und die wissenschaftliche Hilfskraft Jakob Wagner auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober, wonach Sitzblockaden zur Verhinderung einer Versammlung grundsätzlich von der Versammlungsfreiheit erfasst sind. Sie begrüßen, dass das BVerfG seine 2001 entwickelte Differenzierung "im Grundsatz" aufgibt, dass in der Gesamtschau geprüft werden müsse, ob der kommunikative Zweck oder das Verhinderungselement im Vordergrund stehe, weil eine "Trennung weder konzeptionell überzeugend noch praktisch handhabbar wäre". Indes kritisieren sie, dass das BVerfG "mit keinem Wort prüft, ob die Strafgerichte die Bedeutung des Art. 8 GG hinreichend gewürdigt haben", als sie den Beschwerdeführer, der an einer Sitzblockade teilnahm, wegen "grober Störung" einer Versammlung nach § 21 Versammlungsgesetz verurteilten. Teilnehmende von Gegendemonstrationen könnten "kaum verlässlich einschätzen, wie lange ihr Protest noch als legitim gilt und ab wann er als strafbare 'grobe Störung' einer anderen Versammlung zu werten ist" – was wiederum "erhebliche Rechtsunsicherheit" erzeuge.
BVerfG – Tarifrecht/Elternzeit: Rechtsprofessorin Angie Schneider stellt auf dem Verfassungsblog die anhängige Verfassungsbeschwerde einer Frau vor, die sich mittelbar aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert sieht, weil ihre tarifliche Höherstufung um die von ihr beanspruchte Elternzeit verzögert wurde. Da Frauen wesentlich häufiger und länger Elternzeit nehmen als Männer, sei "anzunehmen, dass die fehlende Berücksichtigung von Elternzeiten bei der tariflichen Höhergruppierung Frauen sowohl häufiger als auch stärker benachteiligt". Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde seien jedoch eher gering, weil das Bundesarbeitsgericht bislang keine mittelbare Diskriminierung in der Nichtberücksichtigung von Elternzeiten sieht.
BAG zu Überstundenzuschlägen bei Teilzeit: Eine Klausel im Tarifvertrag, die auch für Teilzeitbeschäftigte erst ab der 41. Arbeitsstunde einen Überstundenzuschlag vorsieht, ist wegen Verstoßes gegen das in § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthaltene Diskriminierungsverbot nach § 138 BGB nichtig. Betroffene können die Regelung in Relation zur Arbeitszeit an die geringeren Wochenstunden anpassen, so das Bundesarbeitsgericht. Damit stehe es nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das den Tarifparteien aufgrund der Tarifautonomie mehr Entscheidungsspielraum überlässt. Das BAG hingegen verwies nun auf den Unionsrechtsbezug des TzBfG, weshalb die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs beachtet werden müssen, wie LTO (Tanja Podolski) erläutert.
BGH zu fehlerhafter Verweisung: Bei bindender, aber fehlerhafter Verweisung an ein Gericht wird die Prüfungskompetenz des Empfangsgerichts erweitert; es muss den Sachverhalt umfassend prüfen. Nur so werde dem Rechtsschutzbedürfnis des Klägers Rechnung getragen, entschied der Bundesgerichtshof mit Beschluss von Anfang Oktober. Im zugrundeliegenden Fall musste deshalb ein Familiengericht in Berlin neben Normen des Gewaltschutzgesetzes auch mögliche Ansprüche aus einer zivilrechtlichen Schlichtungsvereinbarung prüfen, so beck-aktuell.
BGH zu abgelaufener beA-Karte: Wessen beA-Karte nicht funktioniert, weil die Gültigkeit der Karte abgelaufen ist und der Fehler damit in der eigenen Sphäre liegt, kann sich nicht auf "technische Gründe" berufen, die eine ersatzweise Einreichung nach den allgemeinen Vorschriften gemäß § 130d S. 2 ZPO erlauben. Damit bestätigte der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, das eine Berufung als unzulässig verwarf, weil die per Telefax eingereichte Berufungsbegründung nicht formwirksam war. beck-aktuell berichtet.
BAG zu Kryptowährung als Arbeitsentgelt: Rechtsanwalt Dominic Wallenstein schildert im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom April 2025 zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kryptowährung als Arbeitsentgelt ausgezahlt werden kann. Zwar sei Kryptowährung kein "Geld" im Sinne des § 107 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), könne jedoch als "Sachbezug" unter den Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 GewO als Vergütungsform vereinbart werden, sofern dies dem Interesse der Arbeitnehmer:innen entspricht. Der unpfändbare Teil des Arbeitsentgelts müsse stets in Geld ausgezahlt werden.
VGH Bayern zu Cannabisverbot/Englischer Garten: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Montag auch im Hauptsacheverfahren das generelle Cannabiskonsumverbot für den Nordteil des Englischen Gartens in München gekippt. Bereits in der mündlichen Verhandlung am 17. November hatte der VGH Bayern Zweifel geäußert, dass das generelle Verbot für die weitläufige Parkanlage hinreichend begründet sei. Es berichten FAZ (Karin Truscheit), spiegel.de, LTO und beck-aktuell.
VG Stuttgart / VG München – Grenzkontrollen: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützen drei Betroffene, die vor den Verwaltungsgerichten Stuttgart und München gegen die teils seit 2015 stattfindenden Kontrollen an den EU-Binnengrenzen klagen. Die Kontrollen an der Grenze zu Österreich dauerten bereits viel zu lange, so die Kläger. Die Kontrolle an der Grenze nach Frankreich hätte erst gar nicht eingeführt werden dürfen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), taz.de (Christian Rath) und spiegel.de (Sophie Garbe).
LG München II – Dieselskandal/Audi: Laut FAZ (Marcus Jung) startet im Februar nächsten Jahres vor dem Landgericht München II ein Strafprozess wegen Betrugs, mittelbarer Falschbeurkundung und strafbarer Werbung im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal gegen vier ehemalige Audi-Mitarbeitende, darunter zwei ehemalige Vorstände. Die Ex-Vorstände sollen zwischen 2013 und 2015 von den Manipulationen an den Motoren erfahren, den Verkauf der Autos aber nicht gestoppt haben. Mit 50 angesetzten Verhandlungstagen hat das LG München II bis Oktober 2026 terminiert.
LG Düsseldorf – Diabetes-Tod auf Studienfahrt/Schmerzensgeld: Der Vater der 13-jährigen Emily, die auf einer schulischen Studienfahrt nach London starb und deren Lehrerinnen deshalb wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden, reichte nun Klage auf Schmerzens- und Hinterbliebenengeld gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ein. Die Klage wird am 11. Februar vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. spiegel.de (Julia Jüttner) kennt die Klageerwiderung des Landes NRW, das den Tod der 13-Jährigen zwar bedauert, die Ansprüche des Vaters jedoch für unbegründet und verjährt hält.
Recht in der Welt
Italien – Femizide: Am 25. November, dem internationalen Tag gegen patriarchale Gewalt, hat das italienische Parlament einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das den Femizid als eigenständigen Straftatbestand einführt. Künftig wird der Mord an einer Frau aus Gründen der Geschlechterdiskriminierung, aus Hass oder zur Unterdrückung ihrer Freiheit mit lebenslanger Haft bestraft. Es berichten FAZ (Matthias Rüb), spiegel.de, beck-aktuell, focus.de und zeit.de.
Österreich – Social Egg Freezing: Die Privatdozentin Magdalena Flatscher-Thöni stellt auf dem Verfassungsblog eine Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Oktober vor, wonach das ausnahmslose Verbot der Entnahme und Lagerung unbefruchteter Eizellen ohne medizinische Indikation mangels legitimen Ziels gegen das in Art. 8 EMRK geschützte "Recht auf freie Gestaltung der Lebensführung" verstößt. Der österreichische Gesetzgeber muss nun bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen, die die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen beachtet und Wertungswidersprüche innerhalb des Fortpflanzungsmedizinrechts beseitigt.
Türkei – Fatih Altaylı: Der Journalist und Erdoğan-Kritiker Fatih Altaylı wurde wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bestraft wurde die Aussage Altaylıs in einem seiner YouTube-Videos, dass 70 Prozent der Türk:innen eine lebenslange Herrschaft Erdoğans ablehnten und dass die Türkei eine Nation sei, "die ihren Sultan erdrosselt hat". Es berichten SZ, FAZ (Friederike Böge) und taz (Wolf Wittenfeld).
USA – Trump/Wahlmanipulation: Im Strafverfahren gegen Donald Trump wegen des Vorwurfs der Wahlmanipulation vor einem Gericht im US-Bundesstaat Georgia wies der Richter die Klage ab, nachdem der zuständige Staatsanwalt Pete Skandalakis die Einstellung des Strafverfahrens beantragte. Die Strafverfolgung sei mangels ausreichender Belege "wenig sinnvoll" und es sei nicht realistisch, dass der amtierende Präsident gezwungen werde, in Georgia vor Gericht zu erscheinen, um sich der Anklage zu stellen, wie Skandalakis seinen Schritt begründete. Es berichten spiegel.de und zeit.de.
Russland/Ukraine: Reinhard Müller (FAZ) kritisiert den Friedensplan der USA für die Ukraine, der den Eindruck vermittle, ein "Angriffskrieg lohnt sich". Gerade Deutschland "mit seinem in der Verfassung festgeschriebenen Verbot des Angriffskriegs" müsse "zusehen", dass es keinen "gefährlichen Präzedenzfall" schafft.
Sonstiges
Fachanwält:innen: beck-aktuell (Pia Lorenz) fasst einen Vortrag des Berufsrechtlers Matthias Kilian zum "Reformbedarf in der Fachanwaltsordnung" zusammen. Es gebe heute zwar insgesamt mehr Fachanwält:innen als noch vor zehn Jahren und insgesamt mehr Anwältinnen, allerdings schrumpfen die vier Fachanwaltschaften, in denen es mehr Frauen als Männer gibt. Kilian regt an, über kleinere Fachanwaltschaften nachzudenken.
Migrantenkriminalität: Die Rechtsprofessorinnen Elisa Hoven und Frauke Rostalski fordern in der FAZ, man solle "ehrlich über Straftaten von Migranten sprechen". Probleme würden "relativiert und klare Befunde geleugnet". Sie sehen die "bessere Strategie gegen Populismus und Fremdenfeindlichkeit" in einem "ehrlichen Umgang mit Zahlen und einem ernst gemeinten Versuch, Kriminalitätsproblemen zu begegnen". Migration "begünstigt strukturell Kriminalität, solange Integration nicht besser gelingt". Deshalb brauche es einen unbürokratischen Zugang zum Arbeitsmarkt, frühe Bildungsangebote und eine Verbesserung der Wohnsituation, um Kriminalität zu verringern.
Bearbeitung von Mietangelegenheiten: Die taz-berlin (Clara Dünkler) spricht mit der Vonovia-Mieterin Leila von der Spree, die von dem Immobilienkonzern ein Honorar in Höhe von 500.000 Euro als Entschädigung für die Zeit fordert, die sie für die Bearbeitung von Mietangelegenheiten wie Schimmel, Schädlingsbefall, Verwahrlosung im Hof, und Mieterhöhungen aufbrachte. Die Summe hat sie sich von einer KI auf Basis der über zehn Jahre Vonovia-Mietdauer angefallenen Arbeitsstunden ausrechnen lassen; parallel lässt sie anwaltlich prüfen, ob "es einen Weg gibt, die Arbeitszeit und die gesundheitlichen Schäden, die wir durch diese Dauerbelastung erleiden, in Rechnung zu stellen".
Urkundenfälschung/Kfz-Kennzeichen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Jonathan Nörz analysiert auf LTO-Karriere, dass sich eine Autofahrerin keiner Urkundendelikte strafbar macht, wenn sie die abgelaufene TÜV-Zulassungsplakette auf ihrem Autokennzeichen mit einem Laubblatt überklebt. Das Oberlandesgericht Koblenz verneinte in einem ähnlich gelagerten Fall 2016 die Urkundenfälschung, weil durch die Entstempelung eines Kennzeichens der frühere Aussteller nicht mehr erkennbar sei, sodass es an der Urkundenqualität fehle.
Orte des Rechts: Rechtsprofessor André Niedostadek spricht mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) über sein Buch "Recht sehenswert!", in dem er 77 Orte des Rechts vorstellt. In einer Zeit vielfältiger Umbrüche biete das Recht Orientierung – die Orte des Rechts "können sensibilisieren und zugleich das Rechtsverständnis und das Rechtsbewusstsein stärken"
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 27. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58726 (abgerufen am: 20.01.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag