Weiterhin ist der Schutz bei Gewalt gegen Frauen mangelhaft. Sebastian T. wird im zweiten Eiskeller-Verfahren vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Am OLG Dresden begann der Strafprozess wegen Gewalt gegen Rechtsextremisten
Thema des Tages
Höusliche Gewalt: Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen kamen Expert:innen im Frauenausschuss des Bundestages zu einem Fachgespräch zusammen und diskutierten über Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Denn wie das kürzlich vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte Lagebild zu häuslicher Gewalt in Deutschland zeigt, ist mit 266.000 registrierten Fällen häuslicher Gewalt im Jahr 2024 (wieder) ein neuer Höchststand erreicht – wobei das Dunkelfeld noch weitaus größer sei. Deshalb fordern Frauenverbände und Opferhilfevereine unter anderem den zügigen Ausbau von Frauenhausplätzen, die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes sowie die Verankerung des Grundsatzes "Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht. Es berichtet beck-aktuell.
Tötung von Frauen: Wie die UN darstellt, wird global etwa alle zehn Minuten eine Frau oder ein Mädchen Opfer tödlicher Gewalt innerhalb der Partnerschaft oder Familie. Weltweit sind im vergangenen Jahr etwa 83.000 Femizide begannen worden, also Tötungen von Frauen, weil sie Frauen waren, wobei in etwa 60 Prozent der Fälle der Täter ein Familienmitglied oder Lebenspartner der Getöteten gewesen ist. In Deutschland starben vergangenes Jahr nach aktuellen Zahlen aus dem Bundesinnenministerium 308 Frauen und Mädchen infolge von Gewalttaten. In 191 Fällen handelte es sich beim Täter demnach um den Partner, Ex-Partner oder ein Familienmitglied, wie spiegel.de und die FAZ berichten.
Istanbul-Konvention: Deutschland bleibt unter anderem im Familienrecht immer noch hinter den Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zurück. Dies zeige sich insbesondere in Sorge- und Umgangsverfahren, wo häusliche Gewalt nach wie vor nicht systematisch berücksichtigt werde, wie die wissenschaftliche Mitarbeiterin Greta Maria Goß auf LTO ausführt. Zum einen fehle es an einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts, zum anderen werde die Istanbul-Konvention vor allem in der ersten gerichtlichen Instanz unzureichend berücksichtigt. Dabei gilt sie auch ohne entsprechende Umsetzung als geltendes Recht.
Verweigerung von Unterhalt: Auf dem Verfassungsblog bezeichnet die Juristin Cigdem Ileri-Köksal "wirtschaftliche Gewalt" als eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt, insbesondere im Fall von Unterhaltsverweigerungen. Die Autorin fordert, dass auch "ökonomische Gewalt" Anlass für Kontakt- und Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz sein soll. Sie kritisiert, dass die zivilrechtliche Durchsetzung der Unterhaltsansprüche für die Betroffenen häufig langwierig und kostspielig ist. Auch für Ehegattenunterhalt solle der Staat Vorschuss leisten und beim zahlungsunwilligen Partner Rückgriff nehmen.
LG Kiel zu Tötung von Ex-Freundin: Das Landgericht Kiel hat einen 21-Jährigen wegen Totschlags in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der junge Mann hatte seiner Ex-Freundin während einer erzwungenen Autofahrt einen tödlichen Messerstich versetzt. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil des Kieler Gerichts in großen Teilen aufgehoben. Die damaligen Richter:innen waren nicht von einem Tötungsvorsatz ausgegangen. zeit.de und spiegel.de berichten.
Justiz
LG Traunstein zu Tod von Hanna Wörndl: Der 23-jährige Angeklagte Sebastian T. ist in der Neuauflage des sogenannten "Eiskeller"-Prozesses freigesprochen worden. In der ersten Auflage war T. zunächst wegen Mordes an der Studentin Hanna Wörndl zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden, doch der BGH hob das Urteil wegen Besorgnis der Befangenheit der damaligen Vorsitzenden Richterin auf. Bei der Urteilsverkündung des Landgerichts Traunstein sprach die neue Vorsitzende Richterin Heike Will diesmal von "fatalen Fehlern" bei der Beweisaufnahme. Mehrere Zeugenaussagen über angebliche Geständnisse von T. hätten sich als nicht belastbar erwiesen. Am Ende der Urteilsbegründung entschuldigte sie sich "als Teil des Rechtssystems" bei dem jungen Mann. Auch der Familie der Toten sprach die Richterin ihr Mitgefühl aus, allerdings könne das Gericht nicht aufklären, wie die Studentin zu Tode kam. Es berichten SZ (Benedikt Warmbrunn), FAZ (Karin Truscheit), spiegel.de (Jan Friedmann/Julia Jüttner), zeit.de (Sabine Rückert), LTO und beck-aktuell.
OLG Dresden – Militante Antifa: Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat der Prozess gegen sieben angeklagten Antifaschist:innen im Alter von 28 bis 49 Jahren begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, seit spätestens Ende 2017 beziehungsweise Anfang 2018 Mitglieder beziehungsweise Unterstützer einer in und um Leipzig gegründeten kriminellen Vereinigung gewesen zu sein, die in den Medien "Hammerbande" oder "Antifa Ost" genannt wird. Als solche sollen sie verschiedene Überfälle und Angriffe auf Personen aus der rechtsextremistischen Szene verübt haben, weshalb ihnen die Bundesanwaltschaft unter anderem gefährliche Körperverletzung, versuchten Mord und Urkundenfälschung vorwirft. Hauptangeklagter ist Johann G., Ex-Lebensgefährte der bereits in einem anderen Verfahren verurteilten Lina E. Angesetzt sind rund 140 Verhandlungstage. Nach der zweistündigen Verlesung der Anklageschrift forderten Anwält:innen eine Aussetzung des Verfahrens, sie hätten noch keine vollständige Akteneinsicht erhalten. Es berichten SZ (Iris Meyer), FAZ (Markus Wehner), taz (Konrad Litschko), spiegel.de (Wiebke Ramm) und LTO (Tanja Podolski).
OLG Hamburg zu Antifa-Online-Shop: Der Verein "Laut gegen Nazis" darf weiterhin einen Internet-Shop mit Anti-Nazi-Artikeln unter der Domain "Druck18.com" betreiben. Das Oberlandesgericht Hamburg lehnte in einem Eilverfahren die Beschwerde der Betreiber des rechtsextremen Onlineshops "Druck18.de" ab. Das Unternehmen, dessen Geschäftsführer der Rechtsextremist Tommy Frenck ist, habe nicht glaubhaft gemacht, dass der Name "Druck18" ein eindeutiges Unternehmenskennzeichen beim Vertrieb von Textilien ist. Der Verein "Laut gegen Nazis" hatte sich die Markenrechte an "Druck18" gesichert. spiegel.de und LTO berichten.
LG Hamburg zu Klimaprotest/Flughafenblockade: Wegen einer Blockade-Aktion am Hamburger Flughafen im Sommer 2023 müssen zehn Aktivist:innen der "Letzten Generation" mehr als 403.000 Euro Schadensersatz an die Lufthansa Group zahlen. Das entschied das Landgericht Hamburg letzte Woche und gab der entsprechenden Schadensersatzklage der Lufthansa statt. Auch wenn das Ziel der Beklagten legitim und unabdingbar für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft sei, habe die Durchführung des Protestes den legalen Geschäftsbetrieb unangemessen beeinträchtigt und bewusst die strafrechtlichen Grenzen überschritten. Mitten in der Ferienzeit hatten die Aktivist:innen den Airport für rund vier Stunden lahmgelegt. Der Streitwert für das gesamte Verfahren wurde auf 1,1 Millionen Euro festgesetzt. Es berichten Welt, spiegel.de und LTO (Joschka Buchholz).
LG Aachen zu illegalem Filehoster: Das Landgericht Aachen hat den Betreiber des illegalen Filehosters "Share-Online" wegen massiven Urheberrechtsverletzungen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Filehoster (auch Cyberlocker genannt) stellen Nutzenden Speicherplatz zur Verfügung, um Daten dort hochzuladen, zu speichern und zu teilen. "Share-Online" erzielte zwischen 2008 und 2029 mehr als 50 Millionen Euro Umsatz. Wie die FAZ (Helmut Hartung) schreibt, sehen am Prozess beteiligte NGOs in dem ersten Urteil dieser Art ein deutliches Signal für die strafrechtliche Verantwortung von Betreibern solcher Dienste, die bisher vor allem zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz hafteten.
LG Lübeck zu Tiergefahr: Ein auf der Weide stehendes und Gras fressendes Pferd, verwirklicht nicht die typische Tiergefahr, welche nach § 833 BGB die Voraussetzung für eine Tierhalterhaftung ist. Das stellte das Landgericht Lübeck fest und gab der Schadensersatzklage einer Pferdehalterin gegen die Haftpflichtversicherung eines anderen Pferdehalters statt. Wie LTO schreibt, war dem ein Angriff der Stute Cindy auf den herumstehenden Hengst Willy vorausgegangen, wobei dieser sich das Bein brach.
EuGH: Ausgehend vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang November, wonach zwei Kernbestimmungen der EU-Mindestlohnrichtlinie wegen Kompetenzüberschreitung nichtig sind, stellt sich Rechtsprofessor Matthias Ruffert in der FAZ die Frage, ob der EuGH seiner Aufgabe als Hüter der Verträge ausreichend nachkommt. Angesichts der vielen Kompetenzüberschreitungen der EU, so Ruffert, wäre es zu begrüßen, wenn der EuGH die Grenzen der Verträge auch dann durchsetzen würde, wenn es einen anderslautenden Konsens gibt.
Recht in der Welt
EuGH/Polen – Gleichgeschlechtliche EU-Auslandsehen: Auch wenn das polnische Recht gleichgeschlechtliche Ehen nicht zulasse, ist Polen verpflichtet, solche in anderen EU-Staaten geschlossenen Ehen anzuerkennen. Das entschied der Europäische Gerichtshof und leitet dies einerseits aus der Freizügigkeit der Unionsbürger ab, andererseits aus dem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die Anerkennungspflicht widerspreche nicht der nationalen Identität Polens; den EU-Staaten stehe es weiterhin frei, die Ehe für alle vorzusehen oder nicht. Geklagt hatten zwei polnische Staatsbürger, die in Deutschland eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen hatten und ihre dabei ausgestellten Eheurkunden bei ihrem Umzug nach Polen im polnischen Personenstandsregister umschreiben lassen wollten. Dies lehnten die polnischen Behörden jedoch ab, wogegen das Paar klagte. Es berichten FAZ (Stefan Locke), tagesschau.de (Egzona Hyseni/Martha Wilczynski), spiegel.de, beck-aktuell und LTO.
Philip Raillon (tagesschau.de) kommentiert, dass das Urteil queeren Paaren aus Polen den Weg in die Ehe öffne. "Sie können künftig etwa in Deutschland heiraten und dann in Polen die Rechte von Eheleuten wahrnehmen."
Ukraine/Russland: Nun untersucht auch tagesschau.de (Max Bauer) die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen einer im Rahmen des Trump-Plans diskutierten ukrainischen Gebietsabtretung an Russland. Ein entsprechender Vertrag wäre unwirksam, wenn er unter Zwang geschlossen würde.
Juristische Ausbildung
Referendariat und Verfassungstreue: Nun berichtet auch beck-aktuell (Jannina Schäffer) über die Petition "Einfallstor für rechtsextreme Bewerber:innen schließen!". Darin richten sich zwei Dresdner Rechtsreferendarinnen an das sächsische Landesjustizministerium sowie das Bundesjustizministerium. Gemeinsam mit inzwischen mehr als 900 Unterzeichnenden fordern sie, das Sächsische Juristenausbildungsgesetz (SächsJAG) sowie die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dahingehend zu reformieren, dass – anders als es der Sächsische Verfassungsgerichtshof vertritt – bereits das bloße Tätigsein gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung Bewerber:innen vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließt.
Sonstiges
Videovernehmung: Die Richterin Nadja Becker befasst sich auf LTO mit der räumlich getrennt durchgeführten richterlichen Videovernehmung von besonders schutzbedürftigen Zeug:innen gem. § 168e Strafprozessordnung (StPO). Es sei dem Konfrontations- und Fragerecht nicht genügt, wenn die Verfahrensbeteiligten den Zeug:innen nur über die Richter:in Fragen stellen können. Ein solches eingeschränktes Fragerecht habe der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Als Kompromiss biete sich eine akustische Audioverbindung – ohne Bildübertragung – an, durch die ein unmittelbares Fragerecht aller anwesenheitsberechtigen Personen bei gleichzeitigem Schutz der Zeug:innen gewährleistet wäre.
Junge Anwält:innen: Die juristische Personalberaterin Saskia Kummerow beschreibt auf beck-aktuell, warum ein Drittel der Berufseinsteiger:innen ihre Kanzlei schon im ersten Jahr wieder verlassen will. Sie vermissen insbesondere eine strukturierte Einarbeitung, Feedback, Möglichkeiten der Persönlichkeitsentwicklung und einen fairen Umgang durch Vorgesetzte.
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LTO/ali/chr
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Die juristische Presseschau vom 26. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58716 (abgerufen am: 20.01.2026 )
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