Deutschland ist im Rule of Law-Index einen Platz zurückgefallen. Im sächsischen Polizeigesetz soll der Einsatz von Drohnen zur Autofahrer-Überwachung ermöglicht werden. US-Bundesrichterin lehnt Anklagen gegen Trump-Gegner:innen ab.
Thema des Tages
Rechtsstaat: Deutschland belegt Platz 6 im globalen Rule of Law-Index des World Justice Projects. Die ersten Plätze belegen Dänemark, Norwegen, Finnland und Schweden. 2024 hatte Deutschland noch Platz 5 erreicht, wurde in diesem Jahr aber von Neuseeland überholt. Nachholbedarf habe Deutschland vor allem beim Korruptionsschutz im Parlament, beim Zugang zu staatlichen Informationen und öffentlichen Daten sowie bei der Effektivität strafrechtlicher Ermittlungen. In 96 von 143 untersuchten Staaten gab es im Jahr 2025 Verschlechterungen, nur in 46 Staaten gab es rechtsstaatliche Verbesserungen. Das World Justice Project war 2006 von der American Bar Association initiiert worden. Der Index basiert auf systematischen Befragungen von über 215.000 Haushalten und 4.100 Fachleuten weltweit. beck-aktuell berichtet.
Rechtspolitik
Polizeigesetz Sachsen: netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck) stellt den Gesetzentwurf der schwarz-roten Minderheitsregierung zur Ergänzung des sächsischen Polizeigesetzes vor. Danach soll die Polizei u.a. mit Drohnen in fahrende Autos hineinfilmen dürfen, um zu erkennen und zu dokumentieren, dass die Fahrer:in ein Mobiltelefon benutzt. Außerdem sollen der präventive Einsatz von Staatstrojanern, die automatisierte Datenauswertung und die biometrische Gesichtserkennung ermöglicht werden.
K.O.-Tropfen: Nun berichten auch SZ (Robert Rossmann), spiegel.de und beck-aktuell (Maximilian Amos) über den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, K.O.-Tropfen bei sexueller Nötigung und Raub ausdrücklich als "gefährliches Werkzeug" einzustufen.
Prostitution: Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat eine 12-köpfige Expertenkommission eingesetzt, die bis Ende 2026 gesetzgeberische Vorschläge für einen stärkeren Schutz von Prostituierten erarbeiten soll. Weitergehende Maßnahmen soll die Kommission bis Mitte 2027 vorschlagen. Vorsitzender ist der Jurist Tillmann Bartsch. Prostituierte gehören der Kommission nicht an. zeit.de berichtet.
zdf.de (Charlotte Greipl) schildert das Schicksal einer Frau, die mit der Loverboy-Methode in die Prostitution gedrängt wurde.
Justiz
EuGH zu Arbeitszeit: Fahrten nach Vorgaben und mit Fahrzeugen des Arbeitgebers sind auch für bloße Mitfahrer als Arbeitszeit zu werten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof Anfang Oktober in einem spanischen Vorabentscheidungsverfahren. Die Entscheidung entspricht der bisherigen EuGH-Rechtsprechung, wonach arbeitsschutz-rechtlich sogar Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit gelten. Rechtsanwalt Hans-Peter Löw weist auf LTO darauf hin, dass damit aber kein automatischer Anspruch auf Vergütung verbunden ist, da die EU und der EuGH keine Kompetenz für Vergütungsfragen haben.
BGH zu Wohnungseinbruch: Wer in eine Kleingartenlaube einbricht und dort stiehlt, begeht einen Wohnungseinbruchsdiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Dies entschied der Bundesgerichtshof und lehnte das Argument des Täters ab, dass es laut Kleingartenordnung verboten ist, in Lauben zu übernachten, weshalb auch keine "Wohnung" vorliegen könne. Der BGH stellte vielmehr darauf ab, dass Lauben abgeschlossen, überdacht und mit Schlafmöglichkeiten, Koch- und Sitzgelegenheiten sowie sanitären Anlagen so eingerichtet seien, dass sie zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen können. LTO berichtet.
BAG zu Bezahlung befristet Beschäftigter: Im Wirtschafts-Leitartikel kritisiert Katja Gelinsky (FAZ) die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die den vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Schutz der Tarifpartner nicht anwenden will, wenn EU-Recht entgegenstehe. Konkret geht es um die Frage, ob die Tarifpartner bei gleichheitswidrigen Regelungen in Tarifverträgen eine Chance zur Korrektur erhalten müssen, so das BVerfG, oder ob dann eine Angleichung nach oben stattfinden müsse, so das BAG. Die Autorin plädiert für die Lösung des BVerfG. Am Mittwoch werde ein weiterer Fall verhandelt, bei dem diese Frage eine Rolle spiele.
OVG NRW zur Leugnung des Existenzrechts Israels: Nun berichtet vertieft auch LTO über die Eil-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass es im Versammlungsrecht keine Rechtsgrundlage gebe, einer Versammlung generell zu verbieten, das Existenzrecht Israels zu bestreiten. Dagegen hatte das OVG das Verbot der Parole “From the River…” für zulässig erklärt, weil sie der Terrororganisation Hamas zugerechnet wurde.
LG München I – Wirecard-Anleger:innen: Ab diesem Dienstag wird am Landgericht München I über eine Musterfeststellungsklage der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) gegen die Wirtschaftsprüfer von EY verhandelt. Die DSW macht im Namen von rund 13.000 Ex-Wirecard-Aktionär:innen einen Schaden in Höhe von 720 Mio. Euro geltend. EY habe nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich die fehlerhaften Abschlüsse von Wirecard testiert. Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet und gibt zudem einen Überblick über die sonstigen Prozesse in Sachen Wirecard.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: bild.de (Jan-Henrik Dobers) und zeit.de (Anne Kunze) berichten über die Vernehmungsprotokolle von David Barkay bei der Hamburger Polizei. Barkay, der das Entführerteam leitete, gab an, er sei von Christina Block beauftragt, bezahlt und immer wieder zu schneller Ausführung gedrängt worden. Details des Plans habe sie aber nicht gekannt.
StA Berlin – Wolfram Weimer: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Götz Frömming hat in Abstimmung mit der AfD-Fraktion Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (CDU) wegen Korruption angezeigt. Anlass ist der Verkauf teurer Teilnahmepakete mit angeblich möglichem Einfluss auf politische Entscheidungsträger beim Ludwig-Erhard-Gipfel, den die Weimer Media Group veranstaltet. zeit.de berichtet.
Syrische Asylverfahren: Der Asylanwalt Michael Brenner warnt vor einer Klagewelle syrischer Flüchtlinge bei den Verwaltungsgerichten, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die ausgesetzten syrischen Asylverfahren wieder aufgenommen habe und fast alle Anträge ablehne. Auch der Bund Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) zeigte sich besorgt. focus.de (Sebastian Scheffel) berichtet.
Recht in der Welt
USA – James Comey / Letitia James: Die US-Bundesrichterin Cameron McGown Currie wies zwei von US-Präsident Donald Trump veranlasste Anklagen gegen den früheren FBI-Chef James Comey bzw. die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James ab. Zur Begründung hieß es, das Justizministerium habe die zuständige Staatsanwältin Lindsey Halligan, eine frühere Anwältin Trumps, unrechtmäßig zur Staatsanwältin ernannt. Das US-Justizministerium kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. spiegel.de berichtet.
Spanien – GenStA Álvaro García Ortiz: Nach der Verhängung eines zweijährigen Berufsverbots durch den Obersten Gerichtshof in Madrid ist der spanische Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz zurückgetreten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in einem laufenden Gerichtsverfahren Informationen an die Presse durchgestochen hat. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Die FAZ (Carlota Brandis) berichtet.
Juristische Ausbildung
Examensvorbereitung: Sophie Aylin Keller weist auf beck-aktuell auf die Vielfalt möglicher Wege der Examensvorbereitung hin. "Ob man die universitären Angebote nutzt, sich ausschließlich mit Lehr- und Fallbüchern vorbereitet, eine Lerngruppe bildet oder doch ein privates Repetitorium besucht. Wichtig ist nur, eine eigene Entscheidung zu treffen und sich nicht von anderen beeinflussen und einschüchtern zu lassen."
Menstruation und Staatsexamen: Der Deutsche Juristinnenbund (djb) startet eine Umfrage unter Betroffenen zu den Auswirkungen von Menstruationsbeschwerden in Prüfungssituationen wie dem Staatsexamen. Damit soll eine Datengrundlage für politische Forderungen geschaffen werden. beck-aktuell berichtet.
Referendariat und Verfassungstreue: Zwei Dresdener Referendarinnen haben in einer Petition eine Änderung des sächsischen Juristenausbildungsgesetzes bzw. der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gefordert. Bereits eine Betätigung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung solle genügen, um die Aufnahme in das Referendariat zu verweigern. Sie sehen u.a. ein Sicherheitsrisiko für Referendar:innen mit Migrationsgeschichte, die nun mit einem Kollegen zusammenarbeiten sollen, der sich in der Vergangenheit offen gegen ihre gesellschaftliche Zugehörigkeit gestellt habe. Die Petition wurde binnen weniger Tage von rund 500 Personen unterstützt. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits in Thüringen. Gegen diese hat die AfD eine Normenkontrollklage erhoben, über die das Thüringer Landesverfassungsgericht an diesem Mittwoch entscheiden wird. LTO-Karriere (Xenia Piperidou) berichtet.
Sonstiges
Sexuelle Gewalt und Behinderung: Die Monitoring-Juristin Sabrina Prem (DIMR) kritisiert auf LTO, dass Deutschland seine völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor sexueller Gewalt nicht ausreichend umgesetzt hat. Viele Behinderteneinrichtungen hätten kein partizipativ erstelltes Schutzkonzept gegen sexueller Gewalt. Nur etwa ein Drittel der Frauenhäuser in Deutschland sei barrierefrei. Frauen mit intellektuellen Beeinträchtigungen werden von Polizei und Justiz oft als Opfer sexueller Gewalt nicht ernstgenommen und ihre Glaubwürdigkeit werde angezweifelt.
Sammelanderkonten: Das Bundesfinanzministerium hat seinen Nichtbeanstandungserlass um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Danach soll das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis Ende 2026 nicht sanktionieren, wenn Banken anwaltliche Sammelanderkonten nicht als meldepflichtig behandeln. Für die Zeit danach zeichnet sich eine dauerhafte Lösung ab, die das Ministerium mit der Bundesrechtsanwaltskammer ausgehandelt hat. Hierbei sollen Rechtsanwaltskammern die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder bei Bedarf prüfen. beck-aktuell berichtet.
Das Letzte zum Schluss
Polizei als Anhalter: Wer hilflose Polizisten am Straßenrand sieht, sollte anhalten und sie mitnehmen. In Niedersachsen waren zwei Angehörige eines Sondereinsatzkommandos auf dem Weg zu einem Einsatz mit ihrem Fahrzeug von der Straße abgekommen. Da ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war, baten sie einen vorbeikommenden Autofahrer, sie von Lüdersfeld nach Lindhorst zu ihrem Einsatz zu fahren. spiegel.de berichtet über die gute Tat.
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LTO/chr
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Die juristische Presseschau vom 25. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58704 (abgerufen am: 20.01.2026 )
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