Die juristische Presseschau vom 21. November 2025: BVerfG zu Durch­su­chung und Abschie­bung / Pro­zess­be­ginn zum Anschlag am Holo­caust­mahnmal / Studie zu Femi­ziden

21.11.2025

Wenn die Polizei im Asylheim abzuschiebende Personen abholt, braucht sie einen Durchsuchungsbeschluss. Am KG Berlin begann die Hauptverhandlung zum Angriff am Holocaustmahnmal. Kriminolog:innen entwickelten verschiedene Femizid-Begriffe. 

Thema des Tages

BVerfG zu Durchsuchung und Abschiebung: Wenn die Polizei in Wohnräume eindringt, um abzuschiebende Personen aufzufinden, braucht sie einen Durchsuchungsbeschluss. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und beanstandete damit die polizeiliche Praxis, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und den Gesetzgeber, der in § 58 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz keinen Durchsuchungsbeschluss für erforderlich hielt. Im konkreten Fall hatte die Polizei das Zimmer eines guineischen Asylsuchenden in einer Gemeinschaftsunterkunft mit einer Ramme, aber ohne richterlichen Beschluss geöffnet. Das BVerwG billigte das Vorgehen der Polizei, da der Guineer in dem kleinen Raum auf dem Bett lag und nicht gesucht werden musste. Das BVerfG stellte nun aber darauf ab, dass die Polizei nicht vorab wissen könne, wie intensiv sie eine Person suchen muss. Der Beschwerdeführer wurde von dem Berliner Anwalt Christoph Tometten vertreten. Unterstützt wurde die Verfassungsbeschwerde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Pro Asyl. Es berichten FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), LTO (Tanja Podolski), beck-aktuell und tagesschau.de (Gigi Deppe).

Rechtspolitik

Voyeuristische Aufnahmen: Die Rechtsreferendarin Ronja Sanow stellt auf LTO einen Reformvorschlag für § 184 k StGB ("Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen") vor, den sie in ihrer Dissertation entwickelt hat. In ihrer Neufassung von § 184 k StGB ("Strafbarkeit voyeuristischer Bildaufnahmen"), die dessen bisherige Strafbarkeitslücken beseitigen soll, stünden zwei Tatbestände im Mittelpunkt: Bestraft würde zum einen "wer eine Bildaufnahme, die eine andere Person sexualbezogen abbildet, unbefugt herstellt oder überträgt", zum anderen "wer eine Bildaufnahme einer anderen Person unbefugt in sexuellem Kontext wiedergibt und einer dritten Person zugänglich macht".

Wahlprüfung: Heribert Prantl (SZ) spricht sich in seiner Kolumne für eine Reform des Wahlprüfungsverfahrens nach Art. 41 GG aus. Dies sei schon deshalb erforderlich, weil derzeit in erster Instanz der Bundestag über das Wahlprüfungsverfahren entscheide – und damit das Organ, das von der Wahlprüfung betroffen ist. Zudem sei das Wahlprüfungsverfahren zu kompliziert und langwierig. "Eine Instanz, die für zügige Klarheit darüber sorgt, ob eine Wahl neu ausgezählt werden muss (oder ob es sonstige korrekturbedürftige Fehler gibt)", sei wichtig für die Infrastruktur der Demokratie.

Einbürgerung: Die Welt (Marcel Leubecher) wirft die Frage auf, ob das Vorhaben der britischen Labour-Regierung, dass unerlaubt eingereiste Migrant:innen mindestens 20 Jahre von einer Einbürgerung ausgeschlossen sein sollen, auch als Vorbild für Deutschland dienen kann. SPD und Grüne lehnten dies ab, während sich CDU und AfD offen zeigten.

Justiz

KG Berlin – Anschlag am Holocaustmahnmal: Vor dem Kammergericht begann der Prozess gegen den 19-jährigen Syrer Wassim Al M., dem vorgeworfen wird, im vergangenen Februar aufgrund einer radikal-islamistischen und antisemitischen Einstellung im Stelenfeld des Holocaustmahnmals auf einen spanischen Touristen eingestochen zu haben, den er für einen Juden hielt. Die Anklage lautet u.a. auf versuchten Mord und versuchte Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Wissam Al M. soll die Tat im Namen der Terrororganisation "Islamischer Staat" verübt haben. Da der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war, muss das Gericht entscheiden, ob er nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen ist oder nach Jugendstrafrecht. Im Fall einer Jugendstrafe läge die Höchststrafe bei 15 Jahren, sofern das Gericht von einem besonders schweren Fall ausginge. Beim Erwachsenenstrafrecht wäre eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Es berichten taz (Frederik Eikmanns) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

EuGH zu Datenspeicherung: Der Rechtsanwalt André-M. Szesny stellt auf beck-aktuell die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vor, wonach Polizeibehörden auf Grundlage differenzierter interner Vorschriften entscheiden dürfen, ob es erforderlich ist, die biometrischen und genetischen Daten einer strafrechtlich verfolgten oder verdächtigen Person zu speichern. Der Generalanwalt hatte für präzisere Gesetze plädiert. Geklagt hatte ein tschechischer Beamter; der Oberste Verwaltungsgerichtshof Tschechiens legte dem EuGH schließlich drei Fragen vor. 

BVerfG – Morde von Hanau: Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt/M. kürzlich mehrere Anträge der Familie des beim Hanau-Attentat ermordeten Hamza Kurtović auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren als unzulässig abgewiesen hatte, legte die Familie nun Verfassungsbeschwerde ein. Die Familie fordert seit Jahren Ermittlungsverfahren gegen den Barbetreiber, dessen Hintertür verschlossen gewesen sei und daher die Flucht erschwert habe, und gegen Verantwortliche des unzureichend ausgestatteten polizeilichen Notrufsystems. tagesschau.de (Max Bauer) berichtet.

BVerfG zu Beamtenbesoldung: Dietmar Hipp (spiegel.de) kritisiert, dass das Bundesverfassungsgericht so lange gebraucht habe, um zu entscheiden, dass die Besoldung Berliner Beamt:innen von 2008 bis 2020 zu niedrig war. Vor allem aber findet er es problematisch, dass diejenigen, "die davor zurückgeschreckt sind, rechtlich gegen ihren Dienstherrn vorzugehen" keinen Anspruch auf Nachzahlung haben. Dies sei zwar rechtlich in Ordnung und "fiskalisch verständlich, aber moralisch und damit letztlich rechtspolitisch höchst bedenklich".

LG Berlin II zu AfD vs. Handelsblatt: Die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an die Verdachtsberichterstattung gelten nicht, wenn der Verdacht eines Politikers zitiert wird. Dies hat das Landgericht Berlin II im Eilverfahren entschieden. Die AfD habe keinen Unterlassungsanspruch gegen das Handelsblatt aufgrund eines Artikels, in dem die Zeitung Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) zum Thema "landesverräterische Aktivitäten durch AfD-Politiker" zitiert. Aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergebe sich, dass die Medien grundsätzlich befugt sind, das politische Geschehen "ungefiltert und vollständig abzubilden und zu bewerten"; auch unter vollständiger oder auszugsweiser Wiedergabe des Wortlauts von Politiker:innen. Es schreiben FAZ (Michael Hanfeld), LTO und beck-aktuell.

LG Krefeld – Tötung der Vorgesetzten: Die Welt (Kristian Frigelj) berichtet über einen Strafprozess vor dem Landgericht Krefeld gegen den Afghanen Sayed S., dem vorgeworfen wird, seine Vorgesetzte, die Leiterin einer Modefiliale, mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Der Mann habe sich von der Vorgesetzten gemobbt gefühlt, auch von allen anderen Kolleg:innen und den Kund:innen. Im Prozess wurde deutlich, dass er alltägliche Szenen und Kundenfragen immer wieder als Mobbing einordnete.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Über den 23. Verhandlungstag des Block-Prozesses, der von der Aussage der neuen Ehefrau des Vaters der Kinder geprägt war, schreibt nun auch LTO.

GBA – russische Kriegsverbrechen in der Ukraine: Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas fordern im FAZ-Einspruch von Generalbundesanwalt Jens Rommel (FDP) mehr Engagement bei der Verfolgung russischer Kriegsverbrechen. Auch einfache Soldaten, die etwa Zivilist:innen grundlos erschießen, seien zur Rechenschaft zu ziehen. Dies sei ein wichtiges Signal an mögliche künftige Täter. Haftbefehle seien essentiell und zugleich realistische Optionen. Vorgeschlagen wird eine Arbeitsteilung, wonach der IStGH für die politische und militärische Führung zuständig sein soll und die nationalen Gerichte für die unteren Befehlsketten.

Recht in der Welt

IStGH/Israel – Krieg in Gaza/Haftbefehle: Finn Hohenschwert (FAZ) wirft die Frage auf, ob der im November 2024 vom Internationalen Strafgerichtshof erlassene Haftbefehl gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu ein Fehler war; schließlich folgten darauf nicht nur US-Sanktionen, Cyberangriffe und Sabotageversuche, sondern auch die Infragestellung der Vollstreckung des Haftbefehls durch Deutschland und Ungarns Austritt aus dem Gerichtshof. Dennoch sei es richtig gewesen, "dass der Gerichtshof nicht wegsah". Der Haftbefehl sei auch nicht wirkungslos geblieben. Der IStGH habe allerdings zwei Fehler gemacht: "Erstens hätte der Haftbefehl nicht zeitgleich mit dem gegen einen inzwischen verstorbenen Hamas-Führer veröffentlicht werden sollen" und zweitens hätten "zentrale Rechtsfragen im Vorfeld klarer" beantwortet werden müssen, beispielsweise die Frage, ob das Weltstrafgericht überhaupt einschreiten durfte.

Israel – Westjordanland: Ein neuer Bericht der NGO "Human Rights Watch" wirft Israel vor, Kriegsverbrechen in den Flüchtlingslagern des Westjordanlands zu begehen. Während der Militäroperation "Eiserne Mauer" Anfang 2025 habe Israel die Bevölkerung der drei Camps – insgesamt etwa 32.000 Menschen – vertrieben, deren Häuser teilweise zerstört oder beschädigt und ihnen seitdem verboten, zurückzukehren. "Human Rights Watch" fordert, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und internationale Regierungen Sanktionen verhängen. Es berichtet die taz (Serena Bilanceri).

USA – Nationalgarde in Washington D.C.: Die US-Bundesrichterin Jia Cobb hat entschieden, dass der von Donald Trump beauftragte Einsatz der Nationalgarde in der US-Hauptstadt Washington D.C. ohne rechtliche Grundlage war. Die Behörden hätten die Grenzen ihrer gesetzlichen Befugnisse überschritten. Die Richterin ordnete an, den Einsatz der Nationalgarde zu beenden, setzte ihre Entscheidung jedoch für drei Wochen aus, damit die Trump-Regierung in Berufung gehen kann. Ihre Anordnung bleibt damit bis zum 11. Dezember außer Kraft, so spiegel.de.

Italien – Nord-Stream-Sprengung: Nach der letztinstanzlichen Entscheidung des Kassationsgerichts zur Zulässigkeit der Auslieferung des Ukrainers Serhij K. laufen die Vorbereitungen für die Überstellung des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Ukrainer Serhij K. vor, gemeinsam mit sechs weiteren Männern am 26. September 2022 Sprengstoffanschläge auf die russisch-deutschen Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee verübt zu haben. Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem 49-Jährigen wegen gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindlicher Sabotage bis zu 15 Jahre Haft, so die FAZ (Matthias Rüb). Serhij K. pocht allerdings weiterhin darauf, "funktionelle Immunität" zu genießen: Die Sprengung der Pipelines sei eine legitime militärische Operation im Rahmen des Ukrainekrieges und eben kein Anschlag gewesen.

Philippinen – Menschenhandel und Cyberbetrug: Die Bürgermeisterin der philippinischen Stadt Bamban, Alice Guo, ist wegen Menschenhandels verurteilt worden, schreibt die taz (Sven Hansen). Kurz nach ihrem Einzug ins Rathaus verpachtete eine Firma unter ihrer Führung ein großes Gelände an eine Glücksspielfirma. In dieser sollen mehr als 700 Menschen zu kriminellem Cyberbetrug gezwungen worden sein. Die Firma betrieb eine sogenannte Betrugsfabrik, die gutgläubigen, unter Einsamkeit leidenden Personen eine Liebesbeziehung vortäuschte, um sie um ihr Geld zu bringen.

Juristische Ausbildung

Examensniveau: Nun stellt auch beck-aktuell (Jannina Schäffer) eine Studie vor, die ergeben hat, dass die Anforderungen im ersten Staatsexamen seit den 1990er-Jahren massiv gestiegen sind. Die Autoren der Studie, Adrian Hemler und Malte Krukenberg, haben Examensklausuren aus Hessen und Baden-Württemberg aus vier Generationen analysiert und dabei u.a. festgestellt, dass die Klausursachverhalte 170 % länger sind als in den 1990er-Jahren. Der Anstieg bei den Lösungsskizzen beträgt sogar 533 %. Auffällig sei auch, dass die Klausuren immer mehr verschiedene Rechtsgebiete, Meinungsstreitigkeiten und Schwerpunkte abdecken.

Sonstiges

Tötung von Frauen: FAZ (Franziska Pröll), taz (Amelie Sittenauer) und LTO (Annelie Kaufmann) stellen die Studie "Femizide in Deutschland", kurz FemiziDE, des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen und des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen vor, deren Ziel es war, herauszufinden, wie viele Femizide es jährlich in Deutschland gibt. Vermutlich werde in Deutschland jeden dritten Tag eine Frau aus sexistischen Gründen getötet, lautet ein Ergebnis. Die Kriminolog:innen unterscheiden allerdings zwischen einem engen Femizidbegriff, bei dem es um sexistische Motive geht, und einem weiten soziostrukturellen Femizidbegriff, der auf die besondere Vulnerabilität von Frauen abstellt. Sie weisen zudem darauf hin, dass gewaltvolle Beziehungen und eine schlechte sozioökonomische Lage Risikofaktoren sind. Auch seien migrantische Frauen und Männer als Opfer und Täter deutlich überrepräsentiert. Es brauche allerdings wesentlich mehr Forschung als bisher, um verlässliche Aussagen treffen zu können.

Rücknahme der Einbürgerung: Weil er einen Tag nach seiner Einbürgerung auf Instagram Hamas-Terroristen als "Helden" bezeichnet hatte, schickte die Behörde einem syrischstämmigen Mann zunächst ein Anhörungsschreiben und, nachdem er nicht reagiert hatte, einen Bescheid zu, mit dem die Einbürgerung zurückgenommen wurde. LTO (Max Kolter) erläutert, warum dies nach dem von der Ampel-Koalition reformierten Staatsangehörigkeitsrecht zulässig ist und warum es dabei nicht auf die Haltung zu Israel ankommt.

Marke AfD: Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet vertieft über das Vorgehen einer Berliner Anwaltskanzlei gegen den Markenschutz, den die AfD für ihr Logo und ihr Kürzel in verschiedenen Varianten hat eintragen lassen. Vor kurzem gab das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mehreren Löschungsanträgen der Kanzlei statt. Ob die Kanzlei im eigenen Namen oder für einen oder mehrere Mandant:innen handelt, ist nicht bekannt. Auch CDU, SPD und Grüne haben ihre Logos markenrechtlich schützen lassen. 

Cum-Ex-Kronzeuge Steck: Die Welt (Lars Petersen) stellt das Buch des Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck "Der Cum-Ex-Kronzeuge: Die wahre Geschichte des größten Finanzskandals aller Zeiten" vor, das in wenigen Tagen erscheinen wird. Steck sei sehr aufstiegsorientiert gewesen und habe den Cum-Ex-Erfinder Hanno Berger wie eine Vaterfigur behandelt. Berger habe ihm erklärt, dass es für Juristen nicht auf die Moral, nur auf die (angebliche) Legalität ankomme. Das Buch enthalte keine neuen Enthüllungen und auch keine rechtspolitischen Tipps, wie sich der Staat besser vor Steuerbetrug schützen kann. 

Freshfields und Cum-Ex: Wie das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) schreibt, sollen Anwält:innen aus der Kanzlei Freshfields die strafrechtlichen Ermittlungen rund um die Cum-Ex-Geschäfte auch noch Jahre nach ihrer öffentlichen Reue-Erklärung torpediert haben. Beteiligt daran war auch Simone Kämpfer, heute Chefjuristin der Deutschen Bank. "Kein Ruhmesblatt" sei die Cum-Ex-Beratung gewesen, bekannte Freshfields-Manager Stephan Eilers im Februar 2020. Im Mai 2020 gründete Freshfields daher ein Komitee zur Auseinandersetzung mit diesem Thema. Den Vorsitz übernahm der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio. Interne Dokumente sollen nun allerdings darauf hindeuten, dass die vermeintliche Reue nur gespielt war.

Strafvollzug NRW: Der FDP im NRW-Landtag ist der Strafvollzug des Bundeslandes zu liberal. Sie befürchtet, dass die "attraktiven Haftbedingungen" in NRW einen "Strafvollzugstourismus" auslösen könnten. Über eine von der FDP veranlasste Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Landtags berichtet die SZ (Christoph Koopmann).

Rechtsgeschichte – Nürnberger Prozesse: LTO erinnert an die Nürnberger Prozesse, die in zwölf Todesurteilen mündeten und deren Beginn sich am gestrigen Donnerstag zum 80. Mal jährte.

Im Interview mit spiegel.de (Juliane von Mittelstaedt) spricht Rechtsprofessor Christoph Safferling über die Nürnberger Prozesse und den Druck, unter dem die heutige internationale Gerichtsbarkeit steht. Die drei grundlegenden Botschaften der Nürnberger Prozesse – Kriege müssen verhindert werden, internationale Verbrechen dürfen nicht straffrei bleiben, die Menschenwürde muss im Zentrum jeder Rechtsordnung stehen – müssten heute mehr denn je gestärkt und beachtet werden. Möglicherweise müssten neue Institutionen geschaffen werden, die ihre Einhaltung weltweit garantieren.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/sf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58681 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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