BVerfG rügte Verletzung des grundgesetzlich verankerten Alimentationsprinzips. Wohnung von Radio Dreyeckland-Journalist durfte nicht durchsucht werden. US-Gericht verneint wettbewerbsrechtliche Monopolstellung von Meta in den USA.
Thema des Tages
BVerfG zu Beamtenbesoldung: Die Besoldung Berliner Beamt:innen war von 2008 bis 2020 zu niedrig und verstieß damit gegen das aus Art. 33 Abs. 5 GG folgende Alimentationsprinzip. Mit seiner Entscheidung entwickelt das Bundesverfassungsgericht einen neuen Dreischritt zur Prüfung des Alimentationsprinzips und ersetzt die bisherigen Vorgaben von 2015. Zunächst ist eine Mindestbesoldung zu gewährleisten, die mindestens 80 Prozent des Median-Einkommens beträgt. Beamt:innen sollen nicht prekär leben müssen. Damit änderte es seine Rechtsprechung, die die Mindestgrenze bislang bei 15 Prozent über der Grundsicherung zog. Im zweiten Schritt wird im Rahmen einer Fortschreibungsprüfung geprüft, ob die Beamtenbesoldung "fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angepasst wird", Außerdem muss zwischen den Besoldungsgruppen der Beamt:innen ein ausreichender Abstand bestehen. Schließlich könnte auf der letzten Stufe der Verstoß gegen das Alimentationsprinzip ausnahmsweise gerechtfertigt sein. Bloße Haushaltsengpässe genügen dabei aber nicht. In Berlin genügten 95 Prozent der Besoldungsgruppen diesen Anforderungen nicht. Das Land Berlin hat nun bis März 2027 Zeit, die Beamtenbesoldung anzupassen. Es berichten FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), LTO (Marcel Schneider), tagesschau.de (Klaus Hempel), beck-aktuell (Maximilian Amos) und spiegel.de (Dietmar Hipp).
Rechtspolitik
Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen, mit dem der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden soll. Der Entwurf sieht verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und einen größeren Anwendungsbereich für die elektronische Fußfessel vor. SZ (Robert Roßmann), Welt (Ricarda Breyton), LTO, zdf.de (Anna-Lena Frosch/Jan Henrich), spiegel.de und bild.de (Judith Görs u.a.) berichten.
Bürokratieabbau/Digitalisierung: Mit den jetzt offiziell vorgelegten Plänen eines "Digital Omnibus"-Reformpakets will die EU-Kommission die Datenschutzgrundverordnung und die KI-Verordnung überarbeiten. Damit soll es u.a. leichter werden, KI-Modelle mit den Daten von Bürger:innen zu trainieren. SZ (Josef Kelnberger), FAZ (Corinna Budras u.a.), taz (Eric Bonse), Hbl (Luisa Bomke/Olga Scheer), Rechtsanwalt Tim Wybitul auf beck-aktuell und bild.de (Thomas Porwol) berichten.
Werner Mussler (FAZ) findet die "Stoßrichtung" der EU-Kommission, den "Bestand an Datengesetzen neu zusammenzuschrauben" angesichts der "unübersichtlich vielen Gesetze" richtig. Ob die Regelungen "ihren Zweck wirklich erreichen, ist längst nicht gesagt". Ingo Dachwitz (netzpolitik.org) hingegen warnt, dass der "digitale Omnibus tatsächlich auf Crash-Kurs mit digitalen Grundrechten ist". Er sieht das "Grundproblem der DSGVO im falsch verteilten Nerv-Faktor. Während kleine Unternehmen sich oft überfordert fühlen, haben große Digitalkonzerne leichtes Spiel".
Luftsicherheit/Drohnen: Das Bundeskabinett hat einem vom Bundesinnenministerium ausgearbeiteten Entwurf zur Reform des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) zugestimmt, der unter anderem den Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Drohnenabwehr ermöglichen soll – notfalls auch mit Waffengewalt. Außerdem sollen Befehlsketten vereinfacht und die Zusammenarbeit mit Polizeibehörden ausgebaut werden. SZ (Markus Balser), taz (Pascal Beucker), Welt (Philipp Woldin) und LTO fassen den Entwurf zusammen. zdf.de (Charlotte Greipl/Daniel Heymann) stellt darüber hinaus die aktuelle Rechtslage dar.
Catcalling: Im Streitgespräch der Zeit (Eva Ricarda Lautsch/Stefan Schirmer) diskutieren Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) und die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU), ob verbale sexuelle Belästigung, das sogenannte "Catcalling", in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden sollte. Für Geiert, die sich dagegen ausspricht, ist das Strafrecht das "schärfste Schwert des Staates, keine Supermoralinstanz". Hingegen sieht Wahlmann angesichts der "schweren Folgen von Belästigungen" Handlungsbedarf: "Anprangern allein reicht nicht. Erst wenn diejenigen, die andere verbal belästigen, deswegen mit Strafen rechnen müssen, werden sie es sich zweimal überlegen und in Zukunft sein lassen."
Anwaltschaft: Deutschland will am 26. Januar 2026 das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnen. Das völkerrechtlich verbindliche Abkommen verpflichtet seine Vertragsstaaten unter anderem, Anwält:innen vor physischen Angriffen, Drohungen, Belästigungen zu schützen, und anwaltliche Berufsrechte wie etwa das Verschwiegenheitsrecht sicherzustellen. LTO (Hasso Suliak) berichtet.
Justiz
BVerfG zu Durchsuchung bei Journalist: Die Durchsuchung der Privatwohnung des Redakteurs von Radio Dreyeckland, Fabian Kienert, im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren zu einem Artikel, in dem Kienert eine Archivseite der seit 2017 verbotenen Plattform "linsksunten.indymedia" verlinkte, war verfassungswidrig. Der Eingriff in sein Grundrecht auf Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG war mangels plausibler Gründe für die richterlich angeordnete Durchsuchung nicht gerechtfertigt. In seinem Beschluss betonte das BVerfG, dass die Rundfunkfreiheit auch bei ungerechtfertigten Eingriffen in die Privatwohnung eines Journalisten verletzt ist, wenn dieser dort z.B. seinen Arbeits-Laptop aufbewahrt. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), taz.de (Christian Rath), LTO (Joschka Buchholz), tagesschau.de (Alena Lagmöller) und netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck).
EuG zu DSA/Amazon: Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage des Online-Händlers Amazon gegen die Einstufung als "sehr große Online-Plattform" nach dem Digital Services Act (DSA) zurück. Als solche treffen Amazon verschärfte Anforderungen. FAZ, spiegel.de und beck-aktuell berichten.
BAG zu Bonus/Elternzeit: Jährliche Leistungsprämien sind synallagmatisch mit der Arbeitsverpflichtung von Arbeitnehmer:innen verknüpft, sodass Arbeitnehmer:innen, die wegen Krankheit oder Elternzeit ausfallen, keine Bonuszahlungen für Erfolge geltend machen können, die ihr Team in der Zeit erzielt. Der arbeitsrechtliche Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn" werde durch Leistungsprämien nicht durchbrochen, urteilte das Bundesarbeitsgericht am 2. Juli diesen Jahres. beck-aktuell schreibt.
OLG Koblenz – syrische Kriegsverbrechen in Jarmuk: Am Oberlandesgericht Koblenz hat der Prozess gegen fünf Syrer begonen, die sich wegen Mordes, versuchten Mordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantworten müssen. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft haben sie am 13. Juli 2012 auf eine unbewaffnete Demonstration in Jarmuk, einem palästinensischen Viertel von Damaskus, geschossen. Außerdem sollen sie zwischen 2012 und 2014 mehrere Zivilisten misshandelt haben. Vier der Männer gehörten Assad-treuen palästinensischen Milizen an, der fünfte war Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes. Sie kamen später als Flüchtlinge nach Deutschland. Die SZ (Kathrin Wiesel-Lancé) berichtet.
VGH Hessen zu Lehrverbot für Hochschullehrer: Mit Eilbeschluss vom 13. Mai 2025 hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Lehrverbot gegen einen Hochschullehrer auf. Die Hochschule hatte das Lehrverbot mit der Verletzung der beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflicht aus § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG begründet, weil der Hochschullehrer Kontakte zu führenden rechtsextremen Akteur:innen hatte. Der Doktorand Fabian Endemann analysiert auf LTO den Beschluss und stellt klar, dass der VGH Hessen "gerade nicht in der Sache selbst entschied", sondern nur einen Ermessensausfall der Hochschule rügte. "Der Beschluss ist vielmehr eine deutliche Mahnung an die Hochschule, disziplinarrechtliche Verfahren sorgfältiger und zügiger zu führen – kein Freispruch" für den Hochschullehrer, resümiert Endemann.
LSG Hessen zu Scheinselbstständigkeit: Die Rechtsanwält:innen Kim Kleinert und Julian Jentsch stellen im Expertenforum Arbeitsrecht ein Urteil des Landessozialgerichts Hessen vom Februar 2025 zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung vor. Demnach stellte das LSG Hessen klar, dass Bauarbeiter, die auf Baustellen mit einfachen Arbeiten beschäftigt werden, hierfür einen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten, regelmäßig abhängig Beschäftigte sind – auch wenn der Bauarbeiter einen Gewerbeschein hat.
LAG Düsseldorf zu Fettlöser in Trinkflasche: LTO (Tanja Podolski) schildert in einer Reportage eine Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Es ging um die fristlose Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses. Der Azubi hatte als damals 18-Jähriger aus Spaß einen gesundheitsgefährdenden Superfettlöser in die Flasche eines anderen Azubi gefüllt, der das sah und die Flasche stehen ließ. Ein unwissender dritter Lehrling trank jedoch daraus, bemerkte sofort den Geschmack und spuckte die Flüssigkeit aus, sodass er nicht zu Schaden kam. In erster Instanz war die Kündigungsschutzklage des Azubi erfolglos. In zweiter Instanz erschien der Azubi gar nicht. Das Gericht fand die Sanktion zu hart, war aber auch wegen des Nichterscheinen des Klägers verärgert. Das Verfahren endete mit einem Vergleich.
LG Hamburg – Berichterstattung über Remigrationstreffen/Correctiv: Im Rechtsstreit zwischen dem Recherchemedium Correctiv und dem rechten Staatsrechtler Ulrich Vosgerau um die Correctiv-Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Potsdamer Remigrationstreffen scheint das zuständige Landgericht Hamburg dazu zu tendieren, der Rechtsauffassung von Correctiv zu folgen. Konkret geht es um die Frage, ob es sich bei der von Correctiv verwendeten Formulierung "'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" um eine zu unterlassende unwahre Tatsachenbehauptung oder eine erlaubte Meinungsäußerung handelt. Dem Gericht zufolge könne klar zwischen Faktenschilderungen und Bewertungen unterschieden werden. Für LTO (Felix Zimmermann) ist die gerichtliche Einschätzung "nicht überzeugend". Das Urteil wird am 19. Dezember verkündet.
LG Verden – Daniela Klette: Das Landgericht Verden stellt bei fünf der insgesamt 13 Raubüberfälle, derer die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette angeklagt war, das Verfahren ein. Die Staatsanwaltschaft hatte dies vorige Woche beantragt, um den Zeug:innen eine Aussage zu ersparen. spiegel.de, beck-aktuell und zeit.de berichten.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 23. Verhandlungstag des Block-Prozesses sagte die neue Ehefrau des Vaters der Kinder aus. Obwohl die Familie nach der Entführung in ein sogenanntes Safe House mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen zog, wollten die Kinder "partout" nicht das Haus verlassen. Das Verfahren wird erst am 10. Dezember fortgesetzt, damit sich die Verfahrensbeteiligten in mehrere hundert Seiten lange Vernehmungsprotokolle der Staatsanwaltschaft einarbeiten können, die die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Hauptentführer David Barkay anfertigte. SZ (Ulrike Nimz/Jana Stegemann), FAZ (Kim Maurus), taz-nord (Gernot Knödler), spiegel.de (Julia Jüttner) und beck-aktuell berichten.
LG Essen – Manuel Ostermann: Das Landgericht Essen verhandelt am Freitag über einen Unterlassungsantrag gegen den Polizeigewerkschaftler Manuel Ostermann wegen in seinem Buch enthaltenen Formulierungen zu einem noch nicht rechtskräftig Verurteilten. Konkret schreibt Ostermann unter anderem, der Angeschuldigte des betreffenden Falles habe einen 20-Jährigen “totgeschlagen”. Dieser wendet sich gegen die Formulierung mit der Begründung, er sei nur wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Allerdings erfolgte die Verurteilung wegen versuchen Totschlags nicht etwa, weil das Opfer überlebte. Vielmehr war das Gericht davon überzeugt, dass die Handlungen des Angeschuldigten zum Tod des Opfers führten. Es konnte aber nicht nachgewiesen werden, ob das Opfer durch einen Sturz bei der Flucht vor weiteren Schlägen starb (dies wäre Körperverletzung mit Todesfolge) oder durch anschließende Schläge (vollendeter Totschlag). Diese anschließenden Schläge mit Tötungsvorsatz konnten daher nur als versuchter Totschlag gewertet werden. Der Welt (Florian Sädler) liegt das Schreiben des Strafverteidigers des Beschuldigten vor, in dem er Ostermann vorwirft, Unwahrheiten über seinen Mandanten zu verbreiten.*
Recht in der Welt
USA – Meta/Kartellrecht: US-Bundesrichter James Boasberg in Washington D.C. hat die Klage der US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) gegen Meta abgewiesen. Die FTC habe nicht belegen können, dass Meta eine Monopolstellung im US-Markt halte, die eine Abtrennung der einst von Facebook aufgekauften Konkurrenten Instagram und WhatsApp erfordert. Seit Einreichen der Klage vor etwa fünf Jahren habe sich die Wettbewerbslandschaft erheblich verändert. Mit Tiktok sei ein neuer starker Konkurrent aufgekommen. FAZ (Roland Lindner), spiegel.de, beck-aktuell und netzpolitik.org (Tomas Rudl) berichten.
Michael Hanfeld (FAZ) moniert, dass der Richter es sich mit seiner "oberflächlichen Betrachtung" "sehr einfach gemacht hat". Für die EU bedeute das Urteil, dass "die US-Digitalkonzerne noch breitbeiniger auftreten und jeden Versuch, sie rechtsstaatlichen Regeln zu unterwerfen, mit noch mehr Verve bekämpfen werden". Auch Roland Lindner (FAZ) findet in einem separaten Beitrag, dass die Entscheidung einen "schalen Beigeschmack" habe, weil "Meta seine Position mit harten Bandagen" verteidige.
Italien – Sexualstrafrecht: Das italienische Parlament hat für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts gestimmt. Künftig sollen alle nicht einvernehmlichen Handlungen als sexuelle Gewalt definiert und bestraft werden. Der Senat muss den im Unterhaus einstimmig beschlossenen Änderungen noch zustimmen, was als sicher gilt. Die Gesetzesänderung folgt auf mehrere umstrittene Urteile in den vergangenen Jahren, die landesweite Empörung ausgelöst hatten. Bisher ist Vergewaltigung im italienischen Recht als eine Tat definiert, die unter Anwendung von körperlichem Zwang, Drohungen oder Machtmissbrauch begangen wird. spiegel.de berichtet.
Juristische Ausbildung
OVG Sachsen zu Referendariat und Verfassungstreue: Nun widmet sich auch der wissenschaftliche Mitarbeiter Simon Müller auf dem Verfassungsblog dem sächsischen "Sonderweg", durch den der Freistaat zum "Zufluchtsort für extremistische Bewerber*innen zu werden scheint". Müller zeigt auf, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zunächst die Ablehnung des rechten Aktivisten John Hoewer vom Referendariat in Rheinland-Pfalz mit Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte, wonach verfassungsfeindliche Bewerber:innen auch ohne strafbares Vorverhalten aufgrund ihrer politischen Aktivität abgelehnt werden dürfen. Hoewer wurde nach der Absage in Rheinland-Pfalz in Sachsen in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen.
Sonstiges
Verteidigungsfähigkeit im GG: Der Habilitand Moritz von Rochow untersucht auf dem Verfassungsblog, welche Möglichkeiten die Verfassung enthält, dass Deutschland militärisch tätig wird. Der nach Art. 115a Abs. 1 GG normierte Verteidigungsfall und der Spannungsfall nach Art. 80a Abs. 1 GG, eine "Vorstufe zum Verteidigungsfall", bedürfen jeweils einer Zweidrittelmehrheit des Bundestags. Ein "möglicher Ausweg" könnte im Bündnisfall liegen, der zwar immer noch dem vom Bundesverfassungsgericht statuierten "wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt" unterliegt, aber nur eine einfache Mehrheit voraussetzt.
Finanzkriminalität: beck-aktuell (Monika Spiekermann) spricht mit Stephanie Thien, der Leiterin des nordrhein-westfälischen Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, über die Arbeit ihrer bislang deutschlandweit einmaligen Behörde. Anfang 2025 wurden zehn eigenständige Ämter in Nordrhein-Westfalen zusammengelegt, damit die Aufgaben effizienter bearbeitet werden können und eine zentrale Ansprechpartnerin für die Europäische Staatsanwaltschaft besteht.
Rechtsgeschichte – Nürnberger Kriegsverbrechertribunal: Anlässlich des 80. Jahrestags des Beginns des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals erinnert die FAZ (Thomas Jansen) daran, wie das Tribunal entstand und über die Schuld der Hauptverantwortlichen der NS-Verbrechen verhandelte. Der Strafprozess endete am 1. Oktober 1946 mit zwölf Todesurteilen, mehreren Haftstrafen und drei Freisprüchen.
Das Letzte zum Schluss
Menschenrecht auf Vegemite? Während einem in Bayern inhaftierten Mann jüngst die vegane Ernährung im Gefängnis mit der Begründung verweigert wurde, er könne sich selbst veganes Essen kaufen, bringt ein Häftling in Australien kreativere rechtliche Argumente zur Befriedigung seiner kulinarischen Gelüste vor: Der 54-jährige wegen Mordes verurteilte Andre McKechnie verklagte den Bundesstaat Victoria darauf, den Brotaufstrich Vegemite essen zu dürfen. Das sei Teil seiner Kultur als Australier und damit sein Menschenrecht, wie spiegel.de schreibt.
* Hier hieß es ursprünglich, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Schläge des Angeschuldigten überhaupt kausal für den Tod des Opfers gewesen seien. Richtig ist, dass nach dem Urteil unklar ist, welche Handlung des Angeschuldigten kausal für den Tod des Opfers wurden. Wir haben die Stelle korrigiert (22.11.2025).
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 20. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58669 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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