Die juristische Presseschau vom 18. November 2025: VG Olden­burg zu Neu­tra­li­tätspf­licht von Poli­zei­prä­si­dent / BayObLG zu veganem Essen in Haft / Ban­g­la­deschs Ex-Pre­mier­mi­nis­terin zu Tode ver­ur­teilt

18.11.2025

Polizeipräsident durfte AfD nicht als Gefahr für fdGO bezeichnen. Haftanstalt muss keine vegane Ernährung anbieten. Sondertribunal verurteilte Sheikh Hasina in Abwesenheit wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu Tode.

Thema des Tages

VG Oldenburg zu Neutralitätspflicht von Polizeipräsident: Mit seinen Aussagen in einem Interview, die AfD sei "eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung" und verdrehe Wahrheiten, "manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen" und schüre so Unsicherheiten in der Bevölkerung, habe der damalige Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme seine Neutralitätspflicht und das Sachlichkeitsgebot verletzt. Damit gab das Verwaltungsgericht Oldenburg teilweise der Klage von Niedersachsens AfD statt. Es berichten taz-nord (André Zuschlag) und beck-aktuell.

Rechtspolitik

Bürokratieabbau/Digitalisierung: In einem Gastbeitrag im Hbl warnt Thierry Breton, ehemaliger EU-Kommissar für Binnenmarkt und Digitales, davor, die Regelungen der "digitalen Grundgesetze – DSA, DMA, Data Act und AI Act –" durch Korrekturen im geplanten Omnibus-Paket aufzuweichen. Er weist darauf hin, dass Vorwürfe, die Regelungen seien "zu komplex oder gar innovationsfeindlich" vor allem aus den USA kommen. Dabei müsse die EU als "Ausdruck europäischer digitaler Souveränität" die "Integrität unseres digitalen Rechtsrahmens mit aller Konsequenz schützen".

Die Rechtsprofessorin Hannah Ruschemeier untersucht auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Änderungen wichtiger Definitionen der DSGVO, die die EU-Kommission im "Digital-Omnibus" vorschlagen wird. Sie kritisiert, dass die EU-Kommission damit "grundlegende Definitionen angreift, die seit Jahrzehnten bestehen und tief in der Charta der Grundrechte sowie in der Rechtsprechung des EuGH verwurzelt sind".

Justiz

BayObLG zu veganem Essen in Haft: Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Rechtsbeschwerde eines inhaftierten Mannes ab, der sich vegan ernähren möchte, und dem die Anstalt nur vegetarisches und laktosefreies Essen anbot. Die Justizvollzugsanstalt hatte die moralisch-ethischen Überlegungen des Insassen, der sich auf Art. 4 GG berief, zwar mit religiösen Vorstellungen gleichgesetzt, letztlich jedoch die vegane Ernährung versagt, weil der Insasse sich auf eigene Kosten selbst vegane Lebensmittel erwerben könnte. Das BayObLG bestätigte diese Auffassung, wie LTO schreibt.

EuG zu Datenschutz/Datentransfers: Im Expertenforum Arbeitsrecht stellt nun auch Rechtsanwältin Annika Sabel-Gargiulo die klageabweisende Entscheidung des Europäischen Gerichts vom 3. September 2025 gegen einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zu Datentransfers in die USA vor, und untersucht arbeitsrechtliche Implikationen. Nachdem zwei vorherige Abkommen dem europäischen Grundrechtsschutz gegen US-amerikanische Überwachungsbefugnisse nicht ausreichend Beachtung schenkten, sollte das Data Privacy Framework, das der damalige US-Präsident Biden per Executive Order erließ, "in einem dritten Anlauf die Kritik entkräften". Wenngleich das damals von Biden garantierte Schutzniveau den EU-Anforderungen genügt, sei es angesichts Trumps Ankündigungen, alle Executive Orders von Biden zu überprüfen, normativ fragil und es bestehe ein "Zustand schwebender Rechtsunsicherheit".

OLG Düsseldorf – Militante Antifa: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen sechs Personen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zugelassen. Die Angeklagten sollen in Budapest sowie in Erfurt mutmaßlich rechtsextreme Personen angegriffen haben. Einige Anklagepunkte, wie etwa den Vorwurf der Ausspähung, ließ das OLG Düsseldorf nicht zu. Die Hauptverhandlung beginnt am 13. Januar 2026 und ist mit 72 Verhandlungstagen bis zum 12. Januar 2027 terminiert. LTO berichtet.

AGH NRW zu beA/Berufung: Die ausschließlich schriftlich eingelegte Berufung eines heute 75-jährigen Anwalts ist nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen formwirksam, da § 143 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung ausdrücklich die Schriftform vorgebe. Damit widersprach der AGH NRW der strengeren Rechtsprechung des Anwaltsgerichtshofs Berlin, der eine Übermittlung der Berufung per beA fordert, so beck-aktuell.

OLG Hamburg – Datenpanne von Facebook: Nun berichtet auch zdf.de (Fabian Noah Medler) über die DSGVO-Sammelklage gegen den Facebook-Konzern Meta, die der Verbraucherschutzverein VSV gemeinsam mit einer Berliner Kanzlei koordiniert. Sie werfen Meta vor, Daten der Nutzer:innen ohne deren Einwilligung auch außerhalb der Plattformen zu sammeln und damit Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Das zuständige Oberlandesgericht Hamburg werde das Verfahren wohl dem Bundesgerichtshof vorlegen.

VGH Bayern – Cannabisverbot/Englischer Garten: Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Juli im Eilrechtswege dem Antrag von zwei Cannabiskonsumenten stattgab und das Cannabiskonsumverbot für den Nordteil des Englischen Gartens kippte, verhandelte er nun in der Hauptsache über den Normenkontrollantrag der Männer. In der Verhandlung äußerte der VGH erneut Zweifel daran, dass tatsächlich eine abstrakte Gesundheits- und Belästigungsgefahr von Menschen ausgehe, die in dem weitläufigen Park einen Joint rauchen. Eine Entscheidung soll in den kommenden Tagen ergehen, so FAZ (Karin Truscheit) und beck-aktuell (Britta Schultejans).

VG Düsseldorf zu Religionsunterricht für Konfessionslose: Eine konfessionslose Schülerin einer katholischen Schule hat keinen Anspruch darauf, am evangelischen Religionsunterricht teilzunehmen, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom Freitag. Ein solcher Anspruch für konfessionslose Schüler:innen ergebe sich weder aus dem Grundgesetz noch aus der Landesverfassung. Zudem wollte die betreffende Schülerin den zuletzt besuchten katholischen Religionsunterricht augenscheinlich wegen Unzufriedenheit mit der Benotung wechseln. LTO berichtet.

VG Karlsruhe zu Waffenschein/Holocaust-Meme: Das einmalige Posten eines Memes, das Adolf Hitler mit erhobenem Arm und dem Text "VERGASEN!" zeigt, begründe noch keine Zweifel an der Zulässigkeit eines Waffenbesitzers, so das Verwaltungsgericht Karlsruhe, das den Widerruf der Waffenerlaubnis mit Urteil vom 15. August aufhob. Zum einen lasse sich aus dem Meme, das in einer Gruppe mit dem Namen "Kranke perverse Scheiße" gepostet wurde, noch kein Rückschluss auf eine nationalsozialistische Gesinnung des Hobbyjägers ziehen, der bislang nicht "rechtsextremistisch in Erscheinung trat". Zum anderen habe das Landratsamt die Fünfjahresfrist für den Entzug der Waffenerlaubnis nach etwaigen verfassungsfeindlichen Äußerungen nicht gewahrt. beck-aktuell berichtet.

LG Hamburg – Berichterstattung über das Remigrationstreffen: LTO (Felix Zimmermann) schildert in einem ausführlichen Vorbericht, welche Fragen das Landgericht Hamburg in seiner heutigen Verhandlung über den Correctiv-Bericht zum Potsdamer Geheimtreffen zu klären hat. Dem Gericht wird es um die "Gretchenfrage" gehen, ob nur Drittmedien für die gerichtlich als falsch festgestellte Berichterstattung darüber verantwortlich sind, dass auch deutsche Staatsbürger:innen deportiert werden sollten, oder ob schon die Correctiv-Berichterstattung falsch und damit rechtswidrig war, sodass auch Correctiv auf Unterlassung haftet. Correctiv ist der Ansicht, dass es sich bei der Aussage "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Bewertung der Rechercheergebnisse handle.

LG Bonn zu Datenspeicherung auf US-Servern: Rechtsprofessor Gregor Thüsing kritisiert auf beck-aktuell eine Entscheidung des Landgerichts Bonn von Anfang Juni, in der es "– gänzlich unnötig – politisch weit ausholte" und ausführte, es gebe unter Donald Trump "deutlich anti-demokratische, anti-rechtsstaatliche, autokratische bis faschistische Tendenzen". Stattdessen sollten sich Richter:innen "jeder politischen Aktivität enthalten, die ihre Unabhängigkeit und Neutralität oder das Ansehen der Justiz gefährden könnte".

AG München zu Zahnarztstuhl: Ein Patient, der es sich auf einem Zahnarztstuhl in üblicher Weise bequem macht, haftet nicht für daraus entstandene Schäden am Stuhl. Offenbleiben könne nach dem Amtsgericht München, ob der Schaden auf die Bewegungen des Patienten oder auf den üblichen Verschleiß zurückgeführt werden kann, weil den Patienten jedenfalls kein Verschulden treffe. Eine erhöhte Vorsichtspflicht für den zwei Meter großen Mann ginge weit über die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hinaus. LTO berichtet.

GBA – Krieg in Gaza: Die SZ (Ronen Steinke) schildert in einer Seite 3-Reportage, wie die in Belgien sitzende Hind-Rajab-Foundation social media-Posts von israelischen Soldaten auswertet und darauf Strafanzeigen wegen Kriegsverbrechen u.a. beim Generalbundesanwalt stützt.

Recht in der Welt

Bangladesch – Sheikh Hasina: Ein Sondertribunal in Bangladesch verurteilte die 2024 gestürzte Premierministerin Sheikh Hasina in ihrer Abwesenheit wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode, weil sie die gewaltsame Niederschlagung von Protesten im Sommer 2024 angeordnet habe. Einem UN-Bericht zufolge wurden dabei bis zu 1.400 Menschen getötet. Die Unterstützer:innen von Hasina kritisieren das Gericht als "Scheingericht", um "einen Sündenbock" zu finden, damit man von den Versäumnissen der Übergangsregierung ablenken könne. Es berichten SZ (David Pfeifer), FAZ (Till Fähnders), spiegel.de (Laura Höflinger) und taz (Natalie Mayroth).

USA – Angriffe auf Schiffe: Rechtsprofessor Kai Ambos legt im FAZ-Einspruch dar, dass die US-amerikanischen Drohnenangriffe auf Schiffe vermeintlicher Drogenhändler in der Karibik "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt werden können". Die von den USA vorgebrachten Versuche, die "illegalen Hinrichtungen" mit "Argumenten wie Selbstverteidigung, bewaffneten Konflikten und Terrorismusbekämpfung" zu rechtfertigen, "überzeugen nicht". Ambos mahnt an, dass ein "Rechtsstaat Terroristen nicht tötet, sondern sie einem rechtsstaatlichen Strafverfahren unterwirft".

Frankreich – Terrorismusfinanzierung in Syrien: Nun befasst sich auch die taz (Rudolf Balmer) mit dem am heutigen Dienstag startenden Strafverfahren gegen das französische Unternehmen Lafarge sowie damalige Vorsitzende. Ihnen wird vorgeworfen, Gelder an dschihadistische Terroristen von Al-Qaida und dem IS gezahlt zu haben, damit die Produktion in einer Zementfabrik in Syrien fortgeführt werden kann.

Juristische Ausbildung

Jurastudium nach Militär und Abendschule: LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht mit dem Diplomjuristen Pierre Falkenburg, der sein Abitur in der Abendschule während seines Dienstes bei der Bundeswehr nachholte und danach erfolgreich Jura studierte. Falkenburg möchte "anderen Menschen Mut machen, den eigenen Weg zu gehen – auch dann, wenn er anders verläuft als geplant. Für eine Veränderung ist es nie zu spät."

Sonstiges

Waffenlieferung nach Israel: Ab dem 24. November werden die von der Bundesregierung wegen des Gaza-Kriegs verhängten Beschränkungen für Exporte von Kriegswaffen nach Israel aufgehoben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am 8. August angeordnet, keine Exportgenehmigungen für Kriegswaffen mehr zu erteilen, wenn diese in Gaza eingesetzt werden könnten. Der Regierungssprecher Stefan Kornelius begründet die jetzige Regierungsentscheidung damit, dass sich die seit dem 10. Oktober geltende Waffenruhe zwischen Israel und den Hamas stabilisiert habe. Deutsche Waffenlieferungen an Israel sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Es berichten SZ (Sina-Maria Schweikle), FAZ (Stephan Löwenstein), taz, LTO, beck-aktuell (Michael Fischer) und zeit.de.

Cem-Odos Güler (taz) kritisiert die "bittere Umkehr" als "Spiel mit dem Feuer" und hofft, dass vielleicht "die Gerichte doch noch eine Änderung bewirken können." Schließlich habe das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage von Palästinenser:innen gegen Waffenexporte vor kurzem mit der Begründung "zurückgewiesen, dass solche Exporte derzeit nicht stattfänden".

Kryptowährungen: Nils Heck (SZ) fordert angesichts "stark zunehmender Straftaten mit und über Kryptowährungen", dass die "Politik nachrüstet." Es brauche "Fachschulungen, eine technisch fortgeschrittene Ausbildung" und Kriminalbeamt:innen, die "Spuren der Täter im Zweifel auch rund um den Erdball verfolgen" können.

Akteneinsicht/AfD-Abgeordnete: Staatsanwalt Lorenz Bode weist auf beck-aktuell darauf hin, dass Abgeordneten in Sachsen-Anhalt und Brandenburg laut der jeweiligen Landesverfassung ein allgemeines Akteneinsichtsrecht zusteht. Da Strafakten teils hochsensible Informationen enthalten, hält Bode es für zu umfassend, wenn das Akteneinsichtsrecht sich neben Verwaltungsakten auch auf Strafakten beziehen würde.

Vermietung an AfD: Der Gießener Rechtsprofessor Steffen Augsberg kritisiert die Auffassung der privat geführten Messe Gießen, sie sei rechtlich verpflichtet, alle Parteien gleich zu behandeln, und müsse daher auch der AfD ihre Räumlichkeiten vermieten. Das Parteiengesetz verpflichte nur staatliche Träger:innen zur Gleichbehandlung, keine Privaten. Letztere könnten ihre Vertragspartner:innen frei wählen, zumal der Messe kein Monopol zukomme. Die FAZ (Thorsten Winter) berichtet im Vorfeld der Gründung einer neuen AfD-Jugendorganisation, die Ende November in Gießen stattfinden soll.

Kanzleifusion: Wie die FAZ (Marcus Jung) und LTO schreiben, planen die britische Kanzlei Ashurst und die US-amerikanische Sozietät Perkins Coie eine Fusion. Mit einem kumulierten Jahresumsatz von 2,7 Milliarden Dollar würden sie zu den 20 umsatzstärksten Einheiten der Welt gehören. Vorbehaltlich der Abstimmung der Partner werde die Fusion zum Herbst 2026 abgeschlossen sein.

Das Letzte zum Schluss

Falsches Gold geklaut: Ein Einbrecher in Bad Saulgau hat versehentlich eine Goldbarren-Attrappe mitgehen lassen. Die Fälschung, die im Schaufenster eines Edelmetall-Geschäfts auslag, ist nur wenige Euro wert. Der Schaden an den für den misslungenen Diebstahl eingeschlagenen Scheiben übersteige den Wert der Diebesbeute bei Weitem, wie die SZ meldet.

 

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LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58652 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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