SPD und CDU/CSU einigten sich auf ein neues Wehrdienstmodell. Wer eine Demo blockiert, kann sich strafbar machen, so das BVerfG. Wirecard-Aktionär:innen scheiterten vor dem BGH.
Thema des Tages
Wehrpflicht: SPD und CDU/CSU haben sich auf ein neues Wehrdienstmodell geeinigt. Vorgesehen sind eine flächendeckende – für junge Männer verpflichtende – Musterung, klare Personalziele für den Aufbau der Bundeswehr und eine mögliche Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass sich nicht genug Freiwillige finden sollten. Innerhalb der Bedarfswehrpflicht soll das stark umstrittene Losverfahren als letztes Mittel dienen. Der freiwillige Wehrdienst bleibt als eigenständige Form bestehen und soll durch finanzielle und berufliche Anreize gestärkt werden. Anders als ursprünglich geplant sollen Freiwillige jedoch erst ab einer Verpflichtung von mindestens zwölf Monaten zu Soldaten auf Zeit werden. Es schreiben SZ (Georg Ismar), FAZ (Peter Carstens), taz (Cem-Odos Gueler), Hbl (Frank Specht/Daniel Delhaes), Welt (Leonhard Landes/Nikolaus Doll/Thorsten Jungholt) und LTO.
In einem Frage-Antwort-Format gibt die SZ (Franka Bals/Sina-Maria Schweikle) einen Überblick über die Neuerungen.
Joachim Käppner (SZ) kritisiert, die SPD habe durch ihr Nein zum Pflichtdienst riskiert, "dass die Aufstockung der Bundeswehr scheitert". Zwar könne der Bundestag Pflichtelemente noch beschließen, das Projekt werde dadurch jedoch mühsamer und verliere Zeit. Ähnlich sieht es Berthold Kohler (FAZ): Eine Reaktivierung der Wehrpflicht hätte angesichts der Bedrohungslage schon jetzt geschehen sollen. Die Sozialdemokraten hätten zwar "einen Schritt vorwärts zugelassen, aber den nötigen Sprung verhindert". Pascal Beucker (taz) dagegen nennt es "erfreulich", dass die SPD bei der Frage nach dem Pflichtdienst nicht klein beigegeben hat. "Wirklich erfreulich" sei zudem, dass der zivile Bundesfreiwilligendienst gestärkt werden solle. Nikolaus Doll (Welt) nennt das Modell zwar einen Kompromiss, aber einen sinnvollen. An einer Stelle jedoch habe der Kompromiss eine Schwäche: Es sei nicht geklärt, wer im Falle der Bedarfswehrpflicht eingezogen werden solle und nach welchem Verfahren. Sebastian Fischer (spiegel.de) kritisiert, dass die Einigung auf der Hoffnung basiert, dass sich in den nächsten Jahren genug Freiwillige finden lassen. Dies sei riskant. Denn der Einsatz einer Bedarfswehrpflicht benötige Zeit, die man im Zweifel nicht habe. Die schnellstmögliche Einführung einer Bedarfswehrpflicht für Männer, die die SPD nicht wollte, wäre "klarer, sauberer" gewesen.
Rechtspolitik
Lieferketten und Menschenrechte: Die Europäische Volkspartei (EVP), zu der CDU und CSU gehören, hat mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien wie der AfD für ein deutlich abgeschwächtes Lieferkettengesetz gestimmt, das nur noch für wenige sehr große Unternehmen gelten soll und keine Pflicht mehr vorsieht, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten. Nun kann das Parlament finale Verhandlungen mit den EU-Staaten über das Vorhaben aufnehmen. Liberale, Sozialdemokraten und Grüne kritisierten die EVP und sprachen u.a. von einer Grenzüberschreitung. Die AfD dagegen bezeichnete den Schritt als den Fall der Brandmauer. Es berichten SZ (Jan Diesteldorf/Josef Kelnberger), FAZ (Werner Mussler), taz (Eric Bonse/Leila van Rinsum), Hbl (D. Delhaes/V. Ndoukoun/O. Scheer u.a.), LTO, beck-aktuell (Marek Majewsky) und spiegel.de (Timo Lehmann/Benedikt Müller-Arnold).
Werner Mussler (FAZ) meint, das Abstimmungsverhalten der EVP sei "das einzig richtige", sofern es der "EU auch nur halbwegs ernst ist mit ihrem Bekenntnis zum Bürokratieabbau". Dass die EVP ihre eigenen Anträge jetzt "weniger verwässert durchsetzen konnte", habe "wenig mit einer vermeintlich eingestürzten Brandmauer und viel mit der ideologischen Verbohrtheit von Teilen dieser beiden Fraktionen zu tun, denen die Entlastung der Wirtschaft schlicht egal ist". Hannes Koch (taz) ist dagegen überzeugt, dass die Konservativen mit ihrem Abstimmungsverhalten nicht nur "das Konzept der universellen sozialen und politischen Rechte, die für alle Menschen weltweit gelten sollen" untergraben haben, sondern auch "erheblichen wirtschaftlichen Schaden" anrichten.
Asyl/GEAS: Die Europäische Kommission hat den ersten jährlichen Migrationsmanagementzyklus gestartet, der Teil des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist, das ab Juni 2026 vollständig gelten soll. In diesem Rahmen wurde auch der erste europäische Asyl- und Migrationsbericht vorgestellt. Die Bundesrepublik gilt darin als besonders belastet und könnte deshalb vom Solidaritätsmechanismus profitieren – möglicherweise könnte sie sich der Flüchtlingsverteilung sogar bis Ende 2026 entziehen. Zunächst aber ist es am Rat, den Vorschlag der Kommission anzunehmen und sich auf die Größe des Solidäritätspools und die Art und Weise zu einigen, wie die Mitgliedstaaten ihren jeweiligen Anteil zu leisten haben. beck-aktuell (Maximilian Amos) stellt den Bericht und mögliche Konsequenzen vor und stellt u.a. klar, dass Deutschland nicht etwa – wie manche Kommentare vermuten ließen – unter den Staaten mit der höchsten Migrationsbelastung angesiedelt ist, sondern sich seinen Platz mit vielen anderen Ländern wie Belgien, Frankreich und Finnland teilt.
Asyl: Im Interview mit dem Spiegel (Marina Kormbaki/Paul-Anton Krüger) spricht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) über seine Asylpolitik, einen möglichen Deal mit Drittstaaten und Abschiebungen. So gibt er etwa an, auch Abschiebungen in Länder ermöglichen zu wollen, “in die wir bisher selten oder gar nicht abgeschoben haben, etwa nach Afghanistan oder Syrien”.
Der Migrationsforscher Gerald Knaus spricht sich in der SZ dafür aus, dass die Bundesregierung in Bezug auf die Asyldebatte Dinge versprechen sollte, die "sofort umsetzbar sind" und die "die Migrationsmythen der Populisten frontal" angehen. Wenn es dann noch gelänge, "durch Abkommen mit sicheren Drittstaaten die irreguläre Migration über das Mittelmeer drastisch zu reduzieren", dann wäre "eine echte, dramatische Migrationswende erreichbar".
Justiz
BVerfG zu Verhinderungsblockaden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Mannes zurückgewiesen, der nach § 21 Versammlungsgesetz wegen grober Störung einer Versammlung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Er hatte 2015 in Freiburg an einer Sitzblockade teilgenommen, die den Aufzug einer angemeldeten Demonstration der sehr konservativen Piusbrüder blockierte. Zwar gelte der Schutz der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG bis zur Auflösung auch für Verhinderungsblockaden, wenn sie durch Plakate und Sprechchöre ein Anliegen kommunizieren. § 21 VersG sei aber eine verhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit, weil als grobe Störung nur die Verhinderung, Sprengung und sonstige Vereitelung einer Versammlung bestraft werden kann. Es schreiben SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp), LTO und tagesschau.de (Alena Lagmöller).
BGH zu Wirecard-Aktionär:innen: Der Bundesgerichtshof hat in einem Pilotverfahren entschieden, dass Wirecard-Aktionär:innen nicht an der Verteilung der Insolvenzmasse beteiligt werden müssen. Der kapitalmarktrechtliche Schadensersatzanspruch eines Aktionärs unterscheide sich grundlegend von Ansprüchen einfacher Insolvenzgläubiger. Der Gesetzgeber ordne Forderungen der Gesellschafter im Rang hinter den einfachen Insolvenzgläubigern ein, wenn die Forderungen hinreichend mit der Beteiligung an der Gesellschaft verknüpft seien – was hier der Fall sei. Die Klage des Vermögensverwalters Union Investment wurde damit abgewiesen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch/Stephan Radomsky), FAZ (Marcus Jung), Hbl (Laura de la Motte), LTO (Stefan Schmidbauer), zdf.de (Christoph Schneider/Charlotte Greipl) und tagesschau.de (Egzona Hyseni).
Ulrike Herrmann (taz) begrüßt das Urteil. Es kläre grundsätzlich, dass Aktionär:innen bei einer Insolvenz haften müssen. Dies wiederum sei "nur konsequent". Denn die Aktionär:innen seien dafür verantwortlich, dass bei Wirecard Trickbetrüger das Sagen hatten.
EuGH zu alkoholfreiem Gin: Laut LTO und tagesschau.de (Robin Mai) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Getränk ohne Alkohol nicht das Etikett "Gin" tragen darf – dies auch dann nicht, wenn der Zusatz "alkoholfrei" enthalten ist. Denn die Verordnung (EU) 2019/787, die unter anderem die Bezeichnung von Spirituosen regelt, sehe vor, dass Alkohol eine unverzichtbare Voraussetzung für die geschützte Bezeichnung sei. Geklagt hatte der Verband "Sozialer Wettbewerb e. V.".
BGH zu Schufa/Mobilfunkverträge: Wie nun auch die FAZ (Katja Gelinsky) schreibt, hat der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen Vodafone und der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass Telekommunikationsunternehmen bei Abschluss von Mobilfunkverträgen mit nachträglicher Abrechnung (Postpaid-Verträge) gewisse Vertragsdaten an die Schufa ohne Einwilligung der Kund:innen übermitteln dürfen. Das berechtigte Interesse der Unternehmen an Betrugsprävention rechtfertige die Weitergabe.
VG Berlin zu Waffenlieferung/Israel: Über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, mehrere Klagen von Palästinenser:innen gegen deutsche Waffenlieferungen nach Israel als unzulässig abzuweisen, berichtet nun ausführlich auch LTO (Max Kolter). Die Klagen scheiterten am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis.
LG Berlin II zu "klimaneutraler" WM: Das Landgericht Berlin II hat die Werbeaussage, das WM-Turnier in Katar sei "vollständig klimaneutral", für irreführend erklärt und den Welt-Fußballverband FIFA dazu verurteilt, diese Behauptungen künftig zu unterlassen. Das "Wie" der Emissionskompensation sei nicht transparent gemacht worden. Geklagt hatte der verbraucherzentrale bundesverband. Es berichten FAZ (Christoph Becker) und LTO.
LG Magdeburg – Angriff auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Die SZ (David Kulessa) berichtet ausführlich über die ersten drei Prozesstage im Prozess gegen den wegen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt angeklagten Taleb al-Abdulmohsen. An jedem dieser drei Tage konnte der Angeklagte "beinahe ungehindert seine Sicht der Dinge darlegen". Einige Nebenkläger:innen verließen den Saal. Einige Ausschweifungen des Angeklagten ließen erkennen, dass er sich als "verkannter Held und Kämpfer für hehre Ziele" sehe. Auf die Frage des Gerichts, ob er das Ziel gehabt hätte, möglichst viele Menschen zu töten, antwortete er: “Es war mir egal, ob Menschen verletzt werden oder sterben. In meinem Kopf war einfach, dass Deutschland aufhört, uns zu verfolgen.”
LG Frankfurt/M. – DFB-Steuerhinterziehung: Das Landgericht Frankfurt/M. wollte im neuen Steuerprozess rund um den Deutschen Fußball-Bund den früheren Steuerberater des DFB als Zeugen befragen. Doch der Verband weigerte sich, diesen von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Damit gehe es in diesem Prozess immer stärker um das Verhalten der aktuellen DFB-Spitze um Präsident Bernd Neuendorf. Zwar beträfen die Vorgänge und Vorwürfe, die im Zentrum des Verfahrens stehen, die Steuererklärungen der Jahre 2014 und 2015 sowie die Funktionäre, die damals für deren Abgabe verantwortlich waren. Aber dass der DFB im Prozess ein Vorgehen wähle, das Aufklärung verhindert und auf Konfrontation mit der Justiz geht, liege in der Zuständigkeit der heutigen Führung, so die SZ (Johannes Aumüller).
ArbG Erfurt zu kirchlichem Arbeitsrecht/Streikaufruf: Das Arbeitsgericht Erfurt hat laut LTO entschieden, dass Verdi in einem evangelischen Krankenhaus in Weimar weder zum Streik aufrufen noch Arbeitskampfmaßnahmen durchführen oder organisieren darf. Bei einem Verstoß drohe ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Das Gericht berief sich auf die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum sogenannten "Dritten Weg", der vorsieht, dass Arbeitsbedingungen im Sinne der Kirchen konsensual und nicht über Arbeitskampf ausgehandelt werden sollen. Das Klinikum halte eine Arbeitsrechtliche Kommission vor, in der die Gewerkschaft mit einem Sitz vertreten ist. Verdi war der Auffassung, mit einem einzigen Sitz nichts bewirken zu können und kündigte an, in Berufung zu gehen.
AG Singen zu Geschwindigkeitsmessung: Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über eine Entscheidung des Amtsgerichts Singen, wonach das Handmessgerät TruSpeed nicht zuverlässig genug sei, um Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen. Die Frage, ob man Geräten wie dem TruSpeed blind vertrauen darf, liegt bereits beim Bundesgerichtshof. Denn das saarländische Oberlandesgericht hat im Frühjahr den BGH angerufen, er möge doch bitte für eine Überprüfbarkeit der Messergebnisse sorgen.
StA Düsseldorf – Wechsel des Geschlechtseintrags: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen eine Polizeibeamtin, die als Mann geboren wurde und kürzlich ihren Geschlechtseintrag ändern ließ; hierzu hatte sie bei Kolleg:innen angegeben, dies nur machen zu wollen, um eine Beförderung zu erhalten und die Änderung des Geschlechtseintrags später wieder ändern zu lassen, um als Mann zu heiraten. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Betrugs. Gegen ein verhängtes Beförderungsverbot klagt die Beamtin derzeit vor dem Verwaltungsgericht, so die SZ (Christoph Koopmann).
Hass und Hetze im Netz: Die Welt (Alexander Dinger/Benjamin Stibi) befasst sich anhand eines exemplarischen Falls mit der Frage, welche Auswirkungen das härtere Vorgehen gegen Hass und Hetze im Netz haben kann. Geschildert wird der Fall eines Jugendlichen, der einen Kommentar auf Instagram verfasste, der schließlich zu einer Hausdurchsuchung im Haus seiner Eltern – einem Richter und einer Rechtsanwältin – führte.
Recht in der Welt
Österreich – Penis-Amputation: Das Landgericht im österreichischen Klagenfurt verurteilte einen in Österreich lebenden Deutschen zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung, weil er bei einer Penis-Amputation in einem Berliner Sado-Maso-Studio mitgeholfen hat. Darüber hinaus wurde er wegen Besitzes von Kindesmissbrauchs-Darstellungen für schuldig befunden. Der Mann sei auf einer Website auf Gleichgesinnte gestoßen und danach im Jahr 2019 zu der Amputation nach Berlin eingeladen worden. Der 39-Jährige, der auch seinen eigenen Penis entfernt hatte, gestand die Tat. Er habe jedoch nicht gewusst, dass dies medizinischen Laien verboten sei und habe nur Gutes tun wollen. Er soll nun in einem Zentrum für Täter mit psychischen Erkrankungen untergebracht werden, wie LTO schreibt.
USA – Trump/Epstein: In den USA wurden E-Mails des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein veröffentlicht, die darauf hindeuten könnten, dass Donald Trump um die Verbrechen von Epstein wusste. Die Mails wurden aus Epsteins Nachlass zur Verfügung gestellt. U.a. heißt es dort, Trump habe mit einem Opfer "Stunden bei mir zu Hause verbracht" oder: "Natürlich wusste er von den Mädchen". Insgesamt wurden vom Kongress mehr als 20 000 Seiten publik gemacht, so SZ (Peter Burghardt) und FAZ (Sofia Dreisbach). In einem gesonderten Artikel weist die SZ (Reymer Klüver) darauf hin, dass Ghislaine Maxwell, Gefährtin und engste Vertraute Epsteins, die wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch zu zwanzig Jahren verurteilt worden war, nur noch auf eine Begnadigung durch Donald Trump hoffen kann, nachdem der Oberste Gerichtshof ihren Berufungsantrag abgelehnt hat. Gespräche mit dem stellvertretenden Justizminister und eine Verlegung in ein besonders komfortables Frauengefängnis gab es bereits.
Reymer Klüver (SZ) kommentiert, dass die nun veröffentlichten E-Mails von Jeffrey Epstein rein gar nichts beweisen. "Jedenfalls beweisen sie nicht mehr, als man ohnehin schon über Donald Trump und seine Beziehung zu dem Mädchenfänger und verurteilten Sexualstraftäter Epstein weiß". Allerdings führten die Mails dazu, dass der "Druck auf das Justizministerium wächst, die Ermittlungsakten im Fall Epstein freizugeben" – was bislang auf Weisung des Präsidenten verweigert werde.
Polen – Ex-Justizminister Ziobro: Wie die SZ (Viktoria Großmann) schreibt, geht die polnische Regierung von Premier Tusk massiv gegen einen der wichtigsten Politiker aus der Zeit der PiS-Regierung vor, gegen den früheren Justizminister Zbigniew Ziobro. Nachdem es der Regierung gelungen ist, Ziobros Immunität aufzuheben, kann er nun vor Gericht gestellt werden. Ziobro soll daran beteiligt gewesen sein, öffentliche Mittel in PiS-nahe Stiftungen und Vereine umzuleiten. Außerdem soll er einen Opferfonds zweckentfremdet haben, um die Spionagesoftware Pegasus zu kaufen, mit der Oppositionelle abgehört werden sollten. Ihm drohen bis zu 25 Jahre Haft.
Polen - Richterernennung: Polens Präsident Nawrocki wandte sich mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit, in der er sich weigerte, 46 Richter zu ernennen. Seit der Justizreform durch die PiS werden die Mitglieder des Landesrichterrats, der Kandidaten für das Richteramt vorschlägt, nicht mehr von den Richtern selbst, sondern vom Parlament gewählt, wodurch die Politik Einfluss auf die Justiz gewann. Nawrocki erklärte, von seinem Recht, Richter abzulehnen, Gebrauch zu machen. Dies richtete sich gegen den neuen Justizminister Waldemar Żurek, selbst Richter und zugleich einer der schärfsten Kritiker der PiS-Justizreformen, so die FAZ (Stefan Locke).
Für Reinhard Veser (FAZ) steht fest, dass Polens Justiz "ein Spielball der Politik" bleibt, ohne dass absehbar ist, "dass sich daran in den nächsten Jahren etwas ändern" werde. Nawrocki habe zu verstehen gegeben, dass er in seiner Amtszeit keine Richter:innen ernennen werde, die die politische Instrumentalisierung der Justiz durch die PiS offen kritisiert haben. Dadurch werde der ohnehin schon beschädigte Rechtsstaat weiter geschwächt.
Pakistan – Verfassungsreform: Eine Verfassungsreform sichert Pakistans Armeechef Syed Asim Munir sowie dem Präsidenten Asif Ali Zardari lebenslange Immunität. Zudem wird das Militär so umstrukturiert, dass Munir die Kontrolle über alle Teilstreitkräfte erhält. Er übernimmt den neu geschaffenen Posten des "Chefs der Verteidigungskräfte". Die Verfassungsänderung wurde ohne große Debatte vom Parlament durchgewinkt sowie durch die Nationalversammlung und den Senat gebilligt. Darüber hinaus schafft die Reform ein neues Verfassungsgericht, das dem bisherigen Obersten Gericht überstellt wird. Seine Richter:innen werden von der Regierung ernannt. Kritiker:innen fürchten eine weitere Erosion der Unabhängigkeit der Justiz. Es schreibt die FAZ (Friederike Böge).
Belgien – Organisierte Kriminalität: Im Oktober hat eine belgische Untersuchungsrichterin in einem anonymen Brief vor Drogenbanden gewarnt, die "staatliche Einrichtungen unterwandern" würden. Die "weit verbreiteten mafiösen Strukturen" zeigten, dass Belgien sich zu einem "Narco-Staat" entwickele. Im Interview mit der taz (Tobias Müller) spricht die Kriminologin Letizia Paoli über diese Vorwürfe und plädiert für Differenzierung.
Sonstiges
KI in der anwaltlichen Praxis: Rechtsprofessor Hanjo Hamann kritisiert auf LTO in einem Gastkommentar die "systematische Produktion von Textmüll" durch Künstliche Intelligenz; und schildert, wie beschämend es sei, dass manche Kanzleien – etwa bei Texten auf ihren Homepages – auf eine KI zurückgreifen. Darüber hinaus wirft er die Frage auf, wie sich dies mit den anwaltlichen Berufspflichten verträgt.
Kirchenasyl: Der Spiegel (Frauke Hunfeld) schreibt über Gottfried Martens, Pastor einer Kirchengemeinde in Berlin-Steglitz, der abgelehnten Asylsuchenden Kirchenasyl gewährt, und geht dabei auch auf das Kirchenasyl als solches ein sowie auf die Reaktionen, die das Engagement des Pastors nach sich zieht.
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LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 14. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58625 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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