Der BFH prüft die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform von 2019. AfD-Abgeordnete wollen Zugang zu Verbindungstunnel des Landtags bekommen. Ehemalige Cum-Ex-Staatsanwältin prangert Arroganz der Täter und Untätigkeit des Staates an.
Thema des Tages
BFH – Grundsteuer: Der Bundesfinanzhof verhandelte über drei Musterklagen gegen Grundsteuerbescheide und prüft dabei implizit, ob die Grundsteuerreform von 2019 verfassungskonform ist. Konkret ging es dabei um das Bundes-Modell, das in elf Bundesländern angewandt wird. Die Kläger:innen, die von Rechtsprofessor Gregor Kirchhhof vertreten werden, kritisieren, dass die Kriterien und Verfahren zur Festlegung der Grundstückswerte ungenau seien und das Verfahren damit gegen Art. 3 GG verstoße. Hingegen meinen die Beklagtenvertreter:innen, dass es in einem Massenverfahren wie der Grundsteuererhebung zu aufwendig sei, Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, dine Typisierung sei erlaubt. Der Gesetzgeber habe bei der Auswahl der Methode der Wertermittlung einen weiten Gestaltungsspielraum. Der BFH will seine Entscheidung am 10. Dezember verkünden. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die damalige Grundsteuerregelung für verfassungswidrig erklärt, weil die Werte der Grundstücke zuletzt 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) festgestellt wurden. Es berichten SZ (Stephan Radomsky), FAZ (Katja Gelinsky), LTO (Christian Rath), zdf.de (Charlotte Greipl), spiegel.de (Matthias Kaufmann) und beck-aktuell.
Marcus Rohwetter (Zeit) weist darauf hin, dass "Vereinfachung leider immer auch ein gewisses Maß an Ungerechtigkeit mit sich bringt".
Rechtspolitik
Arbeitsgerichtsbarkeit NRW: Gemeinsam mit den Präsidenten der nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgerichte stellte Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ein Diskussionspapier zur Umstrukturierung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen vor. Die Erreichbarkeit der Kammern, geringe Wartezeiten, schnelle Entscheidungen und eine hohe Qualität der Rechtsprechung sollen trotz Zusammenlegung einiger Gerichtsstandorte gewährleistet werden. Die Änderungen sollen innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes umgesetzt werden. LTO (Tanja Podolski) und beck-aktuell (Maximilian Amos) berichten.
Schwarzfahren: Die Linke wird heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der das Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB entkriminalisieren will. Die taz (Franziska Schindler) berichtet.
Strafrecht: Rechtsprofessor Michael Kubiciel kritisiert in der FAZ die Tendenz, im Strafrecht vom Tatschuldrecht abzukehren. So habe die Gesetzgebung die Strafbarkeit im Terrorismusstrafrecht "weit ins Vorfeld von Straftaten verlagert". Damit reagiere das Strafrecht letztlich "auf die böse Absicht", nicht auf "eine risikoerhöhende Handlung".
Ministerhaftung: Die Rechtsprofessor:innen Katrin Stein und Wolfgang Hecker untersuchen in der FAZ die Möglichkeiten einer Haftung von Bundesminister:innen. Mangels planwidriger Regelungslücke bedürfte es einer ausdrücklichen Haftungsnorm, wie es sie derzeit nur in Bayern für Landesminister:innen gebe. Die Autor:innen geben zu bedenken, dass eine persönliche Haftung "die Bereitschaft zur Übernahme politischer Ämter reduzieren" und Entscheidungsprozesse lähmen könnte. Gänzlich folgenlos sei das Ministerhandeln wegen des strafrechtlichen Tatbestands der Untreue schon heute nicht.
Justiz
LVerfG BaWü – Tunnelzugang für AfD: Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelte Anfang der Woche über die Klage von 17 AfD-Landtagsabgeordneten, mit der sie erreichen wollen, dass sie einen Verbindungstunnel nutzen dürfen, um einfacher von ihren Abgeordnetenbüros zum Landtagsgebäude kommen zu können. Die Zugangsberechtigung wurde verschärft, nachdem im Sommer 2023 im Büro eines AfD-Politikers ein Jagdmesser und Munition gefunden wurden. Derzeit ist es nur den Grünen und der CDU erlaubt, den Tunnel zu nutzen, weil die Abgeordneten von SPD und FDP in anderen Gebäuden sitzen. In der mündlichen Verhandlung ging es überwiegend um Zulässigkeitsfragen, wie spiegel.de (Dietmar Hipp) schreibt. Es zeichnete sich ab, dass die AfD-Abgeordneten ihre Klage zu spät eingelegt hatten.
BVerfG zu Treaty Override: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Bundesfinanzhofs (BFH) als unzulässig verworfen, weil der BFH die Entscheidungserheblichkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Norm nicht hinreichend begründet habe. Der BFH hatte moniert, dass Normen des Einkommenssteuergesetzes das Rückwirkungsverbot verletzten und es einen Treaty Override gebe, weil das nationale Gesetz eine völkerrechtlich verbindliche Regelung einschränke. beck-aktuell berichtet.
BGH zu Fachanwaltsfortbildung: Wer die jährliche Fachanwaltsfortbildung versäumt, kann dies weder durch externe Beratungen oder interne Schulungen ersetzen noch durch Pflichtfortbildungen in späteren Jahren nachholen. Den Antrag eines Anwalts, der für das Jahr 2021 keine Fortbildung nachweisen konnte, wies der Bundesgerichtshof damit ab, schreibt beck-aktuell.
BGH zu Akteneinsicht für Dienstherr: Der Dienstherr eines Polizeibeamten, gegen den ein Disziplinarverfahren läuft, bekommt keine Einsicht in die Akten eines Ermittlungsverfahrens, das wegen des gleichen Vorwurfs geführt und später eingestellt wurde. Der Bundesgerichtshof gab damit dem Polizeibeamten recht. Der Dienstherr sei nicht als "andere Justizbehörde" im Sinne des § 474 Abs. 1 StPO einzustufen, der ein Akteneinsichtsrecht zusteht, da der Begriff der Justizbehörde funktional zu verstehen sei. Bei einem Disziplinarverfahren handle es sich nicht um einen Teil der "Strafrechtspflege", wie LTO die Entscheidung zusammenfasst.
BGH zu Schufa/Mobilfunkverträge: Mobilfunkanbieter dürfen Daten über neu abgeschlossene oder beendete Verträge mit nachträglicher Abrechnung an die Schufa übermitteln, so der Bundesgerichtshof. Damit wies es die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Vodafone ab. Vodafone habe ein Interesse daran, mit der Datenübermittlung Betrügereien vorzubeugen und Kund:innen zu erkennen, die innerhalb kurzer Zeit unter falschen Identitäten viele Postpaid-Mobilfunkverträge abschließen. beck-aktuell und zeit.de berichten.
OLG Karlsruhe zu Sale-and-rent-back: Nun schreibt auch LTO über das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, wonach es sich beim Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sowie beim Kauf- und Mietvertrag nach dem "Sale and rent back"-Modell um ein einheitliches Geschäft handle, sodass nach § 139 BGB auch der Mietvertrag und die dingliche Verfügung nichtig seien, wenn der Kaufvertrag wegen eines Wuchers nichtig ist. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Ehepaar sein Auto im Wert von 112.000 Euro für 50.000 Euro verkauft und es dann unmittelbar danach zurückgemietet. Höchstrichterlich ungeklärt ist die Frage, ob das kaufende Unternehmen den Kaufpreis zurückverlangen kann – das OLG Karlsruhe verneinte das in Abweichung vom OLG München, weil die bereicherungsrechtliche Rückforderung nach § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen sei.
LAG Rheinland-Pfalz zu Pro Palästina/El Ghazi: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies die Berufung des Vereins Mainz 05 gegen die vorinstanzliche Entscheidung ab, die die fristlose Kündigung des Fußballspielers Anwar El Ghazi wegen eines propalästinensischen Social-Media-Posts für unwirksam erklärte. Die Meinungsfreiheit von El Ghazi gehe den Interessen des Fußballclubs vor. Damit stehen El Ghazi nun offene Gehälter in Millionenhöhe zu. FAZ (Timo Steppat), LTO, spiegel.de und bild.de (Peter Dörr) berichten.
VG Berlin zu Waffenlieferung/Israel: Das Verwaltungsgericht Berlin wies mehrere Klagen von Palästinenser:innen gegen deutsche Waffenlieferungen nach Israel als unzulässig ab. Der ersuchte vorbeugende Rechtsschutz greife nicht, weil nicht absehbar sei, dass Deutschland erneut Waffenlieferungen genehmigen würde. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im August diesen Jahres erklärt, dass die Bundesregierung keine Genehmigungen für die Exporte von Kriegswaffen nach Israel mehr erteilen werde, wenn diese in Gaza eingesetzt werden können. Es berichten zeit.de, beck-aktuell und bild.de (Isabel Pfannekuche).
LG Koblenz zu Schadensersatz bei Hengsten: Wenn zwei Hengste in einem Offenstall rangeln, den Stall dadurch beschädigen und sich an dem beschädigten Stall verletzen, haftet die Betreiberin des Offenstalls aufgrund der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, wenn sich ihr die Verletzungsgefahr wegen der Konstruktion des Stalls hätte aufdrängen müssen. Damit gab das Landgericht Koblenz der Schadensersatzklage einer Pferdebesitzerin statt, deren Pferd eine Bauchwunde durch ein etwa 20 Zentimeter weit herausragendes Flacheisen erlitt, das infolge von Rangeleien der Pferde freigelegt wurde. LTO berichtet.
LG Verden – Daniela Klette: Die Staatsanwaltschaft Verden beantragte beim Landgericht Verden, zu fünf der Raubüberfälle, die der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette vorgeworfen werden, nicht weiter zu verhandeln, um den Zeug:innen eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Sollten die Überfälle wegfallen, blieben noch acht weitere angeklagte Raubüberfälle, so spiegel.de und focus.de.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Der 22. Verhandlungstag im Block-Prozess begann damit, dass die Kammer einen Beschluss der Vertretungskammer des Landgerichts Hamburg verlas, der die Befangenheitsanträge der Verteidigung zurückwies. Anschließend spielte das Gericht Audioaufnahmen der Entführung von der Silvesternacht 2023/24 ab, auf denen die Rufe und das Weinen der anscheinend geknebelten Kinder zu hören waren. LTO (Peyman Khaljani) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten.
bild.de (Charlotte Mahnke) widmet sich der Frage, wie die Zeugenvernehmung der 15-jährigen Tochter von Christina Block erfolgen soll und was es für das Kind bedeuten kann, im Strafverfahren, in dem seine Mutter angeklagt ist, auszusagen.
LG Berlin I – Idealo vs. Google: Am heutigen Donnerstag verhandelt das Landgericht Berlin I über die Klage des Online-Vergleichsportals Idealo gegen Google. Idealo fordert von Google 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz, weil Google seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben soll, indem es bei Internetsuchen den eigenen Dienst zum Preisvergleich bevorteilt habe. FAZ (Marcus Jung) und bild.de berichten.
StA Düsseldorf – Geschlechtswechsel für Beförderung: Das Düsseldorfer Polizeipräsidium hat gegen eine Kommissarin ein Disziplinarverfahren eingeleitet, eine Beförderungssperre erlassen und eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs erstattet, weil es ihr vorwirft, ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich geändert zu haben, um schneller befördert zu werden. Die Kommissarin soll angekündigt haben, ihr Geschlecht nach einer Beförderung erneut zu ändern, um als Mann heiraten zu können. Sie bestreitet die Vorwürfe; ein (nicht näher benanntes) Verwaltungsgericht hob eine erste Beförderungssperre zwischenzeitlich auf, so LTO.
BVerfG: welt.de (Benjamin Stibi) befasst sich mit dem diesjährigen gemeinsamen Abendessen der 16 Verfassungsrichter:innen mit den Bundesminister:innen. Dieses Jahr sei über die Frage "Wie zukunftsfähig ist das Grundgesetz?" gesprochen worden. Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Notizen seines Redebeitrags weggeworfen haben soll und es laut der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts keine ausformulierte Version der Impulsreferate der Richter:innen gebe, liegt das Manuskript von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der Welt vor. Demnach hatte Hubig das Bundesverfassungsgericht für seine Ramstein-Entscheidung gelobt, die zeige, dass es "die politische Realität sieht".
Juristische Ausbildung
Notenverteilung/Geschlecht: Die taz-nord (Quentin Villwock) stellt die Ergebnisse einer Kleinen Anfrage der Hamburger Linken zur geschlechtsbedingten Notendiskrepanz im juristischen Staatsexamen vor. Obwohl wesentlich mehr Frauen als Männer das Erste Staatsexamen in Hamburg bestanden, erzielte nur eine Frau zwischen 2022 und 2024 die Bestnote, während dies elf Männern gelang. Der Hamburger Senat sieht vor allem die mündliche Prüfung als Ursache der Diskrepanz, da weibliche Prüflinge von den meist männlichen Prüfern deutlich schlechter bewertet würden.
Robert Matthies (taz-nord) weist auf die strukturellen Ursachen der Schlechterbenotung hin, da es in den anonymen schriftlichen Prüfungen kaum Notenunterschiede gebe. Die Justiz habe jetzt ein Glaubwürdigkeitsproblem. "Wer Fairness prüft, sollte sie auch praktizieren".
Sonstiges
Anne Brorhilker: Rechtsanwalt Tom Braegelmann rezensiert auf LTO das Buch der ehemaligen Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker "Cum/Ex, Milliarden und Moral", das von ihren Ermittlungen zum "größten Steuerraub" der deutschen Geschichte erzählt. In ihrem Buch "legt Brorhilker mit schneidender Präzision offen, wie Gesetzgebung und Wissenschaft beeinflussbar wurden". Braegelmann meint, dass es neben den von Brorhilker u.a. geforderten zusätzlichen Ressourcen auch "einfachere und klare Gesetze" bräuchte, und wirft die Frage auf, was "das Ganze über die deutsche Juristenausbildung" aussagt, die eigentlich auch die Werteordnung des Grundgesetzes vermitteln soll.
Im Gespräch mit dem Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) blickt Anne Brorhilker auf ihre jahrelange Ermittlungsarbeit zurück. Am stärksten blieben ihr die "unglaubliche Arroganz und Selbstsicherheit der Täter und andererseits die wirklich schwer zu ertragende Trägheit der Politik" in Erinnerung. Es schade dem Rechtsstaat, "dass wir uns ganz überwiegend mit kleinen Fischen anlegen und nicht mit großen". Sie fordert eine gemeinsame Ermittlungsstelle auf Bundesebene für internationale Steuerhinterziehung und Geldwäsche.
Verhinderungsblockaden: Anlässlich der geplanten Blockade der Gründungsveranstaltung der neuen AfD-Jugendorganisation am 29. November in Gießen bewertet der emeritierte Rechtsprofessor Wolfgang Hecker auf dem Verfassungsblog, welchen Grenzen Blockaden zur Verhinderung politischer Veranstaltungen unterliegen. Hecker meint, dass Verhinderungsblockaden "die den politischen Parteien nach Art. 21 Abs. 1 GG gewährleistete Betätigungsfreiheit beeinträchtigen" und betont, dass die Versammlungsfreiheit auch gegenüber unzulässigen Beeinträchtigungen Dritter geschützt werden müsse.
Linke Gewalt: Ronen Steinke (SZ) verurteilt jüngste Angriffe auf das Auto des AfD-Politikers Bernd Baumann und das einer Orbán-nahen FDP-Politikerin. "Wer an die Justiz hierzulande sonst immer den Anspruch stellt, sie müsse politisch unvoreingenommen arbeiten, der darf jetzt nicht hoffen, es könne für 'gute Absichten' irgendeinen Rabatt geben", so Steinke.
KI-Training: Die FAZ (Marcus Jung u.a.) gibt einen Überblick über den Stand von Lizensierungsverhandlungen mit KI-Unternehmen in verschiedenen Kreativ-Branchen. Es wird prognostiziert, dass eine faire Beteiligung der Urherber:innen in zehn Jahren üblich sein wird. In diese Richtung deuten nicht nur aktuelle Gerichtsentscheidungen. Die KI-Branche benötige auch ständig neues, aktuelles Material, das sie nach aktueller Rechtslage aber nur noch mit Lizenz erhalten kann.
Freshfields als Arbeitgeber: beck-aktuell (Jannina Schäffer) spricht mit Freshfields Recruiting-Chefin Sofia Jung über die Möglichkeiten des Berufseinstiegs in der kürzlich bei den Iurratio Awards ausgezeichneten Kanzlei, über Weiterbildungsangebote, und über die Pro-Bono-Arbeit von Freshfields.
Rechtsgeschichte – Bauernkrieg: Im Interview auf beck-aktuell (Monika Spiekermann) erläutert Rechtsprofessor David von Mayenburg, welche Rolle das Recht im Zeitalter des Bauernkriegs während des 16. Jahrhunderts spielte. Die aufständischen Bauern erhoben auch Forderungen rechtlicher Natur wie etwa die Abschaffung der Leibeigenschaft, gemeindliche Rechte an Wäldern und weniger willkürliche Strafprozesse.
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LTO/lh/chr
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Die juristische Presseschau vom 13. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58612 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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