Die juristische Presseschau vom 11. November 2025: Soma­lierin geht ins Haupt­sa­che­ver­fahren / EuGH vor Min­dest­lohn-Urteil / Neu­tra­li­tätspf­licht des Bun­des­prä­si­denten?

11.11.2025

Somalierin fordert nun Feststellung, dass Zurückweisung an der Grenze rechtswidrig war. Heute verkündet der EuGH sein Urteil zur EU-Mindestlohnrichtlinie. Der Bundespräsident hat größere Freiheiten als Regierungsmitglieder.

Thema des Tages

VG Berlin – Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Nach Informationen von LTO (Markus Sehl/Max Kolter) führt eine der drei Somalier:innen, die Anfang Juni im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin Recht bekamen, dass ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze rechtswidrig war, nun das Hauptsacheverfahren fort. Damit könnte die Frage, ob die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen rechtswidrig sind, höchstinstanzlich geklärt werden. Auch eine EuGH-Vorlage wäre möglich. Allerdings wird es im Hauptsacheverfahren zunächst vor allem um Zulässigkeitsfragen gehen. Da sich das Begehren der Klägerin mit der Einreise nach Deutschland erledigt hat, begehrt sie nun die Feststellung, dass die Zurückweisung rechtswidrig war. Das VG Berlin muss nun entscheiden, ob hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Das Bundesinnenministerium (BMI) zeigte zuletzt kein Interesse an einer höchstrichterlichen Klärung. Obwohl es nach der Eilentscheidung ankündigte, im Hauptverfahren eine bessere Begründung nachreichen zu wollen, teilte es Mitte September mit, dass es sich einer etwaigen Erledigungserklärung der Kläger:innen anschließen würde.

Rechtspolitik

Arbeitsgerichtsbarkeit NRW: Wie LTO (Tanja Podolski) weiß, will Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) 16 der 30 Arbeitsgerichte in NRW schließen, und aus den bisher drei Arbeitsgerichtsbezirken zwei machen. In einer gemeinsamen Erklärung äußern die Stadt Gelsenkirchen und Verbände der Region "große Sorge" über die geplante Justizstrukturreform. Ein ähnliches Vorhaben in Schleswig-Holstein scheiterte letztes Jahr nach starkem Protest.

Chatkontrolle: netzpolitik.org (Andre Meister) veröffentlicht den aktuellsten EU-Entwurf zur Chatkontrolle und Verhandlungsprotokoll. Demnach sollen Internetdienste die Kommunikation freiwillig kontrollieren dürfen, jedoch nicht dazu verpflichtet werden. Die im April 2026 auslaufende Interims-Verordnung, die den Internetanbietern die freiwillige Chatkontrolle erlaubt, soll dauerhaft verlängert werden. Der von Dänemark vorgelegte Entwurf habe "ohne Gegenstimme breite Unterstützung" erfahren.

Datenschutz: Gegenüber netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) kritisiert der Datenschutz-Aktivist Max Schrems (noyb) den geleakten Entwurf der EU-Kommission zur Reform der Datenschutzgrundverordnung. Dabei handle es sich "um einen massiven Deregulierungsversuch, der 40 Jahre europäische Grundrechtsdoktrin über den Haufen wirft", so Schrems. So sollen Betroffenenrechte sowie die Definition dessen, was personenbezogene Daten sind, eingeschränkt werden.

Menschenhandel: Strafverteidiger Gerhard Strate kritisiert auf beck-aktuell die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels als ein überflüssiges "kafkaeskes Dokument", das lediglich für Bürokratie durch Berichtspflichten und Koordination der zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie für "die Neuschaffung vieler gut dotierter Posten" sorgen werde. In Deutschland erübrige sich die Umsetzung in nationales Recht an vielen Stellen, weil die Rechtslage häufig bereits den Vorgaben der Richtlinie entspreche.

Urheberrecht: Auf dem Verfassungsblog sprechen sich Christophe Geiger und Damian Boeselager, Rechtsprofessor und Mitglied des EU-Parlaments (Volt), (in englischer Sprache) für die Einführung eines einheitlichen EU-Urheberrechts aus, das forschungs- und bildungsfreundlich sein solle. 

Asyl/GEAS: Wie die Welt (Ricarda Breyton/Nikolaus Doll) schreibt, haben Teile der SPD und der Grünen eine Erklärung abgegeben, in der sie sich gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagene nationale Umsetzung der Reform des EU-Asylsystems aussprechen. Die Bundesregierung habe sich trotz Spielraums "für eine maximal restriktive Umsetzung entschieden", so Aziz Bozkurt (SPD). Jetzt sei nicht mehr sicher, ob die Bundesregierung die erforderliche Mehrheit im Bundestag zusammenbekommt.

Jumiko – Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherungen: Nun schildert auch die FAZ (Marcus Jung), dass die Justizministerkonferenz am Freitag den Vorschlag Bayerns ablehnte, dass Rechtsschutzversicherungen eine außergerichtliche Rechtsberatung anbieten dürfen. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt, dass die Jumiko "klar Stellung" gegen eine Öffnung des Anwaltsmonopols bezogen habe.

Justiz

EuGH – Mindestlohn: Im Vorfeld der für heute angesetzten Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Mindestlohnrichtlinie erläutert Rechtsprofessor Matthias Ruffert auf beck-aktuell die rechtlichen Hintergründe. Dänemark hatte gegen die Richtlinie geklagt und moniert, dass die EU nicht ermächtigt sei, Vorgaben zum Mindestlohn zu machen – schließlich gelte die europarechtliche Kompetenznorm des Artikel 153 AEUV für die Festlegung von Mindestvorschriften zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen qua Wortlaut nicht für das Arbeitsentgelt. Wenngleich die Politik sich häufig nicht an den Kompetenzgrenzen orientiere, sei es für die Rechtsstaatlichkeit der EU wesentlich, dass der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung eingehalten werde, so Ruffert.

BayAGH – Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: Wie das Hbl (Laura de la Motte) weiß, zog Rechtsanwalt Daniel Halmer seine Klage vor dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof zur Beteiligung von Finanzinvestoren an Anwaltskanzleien zurück. Halmers Anwaltszulassung wurde 2021 mit Verweis auf das Fremdbesitzverbot entzogen, nachdem er 51 Prozent der Geschäftsanteile an seiner Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft UG an eine Beteiligungsfirma abtrat. Da die 2022 in Kraft getretene Fassung der Berufsrechtsanwaltsordnung Beteiligungsmöglichkeiten kennt, will Halmer nun erst einmal einen neuen Zulassungsantrag für seine Rechtsanwaltsgesellschaft bei der Münchener Rechtsanwaltskammer stellen. Sollte sein Antrag abgelehnt werden, werde er erneut klagen.

LG Mönchengladbach zu Kinderpornografie-Plattform: Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte fünf Männer wegen der bandenmäßigen Verbreitung von Kinderpornografie zu Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und elfeinhalb Jahren. Bei einem der Täter ordnete es zusätzlich wegen der hohen Rückfallwahrscheinlichkeit die anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Männer waren Administratoren einer Kinderpornografie-Plattform im Darknet. Es berichten FAZ, spiegel.de und beck-aktuell.

LG Berlin I zu Vergewaltigungen nach Betäubung: Das Landgericht Berlin II verurteilte den 38-jährigen Marvin S. wegen vierfacher Vergewaltigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zu fünfeinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. S. hatte zwei Frauen, mit denen er liiert war, in bewusstlosem Zustand vergewaltigt und teils Fotos und Videos der Tat per Chat mit einem Bekannten geteilt. Die Sicherungsverwahrung begründete das Gericht damit, dass eine Wiederholung der Taten des "Seriensexualstraftäters" wegen dessen Sexualpräferenzstörung ohne therapeutische Maßnahmen wahrscheinlich sei. Marvin S. war im Sommer bereits wegen Vergewaltigung einer bewusstlos-betrunkenen Schülerin verurteilt worden. FAZ (Anne Vollmer) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten.

LG Magdeburg – Angriff auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt: Beim gestrigen Prozessauftakt gegen Taleb al-Abdulmohsen wegen sechsfachen Mordes und versuchten Mordes in 338 Fällen verlas die Staatsanwaltschaft zwei Stunden lang die Anklage, in der sie al-Abdulmohsen ein Handeln aus "vermeintlicher persönlicher Frustration" vorwirft. Der Angeklagte, ein AfD-Sympathisant, hielt der Presse lächelnd einen Laptop mit den Worten "Sept. 2026" entgegen, womit er wohl auf die kommende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt anspielte, bei der die AfD mit hohen Zustimmungswerten abschneiden dürfte. Außerdem kündigte er an, dass sein Auftakt-Statement "stundenlang, vielleicht auch tagelang" dauern könnte. Zu Beginn seines Statements berief er sich auf den Philosophen Voltaire, der der erste Islamkritiker Europas gewesen sei. Bislang sind insgesamt 47 Verhandlungstage angesetzt. Es berichten SZ (David Kulessa), FAZ (Jonas Wagner), Welt (Dirk Banse), LTO, spiegel.de (Kristin Haug), spiegel.de (Julia Jüttner), zeit.de (Nina Monecke), focus.de (Niklas Golitschek) und bild.de (Lena Stoffelen u.a.).

LG München I - KI-Training/OpenAI: Das Landgericht München I will am heutigen Dienstag seine Entscheidung zur Klage der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den ChatGPT-Anbieter OpenAI verkünden, meldet stern.de. Die Gema hatte beanstandet, dass OpenAI ohne Lizenz auch urheberrechtlich geschützte Songtexte zum Training seiner KI nutzte. 

AG München zu Reinigung teurer Jacke: Wenn sich eine Reinigung exakt an die Pflegehinweise einer 1.200 Euro teuren Jacke hält und es trotzdem zu Flecken kommt, haftet sie nicht. Ein Sachverständigengutachten konnte nachweisen, dass die Flecken durch mangelhaftes Material der Jacke und nicht durch Reinigungsfehler entstanden. Damit wies das Amtsgericht München die Klage eines Mannes mit Urteil vom April 2025 ab, so LTO.

StA Ansbach – Getöteter Wels vom Brombachsee: Die Staatsanwaltschaft Ansbach stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten, der dreimal erfolglos auf den zwei Meter langen Wels vom Brombachsee schoss, und gegen den Angler, der den Fisch letztlich fing und fachgerecht erlegte, ein. Die Tötung sei gerechtfertigt gewesen, "um die Verletzung weiterer Badegäste zu verhindern". Eine Verletzung von Strafnormen habe die Staatsanwaltschaft nicht feststellen können, weil es keine gesetzliche Beschränkung zum Fang von Welsen gebe. LTO berichtet.

Recht in der Welt

Polen – EGMR: Auf dem Verfassungsblog positionieren sich Magda Krzyżanowska-Mierzewska u.a. (in englischer Sprache), polnische :Jurist:innen und Professor:innen, klar gegen die Aussage des polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk, dass es “'durchaus vernünftig' wäre, einen Austritt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Erwägung zu ziehen”. Die Autor:innen zeigen anhand verschiedener Entscheidungen des EGMR auf, wie wichtig der EGMR für Pol:innen ist: Regelmäßig habe der EGMR ihr "Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt, wenn ihr eigener Staat versagt hat".

USA – Gleichgeschlechtliche Ehe: Der US-Supreme Court hält an seiner Entscheidung zum Schutz gleichgeschlechtlicher Ehen von 2015 fest. Die Klage der Standesbeamtin Kim Davies, die verurteilt worden war, weil sie sich weigerte, gleichgeschlechtlichen Ehepartner:innen die Heiratsurkunden auszufertigen, wurde nicht angenommen. zeit.de berichtet.

Juristische Ausbildung

OVG Sachsen zu Verfassungstreue im Referendariat: Nun schreiben auch LTO (Xenia Piperidou) und beck-aktuell (Jannina Schäffer) über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen, dass ein Bewerber trotz früherer Aktivitäten in rechtsextremen Organisationen zum Referendariat zugelassen werden muss. Das OVG Sachsen begründete seine Entscheidung mit Verweis auf einen Beschluss des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs von Oktober 2022, wonach nur strafbares Verhalten eine Ablehnung rechtfertige, da andernfalls die Zulassung zum Referendariat höheren Voraussetzungen unterliege als die Zulassung zur Anwaltschaft. Das Oberlandesgericht Dresden hatte dem Bewerber zuvor zweimal die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst verweigert, weil es Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers hatte und ihn daher für "ungeeignet" befand.

Sonstiges

Bundespräsident: Anlässlich der Kritik der AfD an der Rede von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum 9. November, in der Steinmeier – ohne den Namen der AfD zu nennen – erklärte, dass ein Parteiverbot nicht undemokratisch sei, sondern Ausdruck der Wehrhaftigkeit der Demokratie, untersucht zdf.de (Nils Metzger), in welchem Maße sich der Bundespräsident äußern darf. Der emeritierte Rechtsprofessor Joachim Wieland sieht kein Problem mit Steinmeiers Äußerungen. In der Erfüllung seiner Integrations- und Repräsentationsaufgaben komme dem Bundespräsidenten ein weiter Spielraum zu. Das Grundgesetz kenne keine Neutralitätspflicht des Bundespräsidenten.

Meinungsfreiheit: beck-aktuell (Joachim Jahn) fasst Einschätzungen von Rechtsprofessor:innen zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland zusammen. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Huber moniert, dass "wir verlernt haben, streitige Auseinandersetzungen zu führen", und große Plattformen die Macht hätten, "zu löschen, was sie für Hass und Hetze halten". Rechtsprofessorin Elisa Hoven kritisiert, dass der deutsche Staat oft "mit erneuter Machtausübung auf Machtkritik" reagiere und fordert eine Abschaffung des qualifizierten Delikts der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB).

Tötung von Frauen: Die Rechtsreferendarin Emily Weisenbach untersucht auf LTO die Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) zu Femiziden in Deutschland. Das BKA erfasste in seinem Lagebild für das Jahr 2023 mangels Kenntnissen zur Tatmotivation fast alle Tötungen von Frauen als Femizid. Weisenbach plädiert dafür, dass ein "erster zentraler Schritt hin zu einer verlässlicheren statistischen Erfassung" sei, sich auf eine Definition für Femizide zu einigen. Kriminolog:innen fordern außerdem die Einführung einer Strafrechtspflegestatistik, die alle Daten bis zur Vollstreckung einer Verurteilung erfasst.

Europäische Integration: FAZ (Thomas Gutschker) rezensiert das Buch "Verschlungene Staaten" des Münchener Rechtsprofessors Ulrich Haltern, das die Entwicklung der europäischen Integration analysiert. Eine Stärke des Buchs sei, dass es "die vielen Spannungen zwischen nationaler und europäischer Politik wie Gesetzgebung analysieren kann, ohne sie nach einer Seite hin aufzulösen". Die "paradoxe Mechanik der europäischen Integration" sehe man unter anderem darin, dass "die Stärkung der institutionellen Stellung des EuGH auch das Werk deutscher Gerichte" sei.

 

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LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58583 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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