Die Initiative "OffeneUrteile" will viel mehr Gerichtsurteile öffentlich zugänglich machen. Das Bundeskabinett beschloss ein großes Entlastungspaket. Das Bundesinnenministerium verfügte das Verbot des Vereins "Muslim interaktiv".
Thema des Tages
Gerichtsurteile: Die Initiative "OffeneUrteile" will dafür sorgen, dass in Deutschland mehr Urteile öffentlich zugänglich sind. Bisher werden in Deutschland nur ein bis drei Prozent der Gerichtsurteile veröffentlicht. Teilweise sind sie dann auch nur über kostenpflichtige Datenbanken zugänglich. Zunächst möchte die Initiative eine Million zusätzliche Entscheidungen veröffentlichen, die in bereits veröffentlichten Urteilen zitiert werden. Die Initiative will die Urteile bei der Justiz anfordern. Außerdem sollen Anwält:innen und Bürger:innen Urteile, die ihnen vorliegen, hochladen können. Hinter der Initiative stehen der gemeinnützige Verein OpenJur, die KI-Rechercheplattform Anita, die Rechtsinformationssysteme von dejure.org, die Transparenzinitiative FragDenStaat sowie Transparency International Deutschland. Von der Veröffentlichung sollen Bürger:innen, die Wissenschaft und die Justiz selbst profitieren. Es berichtet beck-aktuell (Jannina Schäffer).
Rechtspolitik
Bürokratieabbau: Das Bundeskabinett hat acht Gesetzentwürfe beschlossen, die bereits 2026 für Entlastungen von Bürger:innen und Unternehmen sorgen sollen. So sollen Grundstückskaufverträge künftig komplett digital vollzogen und zwischen Notar:innen, Gerichten und Behörden elektronisch ausgetauscht werden können. Darüber hinaus haben sich die Minister:innen auf ein Paket von mehr als 50 weiteren Vorhaben geeinigt, die im nächsten Jahr kabinettsreif werden sollen, darunter etwa ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das die Planungs- und Genehmigungsverfahren von Straßen-, Schienen- und Brückenprojekten beschleunigen soll. Es berichten SZ (Vivien Timmler/Matthias Punz), FAZ (Corinna Budras), Hbl (Josefine Fokuhl/Barbara Gillmann) und beck-aktuell.
Corinna Budras (FAZ) kommentiert, es handele sich bei dem Entlastungspaket nicht um einen großen Wurf. Es fehle der "Mut zur Lücke". Denn "mit dem Wunsch, jedem Einzelfall gerecht zu werden, lassen sich für viele Regeln gute Gründe finden, sie doch noch zu behalten". Außerdem nützten "umfangreiche Streichlisten" wenig, wenn gleichzeitig Regeln wie beispielsweise das Tariftreuegesetz beschlossen werden, die neue Belastungen erzeugten. Auch Josefine Fokuhl (Hbl) ist der Auffassung, das Entlastungspaket sei ein ordentlicher Anfang, mehr aber auch nicht. Bei diesem ersten Schritt dürfe es nicht bleiben. Vielmehr müssten die 50 weiteren Vorhaben zügig "in konkrete Gesetze gegossen werden".
Jumiko – Melderecht und Opferschutz: Laut FAZ (Reinhard Bingener/Friederike Haupt) wird sich die Justizministerkonferenz am Freitag mit der Frage befassen, wie die Daten von Opfern und Zeug:innen im Strafverfahren besser geschützt werden können. Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) schlägt vor, dass es künftig leichter möglich sein soll, statt der Privatadresse eine andere ladungsfähige Anschrift anzugeben. Wenn Täter:innen aus den Verfahrensakten Zugriff auf persönliche Daten von Zeug:innen oder Geschädigten erhalten, sei dies aus rechtsstaatlicher Perspektive nicht hinnehmbar.
Jumiko – Beratung durch Rechtsschutzversicherung: Nun berichtet auch LTO (Martin W. Huff/Hasso Suliak) über den bayerischen Vorschlag, Rechtsschutzversicherungen zu erlauben, ihre Kund:innen außergerichtlich zu beraten und sie auch gegenüber Dritten rechtlich zu vertreten. Dafür soll das Rechtsdienstleistungsgesetz geändert werden. Die Änderung sei erforderlich, "um einen verbesserten, niedrigschwelligen Zugang zu qualifizierten Rechtsdienstleistungen aus einer Hand" zu gewährleisten. Sowohl der Deutsche Anwaltverein als auch die Rechtsanwaltskammer Berlin kritisierten den Vorschlag.
Umweltkriminalität: Die Rechtsanwältinnen Julia Baedorff und Margarete Weiß befassen sich auf LTO mit der Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie von 2024, mit der ein einheitlicher Mindeststandard für die Ahndung von Umweltkriminalität geschaffen werden soll. Vorgesehen sind mehr als doppelt so viele Straftatbestände wie noch in der Vorgängerrichtlinie von 1999. Die meisten davon sind als sogenannte potenzielle Gefährdungsdelikte (Eignungsdelikte) ausgestaltet. Das Bundesjustizministerium hat am 17. Oktober 2025 einen entsprechenden Referentenentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und der Nebengesetze veröffentlicht. Die Umsetzung der Richtlinie muss bis Mai 2026 erfolgen.
Kinder- und Jugendhilfe: Der Richter Stephan Gerbig gibt auf dem Jugendhilfeportal einen Überblick über den Stand der 2021 beschlossenen SGB-VIII-Reform zur inklusiven Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. In der dritten Stufe, die 2028 in Kraft tritt, soll die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf alle Kinder und Jugendlichen ausgeweitet werden – unabhängig von einer Behinderung. Die Reform setze zentrale Forderungen der UN-Kinderrechts- und UN-Behindertenrechtskonvention um.
Justiz
BVerfG zu Corona-Entschädigungen: Mehrere Hotels scheiterten vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die BGH-Rechtsprechung, die Schadensersatzansprüche der Hotel-Branche wegen der zeitweisen Corona-Beherbergungsverbote ablehnte. Die Verfassungsbeschwerden seien nicht substantiiert genug begründet worden. stern.de berichtet.
BVerfG zu kirchlichem Arbeitsrecht: Nun analysieren auch die pensionierten BAG-Richter:innen Ulrike Brune und Christoph Schmitz-Scholemann auf LTO die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Egenberger. Entgegen der überwiegenden öffentlichen Reaktionen auf den Beschluss bedeute dieser keineswegs, dass die Kirche "auf der ganzen Linie gesiegt" habe. Vielmehr habe das BVerfG den Arbeitsgerichten liberalere Regeln zur Behandlung vergleichbarer Fälle aufgegeben, die größtenteils mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs übereinstimmen.
BGH zu Zueignungsabsicht und Eifersucht: Ein Täter, der einem Mann ein Handy lediglich in der Absicht wegnimmt, die vermutete Affäre seiner Partnerin nachzuweisen, handelt ohne die für Diebstahlsdelikte notwendige Zueignungsabsicht. Dies hat der Bundesgerichtshof laut LTO entschieden und ein Urteil des Landgerichts Essen aufgehoben. Es sei nicht belegt, dass der Angeklagte das Handy jedenfalls vorübergehend in sein Vermögen einverleiben wollte. Allenfalls handele es sich um einen zeitlich eng begrenzten Besitzwillen.
BGH zu Reiseversicherungen und Corona: Eine Reiseversicherung durfte "Schäden durch Pandemien" von ihren Versicherungsleistungen ausschließen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Entgegen der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands könne der durchschnittliche Versicherte durchaus verstehen, was mit einer Pandemie gemeint sei. Gemessen am "Sprachgebrauch des täglichen Lebens" mache die Klausel deutlich, dass es auf die weiträumige Verbreitung einer Krankheit über mehrere Länder und Kontinente ankomme und auf eine hohe Zahl von zeitgleich auftretenden Infektionen. Es berichtet tagesschau.de (Alena Lagmöller).
BGH zu Schaden bei Pferdezucht: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach das Vertauschen von Samen bei der Pferdezucht nicht zu einem Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns führt. Das Produkt der Fortpflanzung zweier Lebewesen unterliege nicht vorhersehbaren Unsicherheiten, weshalb sich nicht prognostizieren lasse, welche Entwicklung ein Fohlen der Stute genommen hätte, wenn die Besamung mit dem eigentlich vereinbarten Samen erfolgt wäre. Der BGH bestätigte damit die Auffassung der Vorinstanzen.
BVerwG zu Compact-Verbot: Nun setzt sich auch die Habilitandin Paula Rhein-Fischer auf LTO mit den inzwischen veröffentlichten Gründen des Bundesverwaltungsgerichts-Urteils zum Compact-Verbot aus dem Juni auseinander. Die Autorin begrüßt, dass das Urteil grundsätzliche Maßgaben für das Verbot von Medienunternehmen enthält, die die Hürden für faktische Medienverbote erhöhen. Auch für die AfD sei das Urteil relevant. Denn das BVerwG sah einen "Verstoß" gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip insbesondere im "Remigrationskonzept" des österreichischen Rechtsextremen Martin Sellner. Zwar sei nicht sicher, ob das Bundesverfassungsgericht dies genauso sehen würde, unwahrscheinlich sei dies jedoch nicht.
VG Düsseldorf zu Abschiebungen nach Syrien: Für zwei syrische Asylbewerber besteht kein Abschiebungsschutz. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit der Begründung entschieden, Rückkehrer:innen nach Syrien drohten keine ernsthaften Gefahren (mehr) und auch keine Verelendung. Laut VG kann ein Abschiebungsschutz daher nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden. Es berichtet LTO.
LG Aachen zu Tötung durch Krankenpfleger: Das Landgericht Aachen hat den Krankenpfleger Ulrich S. wegen Mordes in zehn Fällen und wegen Mordversuchs in 27 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte ein lebenslanges Berufsverbot gegen den 44-Jährigen. Mit dem Urteil folgte das LG weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In ihrem Plädoyer hatte diese ausgeführt, S. weise eine Persönlichkeitsstörung und narzisstische Züge auf. Er habe sich als "Herr über Leben und Tod" aufgespielt. Ulrich S. bestreitet die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaften in Aachen und Köln prüfen derzeit weitere Verdachtsfälle aus früheren Jahren. Es schreibt die FAZ (Reiner Burger).
LG Oldenburg – Tötung von Lorenz A.: Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizisten erhoben, der den 21-jährigen Schwarzen Lorenz A. an Ostern bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen hatte. Lorenz A. wurde dabei mindestens dreimal getroffen. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe habe keine Notwehrlage vorgelegen, so die Staatsanwaltschaft laut spiegel.de. Die Anwälte der Eltern des Getöteten kritisierten die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hätte wegen Totschlags erhoben werden müssen. So sieht es auch die Initiative "Gerechtigkeit für Lorenz", die die Anklage als Ausdruck eines strukturellen Problems mangelnder Verantwortungsübernahme in Fällen tödlicher und rassistischer Polizeigewalt bezeichnet.
LG Mannheim – Amokfahrt von Mannheim: Die Zeit (Catharina Zelt) schildert nicht nur die Hintergründe des Prozesses vor dem Landgericht Mannheim gegen den Amokfahrer, der am Rosenmontag durch die Mannheimer Fußgängerzone raste und dabei zwei Menschen tötete und vierzehn weitere verletzte, sondern porträtiert auch den Taxifahrer Muhammad A., der sich dem Amokfahrer in den Weg stellte, um ihn zu stoppen.
Anzeigen wegen Volksverhetzung: Die Zeit (Götz Hamann) beschäftigt sich im Feuilleton mit den zunehmenden Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen politische Gegner:innen. Da aus den Anzeigen in der Regel keine Ermittlungsverfahren folgen, seien diese "unlauter".
Schülergerichte: Im Interview auf beck-aktuell (Monika Spiekermann) spricht die Staatsanwältin Monika Schramm über die sogenannten Schülergerichte, die in immer mehr Bundesländern in bestimmten Fällen der leichten bis mittelschweren Kriminalität das Jugendgericht ersetzen können. Die jugendlichen Straftäter:innen müssen dabei Ersttäter:innen und geständig sein sowie der deutschen Sprache mächtig. Zudem ist ihre Zustimmung sowie die der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Recht in der Welt
Großbritannien – KI-Training/Stability: Eine Richterin am High Court of Justice in London hat die Klage der US-amerikanischen Bildagentur Getty Images gegen das britische KI-Unternehmen Stability AI weitgehend zurückgewiesen. Getty Images warf dem Start-up vor, über Jahre hinweg Millionen seiner Bilddateien unbefugt genutzt zu haben, um damit den Bildgenerator Stable Diffusion zu trainieren. Lediglich in Bezug auf Markenverletzungen gab die Richterin der Bildagentur recht. So generierten frühere Versionen von Stable Diffusion Bilder, die die Wasserzeichen von Getty Images und der Tochtergesellschaft iStock reproduzierten. Sekundäre Urheberrechtsverletzungen wies das Gericht zurück. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.
Sonstiges
Muslim Interaktiv-Verbot: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den islamistischen Verein "Muslim Interaktiv" verboten. Die Verfügung stützt sich auf das Vereinsgesetz. "Muslim Interaktiv" lehne das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ab, weise eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf und verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung, indem der Verein das Existenzrecht Israels bestreite. Darüber hinaus missachte der Verein die Menschenrechte, indem er sich insbesondere gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie gegen die Freiheit hinsichtlich sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität ausspreche. Gegen die Vereine "Generation Islam" und "Realität Islam" laufen ebenfalls vereinsrechtliche Ermittlungen. Es berichten FAZ (Reiner Burger/Mona Jaeger/Julian Staib), taz (Konrad Litschko/Frederik Eikmanns), Welt (Alexander Dinger/Frederik Schindler/Philipp Woldin), LTO und beck-aktuell.
Abschiebungen nach Syrien: Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Günter Krings forderte, die Schutztitel für Syrer:innen in Deutschland aufzuheben, so die FAZ (Eckart Lohse/Matthias Wyssuwa). Mit dem Ende des Bürgerkrieges müssten auch die humanitären Aufenthaltstitel aufgehoben werden. In einem gesonderten Artikel stellt die FAZ (Mona Jaeger) die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die geforderten Abschiebungen nach Syrien vor.
Rechtprofessor Daniel Thym spricht sich auf LTO dafür aus, dass die Politik neben Abschiebungen nach Syrien auf Rückkehrförderung, Erkundungsreisen und Bleiberechte für gut Integrierte setzen sollte. Die "Abschiebungen im großen Stil", die die Politik propagiert, seien ohnehin eine Illusion. Juristisch sei die Frage, wer einen Schutzstatus enthält, immer noch eine Einzelfallprüfung.
Christoph Reuter (spiegel.de) kritisiert im Leitartikel, dass Syrer:innen nicht die Chance bekommen haben, sich anzuschauen, was aus ihrem Herkunftsland geworden ist, ohne ihren Schutzstatus hierzulande zu verlieren. Die Entscheidung dazu sei nicht nur unwürdig gewesen, sondern auch ein Fehler. So etwas aber komme dabei heraus, "wenn, wie in Teilen der CDU/CSU-Fraktion, Ausländer beliebiger Couleur nur noch unter dem Gesichtspunkt Abschiebung gesehen werden". Jacques Schuster (Welt) dagegen meint, es solle eine "patriotische Pflicht" aller hier lebenden Syrer:innen sein, die "eigene zerstörte Heimat wieder aufzubauen".
Arbeitnehmerüberlassung: Die Rechtsanwält:innen Viktoria Winstel und Alexander Schlicht befassen sich im Expertenforum Arbeitsrecht mit zentralen Fragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung und stellen zudem die "Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)" vor, die die Bundesagentur für Arbeit zum 01.10.2025 aktualisiert hat. Die Anpassungen enthalten u.a. wichtige Präzisierungen für internationale Konstellationen und "rein digitale" Einsätze von Leiharbeitnehmer:innen aus dem Ausland.
"Der Doppelstaat": Die Zeit (Heinrich Wefing) stellt das Buch "Der Doppelstaat" vor, das der geflüchtete deutsch-jüdische Jurist Ernst Fraenkel 1941 in den USA veröffentlichte. Es schildert, wie in der NS-Zeit neben dem Normenstaat mit funktionierenden Gerichten ein willkürlicher Maßnahmestaat der Gestapo entstand. Das Buch beschreibe die Entstehung von autoritären Regimen so treffend, dass es zum Beispiel im Polen der PiS-Regierung oder jetzt in den USA mit Interesse gelesen wurde/wird.
"All's fair": Die SZ (Carolin Gasteiger) stellt die Anwältinnen-Serie "All's fair" vor, die im Sender Disney plus ausgestrahlt wird. Sie handelt von drei US-Scheidungsanwältinnen, die nur Frauen vertreten und ihnen stets zum Sieg verhelfen. Eine der drei Hauptdarstellerinnen ist Kim Kardashian, die zuletzt Jura studiert hatte, aber dennoch eine schlechte Schauspielerin sei und auch keine Anwältin spielen könne.
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LTO/sf/chr
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Die juristische Presseschau vom 6. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58549 (abgerufen am: 15.12.2025 )
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