Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2025: Sechs Jahre Haft für rus­si­schen Spion / EuGH zu Mas­se­n­ent­las­sungen / IStGH künftig mit deut­scher Büro-Soft­ware

31.10.2025

Das OLG München verurteilte Dieter S. wegen seiner Arbeit für den russischen Geheimdienst. Fehlerhafte Anzeigen von Massenentlassungen sind nicht heilbar. Der IStGH trennt sich aus Sorge vor US-Eingriffen von Microsoft-Office.

Thema des Tages

OLG München zu Spionage für Russland: Das Oberlandesgericht München verurteilte Dieter S. wegen geheimdienstlicher Tätigkeit und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu sechs Jahren Haft. Der Deutschrusse habe zwischen 2014 und 2016 in der prorussischen "Pjatnaschka-Brigade" im Donbass gegen die ukrainischen Streitkräfte gekämpft. Von 2023 bis 2024 habe er in Deutschland für Russland spioniert und Sabotageaktionen gegen wichtige Infrastruktur geplant. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und erklärt, dass er die Spionage nur vorgetäuscht habe, um an Geld zu gelangen. Die Mitangeklagten Alexander J. und Alex D., die S. bei der Spionage geholfen haben sollen, erhielten zwölf und sechs Monate Haft auf Bewährung. Es berichten SZ (Lina Verschwele), FAZ (Timo Frasch/Robert Putzbach), taz (Dominik Baur), zeit.de, spiegel.de und bild.de (Anja Tischendorf/Jörg Völkerling).

Rechtspolitik

Jumiko – Angriffe auf Journalist:innen: Die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) schlägt vor, Angriffe auf Medienschaffende mit höheren Strafen zu ahnden. So solle erwogen werden, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung, § 188 StGB, auf Journalist:innen auszuweiten. Ferner bringt sie strafschärfende Regelbeispiele oder Qualifikationstatbestände bei Delikten wie Körperverletzung ins Spiel. Zur Begründung verweist sie auf stark ansteigende Fallzahlen bei Angriffen auf Journalist:innen. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Richterwahlen: In seiner Rede anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft warnte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor den Folgen parteipolitischer Streitigkeiten bei Richterwahlen. Ebenso schädlich sei es, Gerichte öffentlich zu verhöhnen oder ihre Entscheidungen als politisch motiviert zu diffamieren. SZ und FAZ (Finn Hohenschwert) berichten.

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, es wäre "merkwürdig", wenn es über Richterwahlen keinen parteipolitischen Streit gäbe. Angehende Richter:innen und Gerichte müssten Streit und Kritik aushalten, "gerade angesichts ihrer Bedeutung". Entscheidend sei, dass Meinungsverschiedenheiten gesittet ausgetragen werden.

Aufstellung von Wahl-Kandidat:innen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Nick Straile argumentiert auf dem JuWissBlog für die Verfassungsmäßigkeit von hybriden Versammlungsformaten bei der Aufstellung von Wahlkreiskandidat:innen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl spreche zwar für eine Präsenzpflicht. Doch berge diese Zugangshürden für sozial benachteiligte Parteimitglieder. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl streite daher für hybride Aufstellungsversammlungen.

Justiz

EuGH zu Massenentlassungsanzeige: Der EuGH entschied, dass fehlerhafte oder unvollständige Massenentlassungsanzeigen einer wirksamen Kündigung im Wege stehen. Die Anzeige darf auch nicht mit der heilenden Wirkung nachgeholt werden, dass eine ausgesprochene Kündigung dadurch nachträglich wirksam wird. Das Unionsrecht sehe für Massenentlassungen vor, dass der Arbeitgeber zunächst den Betriebsrat unterrichte, dann die Entlassungen anzeige und erst danach kündige. Vorgelegt hatten zwei Senate des Bundesarbeitsgerichts. tagesschau.de (Christoph Kehlbach) berichtet.

In ihrer Analyse auf LTO kommt die Rechtsanwältin Isabel Hexel zu dem Schluss, dass eine unterbliebene Massenentlassungsanzeige nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit der Kündigung führen müsse. Es bleibe aber unklar, wie unionsrechtskonforme Sanktionen aussehen könnten.

Der Rechtsanwalt Ulrich Kortmann kommentiert auf beck-aktuell, das BAG habe "sich nicht mit Ruhm bekleckert". Die vorgelegten Fälle hätten nicht zu den Vorlagefragen gepasst. Für Unternehmen ändere sich folglich nichts an den strengen Vorgaben für Massenentlassungen.

EuGH – Familiennachzug: Nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof darf einem jungen Syrer nicht der Familiennachzug verweigert werden, weil seine Eltern nicht innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung als Flüchtling einen Antrag auf Zusammenführung stellten. Der Mann hatte als Minderjähriger einen Asylantrag gestellt, war aber vor seiner Anerkennung volljährig geworden. Weil das Bundesverwaltungsgericht in diesen Fällen kein Recht auf Familienzusammenführung anerkannte, stellten die Eltern keinen entsprechenden Antrag. Dies holten sie jedoch sogleich nach, als der EuGH 2018 die deutsche Rechtsprechung beanstandete. Dass die deutschen Behörden den Antrag nun mit dem Argument ablehnten, dass er zu spät einging, hält der Generalanwalt für europarechtswidrig. Die Dreimonatsfrist hatte der EuGH erst 2018 aufgestellt, also lange nach der Anerkennung des Syrers. LTO berichtet.

EuGH zu verspätetem Flug: Der EuGH entschied, dass das Ausmaß der Verspätung eines Fluges immer mit Blick auf die bei der Buchung vereinbarte Ankunftszeit berechnet wird. Eine Fluggesellschaft darf eine Verspätung somit nicht dadurch kleinrechnen, dass sie wenige Tage vor dem Flug die geplante Ankunftszeit nach hinten verschiebt. tagesschau.de (Elena Raddatz) berichtet.

EuGH – Mindestlohn: Der Politikprofessor Martin Höpner erinnert auf dem Verfassungsblog daran, dass der EuGH am 11. November sein Urteil zur Mindestlohnrichtlinie sprechen wird. Dänemark hatte gegen sie geklagt, weil das Land die EU für nicht zuständig hält. In Art. 153 Abs. 5 AEUV ist normiert, dass die EU keine Kompetenz für Fragen des Arbeitsentgelts hat. Gleichzeitig, so der Autor, dürften die EU-Richter einen ausgeprägten Willen haben, "dem Unionsgesetzgeber keine Steine in den Weg zu legen".

BGH zu Nichtzulassung eines Anwalts nach Straftat: Ein Rechtsanwalt, dem 2010 die Rechtsanwaltszulassung entzogen worden war, weil er sich wegen banden- und gewerbsmäßigem Betrug in acht Fällen strafbar gemacht hatte, wird vorerst nicht erneut zugelassen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Entscheidend war, dass der Mann kaum mehr als zehn Prozent des Schadens beglichen hatte, der den Betrugsopfern entstanden war, sodass das Gericht keine aufrichtige Reue für das Fehlverhalten erkannte. Bloßer Zeitablauf genüge für eine Wiederzulassung nicht. LTO berichtet.

BAG zu Probezeit: Der Arbeitsvertrag einer Frau, der auf ein Jahr befristet war, durfte eine Probezeit von vier Monaten vorsehen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht, das ihre Kündigungsschutzklage zurückwies. Es gebe keinen festen Regelwert, wonach die Probezeit etwa nur ein Viertel der Gesamtdauer des befristeten Vertrags betragen dürfe. Stattdessen müsse die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall geprüft werden. Im vorliegenden Fall hatte die kündigende Arbeitgeberin nachweisen können, dass die Einarbeitung der Frau erst nach vier Wochen abgeschlossen war. LTO berichtet.

OLG Thüringen – Richter Bengt Fuchs: Die Anklage gegen den Verwaltungsrichter Bengt Fuchs wegen Volksverhetzung wird nicht zugelassen. Das Oberlandesgericht Thüringen bestätigte die Entscheidung des LG Gera, wonach in Fuchs' Äußerung bloß eine Beleidigung liege. Er hatte Sinti und Roma in einem Post als "Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche" bezeichnet. beck-aktuell berichtet.

LG Erfurt zu Missbrauch von Schülerin: Ein 63-jähriger Lehrer, der von 2016 bis 2020 eine Schülerin in 84 Fällen sexuell missbrauchte, wurde vom Landgericht Erfurt zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Mädchen hatte wegen Problemen im Elternhaus bei ihm Hilfe gesucht. Das Gericht zeigte sich "fassungslos", dass die Schule den Missbrauch nicht früher erkannte. Die Schülerin hatte sich wegen des Missbrauchs an einen Vertrauenslehrer gewandt, der ihr in der Folge jedoch nicht half, sondern pornografische Bilder mit ihr austauschte. Beim Schulleiter sei sie ebenfalls abgeblitzt. spiegel.de (Carlotta Böttcher), bild.de (Janek Könau) und beck-aktuell berichten.

LG Aschaffenburg zu Messerangriff in Aschaffenburg: Das Landgericht Aschaffenburg entschied, dass Enamullah O., der im Januar 2025 eine Kinderkrippengruppe mit einem Messer angriff und dabei zwei Menschen tötete, in der Psychiatrie untergebracht wird, bis von ihm keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht. Er litt zur Tatzeit unter einer paranoiden Schizophrenie und soll Stimmen gehört haben. FAZ (Jens Wohlgemuth) und Welt berichten.

StA Berlin – Julian Reichelt/Volksverhetzung: Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen Julian Reichelt wegen Volksverhetzung ein. Der Anfangsverdacht habe sich nicht erhärtet, erklärte die Behörde. Reichelt hatte auf X davor gewarnt, was passiere, "wenn man dafür sorgen will, dass die Polizei 'bunter' wird. In zehn Jahren ist die Polizei in unseren Städten arabisch dominiert. Viel Spaß!" SZ und spiegel.de berichten.

Michael Hanfeld (FAZ) kommentiert, man möge Reichelts Aussage zustimmen oder sie für völlig falsch halten, doch sei sie "ein Ausdruck der Meinungsfreiheit und kein Fall für den Paragrafen 130 Strafgesetzbuch". Genau wie die Ermittlungen gegen den Publizisten Norbert Bolz oder die Anzeigen gegen Bundeskanzler Friedrich Merz wegen seiner "Stadtbild"-Äußerung hätten die jetzt eingestellten Ermittlungen "mit demokratischer Streitkultur nichts mehr zu tun."

75 Jahre BGH: Zum 75. Geburtstag des Bundesgerichtshofes blickt tagesschau.de (Frank Bräutigam/Michael-Matthias Nordhardt) auf die Geschichte des Gerichts. Dass es seinen Sitz in Karlsruhe habe, liege auch daran, dass die Stadt nach dem Krieg mit dem erbgroßherzoglichen Palais ein geeignetes Gebäude anbieten konnte und für die vielen neuen Bundesrichter 80 bezugsfertige Wohnungen bereitstanden.

75 Jahre GBA: In einem weiteren Text zum Jubiläum der Bundesanwaltschaft betont tagesschau.de (Holger Schmidt) die Wagenburgmentalität, die sich in der Behörde nach dem tödlichen Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 entwickelt habe.

Recht in der Welt

IStGH: Aus Sorge vor Sanktionen, Zugriffen und Blockaden durch die US-Regierung unter Präsident Donald Trump will der Internationale Strafgerichtshof künftig nicht mehr auf Office-Programme von Microsoft zurückgreifen. Stattdessen will das Gericht das deutsche Open-Source Programm Open Desk einsetzen, dessen Entwicklung vom staatlichen Zentrum für Digitale Souveränität (Zendis) koordiniert wird. Im Mai dieses Jahres hatte Microsoft das E-Mail-Konto des IStGH-Chefanklägers Karim Khan gesperrt, nachdem Trump das Gericht mit Sanktionen belegt hatte. FAZ (Maximilian Sachse), Hbl (Josefine Fokuhl/Christof Kerkmann), spiegel.de und beck-aktuell berichten.

Italien – Justizreform: Auch der italienische Senat stimmte mit einfacher Mehrheit für die Justizreform von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Weil das Gesetz eine Verfassungsänderung vorsieht, für die es keine Zwei-Drittel-Mehrheit in den beiden Parlamentskammern gibt, müssen die Änderungen vom italienischen Volk in einem Referendum bestätigt werden. Die Reform will die autonome Selbstverwaltung der Richter:innen und Staatsanwält:innen abschaffen und durch zwei getrennte Gremien ersetzen, deren Mitglieder per Losverfahren bestimmt werden. Die Kandidatenliste für dieses Verfahren soll von den Parlamentskammern erstellt werden. Auf dieselbe Weise soll künftig auch das Oberste Disziplinargericht für Richter:innen und Staatsanwält:innen besetzt werden. Die Karrierewege von Richter:innen und Staatsanwält:innen sollen getrennt werden. FAZ (Matthias Rüb), zeit.de und spiegel.de berichten.

Österreich – Heinz-Christian Strache: Der österreichische Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Untreue angeklagt. Er soll versucht haben, sich 300.000 Euro aus einer Lebensversicherung auszahlen zu lassen, die die Wiener FPÖ für ihn abgeschlossen hatte. Die Prämie sollte im Erlebensfall ursprünglich an die Partei ausgezahlt werden. Strache soll 2014 mit Hilfe eines damaligen Parteikollegen eine neue Vereinbarung erstellt haben, die ihn als Bezugsberechtigten nannte. Die taz (Florian Bayer) berichtet.

Brasilien – Jair Bolsonaro: Der brasilianische Rechtsprofessor Álisson Campos und der deutsche Strafrechtsrepetitor Franz Janßen analysieren im FAZ-Einspruch die Verurteilung von Jair Bolsonaro wegen seines Putschversuchs, die nach ihrer Prognose Bestand haben wird. Während die materiellrechtliche Seite des Urteils unter brasilianischen Jurist:innen kaum umstritten und "ein Grund zur Freude" sei, habe die Zuständigkeit des Obersten Bundesgerichts Diskussionen ausgelöst. Das Gericht hatte erst zwei Wochen vor Anklageerhebung entschieden, dass seine Zuständigkeit für Strafverfahren gegen den Präsidenten auch nach dessen Amtszeit fortdauert.

Schweiz – Notverordnungen: Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht beanstandete eine Notverordnung des Bundesrats, mit der dieser im Rahmen der Fusion der Banken Credit Suisse und UBS Abschreibungen gestattete, die gesetzlich nicht vorgesehen waren. Der Jurist Johann-Jakob Chervet lobt das Urteil auf dem Verfassungsblog, da es den "Wildwuchs des Notrechts" zurückgestutzt habe. In der Schweizer Rechtswissenschaft habe sich die Ansicht durchgesetzt, dass die Exekutive mittels Notverordnungen auch Gesetzesrecht außer Kraft setzen kann.

Italien – Ausschluss von deutschen Fans: Um Auseinandersetzungen zwischen den Fans beim Fußballspiel SSC Neapel gegen Eintracht Frankfurt am 4. November zu verhindern, untersagte die Präfektur Neapel den Verkauf von Gästekarten an Fans aus Frankfurt. Auf LTO bezeichnen Nico Halkenhäuser und Tim Weingärtner, beide wissenschaftliche Mitarbeiter, diesen Schritt als europarechtswidrig. Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie dürfe niemand allein wegen seines Wohnortes vom Empfang einer Dienstleistung ausgeschlossen werden.

Juristische Ausbildung

Jurastudium: Nun berichtet auch beck-aktuell über die Umfrage der Lernplattform “Jurafuchs” unter Jurastudierenden. Herausgestrichen wird, dass ein Viertel der Befragten mindestens vierzig Stunden pro Woche für das Studium aufwenden.

Sonstiges

Anne Brorhilker: Im Buch zwei porträtiert die SZ (Pia Ratzesberger/Meike Schreiber) die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die bei der Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen zu Cum-Ex-Manipulationen leitete, bis sie aus Protest gegen die langsame Aufklärungsarbeit zur Organisation Finanzwende wechselte. Ihre neue Rolle sei es nicht, "wie ein Privatdetektiv zu recherchieren. Ich sehe meine Aufgabe darin, für bessere Strukturen zu sorgen." Entscheidend sei vor allem die konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze. Brorhilker wird als Person dargestellt, die unbeirrt ihre Ziele verfolgt, aber nicht ins Scheinwerferlicht drängt.

Psychisch Kranke: Heribert Prantl erinnert in der SZ an die Psychiatrie-Reform, die vor 50 Jahren durch die "Psychiatrie-Enquête" angestoßen wurde. Bis dahin seien Psychiatrien "grundgesetzfreie Räume" gewesen. Prantl nennt die Psychiatrie-Reform eine "Erfolgsgeschichte". Jüngste Forderungen nach einem zentralen Register für psychisch Kranke liefen jedoch auf eine Rückabwicklung hinaus. "Sie laufen darauf hinaus, psychische Krankheit und Kriminalität in eins zu setzen. Das wäre wirklich verrückt."

Verfassungstreue im Staatsdienst: Die FAZ (Timo Steppat) gibt einen Überblick, wie in Hessen die Verfassungstreue von Bewerber:innen für den Staatsdienst überprüft wird. In Interviews werden Integrität und Demokratieverständnis getestet. Bewerber:innen auf Stellen mit Vollzugsaufgaben, etwa in Polizei oder Justiz, werden grundsätzlich vom Landesverfassungsschutz überprüft. Dort seien allein im vergangenen Jahr 263.185 automatisierte Anfragen eingegangen – nicht nur zu Bewerber:innen für den Staatsdienst, sondern zum Beispiel auch zu Antragsteller:innen für einen Waffenschein.

Krankenversicherung im Staatsdienst: Im Gespräch mit LTO-Karriere (Pauline Dietrich) gibt Andreas Becker vom Beamtenbund dbb Ratschläge zur Versicherung im Staatsdienst. Er erklärt die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfe für Beamt:innen, Soldat:innen und Richter:innen. Weil die private Versicherung nach Alter und Risiko des Versicherten unterscheide, könne es lohnen, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.

75 Jahre EMRK: Am 4. November wird die Europäische Menschenrechtskonvention 75 Jahre alt. Auf beck-aktuell betont Rechtsanwalt Stefan von Raumer, es handele sich um das bis heute "weltweit stärkste und effektivste Instrumentarium zur Durchsetzung von Menschenrechten".


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2025: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58508 (abgerufen am: 07.11.2025 )

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