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Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2025: Vater­schaft­s­an­fech­tung erleich­tern? / BAG zu Betriebs­renten-Anpas­sung / Dehm ver­liert gegen Wagenknecht

30.10.2025

Legal Voices - die juristische Presseschau

Bundeskabinett beschloss Gesetzentwurf zur Vaterschaftsanfechtung. Commerzbank musste die Betriebsrenten trotz Milliardengewinns nicht an den Kaufkraftverlust anpassen. LG Berlin II sah Wagenknecht-Aussage von Meinungsfreiheit gedeckt.

 

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Thema des Tages

Vaterschaft: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Umsetzung des BVerfG-Urteils zur Vaterschaftsanfechtung beschlossen. Vorgesehen ist u.a. die Vermutung, dass in der Regel noch keine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater besteht, sofern dieser die Rolle erst seit weniger als einem Jahr ausfüllt. Weiter ist eine "Anerkennungssperre" geplant, wonach kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen kann, sofern der leibliche Vater bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft bei Gericht angestrengt hat. LTO und beck-aktuell geben einen Überblick über die geplanten Änderungen.

Rechtspolitik

Jumiko – Wohnungsleerstand: Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) schlägt Änderungen im Mietrecht vor, die verhindern sollen, dass Wohnungen nach dem Tod der Mieter:innen monatelang leer stehen, etwa weil Angehörige fehlen oder Erben nicht bekannt sind. Vorgesehen ist u.a., dass der Vermieter – sofern sich nicht innerhalb von acht Wochen nach dem Tod des Mieters Angehörige oder Erben melden – selbst für die Erben handeln soll, indem er für sie die Kündigung des Mietverhältnisses ausspricht, die Wohnung räumt, die darin befindlichen Gegenstände einlagert und ein Inventarverzeichnis anfertigt. Die entsprechende Beschlussvorlage soll auf der anstehenden Herbstkonferenz der Justizminister:innen am 7. November in Leipzig beraten werden. Es berichtet LTO (Hasso Suliak).

Jumiko: Wie LTO (Christian Rath) schreibt, ist die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) neue Koordinatorin der sogenannten A-Länder in der Justizministerkonferenz. Sie übernimmt den Posten von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), weil nach den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen die SPD die meisten Häuser im A-Lager stellt. 

Anwaltszwang: Wie LTO berichtet, fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) trotz der Pläne des Bundesjustizministeriums, den Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte von 5.000 auf 10.000 Euro zu erhöhen, für den Anwaltszwang weiterhin an der bisherigen Grenze von 5.000 Euro festzuhalten. Dies sei im Sinne des Verbraucherschutzes und der Effizienz gerichtlicher Verfahren erforderlich.

Luftsicherheit/Drohnen: Im Interview auf beck-aktuell (Tobias Freudenberg/Monika Spiekermann) spricht Rechtsprofessor Helmut Philipp Aust über potentielle gesetzgeberische Maßnahmen, um die Drohnenabwehr zu verbessern. Im Gespräch sind Änderungen im Luftsicherheitsgesetz, Änderungen von Ländergesetzen sowie eine Änderung des Grundgesetzes. 

Sozialstaat: Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz Lars Brocker versucht in der FAZ aus dem Grundgesetz einen "robusten Verfassungsauftrag zum Sozialstaat" herzuleiten. Konsentiert sei die Sicherung des Existenzminimums, wobei Nullrunden ohne Inflationsausgleich bei der Grundsicherung problematisch seien. Bei der Gewährleistung sozialer Sicherheit durch die Sozialversicherung müssten Leistungsausschlüsse bzw. -Einschränkungen verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden. Außerdem sieht der Autor ein "Staatsziel der Herstellung sozialer Gerechtigkeit". Im Sinne eines Untermaßverbots dürfe der Gesetzgeber nicht untätig zusehen, wie sich soziale Ungleichheit verfestigt. Daraus könne eine Handlungspflicht bei der Erbschafts- und der Vermögenssteuer entstehen.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Reinhard Müller (FAZ) kritisiert, dass das Selbstbestimmungsgesetz kaum noch Hürden für die Änderung des Geschlechtseintrags vorsieht, die es seiner Meinung nach aber geben sollte. Denn es gehe um mehr als um nunmehr weggebrochene Schutzzonen für Frauen oder öffentlichkeitswirksame Geschlechtsumwandlungen mit dem Ziel, seine Haft in einem Frauengefängnis anzutreten. Unter der Flagge der Selbstbestimmung habe die Ampel "in einer Mischung aus Egoismus und Beliebigkeit Grundrechte eher gefährdet als gestärkt".

Justiz

BAG zur Anpassung von Betriebsrenten: Das Bundesarbeitsgericht hat laut LTO entschieden, dass die Commerzbank die Betriebsrenten 2022 trotz eines Milliardengewinns im Jahr 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anpassen musste. Die Klagen mehrerer Betriebsrentner wurden somit zurückgewiesen. Laut Betriebsrentengesetz muss die Bank alle drei Jahre prüfen, ob eine Anpassung erforderlich ist. Stichtag für die Prüfung sei jedoch bereits der 1. Juli 2022 gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe die Entscheidung noch im billigen Ermessen der Bank gestanden.

LG Berlin II zu Dehm vs. Wagenknecht: Das Landgericht Berlin II hat die Unterlassungsklage des ehemaligen Linken-Abgeordneten Dieter Dehm abgewiesen. Der 75-Jährige wollte mit seiner Klage gegen die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht erreichen, dass diese es unterlässt, zu behaupten, Dehm sei "unzurechnungsfähig, unzuverlässig und nicht vertrauenswürdig". Die strittigen Äußerungen seien laut LG jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zudem seien sie im kleinsten Kreis bei einer Unterhaltung gefallen, die einen politischen Hintergrund gehabt habe. Dehm hatte bereits angekündigt, im Falle einer juristischen Niederlage möglicherweise Berufung einzulegen. Es berichtet die taz (Pascal Beucker).

BVerfG zu kirchlichem Arbeitsrecht: Rechtsprofessor Heiko Sauer lobt auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Egenberger. Sie sei nicht nur im Ton, sondern auch in der Sache weniger konfrontativ gegenüber dem Europäischen Gerichtshof als frühere Entscheidungen des Zweiten Senats.

In einer weiteren Besprechung des Egenberger-Beschlusses stellen die wissenschaftliche Mitarbeiterin Sarah Geiger und Rechtsprofessor Mattias Wendel auf dem Verfassungsblog fest, dass die Entscheidung im Ergebnis zwar europafreundlich sei, aber auch die Fragwürdigkeit von national-verfassungsrechtlichen ultra vires-Prüfungen zeige. Die Ausführungen des BVerfG zum Solange-Vorbehalt seien zudem "überraschend", weil sie in der Begründetheits-Prüfung angesiedelt wurden, statt wie üblich bei der Zulässigkeit.

BVerfG zu Abschiebungshaft: Nun berichtet auch die Welt (Philipp Woldin) über die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, wonach bereits die Festnahme zur Ermöglichung von Abschiebungshaft grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung voraussetzt.

BAG zu Equal Pay: Nun befassen sich auch die Doktorandin Anna Leoni Groteclaes und der wissenschaftliche Mitarbeiter Philipp Roller auf dem Verfassungsblog mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Entgeltgleichheit aus der vergangenen Woche. Sie prognostizieren, dass das Urteil Equal-Pay-Klagen neuen Auftrieb geben könnte, zumal auch die erwarteten Neuerungen der Entgelttransparenzrichtlinie in diese Richtung weisen.

LSG Berlin-BB zu DAV-Präsidentschaft: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, wonach die Präsidentschaft des Deutschen Anwaltvereins trotz Bezeichnung als Ehrenamt als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzustufen ist. Damit wurde die Klage von Ulrich Schellenberg, der dem DAV von 2015 bis 2019 vorstand, abgewiesen. 

OVG SH zu presserechtlicher Auskunft: Nun schreibt auch die FAZ (Jochen Zenthöfer) über die überraschende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, wonach die behördliche Ablehnung eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs einen Verwaltungsakt und keinen bloßen Realakt darstelle. Ausgangspunkt für den Beschluss war eine Anfrage der Bild-Zeitung. Der Vertreter des Axel-Springer-Verlags, Christoph Partsch, sieht in der Entscheidung eine gravierende Einschränkung der Pressefreiheit.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Strafprozess um die Entführung der Block-Kinder nahm die angeklagte Unternehmerin Christina Block Stellung zu ihren eigenen Handynotizen und schilderte, wie sehr sie die ihr zugetragenen Kinderpornografie-Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann in Panik versetzt hätten. Der Anwalt eines Mitangeklagten stellte einen Befangenheitsantrag aufgrund der nachträglichen richterlichen Zulassung von Handys, Dateien und weiteren Gegenständen als Beweismittel – darunter auch die Handynotizen Blocks. LTO (Peyman Khaljani) und spiegel.de  berichten über den 19. Verhandlungstag.

LG Trier zur Durchsuchung von Kanzleiräumen: Das Landgericht Trier hat die Durchsuchung der Wohn- und Kanzleiräume einer Strafverteidigerin sowie die Sicherstellung von Akten und digitalen Datenträgern für rechtswidrig erklärt. Die Ermittlungsmaßnahme habe auf einer unzureichend geprüften Verdachtslage beruht und in unverhältnismäßiger Weise in die Verteidigertätigkeit eingegriffen, so beck-aktuell. Die Rechtsanwältin war als Verteidigerin eines inhaftierten Mordverdächtigen tätig. Während der Untersuchungshaft hatte ein Mitgefangener angegeben, der Mandant der Verteidigerin habe ihm gegenüber eingeräumt, sie schmuggele Medikamente in die Justizvollzugsanstalt und habe ihn bei der Vorbereitung einer Falschaussage unterstützt.

VG Gelsenkirchen zu Halloween-Dekoration: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem ein Bürger erreichen wollte, dass die Stadt Herne etwas gegen die Halloween-Dekoration von Vorgärten und Häuserfassaden in einer ehemaligen, denkmalgeschützten Bergarbeitersiedlung unternimmt, so LTO. Der Antrag sei schon unzulässig. Dem Antragsteller fehle die Antragsbefugnis, denn er habe nicht geltend gemacht, in eigenen Rechten verletzt zu sein.

AG Bremen zu Volksverhetzung durch Pastor: Die strenggläubigen Protestanten David Wengenroth und Felix Böllmann haben das Buch "Der Fall Latzel – Ein Rufmord mithilfe der Justiz" geschrieben. Pastor Latzel, der u.a. von teuflischer "Homo-Lobby" sprach, war vom Amtsgericht Bremen 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt worden, das Landgericht Bremen hatte das Verfahren 2024 gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Eckhard Stengel (taz.de) bespricht das Buch und räumt Fehler der Justiz ein. Das Buch erwecke aber den falschen Eindruck, dass die Meinungsfreiheit von konservativen Christ:innen in Deutschland generell gefährdet sei.

StA Berlin – Jurassica Parka: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Dragqueen Jurassica Parka wegen des Verdachts der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten. Im Oktober 2023 wurde Mario O., wie Jurassica Parka mit bürgerlichem Namen heißt, bereits wegen desselben Tatbestands vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Es schreiben FAZ (Helene Röhnsch) und spiegel.de (Frauke Böger/Juliane Löffler).

Recht in der Welt

Türkei – Queerness: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Bedirhan Erdem und Katrin Müller setzen sich auf EJIL:Talk! (in englischer Sprache) mit einem türkischen Gesetzentwurf auseinander, der u.a. eine Bestrafung all jener vorsieht, die von der staatlich vorgeschriebenen Heteronormativität abweichen. Homosexuellen Paaren, die eine informelle Verlobungs- oder Hochzeitsfeier abhalten, drohen etwa bis zu vier Jahre Haft.

Schweden – Strafmündigkeit: Wie die taz (Anne Diekhoff) schreibt, plant die schwedische Regierung, nicht nur die Strafmündigkeit bei schweren Straftaten auf 13 Jahre zu senken, sondern auch, dass bereits 13-Jährige inhaftiert werden können. Bisher waren Gefängnisstrafen selbst für 15- bis 17-Jährige die absolute Ausnahme. Anlass der Pläne ist, dass kriminelle Gangs sogar Kinder über social media als Auftragsmörder rekrutieren.

Frankreich – Lügen über Brigitte Macron: Nun berichtet auch Die Zeit (Matthias Krupa) über den Pariser Prozess gegen zehn Angeklagte, denen vorgeworfen wird, sie verbreiteten die Lüge, dass die Präsidentengattin Brigitte Macron als Mann geboren wurde.

Juristische Ausbildung

Gender-Gap bei Prüfungen: Nun befasst sich auch die Rechtsanwältin Jacqueline Knoll auf beck-aktuell mit dem Problem, dass Prüfungskommissionen im Staatsexamen größtenteils mit Männern besetzt sind. Sie plädiert für eine paritätische Besetzung.  

Sonstiges

Regenbogenflagge: Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) weiß, sieht das Bundesinnenministerium die von der früheren Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im Jahr 2022 erteilte Genehmigung für das Hissen der Regenbogenflagge an Dienstgebäuden des Bundes kritisch. So regen die Beamt:innen eine "grundsätzliche Überarbeitung" der geltenden Vorschriften an, mit Blick auf "neu etablierte Gedenktage und besondere Beflaggungssituationen". Dabei wird auch auf einen "Dissens innerhalb der Bundesregierung" zur Handhabung der Flagge verwiesen. 

Abschiebung nach Georgien: Vor sechs Jahren erschoss ein Killer des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB im Berliner Tiergarten den Tschetschenen Selimchan Changoschwili. Sein Bruder wurde nun nach Georgien abgeschoben. Die FAZ (Marlene Grunert/Friedrich Schmidt) berichtet und wirft die Frage auf, wie sicher Georgien heute für jemanden ist, dessen Bruder in Berlin von einem russischen Auftragskiller ermordet worden ist.


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LTO/sf/chr

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Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2025: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58496 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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