Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Oktober 2025: StA Berlin zu "Deut­sch­land erwache" / Hubig will Frauen schützen / OVG Schleswig erschwert Pres­se­an­fragen

27.10.2025

Die StA Berlin ermittelt gegen den Autor Norbert Bolz wegen eines ironischen Tweets. Justizministerin Hubig stellt im Interview ihre Projekte zum Schutz von Frauen vor. Laut OVG Schleswig-Holstein ist eine Presseauskunft ein Verwaltungsakt.

Thema des Tages

StA Berlin – "Deutschland erwache": Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen den Autor Norbert Bolz wegen eines Postings auf X aus dem Jahr 2024, in dem er ironisch den Satz "Deutschland erwache" genutzt hatte. Der Strafvorwurf lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 86a StGB. LTO (Max Kolter) erläutert, dass der Ausspruch "Deutschland erwache!" vom Verfassungsschutz der verbotenen NSDAP zugeordnet wird. Die Staatsanwaltschaft behandelt ihn daher ebenso wie etwa die von Björn Höcke mehrfach verwendete SA-Parole "Alles für Deutschland", Hakenkreuze oder den Hitlergruß als nach § 86 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 86a Abs. 2 StGB verbotenen NS-Code. spiegel.de (Dietmar Hipp) beantwortet in einem Q&A die wichtigsten Fragen zum rechtlichen Rahmen. Zitiert wird dabei u.a. Staatsanwalt Simon Pschorr von der Neuen Richtervereinigung, der Durchsuchungen bei Äußerungsdelikten kritisch gegenübersteht: "Im Einzelfall können sich diese als unverhältnismäßig erweisen".

Ausführlich widmet sich Ronen Steinke (Mo-SZ) nicht nur dem Fall Bolz, sondern auch Fällen der angeblichen Verharmlosung des Holocausts durch NS-Vergleiche. Steinke schreibt: "Die neue, ziemlich ausufernde Interpretation des Volksverhetzungsparagrafen ist noch jung, sie ist fragwürdig, und womöglich wackelt sie auch noch."

Es sei "pervers", wenn im vermeintlichen Kampf gegen eine Wiederbelebung des NS-Unrechts Grundrechte ausgehebelt werden, kritisiert Reinhard Müller (Sa-FAZ) in seinem Kommentar. Hendrik Wieduwilt (n-tv) meint, dass staatliche Überreaktionen wie Hausdurchsuchungen bei Kolumnisten wegen ironischer Aussagen das Vertrauen in die Justiz untergraben und letztlich der AfD nutzen. Jürgen Kaube (Sa-FAZ) empfiehlt, Staatsanwälte und Richter, die hier den Anfangsverdacht einer Straftat erkennen, ins Repetitorium zurückzuschicken. Gunnar Schupelius (BamS) kritisiert, dass der Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Hausdurchsuchung nicht abgelehnt hat. Im Fall Bolz hätten die Instrumente versagt, die den Bürger vor dem Staat schützen sollen und das sei sehr beunruhigend.

Rechtspolitik

Justizministerin Hubig im Interview: Die Sa-taz (Patricia Hecht/Anna Lehmann) hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) interviewt. Die Ministerin betont, dass sie sich selbst als Feministin sieht und fordert, dass der Staat klare Grenzen zieht, um Frauen besser zu schützen und ihre Rechte zu stärken. So prüfe ihr Ministerium u.a., ob verbale sexuelle Belästigung strafrechtlich geahndet werden könne. Beim Sex mit Jugendlichen ist Hubig für das Prinzip "Ja heißt Ja". In den nächsten Monaten werde es einen Gesetzentwurf zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt beim Sorge- und Umgangsrecht geben. Hubig befürwortet die doppelte Mutterschaft für lesbische Paare, will hier aber Kompromisse mit der CDU/CSU suchen. Der Staat werde Kinder nicht obdachlos machen, weil die Eltern Termine beim Job-Center schwänzen. 

Ethiker Frister im Interview: Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) äußert sich der Ethikrats-Vorsitzende Helmut Frister zu aktuellen politischen Reformen wie dem Bürgergeld, der Wehrpflicht und der Organspende und betont dabei die ethischen und verfassungsrechtlichen Herausforderungen. Er warnt vor einer Abtreibungsreform, da sie das Risiko berge, vom Bundesverfassungsgericht gekippt zu werden und dann noch mehr Ärzt:innen als heute schon davor zurückschrecken würden, Abtreibungen vorzunehmen. Zudem fordert er eine bessere Dokumentation von Strafprozessen, die gegenwärtige Rechtslage sei ein "absoluter Anachronismus".

Cannabis: Bei der Vorstellung der Bundeslagebilder Organisierte Kriminalität und Rauschgift in der vergangenen Woche äußerte sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch zur teilweisen Entkriminalisierung von Cannabis und betonte, dass Cannabisdelikte mit 96.320 Fällen weiterhin den größten Anteil aller Rauschgiftdelikte ausmachen. LTO, bild.de (Josef Forster) und beck-aktuell berichten. 

Dass die Polizei als Folge der Cannabis-Legalisierung weniger Delikte verzeichnet, ändere daran nichts, dass Menschen immer früher an immer stärkeren Drogen sterben, kommentiert Joachim Käppner (Sa-SZ). Wenn Staat und Gesellschaft nicht Strafverfolgung wie Prävention zugleich verbessern, könnte der Bundesrepublik bei den Folgen des Drogenkonsums das Schlimmste noch bevorstehen. Auch für Jasper von Altenbockum (Sa-FAZ) zeigen die Zahlen, dass eine Legalisierung von Drogen nicht zum Rückgang des Konsums führt, sondern nur dazu, dass nun erlaubt ist, was früher verboten war. Er plädiert daher für eine komplette Rücknahme des Cannabisgesetzes. Das Unheil, das es anrichte, stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen, den es bringe.

Cyberabwehr: Im Interview mit dem Hbl (Leila Al-Serori/Moritz Koch/Dietmar Neuerer) kündigt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse einräumen zu wollen, um Cyber-Attacken aus dem Ausland abzuwehren – und notfalls selbst zurückzuschlagen. Es reiche nicht, Cyberangriffe nur mit möglichst wenig Schaden zu überstehen, so Dobrindt. "Wir müssen auch in der Lage sein, uns gegen die Urheber solcher Angriffe zu wehren." Der entsprechende Gesetzentwurf werde derzeit erarbeitet und soll im nächsten Jahr im Kabinett vorgestellt werden.

Extremismus im öffentlichen Dienst: Der Bundestagsabgeordnete Marcel Emmerich (Grüne) fordert im FAZ-Einspruch eine schärfere Reaktion des Staates auf rechtsextremistische Äußerungen von Staatsbediensteten. Er zieht als Negativbeispiel eine Entscheidung des VGH München heran, in der die Entlassung eines Polizeibeamten, der als Personenschützer der Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde Charlotte Knobloch Dienst versah und sich in sozialen Medien mehrfach rassistisch, fremdenfeindlich und nationalsozialistisch geäußert hatte, beanstandet wurde. Emmerich spricht sich für die konsequente Anwendung des Disziplinarrechts sowie eine bessere Erkennung verfassungsfeindlicher Einstellungen in Sicherheitsbehörden aus. Er begrüßt den Vorstoß des Bundesrats für einen neuen § 341 StGB, mit dem künftig bereits das Zugänglichmachen solcher Inhalte unter Strafe gestellt werden soll – auch ohne öffentliche Verbreitung.

Sexualstrafrecht: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer argumentiert in seiner spiegel.de-Kolumne, dass Lücken im Sexualstrafrecht nicht zwangsläufig ein Mangel, sondern oft bewusst gesetzgeberisch gewollt sind, da das Strafrecht nur klar definierte und gesetzlich bestimmte Handlungen bestrafen darf. Er warnt vor einer Ausweitung des Strafrechts auf moralisch fragwürdiges, aber nicht strafwürdiges Verhalten, da dies die rechtsstaatlichen Prinzipien gefährden würde. Fischer betont, dass die Nichtstrafbarkeit bestimmter Handlungen Ausdruck von Freiheit und rechtsstaatlicher Zurückhaltung ist. Skeptisch sieht er daher die Einführung neuer Straftatbestände, wie "Upskirting", "Downblousing" und die Ausweitung des Gewaltbegriffes. Auch die aktuellen Vorschläge – Catcalling und das Fotografieren fremder bekleideter Körperteile – führt Fischer beispielhaft für das Lückenfüllungsprogramm an, das Gesetzgeber und Öffentlichkeit im Bereich sexuell motivierten Handelns unermüdlich umtreibt. 

Jumiko Mitteldeutschland: Die Justizministerinnen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben erstmals eine mitteldeutsche Justizministerinnenkonferenz abgehalten, um ihre Zusammenarbeit zu intensivieren. Sie fordern eine Überarbeitung des Cannabisgesetzes und eine Reform des Selbstbestimmungsgesetzes, um Missbrauch zu verhindern. Einig sind sie sich auch, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der Asylverfahren gestärkt werden muss. beck-aktuell berichtet. 

Globale Mindeststeuer: Die beiden Rechtsanwälte Julian Böhmer und Max Fuss analysieren auf LTO die Folgen des Ausstiegs der USA aus der globalen Mindeststeuer und warnen vor einer Zwei-Klassen-Steuerwelt, in der europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile erleiden könnten. Sie betonen die Notwendigkeit eines tragfähigen Kompromisses, der sowohl die Integrität der Mindeststeuer wahrt als auch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schützt.

Justiz

OVG SH zu Presseauskunft: Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Presseauskünfte Verwaltungsakte sind, was einen Bruch mit jahrzehntelanger Rechtsprechung darstellt. Dadurch müssen Journalist:innen vor einer Klage zunächst ein Widerspruchsverfahren durchlaufen, was die zeitnahe Berichterstattung erheblich erschwert. Kritiker:innen sehen darin eine Gefährdung der Pressefreiheit, da der Staat so die Informationsweitergabe an die Medien verzögern oder erschweren könnte. welt.de (Benjamin Stibi) berichtet. 

BVerfG – § 353d StGB/Carsten Janz: Nachdem der Journalist Carsten Janz wegen der wörtlichen Wiedergabe zweier Teilsätze aus einem Beschwerdebeschluss rechtskräftig wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen nach §  353d Nr. 3 StGB verurteilt wurde, hat er nun unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ziel ist, die Strafnorm erneut auf ihre Vereinbarkeit mit der Pressefreiheit hin prüfen zu lassen. Bereits zweimal hat sich das Bundesverfassungsgericht mit §  353d Nr. 3 StGB befasst, in beiden Fällen billigte das BVerfG die Norm. LTO (Max Kolter) berichtet.

BGH zu Vorschusszahlungen in der WEG: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümmer-Gemeinschaft bei der kollektiven Festlegung von Vorschüssen zur Kostentragung ein weites Ermessen hat. Selbst hohe Umlagen für erwartete Ausgaben wie Reparaturen oder Verwaltungskosten sind zulässig, solange sie nicht offensichtlich überhöht sind. Einzelne Eigentümer:innen können solche Mehrheitsbeschlüsse nur in Ausnahmefällen erfolgreich anfechten. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

BGH zu Gewinneinziehung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Taterträge aus dem Vertrieb volksverhetzender Bücher in deutlich größerem Umfang eingezogen werden müssen als vom Oberlandesgericht Dresden geurteilt. Die Angeklagten hatten nicht nur Lohn für ihre Tätigkeit erhalten, sondern auch nachträglich Kosten erstattet bekommen, was vom BGH jetzt ebenfalls als Tatertrag gewertet wurde. Das OLG Dresden muss nun die Strafaussprüche neu verhandeln und entscheiden. beck-aktuell berichtet. 

BAG zu Equal Pay: Nun befasst sich auch Rechtsanwalt Ruven Bäsemann auf beck-aktuell mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Entgeltgleichheit aus der vergangenen Woche. Er beschränkt sich auf den Aspekt, dass das BAG an der Rechtsprechung festhält, dass § 22 AGG in Fragen der Lohngleichheit keine “überwiegende Wahrscheinlichkeit” für die Beweislastumkehr erfordert. Ansonsten werden allgemeine Aspekte der Entgeltgleichheit dargestellt.

OLG Hamburg – Datenpanne von Facebook: Die Sa-taz (Svenja Bergt) berichtet, dass jetzt auch der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) gegen Meta Sammelklage eingereicht hat. Es geht um eine Datenpanne, bei der in den Jahren 2018 und 2019 durch eine Lücke in der Suchfunktion von Facebook insgesamt 533 Millionen hinterlegte Telefonnummern ausgelesen worden seien. Zuvor hatte bereits der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt.

LG Bonn zu Datenspeicherung auf US-Servern: Nachdem ein Richter des Landgerichts Bonn in einer Urteilsbegründung scharfe Kritik an der US-Regierung geäußert und ihr u.a. "deutlich anti-demokratische, anti-rechtsstaatliche, autokratische bis faschistische Tendenzen" attestiert hatte, hat die US-Botschaft ihrerseits heftig reagiert: "Nicht in den USA, sondern in Deutschland seien die Grundrechte bedroht", teilte ein Sprecher mit. In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit ging es um den Auskunftsanspruch eines Social-Media-Nutzers über mögliche Zugriffe von US-Geheimdiensten auf seine Daten. In der Sa-FAZ (Finn Hohenschwert) wird darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof bereits 2020 klargestellt hatte, dass politische Stellungnahmen in Urteilen unzulässig seien.

Recht in der Welt

EuGH/Dänemark – Ghettogesetz: Einen Ausblick auf die demnächst zu erwartende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum dänischen Ghettogesetz gibt die Assistenzprofessorin Hanna Eklund im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Das dänische Gesetz ermöglicht u.a. die Zwangsumsiedelung von Bewohnern in Gebieten, in denen mehr als 50 Prozent der Menschen als "nicht-westliche Einwanderer und ihre Nachkommen" eingestuft werden. Die Autorin empfiehlt dem EuGH, das Gesetz nicht zu akzeptieren, da "nicht-westliche Einwanderer" auch dänische Staatsbürger sein können und damit auch EU-Bürger von Diskriminierung aufgrund Rasse oder ethnischer Herkunft betroffen sind.

Russland/Ukraine – Eingefrorene russisches Vermögen: Wie LTO berichtet, wurde beim EU-Gipfel am vergangenen Freitag beschlossen, dass die EU-Kommission einen Vorschlag zur Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte (die in Belgien lagern) zur Unterstützung der Ukraine erarbeiten soll. Belgien blockierte eine Einigung und fordert Garantien, um mögliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken für Belgien auszuschließen. Eine endgültige Entscheidung soll beim nächsten Gipfel am 18. Dezember getroffen werden.

USA – US-Regierung vor Gericht: Bloomberg Law hat eine Online-Datenbank veröffentlicht, die gerichtliche Auseinandersetzungen der Trump-Regierung systematisch dokumentiert. Sie zeigt, dass die Exekutiventscheidungen von US-Präsident Donald Trump in zahlreichen Fällen zunächst vor Bezirksgerichten scheiterten, bevor der Supreme Court später zugunsten der Exekutive eingriff. Besonders kritisch betrachtet wird die hohe Zahl an unbegründeten Eilentscheidungen des Supreme Court, die eine konsistente Rechtsanwendung erschweren. beck-aktuell (Jannina Schäfer) berichtet.

Frankreich – Greenwashing: Auch die Sa-FAZ (Niklas Záboji) berichtet jetzt über die Verurteilung des französischen Energiekonzerns Totalenergies zu Schadensersatz wegen Greenwashings. Das Unternehmen hatte in einer Kampagne vorgegeben, bis 2050 CO₂-neutral zu werden und eine führende Rolle bei der Energiewende zu spielen, obwohl der Großteil seiner Aktivitäten weiterhin auf fossilen Brennstoffen basiert.

Australien – Social-Media-Verbot für Kinder: Die Doktorandin Qifan Zhang argumentiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass Maßnahmen wie das australische Social-Media-Verbot und Buchzensuren zwar dem Schutz von Kindern dienen sollen, aber die demokratische Bildung gefährden, indem sie den Zugang zu kontroversen Ideen einschränken. Sie warnt, dass solche Eingriffe die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit und das Recht auf politische Kommunikation verletzen können. Einschränkungen im Bildungsbereich seien nur dann zulässig, wenn sie verhältnismäßig sind und die demokratische Teilhabe nicht untergraben.

UN-Charta: zdf.de (Louisa Hadadi) würdigt die UN-Charta, die vor achtzig Jahren in Kraft getreten ist und zitiert dabei u.a. die MPI-Referentin Alexandra Kemmerer: Trotz aller Schwächen seien die UN eine große Errungenschaft, sagt Kemmerer. Mit den UN gebe es ein Forum, um große planetarische Probleme von existenzieller Bedeutung zu behandeln. 

Das Völkerrecht sei aktuell weit davon entfernt, das Rückgrat einer internationalen Weltordnung zu bilden, und werde stattdessen oft an den Rand gedrängt, ignoriert oder instrumentalisiert, schreiben der Beamte Jasper Mührel und der Dozent Linus Mührel im Verfassungsblog. Angesichts des irrationalen Verhaltens verschiedener Akteure und der großen Diskrepanz zwischen ihrem Handeln und ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen lasse sich die aktuelle Situation wohl treffend als "absurd" beschreiben. Doch sei dies kein Grund für Verzweiflung und Resignation, sondern vielmehr eine Einladung, die Profession des Völkerrechts in neuer Weise zu begreifen, meinen die Autoren.

Juristische Ausbildung

Prüfungsnoten: Die Rechtsprofessoren Jörn Griebel und Roland Schimmel analysieren auf LTO-Karriere die Noten von 16.512 Examensklausuren aus NRW und zeigen, dass selbst die besten Prüflinge kaum Spitzennoten erreichen, was Zweifel an der Machbarkeit und Fairness der Prüfungen aufwirft. Sie kritisieren, dass die Durchschnittsnote lediglich im Bereich "ausreichend" liegt und nur ein Bruchteil der Kandidat:innen zweistellige Ergebnisse erzielt, was auf systematische Überforderung hindeutet.

Juristische Berufswünsche: Eine aktuelle Umfrage der Lernplattform "Jurafuchs" unter Jurastudierenden, über die die Sa-FAZ (Anna Nowaczyk) berichtet, zeigt, dass Großkanzleien als künftige Arbeitgeber an Beliebtheit verlieren. Sie landen in dem Umfrageranking lediglich auf Platz fünf, nach mittelständischen Kanzleien, der Justiz, dem öffentlichen Dienst und Wirtschaftsunternehmen. Die Ergebnisse unterstreichen eine Trendwende, die schon vor Jahren in der juristischen Branche begann.

Sonstiges

Digitale Dienste: Die EU-Kommission wirft Facebook, Instagram und TikTok vor, gegen den Digital Services Act (DSA) zu verstoßen, insbesondere wegen mangelnder Datentransparenz und komplizierter Meldeverfahren für illegale Inhalte. Meta wird zusätzlich verdächtigt, Kinder nicht ausreichend vor süchtig machenden Algorithmen zu schützen, während TikTok Risiken für Wahlen und öffentliche Debatten nicht ausreichend adressieren soll. Sollten die Plattformen keine überzeugenden Gegenargumente liefern, drohen Geldstrafen von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes. beck-aktuell berichtet.

RAin Vera Magali Keller: Im Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) wird in der Rubrik "Most wanted" die Berliner Rechtsanwältin und Mediatorin Vera Magali Keller vorgestellt. Zu ihren Mandantinnen und Mandanten zählen neben Organisationen des öffentlichen, politischen und humanitären Sektors auch Whistleblower und Hacker.

 

Anm. d. Red.: Beitrag in der Version vom 27.10.2025, 09.54 Uhr, korrigiert wurde dass Bolz schrieb "Deutschland erwache" und nicht wie zuvor unzutreffend hier erwähnt "Deutschland erwacht".

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Oktober 2025: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58465 (abgerufen am: 07.11.2025 )

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