Ein Mann aus Gaza erhob Verfassungsbeschwerde gegen die Lieferung von Panzergetrieben. Der Betreiber der KI Grok haftet für Falschaussagen. Das Landgericht Bonn spricht von einer "offen rechtsextremistisch-populistischen Regierung in den USA".
Thema des Tages
BVerfG – Waffenlieferungen an Israel: Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) erhob im Namen eines Mannes aus Gaza eine Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Waffenlieferungen nach Israel. Er greift Entscheidungen des VG Frankfurt und des VGH Hessen an, die im Eilverfahren die Ausfuhrgenehmigungen für Panzergetriebe des Augsburger Rüstungsunternehmens Renk für rechtmäßig hielten. Der Mann beruft sich auf Schutzpflichten, die sich aus seinem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergäben. Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht im Urteil zur US-Airbase Ramstein entschieden, dass den deutschen Staat Schutzpflichten zugunsten ausländischer Zivilisten treffen können. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine "ernsthafte Gefahr", "dass dem Schutz des Lebens dienende Regeln des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte systematisch verletzt werden". LTO (Max Kolter) berichtet. Es sei nicht zu erwarten, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde allzu "schnell vom Tisch wischen wird".
Rechtspolitik
Medizinal-Cannabis: Im Interview mit der FAZ (Christian Geinitz) kritisiert der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), die Liberalisierung im Bereich des Medizinal-Cannabis. Durch die Möglichkeit, Cannabis telemedizinisch verschrieben zu bekommen, habe man "Dealer in weißen Kitteln geschaffen". Er fordert einen verpflichtenden Arzt-Patienten-Kontakt vor einer Verschreibung. Gleichzeitig betont er, den legalen Zugang zu Cannabis erhalten zu wollen.
Stephan Löwenstein (FAZ) kritisiert in seinem Kommentar die "scheunentorbreite Lücke", die das "Kiffgesetz" gelassen habe, "und zwar offensichtlich ganz bewusst". Es sei besonders absurd, dass nun "ausgerechnet Ärzte diejenigen sind, die viele Konsumenten mit Cannabis versorgen". Ein schlichtes Zurück sieht der Autor jedoch nicht als Lösung an: "Der Status quo ante, der die Justiz mit der Verfolgung von Kleinkonsumenten belastet hat, war auch nicht ideal."
Wehrpflicht: Reinhard Müller (FAZ) erinnert daran, dass Männer nach dem Grundgesetz zum Dienst sowohl in den Streitkräften als auch in der Bundespolizei und einem Zivilschutzverband verpflichtet werden können. Jeder und jede könne daher auf sinnvolle Art eingesetzt werden. Mit Blick auf das von den Grünen geforderte "Gesellschaftsjahr" fordert Müller eine klare Priorisierung: "Zuerst kommt der Wehrdienst."
Menschenhandel: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem die Strafbarkeit von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung reformiert werden soll. Das Gesetz soll die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen. Der Tatbestand des Menschenhandels soll demnach auch die Ausbeutung von Menschen im Rahmen einer Leihmutterschaft, einer Adoption oder einer Zwangsheirat umfassen. Bei allen Ausbeutungsformen soll künftig auch die Nachfrage strafbar sein, wenn Kund:innen von der Ausbeutung wissen. LTO berichtet.
Klimaschutz: Die Grünen im EU-Parlament haben mit einem Rechtsgutachten in die Diskussion um die Festlegung eines EU-Klimaziels für 2040 interveniert. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reduzierung der CO2-Emissionen um 90 Prozent liege am unteren Ende des rechtlich Zulässigen. Bleibe die EU dahinter zurück, drohten Haftungsrisiken gegenüber Drittstaaten, heißt es im Gutachten der Anwält:innen Roda Verheyen und Johannes Funke. Sie verweisen auf ein Gutachten des IGH und Urteile des EGMR. beck-aktuell berichtet.
Justiz
LG Hamburg zu falschen KI-Aussagen/Grok: Der Betreiber des KI-Bots Grok, X.AI, haftet, wenn Grok halluzinierte, fehlerhafte Aussagen macht. Dies entschied das Landgericht Hamburg. In dem Fall hatte Grok fälschlicherweise behauptet, die Organisation Campact e.V. erhalte eine umfangreiche staatliche Finanzierung. Dies verletze den Verein in seinem Persönlichkeitsrecht. Das Gericht betonte, dass der Aussage eine "gewisse faktische Aussagekraft" beigemessen werde, obwohl sie KI-generiert sei. Schließlich behaupte Grok selbst, "faktenbasiert" zu antworten. beck-aktuell berichtet.
LG Bonn zu Datenspeicherung auf US-Servern: Das LG Bonn nahm eine Entscheidung zu den datenschutzrechtlichen Pflichten eines US-Unternehmens zum Anlass für eine deutliche Kritik an der Trump-Administration. Das Gericht sprach von einer "offen rechtsextremistisch-populistischen Regierung in den USA". Die "regelrechte Tirade", so beck-aktuell (Maximilian Amos), münde in der Feststellung, dass die USA "– noch – ein verbündeter Staat Deutschlands" seien. Inhaltlich ging es in dem Verfahren darum, ob das beklagte Unternehmen verpflichtet ist, über Zugriffe von US-Geheimdiensten auf die Daten des Klägers zu informieren.
BVerwG zu Rundfunkbeitrag: Rechtsprofessor Wolfgang Schulz und Medienforscher Tobias Mast kritisieren auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Der zuständige Senat habe "die Herkulesaufgabe, die er letztlich auch seiner eigenen Gerichtsbarkeit aufbürdet, nicht vollends überblickt". Weil Vielfalt viele Dimensionen habe und verschiedene Forschungsdisziplinen berühre, hätten in der Vergangenheit selbst ambitionierte Studien nur eng begrenzte Aussagen treffen können. Die Autoren prognostizieren daher, dass die Tatinstanzen bemüht sein werden, die Gutachten der Klägerseite zum Zustand des ÖRR als unzureichend zu würdigen.
OLG München – Korruption durch Aserbaidschan: Vor dem Oberlandesgericht München begann der Prozess gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer, dem Bestechlichkeit vorgeworfen wird. Die Anklage wirft ihm vor, Geldzahlungen von Aserbaidschan erhalten zu haben. Im Gegenzug soll er Reden in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gehalten haben, die das Land positiv darstellten. Sein Anwalt wies die Vorwürfe als "Fake News" zurück. LTO berichtet.
OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Im Strafprozess gegen Susann Eminger, der am 6. November vor dem OLG Dresden beginnt, sind drei Tage für die Zeugenvernehmung von Beate Zschäpe eingeplant. Ihr Anwalt sicherte zu, dass sie vor Gericht aussagen wird. Die Anklage gegen Eminger basiert maßgeblich auf Zschäpes Aussagen gegenüber dem Bundeskriminalamt im Oktober 2023. Eminger, die Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund geholfen haben soll, wird die Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung vorgeworfen. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.
VGH BaWü zu Grundschulempfehlung: LTO (Xenia Piperidou) stellt drei aktuelle Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur verbindlichen Grundschulempfehlung vor. Seit Anfang 2025 steht der Weg aufs Gymnasium in Baden-Württemberg nur Kindern offen, die eine Gymnasialempfehlung erhalten oder eine Kompetenzmessung oder einen Potenzialtest erfolgreich abschließen. Der VGH bemängelte unter anderem, dass das Verfahren auf staatliche Schulen zugeschnitten ist. Das Gericht erlaubte dem Schüler einer privaten Grundschule daher den Wechsel auf das Gymnasium, obwohl das Kind den Potenzialtest nicht bestanden hatte.
LG Karlsruhe zu Fanprojekt-Mitarbeitern: Nun berichtet auch die taz (Christoph Ruf) über die Einstellung des Verfahrens gegen drei Sozialarbeiter, die gegenüber der Polizei ihre Aussage verweigerten, um ihr Vertrauensverhältnis zu den Ultra-Fangruppen nicht zu gefährden. Das Gericht habe im Rahmen der Urteilsverkündung betont, dass es nicht nachvollziehen könne, warum die Soziale Arbeit nach der aktuellen Gesetzeslage vom Zeugnisverweigerungsrecht ausgenommen ist. Die "Crux an der vermeintlichen Ende-gut-alles-gut-Geschichte aus Karlsruhe" sei daher, dass das gute Ende noch ausstehe.
LG Bonn – Cum-Ex/Sheridan: Im Cum-Ex-Verfahren gegen den Sheridan-Fondsmanager Günter G. vor dem LG Bonn plädierte sein Verteidiger auf Freispruch. Er bezeichnete Kai-Uwe Steck, der als Kronzeuge gegen G. aussagte, als Opportunisten und notorischen Lügner. Das Gericht will das Urteil am 3. November verkünden, berichtet das Hbl (Volker Votsmeier).
LG Stuttgart zu Ex-Alno-Vorstandsmitgliedern: Wie die FAZ meldet, stellte das LG Stuttgart das Strafverfahren gegen ehemalige Vorstandsmitglieder des Küchenherstellers Alno ein. Ihnen war unter anderem Insolvenzverschleppung und Bankrott vorgeworfen worden, nachdem das Unternehmen 2017 Insolvenz angemeldet hatte. Dass das Unternehmen tatsächlich schon vor diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig war, konnte die Staatsanwaltschaft aus Sicht der Verteidigung jedoch nicht nachweisen.
AG Baden-Baden – Franz Burda/Vergewaltigung: Ab dem heutigen Dienstag wird das Amtsgericht Baden-Baden über die Anklage gegen den Verlegerneffen und Kunstsammler Franz Burda verhandeln, dem vorgeworfen wird, eine Bekannte in ihrer Wohnung vergewaltigt zu haben. Nach Darstellung der Frau, die von Gerhard Strate vertreten wird, soll Burda ihr gegen ihren Willen seinen erigierten Penis in den Mund und einen Finger in die Vagina gesteckt haben. Seine DNA-Spuren wurden an ihrem Mund und zwischen ihren Beinen gefunden. Burdas Verteidiger Gerhard Bräuer erklärte, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen, er spricht von einer "Aussage gegen Aussage"-Konstellation. Der Prozess soll auf Wunsch der Frau öffentlich stattfinden. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet.
StA Bremen – Untreue durch Entlassung in den einstweiligen Ruhestand: Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bremens Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) wegen des Verdachts der Untreue, weil sie vor zwei Jahren einen Staatsrat in den einstweiligen Ruhestand versetzte, womöglich auf seine Bitte. In der entsprechenden Pressemitteilung hatte die Senatorin den Mann für seine Arbeit gelobt und familiäre Gründe für die verfrühte Entlassung genannt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft entspricht dies nicht der vorgesehen Motivation für eine – gut bezahlte – einstweilige Entlassung in den Ruhestand. Die taz-nord (Lotta Drügemöller) berichtet.
Digitalisierung der Justiz: Anlässlich des bevorstehenden 4. Digital Justice Summit in Berlin spricht beck-aktuell (Tobias Freudenberg) mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Sie beklagt eine "zersplitterte IT-Landschaft". Eine "föderal tragfähige, interoperable Infrastruktur für den medienbruchfreien Rechtsverkehr" sei daher ein sehr ambitioniertes Vorhaben und "allenfalls langfristig realistisch."
Recht in der Welt
Frankreich – Kronjuwelen: Ob es sich bei der Entwendung der Kronjuwelen aus dem Pariser Louvre um einen Diebstahl oder einen Raub handelte, lasse sich noch nicht sagen, betont Wolfgang Janisch im Aktuellen Lexikon der SZ. Aufsehenerregende Taten würden "gern sprachlich aufgewertet, und Raub klingt nun mal schmissiger als Diebstahl". Aus juristischer Sicht sei das trotzdem in den meisten Fällen falsch.
USA – Vereidigung von Adelita Grijalva: Die demokratische US-Politikerin Adelita Grijalva wurde am 23. September in Arizona als Mitglied des US-Repräsentantenhauses nachgewählt. Seitdem verhindern die Republikaner jedoch die Vereidigung von Grijalva. Mit ihrer Stimme gäbe es im Repräsentantenhaus erstmals eine ausreichende Mehrheit für die Veröffentlichung der Epstein-Akten. Die Republikaner begründen die ausbleibende Vereidigung mit dem bundesweiten Shutdown. Die SZ (Peter Burghardt) berichtet.
USA – Nationalgarde in Portland und Chicago: Nachdem eine US-Bundesrichterin den Einsatz der Nationalgarde in Portland vorläufig gestoppt hatte, hob ein Berufungsgericht die Entscheidung auf und erlaubte den Einsatz vorläufig. Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Oregon kündigte an, erneut Rechtsmittel einzulegen. Über den ebenfalls von Donald Trump angeordneten Einsatz der Nationalgarde in Chicago wird demnächst der Supreme Court verhandeln. zeit.de berichtet.
USA – Bank BNP: Die französische Großbank BNP Paribas wurde am Freitag von einem New Yorker Gericht zur Zahlung von 20,75 Millionen Dollar an drei Kläger verurteilt. Es handelt sich um drei Musterklagen aus einer Sammelklage mit insgesamt 23.000 Klägern. Sie werfen der Bank vor, Beihilfe zur Finanzierung eines Völkermords im Sudan geleistet zu haben. Die Bank soll dem sudanesischen Diktator Omar Al-Bashir seinerzeit geholfen haben, an der Macht zu bleiben. Die Aktien der Bank verloren in der Folge des Urteils knapp elf Prozent an Wert, berichten FAZ (Niklas Záboji) und Hbl (Leonidas Exuzidis).
Österreich – René Benko: Signa-Gründer René Benko legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen seine Verurteilung durch das Landesgericht Innsbruck ein. Benko wurde vergangene Woche dafür verurteilt, durch eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter Vermögen beiseitegeschafft zu haben. Weil er in Bezug auf eine weitere Zahlung in Höhe von 360.000 Euro freigesprochen wurde, erhob auch die österreichische Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil. spiegel.de berichtet.
EGMR: Die ehemaligen Richter:innen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Síofra O'Leary und Yonko Grozev schildern auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), wie der EGMR auf die Abkehr von Mitgliedstaaten von ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen schnell und effektiv reagieren kann. Beschrieben werden vorläufige Maßnahmen, Pilotverfahren, Priorisierung von Verfahren und ein verstärkter Einsatz des Ministerkomitees.
Sonstiges
Wegnahme von Handys bei Ausreisepflicht: netzpolitik.org (Chris Köver) schildert den Fall einer nach Deutschland geflüchteten Frau aus Eritrea, der die Polizei das Handy wegnahm, um es zu durchsuchen. Das Aufenthaltsgesetz erlaubt schon seit 2015 die Durchsuchung von Handys ausreisepflichtiger Personen, um Hinweise auf ihre Staatsangehörigkeit zu erlangen. Das "Rückführungsverbesserungsgesetz" der Ampelregierung ermöglicht darüber hinaus auch die Verwahrung des Handys bis zur Ausreise der Person. Ob dies rechtmäßig ist, wird von verschiedenen Expert:innen bezweifelt.
Verfassungstreue im Staatsdienst: Die FAZ (Markus Wehner) vergleicht die Regelungen Sachsens und Thüringens zur Verfassungstreue von angehenden Beamt:innen. Während in Sachsen jede Anwärter:in auf eine Beamtenstelle angeben muss, ob sie Mitglied einer rechtsextremen Partei wie der AfD ist, werden Bewerber:innen in Thüringen nur über ihre Verfassungstreuepflicht belehrt. Bei sächsischen Anwärter:innen, die bei der Polizei oder im Justizvollzug arbeiten wollen, findet zudem eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz statt. Auch dies ist in Thüringen nicht vorgesehen.
Äußerungsrecht: beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet über die Tagung der "Jungen Gesellschaft für Presse- und Persönlichkeitsrecht" an der Universität Potsdam. Der Rechtsanwalt Tobias Gafus kritisierte dort die Veröffentlichung von Informationen durch die Staatsanwaltschaft. Er sprach sich dafür aus, solche Öffentlichkeitsarbeit an den Kriterien der Verdachtsberichterstattung zu messen. Um den Betroffenen vorbeugenden Rechtsschutz zu ermöglichen, sollen Staatsanwaltschaften verpflichtet sein, geplante Pressemitteilungen vorab den Beschuldigten vorzulegen. Außerdem ging es bei der Tagung um die Beleidigung von Politiker:innen und die äußerungsrechtlichen Anforderungen an Influencer:innen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 21. Oktober 2025: . In: Legal Tribune Online, 21.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58428 (abgerufen am: 07.11.2025 )
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