Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2025: BVerwG zu Rund­funk­bei­trag / Anklage gegen "White Tiger" / Benko ver­ur­teilt

16.10.2025

BVerwG eröffnet bei Prüfung der Ausgewogenheit des ÖRR den Klageweg zu den VGen. Generalstaatsanwaltschaft Hamburg klagt Shahriar J. u.a. wegen Mordes an. René Benko wurde in Österreich zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Thema des Tages

BVerwG zu Rundfunkbeitrag: Beitragszahlende können nun vor den Verwaltungsgerichten gegen die Pflicht zur Bezahlung des Rundfunkbeitrags klagen, wenn sie finden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) seinen Programmauftrag nicht erfüllt, so das Bundesverwaltungsgericht. Allerdings legte das BVerwG hohe Hürden für solche Verfahren fest: Nur wenn die Kläger:innen substantiiert – insbesondere durch Gutachten – vortragen, dass das gesamte Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) über einen längeren Zeitraum von mindestens zwei Jahren gröblich das Ziel von Ausgewogenheit und Vielfalt verfehlt, müssen sich Verwaltungsgerichte mit einer derartigen Klage befassen. Und wenn sich das VG der Einschätzung der Kläger anschließt, müsste es dem Bundesverfassungsgericht den Fall mit einer konkreten Normenkontrolle vorlegen. Nur das BVerfG darf also die Beitragszahlungspflicht aussetzen. Damit verwies das BVerwG die Klage einer Beitragszahlerin zurück an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der nun tatrichterlich würdigen muss, ob der ÖRR seinem Rundfunkauftrag nachkommt. Dass die Klägerin dort Erfolg hat, hält das BVerwG jedoch auf Grundlage ihres bisherigen Vorbringens für "überaus zweifelhaft". Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), Tsp (Jost Müller-Neuhof), LTO (Annelie Kaufmann), taz.de (Christian Rath), tagesschau.de (Frank Bräutigam/Philip Raillon), zdf.de (Leon Fried), beck-aktuell (Maximilian Amos), spiegel.de und bild.de (Peter Poensgen/Daniel Puskepeleitis).

Reinhard Müller (FAZ) findet die "Erinnerung an die Pflicht zu Vielfalt und Ausgewogenheit deutlich und wichtig", weil der ÖRR mit "garantierten mehr als acht Milliarden Euro im Jahr den privaten Medien automatisch das Wasser abgräbt". Wenn der ÖRR einseitig werde, nehme die Demokratie Schaden. Felix W. Zimmermann (LTO) sieht in der "vermeintlichen Niederlage ein Geschenk" an den ÖRR. Bislang ließen die "oft notorisch ängstlichen öffentlich-rechtlichen Sender selbst Lügen über sich ergehen", statt sich gegen Diffamierungen zu wehren. "Jetzt kommt die Vielfalt unweigerlich vor Gericht", wo "Klagen aussichtslos sind". Beruhigend findet Zimmermann, dass "für einen zukünftig denkbaren Fall einer tatsächlichen Gleichschaltung des ÖRR durch Machtübernahme einer extremistischen Partei jeder Bürger mit Aussicht auf Erfolg gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen kann".

Rechtspolitik

Biometrische Gesichtserkennung: Die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geplante Fotofahndung von Straftäter:innen mittels biometrischer Gesichtserkennung im Internet würde ohne entsprechende Fotodatenbank "Monate oder sogar Jahre" pro Abfrage dauern, so der Professor für Informationsforschung Dirk Lewandowski in einem Gutachten für Algorithm Watch (AW). AW-Geschäftsführer Matthias Spielkamp betont, dass der Aufbau einer Datenbank zur Gesichtserkennung die EU-KI-Verordnung verletze. Darüber hinaus sieht die Juristin Simone Ruf von der Gesellschaft für Freiheitsrechte auch verfassungsrechtliche Hürden, weil tief in die informationelle Selbstbestimmung der Menschen eingegriffen werde. taz (Christian Rath) und netzpolitik.org (Anna Biselli) berichten.

Wehrpflicht/Losverfahren: Nun untersuchen auch FR (Ursula Knapp), tagesschau.de (Max Bauer/Alena Lagmöller) und zdf.de (Jan Schneider/Jan Henrich) die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Einberufung via Losverfahren. Da die Wehrpflicht ein schwerer Grundrechtseingriff ist, dürfen Einzelne nicht willkürlich verpflichtet werden. Rechtsprofessorin Kathrin Groh sieht mangels sachlich rechtfertigendem Grund bei der Auswahl durch ein Losverfahren verfassungsrechtliche Bedenken.

Hingegen findet Rechtsprofessor Hubertus Buchstein auf dem Verfassungsblog, dass es "ein Gebot der Vernunft ist, das Los entscheiden zu lassen". Der Vorschlag sei "aus Kostengründen wie aus egalitären Gerechtigkeitsgründen eine pragmatische und sinnvolle Idee". Auf beck-aktuell kritisiert der Kommunalbeamte Michael Ottl, dass das geplante Losverfahren "in verfassungsrechtlicher Hinsicht den Menschen zum bloßen Objekt staatlicher Beliebigkeit degradiert".

Bundestags-Wahlrecht: In einem Gastbeitrag in der FAZ verteidigen die Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Fabian Michl das 2024 reformierte Wahlrecht. Wenngleich es "den Zielkonflikt zwischen proportionaler Mandatsverteilung, Größenbegrenzung und Wahlkreisrepräsentation" zulasten letzterer auflöse, "ist es besser als sein Ruf", weil es das Verhältnis optimiere und eine feste Parlamentsgröße sichere. Eine andere Reformoption wäre die "interne Kompensation", bei der Überhangmandate in einem Land mit Listenmandaten in einem anderen Land verrechnet werden.

Geschlechtliche Selbstbestimmung/Meldewesen: Wie netzpolitik.org (Chris Köver) weiß, soll der Bundesrat am Freitag einer Verordnung des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Meldewesen zustimmen. Künftig sollen u.a. auch der alte Name und das frühere Geschlecht im Datensatz gespeichert werden. Bislang wird bei Änderung des Geschlechtseintrags oder des Namens ein neuer Datensatz angelegt und der alte mit einem Sperrvermerk versehen.

In einem separaten Beitrag warnt Chris Köver (netzpolitik.org), dass das BMI so "Betroffenen ein Schild um den Hals hängt, sichtbar für jede Behörde, das signalisiert: Diese Person entspricht nicht der Geschlechternorm."

Unternehmensgründung: Dem Hbl (Josefine Fokuhl) liegt ein Papier aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor, das beschreibt, wie man das Ziel erreicht, dass Unternehmen ab 2029 standardmäßig innerhalb eines Tages gegründet werden können. Noch 2025 soll ein "Gründungsbeschleunigungsgesetz" die rechtliche Grundlage für digitale Signaturen, elektronische Präsenzbeurkundungen sowie die Anbindung der Register schaffen. 2027 folgt dann ein zentrales One-Stop-Portal als Pilotprojekt, das alle relevanten Schritte bündelt. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) soll sich mit seinen Vorhaben stark am Unionspapier orientieren.

Digitale Barrierefreiheit: Seit dem 28. Juni diesen Jahres verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch private Akteur:innen, digitale Dienste und Produkte barrierefrei bereitzustellen. Allerdings, so beleuchtet es der wissenschaftliche Mitarbeiter Philipp Schöbel auf dem JuWissBlog, erfasst das BSFG viele Bereiche nicht, enthält weitreichende Ausnahmeregelungen und ermöglicht Umgehungen des menschenrechtlich erforderlichen gleichberechtigten Zugangs von Menschen mit Behinderung zu Informationen und Kommunikation.

Stefanie Hubig im Interview: Im Gespräch mit der Zeit (Eva Ricarda Lautsch/Heinrich Wefing) spricht Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) über ihre ersten Monate im Amt, das sie "wirklich gerne" ausübe. Hubig findet nicht, dass die Politik zu lange mit einem AfD-Parteiverbotsverfahren gewartet hat. Phänomene wie "digital vermummte Sprecher, die unsere Debatten mit Lügen, Hetze und Fake-News dominieren", könne man nicht durch ein AfD-Verbot überwinden. Stattdessen müsse man "soziale Netzwerke noch weiter in die Pflicht nehmen".

Verfassung SH: Am heutigen Donnerstag berät der schleswig-holsteinische Landtag erstmals über eine umfassende Änderung der Landesverfassung, die gemeinsam von CDU, Grünen, FDP und SSW vorgeschlagen wird. Eingefügt werden sollen Klimaschutz und Artenschutz als Staatsziele, ein Diskriminierungsschutz für sexuelle Minderheiten, mehr Rechte für Kinder und pflegende Angehörige, Schutz vor Rassismus sowie Schutz der jüdischen Kultur und der Kulturen der nationalen Minderheiten. Die CDU will zusätzlich noch einen Gottesbezug in der Verfassung verankern. Hierzu soll die Abstimmung ohne Fraktionszwang stattfinden. Die taz-nord (Esther Geisslinger) berichtet. 

Justiz

LG Hamburg – White Tiger: Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den mittlerweile 21-Jährigen Shahriar J. (genannt "White Tiger") Anklage u.a. wegen Mordes erhoben. White Tiger soll der Kopf einer Gruppe von Cyberkriminellen gewesen sein, die aus sexueller Motivation heraus Kinder im Alter von 11 bis 15 Jahren im Internet zu Gewalt gegen sich selbst gezwungen haben. So soll J. den 13-jährigen Tim aus dem US-Bundesstaat Washington in den Suizid getrieben haben. Zudem wird ihm dreifacher versuchter Mord an einer minderjährigen Kanadierin vorgeworfen. Insgesamt werden J. 204 Straftaten zur Last gelegt, die er als Jugendlicher oder Heranwachsender gegen mehr als 30 kindliche und jugendliche Geschädigte begangen haben soll. FAZ, spiegel.de und bild.de berichten.

BVerfG – Klimaschutz: In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht im Verfahren zu den Verfassungsbeschwerden gegen das 2024 verwässerte Klimaschutzgesetz erklärte der Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen (SRU), dass die Neuregelung die Erreichung verbindlicher Klimaziele gefährde. Ohne verbindliche Sektorziele gebe es keine Anreize, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die taz (Theresa Walter) berichtet.

Derweil kritisiert Rechtsprofessor Sebastian Müller-Franken in einem Gastbeitrag in der Welt den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Darin habe das BVerfG das Verhalten des Bürgers einem generellen CO2-Zulassungsvorbehalt unterstellt", obwohl die Freiheit der Bürger:innen eigentlich "unabhängig von staatlicher Gestattung bestehe".

BGH zu Sturz einer Mieterin: Mit Urteil von Anfang August stellte der Bundesgerichtshof klar, dass Vermieter:innen auch dann für Schäden wegen glättebedingter Stürze ihrer Mieter:innen haften, wenn das Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört. Die Haftung des Vermieters ist nicht deshalb beschränkt, weil die WEG einen professionellen Hausmeisterdienst mit dem Streuen bei Glätte beauftragte. Für solch ein "unterschiedliches Schutzniveau innerhalb des Wohnraummietrechts" fand der BGH "keine rechtsdogmatische Grundlage", wie LTO berichtet.

BGH zu Dieselskandal/Rechtsschutzversicherung: Die AGB einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind im Zweifel so auszulegen, dass  der Versicherungsschutz auch für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeugs besteht, entschied der Bundesgerichtshof. Er lehnte demgegenüber die Rechtsauffassung der Vorinstanz und des Versicherers ab, wonach Versicherungsschutz nur hinsichtlich solcher Fahrzeuge bestehe, die schon bei Abschluss des Versicherungsvertrags auf den Versicherungsnehmer zugelassen waren. Damit gab der Bundesgerichtshof am Mittwoch der Klage einer Versicherungskundin, die eine Deckungszusage für eine Klage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal erhalten wollte, gegen die ADAC Versicherung AG statt. LTO berichtet.

FG Berlin-BB zu beA-Nutzungspflicht: Nun berichtet auch LTO über eine Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg von Mitte September, dass auch ein 71-jähriger Rechtsanwalt bei einer Klage in eigener Sache das beA-Postfach nutzen muss. 

LG Karlsruhe zu Playstore-Rechnung: Die Grundsätze der Anscheinsvollmacht gelten auch im digitalen Raum, so das Landgericht Karlsruhe. Damit wies es die Klage eines Vaters zurück, dessen siebenjähriger Sohn über 20 Monate hinweg mehr als 30.000 Euro im Google Playstore ausgab. Der Vater hatte seinem Sohn ein Tablet überlassen, das noch mit Kontodaten des Vaters verknüpft war. Als Anbieter von  "anonymen Massengeschäften" dürfe Google auf die Anscheinsvollmacht vertrauen, wie beck-aktuell die Entscheidung zusammenfasst.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 18. Verhandlungstag im Strafprozess um die Entführung der Block-Kinder sagte ein israelischer Sicherheitsunternehmer aus, der dem mitangeklagten Anwalt der Familie Block den Kontakt zu David Barkay, dem mutmaßlichen Chef der Entführergruppe, vermittelte. Das Landgericht Hamburg vernahm den Zeugen schließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil der Israeli als Teil der israelischen Einheit für elektronische Fernmeldeaufklärung in "höchsten Sicherheitskreisen" verkehre. LTO (Peyman Khaljani) berichtet.

Strafanzeige gegen Orbán: Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstattete der Europaabgeordnete Daniel Freund (Grüne) Strafanzeige u.a. gegen Viktor Orbán. Freund, der die ungarische Regierung wiederholt kritisiert hatte, wurde vergangenes Jahr Ziel eines Angriffs mit einer Spähsoftware mittels manipulierter Links. Laut IT-Expert:innen des EU-Parlaments könnte die ungarische Regierung hinter der Spähattacke stecken, wie die FAZ (Pauline Gümpel) schreibt.

Recht in der Welt

Österreich – René Benko: Nach zwei Verhandlungstagen verurteilte das Landesgericht Innsbruck den insolventen Immobilienunternehmer René Benko wegen "betrügerischer Krida" zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Der 48-Jährige habe seine Gläubiger geschädigt, indem er kurz vor Stellung des Insolvenzantrags 300.000 Euro an eine Familienstiftung überwies, der seine Mutter vorstand. Hingegen sprach das Gericht ihn hinsichtlich einer Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro frei. In weiteren Strafverfahren geht es laut Staatsanwaltschaft um einen strafrechtlich relevanten Schaden in Höhe von 300 Millionen Euro. Es berichten SZ (Michael Kläsgen), FAZ (Michaela Seiser), taz (Patrick Guyton), Hbl (Lars Marten-Nagel), LTO, spiegel.de, focus.de und bild.de (Stephan Kürthy/Jörg Völkerling).

Für Uwe Ritzer (SZ) "offenbart die Causa Benko erhebliche strukturelle Defizite und politischen Handlungsbedarf". Die Gesetzgebung müsse Schlupflöcher schließen, die ermöglichen, dass Unternehmen ihre Jahresabschlüsse erst wesentlich später veröffentlichen. In einem separaten Beitrag mahnt Lars Marten-Nagel (Hbl) angesichts des Freispruchs wegen der angeklagten Mietkostenvorauszahlung, dass die "Ermittler sich keine weiteren Fehltritte leisten dürfen – die Aufklärung der Signa-Katastrophe ist zu wichtig".

Die FAZ (Marcus Jung u.a.) portraitiert Benkos Anwalt, den Österreicher Norbert Wess, der in der Vergangenheit auch Mandate von Spitzenpolitiker:innen übernommen hatte.  

Juristische Ausbildung

KI im Jurastudium: Rechtsprofessor Georg Borges spricht mit LTO-Karriere (Stine Jähkel) über die Ergebnisse des "juristischen Internetprojekts", im Rahmen dessen Borges mit Studierenden der Uni Saarbrücken das Potenzial und die Nutzungsmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Arbeit am Lehrstuhl untersucht hatte.

BRF-Umfrage: Nun fasst auch beck-aktuell (Jannina Schäfer) die Ergebnisse der Befragung von Juraabsolvent:innen durch den Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) zusammen. Darin, dass zwei Drittel der Jurastudierenden ihr Studium nicht weiterempfehlen würden, sieht der BRF-Vorsitzende Ali Sahan "deutlich den Reformbedarf des Ausbildungssystems".

Sonstiges

Luftsicherheit/Drohnen: Auf LTO analysiert Rechtsreferendar Benedikt Strack die völkerrechtlichen Handlungsoptionen der NATO-Staaten gegenüber russischen Drohnenüberflügen. Die Überflüge verletzten die Souveränität und Neutralität der Staaten. Je nach Drohnentyp verstoße Russland auch gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot. Den Abschuss der Drohnen als rechtmäßig zu betrachten, sei "nur folgerichtig".

Beamt:innen: Reinhard Müller (FAZ) meint, dass das aktuelle Beamtensystem "die Neigung fördert, sich auszuruhen und den Beamtenstatus als persönliches Privileg misszuverstehen." Wenn es an politischen Mehrheiten für grundlegende Reformen im öffentlichen Dienstrecht fehle, dann müsse bei der "Auswahl des Personals" im Sinne des Prinzips der Bestenauslese "genauer hingeschaut werden".

RAin Gabriele Heinecke: beck-aktuell (Monika Spiekermann) spricht mit der diesjährigen Preisträgerin des Fritz-Bauer-Preises, der Hamburger Strafverteidigerin Gabriele Heinecke, über die von ihr als Nebenklagevertreterin angestrengte Aufarbeitung von NS-Verbrechen.

 

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LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2025: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58396 (abgerufen am: 07.11.2025 )

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