Die juristische Presseschau vom 9. Oktober 2025: BVerwG zu Nitrat im Grund­wasser / Chat­kon­trolle vor­erst geschei­tert / Keine Ein­bür­ge­rung nach drei Jahren

09.10.2025

Die Bundesregierung muss ein Aktionsprogramm gegen Nitratbelastung erstellen. Die Bundesregierung hat der Chatkontrolle nicht zugestimmt. Der Bundestag schaffte die Turbo-Einbürgerung wieder ab.

Thema des Tages

BVerwG zu Nitrat: Die Bundesregierung muss ein Nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen beschließen, so das Bundesverwaltungsgericht. Damit gab es einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Die Bundesregierung hatte sich darauf berufen, dass die Düngeverordnung auch ein Aktionsprogramm sei. Das Düngegesetz verlangt jedoch ein Vorgehen in zwei Schritten: Erst muss ein Aktionsprogramm beschlossen werden, in dem beschrieben wird, mit welchen Maßnahmen die Nitratbelastung gesenkt werden soll, um dann die Maßnahmen, soweit erforderlich, in rechtliche Form zu gießen. Derzeit wird der Grenzwert für Nitrat an 25,6 Prozent der Messstellen überschritten. Es berichten SZ (Thomas Hummel), FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), beck-aktuell und LTO.

Rechtspolitik

Chatkontrolle: Im EU-Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) gab es keine Mehrheit für die Chatkontrolle zur Suche nach Kinderpornografie. Das berichtet golem.de (Friedhelm Greis). Damit wird die Abstimmung über den Verordnungsentwurf voraussichtlich nächste Woche nicht stattfinden. Die entscheidenden Gegenstimmen kamen aus Deutschland. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte bereits mittags in der Bundespressekonferenz, dass die Bundesregierung das anlasslose Scannen von Chatnachrichten vor der Verschlüsselung ablehne. Damit hatte der Druck zivilgesellschaftlicher Organisationen Erfolg. Es berichteten FAZ (Marlene Grunert u.a.), Hbl (Dietmar Neurer/Josefine Fokuhl), Welt (Benedikt Fuest), netzpolitik.org (Markus Reuter), spiegel.de, zeit.de (Pauline Schinkels), bild.de (Daniel Peters/Franz Solms-Laubach) und LTO.

Jasper von Altenbockum (FAZ) kritisiert die "Idee der Kommission" als “Anwandlung von Kontrollwut, die auch vor der Meinungsfreiheit nicht halt macht.” Andreas Rosenfelder (Welt) moniert die "zerstörerische Logik, der heute die meisten Gesetzgebungsvorhaben aus Brüssel folgen: Im Namen einer vermeintlich guten Sache wird die Welt schlechter, unsicherer und unfreier gemacht." In einem separaten Beitrag feiert Markus Reuter (netzpolitik.org) den Erfolg des Protestes gegen die Chatkontrolle als "guten Tag für Grund- und Freiheitsrechte".

Einbürgerung: Mit Stimmen der Regierungsfraktionen und der AfD hat der Bundestag die Möglichkeit abgeschafft, besonders gut integrierte Ausländer:innen bereits nach drei Jahren einzubürgern. Die Regelung war erst im Juni 2024 von der Ampel-Koalition eingeführt worden. Künftig ist eine Einbürgerung von gut integrierten Migrant:innen frühestens nach fünf Jahren möglich. In der Praxis spielte die Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren nur eine geringe Rolle. In Bremen fielen beispielsweise nur sechs der insgesamt 1.958 Einbürgerungen unter die nun abgeschaffte Regelung, wie zdf.de (Jan Henrich) weiß. Es berichten außerdem FAZ, spiegel.de, focus.de, zeit.de und bild.de (Nikolaus Harbusch).

Für Dinah Riese (taz) schwingt in der Änderung die "Botschaft mit, dass die Bundesregierung Menschen, die nicht als Deutsche geboren sind, nicht wirklich vertraut." Auch wenn die Regelung nur selten genutzt wurde, so sende ihre Abschaffung doch ein Signal.

Asyl/GEAS: Auf LTO kritisiert Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linken, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) als "besonders restriktiv". Sie hebt dabei die Schaffung von haftähnlichen Aufnahmeeinrichtungen für Dublin-Betroffene hervor. Sie sieht darin "das Muster eines autoritären Legalismus", weil es "nach außen rechtsstaatlich wirkt, im Inneren aber auf Kontrolle und Ausgrenzung zielt". 

Medizinal-Cannabis: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Medizinal-Cannabis künftig nur noch nach persönlichem Kontakt zwischen Ärzt:innen und Patient:innen verschrieben werden darf. Außerdem will die Bundesregierung den Versandhandel mit Cannabis verbieten; Medizinal-Cannabis soll künftig nur noch nach persönlicher Beratung in der Apotheke gekauft werden können, wie SZ, beck-aktuell und zeit.de berichten.

Daniel Deckers (FAZ) findet es gut, dass die "neue Bundesregierung sich nicht länger an der Verharmlosung einer psychoaktiven Substanz beteiligt, deren Schädigungs- und Abhängigkeitspotential höher ist denn je".

Luftsicherheit/Drohnen: Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) meint Rechtsprofessor Matthias Herdegen, dass "Verteidigung auch innerhalb Deutschlands schlicht die Hauptaufgabe der Bundeswehr ist, welche ihr das Grundgesetz selbst übertragen hat". Es könne “nicht Aufgabe der Polizei sein, Deutschland gegen militärische Bedrohungen zu verteidigen”.

Bundespolizei: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen, mit dem die Bundespolizei u.a. mehr Befugnisse im Bereich der Drohnenabwehr bekommen soll. Geplant ist u.a. eine Spezialeinheit zur Drohnenabwehr, ein Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern. Die Reform des Bundespolizeigesetzes war schon von der Ampel-Koalition geplant, damals aber nicht mehr gelungen. So soll die Bundespolizei auch neue Befugnisse für anlasslose Kontrollen in Messerverbotszonen bekommen und bei der Ortung von Handys stille SMS einsetzen können. Nicht mehr vorgesehen sind die Kennzeichnung von Polizist:innen und das Ausstellen von Kontrollquittungen zum Schutz vor Racial Profiling. SZ (Markus Balser/Georg Ismar), taz (Gareth Joswig), LTO und zeit.de berichten.

EU-Sanktionen/Strafrecht: Die Rechtsanwälte Gerson Raiser und Benedikt Blumschein stellen auf LTO den Mitte August veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vor, mit dem die EU-Richtlinie für ein europaweit einheitliches Sanktionsstrafrecht umgesetzt werden soll. So sollen Verstöße gegen EU-Sanktionsvorschriften, die bislang als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden konnten, bei Vorsatz künftig zwingend strafbewehrt sein.

Fleischersatz: Das EU-Parlament stimmte dafür, dass vegetarische Fleischersatzprodukte künftig nicht mehr als Steak, Wurst usw vermarktet werden dürfen. Damit folgte es dem Antrag der konservativen französischen Europaabgeordneten Céline Imart, die ihren Vorstoß mit "mehr Transparenz und Klarheit für die Verbraucher und Anerkennung für die Arbeit der Landwirte" begründete. Nun muss der Rat der EU über das Verbot entscheiden, dessen Position noch offen ist. Es berichten SZ (Josef Kelnberger), FAZ (Hanna Decker u.a.), taz (Eric Bonse), spiegel.de (Maria Marquart), focus.de und zeit.de.

Felix Zimmermann (LTO) analysiert, dass es heute "konservative Kräfte sind, die sich zur Sprachpolizei aufschwingen, um politische Interessen durchzusetzen". Das Argument der Verwechslungsgefahr sei "offensichtlich vorgeschoben", wie auch Umfragen belegen.

Fleischhandel: Auf dem Verfassungsblog moniert Rechtsprofessorin Anne Peters (in englischer Sprache), dass das internationale Handelsrecht den Handel mit Fleisch fördert, ohne auf Tierwohlbelange Rücksicht zu nehmen. Sie fordert als Zwischenschritt auf dem "Weg zur Utopie, Tiere vollständig aus der Marktlogik herauszunehmen", tierischen Produkten einen rechtlichen Sonderstatus zuzuschreiben.

Justiz

BVerfG zu Umgang: Trotz Umgangsbegehrens eines Elternteils müssen die Familiengerichte keine konkrete Umgangsregelung treffen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Damit nahm das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden eines Vaters und einer Mutter nicht zur Entscheidung an. Im ersten Fall war das Kind in der Lage, selbst über den Umgang mit dem anderen Elternteil zu entscheiden. Im zweiten Fall äußerte das BVerfG Zweifel, ob das Oberlandesgericht das Elterngrundrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG und das Kindeswohl in seiner Entscheidung hinreichend in Ausgleich brachte, so beck-aktuell.

BGH zu Adhäsionsbegründung: Wenngleich ein Strafgericht einen Adhäsionsausspruch nicht entsprechend der zivilprozessualen Maßstäbe begründen muss, so bestehen doch gewisse "maßvolle Anforderungen" an die Feststellung eines Schmerzensgeldes im Rahmen des Adhäsionsverfahrens. Damit gab der Bundesgerichtshof der Revision eines Angeklagten statt und hob einen gänzlich unbegründeten zivilrechtlichen Adhäsionsausspruch des Landgerichts Rostock auf, wie beck-aktuell schreibt.

OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Ab November verhandelt das Oberlandesgericht Dresden über die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die Ehefrau des rechtskräftig verurteilten NSU-Unterstützers André Eminger. Der GBA wirft ihr die Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB sowie Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen vor. Terminiert sind 44 Verhandlungstage bis Ende Juni 2026. LTO berichtet.

OLG Dresden – Militante Antifa: In 70 Prozesstagen will das Oberlandesgericht Dresden ab dem 4. November bis Juli 2026 über die Anklage des Generalbundesanwalts (GBA) gegen sieben Linksextremist:innen um Johann G. verhandeln. Der GBA wirft den Beschuldigten Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vor, so beck-aktuell. Andere Mitglieder der Gruppe, u.a. G.s Ex-Partnerin Lina E., sind bereits rechtskräftig verurteilt.

LG Berlin I zu Holocaustverharmlosung: Das Landgericht Berlin I sprach in zweiter Instanz eine propalästinensische Aktivistin frei, die sich mit einem Schild mit der Frage "Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?" vor das Paul-Löbe-Haus des Bundestags in Berlin stellte. Während das Amtsgericht Berlin-Tiergarten darin noch eine Gleichsetzung der Gewalttaten in Gaza mit dem Holocaust sah und sie zu einer Geldstrafe gem. § 130 Abs. 3 StGB verurteilte, entschied das LG Berlin I, dass es sich um eine rhetorische Frage handle, die den Holocaust als "negative historische Referenz" verwende. Darüber hinaus sei die Äußerung nicht geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören – was jedoch Voraussetzung für eine Bestrafung als Volksverhetzung ist. taz (Daniel Bax) und LTO (Max Kolter) berichten.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Strafverfahren wegen der Entführung der Kinder von Christina Block sagte der Geschäftsführer einer deutschen Sicherheitsfirma als Zeuge aus. Er sei von Christina Blocks Vater Eugen Block beauftragt worden, "ein Bewegungsbild" der Kinder in Dänemark zu erstellen. Sekunden nach Beginn seiner Observation habe die Ehefrau Hensels ihn bemerkt, was Christina Block später damit kommentiert habe, dass es den anderen Detektiven ähnlich ergangen sei. LTO (Peymann Khaljani) und bild.de (Jan-Henrik Dobers u.a.) rekapitulieren den 16. Verhandlungstag.

LG Traunstein – Tod von Hanna Wörndl: Im Prozess gegen Sebastian T. sagte der Hauptbelastungeszeuge aus, ein ehemaliger Mithäftling, dem T. die Ermordung von Hanna Wörndl angeblich gestanden hat. Der Zeuge verwickelte sich jedoch in Widersprüche. SZ (Benedikt Warmbrunn) und spiegel.de (Jan Friedmann) berichten. 

FG Berlin-BB - beA: Auch ein 71-jähriger Anwalt, der sich noch nie um das beA gekümmert hat, muss es nutzen, wenn er in eigener Sache gegen den Grundsteuerbescheid seiner Wohnungen klagt. Dies entschied laut beck-aktuell das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. 

Recht in der Welt

USA – Konversionstherapien: Der US-Supreme Court verhandelte über die Klage einer Therapeutin gegen das in Colorado geltende Verbot sogenannter "Konversionstherapien" für homosexuelle oder transsexuelle Minderjährige. Laut FAZ (Sofia Dreisbach) scheint eine Mehrheit der Richter:innen der Argumentation der Klägerin zu folgen, dass das Verbot sie in ihrer Meinungsfreiheit verletze.

Ungarn – Maja T.: Im Strafprozess gegen Maja T. setzte das zuständige Budapester Gericht vier weitere Verhandlungstage im Januar an; eine Entscheidung soll am 22. Januar 2026 ergehen. Wie T.s deutscher Anwalt Sven Richwin LTO (Tanja Podolski) erklärte, kennt das ungarische Strafprozessrecht keinen Beschleunigungsgrundsatz. In der gestrigen Verhandlung machten zwei Zeugen widersprüchliche Angaben dazu, ob einer der Geschädigten beispielsweise aufgrund von SS-Zeichen als Rechtsextremist erkennbar war.

Gaza – Anwältin Hassniyyeh: beck-aktuell (Jannina Schäffer) gedenkt der palästinensischen Rechtsanwältin Islah Hassniyyeh, die sich bis zuletzt einer erneuten Vertreibung aus Gaza-Stadt verweigerte und Ende September im Alter von 77 Jahren ohne ausreichenden Zugang zu notwendiger Medikation verstarb. In den 1970er- und 1980er-Jahren verteidigte Hassniyyeh unentgeltlich politische Gefangene in Israel. Während ihres gesamten Lebens engagierte sie sich für Frauenrechte.

Sonstiges

KI in der anwaltlichen Praxis: Im Gespräch mit beck-aktuell (Tobias Freudenberg/Monika Spiekermann) reflektiert Rechtsanwalt Philip Kempermann, dass KI die Einarbeitung junger Anwält:innen erschweren wird. Die KI übernehme heute Aufgaben effizienter, mit denen früher Berufsanfänger:innen an die Mandatsarbeit herangeführt wurden. Für das Prompting und die Bewertung der Antworten der KI bedürfe es nun aber "Erfahrung, die Berufseinsteiger noch nicht haben".

Anwaltsgehälter: Die Welt (Felix Pasternak) gibt anhand des Gehaltsreports der Personalvermittlung Robert Half einen Überblick über Anwaltsgehälter: So können Berufsanfänger:innen in einer mittelständischen Kanzlei mit 55.000 Euro/a rechnen, in einer Großkanzlei mit 110.000 Euro/a. Eine Partner:in in einer Boutique-Kanzlei verdient im Schnitt 400.000 Euro/a, in einer Großkanzlei rund eine Mio. Euro/a. 

Korruption: Rechtsprofessor Michael Pawlik stellt in der FAZ das Buch der Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff "Der ehrliche Deutsche" zur Korruptionsbekämpfung vor. Lübbe-Wolff sieht wachsende Korruptionsrisiken u.a. durch den möglichen EU-Beitritt von Staaten wie Moldawien und die Einwanderung von Menschen aus korruptionsgewohnten Staaten. Als kostengünstiges Gegenmittel gegen Korruption schlägt sie mehr Transparenz und weniger Datenschutz vor. Der Rezensent findet das Buch "fuliminant".

EU-Sanktionen: Rechtsprofessor Johannes Schäfer schlägt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) vor, die konkrete Umsetzung der nach Art. 29 EUV beschlossenen EU-Sanktionen künftig – wie eigentlich vorgesehen – vermehrt über Art. 215 AEUV zu entscheiden. So soll verhindert werden, dass Staaten wie Ungarn ihre Vetomacht nutzen können. Sanktionen der Europäischen Union werden in einem zweistufigen Verfahren beschlossen: Der erste Schritt erfordert gemäß Art. 29 EUV Einstimmigkeit, bevor in einem zweiten Schritt Detailfragen mit qualifizierter Mehrheit nach Art. 215 AEUV konkretisiert werden. 

Rechtsgeschichte – Strafverfolgung von NS-Tätern: Anlässlich eines Symposiums der nordrhein-westfälischen Justizakademie zur Strafverfolgung von NS-Tätern lässt beck-aktuell (Maximilian Amos) die bisherige strafrechtliche Aufarbeitung von NS-Unrecht Revue passieren. Nach dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal, vor dem sich auch ein NS-Jurist verantworten musste, und den Juristenprozessen 1947 lenkte erst der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer mit dem Auschwitz-Prozess die Aufmerksamkeit auf nationalsozialistische Taten. Richter Dirk Frenking, Organisator des Symposiums, konstatiert, dass die "Aufarbeitung des NS-Justizunrechts durch deutsche Gerichte gescheitert ist", weil viele NS-Richter später wieder in die Justiz durften und eine Aufarbeitung verhinderten.

Das Letzte zum Schluss

Bürokratieabbau-DIY: Nordrhein-westfälische Ingenieur:innen haben den lang beschworenen Bürokratieabbau kurzerhand selbst in die Hand genommen und ein 1.300 Seiten langes Regelwerk zum Stahlbau auf 159 Seiten heruntergekürzt. Laut Zeit (Marcus Rohwetter) war die Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) davon so überzeugt, dass sie die Anwendung des einfacheren Regelwerks erlaubte.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Oktober 2025: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58343 (abgerufen am: 13.11.2025 )

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