Kurz vor einer FAZ-Recherche sah das BVerfG keine rechtsstaatlichen Mängel bei der Anom-Datenerhebung. Ist strukturelles Versagen des ÖRR gerichtlich überprüfbar? Schadensersatzklage in Millionenhöhe im Zusammenhang mit Netting-Geschäften.
Thema des Tages
BVerfG zu Anom-Chatdaten: Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde eines verurteilten Drogenhändlers gegen die Beweisverwertung von Anom-Telekommunikationsdaten nicht zur Entscheidung an. Jahrelang ließ das FBI angeblich abhörsichere Kryptohandys mit der Messaging-App "Anom" an Kriminelle verkaufen, und schickte die Chatdaten der Kriminellen über einen bis dahin unbekannten EU-Staat an die zuständigen Polizeien, auch nach Deutschland. Der Beschwerdeführer monierte u.a., dass Deutschland sich nicht blind auf ein rechtsstaatlich korrektes Verhalten des unbekannten EU-Staates verlassen dürfe. Das BVerfG verwarf diese Bedenken, weil bei der internationalen Rechtshilfe andere Standards gelten würden, als wenn die deutsche Polizei die Daten selbst abgeschöpft hätte. Am Montag, eine Woche nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und kurz vor ihrer Veröffentlichung, veröffentlichte die FAZ eine Recherche, wonach Litauen der bislang unbekannte EU-Staat sei. Dort habe es rechtsstaatliche Mängel gegeben, weil die litauische Richterin, die den Beschluss zur Weiterleitung der Nachrichten ans FBI erließ, von der litauischen Polizei und dem FBI getäuscht wurde. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (David Klaubert), LTO, taz.de (Christian Rath), tagesschau.de (Alena Lagmöller) und beck-aktuell.
Reinhard Müller (FAZ) bekräftigt die nach damaligem Erkenntnisstand ergangene Karlsruher Entscheidung. “Es gibt keine generelle Vermutung, dass Geheimdienste automatisch anrüchig handeln”. Allerdings könnten die Recherchen der FAZ nun "ein neues Bild" ergeben.
Rechtspolitik
Medizinal-Cannabis: Rechtsanwalt Peter Homberg kritisiert auf LTO die geplante Verschärfung des Medizinal-Cannabisgesetzes, mit der eine Pflicht zum persönlichen Arztkontakt eingeführt und der Versand von Medizinal-Cannabis gänzlich untersagt werden soll, als "zu einschneidend und nicht zielführend". In Deutschland gebe es bereits strenge Regeln für die ärztliche Behandlung. Homberg spricht sich dafür aus, die Fernbehandlung im Ausnahmefall zu erlauben, anstatt sie vollständig zu verbieten.
Heizung: focus.de (Frank Gerstenberg) liegt ein vom Bundesverband Wärmepumpe in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vor, das zu dem Ergebnis kommt, dass die von der Koalition angekündigte Abschaffung des Heizungsgesetzes verfassungs- und europarechtswidrig wäre. Aus Art. 20a GG ergebe sich ein Verschlechterungsverbot, das vorschreibt, dass Klimaschutzmaßnahmen nur durch solche ersetzt werden dürfen, die mindestens genauso effektiv sind. Außerdem verpflichte das Europarecht Deutschland zur Senkung von CO2-Emissionen im Gebäudebereich.
Bürokratieabbau: Auf seiner Klausurtagung hat das Bundeskabinett eine "Modernisierungsagenda" verabschiedet, die mehr als 80 Einzelmaßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsprozesse beinhaltet. Geplant ist u.a. die Online-Kfz-Zulassung, ein "Bau-Turbo" für Wohnungsbauverfahren und ein Bürokratiemeldeportal. Es berichten FAZ (Corinna Budras), taz (Anna Lehmann), spiegel.de, beck-aktuell und zeit.de.
Justiz
BVerwG – Rundfunkbeitrag: Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte über die Klage einer Frau, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen wollte, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) zu einseitig als "Erfüllungsgehilfe der staatlichen Meinungsmacht" berichte. Das BVerwG muss nun entscheiden, ob die Verwaltungsgerichte überprüfen dürfen, ob der ÖRR strukturell versagt, oder ob die Gerichte unzufriedene Beitragszahlende auf die Programmbeschwerde als Rechtsweg verweisen müssen. Das Urteil soll am 15. Oktober verkündet werden. Es berichten LTO, zdf.de (Leon Fried) und tagesschau.de (Frank Bräutigam/Philip Raillon).
Steffen Grimberg (taz) findet, dass der ÖRR "Politik und Macht durchaus kritisch verhandelt – aber zu wenig volksnah".
BVerfG zu Richtervorlage: Mit Beschluss vom 25. Juli hob das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts (BayObLG) auf, das einen Mann wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte 2023 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilte. Obwohl das BayObLG davon ausging, dass die Mindeststrafe des § 184b Abs. 3 StGB a.F. von einem Jahr verfassungswidrig sei, legte es die Norm nicht dem BVerfG vor, weil es die Verfassungswidrigkeit nicht für entscheidungserheblich erachtete. Der Mann hätte auch bei niedrigerer Mindeststrafe keine geringere Haftstrafe bekommen. Damit verletzte das BayObLG das Recht des Mannes auf den gesetzlichen Richter, weil der gesetzliche Strafrahmen als Orientierung für die Abwägung nach Tatunrecht und Schuldmaß diene. beck-aktuell berichtet.
BGH zu VW-Dieselskandal/Managerhaftung: Rechtsanwalt Mark Wilhelm ordnet gegenüber der FAZ (Marcus Jung) die Folgen des am Dienstag vom Bundesgerichtshof beanstandeten Vergleichs im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal ein. Die D&O-Versicherer könnten einen neuen Vergleich ablehnen, weil sie nicht für vorsätzliche Taten haften. Wenn die Deckung durch die Versicherer entfalle und das OLG Celle auch die Vergleiche mit den Ex-Managern Martin Winterkorn und Rupert Stadler, könnten auf diese weitaus höhere Forderungen zukommen.
OLG Köln zu E-Zigarette am Steuer: Das Touchdisplay einer E-Zigarette, mit dem die Stärke der E-Zigarette eingestellt wird, gilt als "Berührungsbildschirm" und darf daher nicht während der Autofahrt bedient werden. Damit bestätigte das Oberlandesgericht Köln das Bußgeld in Höhe von 150 Euro gegen einen Autofahrer. Auch das Bedienen des Touchdisplays einer E-Zigarette berge ein erhebliches Ablenkungspotential. beck-aktuell berichtet.
OLG Frankfurt/M. zu Zeitpuffer bei Fernreise: Wer einen Flug verpasst, weil er bei der Anreise zum Flughafen mit dem Auto im Stau steckt und nicht ausreichend Zeitpuffer einplante, bekommt kein Geld von der Reiserücktrittsversicherung zurück. Mit Beschluss vom 9. September wies das Oberlandesgericht Frankfurt/M. eine Klägerin darauf hin, dass die Verschiebung des Reiseantritts nicht "unvermeidbar" im Sinne des Versicherungsvertrages gewesen sei, weil Unfälle im Straßenverkehr mit schwerem Stau ein "generelles Risiko" seien, das man bei der Zeitplanung beachten müsse. Im konkreten Fall hatte die Reisende nur zwei Stunden Zeitpuffer eingeplant. LTO berichtet.
LG Magdeburg – Angriff auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Recherchen des Spiegels (Julia Jüttner u.a.) offenbaren, dass die "bedrohliche Radikalisierung" des Attentäters vom Magdeburger Weihnachtsmarkt "lange im Voraus erkennbar war". Taleb Al Abdulmohsens Ideologie beruhte auf einer "radikalen Ablehnung des Islams". Obgleich es einige Anzeichen für eine paranoide Persönlichkeitsstörung gebe, konnte ein dem Spiegel vorliegendes vorläufiges forensisch-psychiatrisches Gutachten keine krankhafte seelische Störung nachweisen.
LG Frankfurt/M. – DFB-Steuerhinterziehung: Am 30. Oktober soll vor dem Landgericht Frankfurt/M. ein neuer Steuerhinterziehungsprozess im Zusammenhang mit dem Deutschen Fußballbund beginnen. Angeklagt ist der DFB-Schatzmeister Stefan Osnabrügge, der DFB ist Nebenbeteiligter. Osnabrügge wird vorgeworfen, dass er die Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Länderspielen nicht versteuerte und damit Steuern in Höhe von 4,7 Mio. Euro hinterzog. Der DFB hält die Einnahmen wegen seiner Gemeinnützigkeit für steuerfrei. Der DFB und Osnabrügge haben nun Befangenheitsanträge u.a. gegen die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler gestellt, die schon im Sommermärchen-Verfahren als Vorsitzende Richterin fungierte. In ihrer damaligen Urteilsbegründung habe sie die "Geldverschwendung" des DFB durch Anwaltskosten angeprangert. Auch habe sie die Zusammenarbeit mit dem DFB "katastrophal" genannt. Die SZ (Johannes Aumüller) berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: LTO (Peyman Khaljani) fasst die Geschehnisse des 14. Verhandlungstags im Strafprozess um die Entführung der Block-Kinder zusammen. Es ging vor allem um etwaige Beweisverwertungsverbote im Zusammenhang mit Fragen zu IT-Asservaten aus Blocks Handy. Außerdem bat Block die Vorsitzende Richterin, ihre jüngere Tochter nicht in öffentlicher Sitzung zu vernehmen. Am 7. Oktober wird der Prozess fortgesetzt.
75 Jahre BGH: Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Bundesgerichtshofs blicken FAZ-Einspruch (Cedric Wolf), LTO (Christian Rath) und beck-aktuell (Jannina Schäffer) auf die vergangenen Jahrzehnte zurück. Den Zivil- und Strafsenaten des BGH gehören mittlerweile über 150 Richter:innen an, die vom Richterwahlausschuss gewählt werden. 1995 gestand sich der BGH selbst ein, bei der Aufarbeitung der NS-Justiz "folgenschwer versagt" zu haben.
75 Jahre GBA: Auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe feiert Jubiläum. Die taz (Christian Rath) lässt das Wirken der Behörde in den vergangenen 75 Jahren Revue passieren. Während die 1970er Jahre stark vom Kampf gegen den RAF-Terror geprägt waren, übernahmen spätere Generalbundesanwälte als Signal auch die Ermittlungen gegen rechtsextreme Gewalttaten, die ein Klima der Angst erzeugen. Der jetzige Generalbundesanwalt Jens Rommel war zuvor unter anderem Leiter der Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg.
Überlastung der Justiz: beck-aktuell (Maximilian Amos) untersucht, wie belastet die Justiz wirklich ist. Zivilverfahren dauern zwar immer länger, allerdings liegt Deutschland damit noch unterhalb des EU-Durchschnitts. Das "Überlastungsparadoxon", dass es weniger, aber längere Verfahren gibt, ist bislang noch nicht untersucht, könnte aber an immer länger werdenden Schriftsätzen liegen. Außerdem sei die ZPO für die "Arbeitsabläufe des 19. Jahrhunderts gedacht"; zu viele Arbeitsschritte erforderten eine formale richterliche Mitwirkung und erschwerten so eine schnelle Entscheidung.
Recht in der Welt
Großbritannien – Ex-Manager vs. Deutsche Bank: Fünf weitere Ex-Manager der Deutschen Bank haben gegen die Bank Schadensersatzklage in Millionenhöhe im Zusammenhang mit Netting-Geschäften eingereicht. Sie werfen der Deutschen Bank vor, eine Mitschuld an ihrer Verurteilung durch ein mailändisches Gericht zu tragen, weil die Deutsche Bank sie ungerechtfertigterweise belastet habe. Die Ex-Manager hatten zunächst das Netting-Finanzprodukt "Repo-to-Maturity" verkauft, das die globalen Bilanzregulierungsbehörden später verboten. Anstatt die Geschäfte einzustellen, taufte die Deutsche Bank sie bilanziell so um, dass aus einem Kredit- ein Derivategeschäft wurde, bei dem das Netting weiterhin erlaubt war. Die Klage der fünf Manager wurde in London eingereicht. Ein erster Prozess des Managers Dario Schiraldi wird am 4. Dezember vor dem LG Frankfurt/M. beginnen. Es berichten SZ (Meike Schreiber), Hbl (Yasmin Osman/Virginia Kirst), spiegel.de und Bloomberg (Karin Matussek) (in englischer Sprache).
USA – Federal Reserve Bank: Die Vorständin der US-Notenbank Fed, Lisa Cook, darf vorläufig bis zu einer mündlichen Anhörung vor dem US Supreme Court im Januar im Amt bleiben. Damit lehnte der Supreme Court einen Antrag Trumps ab, die Entscheidungen unterer Instanzen auszusetzen. Es berichten Hbl, spiegel.de, beck-aktuell, zeit.de und bild.de.
USA – Abschiebung wegen Protest: Der US-Bundesrichter William Young in Boston stellte klar, dass die im ersten Zusatzartikel der US-Verfassung garantierte Meinungsfreiheit auch für Menschen ohne US-Staatsangehörigkeit gilt. Daher sei der Kurs der US-Administration, die ausländische propalästinensische Demonstrierende abschieben will, “wirklich skandalös und verfassungswidrig”. Es berichten spiegel.de und beck-aktuell.
Bulgarien – Legalität: Die bulgarische Rechtsanwältin Blaga Thavard analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass sich bulgarische Institutionen vermehrt "zwar formell auf das Gesetz berufen, es jedoch so interpretieren, dass es seines normativen Sinns beraubt" wird. Beispielsweise begründeten Gerichte die fortdauernde Haft des oppositionellen Bürgermeisters Blagomir Kotsev wegen Korruptionsvorwürfen mit allgemeinen Ausführungen anstelle konkreter Nachweise. Thavard appelliert: “Wenn Legalität zur Fassade verkommt, dann schwindet das gegenseitige Vertrauen, auf dem die EU-Rechtsordnung beruht.”
Juristische Ausbildung
Jura-Bachelor/Hessen: Wie FAZ und beck-aktuell schreiben, führt Hessen nun auch einen integrierten Jura-Bachelor ein. Studierende, die seit dem 1. Januar 2020 zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen wurden, können den Abschluss erhalten, wenn sie eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung erbringen.
Sonstiges
Arzthaftung bei Personenschaden: Rechtsanwalt Marcus Vogeler spricht mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) über immer höher werdende Schmerzensgelder in der Arzthaftung. Anlass ist die Mitte August ergangenen Entscheidung des Landgerichts Göttingen, das eine Krankenhausgesellschaft wegen eines Fehlers in der Geburtshilfe zur Zahlung von 1 Millionen Euro verurteilte. Vogeler hält ein so hohes Schmerzensgeld für bemerkenswert, obwohl es nicht zu einer "Maximalschädigung kam, also die Patientin weder im Wachkoma lag noch auf eine 24-stündige Intensivpflege angewiesen" war. Letztlich sei das Schmerzensgeld als Einmalzahlung neben dem Ersatz der Kosten für lebenslange Behandlung, Verdienstausfäll und Haushaltsführung aber nur eein Posten von vielen.
Frauke Brosius-Gersdorf: Im Interview mit der Zeit (Tina Hildebrandt/Heinrich Wefing) reflektiert die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf ihre gescheiterte Wahl zur Verfassungsrichterin. Sie schildert, dass sie der CDU/CSU im Vorfeld erfolglos angeboten habe, über ihre Positionen zum Schwangerschaftsabbruch zu sprechen. Die Hetzkampagne habe sie überrascht und getroffen: "Wenn man so in die Öffentlichkeit gerät, sich Unwahrheiten über sich anhören muss, Hetze im Internet erlebt, da müssen Sie einfach gucken, wie Sie die Tage überleben". Mit ihrer Rückzugsentscheidung hadere sie immer noch, "weil sich damit letztlich unsachliche Kampagnen durchgesetzt haben".
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2025: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58292 (abgerufen am: 07.03.2026 )
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