Innenminister Dobrindt will Drohnenabschüsse im Inland durch die Bundeswehr erlauben. Der BGH entscheidet heute über den Vergleich zwischen Winterkorn und Volkswagen. Vor dem LG München I begann das Urheberrechtsverfahren gegen OpenAI.
Thema des Tages
Drohnenabschuss: Nachdem wiederholt Drohnen im europäischen Luftraum gesichtet wurden, will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Luftsicherheitsgesetz regeln, dass die Bundeswehr Amtshilfe bei der Drohnenabwehr leisten darf. Bislang ist die Bundeswehr nur für den Abschuss von Drohnen zuständig, die über militärischen Standorten fliegen. Andernfalls ist die Landes- oder die Bundespolizei zuständig. Gemäß Artikel 87a GG dürfen die Streitkräfte außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, "soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt". In Betracht kommt Artikel 35 GG, der Amtshilfe durch die Bundeswehr bei "einem besonders schweren Unglücksfall" erlaubt. Ein solcher schwerer Unglücksfall ist jedoch noch nicht gegeben, wenn Spionagedrohnen bloß in den Luftraum eindringen. Daher wäre nach ersten Einschätzungen eine Grundgesetzänderung notwendig. SZ (Wolfgang Janisch u.a.) und spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.) berichten.
Spannungsfall: Der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter fordert im Gespräch mit handelsblatt.com (Dietmar Neuerer), den Spannungsfall gem. Art. 80a GG auszurufen. Der Spannungsfall ist die Vorstufe zum Verteidigungsfall und würde den Schutz wesentlicher Infrastrukturen, also auch den Drohnenabschuss, durch die Bundeswehr ermöglichen. Die Feststellung des Spannungsfalls erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. In der Folge würde auch die Wehrpflicht automatisch wieder in Kraft gesetzt.
Rechtspolitik
Bundestags-Wahlrecht: Die Kommission, mit der die Regierungskoalition eine Reform des Bundestagswahlrechts erarbeiten will, wird ausschließlich aus Vertreter:innen von CDU/CSU und SPD bestehen. Die Oppositionsparteien kritisieren dies. Die Regierungs-Koalition verweist darauf, dass die Opposition im Gesetzgebungs-Verfahren beteiligt sein werde. Es werde angestrebt, die Änderungen mit großer Mehrheit zu beschließen. Die Wahlrechtsreform soll vor allem verhindern, dass Wahlkreise ohne eigene Bundestagsabgeordnete bleiben. Der Johannes Fechner (SPD) sagte, dies könne zum Beispiel erreicht werden "durch die Zuteilung des Direktmandats an den Zweitplatzierten, wenn die Partei des Erstplatzierten nicht genügend Zweitstimmen holt für die Zuteilung dieses Direktmandats". Alternativ müsse die Zahl der Wahlkreise reduziert werden. Die SZ (Robert Roßmann) berichtet.
Catcalling: Rechtsprofessor Christoph Degenhart spricht sich auf beck-aktuell gegen eine Strafbarkeit von Catcalling aus, weil die Grenzen zwischen "missglücktem Kompliment" und "Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung" fließend seien. Das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG verpflichte den Gesetzgeber, die Grenze zwischen strafbarem und straflosem Verhalten zu ziehen. Je weniger dieser "in der Lage ist, strafwürdige Verhaltensweisen klar rechtsgutbezogen einzugrenzen, desto fragwürdiger wird hier der Einsatz des Strafrechts".
Cannabis: Eineinhalb Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis zeigt ein wissenschaftlicher Zwischenbericht, dass der Konsum infolge des Gesetzes nicht sprunghaft angestiegen ist. Bei Jugendlichen scheint sich sogar der seit 2019 beobachtete Rückgang des Cannabiskonsums fortzusetzen. Nach dem Bericht konsumieren 5,3 Millionen Erwachsene Cannabis. Zwölf bis 14 Prozent der Gesamtmenge wird als Medizinalcannabis bezogen, nur 0,1 Prozent stammt aus Anbauvereinigungen. Infolge der Teillegalisierung gab es 2024 verglichen mit dem Vorjahr rund 100.000 weniger Cannabis-Strafverfahren. Es berichten FAZ (Friederike Haupt), taz (Luisa Faust), zeit.de (Tilman Steffen), beck-aktuell und LTO (Hasso Suliak).
Stephan Löwenstein (FAZ) fordert in seinem Kommentar "die Rückabwicklung des Gesetzes", das "das Rauschgift Cannabis vom Ruch des Illegalen befreit" habe. Zudem sei ein Ziel des Gesetzes "geradezu konterkariert" worden, denn der Schwarzmarkt sei bislang noch nicht verdrängt worden. Tilman Steffen (zeit.de) empfiehlt der Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dagegen, mehr legale Zugangsmöglichkeiten zum Cannabis zu schaffen. Durch den Bezug von Selbstzahler-Medizinalcannabis, den Warken verbieten will, werde der Schwarzmarkt geschwächt. "Eines würde den Schwarzmarkt aber am stärksten eindämmen: endlich den kontrollierten Handel von Cannabis zu erlauben."
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" stellte den Entwurf eines Vergesellschaftungsgesetzes für das Land Berlin vor, mit dem der erfolgreiche Volksentscheid von 2021 umgesetzt werden soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Wohnungen von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin in das Eigentum einer Anstalt öffentlichen Rechts namens "Gemeingut Wohnen" zu überführen. Jedem Unternehmen soll jedoch ein Selbstbehalt von 3.000 Wohnungen bleiben. Mit dem Gesetzentwurf baut die Initiative auf dem Abschlussbericht der vom Senat eingesetzten Vergesellschaftungskommission auf. Dies berichtet der wissenschaftliche Mitarbeiter Georg Freiß auf dem Verfassungsblog.
PolG Berlin: Das neue Berliner Polizeigesetz soll die automatische Auswertung von Videoüberwachung mittels KI erlauben. Das Land Berlin will eine Verhaltenserkennungs-KI des Fraunhofer-Instituts für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung zum Einsatz bringen, die aktuell in Mannheim und Hamburg getestet wird. Sie wird darauf trainiert, menschliches Verhalten einordnen zu können, um die Polizei in gefährlichen Situationen zu informieren. netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck) berichtet.
In einem zweiten Beitrag berichtet netzpolitik.org (Markus Reuter/Martin Schwarzbeck) über weitere Kritikpunkte am neuen Berliner Polizeigesetz. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Polizei künftig heimlich Wohnungen betreten darf, um Staatstrojaner in Computern oder Mobiltelefonen zu installieren.
Justiz
BGH – VW-Dieselskandal/Managerhaftung: Heute entscheidet der Bundesgerichtshof, ob der Vergleich zwischen Volkswagen und seinen früheren Top-Managern über Schadenersatzansprüche wegen des Dieselskandals wirksam war. 2021 hatten die Aktionäre unter anderem eine Vereinbarung mit dem früheren Konzernvorstand Martin Winterkorn gebilligt, wonach dieser Schadensersatz in Höhe von nur 11,2 Millionen Euro zu leisten hat. Insgesamt kostete der Dieselskandal den Konzern mehr als 32 Milliarden Euro. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hatte gegen den Vergleich geklagt. Bei der mündlichen Verhandlung ließ der BGH Zweifel an den Urteilen der Vorinstanzen erkennen, die die Klage abgewiesen hatten. Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) berichtet.
LG München I – Gema vs. OpenAI: Vor dem LG München I begann die Verhandlung über die Klage der Verwertungsgesellschaft Gema gegen OpenAI. Die Gema wirft dem US-Unternehmen vor, seine App ChatGPT mit Songtexten ihrer Mitglieder trainiert und dadurch ihr Urheberrecht verletzt zu haben. Zwar erlaubt das Urheberrecht Text- und Data-Mining, doch habe die Gema einer solchen Nutzung wirksam widersprochen. Zudem gelte sie ohnehin nur für Wissenschaft und Forschung, während OpenAI ein gewinnorientiertes Unternehmen sei. Die Vorsitzende Richterin könnte das Verfahren aussetzen und dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Am ersten Verhandlungstag schien sie den Argumenten der Gema zu folgen. Es berichten SZ (Andrian Kreye) und FAZ (Marcus Jung/Benjamin Fischer).
Marcus Jung (FAZ) fordert "Ansagen aus Brüssel und Berlin" zu der Frage, "wie sich Europa im Urheberrecht in einem kompetitiven Marktumfeld positioniert". Eine Lösung durch staatliche Gerichte und den EuGH werde den US-Firmen "viel zu lange dauern".
OLG Frankfurt/M. zu Haftung nach Rotlichtverstoß: Obwohl er mit erhöhter Geschwindigkeit auf eine Kreuzung fuhr, als die Ampel schon seit 22 Sekunden rot zeigte, haftet ein Busfahrer nicht vollständig für den in der Folge entstandenen Unfall. Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. entschied, dass auch der beteiligte Pkw-Fahrer zu einem Fünftel haftet, weil er bei Gelblicht auf die Kreuzung fuhr und dort versuchte, zu wenden. Seine Beifahrerin starb bei der Kollision. LTO berichtet.
VGH Hessen zu Verdachtsfall AfD: Der hessische Landesverband der AfD wurde vom Landesverfassungsschutz zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Hessen im Eilverfahren. Das Gericht begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass die Partei deutsche Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund ungleich behandeln wolle. Die Einstufung erfolgte bereits im Jahr 2022 und wurde ein Jahr später vom Verwaltungsgericht Wiesbaden im Eilverfahren bestätigt. FAZ (Timo Steppat), FAZ-Rhein-Main (Robert Maus) und spiegel.de berichten.
LAG München zu Betriebsratsgründung in Probezeit: Nun berichtet auch die Rechtsanwältin Ramona Segler auf dem Expertenforum Arbeitsrecht über die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München von Ende August, wonach der Sonderkündigungsschutz infolge einer Betriebsratsgründung erst nach einer sechsmonatigen Wartezeit greift. Einem Mann, der wenige Tage nach seiner Einstellung eine Betriebsratsgründung vorbereiten wollte, konnte daher wirksam gekündigt werden.
LG Bonn – Cum-Ex/Sheridan: Im Strafprozess gegen den Fondsmanager Günter G. vor dem Landgericht Bonn forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe in Höhe von drei Jahren und neun Monaten. G. soll als Manager des Luxemburger Fonds Sheridan versucht haben, durch Cum-Ex-Tricks Steuern in Höhe von 460 Millionen Euro zu hinterziehen. Er habe von Anfang an vorsätzlich gehandelt. Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Das Hbl (Volker Votsmeier/ Gereon Thönnissen) berichtet.
LG Regensburg zu Verwesungsschaden: Der Schaden, der durch die Verwesung der Leiche eines Mannes im Hotelzimmer entstand, gehört nach einem Urteil des LG Regensburg nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten. Es fehle schon an einer schuldhaften Pflichtverletzung, denn der Tod entziehe sich letztlich "jeglichen vertraglichen Haftungsmaßstäben – insbesondere der 'Kategorie des Vertretenmüssens'". Der Mann lebte acht Monate in einem Hotel, weil er während der Covid-Pandemie nicht zurück nach Südafrika reisen konnte. Sein Tod blieb eine "gewisse Zeit" unentdeckt, sodass dem Hotel infolge der Verwesung ein Schaden von über 25.000 Euro entstand. beck-aktuell berichtet.
LG Traunstein – Tod von Hanna Wörndl: Vor dem LG Traunstein begann zum zweiten Mal der Prozess um den Tod von Hanna Wörndl, nachdem der BGH die Verurteilung von Sebastian T. aufgehoben hatte. Im Opening Statement rechnete sein Verteidiger mit der Richterin ab, die T. 2024 verurteilt hatte. Er warf ihr ein "Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz" vor. Grund für die erfolgreiche Revision beim BGH war die Besorgnis der Befangenheit der Richterin. Die neue Vorsitzende Richterin Heike Will mahnte vor der Anklageverlesung zur Besonnenheit. Sie hatte den Haftbefehl gegen T. aufgehoben, nachdem ein Gutachter die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen aus dem ersten Prozess bezweifelt hatte. Das Urteil soll kurz vor Weihnachten fallen. Es berichten SZ (Benedikt Warmbrunn), FAZ (Karin Truscheit), spiegel.de (Jan Friedmann) und LTO.
LG Frankenthal zu Salatblatt-Sturz: Eine Frau, die in einem Supermarkt auf einem Salatblatt ausrutschte und sich einen Brustwirbel brach, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Betreiberin des Supermarktes. Das LG Frankenthal entschied, dass der Supermarkt seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sei, da der Boden halbstündlich kontrolliert und einmal am Tag maschinell gereinigt wurde. LTO berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder befragte die Verteidigung den Ex-Mann Christina Blocks, Stephan Hensel, zu den familienrechtlichen Verfahren in Dänemark und Deutschland. Zu Beginn der Verhandlung wurde Béla Anda, der ehemalige Regierungssprecher von Gerhard Schröder, des Saales verwiesen. Er arbeitet für Christina Block, die ihn für ihre Öffentlichkeitsarbeit bezahlt. Weil die Nebenklage ihn als Zeugen in Betracht zieht, durfte er das Verfahren nicht als Zuschauer verfolgen. Es berichten FAZ (Kim Maurus), SZ und LTO (Peyman Khaljani).
StA Magdeburg – Taleb Al-Abdulmohsen als Psychiater: Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen den Attentäter von Magdeburg, Taleb Al-Abdulmohsen, weil er für den Tod einer Person im Maßregelvollzug verantwortlich sein könnte, die er vor dem Anschlag als Psychiater betreut hatte. Indem er ärztliche Sorgfaltspflichten verletzte, könnte er sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht haben. Seine ehemaligen Kolleg:innen, werfen ihm vor, auch in anderen Fällen Fehldiagnosen gestellt zu haben. spiegel.de berichtet.
Vertrauen in die Justiz: Der Staatsanwalt Ralph Knispel beklagt in einem Kommentar in der Welt, dass nur 62 Prozent der Deutschen in den Rechtsstaat vertrauten. Nur 34 Prozent der Befragten glaubten an eine schnelle Problemlösung vor Gericht. Wegen der schlecht ausgestatteten Polizei und Justiz könnten "die auftretenden Probleme schon längst nicht mehr adäquat gelöst werden".
Recht in der Welt
USA – Nationalgarde in Portland: Der US-Bundesstaat Oregon sowie die Stadt Portland klagen gegen die Entsendung der US-Nationalgarde nach Portland. Es gebe für den Einsatz unter Bundesgewalt keine Rechtfertigung. US-Präsident Donald Trump hatte geschrieben, dass "die Antifa und inländische Terroristen" die Einwanderungsbehörde ICE belagerten. Er genehmige "die Anwendung vollumfänglicher Gewalt, falls erforderlich". Welt, spiegel.de und zeit.de berichten.
USA – Citizen Birthright: Wie LTO berichtet, wird sich der Supreme Court am 6. Oktober mit der Frage beschäftigen, ob Donald Trump per Dekret das Citizen Birthright einschränken durfte. Kinder von Müttern ohne US-Staatsbürgerschaft, die sich nur vorübergehend in den USA aufhalten, sollen nach seiner Anordnung nicht mehr automatisch US-Staatsbürger werden. Einzelne Gerichte hatten einen vorläufigen Stopp des Dekrets angeordnet.
Frankreich – Ex-Präsident Sarkozy: Die taz (Rudolf Balmer) berichtet über Angriffe auf die Justiz, nachdem ein Pariser Strafgericht den Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy verurteilte und seinen baldigen Haftantritt anordnete. Für Frankreich seien die "populistischen Angriffe auf die Justiz" neu. Noch nie habe sich in Frankreich eine Polemik über ein Gerichtsurteil "so emotional hochgeschaukelt zu einer pauschalen Kampagne gegen die Richter".
Sonstiges
Handy-Auswertung durch Ausländerbehörden: netzpolitik.org (Chris Köver) berichtet über die Auswertung von Handys durch die Ausländerbehörden, die auf diese Weise seit 2015 die Identität und das Herkunftsland von Ausreisepflichtigen ermitteln dürfen. Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg nutzen zur Auswertung eine Software des Unternehmens Cellebrite. Ein Richterbeschluss ist für die Auswertungen nicht erforderlich.
Labubus: Die Rechtsanwält:innen Jochen Kilchert und Nicole Vossius beleuchten auf beck-aktuell den Streit um die Schutzrechte chinesischer Labubu-Kuscheltiere. Während der Hersteller Pop Mart in den USA ausreichend Schutzrechte eintragen ließ, um gegen Fälschungen – sogenannte Lafufus – vorzugehen, meldete er in Europa erst spät seine Rechte an.
Rechtspositivismus: Im Rahmen eines Rückblicks auf die Weimarer Republik empfiehlt Andreas Wirsching in der FAZ ein Buch von Rodrigo Borges Valadão zur Rolle des Rechtspositivismus. Der Autor entkräfte die Position Gustav Radbruchs, der dem Rechtspositivismus vorwarf, die Juristen "gegenüber dem Pseudolegalismus des NS-Unrechtsstaates ‘wehrlos’ gemacht" zu haben. Die "wirklichen Steigbügelhalter Hitlers" waren "jene demokratiefeindlichen Antipositivisten, die republikanische Gesetzestreue durch 'höherwertige' völkische Rechtsquellen zu ersetzen suchten."
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 30. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58269 (abgerufen am: 14.11.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag